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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Filterelement, wie zum Beispiel zur Filterung
von Luft insbesondere zur Filterung von Verbrennungsluft in Brennkraftmaschinen
oder von Luft für den Fahrzeuginnenraum. Ferner betrifft
die Erfindung eine Aufnahmeeinrichtung für ein Filterelement
sowie eine Filteranordnung.
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Stand der Technik
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Insbesondere
im Kraftfahrzeugbereich ist es notwendig, die zur Verbrennung von
Kraftstoffen benötigte Luft vor der Zuführung
in die Brennkraftmaschine zu reinigen. Dies erfolgt in der Regel
durch Luftfilter, welche in dem jeweiligen Verbrennungsluftansaugrohr
verbaut sind. Dabei ist es oft wegen begrenzter räumlicher
Ressourcen gewünscht, eine besonders kompakte Anordnung
zu schaffen. Ferner soll ein Austausch von verschmutzten Filtern
leicht möglich sein. In der Vergangenheit wurden dazu im Wesentlichen
starre Filterelemente aus Faltenpacks in einem passenden Filtergehäuse
vorgesehen. Üblicherweise sind derartige Faltenpacks quaderförmig oder
in der Art eines Zylinders ausgeführt. Die
DE 20 2004 003 326 U1 offenbart
zum Beispiel ein entsprechendes Filterelement.
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Nachteilig
ist dabei zum Beispiel der aufwändige Einbau und Austausch
entsprechender Filterelemente, da es zwischen kopf- und fußseitigen
End scheiben des Zylinders eingeklemmt werden muss. Gewünscht
sind ferner leichte und aus wenigen Bestandteilen aufgebaute Filter,
um die Herstellungskosten zu senken. Dennoch ist eine ausreichende Stabilität
insbesondere des Filtermaterials erforderlich, damit beim Durchfluss
des zu filternden Mediums keine Verformung auftritt und die Filterung
behindert.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein verbessertes
Filterelement zu schaffen.
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Offenbarung der Erfindung
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Diese
Aufgabe wird durch ein Filterelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Demgemäß ist
ein Filterelement, insbesondere ein Luftfilter für ein
Kraftfahrzeug vorgesehen, mit einer einen Öffnungsquerschnitt
aufweisenden Eintrittsöffnung. Die Eintrittsöffnung
ist von einem Filtermaterial derart umschlossen, dass ein zu filterndes
Rohfluid entlang einer Einströmrichtung im Wesentlichen
senkrecht zur Eintrittsöffnung in das Filterelement eintritt.
In dem ersten Öffnungsquerschnitt ist mindestens ein zweiter Öffnungsquerschnitt
vorgesehen, wobei das Filtermaterial zumindest teilweise zwischen
dem ersten Öffnungsquerschnitt und dem zweiten Öffnungsquerschnitt
derart eine Grenzfläche zwischen einem ersten Rohfluidbereich
und einem Reinfluidbereich des Filterelements bildet, das zwischen
dem ersten und dem zweiten Öffnungsquerschnitt Rohfluid
durch die Grenzfläche im Wesentlichen radial zu der Einströmrichtung
in den Reinfluidbe reich strömt. Der zweite Öffnungsquerschnitt ermöglicht
dabei einen Rohfluideintritt in einen zumindest teilweise von dem
Filtermaterial umschlossenen zweiten Rohfluidbereich.
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Das
Filterelement lässt sich besonders kompakt ausführen,
wobei zum Beispiel Rohfluid, wie verunreinigte Luft, longitudinal
zu einer Längenausdehnung des Filterelementes einströmt
und radial durch Oberflächen des Filtermaterials wie beispielsweise Filtervlies
durchströmt. Dadurch, dass mehrere Rohfluidbereiche gebildet
sind, ergibt sich eine große Filteroberfläche
und damit effiziente Filterung des Rohfluids auf kleinstem Bauraum.
