DE202007011711U1 - Vorrichtung zur Zurschaustellung von Gegenständen - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Zurschaustellung von Gegenständen
mit einem vorzugsweise quadratischen oder rechteckigen Grundriß, mit mehreren
Seitenflächen, mit
einem Sockel und mit einem Oberteil anstelle einer oberen Seitenfläche, wobei
sämtliche
Seitenflächen
oder zumindest ein Teil derselben aus Glasscheiben bestehen, und
mit einer oder mehreren Auflageflächen als Zwischenboden, wobei
dieser an vertikalen Führungsstangen
arretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der oberen Seitenfläche bzw.
am Oberteil (1) paarweise mehrere stabförmige Aufhängungen (2) angebracht sind,
auf denen jeweils eine oder mehrere Befestigungen (3) verschiebbar
und mit der Aufhängung
(2) lösbar
verbindbar sind, und daß jeweils zwei
Befestigungen (3) zweier gegenüberliegender
Aufhängungspaare
(2) durch eine Verbindungsstange (4) fest miteinander verbunden
sind, wobei eine bis an die Aufhängung
(2) reichende Auflagefläche
(6) im Bereich einer Befestigung auf der Verbindungsstange (4) aufliegt.
Description
- Die Neuerung betrifft Vorrichtung zur Zurschaustellung von Gegenständen mit einem vorzugsweise quadratischen oder rechteckigen Grundriß, mit mehreren Seitenflächen, einem Sockel oder zusätzlich mit einem Oberteil anstelle einer oberen Seitenfläche, wobei sämtliche Seitenflächen oder zumindest ein Teil derselben aus Glasscheiben bestehen, und mit einer oder mehreren Auflageflächen als Zwischenboden, wobei diese an vertikalen Führungsstangen arretierbar sind.
- Eine derartige Vorrichtung, auch als Vitrine bezeichnet, ist bereits bekannt. So wird in der Offenlegungsschrift
DE 44 26 716 A1 eine rahmenlose Glasvitrine mit stufenlos einstellbaren Einlegeböden beschrieben, bei welcher in den vier Ecken im Innenraum an der den Vitrineninnenraum nach unten abschließenden Auflagefläche jeweils eine Führungsstange befestigt ist. Für jeden Einlegeboden ist an jeder Führungsstange ein auf derselben verschiebbarer Bodenträger vorgesehen, welcher in einer beliebigen Position auf der Führungsstange fixierbar ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß durch die Anordnung der Führungsstange im Bereich einer Eckverbindung diese den Einblick in den Innenraum nur wenig behindert und andererseits ein von den Führungsstangen gehaltener Bodenträger zum Halten eines Einlegebodens in einer beliebigen Lage fixierbar ist. - Nachteilig bei dieser bekannten Glasvitrine ist die Stärke der an der unteren Auflagefläche angebrachten Führungsstange, welche das Gewicht einer oder mehrerer Einlegeböden einschließlich der dort gelagerten Gegenstände zu tragen hat.
- Die Aufgabe der Neuerung besteht deshalb darin, eine Glasvitrine anzugeben, bei der zwar ebenfalls eine stufenlose Arretierung des bzw. der Einlegeböden möglich ist, darüber hinaus der Einblick in den Innenraum so wenig wie möglich behindert wird.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an der oberen Seitenfläche bzw. am Oberteil paarweise mehrere stabförmige Aufhängungen angebracht sind, auf denen jeweils eine oder mehrere Befestigungen verschiebbar und mit der Aufhängung lösbar verbindbar sind, und daß jeweils zwei Befestigungen zweier gegenüberliegender Aufhängungspaare durch eine Verbindungsstange fest miteinander verbunden sind, wobei eine bis an die Aufhängungen reichende Auflagefläche im Bereich einer Befestigung auf der Verbindungsstange aufliegt.
- Da einerseits die stabförmigen Aufhängungen am Oberteil der Vitrine hängend angebracht sind und andererseits das Gewicht der Auflagefläche sich hauptsächlich im Bereich der Befestigung auf die Verbindungsstange abstützt, kann die Aufhängung in ihrem Durchmesser soweit verringert werden, daß diese die Gewichte der Auflageflächen einschließlich der darauf befindlichen Gegenstände zu tragen in der Lage ist, während die Verbindungsstange zwischen den Befestigungen von diesen Gewichten befreit hauptsächlich die Aufgabe hat, den Abstand zwischen den stabförmigen Aufhängungen zu wahren.
