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DE202007018086U1 - Leitungsverbinder für Medienleitungen sowie konfektionierte Medienleitung mit mindestens einem solchen Leitungsverbinder - Google Patents

Leitungsverbinder für Medienleitungen sowie konfektionierte Medienleitung mit mindestens einem solchen Leitungsverbinder Download PDF

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DE202007018086U1
DE202007018086U1 DE202007018086U DE202007018086U DE202007018086U1 DE 202007018086 U1 DE202007018086 U1 DE 202007018086U1 DE 202007018086 U DE202007018086 U DE 202007018086U DE 202007018086 U DE202007018086 U DE 202007018086U DE 202007018086 U1 DE202007018086 U1 DE 202007018086U1
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Voss Automotive GmbH
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Abstract

Leitungsverbinder (2) für Medienleitungen (1), bestehend aus einem Fluidverbinder (4) mit mindestens einem Anschlussabschnitt (6) zur Anschlussverbindung mit einer Fluidleitung (8) sowie mit einem an den Anschlussabschnitt (6) angrenzenden Übergangsabschnitt (10) mit einem inneren Fluidkanal (16), wobei zumindest bereichsweise elektrische Heizmittel (18) vorgesehen sind, gekennzeichnet durch eine den Fluidverbinder (4) zumindest im Bereich der Heizmittel (18) umschließende Kapselung (22) mit einem Abzweig (24) für elektrische Versorgungsleiter (26) für die Heizmittel (18).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Leitungsverbinder für Medienleitungen, bestehend aus einem Fluidverbinder mit mindestens einem Anschlussabschnitt zur Anschlussverbindung mit einer Fluidleitung oder einem Aggregat sowie mit einem an den Anschlussabschnitt angrenzenden Übergangsabschnitt mit einem inneren Fluidkanal, wobei zumindest bereichsweise elektrische Heizmittel vorgesehen sind.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung auch eine konfektionierte Medienleitung unter Verwendung mindestens eines derartigen Leitungsverbinders.
  • Solche Leitungsverbinder dienen zum gegenseitigen Verbinden von mindestens zwei Medienleitungen oder zur Anschlussverbindung mindestens einer Leitung an ein beliebiges Aggregat. Dabei können solche Leitungsverbinder und Medienleitungen insbesondere in Kraftfahrzeugen für solche Medien eingesetzt werden, die auf Grund ihres Gefrierpunktes bereits bei relativ hohen Umgebungstemperaturen zum Gefrieren neigen. Dadurch können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden. Dies ist beispielsweise bei Wasserleitungen für die Scheibenwaschanlage der Fall sowie vor allem auch bei Leitungen für eine wässrige Harnstofflösung, die als NOx-Reduktionsadditiv für Dieselmotoren mit so genannten SCR-Katalysatoren eingesetzt wird. Deshalb können bei niedrigen Temperaturen elektrische Heizmittel aktiviert werden, um das Gefrieren zu vermeiden oder um das bereits gefrorene Medium aufzutauen.
  • Ein Leitungsverbinder der genannten Art ist in der WO 2007/073286 A1 beschrieben. Dabei ist eine elektrische Heizeinrichtung über ein Clipelement außen an dem Fluidverbinder befestigt. Im Anschluss an den Bereich der Heizeinrichtung ist in einem Übergangsbereich zwischen dem Fluidverbinder, der als Steckerteil einer Fluid-Steckverbindung ausgebildet ist, und der Fluidleitung ein hülsenförmiges Übergangsstück vorgesehen, das zwischen dem Fluidverbinder und einem Ende eines die Fluidleitung umschließenden Schutzrohrs angeordnet ist. Die Heizeinrichtung liegt daher frei und ungeschützt im Außenbereich des Fluidverbinders. Zwischen der Leitung, die ebenfalls mit elektrischen Heizmitteln ausgestattet ist, und dem Übergangsstück ist ein Hohlraum gebildet, der auch zur Aufnahme von elektrischen Verbindungen der Heizmittel dient. Die Verbindungen sind nur lose in diesem Hohlraum untergebracht, so dass sie gegen mechanische und sonstige Beanspruchungen nur unzureichend geschützt sind. Durch die lose, undefinierte Anordnung könnten die elektrischen Verbindungen miteinander in Kontakt geraten und eventuell einen Kurzschluss verursachen. Außerdem ist die Herstellung und Montage der bekannten Medienleitung schwierig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Leitungsverbinder der genannten Art zu schaffen, der bei einfacher und prozesssicherer Herstellbarkeit gute und dauerhaft sichere Gebrauchseigenschaften gewährleistet. Zudem soll auch eine konfektionierte Leitung für den gleichen Zweck zur Verfügung gestellt werden.