Die Öffnungsquerschnitte können dabei in derselben
Ebene, beispielsweise der Eintrittsöffnung des Filterelementes
liegen, oder aber auch entlang der Längsausdehnung des Filterelementes
longitudinal versetzt sein.
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Die
verschiedenen Rohfluidbereiche bzw. Rohluftbereiche in dem Filterelement
bilden im Wesentlichen halbverschlossene Taschen aus Filtermaterial
aus, so dass durch den sich aufbauenden Innendruck in den Rohfluidbereichen
ein radialer Abfluss des Fluids in die Reinfluidbereiche ergibt.
Alternativ kann auch entgegengesetzte Durchflussabfolge, also radial
durch das Filtermaterial und longitudinal aus dem Filterelement
hinaus, erfolgen. In diesem Fall entsprechen die Rohluftbereiche
den Reinluftbereichen der ersten Ausführungsform.
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Vorzugsweise
sind innerhalb des zweiten Öffnungsquerschnitts liegende
weitere Öffnungsquerschnitte vorgesehen, wobei zwischen
benachbarten Öffnungsquerschnitten eine jeweilige zumindest
teilweise Filtermaterial aufweisende Grenzfläche einen
jeweiligen weiteren Rohfluidbereich im Inneren des Filterelementes
bildet. Je mehr unabhängige Rohfluidbereiche innerhalb
von dem Filterelement gebildet werden, desto größer
ist die Filteroberfläche des Filtermaterials und damit
die Effizienz des Filterelementes auf kleinen Bauraum.
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In
bevorzugten Ausführungsformen sind die Öffnungsquerschnitte
konzentrisch angeordnet, das Filtermaterial weist entlang der Einströmrichtung Längsfaltungen
auf, und/oder das Filtermaterial weist entlang der Einströmrichtungen
Querfaltungen auf.
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In
einer Ausführungsform des Filterelementes ist das Filterelement
rohrförmig oder zylinderförmig ausgebildet, und
die Grenzfläche zwischen einem jeweiligen Rohfluidbereich
und einem Reinfluidbereich entspricht der Mantelfläche
eines jeweiligen Zylinders, welcher einen jeweiligen Öffnungsquerschnitt
als Grundfläche hat. Das Filterelement kann beispielsweise
aus ineinander geschachtelten Zylindern ausgebildet werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform hat das Filterelement
mehrere ineinander geschobene Kegelstümpfe, deren Mantel-,
Deck- und/oder Grundflächen zumindest teilweise das Filtermaterial aufweisen.
Das Filterelement kann insbesondere konisch in der Form eines Kegelstumpfes
ausgebildet werden. Dabei bildet die Grundfläche eines
ersten Kegelstumpfes den ersten Öffnungsabschnitt, und der
Umfang der Kegelfläche des ersten Kegelstumpfes entspricht
dem Umfang der Grundfläche eines zweiten Kegelstumpfes.
Dabei bildet die Deckfläche des zweiten Kegelstumpfes den
zweiten Öffnungsquerschnitt, und das Volumen des dritten
Kegels oder Kegelstumpfes bildet den zweiten Rohfluidbereich.
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Eine
derartige Ausführungsform entspricht einem Filterelement,
bei dem ineinander Kegelstümpfe mit abwechselnd entgegengesetzter
Orientierung und zum inneren Kegelstumpf hin abnehmenden Grundflächenquerschnitten.
Ein entsprechendes Filterelement lässt sich beispielsweise
aus einem aus Filtermaterial gefertigten Kegel ausbilden, der mehrfach
in seinen Innenraum umgestülpt wird.
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In
weiteren Ausführungsformen des Filterelementes ist eine
jeweilige Mantelfläche des Zylinderkegels oder Kegelstumpfs
aus zickzackförmig gefaltetem Filtermaterial gebildet.
