-
Die
Erfindung betrifft einen Spender oder dgl. Ausgabebehälter nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Spender sind als Tablettenspender für Süßstoff- und sonstige Tabletten
verbreitet und weisen ein prismatisches bzw. kreiszylindrisches
Gehäuse
mit einem innenliegenden Schieber auf, der oberseitig mit einer
Taste aus dem Gehäuse
vorsteht und innenseitig eine Vereinzelung der lose gelagerten Tabletten
und deren Einzelzuführung
zu einer Ausgabeöffnung
ermöglicht.
Solche Spender werden im befüllten
Zustand in den Handel gegeben, wobei im Interesse des Käufers erkennbar
sein soll, daß ein solcher
Spender nicht zuvor benutzt war. Dementsprechend wurden bereits
verschiedene aufreißbare oder
aufbrechbare Versiegelungen mit Klebeetiketten oder Folienumhüllungen
vorgesehen, die aber zum Teil manipulierbar sind, in jedem Fall
aber relativ aufwendige gesonderte Herstellungsvorgänge voraussetzen
und auch erst nach dem Befüllen
des Spenders anzubringen sind.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Spender schon herstellerseitig mit einer
Originalitätskennung zu
versehen, die ohne großen
Herstellungs- und Materialaufwand zu erzielen ist, weitgehend manipulationssicher
erscheint und etwaige Vorbenutzungen klar erkennbar macht.
-
Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe von einem Spender nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 ausgehend mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Ein
gemäß der Erfindung
vorgesehener Fortsatz an dem beweglichen Schieber, der mit einer
ersten Betätigung
abgetrennt, insbesondere abgebrochen wird, läßt sich als integraler Bestandteil des
Spenders selbst fertigen. Er ist also nicht nach Art einer Umhüllung oder
Versiegelung erst nach einem Befüllen
des Spenders vorzusehen. Dies vereinfacht und reduziert die Arbeitsgänge beim
Befüller, der
als Tablettenlieferant oder auch als Lieferant sonstiger, mit einem
Spender in den Handel zu bringenden rieselfähigen, flüssigen oder pastösen Produkte
von Verpackungsmaßnahmen
entlastet werden kann. Bei der Herstellung des Spenders sind solche
Fortsätze
fertigungsgerecht sowohl gesondert wie auch im Bereich der üblichen
Spritzgußfertigung von
Teilen aus thermoplatischem Kunststoff einstückig mit dem Schieber bzw.
dem jeweils bei einer Betätigung
an einer Gehäusekante
vorbei beweglichen Teil des Schiebers herzustellen. Dafür versteht
es sich, daß eine
solche Ausführungsform
nicht auf einen einzelnen Fortsatz der hier in Betracht gezogenen
Art beschränkt
sein muß,
vielmehr können grundsätzlich auch
mehrere Fortsätze
vorgesehen werden.
-
Solche
Fortsätze
stellen zunächst
einen Anschlag dar, der gegenüber
einer versehentlichen und ungewollten Benutzung in einer Handelsauslage durchaus
eine Hemmschwelle bildet. Auf der anderen Seite ist eine bereits
erfolgte Erstbenutzung für den
Käufer
anhand eines abgetrennten Fortsatzes klar erkennbar und läßt keine
Ungewißheit
hinsichtlich einer etwaigen Manipulation offen.
-
Vorzugsweise
wird ein Sollbruchansatz direkt am Schieber vorgesehen, so daß der Fortsatz praktisch
restlos entfällt
und keine störenden
Ansatzreste zurückbleiben.
Eine solche Lösung
läßt sich beispielsweise
bei einem Spender für
Süßstoff-
oder sonstige Tabletten an einem in Form einer kappenförmigen Taste
aus dem Gehäuse
vorstehenden Schieberteil realisieren, der bei einer Tastenbetätigung in eine Öffnung des
Gehäuses
hinein an einer ringförmigen
Kante der zugehörigen
Gehäuseöffnung vorbei
gleitet. In diesem Bereich kann eine ringförmig umlaufende Leiste, als
abtrennbarer Fortsatz, über mehrere
Sollbruchansätze
mit der übrigen
Taste verbunden, eine Originalitätssicherung
liefern, die beim Spritzguß der
Taste einstückig
anzuformen ist. Eine solche Taste kann mit einer Verrastung gegenüber einem
innen im Gehäuse
liegenden übrigen
Schiebereinsatz zu verbinden sein, so daß der Befüller den Spenderinhalt in einen
oberseitig offenen Spender eingibt, um dann erst die kappenförmige Taste
aufzurasten.