  • Erfindungsgemäß wird dies zunächst gemäß dem Anspruch 1 durch eine den Fluidverbinder zumindest im Bereich der Heizmittel umschließende Kapselung erreicht, wobei die Kapselung einen rohrstückförmigen Abzweig für elektrische Versorgungsleiter für die Heizmittel aufweist. Dadurch sind die Heizmittel des Fluidverbinders, die bevorzugt den Fluidkanal zumindest teilweise umschließen und insbesondere von mindestens einem über den Außenumfang des Fluidverbinders verlaufenden Heizleiter gebildet sind, effektiv vor äußeren Einflüssen geschützt. Außerdem wird auch eine zusätzliche thermische Isolation nach außen erreicht. So kann durch einen innerhalb der Kapselung gebildeten Luftspalt eine gute und gleichmäßige Temperaturverteilung erreicht werden. Ein zumindest teilweises Vergießen trägt ebenfalls zur Wärmeisolation bei. Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Kapselung auch zum Umschließen eines Endbereiches einer an dem Anschlussabschnitt angeschlossenen Fluidleitung sowie vorzugsweise auch eines Endbereiches einer rohrförmigen Umhüllung der Fluidleitung ausgebildet ist. Diese Umhüllung ist insbesondere von einem Wellrohr gebildet, dessen Endbereich in der Kapselung vorzugsweise formschlüssig fixiert wird. Alle erforderlichen elektrischen Verbindungen zwischen den Heizmitteln des Fluidverbinders, äußeren Versorgungsleitern und bevorzugt vorhandenen Heizmitteln der Fluidleitung können gut geschützt innerhalb der Kapselung untergebracht werden. Ein besonders effektiver Schutz kann erreicht werden, indem die elektrischen Verbindungen (Kontaktstellen, abisolierte Stellen) durch Umspritzen und/oder Vergießen in eine Kunststoff-Formmasse eingebettet werden können. Die äußeren Versorgungsleiter können über den erfindungsgemäßen Abzweig der Kapselung nach außen geführt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Abzweig zur formschlüssigen Aufnahme eines Endbereiches einer rohrförmigen, insbesondere ebenfalls von einem Wellrohr gebildeten Leiterhülle für die Versorgungsleiter ausgebildet ist. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass der Abzweig ein elektrisches Anschlusselement insbesondere in Form eines Steckanschlusses für externe Versorgungsleiter aufweist. Dabei ist das Anschlusselement innerhalb der Kapselung mit den Heizmitteln des Fluidverbinders und gegebenenfalls mit Heizmitteln der Fluidleitung verbunden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen sowie in der anschließenden Beschreibung enthalten.
  • Anhand von einigen in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispielen soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 eine vergrößerte Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Leitungsverbinders mit einem Endbereich einer angeschlossenen Fluidleitung, wobei die erfindungsgemäße Kapselung geöffnet in Form nur einer von zwei Gehäusehälften dargestellt ist,
  • 2 ein schematisches Ersatzschaltbild von elektrischen Heizmitteln des Fluidverbinders und der Fluidleitung,
  • 3 und 4 verschiedene Verschaltungsvarianten der Heizmittel, wobei in 3a und 4a jeweils ein schematisches Schaltbild und in den 3b und 4b jeweils der Verbinder im Bereich der elektrischen Verbindungen veranschaulicht ist,
  • 5 eine gesonderte Ansicht auf die Innenseite der Gehäusehälfte zu 1,
  • 6 eine Ansicht der Gehäusehälfte in Pfeilrichtung VI gemäß 5,
  • 7 eine Ansicht auf die Außenseite der Gehäusehälfte in Pfeilrichtung VII gemäß 6,
  • 8 eine Seitenansicht auf eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kapselung in Form eines mehrteiligen Außengehäuses,
  • 9 eine gesonderte Perspektivansicht eines Abzweiggehäuses zur Ausführung gemäß 8 in einem geöffneten Zustand,
  • 10 eine Darstellung analog zu 1 einer alternativen Ausführungsform,
  • 11 eine zweite Gehäusehälfte zur Ausführung nach 10,
  • 12 eine Perspektivansicht einer konfektionierten Medienleitung, die zum Teil der Ausführung gemäß 8 entspricht,
  • 13 eine Seitenansicht einer konfektionierten Medienleitung in einer besonderen Ausgestaltung mit teilweise aufgeschnittener Leitungs-Umhüllung,
  • 14 eine Ausschnittsvergrößerung des Bereiches XIV in 13 und
  • 15 ein elektrisches Ersatzschaltbild zur Ausführung gemäß 13.
