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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Leitungsverbinder für
Medienleitungen, bestehend aus einem Fluidverbinder mit mindestens
einem Anschlussabschnitt zur Anschlussverbindung mit einer Fluidleitung
oder einem Aggregat sowie mit einem an den Anschlussabschnitt angrenzenden Übergangsabschnitt
mit einem inneren Fluidkanal, wobei zumindest bereichsweise elektrische
Heizmittel vorgesehen sind.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung auch eine konfektionierte Medienleitung unter
Verwendung mindestens eines derartigen Leitungsverbinders.
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Solche
Leitungsverbinder dienen zum gegenseitigen Verbinden von mindestens
zwei Medienleitungen oder zur Anschlussverbindung mindestens einer
Leitung an ein beliebiges Aggregat. Dabei können solche
Leitungsverbinder und Medienleitungen insbesondere in Kraftfahrzeugen
für solche Medien eingesetzt werden, die auf Grund ihres
Gefrierpunktes bereits bei relativ hohen Umgebungstemperaturen zum
Gefrieren neigen. Dadurch können bestimmte Funktionen beeinträchtigt
werden. Dies ist beispielsweise bei Wasserleitungen für
die Scheibenwaschanlage der Fall sowie vor allem auch bei Leitungen
für eine wässrige Harnstofflösung, die
als NOx-Reduktionsadditiv für Dieselmotoren
mit so genannten SCR-Katalysatoren eingesetzt wird. Deshalb können
bei niedrigen Temperaturen elektrische Heizmittel aktiviert werden,
um das Gefrieren zu vermeiden oder um das bereits gefrorene Medium
aufzutauen.
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Ein
Leitungsverbinder der genannten Art ist in der
WO 2007/073286 A1 beschrieben.
Dabei ist eine elektrische Heizeinrichtung über ein Clipelement außen
an dem Fluidverbinder befestigt. Im Anschluss an den Bereich der
Heizeinrichtung ist in einem Übergangsbereich zwischen
dem Fluidverbinder, der als Steckerteil einer Fluid-Steckverbindung
ausgebildet ist, und der Fluidleitung ein hülsenförmiges Übergangsstück
vorgesehen, das zwischen dem Fluidverbinder und einem Ende eines die
Fluidleitung umschließenden Schutzrohrs angeordnet ist.
Die Heizeinrichtung liegt daher frei und ungeschützt im
Außenbereich des Fluidverbinders. Zwischen der Leitung,
die ebenfalls mit elektrischen Heizmitteln ausgestattet ist, und
dem Übergangsstück ist ein Hohlraum gebildet,
der auch zur Aufnahme von elektrischen Verbindungen der Heizmittel
dient. Die Verbindungen sind nur lose in diesem Hohlraum untergebracht,
so dass sie gegen mechanische und sonstige Beanspruchungen nur unzureichend
geschützt sind. Durch die lose, undefinierte Anordnung
könnten die elektrischen Verbindungen miteinander in Kontakt geraten
und eventuell einen Kurzschluss verursachen. Außerdem ist
die Herstellung und Montage der bekannten Medienleitung schwierig.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Leitungsverbinder
der genannten Art zu schaffen, der bei einfacher und prozesssicherer
Herstellbarkeit gute und dauerhaft sichere Gebrauchseigenschaften
gewährleistet. Zudem soll auch eine konfektionierte Leitung
für den gleichen Zweck zur Verfügung gestellt
werden.
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Erfindungsgemäß wird
dies zunächst gemäß dem Anspruch 1 durch
eine den Fluidverbinder zumindest im Bereich der Heizmittel umschließende Kapselung
erreicht, wobei die Kapselung einen rohrstückförmigen
Abzweig für elektrische Versorgungsleiter für
die Heizmittel aufweist. Dadurch sind die Heizmittel des Fluidverbinders,
die bevorzugt den Fluidkanal zumindest teilweise umschließen
und insbesondere von mindestens einem über den Außenumfang
des Fluidverbinders verlaufenden Heizleiter gebildet sind, effektiv
vor äußeren Einflüssen geschützt.