Insofern sind die jeweiligen Grundflächen der Zylinder
oder Kegel aus Polygonzügen gebildet, welche dem Profil
der zickzackförmigen Faltung entsprechen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Filterelement
ausschließlich aus einem geeignet gefalteten und/oder verklebten
Bogen oder Bögen eines flachen faltbaren Filtervlieses
ausgeführt.
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In
einer weiteren Ausführungsform kann das Filterelement balgenförmig
entlang einer Symmetrieachse des Filterelements umstülpbares
Filtermaterial mit Querfaltungen aufweisen. Das Filtermaterial ist dabei
mindestens einmal umgestülpt.
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Vorzugsweise
sind Fixiermittel zur Stützung von Faltungen des Filtermaterials
vorgesehen. Dabei sind zum Beispiel Verstärkungen oder
Verstrebungen aus Kunststoff oder Metallmaterial im Innenraum des Filterelementes
denkbar. Ebenfalls lassen sich die Ein- und Austrittsöffnungen
des Filterelementes beispielsweise durch geschäumtes Kunststoffmaterial oder
durch geschäumtes Silikon oder PUR-Schaum ausführen
und damit die Faltungen und die Stabilität des Filtermaterials
verstärken. Auch ist es denkbar, die Ein- und Austriebsöffnungen
aus dem Filtermaterial selbst zu bilden. Vorzugsweise ist die Form
der Grenzflächen und/oder der Form der Faltungen durch
Stützmittel stabilisiert. Beispielsweise kann ein in den
Innenraum eines jeweiligen Filterelementes eingeführtes
Gerüst aus Kunststoff, Metall oder weiteren geeigneten
Materialien die Form und/oder Faltungen stabilisieren.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche
sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert.
Es zeigt dabei:
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1 eine perspektivische, Querschnitts- und
Längsschnittsansicht einer ersten Ausführungsform
eines Filterelementes;
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2 eine perspektivische, Querschnitts- und
Längsschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform
eines Filterelementes;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines kegelstumpfförmigen Filterelementes;
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4 eine
Ausführungsform mit längsgefaltetem Filtermaterial
eines Filterelementes;
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5 eine Querschnitts- und perspektivische
Ansicht eines balgenförmigen Filterelementes;
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Filterelementes mit sechseckiger Eintrittsöffnung.
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In
den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen
Bezugszeichen versehen worden, sofern nichts anderes angegeben ist.
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Ausführungsform(en) der Erfindung
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In 1A ist
eine perspektivische Ansicht eines Filterelementes 1 dargestellt.
Das Filterelement ist zylindrisch aufgebaut und hat eine Symmetrieachse
S. Das zylindrische oder rohrförmige Filterelement 1 weist
eine Eintrittsöffnung 2 und eine Austrittsöffnung 3 auf.
Zu filterndes Fluid wie beispielsweise Rohluft RO tritt im Wesentlichen
längs zur Symmetrieachse S in die Eintrittsöffnung 2 ein.
Gefilterte Luft, also Reinluft RE, tritt zum einen aus der Austrittsöffnung 3 aus,
kann jedoch auch aus dem äußeren Zylindermantel
radial austreten, da der äußere Zylindermantel 4 beispielsweise
aus einem Filtervliesmaterial ausgeführt ist.
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Das
Filterelement 1 weist konzentrisch gegenüber der
Symmetrieachse S angeordnete rohrförmige oder schlauchförmige
Mantelflächen 5, 6, 7 aus Filtervlies
auf. Die Fläche innerhalb des Umfangs des äußeren
Mantels 4 bildet den Öffnungsquerschnitt der Eintrittsöffnung 2.
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Die 1B zeigt
einen Querschnitt durch die Eintrittsöffnung 2.
Zwischen dem äußeren Mantel 4 und dem
zweiten Mantel 5 ist ein Zwischenraum, der zum achsparallelen
Einströmen von Rohluft als erster Rohluftbereich 8 dient.