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 12 ist beispielhaft eine konfektionierte Medienleitung 1 dargestellt, die beidendig je einen erfindungsgemäßen Leitungsverbinder 2 aufweist. Dabei kann es sich bei jedem der beiden Leitungsverbinder 2 wahlweise um einen Winkelverbinder (wie beispielhaft rechts dargestellt) oder einen geradlinigen Verbinder (wie z. B. links gezeigt) handeln. Dies bedeutet, dass beidseitig völlig beliebige Verbinder-Geometrien möglich sind. Außerdem können die Anschlussbereiche der Verbinder beliebige Orientierungen aufweisen (z. B. auch relativ zueinander um die Leitungsachse verdreht sein).
  • Wie sich aus 1 und 10 ergibt, besteht der erfindungsgemäße Leitungsverbinder 2 aus einem Fluidverbinder 4 mit mindestens einem Anschlussabschnitt 6 zur Verbindung mit einem Leitungsende 8a (nur in 10 erkennbar) einer Fluidleitung 8. An den Anschlussabschnitt 6 schließt sich ein Übergangsabschnitt 10 an, der vorzugsweise in einen zweiten Anschlussabschnitt 12 übergeht, der bevorzugt als Steckanschluss eines Fluid-Stecksystems ausgebildet ist. In den dargestellten Beispielen ist der Steckanschluss als Muffe zur Aufnahme eines nicht dargestellten Fluidsteckers ausgebildet. Zur lösbaren Arretierung des eingesteckten Fluidsteckers ist im Bereich der Muffe eine radial elastische Halteklammer 14 angeordnet. Alternativ zu dieser bevorzugten Ausführung kann der zweite Anschlussabschnitt 12 jedoch auch als Stecker ausgebildet sein. Außerdem kann der Fluidverbinder 4 auf der Seite des zweiten Anschlussabschnittes 12 auch entweder direkt mit einem beliebigen Aggregat verbunden oder analog zu dem ersten Anschlussabschnitt 6 zur Verbindung mit einer weiteren (zweiten) Fluidleitung ausgebildet sein.
  • Der erste Anschlussabschnitt 6 ist bevorzugt als Aufnahme zum Einstecken des Leitungsendes 8a ausgebildet (s. insbesondere 10), wobei vorzugsweise eine unlösbare, stoffschlüssige Verbindung durch Verkleben, Verschweißen oder An-/Umspritzen erfolgt, insbesondere durch Laserschweißen. Dazu bestehen der Fluidverbinder 4 und die Fluidleitung 8 jeweils aus einem verschweißbaren Kunststoff, wobei der Fluidverbinder 4 zumindest im Bereich des ersten Anschlussabschnittes 6 für Laserstrahlen transparent ausgebildet ist. Der Fluidverbinder 4 weist einen inneren Fluidkanal 16 auf (10).
  • Bereichsweise, und zwar insbesondere zumindest im Bereich des Übergangsabschnittes 10, weist der Fluidverbinder 4 elektrische Heizmittel 18 auf. Diese Heizmittel 18 umschließen zweckmäßigerweise den Fluidkanal 16 zumindest teilweise und sind dazu von mindestens einem über den Außenumfang des Fluidverbinders 4 verlaufenden Heizleiter 20 gebildet.
