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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Regenwasserauffangsystem zum
Auffangen von Regenwasser aus einer Dachrinne.
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Aus
dem Stand der Technik, wie bspw. der
DE 299 00 819 U1 , sind Regenwasserabzweiggeräte bekannt,
welche in Fallrohren von Dachentwässerungssystemen eingebaut
sind. Hierbei unterscheidet man im Wesentlichen 2 Arten von Regenwasserabzweiggeräten. Einerseits
ist ein Einsatz bekannt, der ringförmig umlaufende Lippen hat,
die konisch in stromaufwärtiger
Richtung zusammenlaufen, wobei sie mittig ein Öffnung ausbilden. Wasser, dass
auf die Lippen fällt,
kann über
einen Ablauf aus dem Fallrohr entnommen werden. Da jedoch der größte Teil
des Wasser durch die ausgebildete Öffnung hindurchgeht, ist die
Wasserausbeute niedrig. Andererseits sind Regenwasserabzweiggeräte bekannt,
die aus einer einen Ablauf bildenden Klappe mit daran montierter
Wasseraufnahmefläche
bestehen. Durch Aufklappen der Klappe, die an dem Fallrohr befestigt
ist, wird die Wasseraufnahmefläche
in eine Wasseraufnahmeposition gebracht. Auf diese Weise kann Wasser über die
Klappe aus dem Fallrohr entnommen werden.
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Um
Behälter,
wie bspw. Regentonnen, mit den vorstehend beschriebenen Regenwasserabzweiggeräten zu befüllen, müssen diese
jedoch in unmittelbarer Umgebung des Regenwasserabzweiggeräts, d.h.
in unmittelbarer Umgebung des Fallrohrs, positioniert sein. Dies
kann sowohl in räumlicher
als auch in optischer Hinsicht unerwünscht sein.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Regenwasserauffangsystem
zu schaffen, welches auf einfache Weise ein Auffangen von Regenwasser
aus einer Dachrinne und eine einfache Verteilung von Regenwasser über einen
weiten Bereich ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Regenwasserauffangsystem gemäß Anspruch
1 gelöst.
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Der
Kern der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass, im Gegensatz
zum Stand der Technik, wo das Regenwasserabzweiggerät in einem
Fallrohr montiert ist, ein Regenwasserabzweiggerät in Form eines Ablaufeinsatzes
vorgesehen ist, der direkt in einer Dachrinne montiert wird. Da
der Ablaufeinsatz in der Dachrinne montiert wird und somit eine
Entnahme von Wasser direkt aus der Dachrinne ermöglicht, kann aufgrund der Gefällewirkung
durch die hohe Position der Dachrinne Regenwasser auch zu weiter entfernten
Behältern,
wie bspw. Regenwassertonnen, Zisternen, Gartenteichen, Schwimm-
oder Planschbecken, etc., transportiert werden. Vorteilhaft ist
der Ablaufeinsatz bezüglich
der Fließrichtung
von Wasser in der Dachrinne unmittelbar stromaufwärts des
Fallrohrs positioniert, da hier aufgrund des normalerweise leichten
Gefälles
der Dachrinne zu dem Fallrohr hin die Wasserausbeute am höchsten ist.
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Der
Ablaufeinsatz hat eine Ablaufvorrichtung, die mindestens einen Montagestutzen
zur Montage eines flexiblen Schlauchs aufweist, eine Wasserauffang-
oder Wasserstauvorrichtung sowie mindestens eine Befestigungseinrichtung
zur Fixierung der Ablaufvorrichtung und der Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung
in der Dachrinne. Die Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung
sammelt Regenwasser in der Dachrinne bzw. staut dieses auf, so dass
es aus der Dachrinne über
die Ablaufvorrichtung in einen flexiblen Schlauch eingeleitet werden kann.
