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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung für den Transport und
zur Handhabung einer Rolle mit einer beschichteten Folienbahn an
einer Aufnahmestation einer Bogenoffset-Druckmaschine, zur Aufnahme
sowie Positionierung der Rolle in einer für die Folienbahn
vorgesehenen Aufnahmeeinrichtung einer Kaltfolien-Veredlungsstation
an der Bogenoffset-Druckmaschine sowie die Abnahme und Abführung
einer mit der abgearbeiteten Folienbahn bewickelten Rolle von der
Bogenoffset-Druckmaschine.
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Die
Erfindung ist anwendbar für die Manipulation einer Rolle
mit einer beispielsweise eine farbige Metallschicht aufweisenden
Folienbahn als Trägerfolie, welche in der Kaltfolien-Veredlungsstation der
Bogenoffset-Druckmaschine zur Herstellung von hochwertigen Druckerzeugnissen
mit metallischen Strukturen, Bildern oder Schriften, wie beispielsweise großformatige
Prospekte oder auch kleinere Broschüren, Karten usw., unter
räumlich begrenzten Bedingungen eingesetzt werden.
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In
Abhängigkeit vom Druckauftrag und -umfang müssen
die Rollen mit jeweiliger Folienbahn entsprechend oft gewechselt
werden, wozu ein vergleichsweise hoher Aufwand zu ihrer Handhabung benötigt
wird.
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Gegenüber üblichen
Rotationsdruckmaschinen besteht bei den Druckmaschinen der vorgenannten
Art ein Unterschied darin, dass die der Druckmaschine zuzuführende
und in der Kaltfolien-Veredlungsstation zu bearbeitende Trägerfolie
der Rolle eine Metallbeschichtung aufweist, wobei zunächst nur
die Metallbeschichtung entsprechend einer Bildbearbeitung abgearbeitet
wird.
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Nach
der Abarbeitung der Metallbeschichtung von der Trägerfolie
wird diese nachfolgend auf einer zweiten Rolle in einer entsprechenden
Station, jetzt ohne die Metallschicht, wieder aufgewickelt, und die
gewickelte Rolle muss in einer der Zuführrichtung entgegen
gesetzten Transportrichtung von der Druckmaschine wieder abgeführt
werden.
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Die
nach dem Stand der Technik für die Herstellung der genannten
Druckerzeugnisse beispielsweise verwendeten Bogenoffset-Druckmaschinen unterliegen
in räumlicher Hinsicht üblicherweise für ihren
Aufstellort keinen Beschränkungen, da in vergleichsweise
großen Druckereibetrieben üblicherweise für
derartige Druckmaschinen Räume mit einer großen
Deckenhöhe zur Verfügung stehen.
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Auf
Grund der Höhe der jeweiligen Stationen einer derartigen
Maschine, insbesondere in Verbindung der Druckmaschine mit einer
Kaltfolien-Veredlungsstation, kann daher für die Beschickung/Zuführung
mit einer entsprechenden, regelmäßig über
350 kp schweren Rolle in die Station zur Abarbeitung und deren Abführung
von der Maschine nach ihrer Abarbeitung üblicherweise problemlos
ein Hebezeug eingesetzt werden, welches mit einer im Gebäude
vor Ort installierten Krananlage bedienbar ist.
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Die
jeweiligen Rollen sind so mit dem jeweiligen Hebezeug in einfacher
Weise leicht manipulierbar, und sie können ohne Weiteres
problemlos von oben in die entsprechende Station der Druckmaschine
eingesetzt und entsprechend abgeführt werden.
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Wegen
der anderen Bedingungen in kleineren und/oder mittleren Druckereibetrieben,
in denen auf Grund der Gebäudesituation eine Krananlage
der genannten Art nicht zur Verfügung steht oder gestellt werden
kann, besteht ein Nachteil gegenwärtig darin, dass eine
Maschine mit der Technik und Technologie der vorgenannten Art ohne
erheblichen Umbauaufwand oder einen Neubau mit einer Krananlage
nicht eingesetzt werden kann.
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Aus
der
DE 699 19 803
T2 ist für Papierrollen ein Abwickelsystem mit
Zentralantrieb bekannt, welche zum Umwickeln von Stammrollen sehr
großer Durchmesser zu Produkten in Einzelhandelsgrößen vorgesehen
ist.