Zwischen dem zweiten Mantel 5 und dem dritten Mantel 6 ist
ein zum Beispiel fluiddichter Ring 16 vorgesehen, der einerseits verhindert,
dass in den Zwischenraum zwischen dem zweiten und dritten Mantel 5, 6 Rohluft
einfließt, und der andererseits zur Formstabilität
der Mantelflächen beiträgt.
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Der
Zwischenraum zwischen dem zweiten und dritten Mantel 5, 6 dient
entlang der Längsausdehnung des Filterelementes 1 als
Reinluftbereich 11. Dies ist anhand der Querschnittsansicht
in der 1C der Austrittsöffnung 3 ersichtlich.
An der Austrittsöffnung ist der Zwischenraum zwischen dem äußeren
Mantel 4 und dem zweiten Mantel 5 durch einen
Ring 13 verschlossen. Beim Einströmen von Luft in
den Rohluftbereich 8 baut sich somit ein Innendruck auf,
so dass das zu filternde Fluid bzw. die verschmutzte Luft, durch
die äußere Wandung 4 in den Außenraum 17 eintritt
oder in den zwischen der zweiten und dritten Wandung 5, 6 gebildeten
Reinluftbereich 11 austritt. Von dort kann die Reinluft
abgegriffen werden.
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Ähnlich
ist wie in 1B ersichtlich zwischen dem
dritten und vierten Mantel 6, 7 ein weiterer Rohluftbereich 9 vorgesehen,
wobei der Querschnitt, welcher durch die Kanten in Richtung der
Eintrittsöffnung 2 des vierten Mantelbogens 7 gebildete
Querschnitt verschlossen ist. Dies erfolgt beispielsweise über
eine geeignete Kunststoffplatte 14. Auf der Austrittsöffnungsseite
hingegen ist der Bereich zwischen der dritten und vierten Mantelfläche 6, 7 über
einen ringförmigen Abschluss 15 verschlossen.
Der ringförmige Abschluss 15 umschließt
auf der Austrittsöffnungsseite den zweiten Reinluftbereich 12,
welcher durch den inneren schlauchförmigen Mantel 7 gebildet
wird.
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In 1D ist
ein Längsschnitt durch das Filterelement 1 dargestellt.
Dabei ist die Symmetrieachse S eingezeichnet sowie die zwischen
den Mantelflächen 4, 5, 6, 7 liegenden
Rein- und Rohluftbereiche 8, 9, 11, 12 im
Querschnitt dargestellt. Die fetten, in der Darstellung der 1D senkrechten
Strecken 13, 14, 15, 16 stellen
Querschnitte der ringförmigen Abschlüsse dar,
wie sie in den 1B und 1C gezeigt
sind. Die gepunkteten vertikalen Strecken deuten fluiddurchlässige
Bereiche der Eintrittsöffnung 2 bzw. Austrittsöffnung 3 an.
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Von
links eintretende Rohluft RO tritt somit in den ersten Rohluftbereich 8 und
den zweiten Rohluftbereich 9 ein. Wie durch die Pfeile
L dargestellt ist, kann die Rohluft beim Durchtritt durch die aus
Filtervlies aufgebauten Grenzflächen 4, 5, 6, 7 in
die jeweils unabhängigen Reinluftbereiche 11, 12 und
den Außenraum 17 eintreten. Die ringförmigen
Bereiche 13, 14, 15, 16 können
auch jeweils an der Eintritts- oder Austrittsöffnung 2, 3 über
Streben miteinander verbunden sein und eine jeweilige Endscheibe
bilden. In der Ausführungsform der 1 sind
somit konzentrische Reinluft- und Rohluftbereiche 8, 9, 11, 12 gebildet,
die abwechselnd entweder eintrittsöffnungsseitig oder austrittsöffnungsseitig
fluiddicht abgeschlossen sind. Somit muss Rohluft RO, die von der
Eintrittsöffnungsseite in das Filterelement im Wesentlichen
parallel zur Symmetrieachse S einströmt, radial die Filtermaterialschichten
durchströmen, um auf der Austrittsöffnungsseite
als Reinluft RE abzufließen.