Um zu gewährleisten,
dass die Ablaufvorrichtung und die Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung
in ihren vorbestimmten Position in der Dachrinne verbleiben, wenn
bspw. ein Schlauch an den Schlauchstutzen angeschlossen wird oder
sich viel Wasser in der Dachrinne befindet, sind diese mit der Befestigungseinrichtung
in der Dachrinne fixiert. Die Befestigungseinrichtung kann beliebig
ausgebildet sein, so lange sie die vorstehende Funktion realisiert (bspw.
als Schraub-, Klemm-, Steckverbindung).
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Bevorzugt
staut bzw. sammelt die Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung
Wasser derart, dass das aufgestaute bzw. gesammelte Wasser direkt
in einen Ablauf der Ablaufvorrichtung fließt. Dazu ist die Wasserauffang-
oder Wasserstauvorrichtung bevorzugt in unmittelbarer Nähe des Ablaufs
angeordnet, vorzugsweise stromabwärts des Ablaufs. Vorteilhaft
ist die Wasserstauvorrichtung derart ausgebildet, dass sie sich
in eingebautem Zustand des Ablaufeinsatzes an die Innenkontur der
Dachrinne anschmiegt. Bevorzugt haben die Abschnitte der Wasserstauvorrichtung,
welche die Außenkontur
bilden, dichtende Eigenschaften, oder die Wasserstauvorrichtung
ist mit einer Dichtung versehen, die zwischen der Wasserstauvorrichtung
und der Dachrinne abdichtet.
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Bevorzugt
weist die Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung eine Stauwand
auf, die in Einbaulage in der Dachrinne senkrecht zur Strömungsrichtung
angeordnet ist, und Wasser in der Dachrinne bis zu einer vorbestimmten
Höhe aufstauen
kann. Die Stauwand ist vorzugsweise eine Platte mit halbkreisförmiger Kontur,
die in die Dachrinne eingepasst ist.
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Bevorzugt
weist die Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung ein Strömungsleitelement auf,
welches in der Dachrinne strömendes
Wasser zu der Ablaufvorrichtung leitet. Dadurch wird die Wassermenge
erhöht,
die mit dem Ablaufeinsatz aus der Dachrinne entnommen werden kann.
Das Strömungsleitelement
kann Wasser bspw. durch Ausnutzung von Gefällewirkung oder Umlenkung in
eine bestimmte Richtung zu dem Ablauf leiten.
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Vorzugsweise
ist die Stauwand selbst das Strömungsleitelement
und hat bspw. eine in Strömungsrichtung
trichterartige Form oder eine weist eine entgegen der Strömungsrichtung
gewölbte
oder geneigte Wand auf. Das Strömungsleitelement
kann aber auch z.B. durch einen an die Dachrinne angepassten Einsatz
mit ausgebildeten Kanälen
realisiert sein, die unmittelbar zu dem Ablauf führen.
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Optional
kann der Ablaufeinsatz eine Sieb- oder Filtervorrichtung aufweisen,
die mit dem Regenwasser mitgespülte
Gegenstände
bzw. Partikel aussieben bzw. herausfiltern kann. Vorteilhafterweise
ist die Sieb- oder Filtervorrichtung stromaufwärts der Ablaufvorrichtung,
d.h. des Ablaufs, angeordnet ist. Vorteilhafterweise ist die Sieb-
oder Filtervorrichtung derart ausgebildet, dass sich ihre Außenkontur
in eingebautem Zustand des Ablaufeinsatzes an die Innenkontur der
Dachrinne anschmiegt. Vorteilhafterweise ist die Sieb- oder Filtervorrichtung
eine scheibenförmige
gelochte Platte. Vorteilhafterweise ist der Querschnitt ihrer Löcher kleiner
als der Querschnitt des Ablaufs der Ablaufvorrichtung. Auf diese
Weise kann gewährleistet
werden, dass nur Partikel bzw. Gegenstände die Löcher passieren können, die
den Ablauf nicht verstopfen.
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Optional
kann die Ablaufvorrichtung einstückig
mit der Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung ausgebildet sein.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Ablaufvorrichtung einstückig
mit der Filter- oder Siebvorrichtung ausgebildet sein.