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Aus
der
DE 10 2005
032 600 B4 ist eine Vorrichtung zum Ausrichten einer Materialrolle
vor dem Aufachsen in einem Rollenwechsler mit einem Transfertisch
mit einem Transportwagen bekannt, der quer zu einer Längsachse
der Materialrolle zwischen zwei Tragzapfen des Rollenwechslers mit
Mitteln zur Positionserfassung verfahrbar ist.
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Aus
der
DE G 76 22 026.3 ist
eine fahrbare Transportbühne für die Beschickung
von Rollenträgern an Rotations-Druckmaschinen mit Papierrollen bekannt,
bei der ein die Papierrolle aufnehmendes Mittelteil der Transportbühne
in einem Bühnenrahmen horizontal drehbar ist.
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Auf
Grund eines mit den Maschinen der bekannten Art völlig
anders gearteten Be- beziehungsweise Verarbeitungsablaufs der Rollen
beziehungsweise Papierbahnen sind beispielsweise Aufroll-, Justier-
und Rückführeinrichtungen für Rollen
mit wieder aufgewickelten Bahnen nicht erforderlich.
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Der
Erfindung liegt demzufolge die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung
zu schaffen, die es ermöglicht, in bestehenden Räumlichkeiten
mit niedriger Decken-/Raumhöhe einer Bogenoffset-Druckmaschine
mit einer Aufnahmestation zur Kaltfolienveredlung von Druckerzeugnissen
eine Rolle mit einer eine Metallbeschichtung aufweisende Folienbahn großer
Masse kostengünstig in einfacher Weise und ohne hohen Aufwand
zuzuführen, entsprechend zu manipulieren und nach der Abarbeitung
der Metallbeschichtung eine entsprechende Rolle mit der wieder aufgewickelten
Folienbahn von der Maschine abzuführen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Einrichtung
mit den Merkmalen nach dem Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Mit
der Erfindung ist es ohne Umbau- und andere Maßnahmen unkompliziert
und in einfacher Weise möglich, eine entsprechende Bogenoffset-Druckmaschine
mit einer Einrichtung zur Kaltfolienverediung auch in bestehenden
Räumen von kleineren/mittleren Druckereibetrieben mit einer
vergleichsweise niedrigen Deckenhöhe ohne Kranbahn oder
dergleichen massiven Hebezeugen, einzusetzen.
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Mit
der Erfindung besteht ferner ein weiterer Vorteil darin, dass die
Kosten für eine derartige Anlage gesenkt werden, da ein
Neubau oder der Umbau bestehender Gebäude oder von Gebäudeteilen
entfallen kann, darüber hinaus aber die Erfindung auch in
bestehenden Gebäuden mit Krananlagen unabhängig
von diesen einsetzbar ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
und anhand einer Zeichnung näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 einen
Rollenträger gemäß der Erfindung in schräger
Projektionsdarstellung;
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2 eine
Seitenansicht auf den Rollenträger;
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3 eine
Draufsicht und
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4 eine
Vorderansicht auf den Rollenträger;
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5a,
b den Rollenträger in einer gegenüber einer entsprechenden
Arbeitsstation befindlichen Position und
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6 eine
Variante eines Rollenträgers.
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In
der 1 ist ein Rollenträger gemäß der Erfindung
mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet.
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Gemäß 1 weist
der Rollenträger 1 eine Trägeranordnung 2 auf,
die beispielsweise aus einem metallischen Kastenprofil mit einer
definierten Länge besteht.
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Am
jeweils stirnseitigen Ende der Trägeranordnung 2 ist
ein Tragarm 3 und ein Tragarm 4 angeordnet, die
sich in gleicher Lage parallel zueinander befinden und mit der Trägeranordnung 2,
beispielsweise durch Schweißen, fest verbunden sind.
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Die
Tragarme 3 und 4 sind ferner geometrisch identisch
und weisen beispielsweise eine V-förmig gestaltete Kontur
auf, wobei an den zeichnungsgemäß nach oben gerichteten
Abschnitten der Tragarme 3 und 4 an dem jeweiligen
Abschnitt eine vordere Lagerstelle 5 und diesem an dem
anderen Abschnitt gegenüberliegend, eine hintere Lagerstelle 6 angeordnet
ist.
