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DE202007018196U1 - Vakuum-Beatmungsmaske - Google Patents

Vakuum-Beatmungsmaske Download PDF

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DE202007018196U1
DE202007018196U1 DE200720018196 DE202007018196U DE202007018196U1 DE 202007018196 U1 DE202007018196 U1 DE 202007018196U1 DE 200720018196 DE200720018196 DE 200720018196 DE 202007018196 U DE202007018196 U DE 202007018196U DE 202007018196 U1 DE202007018196 U1 DE 202007018196U1
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Abstract

Beatmungsmaske, dadurch gekennzeichnet, dass sie an der Aufliegefläche zur Haut hin einen oder mehrere offene Hohlräume aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beatmungsmaske für das menschliche Gesicht.
  • Beatmungsmasken dienen in der Medizin dazu, menschliche Patienten, welche nicht mehr selbstständig oder nur unzureichend atmen können, mit Atemluft zu versorgen („künstlich” zu beatmen). Sie bestehen in der Regel aus einem glockenartigen Kunststoff-Körper (im Rahmen der Beschreibung auch Formkörper genannt), der zur Gesichtsseite hin offen ist, sowie Anschlüssen für die Zu- bzw. Abfuhr von Atemluft.
  • Herkömmliche Beatmungsmasken des Standes der Technik haben den Nachteil, nicht selbständig auf dem Gesicht des zu beatmenden Patienten anzuhaften. Vielmehr müssen sie durch das medizinische Personal aktiv auf die Gesichtsoberfläche „aufgedrückt" und festgehalten werden, damit sie, wenn die zugeführte Atemluft aufgepresst wird, sich nicht vom Gesicht ablösen und die Atemluft entweicht statt in die Lungen gepresst zu werden. Es wird also nach dem Stand der Technik medizinisches Personal benötigt, welches mit der Fixierung der Beatmungsmaske beschäftigt ist und sich nicht oder nur eingeschränkt anderweitig um die Versorgung des zu beatmenden Patienten kümmern kann.
  • Ein weiterer Nachteil des Standes der Technik besteht in dem Umstand, dass regelmäßig Personen mit Gesichts- und/oder Kopfverletzungen (beispielsweise Unfall-Opfer) künstlich beatmet werden müssen. Da bei herkömmlichen Beatmungsmasken die Maske bei der Beatmung mit einem relativ großen Druck auf das Gesicht gedrückt werden muss, kann es unter Umständen zu Folgeverletzungen im Kopfbereich der Patienten kommen, wenn sich die Patienten beispielsweise einen Jochbein- oder Kieferbruch zugezogen haben.
  • Es war daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen, und ein Beatmungssystem zu entwickeln, welches mit einer geringeren Anzahl an Personal bedient werden kann und die Gefahren für den Patienten, welche durch das „Aufdrücken" der Beatmungsmaske auf das Gesicht entstehen können, zu reduzieren.
  • Überraschend gelöst werden die Aufgaben durch eine Beatmungsmaske, dadurch gekennzeichnet, dass sie an der Aufliegefläche zur Haut hin einen oder mehrere offene Hohlräume aufweist.
  • Dabei ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn an den oder die Hohlräume ein Unterdruck (Vakuum) angelegt werden kann, wenn die Maske auf dem Gesicht aufliegt.
  • Die fixierende Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Beatmungsmaske besteht darin, dass durch das Erzeugen eines Unterdruckes in den Hohlräumen der Aufliegefläche, die Maske an das Gesicht „angesaugt" wird. Erfindungsgemäß vorteilhaft wird dabei die Haut in die Hohlräume „eingesaugt".
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dabei dadurch gekennzeichnet, dass insgesamt ein Hohlraum vorliegt, der in der Aufliegefläche in Form einer Rinne eingearbeitet ist.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn der oder die Hohlräume in der Aufliegefläche ein U-förmiges oder V-förmiges Profil aufweisen.
  • Weitere erfindungsgemäß vorteilhafte Ausführungsformen sind dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlräume als runde, ovale oder rechteckige Kanäle ausgebildet sind.
  • Der Durchmesser der Hohlräume beträgt erfindungsgemäß vorteilhaft wenige Millimeter bis weniger Zentimeter.
  • Der oder die Hohlräume der Beatmungsmaske können erfindungsgemäß vorteilhaft über einen oder mehrerer Saugkanäle miteinander verbunden sein, die erfindungsgemäß vorteilhaft in einem zentralen Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) gebündelt zusammenlaufen.
  • Der Durchmesser des oder der Saugkanäle beträgt erfindungsgemäß vorteilhaft 1 mm bis 2 cm.
  • Die Anzahl der Saugkanäle beträgt erfindungsgemäß bevorzugt 4 bis 8 und besonders bevorzugt 6 bis 8 Kanäle.
  • Erfindungsgemäß vorteilhaft verlaufen der oder die Saugkanäle innerhalb des Formkörpers, welcher die eigentliche Beatmungsmaske bildet.