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Bevorzugt
ist der Montagestutzen derart gestaltet, dass mindestens ein flexibler
Schlauch über ein
an ihm montiertes Gegenstück
an den Montagestutzen steck, schraub- oder bajonettkoppelbar ist. Der Montagestutzen
kann aber auch derart gestaltet sein, dass der flexible Schlauch
direkt auf ihn aufgezogen werden kann.
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Der
Montagestutzen kann von der Dachrinne senkrecht nach unten weisen
oder auch geneigt vorgesehen sein. Insbesondere bei weit auskragenden Dächern kann
eine nach innen geneigte Anordnung vorteilhaft sein, insbesondere
wenn direkt Pflanzen auf Balkonen bewässert werden sollen. Durch
die Anordnung des Montagestutzens zur Gebäudewand hin geneigt ist dieser
durch den Benutzer von einem Fenster oder Balkon aus leichter zu
erreichen und die Wasserführung
zum Haus hin, insbesondere um Balkonpflanzen zu bewässern, einfacher
möglich.
Bei Gebäuden
mit weit herabreichenden Dächern,
insbesondere ebenerdigen Gebäuden,
kann auch eine nach außen
weisende Anordnung des Montagestutzens vorteilhaft sein, um den
Anschluss von Schläuchen
und dgl. zu vereinfachen, insbesondere wenn Regenwasser vom Gebäude weg
geführt
werden soll, da bspw. eine Regentonne in größerem Abstand vom Gebäude angeordnet
ist oder Beete oder dgl. in größerem Abstand
vom Gebäude
bewässert
werden sollen.
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Optional
kann der Ablaufeinsatz ein Schlauchkoppelstück aufweisen, an das ein Schlauch
angeschlossen werden kann, und das einen Koppelmechanismus hat, über den
es an den Montagestutzen koppelbar ist. Vorteilhaft weist das Schlauchkoppelstück einen
Eingreifabschnitt auf, über
den der Koppelmechanismus betätigt
werden kann. Vorteilhaft ist der Eingreifabschnitt derart ausgebildet,
dass er mit einer Teleskopvorrichtung, wie bspw. einer Teleskopgabel
oder Teleskopstange, eingreifen kann. Dadurch kann der Koppelmechanismus des
Schlauchkoppelstücks über die
mit dem Eingreifabschnitt eingreifende Teleskopvorrichtung betätigt werden.
Vorteilhafterweise ist das Schlauchkoppelstück ein rohrförmiges Element
und der Eingreifabschnitt besteht aus zwei um den Außenumfang
des Schlauchkoppelstücks
umlaufenden Vorsprüngen bzw.
Wülsten.
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Bevorzugt
weist der Ablaufeinsatz ferner eine Dichtung auf, um zwischen der
Ablaufvorrichtung und/oder der Wasserauffang- oder Wasserstauvorrichtung
und der Dachrinne abzudichten.
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Der
in der konkreten Ausführungsform
dargestellte Ablaufeinsatz verfügt über ein
stehendes Sieb. Selbstverständlich
ist auch eine Variante möglich,
bei der ein waagrechter oder im Wesentlichen waagrecht angeordnetes
Sieb zum Einsatz kommt. Bei dieser Variante hat der Ablaufeinsatz
einen topfartigen Bereich, in dessen oberem Bereich das im Wesentlichen
waagrecht angeordnete Sieb vorgesehen ist, um einlaufendes Wasser
zu filtern. Diese Variante hat den Vorteil, dass im Grundbereich
der Dachrinne befindliche Verunreinigungen vom Sieb fern gehalten
werden, so dass das Sieb nicht so leicht verstopfen kann. Es ist
aber auch eine Variante denkbar, bei welcher ein entsprechend der
Kontur der Dachrinne gebogenes Sieb direkt stromaufwärts des
Ablaufeinsatzes waagrecht in dem Grundbereich der Dachrinne angeordnet
ist.
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Im
konkreten Ausführungsbeispiel
wird ein Dachrinnenstück
mit montiertem Ablaufeinsatz beschrieben. Selbstverständlich kann
die Erfindung auch dadurch realisiert werden, dass der Ablaufeinsatz
als fester integrierter Bestandteil des Dachrinnenstücks vorgesehen
wird, das in bekannter Weise zusammen mit herkömmlichen Dachrinnenstücken montiert
werden kann.