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Die
Lagerstellen 5 und 6 sind für eine entsprechende
Benutzung vorzugsweise nur halbseitig und zeichnungsgemäß nach
oben offen, in die erwähnten Abschnitte der Tragarme 3 und 4 eingearbeitet.
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Die
Tragarme 3 und 4 sind so an der Trägeranordnung 2 angeordnet,
dass die Lagerstellen 5 und 6 voneinander in einem
definierten Abstand und in gleicher Ebene liegen, sodass sich jeweils
dieselben und durch die Trägeranordnung 2 voneinander
beabstandeten Lagerstellen 5, 5 und 6, 6 auf
derselben Achse befinden.
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An
wenigstens einer der Lagerstellen 5 oder 6 ist
eine kipp- und arretierbare Sicherungseinrichtung 7 zur
Fixierung und Lagesicherung eines in den Lagerstellen 5 oder 6 entsprechend
gelagerten Gegenstands angeordnet (2).
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Wie
des Weiteren aus der 1 in Verbindung mit der 2 erkennbar
ist, ist die Trägeranordnung 2 an ihrer zeichnungsgemäß unteren
Seite mit einer Manipuliereinrichtung 8 verbunden.
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Die
Manipuliereinrichtung 8 weist eine parallel zur Lage der
Trägeranordnung 2 angeordnete nicht näher
dargestellte Längsführung 9 mit beispielsweise
einem Handrad 10 und einen zentrisch angeordneten Drehtisch 11 auf.
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Der
Drehtisch 11 weist an seiner zeichnungsgemäßen
Oberseite eine um eine vertikale Achse drehbare Platte (nicht dargestellt)
auf, die mit entsprechenden Befestigungselementen mit dem Trägeranordnung 2 verbunden
ist.
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Die
drehbare Platte des Drehtischs 11 steht mit wenigstens
einer am Gehäuse der Längsführung 9 in
geeigneter Weise angeordneten Rasteinrichtung 12 in Verbindung,
womit der Drehtisch 11 mit der darauf angeordneten Trägeranordnung 2 mit
den Tragarmen 3 und 4 einerseits beliebig drehbar
und/oder andererseits in einer erforderlichen vorgegebenen, exakten
Winkelstellung fixiert und arretiert werden kann.
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An
seiner zeichnungsgemäß unteren Seite steht der
Drehtisch 11 außerdem mit einem als Lagerung für
die drehbare Platte dienenden, die Längsführung 9 umgebenden
Gehäuseteil (nicht dargestellt) in fester Verbindung, welches
an zueinander beabstandeten, dezentralen und vorzugsweise in Querrichtung
zur Längsführung 9 an deren Endabschnitten angeordneten
Lagerböcken 13 und 14 gelagert ist.
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Die
Lagerböcke 13 und 14 stehen ihrerseits mit
jeweils zwei an der zeichnungsgemäß unteren Seite
angeordneten Aufnahmen 15 und 16 in Verbindung,
welche sich in einem definierten Abstand zueinander und parallel
zu den an den Tragarmen 3 und 4 angeordneten Lagerstellen 5, 5 und 6, 6 befinden.
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Die
Aufnahmen 15 und 16 bestehen beispielsweise aus
einem Kastenprofil mit einer bestimmten Größe
und Länge, wobei vorzugsweise an den zeichnungsgemäß vorn
dargestellten Aufnahmen 15 Sicherungsmittel 17 vorgesehen
sind.
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In
den 3 und 4 ist der Rollenträger 1 mit
gleichen Bezugszeichen wie beschrieben zum besseren Verständnis
in Draufsicht (3) und in einer in Richtung
A gemäß der 3 gesehenen
Darstellung (4) abgebildet.
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In
den 5 und 5a ist
schematisch ein Rollenträger 1 mit einer Rolle 18 mit
einer darauf befindlichen Folienbahn dargestellt, wobei vor Bearbeitung
der Folienbahn die Rolle 18 mittels stirnseitig an dieser
befindlichen Achsenden 19 in die Lagerstellen 6 (1)
eingesetzt und gesichert wurde.