  • Erfindungsgemäß weist der Leitungsverbinder 2 eine den Fluidverbinder 4 zumindest im Bereich der Heizmittel 18 umschließende Kapselung 22 auf. Diese Kapselung 22 weist ihrerseits einen rohrstückförmigen Abzweig 24 für elektrische Versorgungsleiter 26 für die Heizmittel 18 auf.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung ist die Kapselung 22 auch zum Umschließen eines Endbereiches der an dem Anschlussabschnitt 6 angeschlossenen Fluidleitung 8 und vorzugsweise eines Endbereiches einer rohrförmigen Umhüllung 28 der Fluidleitung 8 ausgebildet. Mit Vorteil kann die Umhüllung 28 insbesondere formschlüssig innerhalb der Kapselung 22 fixiert sein. Dazu weist die Kapselung 22 einen Rohransatz 30 mit inneren Umfangsrippen 32 auf, die radial in umfängliche Rillen 34 der insbesondere von einem Wellrohr (parallel gewelltes Schutzrohr insbesondere aus Kunststoff) gebildeten Umhüllung 20 eingreifen.
  • In den Ausführungen gemäß 1, 5 bis 7 sowie 10 und 11 besteht die Kapselung 22 aus einem den Abzweig 24 aufweisenden äußeren Verbindergehäuse 36. Dieses Verbindergehäuse 36 weist auch den Rohransatz 30 zur formschlüssigen Aufnahme des Endbereiches der Umhüllung 28 der Fluidleitung 8 auf.
  • In der alternativen Ausführung gemäß 8 und 9 (vgl. auch den rechten Endbereich der Perspektivdarstellung in 12) besteht die Kapselung 22 einerseits aus einem Verbindergehäuse 38 und andererseits einem zusätzlichen, den Abzweig 24 aufweisenden Abzweiggehäuse 40. Das Abzweiggehäuse 40 besteht aus einem rohrförmigen Durchgangsabschnitt für die Fluidleitung 8 und dem von dem Durchgangsabschnitt abzweigenden Abzweig 24. Dabei ist der Durchgangsabschnitt einendig direkt mit dem Verbindergehäuse 38 verbunden oder verbindbar. Anderendig ist das Abzweiggehäuse 40 zur formschlüssigen Aufnahme des Endbereiches der Umhüllung 28 der Fluidleitung 8 ausgebildet. Dazu ist dieser Endbereich des Abzweiggehäuses 40 gemäß 9 analog zu dem Rohransatz 30 mit mindestens einer inneren Umfangsrippe 32 zum radialen Eingriff in eine der Rillen 34 der Umhüllung 28 ausgebildet. Für ihre gegenseitige Verbindung weisen das Verbindergehäuse 38 und das Abzweiggehäuse 40 bestimmte Eingriffskonturen auf (s. dazu die Ausschnittvergrößerung in 8), wobei es sich um eine relativ zueinander verdrehbare Verbindung handeln kann, was den Vorteil hat, dass der Abzweig 24 hinsichtlich seiner Ausrichtung durch Verdrehen des Abzweiggehäuses 40 eingestellt werden kann. Alternativ kann es sich auch um eine gegen relative Verdrehungen gesicherte Verbindung handeln, insbesondere durch einen von der Kreisform abweichenden Eingriffsquerschnitt, beispielsweise einen ovalen Umfang.
  • Die zweiteilige Ausführung gemäß 8 hat den weiteren Vorteil, dass das Verbindergehäuse 38 beliebig gestaltet werden kann, beispielsweise wie dargestellt für einen Winkelverbinder oder als geradliniger Verbinder. Das Abzweiggehäuse 40 kann für alle verschiedenen Ausführungen des Verbindergehäuses 38 in gleicher Ausführung universell verwendet werden.
  • Gemäß 9 besteht das Abzweiggehäuse 40 mit Vorteil aus zwei zu einer Teilungsebene im Wesentlichen symmetrischen Gehäuse-Halbschalen 40a und 40b, die vorzugsweise miteinander über Rastmittel 42 verrastbar sind (vgl. 12). Zudem können die Halbschalen 40a, 40b einstückig miteinander über ein Filmscharnier 40c verbunden sein, wobei das Abzweiggehäuse 40 durch Zusammenklappen der Halbschalen 40a, 40b verschließbar ist.