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Grundsätzlich kommen
für den
Ablaufeinsatz unterschiedliche Materialien in Frage. Wenngleich eine
Fertigung weitgehend aus Kunststoff Vorteile aufweist, insbesondere
leicht zu fertigen ist und sehr witterungsbeständig ist, kann auch eine Ausführung aus
Metall, insbesondere bei integrierter Ausführung mit einem Dachrinnenstück Vorteile
aufweisen. Hierbei sind nicht rostende Metalle, bspw. Messing oder Edelstahl,
zu bevorzugen. Selbstverständlich
kann der Ablaufeinsatz mit seinen Elementen auch aus unterschiedlichen
sich gegenseitig nicht beeinträchtigenden
Materialien, bspw. Kunststoff und Metall, gefertigt sein.
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Soll
das System über
längere
Zeit nicht benutzt werden, bspw. im Winter, ist ein direktes Verschließen des
Ablaufs des Ablaufeinsatzes mittels eines geeigneten Stopfens vorteilhaft,
da dies erlaubt, die weiteren Bestandteile des Systems, bspw. den Ablaufschlauch,
aber auch weitere Elemente wie Verbindungen, Ventile und Hähne abzubauen
und somit vor Witterungseinflüssen,
insbesondere Frost, zu schützen.
Anstelle eines geeigneten Endstopfens kann auch eine Schnellkupplung
zum Einsatz kommen, die selbst sperrend ausgeführt sein kann, so dass der
Anschlussschlauch einfach abgezogen wird und durch die Schnellkupplung
ein unkontrolliertes Ablaufen von Wasser durch den Ablauf des Ablaufeinsatzes
unterbunden wird.
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Insbesondere
bei hohen oder weit auskragenden Dächern kann es schwierig sein,
einen Ablaufschlauch, eine Schnellkupplung oder einen Verschlussstopfen
am Ablauf des Ablaufeinsatzes anzubringen. Hierzu kann insbesondere
bei Verwendung von Schnellkupplungssystemen der Anschluss mittels
eines Stabs, der teleskopierbar sein kann, erfolgen, so dass es
nicht erforderlich ist, über
eine Leiter oder dgl. zur Dachrinne hinauf zu steigen, sondern statt
dessen vom Boden aus über
eine geeignete stabartige Vorrichtung einen Schlauch oder Stopfen
am Ablauf der Ablaufeinrichtung anschließbar ist.
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Bevorzugt
sind sämtliche
Teile des Ablaufeinsatzes aus Kunststoff ausgebildet.
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Die
Erfindung wird nunmehr nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme der begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
einen Ablaufeinsatz gemäß der Erfindung
in einer seitlichen Ansicht, teilweise im Schnitt.
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2 ist
eine Seitenansicht des Ablaufeinsatzes, in eingebautem Zustand in
einer Dachrinne.
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3 ist
eine Rückansicht
des Ablaufeinsatzes.
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4 ist
eine Draufsicht des Ablaufeinsatzes in eingebautem Zustand in einer
Dachrinne.
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5 zeigt
ein Schlauchkoppelstück 11 in Seitenansicht
sowie eine Teleskopgabel 12 in Seitenansicht und Draufsicht.
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6 zeigt
eine Regentonne, die Bestandteil des erfindungsgemäßen Regenwasserauffangsystems
ist.
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7 zeigt
einen Verschlussstopfen zum Verschließen des Auslaufs des Ablaufeinsatzes
gemäß der Erfindung.
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8 zeigt
einen Ablaufeinsatz gemäß einer Variante
der Erfindung in einer Vorderansicht.
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9 zeigt
den Ablaufeinsatz von 8 in einer Ansicht von oben
in einer Dachrinne.
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Zunächst wird
der Aufbau des Ablaufeinsatzes 1 anhand der 1 bis 4 erklärt.