Außerdem wird auch eine zusätzliche thermische
Isolation nach außen erreicht. So kann durch einen innerhalb
der Kapselung gebildeten Luftspalt eine gute und gleichmäßige
Temperaturverteilung erreicht werden. Ein zumindest teilweises Vergießen trägt
ebenfalls zur Wärmeisolation bei. Weiterhin ist es vorteilhaft,
wenn die Kapselung auch zum Umschließen eines Endbereiches
einer an dem Anschlussabschnitt angeschlossenen Fluidleitung sowie
vorzugsweise auch eines Endbereiches einer rohrförmigen
Umhüllung der Fluidleitung ausgebildet ist. Diese Umhüllung
ist insbesondere von einem Wellrohr gebildet, dessen Endbereich
in der Kapselung vorzugsweise formschlüssig fixiert wird.
Alle erforderlichen elektrischen Verbindungen zwischen den Heizmitteln
des Fluidverbinders, äußeren Versorgungsleitern
und bevorzugt vorhandenen Heizmitteln der Fluidleitung können
gut geschützt innerhalb der Kapselung untergebracht werden.
Ein besonders effektiver Schutz kann erreicht werden, indem die elektrischen
Verbindungen (Kontaktstellen, abisolierte Stellen) durch Umspritzen
und/oder Vergießen in eine Kunststoff-Formmasse eingebettet
werden können. Die äußeren Versorgungsleiter
können über den erfindungsgemäßen
Abzweig der Kapselung nach außen geführt werden.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Abzweig zur formschlüssigen
Aufnahme eines Endbereiches einer rohrförmigen, insbesondere ebenfalls
von einem Wellrohr gebildeten Leiterhülle für
die Versorgungsleiter ausgebildet ist. Alternativ kann auch vorgesehen
sein, dass der Abzweig ein elektrisches Anschlusselement insbesondere
in Form eines Steckanschlusses für externe Versorgungsleiter
aufweist. Dabei ist das Anschlusselement innerhalb der Kapselung
mit den Heizmitteln des Fluidverbinders und gegebenenfalls mit Heizmitteln
der Fluidleitung verbunden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen sowie in der anschließenden Beschreibung
enthalten.
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Anhand
von einigen in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispielen soll
die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
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1 eine
vergrößerte Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Leitungsverbinders mit einem Endbereich einer angeschlossenen Fluidleitung,
wobei die erfindungsgemäße Kapselung geöffnet
in Form nur einer von zwei Gehäusehälften dargestellt ist,
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2 ein
schematisches Ersatzschaltbild von elektrischen Heizmitteln des
Fluidverbinders und der Fluidleitung,
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3 und 4 verschiedene
Verschaltungsvarianten der Heizmittel, wobei in 3a und 4a jeweils
ein schematisches Schaltbild und in den 3b und 4b jeweils
der Verbinder im Bereich der elektrischen Verbindungen veranschaulicht ist,
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5 eine
gesonderte Ansicht auf die Innenseite der Gehäusehälfte
zu 1,
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6 eine
Ansicht der Gehäusehälfte in Pfeilrichtung VI
gemäß 5,
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7 eine
Ansicht auf die Außenseite der Gehäusehälfte
in Pfeilrichtung VII gemäß 6,
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8 eine
Seitenansicht auf eine alternative Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Kapselung in Form eines mehrteiligen
Außengehäuses,
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9 eine
gesonderte Perspektivansicht eines Abzweiggehäuses zur
Ausführung gemäß 8 in einem
geöffneten Zustand,
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10 eine
Darstellung analog zu 1 einer alternativen Ausführungsform,
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11 eine
zweite Gehäusehälfte zur Ausführung nach 10,
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12 eine
Perspektivansicht einer konfektionierten Medienleitung, die zum
Teil der Ausführung gemäß 8 entspricht,
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13 eine
Seitenansicht einer konfektionierten Medienleitung in einer besonderen
Ausgestaltung mit teilweise aufgeschnittener Leitungs-Umhüllung,
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14 eine
Ausschnittsvergrößerung des Bereiches XIV in 13 und
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15 ein
elektrisches Ersatzschaltbild zur Ausführung gemäß 13.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 12 ist
beispielhaft eine konfektionierte Medienleitung 1 dargestellt,
die beidendig je einen erfindungsgemäßen Leitungsverbinder 2 aufweist.
