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DE202007019173U1 - Steckzunge für ein Sicherheitsgurtschloss - Google Patents

Steckzunge für ein Sicherheitsgurtschloss Download PDF

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DE202007019173U1 DE202007019173U DE202007019173U DE202007019173U1 DE 202007019173 U1 DE202007019173 U1 DE 202007019173U1 DE 202007019173 U DE202007019173 U DE 202007019173U DE 202007019173 U DE202007019173 U DE 202007019173U DE 202007019173 U1 DE202007019173 U1 DE 202007019173U1
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Abstract

Steckzunge (10) für ein Sicherheitsgurtschloss, mit einem Steckabschnitt (12), der dafür vorgesehen ist, in das Gurtschloss (7) eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtsabschnitt (14), der einen Schlitz (16) für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes (5) aufweist, wobei sich der Sicherheitsgurtabschnitt (14) allgemein in der Verlängerung des Steckabschnittes (12) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schlitz (16) in einem Winkel (α) von weniger als 25° relativ zu einer vom Steckabschnitt definierten Ebene erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Steckzunge für ein Sicherheitsgurtschloss, mit einem Steckabschnitt, der dafür vorgesehen ist, in das Gurtschloss eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtabschnitt, der einen Schlitz für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes aufweist, wobei sich der Sicherheitsgurtabschnitt allgemein in der Verlängerung des Steckabschnittes erstreckt.
  • Eine Anforderung an eine solche Steckzunge ist, dass der Steckabschnitt möglichst wenig vom Sicherheitsgurt absteht, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist und die Steckzunge lose am Sicherheitsgurt hängt. Dies wird kurz anhand von 6 erläutert. In 6 ist ein sich senkrecht erstreckender Abschnitt eines Sicherheitsgurtes 5 gezeigt, auf dem eine Steckzunge 10 angeordnet ist. Diese besteht aus einem Steckabschnitt 12, der dafür vorgesehen ist, in ein Gurtschloss eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtabschnitt 14, der mit einem in dieser Figur nicht sichtbaren Schlitz für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes 5 versehen ist. Es ist zu erkennen, dass sich der Steckabschnitt 12 in einem vergleichsweise großen Winkel relativ zum Sicherheitsgurt 5 erstreckt und daher seitlich absteht.
  • Damit der Steckabschnitt 12 weniger weit vom Sicherheitsgurt 5 absteht, wenn die Steckzunge nicht benutzt wird, ist bekannt, den Sicherheitsgurtabschnitt 14 der Steckzunge 10 abzukröpfen, also relativ zum Steckabschnitt 12 zu biegen. Eine solche Gestaltung ist in 7 schematisch gezeigt. Es ist zu sehen, dass der Steckabschnitt 12 sich vergleichsweise nahe am Sicherheitsgurt 5 befindet.
  • Nachteilig bei der in 7 gezeigten Steckzunge ist, dass der Sicherheitsgurtabschnitt 14 den freien Sitzraum für einen Fahrzeuginsassen einschränkt. Dies ist in 8 schematisch dargestellt. Es ist ein Sicherheitsgurtschloss 7 gezeigt, in welches die Steckzunge 10 eingesteckt ist. Der freie Abstand A zwischen dem Sicherheitsgurtabschnitt 14 der Steckzunge 10 und einer anderweitigen Begrenzung des Sitzraumes, beispielsweise der Seitenwand eines Fahrzeugs, ist kleiner als bei einer Steckzunge, bei der sich der Sicherheitsgurtabschnitt 14 in der Verlängerung des Steckabschnittes 12 erstreckt (siehe 9).