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Wie
in den 1 bis 4 gezeigt ist, besteht der Ablaufeinsatz 1 im
Wesentlichen aus einer Ablaufvorrichtung 2, einer Wasserstauvorrichtung 9 und
einer Siebvorrichtung 10. Die Wasserstauvorrichtung 9 und
die Siebvorrichtung 10 sind in dieser Ausführungsform
einstückig
miteinander ausgebildet (nachfolgend „integrierte Sieb-/Wasserstauvorrichtung" genannt).
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Die
Ablaufvorrichtung 2 ist ein rohrförmiges Element, das einen Ablauf 3 in
Form einer Durchgangsbohrung hat und an seinem unteren Ende einen
Schlauchstutzen 4 zum Anschluss eines flexiblen Schlauchs
aufweist, wie in 1 gezeigt ist. Der Ablauf 3 kann
einen beliebigen Innendurchmesser aufweisen, bspw. ½, ¾ oder
1 Zoll. Der Schlauchstutzen 4 ist derart ausgebildet, dass
er mit einem Gegenstück,
an dem ein flexibler Schlauch befestigt werden kann, in herkömmlich bekannter
Art schraub-, steck-, oder bajonettkoppelbar ist. Alternativ kann
der Schlauchstutzen 4 auch derart ausgebildet sein, dass
ein Schlauch direkt auf ihn aufgesteckt bzw. aufgezogen werden kann.
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An
dem oberen Ende der Ablaufvorrichtung 2 ist ein Flansch 5 ausgebildet,
der sich in radialer Richtung erstreckt. Des weiteren ist die Ablaufvorrichtung 2 mit
ein Außengewinde 6 versehen,
welches mit einer Mutter 7 in Eingriff kommen kann, die in 2 und 3 dargestellt
ist. Der Flansch 5, das Außengewinde 6 und die
Mutter 7 stellen eine Befestigungseinrichtung dar, um den
Ablaufeinsatz 1 an der Dachrinne zu fixieren und positionieren.
Falls die Ablaufvorrichtung 2 einstückig mit der Wasserstauvorrichtung 9 und/oder
der Siebvorrichtung 10 ausgebildet ist, kann die Wasserstauvorrichtung
oder die Siebvorrichtung die Funktion des Flansches 5 übernehmen,
d.h. zusammen mit dem Außengewinde 6 und
der Mutter 7 eine Befestigungseinrichtung ausbilden. Die
Befestigungseinrichtung kann beliebig anders ausgebildet sein, bspw.
als Klemm- oder Steckmechanismus.
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Wie
aus 1, 3 und 4 entnehmbar
ist, besteht die Wasserstauvorrichtung 9 aus einer Stauwand 9a und
hat ein Strömungsleitelement in
Form eines Schalenbauteils 9b. Die Stauwand 9a und
das Schalenbauteil 9b sind in dieser Ausführungsform
einstückig
ausgebildet. Das Schalenbauteil 9b ist ein eine Art Halbrohr,
dessen Durchmesser sich zu einem seiner Enden (verjüngtes Ende)
hin verjüngt,
wie in 4 gezeigt ist. Darüber hinaus fällt die
Höhe des
Schalenbauteils 9b zu dem verjüngten Ende hin ab, wie in 1 und 2 gezeigt
ist. Die Stauwand 9a verschließt das verjüngte Ende des Schalenbauteils 9b,
um zusammen mit diesem eine Art Wanne auszubilden, welche an dem
aufgeweiteten Ende des Schalenbauteiles 9b geöffnet ist.