Dabei kann es sich bei jedem der beiden Leitungsverbinder 2 wahlweise
um einen Winkelverbinder (wie beispielhaft rechts dargestellt) oder
einen geradlinigen Verbinder (wie z. B. links gezeigt) handeln.
Dies bedeutet, dass beidseitig völlig beliebige Verbinder-Geometrien
möglich sind. Außerdem können die Anschlussbereiche
der Verbinder beliebige Orientierungen aufweisen (z. B. auch relativ
zueinander um die Leitungsachse verdreht sein).
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Wie
sich aus 1 und 10 ergibt,
besteht der erfindungsgemäße Leitungsverbinder 2 aus einem
Fluidverbinder 4 mit mindestens einem Anschlussabschnitt 6 zur Verbindung
mit einem Leitungsende 8a (nur in 10 erkennbar)
einer Fluidleitung 8. An den Anschlussabschnitt 6 schließt
sich ein Übergangsabschnitt 10 an, der vorzugsweise
in einen zweiten Anschlussabschnitt 12 übergeht,
der bevorzugt als Steckanschluss eines Fluid-Stecksystems ausgebildet
ist. In den dargestellten Beispielen ist der Steckanschluss als
Muffe zur Aufnahme eines nicht dargestellten Fluidsteckers ausgebildet.
Zur lösbaren Arretierung des eingesteckten Fluidsteckers
ist im Bereich der Muffe eine radial elastische Halteklammer 14 angeordnet.
Alternativ zu dieser bevorzugten Ausführung kann der zweite
Anschlussabschnitt 12 jedoch auch als Stecker ausgebildet sein.
Außerdem kann der Fluidverbinder 4 auf der Seite
des zweiten Anschlussabschnittes 12 auch entweder direkt
mit einem beliebigen Aggregat verbunden oder analog zu dem ersten
Anschlussabschnitt 6 zur Verbindung mit einer weiteren
(zweiten) Fluidleitung ausgebildet sein.
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Der
erste Anschlussabschnitt 6 ist bevorzugt als Aufnahme zum
Einstecken des Leitungsendes 8a ausgebildet (s. insbesondere 10),
wobei vorzugsweise eine unlösbare, stoffschlüssige
Verbindung durch Verkleben, Verschweißen oder An-/Umspritzen
erfolgt, insbesondere durch Laserschweißen. Dazu bestehen
der Fluidverbinder 4 und die Fluidleitung 8 jeweils
aus einem verschweißbaren Kunststoff, wobei der Fluidverbinder 4 zumindest
im Bereich des ersten Anschlussabschnittes 6 für
Laserstrahlen transparent ausgebildet ist. Der Fluidverbinder 4 weist
einen inneren Fluidkanal 16 auf (10).
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Bereichsweise,
und zwar insbesondere zumindest im Bereich des Übergangsabschnittes 10, weist
der Fluidverbinder 4 elektrische Heizmittel 18 auf.
Diese Heizmittel 18 umschließen zweckmäßigerweise
den Fluidkanal 16 zumindest teilweise und sind dazu von
mindestens einem über den Außenumfang des Fluidverbinders 4 verlaufenden
Heizleiter 20 gebildet.