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Die
Rolle 18 wird mit dem Rollenträger 1 in eine
Anordnung von zwei parallel zueinander beabstandeten Führungen 20 einer
Veredlungsstation 23 eingesetzt, welche zur Bearbeitung
der Folienbahn vorgesehen und einer entsprechenden Druckmaschine 24 (nur
auszugsweise schematisch dargestellt) zugeordnet ist.
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Zum
Anheben und Einsetzen der Rolle 18 steht der Rollenträger 1 mit
in den Aufnahmen 16 und 17 (1 bis 3)
eingreifenden Gabeln 21 einer nicht näher dargestellten
Hubeinrichtung 22 (5b) in
Verbindung, wobei der Rollenträger 18 mit dem
Sicherungsmittel 17 gesichert an den Gabeln festgelegt
ist.
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Da
mit der (nicht näher dargestellten) Hubeinrichtung 22 ein
exaktes Aufsetzen auf die Führungen 20 nicht möglich
ist, wird die Rolle 18 einerseits mit der Längsführung
manuell sowie selbst zentrierend mit dem Drehtisch 11 gegenüber
den Führungen 20 der Veredlungsstation 23 exakt
justiert und aufgesetzt, woraufhin die auf der Rolle 18 befindliche Folienbahn
zur Bearbeitung in die Veredlungsstation 23 eingegeben
werden kann.
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Nach
der Ein-/Übergabe der Rolle 18 in die Veredlungsstation 23 wird
der Rollenträger 1 entsprechend in seine Ausgangsposition
zurückgefahren.
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Die
in den 5a und 5b dargestellte Rolle 25 nimmt
eine Position ein, an der die nach Durchlaufen der Veredlungsstation 23 bearbeitete Folienbahn
auf die Rolle 18 aufgerollt wird.
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Mit
Hilfe des Rollenträgers 1 wird in analoger Weise
zur Beschickung der Führungen 20 mit einer Rolle 18 vor
der Bearbeitung der Folienbahn die Rolle 25 mit aufgewickelter,
bearbeiteter Folienbahn von den Führungen entnommen, wozu
am Rollenträger 1 die Lagerstellen 5 an
den Tragarmen 3 und 4 entsprechend eingesetzt
werden.
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In
der 6 ist eine Variante eines Rollenträgers
dargestellt, der einen Drehtisch 11 mit einer Dreheinrichtung 26 aufweist,
die anstelle einer automatischen Drehbewegung zwangsweise über
einen nicht dargestellten Antrieb und mittels einer Gelenkwellenanordnung 27 mit
einem Handrad 28 definiert drehbar ist.
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Mit
Hilfe des erfindungsgemäßen Rollenträgers
ist es somit möglich, Druckmaschinen mit einer Veredlungsstation
der eingangs genannten Art auch in Gebäuden mit entsprechend
geringer lichter Raumhöhe kostengünstig ohne Kran
oder anderen, hohen technischen Aufwand einzusetzen.
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- 1
- Rollenträger
- 2
- Trägeranordnung
- 3
- linker
Tragarm
- 4
- rechter
Tragarm
- 5
- vordere
Lagerstelle
- 6
- hintere
Lagerstelle
- 7
- Sicherungseinrichtung
- 8
- Manipuliereinrichtung
- 9
- Längsführung
- 10
- Handrad
- 11
- Drehtisch
- 12
- Rasteinrichtung
- 13
- Lagerbock
- 14
- Lagerbock
- 15
- Aufnahme
- 16
- Aufnahme
- 17
- Sicherungsmittel
- 18
- Rolle
(vor der Bearbeitung)
- 19
- Achsende
- 20
- Führung
- 21
- Gabel
- 22
- Hubeinrichtung
- 23
- Veredlungsstation
- 24
- Druckmaschine
- 25
- Rolle
(nach der Bearbeitung)
- 26
- Dreheinrichtung
- 27
- Gelenkwellenanordnung
- 28
- Handrad
- a
- Aufnahmerichtung
- A
- Blickrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005014040
A1 [0010]
- - DE 102005026481 A1 [0010]
- - DE 69919803 T2 [0011]
- - DE 102005032600 B4 [0012]
- - DE 7622026 [0013]