  • Auch das Verbindergehäuse 36 bzw. 38 besteht mit Vorteil aus zwei zu einer Teilungsebene im Wesentlichen symmetrischen Gehäuse-Halbschalen a und b, die ebenfalls bevorzugt miteinander über Rastmittel 44 verrastbar sind. Die Gehäuse-Halbschalen 36a, b bzw. 38a, b sind in den dargestellten Beispielen als getrennte, vorzugsweise zumindest annähernd identische Formteile ausgebildet. Alternativ kann aber auch analog zu 9 vorgesehen sein, das Verbindergehäuse 36 bzw. 38 als einstückiges Formteil mit seinen klappbar insbesondere über mindestens ein Filmscharnier (40c) miteinander verbundenen Halbschalen auszubilden.
  • Optional können die Gehäuse-Halbschalen im Bereich ihrer im geschlossenen Zustand aneinander liegenden Anlageränder bestimmte Dichtmittel, wie z. B. ineinander greifende Dichtkonturen (z. B. nach Art einer Nut-/Federverbindung) oder angeformte Weichdichtungen (Elastomerbeschichtung) aufweisen.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der Abzweig 24 zur formschlüssigen Aufnahme eines Endbereiches einer rohrförmigen Leiterhülle 46 für die Versorgungsleiter 26 ausgebildet. Analog zu der Umhüllung 28 handelt es sich auch bei der Leiterhülle 46 vorzugsweise um ein Wellrohr aus Kunststoff. Deshalb weist auch der Abzweig 24 eine innere Eingriffskontur mit mindestens einer radial nach innen vorspringenden Umfangsrippe 48 auf.
  • Bei der Ausführungsvariante gemäß 10 und 11 ist im Bereich des Abzweiges 24 ein elektrisches Anschlusselement 50, insbesondere in Form eines Steckanschlusses, für nicht dargestellte externe Versorgungsleiter befestigt. Dabei kann ein äußerer Anschlussstecker auf- oder eingesteckt und beispielsweise über Rastmittel 52 arretiert werden. Das Anschlusselement 50 ist innerhalb der Kapselung 22 mit den Heizmitteln 18 des Fluidverbinders 4 und/oder gegebenenfalls mit Heizmitteln 54 der angeschlossenen Fluidleitung 8 verbunden.
  • In bevorzugter Ausgestaltung weist nämlich die Fluidleitung 8 ebenfalls elektrische Heizmittel 54 auf, die insbesondere von mindestens einem schraubenlinienförmig über den Leitungsumfang verlaufenden Heizleiter 56 gebildet sind. Dazu wird insbesondere auf 1 und 8 verwiesen. Der Heizleiter 56 ist bevorzugt mit einem Klebeband 57 fixiert (z. B. umwickelt). Der Heizleiter 56 kann aus einem schraubenförmig gewickelt von einem Leitungsende zum anderen Ende verlaufenden Hinleiter und einem ebenfalls schraubenförmig oder aber geradlinig verlaufenden Rückleiter bestehen, wodurch eine gute Verteilung der Heizleistung erreicht wird.
  • Der Abzweig 24 kann bezüglich seiner Abzweigachse mit einer Anschlussachse der Fluidleitung 8 einen praktisch beliebigen Winkel α einschließen, der bevorzugt aber im Bereich von 20° bis 160° liegt. In den dargestellten Beispielen handelt es sich um einen spitzwinkligen Y-Abzweig, es kann aber auch ein etwa rechtwinkliger T-Abzweig vorgesehen sein.