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Erfindungsgemäß weist
der Leitungsverbinder 2 eine den Fluidverbinder 4 zumindest
im Bereich der Heizmittel 18 umschließende Kapselung 22 auf. Diese
Kapselung 22 weist ihrerseits einen rohrstückförmigen
Abzweig 24 für elektrische Versorgungsleiter 26 für
die Heizmittel 18 auf.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist die Kapselung 22 auch zum
Umschließen eines Endbereiches der an dem Anschlussabschnitt 6 angeschlossenen Fluidleitung 8 und
vorzugsweise eines Endbereiches einer rohrförmigen Umhüllung 28 der
Fluidleitung 8 ausgebildet. Mit Vorteil kann die Umhüllung 28 insbesondere
formschlüssig innerhalb der Kapselung 22 fixiert
sein. Dazu weist die Kapselung 22 einen Rohransatz 30 mit
inneren Umfangsrippen 32 auf, die radial in umfängliche
Rillen 34 der insbesondere von einem Wellrohr (parallel
gewelltes Schutzrohr insbesondere aus Kunststoff) gebildeten Umhüllung 20 eingreifen.
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In
den Ausführungen gemäß 1, 5 bis 7 sowie 10 und 11 besteht
die Kapselung 22 aus einem den Abzweig 24 aufweisenden äußeren
Verbindergehäuse 36. Dieses Verbindergehäuse 36 weist
auch den Rohransatz 30 zur formschlüssigen Aufnahme
des Endbereiches der Umhüllung 28 der Fluidleitung 8 auf.
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In
der alternativen Ausführung gemäß 8 und 9 (vgl.
auch den rechten Endbereich der Perspektivdarstellung in 12)
besteht die Kapselung 22 einerseits aus einem Verbindergehäuse 38 und
andererseits einem zusätzlichen, den Abzweig 24 aufweisenden
Abzweiggehäuse 40. Das Abzweiggehäuse 40 besteht
aus einem rohrförmigen Durchgangsabschnitt für
die Fluidleitung 8 und dem von dem Durchgangsabschnitt
abzweigenden Abzweig 24. Dabei ist der Durchgangsabschnitt
einendig direkt mit dem Verbindergehäuse 38 verbunden
oder verbindbar. Anderendig ist das Abzweiggehäuse 40 zur
formschlüssigen Aufnahme des Endbereiches der Umhüllung 28 der
Fluidleitung 8 ausgebildet. Dazu ist dieser Endbereich
des Abzweiggehäuses 40 gemäß 9 analog
zu dem Rohransatz 30 mit mindestens einer inneren Umfangsrippe 32 zum
radialen Eingriff in eine der Rillen 34 der Umhüllung 28 ausgebildet.
Für ihre gegenseitige Verbindung weisen das Verbindergehäuse 38 und
das Abzweiggehäuse 40 bestimmte Eingriffskonturen
auf (s. dazu die Ausschnittvergrößerung in 8),
wobei es sich um eine relativ zueinander verdrehbare Verbindung
handeln kann, was den Vorteil hat, dass der Abzweig 24 hinsichtlich
seiner Ausrichtung durch Verdrehen des Abzweiggehäuses 40 eingestellt
werden kann. Alternativ kann es sich auch um eine gegen relative
Verdrehungen gesicherte Verbindung handeln, insbesondere durch einen
von der Kreisform abweichenden Eingriffsquerschnitt, beispielsweise
einen ovalen Umfang.
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Die
zweiteilige Ausführung gemäß 8 hat den
weiteren Vorteil, dass das Verbindergehäuse 38 beliebig
gestaltet werden kann, beispielsweise wie dargestellt für
einen Winkelverbinder oder als geradliniger Verbinder. Das Abzweiggehäuse 40 kann
für alle verschiedenen Ausführungen des Verbindergehäuses 38 in
gleicher Ausführung universell verwendet werden.
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Gemäß 9 besteht
das Abzweiggehäuse 40 mit Vorteil aus zwei zu
einer Teilungsebene im Wesentlichen symmetrischen Gehäuse-Halbschalen 40a und 40b,
die vorzugsweise miteinander über Rastmittel 42 verrastbar
sind (vgl. 12). Zudem können die
Halbschalen 40a, 40b einstückig miteinander über
ein Filmscharnier 40c verbunden sein, wobei das Abzweiggehäuse 40 durch
Zusammenklappen der Halbschalen 40a, 40b verschließbar
ist.