Des Weiteren ist eine Bohrung in dem Schalenbauteil 9b ausgebildet,
in die die Ablaufvorrichtung 2 eingesetzt ist, wie in 1 gezeigt
ist. Die Wasserstauvorrichtung 9 kann eine beliebig andere
Form haben, vorausgesetzt sie stellt sicher, dass Wasser in der
Dachrinne R bis zu einer vorbestimmten Höhe aufgestaut werden kann.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Siebvorrichtung 10 an dem aufgeweiteten Ende des
Schalenbauteils 9b eingepasst. Die Siebvorrichtung 10 besteht
in dieser Ausführungsform
aus einer halbkreisförmigen
Platte, deren Höhe
der Höhe
des Schalenbauteils an dessen aufgeweitetem Ende entspricht, wie
in 1 und 2 gezeigt ist. Die Platte weist
eine Vielzahl von Löchern
auf, wie in 3 gesehen werden kann. Deren
Querschnitt ist kleiner eingestellt als der Querschnitt des Durchgangslochs, das
in dem Grundkörper 2 ausgebildet
ist. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Gegenstände bzw.
Partikel, die sich in der Dachrinne befinden und mit dem Regenwasser
mitgespült
werden, die Siebvorrichtung 10 passieren und den Ablauf 3 verstopfen.
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Bevorzugt
hat das Schalenbauteil 9b an seinem aufgeweiteten Ende
und/oder die Siebvorrichtung 10 eine Außenkontur, die sich an die
Dachrinne anschmiegt bzw. die Dachrinne über einen vorbestimmten Umfangsabschnitt
berührt,
um eine Art Einlauftrichter/-vorrichtung für Regenwasser zu bilden, der
zur Stauwand 9a führt,
wie in 4 gezeigt ist.
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Ferner
ist eine Dichtung 8 zwischen dem Flansch 5 und
dem halbrohrförmigen
Element 9b vorgesehen, wie in 1 gezeigt
ist. Darüber
hinaus kann eine Dichtung zwischen der Siebvorrichtung 10 und
der Dachrinne R bzw. dem aufgeweiteten Ende des Schalenbauteils 9b und
der Dachrinne R vorgesehen sein. Dies ist aber keine Notwendigkeit.
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Wie
in 5 gezeigt ist, kann der Ablaufeinsatz 1 des
Weiteren optional ein Schlauchkoppelstück 11 aufweisen. Das
Schlauchkoppelstück 11 ist ein
rohrförmiges
Bauteil, das einen Schlauchbefestigungsabschnitt 11a, an
dem ein flexibler Schlauch, bspw. durch Aufschieben, befestigbar
ist, und einen Koppelabschnitt 11b aufweist, über den
das Schlauchkoppelstück 11 an
den Schlauchstutzen 4 koppelbar ist. Der Schlauchbefestigungsabschnitt 11a und
der Koppelabschnitt 11b bilden zusammen einen Koppelmechanismus
aus. Das Schlauchkoppelstück 11 wird
in herkömmlich
bekannter Weise durch Betätigung
des Koppelmechanismus an den Schlauchstutzen 4 gekoppelt,
und zwar durch Relativbewegen des Koppelabschnitts 11b zu
dem Schlauchbefestigungsabschnitt 11a, um den Koppelabschnitt 11b in
eine Öffnungsposition
zu bringen, Aufsetzen des Koppelabschnitts 11b auf den Schlauchstutzen 4,
und anschließendes
Relativbewegen in entgegen gesetzter Richtung des Koppelabschnitts 11b zu
dem Schlauchbefestigungsabschnitt 11a, um den Koppelabschnitt 11b in
eine Verrieglungsposition zu bringen, in welcher das Schlauchkoppelstück 11 an
den Schlauchstutzen 4 gekoppelt ist. Ein Abnehmen des Schlauchkoppelstücks 11 von
dem Schlauchstutzen 4 funktioniert in umgekehrter Reihenfolge.
Als Besonderheit ist das Schlauchkoppelstück 11 mit einem aus
zwei ringförmigen
umlaufenden Vorsprüngen
bestehenden Eingreifabschnitt 11c versehen, der mit Gabelzinken 12a einer
Teleskopgabel 12 eingreifen kann, die in 5 gezeigt
ist. Bevorzugt ist der Eingreifabschnitt 11c einstückig mit
dem Koppelabschnitts 11b ausgebildet. Eine Bewegung des
Eingreifabschnitts 11c bewirkt eine Bewegung des Koppelabschnitts 11b relativ
zu dem Schlauchbefestigungsabschnitt 11a. Auf diese Weise
kann der Koppelabschnitt 11b mittels des Eingreifabschnitts 11c in
eine Öffnungs-
oder Verriegelungsposition gebracht werden, wie vorstehend beschrieben
ist. D.h. es ist möglich,
das Koppelstück 11 (und
einen daran befestigen Schlauch) mittels der Teleskopgabel 12,
deren Gabelzinken 12a mit dem Eingreifabschnitt 11c eingreifen,
an dem Schlauchanstutzen 4 zu befestigen bzw. von diesem abzunehmen.