  • Erfindungsgemäß vorteilhaft liegt das zentrale Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) im Zentrum des Formkörpers, welcher die eigentliche Beatmungsmaske bildet.
  • Das Anschlussstück für den „Beatmungsbeutel" oder das maschinelle Beatmungssystem, welche die „künstliche" Beatmung des Patienten sicherstellen, kann in herkömmlicher Weise in die Beatmungsmaske eingearbeitet (bzw. mit dieser verbunden) sein.
  • Erfindungsgemäß vorteilhaft umschließt die erfindungsgemäße Beatmungsmaske bei der Anwendung sowohl den Mund als auch die Nase.
  • Es kann erfindungsgemäß von besonderem Vorteil sein, wenn insgesamt nur ein Hohlraum in der Maske vorliegt.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weißt die Beatmungsmaske einen Hohlraum auf, welcher U-förmig in das untere Teil der Beatmungsmaske, unter Aussparung der Nasenpartie, eingearbeitet ist. Die Nasenpartie der Beatmungsmaske kann dann in herkömmlicher Form, beispielsweise mit einem ballonartigen Luftkissen oder einer Schaumstoffabdichtung gepolstert und abgedichtet sein. In diesem Fall wird die Maske durch die Anhaftung im Wangen und Kinnbereich auf dem Gesicht fixiert.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform befindet sich der Hohlraum O-förmig unter Einbeziehung des Nasenraums in der gesamten Auflagefläche der Maske, wobei die Nasenpartie aus einem besonders weichem, anschmiegsamen Material bestehen kann.
  • Das zentrale Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) kann, in einer erfindungsgemäß vorteilhaften Ausführungsform, so gestaltet sein, dass eine herkömmliche medizinische Spritze (beispielsweise eine Spritze für intravenöse Anwendungen ohne Kanüle) luftdicht und passgenau aufgesteckt werden kann. In diesem Fall kann das Vakuum in den Hohlräumen, mit dem die Beatmungsmaske auf dem Gesicht fixiert wird, mit Hilfe einer normalen, für medizinische Zwecke bekannten Spritze erzeugt werden (durch „hochziehen" des Spritzenkolbens).
  • Erfindungsgemäß bevorzugt befindet sich in dem zentralen Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) ein Verschlussmechanismus (beispielsweise ein Ventil), welcher verhindert dass nach der Evakuierung des/der Hohlräume der Beatmungsmaske, unkontrolliert Luft in den oder die evakuierten Hohlräume dringt. Handelt es sich bei dem Verschlussmechanismus um ein manuell zu öffnendes – und schließbares Ventil (was eine erfindungsgemäß vorteilhafte Ausführungsform darstellt), kann nach der Beatmung des Patienten mit der Beatmungsmaske, diese durch Wiederbelüften der Hohlräume problemlos und schmerzfrei vom Gesicht abgelöst werden.
  • In einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verfügt die Beatmungsmaske über keine Saugkanäle. In diesem Fall ist das die Hohlräume bildende Material ein gummielastischer Stoff. Der Hohlraum (oder die Hohlräume) kann/können dann über eine mit einer Kanüle versehenen Spritze evakuiert werden, wobei der/die Hohlräume mit Hilfe der Kanüle durch das gummielastische Material „angestochen" und evakuiert werden. Nachdem das Vakuum (durch das „hochziehen" des Spritzenkolbens) erzeugt wurde, wird die Spritze samt Kanüle aus dem gummielastischen Material herausgezogen und der von der Kanüle gestochene Kanal durch das sich zusammenziehende gummielastische Material luftdicht abgedichtet. Die „Wiederbelüftung" der Hohlräume kann dann durch erneutes Anstechen mittels einer Kanüle erfolgen.
  • Die Beatmungsmaske an sich (der Formkörper) besteht vorteilhaft aus herkömmlichen Material und kann, mit Ausnahme der erfindungsgemäßen Merkmale, wie eine herkömmliche Beatmungsmaske ausgestaltet sein.
  • Es ist erfindungemäß vorteilhaft, wenn das Material, welches den oder die Hohlräume bildet, aus einem oder mehreren Kunststoffen besteht.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die Maske an ihrer Hautaufliegefläche aus Gummi, und besonders bevorzugt aus Silikongummi gefertigt ist.
  • Es ist vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung, wenn die Beatmungsmaske, beim Aufliegen auf dem Gesicht das Gesicht luftdicht abschließt.
  • Erfindungsgemäß ist auch ein Beatmungs-Set aus einer erfindungsgemäßen Beatmungsmaske und einer Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum), mit welchem der Hohlraum/die Hohlräume, wenn die Maske auf dem Gesicht aufliegt, evakuiert werden können.
  • Eine erfindungsgemäß bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellt ein Beatmungs-Set dar, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck eine Spritze ist.