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Auch
das Verbindergehäuse 36 bzw. 38 besteht
mit Vorteil aus zwei zu einer Teilungsebene im Wesentlichen symmetrischen
Gehäuse-Halbschalen a und b, die ebenfalls bevorzugt miteinander über Rastmittel 44 verrastbar
sind. Die Gehäuse-Halbschalen 36a, b bzw. 38a,
b sind in den dargestellten Beispielen als getrennte, vorzugsweise
zumindest annähernd identische Formteile ausgebildet. Alternativ
kann aber auch analog zu 9 vorgesehen sein, das Verbindergehäuse 36 bzw. 38 als
einstückiges Formteil mit seinen klappbar insbesondere über
mindestens ein Filmscharnier (40c) miteinander verbundenen
Halbschalen auszubilden.
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Optional
können die Gehäuse-Halbschalen im Bereich ihrer
im geschlossenen Zustand aneinander liegenden Anlageränder
bestimmte Dichtmittel, wie z. B. ineinander greifende Dichtkonturen
(z. B. nach Art einer Nut-/Federverbindung) oder angeformte Weichdichtungen
(Elastomerbeschichtung) aufweisen.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der Abzweig 24 zur
formschlüssigen Aufnahme eines Endbereiches einer rohrförmigen Leiterhülle 46 für
die Versorgungsleiter 26 ausgebildet. Analog zu der Umhüllung 28 handelt
es sich auch bei der Leiterhülle 46 vorzugsweise
um ein Wellrohr aus Kunststoff. Deshalb weist auch der Abzweig 24 eine
innere Eingriffskontur mit mindestens einer radial nach innen vorspringenden
Umfangsrippe 48 auf.
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Bei
der Ausführungsvariante gemäß 10 und 11 ist
im Bereich des Abzweiges 24 ein elektrisches Anschlusselement 50,
insbesondere in Form eines Steckanschlusses, für nicht
dargestellte externe Versorgungsleiter befestigt. Dabei kann ein äußerer
Anschlussstecker auf- oder eingesteckt und beispielsweise über
Rastmittel 52 arretiert werden. Das Anschlusselement 50 ist
innerhalb der Kapselung 22 mit den Heizmitteln 18 des
Fluidverbinders 4 und/oder gegebenenfalls mit Heizmitteln 54 der
angeschlossenen Fluidleitung 8 verbunden.
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In
bevorzugter Ausgestaltung weist nämlich die Fluidleitung 8 ebenfalls
elektrische Heizmittel 54 auf, die insbesondere von mindestens
einem schraubenlinienförmig über den Leitungsumfang
verlaufenden Heizleiter 56 gebildet sind. Dazu wird insbesondere
auf 1 und 8 verwiesen. Der Heizleiter 56 ist
bevorzugt mit einem Klebeband 57 fixiert (z. B. umwickelt).
Der Heizleiter 56 kann aus einem schraubenförmig
gewickelt von einem Leitungsende zum anderen Ende verlaufenden Hinleiter
und einem ebenfalls schraubenförmig oder aber geradlinig
verlaufenden Rückleiter bestehen, wodurch eine gute Verteilung
der Heizleistung erreicht wird.
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Der
Abzweig 24 kann bezüglich seiner Abzweigachse
mit einer Anschlussachse der Fluidleitung 8 einen praktisch
beliebigen Winkel α einschließen, der bevorzugt
aber im Bereich von 20° bis 160° liegt. In den
dargestellten Beispielen handelt es sich um einen spitzwinkligen
Y-Abzweig, es kann aber auch ein etwa rechtwinkliger T-Abzweig vorgesehen sein.