  • Die Enden der Heizleiter 20, 56 werden insbesondere im Übergangsbereich zwischen dem Fluidverbinder 4 und der Fluidleitung 8 miteinander und/oder mit den äußeren Versorgungsleitern 26 über elektrische Verbindungen 58 verbunden (verschaltet). Zu diesen Verbindungen 58 wird auf die in den 2 bis 4 veranschaulichten Möglichkeiten verwiesen, die weiter unten noch genauer erläutert werden.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung sind/ist der Fluidverbinder 4 und/oder die angeschlossene Fluidleitung 8 bereichsweise unter Einschluss der elektrischen Verbindungen 58 der Heizmittel 18, 54 mit einer Kunststoff-Formmasse, insbesondere mit einem thermoplastischen Formteilwerkstoff, z. B. auf PA-Basis, umgeben (umformt, z. B. umspritzt oder vergossen). Dieses Anformen mit Kunststoff erfolgt insbesondere im Übergangsbereich zwischen dem Anschlussabschnitt 6 des Fluidverbinders 4 und der angeschlossenen Fluidleitung 8. Hierdurch entsteht eine vergossene Baueinheit aus dem Fluidverbinder 4 und der Fluidleitung 8 mit deren Heizmitteln 18, 54, wobei die erforderlichen elektrischen Verbindungen 58 in einem angeformten Ansatzteil 60 eingebettet und dadurch vor jeglichen mechanischen und sonstigen Einflüssen geschützt sowie auch gegeneinander elektrisch isoliert sind. Dabei sind das Ansatzteil 60 bezüglich seiner Außenkontur und die Kapselung 22 bezüglich ihrer Innenkontur so aneinander angepasst, dass das Ansatzteil 60 formschlüssig in der Kapselung 22 untergebracht ist. Gemäß 1 schließt das angeformte Ansatzteil 60 vorzugsweise auch ein Ende der Umhüllung 28 der Fluidleitung 8 sowie gegebenenfalls auch ein Ende der Leiterhülle 46 für die Versorgungsleiter 26 mit ein. Dazu weist das Ansatzteil 60 angeformte Ringkragen 62 auf.
  • Im Übrigen besteht das Ansatzteil 60 aus einem etwa zylindrischen Basisabschnitt 64, der den Übergangsbereich zwischen Anschlussabschnitt 6 und Fluidleitung 8 umschließt. Weiterhin kann das Ansatzteil 60 flansch- oder flügelartige, diametral in einer Ebene gegenüberliegende Ansätze 66 aufweisen, die von dem Basisabschnitt 64 ausgehen. Die Ansätze 66 bewirken eine effektive Verdrehsicherung des Ansatzteils 60 innerhalb der Kapselung 22 und können auch zur Unterbringung der elektrischen Verbindungen 58 an beliebigen Stellen benutzt werden (vgl. 3b und 4b).
  • Die Bildung des Ansatzteils 60 erfolgt in einem geeigneten Formwerkzeug. Dieses Werkzeug kann beispielsweise stiftförmige Positionierungselemente für die elektrischen Verbindungen 58 aufweisen, um diese während des Formvorgangs so zu positionieren, dass sie optimal in den Kunststoff eingebettet werden. Zudem sollen auch Berührungen der metallischen, abisolierten Enden der Heizleiter vermieden werden. Durch diese Positionieransätze entstehen nach dem Formvorgang gemäß 1 und 3b, 4b Löcher 68, die aber nachfolgend keine Bedeutung mehr haben.
  • Nach Montage der Kapselung 22 wird vorzugsweise ein dann noch verbleibender Freiraum innerhalb der Kapselung 22 zumindest teilweise mit Kunststoff vergossen. Dazu kann die Kapselung mindestens eine Öffnung 70 (vgl. 1) zum Einführen einer Kunststoff-Vergussmasse aufweisen.
  • Wie sich noch aus 7 und 8 ergibt, kann die Kapselung 22 außenseitig im Bereich des Verbindergehäuses 36, 38 und/oder im Bereich des Abzweiggehäuses 40 mindestens ein Halteelement 72 zur fixierenden Halterung eines elektrischen, mit den Versorgungsleitern 26 verbundenen Verbinderteils 74 (7 und auch 12) aufweisen. Das Halteelement 72 kann wie dargestellt als Einschub ausgebildet sein. Es dient zur vorübergehenden Fixierung des Verbinderteils 74 während Lagerhaltung und Transport, bis bei der Montage der Anschluss der Versorgungsleiter 26 erfolgt. Es braucht dann nur das Verbinderteil 74 aus dem Halteelement 72 entnommen und mit einem nicht dargestellten Gegenverbinder verbunden zu werden. Die Halterung des Verbinderteils 74 kann natürlich auch auf andere geeignete Weise erfolgen, insbesondere kraft- und/oder formschlüssig oder auch mittels eines Klettverschlusses oder dergleichen.