Claims (24)

  1. Beatmungsmaske, dadurch gekennzeichnet, dass sie an der Aufliegefläche zur Haut hin einen oder mehrere offene Hohlräume aufweist.
  2. Beatmungsmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den oder die Hohlräume ein Unterdruck (Vakuum) angelegt werden kann, wenn die Maske auf dem Gesicht aufliegt.
  3. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insgesamt ein Hohlraum vorliegt, der in der Aufliegefläche in Form einer Rinne eingearbeitet ist.
  4. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlräume ein U-förmiges oder V-förmiges Profil aufweisen.
  5. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume als runde, ovale oder rechteckige Kanäle ausgebildet sind.
  6. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie beim Aufliegen auf dem Gesicht das Gesicht luftdicht abschließt.
  7. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Hohlräume wenige Millimeter bis weniger Zentimeter beträgt.
  8. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlräume der Beatmungsmaske über einen oder mehrerer Saugkanäle miteinander verbunden sind, die vorteilhaft in einem zentralen Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) gebündelt zusammenlaufen.
  9. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des oder der Saugkanäle 1 mm bis 2 cm beträgt.
  10. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Saugkanäle 4 bis 8 und bevorzugt 6 bis 8 Kanäle beträgt.
  11. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Saugkanäle innerhalb des Formkörpers, welcher die eigentliche Beatmungsmaske bildet, verlaufen.
  12. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) im Zentrum des Formkörpers liegt, welcher die eigentliche Beatmungsmaske bildet.
  13. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussstück für den „Beatmungsbeutel" oder das maschinelle Beatmungssystem, welche die „künstliche" Beatmung des Patienten sicherstellen, in herkömmlicher Weise in die Beatmungsmaske eingearbeitet (bzw. mit dieser verbunden) ist.
  14. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erfindungsgemäße Beatmungsmaske bei der Anwendung sowohl den Mund als auch die Nase umschließt.
  15. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insgesamt nur ein Hohlraum in der Maske vorliegt.
  16. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beatmungsmaske einen Hohlraum aufweist, welcher U-förmig in das untere Teil der Beatmungsmaske, unter Aussparung der Nasenpartie, eingearbeitet ist.
  17. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nasenpartie der Beatmungsmaske in herkömmlicher Form, beispielsweise mit einem ballonartigen Luftkissen oder einer Schaumstoffabdichtung gepolstert und abgedichtet ist.
  18. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) so gestaltet ist, dass eine herkömmliche medizinische Spritze (beispielsweise eine Spritze für intravenöse Anwendungen ohne Kanüle) luftdicht und passgenau aufgesteckt werden kann.
  19. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich in dem zentralen Anschlussstück für eine Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum) ein Verschlussmechanismus (beispielsweise ein Ventil) befindet, welcher verhindert dass nach der Evakuierung der Hohlräume der Beatmungsmaske, unkontrolliert Luft in die evakuierten Hohlräume dringt.
  20. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Verschlussmechanismus um ein manuell offen- und schließbares Ventil handelt.
  21. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material, welches den oder die Hohlräume bildet, aus einem oder mehreren Kunststoffen besteht.
  22. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maske an ihrer Hautaufliegefläche aus Silikongummi gefertigt ist.
  23. Beatmungs-Set aus einer Beatmungsmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 22 und einer Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck (Vakuum), mit welchem der Hohlraum/die Hohlräume, wenn die Maske auf dem Gesicht aufliegt, evakuiert werden können.
  24. Beatmungs-Set nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Erzeugung von Unterdruck eine Spritze ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE2336047C3 (de) * 1973-07-14 1979-03-01 Draegerwerk Ag, 2400 Luebeck Atemschutzmaske mit Druckluftzufuhr für die Atmung
DE3510302C2 (de) * 1985-03-22 1991-03-28 Draegerwerk Ag, 2400 Luebeck, De
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