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Das
Filterelement lässt sich besonders günstig in
eine rohrförmige Aufnahmeeinrichtung bzw. ein Filtergehäuse
einsetzen. Durch die mehrfachen Rohluftbereiche ist die Filteroberfläche
besonders groß, so dass eine hohe Effizienz erreicht wird
auf geringen Bauraum.
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Die 2A–2D zeigen
eine zweite Ausführungsform eines Filterelementes, welches
ebenfalls mehrere Rein- und Rohluftbereiche aufweist.
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In
der 2A ist eine perspektivische Ansicht eines Filterelementes 1 dargestellt.
Dabei ist der äußere Mantel 18 von einem
fluid- bzw. luftdichten Material gebildet, wie beispielsweise einem
Kunststoff. Die äußere Mantelfläche 18 kann
zum Beispiel in der Art eines Luftzuführrohres für
einen Brennstoffmotor ausgeführt sein. Im Inneren des Mantels 18 sind abwechselnd
konzentrisch angeordnete Reinluft- und Rohluftbereiche vorgesehen.
Die äußere Mantelfläche 18 weist
eine Eintrittsöffnung 2 mit einem Öffnungsquerschnitt
und einer Austrittsöffnung 3 auf.
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An
der Kante 19 der Eintrittsöffnung 2 liegt eine
Kante eines Kegelstumpfes 20 aus Filtermaterial an. In
der perspektivischen Darstellung der 2A sind
die perspektivisch verdeckten Flächen gestrichelt dargestellt.
Es wird somit eine Mantelfläche eines Kegelstumpfes durch
Filtermaterial 20 gebildet. Die Grundfläche des
Kegels entspricht dabei wie in der 2B dargestellt
ist, dem Öffnungsquerschnitt der Eintrittsöffnung 2.
Austrittsöffnungsseitig hat die Deckfläche des
Kegelstumpfes einen Umfang 24, der geringer ist als der
Umfang bzw. die Querschnittsfläche der Austrittsöffnung 3.
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Der
Zwischenraum zwischen der Mantelfläche 18 und
der Kegelfläche 20 bildet daher einen ersten Reinluftbereich 25.
Ein ringförmiges Element 26, welches die Deckfläche
des äußeren Kegelstumpfes bildet, stützt
auf der Austrittsöffnungsseite die Kante des Filtermaterials 20 und
eine Grundfläche eines weiteren entgegengesetzt am ersten
Kegelstumpf orientierten zweiten Kegelstumpfes aus Filtermaterial 21,
dessen Deckfläche bzw. die Kante der Deckfläche
reicht zur Eintrittsöffnung 2. Es bestehen somit zwei
ineinander geschachtelte Kegelstümpfe 20, 21, wobei
der dazwischen liegende Raum 8 ein Rohluftbereich ist.
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An
der Eintrittsöffnung 2 ist wiederum ein ringförmiges
Element 16 vorgesehen, welches einen Teil der Deckfläche
des zweiten Kegelstumpfes bildet und fluiddicht ist. Im Inneren
des Ringes ist eine rohr- oder schlauchförmige Grenzfläche 22 aus
Filtermaterial gebildet, die von der Eintrittsöffnung 2 bis
zur Austrittsöffnung 3 reicht und dort von einem
Abschluss 27 verschlossen ist. Die Grenzfläche 22 kann in
einer anderen Ausführung ebenfalls kegelförmig und/oder
spitz zulaufen, so dass der Abschluss 27 nur noch punktförmig
ausgebildet ist. Der ringförmige Bereich 16 an
der Eintrittsöffnung 2 ist über Streben 23 an
der Mantelfläche 18 fixiert. Ähnlich
ist auf der Austrittsöffnungsseite der ringförmige
Bereich 26 und der kreisförmige Bereich 27 über
Streben 23 verbunden.