-
Zweckmäßig kann
dann diese Verrastung unlösbar
ausgebildet sein, um auch in dieser Hinsicht Manipulationen vorzubeugen.
-
Vorteilhaft
für die
Verrastung kann der Schieber mit einem Fuß versehen werden, der bei
der Betätigung
des Schiebers an der Unterseite des Gehäuses gegenüber einer von dieser Unterseite
bestimmten Aufstellebene nach unten heraustritt. Dieser hindert
ein Niederdrücken
des Schiebers, wenn der Spender mit seiner Unterseite aufsteht,
und ermöglicht
damit ein einfaches Aufrasten der Taste auf den Schiebereinsatz
bei gefüllten
Spendern ohne eine Ausgabe-Betätigung.
Ebenso ist ein solcher Fuß geeignet,
versehentliche Betätigungen
an Spendern zu verhindern, die auf einer Verkaufsfläche ausstehen und
oberseitig belastet werden. Auch im Alltagsgebrauch kann damit eine
versehentliche Betätigung
eines abgestellten Ständers
vermieden werden.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend
näher beschrieben.
In der Zeichnung zeigen:
-
1 Eine
Schrägansicht
eines Spenders (ohne Originalitätsring),
-
2 Schrägansicht
des Spenders gemäß 1 in
einem vertikalen Längsschnitt
(ohne Originalitätsring),
-
3 vertikaler
Längsschnitt
durch einen Spender (unbetätigt),
-
4 Längsschnitt
durch den Spender nach 3 (betätigt),
-
5 Draufsicht
auf die kappenförmige
Taste des Spenders nach 3 und 4,
-
6 Schnitt
nach Linie VI-VI in 5
-
7 vergrößertes Detail
VII aus 6 und
-
8 Schrägansicht
einer Taste.
-
Ein
in der Zeichnung insgesamt mit 1 bezeichneter Spender aus
Kunststoff weist ein außenseitig
oval-zylindrisches Gehäuse 2 auf,
dessen Grundform genauso wie die der sonst üblichen kreiszylindrischen
oder rechteck-zylindrischen Gehäuse einerseits
der Anbringung von Etiketten und andererseits der Führung von
innenliegenden Schiebern entgegenkommt. Oberseitig ragt ein Schieber
mit einer kappenförmigen
Taste 4 hervor, die gleichzeitig als Deckel eine Tastenöffnung 5 des
Gehäuses 2 mit
einer umlaufenden Kante 6 abschließt.
-
Die
Schnittdarstellung gemäß 2 zeigt
einen Innenraum 7 im Gehäuse 2 unterhalb der
Taste 4 zur Aufnahme von Tabletten, die unterseitig aus dem
Gehäuse
jeweils einzeln auf eine Betätigung
der Taste 4 hin im Bereich einer Ausgabeöffnung 8 herausfallen.
Dazu werden die Tabletten unten im Innenraum 7 an einer
schrägen
Bodenfläche 9 hin
zu einer Mittelebene geleitet, in der die Tabletten nur noch hochkant,
also etwa bei kreisscheibenförmigen
Tabletten mit senkrecht stehenden Scheibenflächen Platz finden.
-
Der
Schieber 3 ist unterhalb der Taste 4 als Schiebereinsatz 10 mit
einer unterseitigen vertikalen Platte 11 ausgebildet, die
parallel zu der Schnittebene in 2 liegt
und nach oben in schmale Pfeiler 12, 13 zur Verbindung
mit der Taste 4 übergeht,
während quer
zur Platte 11 aufstehende Stege 14, 15 dazu ausgebildet
sind, die hochkantstehenden Tabletten zur Ausgabeöffnung 8 hin
zu leiten. Dabei stützt
sich der Schiebereinsatz 10 auf einer Bodenplatte 16 des Gehäuses mit
einer einstückig
als Teil eines Spritzgußelements
aus Kunststoff gebildeten Blattfeder 17 ab, die in der
Einbaulage nur strichpunktiert gezeichnet ist, während die in durchgezogenen
Linien dargestellte Lage eine Ausgangsform der Blattfeder 17 darstellt,
die sie ohne Abstützung
auf der Bodenplatte 16 einnehmen würde.
-
Im
unteren Bereich ist der Schieber 3 in seiner Platte 11 und
den einseitig daran angesetzten Stegen 14 und 15 beidseitig
durch parallele Seitenwände 18 bzw.
(nicht dargestellt) 19 geführt, zwischen denen gehäuseseitige
Verbindungsstege 20 und 21 in grundsätzlich bekannter
Weise mit den Stegen 14, 15 des Schiebers 3 zur
Vereinzelung und Ausgabe der Tabletten zusammenwirken.