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Steckzunge zu schaffen, deren Steckabschnitt sich möglichst nahe am Sicherheitsgurt befindet, wenn die Steckzunge nicht benutzt wird, jedoch der verfügbare Sitzraum nicht eingeschränkt wird, wenn die Steckzunge in ein Gurtschloss eingesteckt ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass sich der Schlitz in einem Winkel von weniger als 25° relativ zu einer vom Steckabschnitt definierten Ebene erstreckt. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass der Schlitz für den Sicherheitsgurt so schräg durch den Sicherheitsgurtabschnitt ausgeführt werden kann, dass sich der Steckabschnitt nahe am Sicherheitsgurt befindet, wenn die Steckzunge nicht benutzt wird, während gleichzeitig der Sicherheitsgurtabschnitt in Verlängerung des Steckabschnittes ausgeführt werden kann. Somit wird der zur Verfügung stehende Sitzraum nicht vom Sicherheitsgurtabschnitt eingeschränkt. Unter „Schlitz” wird dabei der Freiraum für den Durchtritt des Sicherheitsgurtes verstanden. Soweit auf die Ausrichtung des Schlitzes abgestellt wird, wird als „Erstreckungsebene” des Schlitzes eine Ebene verstanden, in der sich der Sicherheitsgurt relativ zur Steckzunge erstreckt, wenn diese frei am senkrecht verlaufenden, gespannt gehaltenen Sicherheitsgurt hängt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Ausführungsform beschrieben, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist. In diesen zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch eine Steckzunge gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 einen Schnitt durch das bei der Steckzunge von 1 verwendete Stahlblechteil;
  • 3 eine Draufsicht auf das bei der Steckzunge von 1 verwendete Stahlblechteil;
  • 4 eine Seitenansicht der Steckzunge von 1;
  • 5 eine Draufsicht auf die Steckzunge von 1;
  • 6 eine schematische Darstellung einer aus dem Stand der Technik bekannten Steckzunge;
  • 7 eine Darstellung einer weiteren, aus dem Stand der Technik bekannten Steckzunge;
  • 8 eine schematische Darstellung der in ein Gurtschloss eingesteckten Steckzunge von 7;
  • 9 eine schematische Darstellung der in ein Gurtschloss eingesteckten Steckzunge von 6;
  • 10 schematisch die erfindungsgemäße Steckzunge an einem Sicherheitsgurt;
  • 11 schematisch die Steckzunge von 10 eingesteckt in ein Gurtschloss;
  • 12 einen Schnitt durch ein Stahlblechteil für eine Steckzunge gemäß einer zweiten Ausführungsform; und
  • 13 einen Schnitt durch den Sicherheitsgurtabschnitt der Steckzunge gemäß der zweiten Ausführungsform.
  • In 1 zeigt eine Steckzunge 10 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung, die auf einem Gurtband 5 angeordnet ist. Funktionell betrachtet weist die Steckzunge 10 einen Steckabschnitt 12 und einen Sicherheitsgurtabschnitt 14 auf. Der Steckabschnitt 12 ist nach Art einer Zunge mit einer mittigen Öffnung 13 (siehe auch die 3 und 5) ausgeführt und dafür vorgesehen, in ein Gurtschloss eingesteckt und dort verriegelt zu werden.
  • Der Sicherheitsgurtabschnitt 14 schließt sich an den Steckabschnitt 12 an und ist mit einem Schlitz 16 für den Sicherheitsgurt 5 versehen. Der Schlitz 16 hat, gemessen senkrecht zu seiner Erstreckungsrichtung, die der Erstreckungsrichtung des Sicherheitsgurtes 5 in 1 entspricht, eine Breite B von knapp über 2 mm.
  • Strukturell gesehen besteht die Steckzunge aus einem einstückig ausgeführten Blechstanzteil und einer Umspritzung aus einem Kunststoffmaterial 18. Das Blechstanzteil ist in den 2 und 3 gezeigt. Es bildet den Steckabschnitt 12 und den tragenden Teil des Sicherheitsgurtabschnittes 14. Im Bereich des Sicherheitsgurtabschnittes 14 ist das Blechstanzteil mit dem Kunststoffmaterial 18 ummantelt.
  • Im Bereich des Sicherheitsgurtabschnittes 14 weist das Blechstanzteil zwei Stege 20, 22 auf, welche die Längsränder des Schlitzes 16 begrenzen. Bei den Stegen handelt sich um einen bezüglich den 2 und 3 unteren Steg 20 und einen oberen Steg 22. Beide sind im wesentlichen eben, abgesehen von einer mittigen Prägung am unteren Steg 20 und einer Versteifungssicke am oberen Steg 22, und so abgebogen, dass sie sich beide in etwa demselben Winkel α relativ zu der Ebene erstrecken, die vom Steckabschnitt 12 definiert ist. Der Winkel α beträgt in der Größenordnung von 15°. Wichtig ist, dass die beiden Stege 20, 22 so gegeneinander versetzt sind, dass die Verlängerung der bezüglich 2 linken Seite des Steges 20 auf der rechten Seite des oberen Stegs 22 liegt. Auf diese Weise ist ein Durchtrittsschlitz gebildet, dessen Erstreckungsebene mit der vom Steckabschnitt 12 definierten Ebene ebenfalls den Winkel α einschließt. Der bezogen auf die Durchtrittsrichtung des Sicherheitsgurtes 5 gesehen seitliche Versatz zwischen den beiden Stegen 20, 22 wird durch entsprechende Biegung von Verbindungsabschnitten 23 zwischen den beiden Stegen 20, 22 erzielt.