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In
der 2D ist ein Längsschnitt durch das Filterelement 1 dargestellt.
Im Inneren um die Symmetrieachse S des rohrförmigen Filterelementes 1 verläuft
ein rohrförmiger Rohluftbereich 9, der austrittsöffnungsseitig
durch den runden Abschluss 27, wie zum Beispiel mit einem
Stopfen, verschlossen ist. Der Querschnitt des öffnungsseitigen
Rohluftbereiches 9 ist von dem Ring 16 umschlossen.
Daran schließt sich ein Kegelstumpfmantel aus Filtermaterial 21 an,
der sich in Richtung auf die Austrittsöffnung 3 weitet.
Dadurch wird ein unabhängiger Reinluftbereich 28,
der konzentrisch um den Rohluftbereich 9 angeordnet ist,
geschaffen. Eine weitere kegelstumpfartige Grenzfläche 20 schließt
am Umfang bzw. der Kante 19 der Eintrittsöffnung 2 an,
umschließt konzentrisch den Kegelstumpfmantel 21 und verjüngt
sich in Richtung zur Öffnungsseite 3. An der Öffnungsseite 3 bildet
der ringförmige Bereich 26 einen Abschluss des
aus den Mantelflächen 20, 21 gebildeten
Rohluftbereichs 8.
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In
der 3 ist eine perspektivische Ansicht eines weiteren
Filterelementes 1 dargestellt. Dabei ist das Filterelement
aus einem von Filtermaterial gebildeten Kegel, der mehrfach umgestülpt
ist, ausgebildet. Ein entsprechender Kegel kann aus Filtervliesmaterialbogen
in der Form eines Halbkreises gebildet werden. In 3 sind
die perspektivisch verdeckten Konturen gepunktet dargestellt. Ausgehend
von einem vollständigen Kegelmantel aus Filtermaterial wird
zunächst in einer Höhe H die Spitze des Kegels umgestülpt,
so dass sich ein Kegelstumpf wie in der 3 dargestellt
ist, ergibt.
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Die
entsprechende Deckfläche entspricht einem Öffnungsquerschnitt
der Austrittsöffnung 3. Auf der Höhe
der Grundfläche, also der Eintrittsöffnung 2 wird
erneut die Spitze in Richtung zur Austrittsöffnung 3 umgestülpt.
Somit ergibt sich eine Eintrittsöffnung mit einem Öffnungsquerschnitt
Q1 in dem ein zweiter Öffnungsquerschnitt Q2 vorliegt,
welcher von der Faltkante 29 umschlossen ist. Dieser Öffnungsquerschnitt
ermöglicht das Einströmen von Rohluft in das Innere
der Kegelspitze, welche einen Rohluftbereich 30 realisiert.
Die beiden Mantelflächen 31 und 32 der
ineinander gesteckten Kegelstümpfe bilden einen zweiten
Rohluftbereich 34.
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Wie
in der 3 mittels der Pfeile L dargestellt ist, kann Rohluft
RO durch die beiden Öffnungsquerschnitte Q1, Q2 in das
Filterelement einströmen, durch die Grenzflächen
aus Filtermaterial in den Reinluftbereich einströmen und
als Reinluft RE abgegriffen werden.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform eines Filterelementes 36 dargestellt,
das ähnlich aufgebaut ist wie das in der 3 dargestellte.
Allerdings sind die Mantelflächen aus entlang der Symmetrieachse
S längs gefaltetem Filtermaterial gebildet. Die Faltkanten 37 laufen
im Wesentlichen entlang der Längsausdehnung des Filterelementes 36. Durch
die Faltkanten 37 kann das Filterelement 36 beim
Einführen in beispielsweise eine rohrförmige Aufnahme
zunächst komprimiert werden. Dies erleichtert die Handhabung
des Filterelementes 36 beim Ein- und Austausch.