Dies erleichtert den Anschluss eines Schlauchs an den Schlauchstutzen 4,
falls die Dachrinne sehr hoch gelegen ist. Das Schlauchkoppelstück 11 ist
nicht auf die vorstehende Ausführungsform
begrenzt, sondern kann beliebig anderweitig ausgebildet sein, vorausgesetzt,
dass ein Schlauch an ihm angeschlossen werden kann, es an den Schlauchstutzen 4 koppelbar
ist und einen Eingreifabschnitt für ein Eingreifen mit einer
Verlängerungsvorrichtung
bzw. Teleskopvorrichtung, wie bspw. eine Teleskopgabel, aufweist, über den
die Kopplung an den Schlauchstutzen 4 bzw. die Betätigung des Kopplungsmechanismus
bewirkt werden kann.
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Als
nächstes
wird die Funktionsweise des Ablaufeinsatzes 1 erklärt. Der
Ablaufeinsatz 1 ist in einer Position in einer Dachrinne
R montiert, wie sie in 2 gezeigt ist. D.h. die Ablaufvorrichtung 2,
die in eine im tiefsten Punkt der Dachrinne R ausgebildete Bohrung
eingesetzt ist, und die integrierte Sieb-/Stauvorrichtung 9, 10 sind
mittels des Flansches 5, dem Außengewinde 6 und der
Mutter 7 in der Dachrinne R fixiert. Bevorzugt ist die
Position des Ablaufeinsatzes 1 unmittelbar stromaufwärts eines mit
der Dachrinne R verbundenen Fallrohrs, da hier aufgrund des leichten
Gefälles
der Dachrinne zu dem Fallrohr hin, eine hohe Wasserausbeute erzielt
werden kann.
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Wie
in 2 gezeigt ist, ist der Ablaufeinsatz 1 derart
angeordnet, dass, bezogen auf eine Fließrichtung von Wasser in der
Dachrinne R, die Siebvorrichtung 10 stromaufwärts des
Ablaufs 3 und die Stauvorrichtung 9 stromabwärts des
in Ablaufs 3 angeordnet ist.
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In
der Dachrinne R strömendes
Regenwasser strömt
demnach zuerst durch die Siebvorrichtung 10 hindurch, wobei
Gegenstände,
die größer als
der Durchmesser der in der Siebvorrichtung 10 ausgebildeten
Löcher
ist, an dieser hängen
bleiben. Das durch die Siebvorrichtung 10 hindurch fließende Wasser
wird anschließend
durch die Stauwand 9a, die in Verbindung mit der Dachrinne
eine Art Wasserreservoir ausbildet, über dem Ablauf 3 aufgestaut. Dabei
leitet das Strömungsleiteelement 9b aufgrund seiner
trichterartigen Form das Wasser in Richtung zu dem Ablauf 3,
so dass die Wasserausbeute auch bei wenig Wasser in der Dachrinne
R hoch ist. Das aufgestaute Wasser wird über den Ablauf 3 in
einen an dem Schlauchstutzen 4 angebrachtem flexiblen Schlauch
eingeleitet. Falls das an der Stauwand 9a aufgestaute Wasser
die vorbestimmte Höhe
der Stauwand 9a übersteigt,
funktioniert die Stauwand 9a als Überlauf und das Wasser fließt weiter
stromabwärts
zu einem Fallrohr, das stromabwärts
der Stauwand 9a von der Dachrinne R abzweigt.