  • An dieser Stelle sollen anhand der 2 bis 4 noch verschiedene Möglichkeiten zur elektrischen Verschaltung der Heizmittel 18, 54 erläutert werden. In dem Ersatzschaltbild in 2 ist der Heizleiter 20 als elektrischer Widerstand R1 veranschaulicht. Der oder die Heizleiter 56 der Fluidleitung 8 sind als Widerstände R2 und R3 eingezeichnet, wobei es sich bevorzugt um Hin- und Rückleiter handelt.
  • Gemäß 3 können Versorgungsleiter 26 an eine Reihenschaltung der Heizleiter 20 und 56 angeschlossen werden. Dazu werden die Versorgungsleiter 26 einerseits mit einem ersten Ende des Heizleiters 20 und andererseits mit einem ersten Ende des Heizleiters 56 verbunden, während die anderen beiden Enden der Heizleiter 20, 56 direkt miteinander verbunden werden.
  • Bei der in 4 veranschaulichten Verschaltung handelt es sich um eine Parallelschaltung der Heizleiter 20 und 56, indem die Heizleiter 20 und 56 jeweils direkt miteinander und mit einem der Versorgungsleiter 26 verbunden werden.
  • Was noch die Ausführung der Medienleitung 1 gemäß 13 bis 15 betrifft, so ist diese praktisch als kombinierte Fluid- und Elektroleitung ausgebildet, indem innerhalb der Umhüllung 28 zusätzliche elektrische Leiter 26' auf direktem Weg zwischen den Leitungsverbindern 2 verlaufen. Gemäß 14 verlaufen die Leiter 26' bevorzugt in einem im Querschnitt ringförmigen Freiraum 76 zwischen der mit den Heizleitern 56 und vorzugsweise dem Klebeband 57 umwickelten Fluidleitung 8 und der Umhüllung 28. Die Leiter 26' dienen zur Weiterführung einer Versorgungsspannung (z. B. einer Fahrzeug-Bordspannung) zwischen den Leitungsverbindern 2, so dass vorteilhafterweise die Versorgungsspannung wahlweise an jedem der Verbinder 2, insbesondere über deren Abzweige 24, zugeführt oder abgegriffen werden kann. Dazu wird auch auf das Schaltbild in 15 verwiesen.
  • Abschließend sei nochmals erwähnt, dass sich die Erfindung auch auf die gesamte konfektionierte Medienleitung 1 beispielsweise in einer Ausführung gemäß 12 oder 13 bezieht. Dabei wird zumindest ein Leitungsverbinder 2 in erfindungsgemäßer Ausgestaltung verwendet. Der Leitungsverbinder 2 kann alle bereits erläuterten Merkmale aufweisen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im jeweiligen unabhängigen Anspruch definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des jeweiligen unabhängigen Anspruchs weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern sind die Ansprüche lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/073286 A1 [0004]

Claims (20)

  1. Leitungsverbinder (2) für Medienleitungen (1), bestehend aus einem Fluidverbinder (4) mit mindestens einem Anschlussabschnitt (6) zur Anschlussverbindung mit einer Fluidleitung (8) sowie mit einem an den Anschlussabschnitt (6) angrenzenden Übergangsabschnitt (10) mit einem inneren Fluidkanal (16), wobei zumindest bereichsweise elektrische Heizmittel (18) vorgesehen sind, gekennzeichnet durch eine den Fluidverbinder (4) zumindest im Bereich der Heizmittel (18) umschließende Kapselung (22) mit einem Abzweig (24) für elektrische Versorgungsleiter (26) für die Heizmittel (18).
  2. Leitungsverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizmittel (18) den Fluidkanal (16) zumindest teilweise umschließen und vorzugsweise von mindestens einem über den Außenumfang des Fluidverbinders (4) verlaufenden Heizleiter (20) gebildet sind.
  3. Leitungsverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselung (22) zumindest den Übergangsabschnitt (10) umfasst und insbesondere auch zum Umschließen eines Endbereiches einer an dem Anschlussabschnitt (6) angeschlossenen Fluidleitung (8) und vorzugsweise eines Endbereiches einer rohrförmigen Umhüllung (28) der Fluidleitung (8) ausgebildet ist.
  4. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselung (22) aus einem den Abzweig (24) aufweisenden Verbindergehäuse (36) besteht.