-
Wie
dabei aus der Gegenüberstellung
der 3 und 4 zu ersehen ist, weist der
Schieber 3 einen Fuß 22 auf,
der bei unbetätigtem
Schieber insgesamt oberhalb einer durch die Unterseite des Gehäuses 2 bestimmten
Aufstellebene 23 liegt bzw. mit dieser abschließt, bei
niedergedrückter
Taste aber nach unten heraustritt. Der Fuß 22 blockiert den Schieber 10 gegenüber einem
Betätigungsversuch, wenn
der Spender 1 auf einer Unterlage aufsteht. Dies ist bei
der alltäglichen
Benutzung wie auch in der Bereitstellung zum Verkauf vorteilhaft,
um versehentlich Betätigungen
und unachtsame Belastungen des Spenders von oben abzufangen. Die
Betätigungsblockade
durch den Fuß 22 ist
darüber
hinaus besonders wichtig bei der Fertigstellung des Spenders nach
Befüllung
mit Tabletten, wenn die Taste 4 auf den Schiebereinsatz 10 aufgebracht
wird.
-
Der
Schiebereinsatz 10 schließt oberseitig mit einem – nicht
dargestellten – flachen
Ring ab, der die beiden Stützsäulen 12 und 13 innerhalb
des Gehäuses 2 verbindet
und am Innenumfang eine Rastaufnahme für die Taste 4 bildet.
Die Taste 4 ist nach Art einer Steckkappe mit einem unterseitigen
ovalzylindrischen Einsteckrand 24 versehen, der sich in
die passende Aufnahme des Schiebereinsatzes 10 formschlüssig einschmiegt
und an vier Umfangsabschnitten Rippen für eine Verrastung 25 aufweist,
um beim Aufdrücken
der Taste 4 auf den Schiebereinsatz 10 eine sichere
Verbindung innerhalb des Schiebers 3 zu erzielen. Dabei
ist es von Interesse, den Schiebereinsatz 10 an einer Ausweichbewegung
nach unten und damit einer Schieberbetätigung zu hindern, was durch
den Fuß 22 erreicht
wird.
-
Die
unerwünschte
Betätigung
des Schiebers 3 würde
insbesondere auch eine Originalitätskennung beschädigen, die
einstückig
mit der Taste 4 ausgebildet ist. Wie insbesondere aus den 5, 6 und 7 zu
ersehen ist, wird die Taste 4 von ei nem Fortsatz 26 in
Ringform umschlossen, wobei dieser Ring 26 an vier gleichförmig über den
Umfang verteilten Sollbruchansätzen 27 in
einem Kappenteil 28 der Taste 4 übergeht.
Bei unbetätigter
Taste 4 gemäß 3 liegt
der Originalitätsring
mit kleinem Abstand oberhalb der Kante 6 des Gehäuses und
müßte sich
bei Betätigung
der Taste 4 in die in 4 eingezeichnete,
durch das Gehäuse 2 aber
ausgeschlossene Position bewegen. Wie insbesondere aus der 7 ersichtlich,
sind die Sollbruchansätze 27 zur
Kappe 28 hin verjüngt
und damit geschwächt ausgebildet,
so daß ein
Abbruch des Fortsatzes 26 dicht an der Oberfläche der
Kappe 28 erfolgt. Die Kappe 28 weist hier einen
Umfangsbereich 29 auf, der sich bei Betätigung des Schiebers 3 innenseitig an
der Kante 6 des Gehäuses
vorbeibewegt, während
der Fortsatz 26 gegen diese Kante 6 stößt. Bei einer
Erstbetätigung
des Spenders bricht der Fortsatz 26 im Bereich der Sollbruchansätze 27 ab,
so daß der
Spender dann seine Originalitätskennung verliert.
-
Die
Taste 4 wird im Hinblick auf die Möglichkeit der Verrastung mit
dem Schiebereinsatz vorzugsweise aus einem hinreichend elastischen
Kunststoff wie beispielsweise Polypropylen hergestellt, während der
Schieber mit Rücksicht
auf die besonderen dauerelastischen Eigenschaften der Blattfeder 17 aus
einem entsprechend zähen
Material wie beispielsweise POM gefertigt ist.
-
Für formstabile
Gehäuse
ist z. B. ein Polystyrol geeignet. In allen Fällen wird zweckmäßig spritzgußfähiges thermoplastisches
Material vorgesehen, welches eine günstige Serienfertigung ermöglicht und
welches dann zu einem Spender der beschriebenen Art einfach und
präzise
zusammenzusetzen ist.