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Obwohl
in diesem Ausführungsbeispiel
die Siebvorrichtung 10 und die Wasserstauvorrichtung 9 einstückig miteinander
ausgebildet sind, können
diese beiden Vorrichtungen als getrennte Bauteile vorgesehen sein,
oder können
alternativ einstückig
mit der Ablaufvorrichtung 2 ausgebildet sein.
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6 zeigt
eine Regentonne 13 des erfindungsgemäßen Regenwasserauffangsystems,
die über
einen Anschluss 14 im unteren Bereich der Tonne verfügt. Eine
derartige Konstruktion hat sich bewährt, da sie zum einen ein problemloses
Befüllen der
Regentonne 13 gewährleistet,
zum anderen über den
Anschluss 14 Wasser entnommen werden kann. Hierzu kann
der Zulaufschlauch zum Einleiten von Regenwasser abgekoppelt werden
und einfach über den
Anschluss 14 Wasser entnommen werden oder es kann weiterhin über eine
Verzweigung, bspw. ein T-Stück,
zusätzlich
zum Regenwasserzulauf eine Ablaufleitung mit Hahn vorgesehen werden,
die in einfachster Weise durch einen Gartenschlauch mit Spritzdüse gebildet
wird, so dass ohne Umstecken und dgl. sowohl Regenwasser eingeleitet
als auch entnommen werden kann.
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7 zeigt
einen Verschlussstopfen 15, mittels dem der Ablauf 3 der
Ablaufvorrichtung, wie sie bspw. in 1 gezeigt
ist, direkt verschlossen werden kann. Besteht an einer weiteren
Entnahme von Regenwasser kein Interesse, weil bspw. der Regenwassersammelbehälter voll
ist oder das System über einen
längeren
Zeitraum bspw. im Winter nicht genutzt werden soll, so kann der
Ablauf 3 des Systems auf einfache Weise mit einem geeigneten
Verschlussstopfen 15 unmittelbar am Ablaufeinsatz verschlossen
werden. Weitere Bestandteile des Systems, z.B. ein angeschlossener
Schlauch, Hähne und
Ventile und dgl. können
demontiert werden, um diese vor Witterungseinflüssen, insbesondere Frost, zu
schützen.
Dennoch kann durch Aufsetzen des Verschlussstopfens 15 verhindert
werden, dass Regenwasser aus dem Ablauf 3 ausläuft und
an ungeeigneter Stelle auf den Boden trifft, ohne gesammelt zu werden.
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8 und 9 zeigen
eine Variante des Ablaufeinsatzes gemäß der vorliegenden Erfindung, bei
der ein Sieb 100 nicht senkrecht sondern waagrecht in der
Dachrinne R angeordnet ist. Das Sieb 100, das aus einer
rechteckigen, halbrohrförmigen Platte
mit Löchern
besteht, ist in dem Grundbereich der Dachrinne R und direkt stromaufwärts des
Ablaufs 300 der Ablaufvorrichtung 200 angeordnet.
In dieser Variante ist das entsprechend der Kontur der Dachrinne
gewölbte
Sieb 100 über
vier an dessen Eckbereichen positionierten Schrauben direkt mit
der Ablaufvorrichtung 200 verbunden, d.h. es bildet einen
Abschluss der Ablaufvorrichtung 200 aus. Das Sieb 100 kann
aber auch mittels jeder anderen lösbaren Verbindung, bspw. Steckverbindung,
und unlösbaren
Verbindung, bspw.
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Klebeverbindung,
mit der Ablaufvorrichtung 200 verbunden werden oder aber
einstückig
mit dieser ausgebildet sein. Des Weiteren ist an dem stromabwärtigen Ende
des Siebs 100 eine senkrecht in Dachrinne R angeordneten
Wasserstauvorrichtung 90 einstückig ausgebildet. Die Wasserstauvorrichtung 90 kann
aber auch lösbar
mit dem Sieb 100 verbunden sein. Eigenschaften und Merkmale
der Ablaufvorrichtung 200 und der Wasserstauvorrichtung 90 sind
dieselben wie in der vorstehenden Ausführungsform.