- Die Neuerung wird anhand eines Ausführungsbeispiel näher erläutert, welches in der Zeichnung dargestellt ist.
- An der oberen Seitenfläche bzw. an dem Oberteil
1 einer Vitrine sind beispielsweise vier stabförmige Aufhängungen2 paarweise fest angebracht, wobei diese in der Lage sind, das Gewicht der Auflageflächen6 einschließlich der darauf befindlichen Gegenstände zu tragen. Von jedem Paar der Aufhängungen2 ist in der Zeichnung jeweils nur die vordere Aufhängung dargestellt. Die Anbringung erfolgt dabei derart, daß die Aufhängungen2 sich knapp außerhalb der Auflagefläche(-n)6 befinden und zwar in deren Randbereich zweier gegenüber liegenden Seiten der Auflagefläche6 . - An den Aufhängungen
2 befinden je nach Anzahl der Auflageflächen6 entsprechend würfelförmige, quaderförmige oder zylindrische Befestigungen3 , welche auf der Aufhängung2 vertikal verschiebbar und beispielsweise durch eine nicht gezeigte Stellschraube in jeder Lage mit der Aufhängung2 fixierbar sind. Es sind jedoch auch andere bekannte Möglichkeiten zur lösbaren Befestigung denkbar. Jeweils zwei Befestigungen3 zweier gegenüberliegender Aufhängungen2 sind durch eine Verbindungsstange4 fest miteinander verbunden. Im Bereich der Befestigung3 kann sich an der Verbindungsstange4 ein Distanzteil5 in Form einer Kunststoffhülse befinden, welches als Auflage für die Auflagefläche6 dient. Die Ausrichtung zur Fixierung der Befestigungen3 erfolgt zweckmäßigerweise mit einer Wasserwaage, die auf die Auflagefläche6 aufgelegt wird. - Je nach Grundriß der Vitrine bzw. je nach Form der Auflagefläche
6 kann diese quadratisch oder rechteckig sein, dabei kann beispielsweise im letzteren Fall die längere Seite dem durch die Verbindungsstange4 bestimmten Abstand der Aufhängungen2 entsprechen, wobei die Auflagefläche6 sich zwischen jeweils zwei Aufhängungen2 befindet. Im Bereich der kürzeren Seite der Auflagefläche6 ist kein definierter Abstand zwischen zwei Aufhängungen2 vorgegeben, dieser wird zwangsläufig durch das Gewicht der Auflagefläche6 zusammen mit den darauf befindlichen Gegenständen eingehalten. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich bei der Auflagefläche6 um eine solche mit rechteckigem Grundriß handelt. Es ist jedoch auch denkbar, in besonderen Fällen, d.h. bei großen Abständen der Aufhängungen2 eines Paares auch hier zwischen den betreffenden Befestigungen3 zusätzlich eine weitere nicht gezeigte Verbindungsstange anzubringen, die mit den Befestigungen3 durch jeweils eine Schraubverbindung verbunden sein kann. - Durch die Neuerung ist es möglich, die Stärke der stabförmigen Aufhängungen
2 auf ein Mindestmaß so weit zu verringern, daß diese die Lasten der Auflageflächen6 zu tragen imstande sind. Das gleiche gilt für die Stärke der Verbindungsstange4 , welche lediglich die Aufgabe hat, den Abstand zwischen zwei Befestigungen2 festzulegen, da das Gewicht der Auflagefläche6 hauptsächlich nur im Bereich der jeweiligen Befestigung3 auf der Verbindungstange4 bzw. auf den Distanzteilen5 ruht. - Je nach Gewicht der Auflageflächen
6 und der darauf befindlichen Gegenstände können die stabförmigen Aufhängungen2 aus Rundstahl oder Rundmessing mit einem Durchmesser in der Größenordnung von nur 2 bis 5 mm gefertigt werden. Ähnliche Abmessungen gelten auch für die Verbundungsstangen4 . - Wird die Auflagefläche