  • Die Umspritzung der Stege 20, 22 mit dem Kunststoffmaterial 18 (siehe die 1, 4 und 5) definiert den Schlitz 16 für den Sicherheitsgurt 5. Im Kunststoffmaterial 18 ist eine kleine Aussparung 19 (siehe die 1 und 5) für einen Stoppknopf am Sicherheitsgurt 5 ausgebildet.
  • In den 10 und 11 ist zu sehen, dass sich mit der erfindungsgemäßen Steckzunge ein sehr viel geringerer Winkel α zwischen dem Steckabschnitt 12 der Steckzunge und dem Sicherheitsgurt 5 ergibt, als dies bei der hier zum Vergleich gestrichelt gezeigten Steckzunge der Fall ist. Ferner ist die Breite A des zur Verfügung stehenden Sitzraumes nicht gegenüber der in 7 gezeigten Steckzunge eingeschränkt.
  • In den 12 und 13 ist eine Steckzunge gemäß einer zweiten Ausführungsform gezeigt. Für die von der ersten Ausführungsform bekannten Merkmale werden dieselben Bezugszeichen verwendet.
  • Der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Ausführungsform betrifft im wesentlichen den oberen Steg 22, der zusammen mit dem unteren Steg 20 die Längsränder des Schlitzes 16 begrenzt. Der obere Steg 22 ist bei der zweiten Ausführungsform nicht eben und mit einer Versteifungssicke versehen, sondern besteht aus zwei zueinander abgewinkelten Abschnitten 22a, 22b. Der an den Schlitz 16 angrenzende Abschnitt 22a ist gewölbt, und zwar mit derselben Krümmung, die das Blechstanzteil allgemein im oberen Bereich aufweist. Diese Wölbung des Abschnittes 22a des Steges 22 gewährleistet die notwendige Stabilität in Querrichtung.
  • An den Abschnitt 22a schließt sich der Abschnitt 22b an, der nach außen weggebogen ist. Während der Abschnitt 22a sich im wesentlichen entlang der Längsachse des Blechstanzteils erstreckt, erstreckt sich der Abschnitt 22b relativ zur Längsachse in einem Winkel β nach außen, der im Bereich von 10° bis 20° beträgt, vorzugsweise 15°. Der Abschnitt 22b ist dabei entgegengesetzt zum Schlitz 16 abgewinkelt. Bezogen auf 12 erstreckt sich der Schlitz 16 nach schräg rechts oben, während der Abschnitt 22b nach schräg links oben abgebogen ist. Diese Gestaltung des Stegs 22 ermöglicht, dass sich der Steckbereich noch näher an den Sicherheitsgurt anlegt, wenn die Steckzunge nicht verwendet wird. Der bereits von der ersten Ausführungsform bekannte Winkel α beträgt hier in der Größenordnung von 10° bis 15°, vorzugsweise 12,5°. Ferner ist der Sicherheitsgurtabschnitt 14 gegenüber dem Steckabschnitt 12 um einen Betrag d von 1 bis 2 mm, vorzugsweise um 1,5 bis 1,7 mm, nach außen verschoben, also weg von der Seite, auf welcher der Sicherheitsgurt aus dem Schlitz 16 nach oben austritt.
  • Die Breite e des Schlitzes für den Sicherheitsgurt 5 (siehe 13) beträgt knapp 2 mm, insbesondere 1,9 mm. Der Winkel γ zwischen dem Steckabschnitt 12 und der Außenkontur der Umspritzung im Bereich des Sicherheitsgurtabschnittes 14 beträgt zwischen 5° und 10°, vorzugsweise 6,5°. Alle diese Werte zusammen stellen einen sehr guten Kompromiss dar, bei dem sich der Steckabschnitt der Steckzunge möglichst nahe am Sicherheitsgurt befindet, wenn die Steckzunge nicht benutzt wird, jedoch der verfügbare Sitzraum nicht eingeschränkt wird, wenn die Steckzunge in ein Gurtschloss eingesteckt ist.