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Die
Enden der Heizleiter 20, 56 werden insbesondere
im Übergangsbereich zwischen dem Fluidverbinder 4 und
der Fluidleitung 8 miteinander und/oder mit den äußeren
Versorgungsleitern 26 über elektrische Verbindungen 58 verbunden
(verschaltet). Zu diesen Verbindungen 58 wird auf die in den 2 bis 4 veranschaulichten
Möglichkeiten verwiesen, die weiter unten noch genauer
erläutert werden.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sind/ist der Fluidverbinder 4 und/oder
die angeschlossene Fluidleitung 8 bereichsweise unter Einschluss
der elektrischen Verbindungen 58 der Heizmittel 18, 54 mit
einer Kunststoff-Formmasse, insbesondere mit einem thermoplastischen
Formteilwerkstoff, z. B. auf PA-Basis, umgeben (umformt, z. B. umspritzt
oder vergossen). Dieses Anformen mit Kunststoff erfolgt insbesondere
im Übergangsbereich zwischen dem Anschlussabschnitt 6 des
Fluidverbinders 4 und der angeschlossenen Fluidleitung 8.
Hierdurch entsteht eine vergossene Baueinheit aus dem Fluidverbinder 4 und
der Fluidleitung 8 mit deren Heizmitteln 18, 54, wobei
die erforderlichen elektrischen Verbindungen 58 in einem
angeformten Ansatzteil 60 eingebettet und dadurch vor jeglichen
mechanischen und sonstigen Einflüssen geschützt
sowie auch gegeneinander elektrisch isoliert sind. Dabei sind das
Ansatzteil 60 bezüglich seiner Außenkontur
und die Kapselung 22 bezüglich ihrer Innenkontur
so aneinander angepasst, dass das Ansatzteil 60 formschlüssig
in der Kapselung 22 untergebracht ist. Gemäß 1 schließt
das angeformte Ansatzteil 60 vorzugsweise auch ein Ende
der Umhüllung 28 der Fluidleitung 8 sowie
gegebenenfalls auch ein Ende der Leiterhülle 46 für
die Versorgungsleiter 26 mit ein. Dazu weist das Ansatzteil 60 angeformte
Ringkragen 62 auf.
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Im Übrigen
besteht das Ansatzteil 60 aus einem etwa zylindrischen
Basisabschnitt 64, der den Übergangsbereich zwischen
Anschlussabschnitt 6 und Fluidleitung 8 umschließt.
Weiterhin kann das Ansatzteil 60 flansch- oder flügelartige,
diametral in einer Ebene gegenüberliegende Ansätze 66 aufweisen,
die von dem Basisabschnitt 64 ausgehen. Die Ansätze 66 bewirken
eine effektive Verdrehsicherung des Ansatzteils 60 innerhalb
der Kapselung 22 und können auch zur Unterbringung
der elektrischen Verbindungen 58 an beliebigen Stellen
benutzt werden (vgl. 3b und 4b).
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Die
Bildung des Ansatzteils 60 erfolgt in einem geeigneten
Formwerkzeug. Dieses Werkzeug kann beispielsweise stiftförmige
Positionierungselemente für die elektrischen Verbindungen 58 aufweisen,
um diese während des Formvorgangs so zu positionieren,
dass sie optimal in den Kunststoff eingebettet werden. Zudem sollen
auch Berührungen der metallischen, abisolierten Enden der
Heizleiter vermieden werden. Durch diese Positionieransätze
entstehen nach dem Formvorgang gemäß 1 und 3b, 4b Löcher 68,
die aber nachfolgend keine Bedeutung mehr haben.
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Nach
Montage der Kapselung 22 wird vorzugsweise ein dann noch
verbleibender Freiraum innerhalb der Kapselung 22 zumindest
teilweise mit Kunststoff vergossen. Dazu kann die Kapselung mindestens
eine Öffnung 70 (vgl. 1) zum Einführen einer
Kunststoff-Vergussmasse aufweisen.