  5. Leitungsverbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindergehäuse (36) im Bereich einer Durchführung für die Fluidleitung (8) zur formschlüssigen Aufnahme des Endbereiches der Umhüllung (28) der Fluidleitung (8) ausgebildet ist.
  6. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselung (22) aus einem Verbindergehäuse (38) und einem zusätzlichen, den Abzweig (24) aufweisenden Abzweiggehäuse (40) besteht.
  7. Leitungsverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abzweiggehäuse (40) aus einem rohrförmigen Durchgangsabschnitt für die Fluidleitung (8) und dem von dem Durchgangsabschnitt abzweigenden Abzweig (24) besteht, wobei der Durchgangsabschnitt einendig direkt mit dem Verbindergehäuse (38) verbunden oder verbindbar ist und vorzugsweise anderendig zur formschlüssigen Aufnahme des Endbereiches der Umhüllung (28) der Fluidleitung (8) ausgebildet ist.
  8. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindergehäuse (36; 38) aus zwei zu einer Teilungsebene im Wesentlichen symmetrischen Gehäuse-Halbschalen (a, b) besteht, die vorzugsweise miteinander über Rastmittel (44) verrastbar sind.
  9. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abzweiggehäuse (40) aus zwei zu einer Teilungsebene im Wesentlichen symmetrischen Gehäuse-Halbschalen (40a, 40b) besteht, die vorzugsweise miteinander über Rastmittel (42) verrastbar sind.
  10. Leitungsverbinder nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse-Halbschalen (36a, 36b; 38a, 38b; 40a, 40b) als getrennte, vorzugsweise identische Formteile ausgebildet oder als einstückiges Formteil klappbar insbesondere über mindestens ein Filmscharnier (40c) miteinander verbunden sind.
  11. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Abzweig (24) zur formschlüssigen Aufnahme eines Endbereiches einer rohrförmigen Leiterhülle (46) für die Versorgungsleiter (26) ausgebildet ist.
  12. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abzweig (24) ein elektrisches Anschlusselement (50), insbesondere in Form eines Steckanschlusses, für externe Versorgungsleiter aufweist, wobei das Anschlusselement (50) innerhalb der Kapselung (22) mit den Heizmitteln (18) des Fluidverbinders (4) und/oder gegebenenfalls mit Heizmitteln (54) einer angeschlossenen Fluidleitung (8) verbunden ist.
  13. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidleitung (8) elektrische Heizmittel (54) aufweist, die insbesondere von mindestens einem schraubenlinienförmig über den Leitungsumfang verlaufenden Heizleiter (56) gebildet sind.
  14. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Abzweig (24) bezüglich seiner Abzweigachse mit einer Fluidleitungs-Anschlussachse einen Winkel (α) im Bereich von 20° bis 160° einschließt.
  15. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Fluidverbinder (4) und/oder eine angeschlossene Fluidleitung (8) unter Einschluss von elektrischen Verbindungen (58) der Heizmittel (18, 54) mit einer Kunststoff-Formmasse umgeben sind/ist.
  16. Leitungsverbinder nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die angeformte Formmasse gebildetes Ansatzteil (60) formschlüssig in der Kapselung (22) angeordnet ist.
  17. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselung (22) zumindest teilweise mit Kunststoff vergossen ist.
  18. Leitungsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselung (22) außenseitig ein Haltelement (72) zur fixierenden Halterung eines elektrischen, mit Versorgungsleitern (26) verbundenen Verbinders (74) aufweist.
  19. Konfektionierte Medienleitung (1), bestehend aus mindestens einem Leitungsverbinder (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 und einer angeschlossenen Fluidleitung (8) und insbesondere einer Leitungs-Umhüllung (28).
  20. Medienleitung insbesondere nach Anspruch 19, bestehend aus einer Fluidleitung (8) mit zwei endseitig verbundenen Leitungsverbindern (2) und einer die Fluidleitung (8) umschließenden Umhüllung (28), dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Umhüllung (28), insbesondere in einem Freiraum (76) zwischen der Fluidleitung (8) und der Umhüllung (28), mindestens ein, bevorzugt mindestens zwei elektrische Leiter (26') verlaufen, die Anschlüsse für äußere Versorgungsleiter im Bereich der Abzweige (24) der Leitungsverbinder (2) miteinander verbinden.
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