Claims (16)

  1. Steckzunge (10) für ein Sicherheitsgurtschloss, mit einem Steckabschnitt (12), der dafür vorgesehen ist, in das Gurtschloss (7) eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtsabschnitt (14), der einen Schlitz (16) für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes (5) aufweist, wobei sich der Sicherheitsgurtabschnitt (14) allgemein in der Verlängerung des Steckabschnittes (12) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schlitz (16) in einem Winkel (α) von weniger als 25° relativ zu einer vom Steckabschnitt definierten Ebene erstreckt.
  2. Steckzunge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) weniger als 18° beträgt.
  3. Steckzunge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) weniger als 15° beträgt.
  4. Steckzunge nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsgurtabschnitt (14) aus einem Metallkern (20, 22) und einer Kunststoffummantelung (18) besteht und dass der Metallkern sich abschnittsweise schräg zu einer vom Steckabschnitt (12) definierten Ebene erstreckt.
  5. Steckzunge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallkern zwei Stege (20, 22) aufweist, die auf der einen und der anderen Seite des Schlitzes angeordnet sind.
  6. Steckzunge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens einer der Stege (20, 22) in einem Winkel von etwa 15° zur vom Steckabschnitt definierten Ebene erstreckt.
  7. Steckzunge nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Stege (22) abgewinkelt ausgeführt ist.
  8. Steckzunge nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der außen liegende Abschnitt (22b) des Stegs (22) um 10° bis 20° abgewinkelt ist, vorzugsweise um 15°.
  9. Steckzunge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der außen liegende Abschnitt (22b) in entgegengesetzter Richtung zum Schlitz (16) abgewinkelt ist.
  10. Steckzunge (10) für ein Sicherheitsgurtschloss, mit einem Steckabschnitt (12), der dafür vorgesehen ist, in das Gurtschloss (7) eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtsabschnitt (14), der einen Schlitz (16) für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes (5) aufweist, wobei der Schlitz (16) zwischen zwei Stegen (20, 22) ausgebildet ist und sich der Sicherheitsgurtabschnitt (14) allgemein in der Verlängerung des Steckabschnittes (12) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stege (20, 22) gegeneinander versetzt sind.
  11. Steckzunge nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass beide Stege jeweils eine linke und eine rechte Seite haben, und dass die Verlängerung der linken Seite des einen Steges (20) auf der rechten Seite des anderen Steges (22) liegt.
  12. Steckzunge nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stege (20, 22) durch gebogene Verbindungsabschnitte (23) miteinander verbunden sind.
  13. Steckzunge nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (16) eine Breite B, gemessen senkrecht zu seiner Erstreckungsrichtung, von knapp über 2 mm hat.
  14. Steckzunge (10) für ein Sicherheitsgurtschloss, mit einem Steckabschnitt (12), der dafür vorgesehen ist, in das Gurtschloss (7) eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtsabschnitt (14), der einen Schlitz (16) für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes (5) aufweist, wobei der Schlitz (16) zwischen zwei Stegen (20, 22) ausgebildet ist und sich der Sicherheitsgurtabschnitt (14) allgemein in der Verlängerung des Steckabschnittes (12) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckabschnitt (12) um einen Betrag d von 1 mm bis 2 mm gegenüber dem Sicherheitsgurtabschnitt (14) nach außen verschoben ist.
  15. Steckzunge (10) für ein Sicherheitsgurtschloss, mit einem Steckabschnitt (12), der dafür vorgesehen ist, in das Gurtschloss (7) eingesteckt zu werden, und einem Sicherheitsgurtsabschnitt (14), der einen Schlitz (16) für die Aufnahme des Sicherheitsgurtes (5) aufweist, wobei der Schlitz (16) zwischen zwei Stegen (20, 22) ausgebildet ist und sich der Sicherheitsgurtabschnitt (14) allgemein in der Verlängerung des Steckabschnittes (12) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsgurtabschnitt mehrfach in entgegengesetzte Richtungen abgewinkelt ist.
  16. Steckzunge nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem einstückig ausgeführten Blechstanzteil und einer Umspritzung aus Kunststoff besteht.
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