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Wie
sich noch aus 7 und 8 ergibt, kann
die Kapselung 22 außenseitig im Bereich des Verbindergehäuses 36, 38 und/oder
im Bereich des Abzweiggehäuses 40 mindestens ein
Halteelement 72 zur fixierenden Halterung eines elektrischen,
mit den Versorgungsleitern 26 verbundenen Verbinderteils 74 (7 und
auch 12) aufweisen. Das Halteelement 72 kann
wie dargestellt als Einschub ausgebildet sein. Es dient zur vorübergehenden
Fixierung des Verbinderteils 74 während Lagerhaltung und
Transport, bis bei der Montage der Anschluss der Versorgungsleiter 26 erfolgt.
Es braucht dann nur das Verbinderteil 74 aus dem Halteelement 72 entnommen
und mit einem nicht dargestellten Gegenverbinder verbunden zu werden.
Die Halterung des Verbinderteils 74 kann natürlich
auch auf andere geeignete Weise erfolgen, insbesondere kraft- und/oder
formschlüssig oder auch mittels eines Klettverschlusses oder
dergleichen.
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An
dieser Stelle sollen anhand der 2 bis 4 noch
verschiedene Möglichkeiten zur elektrischen Verschaltung
der Heizmittel 18, 54 erläutert werden.
In dem Ersatzschaltbild in 2 ist der
Heizleiter 20 als elektrischer Widerstand R1 veranschaulicht.
Der oder die Heizleiter 56 der Fluidleitung 8 sind als
Widerstände R2 und R3 eingezeichnet, wobei es sich bevorzugt
um Hin- und Rückleiter handelt.
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Gemäß 3 können
Versorgungsleiter 26 an eine Reihenschaltung der Heizleiter 20 und 56 angeschlossen
werden. Dazu werden die Versorgungsleiter 26 einerseits
mit einem ersten Ende des Heizleiters 20 und andererseits
mit einem ersten Ende des Heizleiters 56 verbunden, während
die anderen beiden Enden der Heizleiter 20, 56 direkt
miteinander verbunden werden.
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Bei
der in 4 veranschaulichten Verschaltung handelt es sich
um eine Parallelschaltung der Heizleiter 20 und 56,
indem die Heizleiter 20 und 56 jeweils direkt
miteinander und mit einem der Versorgungsleiter 26 verbunden
werden.
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Was
noch die Ausführung der Medienleitung 1 gemäß 13 bis 15 betrifft,
so ist diese praktisch als kombinierte Fluid- und Elektroleitung
ausgebildet, indem innerhalb der Umhüllung 28 zusätzliche elektrische
Leiter 26' auf direktem Weg zwischen den Leitungsverbindern 2 verlaufen.
Gemäß 14 verlaufen
die Leiter 26' bevorzugt in einem im Querschnitt ringförmigen
Freiraum 76 zwischen der mit den Heizleitern 56 und
vorzugsweise dem Klebeband 57 umwickelten Fluidleitung 8 und
der Umhüllung 28. Die Leiter 26' dienen
zur Weiterführung einer Versorgungsspannung (z. B. einer
Fahrzeug-Bordspannung) zwischen den Leitungsverbindern 2,
so dass vorteilhafterweise die Versorgungsspannung wahlweise an
jedem der Verbinder 2, insbesondere über deren
Abzweige 24, zugeführt oder abgegriffen werden
kann. Dazu wird auch auf das Schaltbild in 15 verwiesen.
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Abschließend
sei nochmals erwähnt, dass sich die Erfindung auch auf
die gesamte konfektionierte Medienleitung 1 beispielsweise
in einer Ausführung gemäß 12 oder 13 bezieht.
Dabei wird zumindest ein Leitungsverbinder 2 in erfindungsgemäßer
Ausgestaltung verwendet. Der Leitungsverbinder 2 kann alle
bereits erläuterten Merkmale aufweisen.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung
gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung
bislang auch noch nicht auf die im jeweiligen unabhängigen
Anspruch definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern
kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten
Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert
sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich praktisch jedes
Einzelmerkmal des jeweiligen unabhängigen Anspruchs weggelassen bzw.
durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes
Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern sind die Ansprüche
lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine
Erfindung zu verstehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/073286
A1 [0004]