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In 5 ist eine weitere Ausführungsform
eines Filterelementes im Querschnitt und perspektivisch dargestellt.
Das Filterelement 38 ist aus konzentrisch gefalztem und
gefaltetem Filtermaterial gebildet. In 5A ist
ein Querschnitt einer runden Scheibe von Filtermaterial mit konzentrischen
Falzungen 39 angedeutet. Durch Umstülpen des Filtervlieses,
optional mit weiteren balgenförmigen, zickzackförmig
gefalteten Filtervliesteilen ergibt sich prinzipiell dieselbe Struktur
wie in 3 dargestellt wurde. Allerdings ist das Filtermaterial
balgenförmig ausgestaltet und dabei mehrfach ineinander
umgestülpt.
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Es
ergeben sich so ebenfalls eintrittsöffnungsseitig 2 zwei
ineinander liegende Querschnitte Q1, Q2 als Eintrittsöffnung
in Rohluftbereiche 30, 34. Die gefilterte Luft
tritt dann in radialer Richtung zur Symmetrieachse in den Außenraum 17 oder
perspektivisch verdeckte Reinluftbereiche aus. Es ist selbstverständlich
auch eine Kombination von Querfaltungen, wie sie in 5 dargestellt
ist und Längsfaltungen, wie sie in 4 dargestellt
sind, möglich. Es ist ebenfalls denkbar, dass abweichend
von den runden Querschnitten unterschiedliche Querschnittstypen
ausgeführt werden.
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In 6 ist
beispielsweise ein Filterelement 40 mit sechseckigem Querschnitt
dargestellt. Dabei sind prismenartige konzentrische Mantelflächen
aus Filtermaterial realisiert. Auf der Eintrittsöffnung 2 sind über
Streben fixierte ringförmige Bereiche 41, 42 dargestellt,
welche eintrittsöffnungsseitig die Reinluft von den Rohluftbereichen
trennen. Die eintrittsöffnungsseitig vorliegenden ringförmigen
Abschlüsse 42, 41 sind austrittsöffnungsseitig
invers dazu angebracht. Ein jeweiliger Zwischenraum zwischen konzentrischen
Mantelflächen ist nur zu einer Seite (Eintritt bzw. Austritt)
abgedichtet, und zwei zu derselben Seite abgedichtete Zwischenräume
sind nicht benachbart. Dies ist in 6 nicht
näher dargestellt.
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Eintrittsöffnungsseitig
sind in der 6 drei unabhängige
Rohluftbereiche 43, 44, 45 sichtbar. Entsprechend
ergeben sich im inneren des Filterelementes 40 neben dem
Außenraum 17 zwei weitere Reinluftbereiche, die zwischen
dem äußeren Rohluftbereich und dem mittleren Rohluftbereich 44 sowie zwischen
dem mittleren Rohluftbereich 44 und dem inneren Rohluftbereich 43 liegen.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
näher erläutert wurde, ist sie nicht darauf beschränkt,
sondern vielfältig modifizierbar. Es können andere
als die dargestellten Geometrien für Filterelemente gewählt
werden. Dabei können die Gegebenheiten beim Einbau des
Filters berücksichtigt werden. Die genannten Materialien
für das Filterelement oder die Gehäuse sind ebenfalls
nur beispielhaft zu verstehen. Neben der dargestellten Anwendungsmöglichkeit
als Luftfilter für Verbrennungskraftmaschinen, bzw. zur
Filterung der Ansaugluft, können die vorgeschlagenen Filterelemente,
Aufnahmeeinrichtungen und Filteranordnungen auch anderweitig verwendet
werden. Insbesondere kann die im Wesentlichen radiale Durchströmrichtung
entgegengesetzt der Beispiele folgen, also von außen nach
innen. Dennoch ergeben sich dann unabhängige Roh- und/oder
Reinluftbereiche.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202004003326
U1 [0002]