6 an ihrer Unterseite mit einer elektrischen Beleuchtungseinrichtung versehen, wie sie beispielsweise in derEP 0 900 971 A1 beschrieben ist, dann können die Aufhängungen2 jeweils eines Paares zusätzlich zur Stromzuleitung benutzt werden, indem jeweils eine Aufhängung2 an dem einen der beiden Polen einer Stromquelle angeschlossen wird. Die Auflagefläche6 ist hierzu mit entspechenden Kontakten an der Unterseite im Bereich der Befestigung3 zu versehen, an welchen die Auflagefläche6 auf der ebenfalls stromführenden Verbindungsstange4 im Bereich der Befestigung3 aufliegt. In diesem Fall müßte bei einer zusätzlichen nicht gezeigten Verbindungsstange zwischen den beiden Aufhängungen2 eines Paares diese entweder im Bereich der Befestigung3 eine entsprechende Isolation aufweisen oder diese müßte selbst aus einem elektrisch nicht leitenden Material bestehen. Das aus Kunststoff bestehende Distanzteil5 müßte in diesem Fall aus einem elektrisch leitendem Material bestehen. - Die Anwendung der Neuerung ist nicht auf Vitrinen mit quadratischem oder rechteckigem Grundriß beschränkt. Vielmehr kann diese auch beispielsweise bei Vitrinen mit sechs- oder achteckigem oder auch rundem Grundriß zur Anwendung kommen, wobei die paarweise Anordnung der Aufhängungen
2 bestehen bleibt. -
- 1
- Oberteil
- 2
- Aufhängung
- 3
- Befestigung
- 4
- Verbindungsstange
- 5
- Distanzteil
- 6
- Auflagefläche
Claims (8)
- Vorrichtung zur Zurschaustellung von Gegenständen mit einem vorzugsweise quadratischen oder rechteckigen Grundriß, mit mehreren Seitenflächen, mit einem Sockel und mit einem Oberteil anstelle einer oberen Seitenfläche, wobei sämtliche Seitenflächen oder zumindest ein Teil derselben aus Glasscheiben bestehen, und mit einer oder mehreren Auflageflächen als Zwischenboden, wobei dieser an vertikalen Führungsstangen arretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der oberen Seitenfläche bzw. am Oberteil (
1 ) paarweise mehrere stabförmige Aufhängungen (2 ) angebracht sind, auf denen jeweils eine oder mehrere Befestigungen (3 ) verschiebbar und mit der Aufhängung (2 ) lösbar verbindbar sind, und daß jeweils zwei Befestigungen (3 ) zweier gegenüberliegender Aufhängungspaare (2 ) durch eine Verbindungsstange (4 ) fest miteinander verbunden sind, wobei eine bis an die Aufhängung (2 ) reichende Auflagefläche (6 ) im Bereich einer Befestigung auf der Verbindungsstange (4 ) aufliegt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängung (
2 ) aus einem dünnen Rundstab besteht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstange (
4 ) aus einem dünnen Rundstab besteht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung (
3 ) würfelförmig, quaderförmig oder zylindrisch ausgebildet ist und mit der Aufhängung (2 ) lösbar verbindbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich jeweils im Bereich einer Befestigung (
3 ) an der Verbindungsstange (4 ) ein Distanzteil (5 ) befindet, welches als Auflage für die Auflagefläche (6 ) dient. - Vorrichtung nach Anspruch 5, daß das Distanzteil (
5 ) als dünnwandige Kunststoffhülse ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (
6 ) als durchsichtige Glasplatte ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Aufhängungen (
2 ) jeweils eines Paares an einer Stromquelle angeschlossen sind und daß die mit einer elektrischen Beleuchtungseinrichtung versehene Auflagefläche (6 ) an der Unterseite mit entsprechenden Kontakten im Bereich der Befestigung (3 ) versehen ist.
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- 2007-08-22 DE DE200720011711 patent/DE202007011711U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20071206 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: GLASBAU HAHN GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: GLASBAU HAHN GMBH + CO. KG, 60314 FRANKFURT, DE Effective date: 20080604 |
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