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Die
Erfindung betrifft ein Tablett, insbesondere für Stehempfänge, mit mindestens einer Öffnung, die
zum Hindurchführen
des Daumens einer Hand geeignet ist, sowie mit einer Glasaufnahmeöffnung, die
im Randbereich der Platte angeordnet ist und zum Rand hin offen
ist.
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Veranstaltungen
werden zunehmend in Form von Stehempfängen durchgeführt, meistens auch
dann, wenn nicht überschaubar
ist, wie groß der an
einer solchen Veranstaltung teilnehmende Personenkreis sein wird.
Beispiele solcher Veranstaltungen sind Einweihungen von Gebäuden, Amtseinführungen,
Jubiläumsveranstaltungen,
Vernissagen, um nur einige zu nennen. Üblicherweise wird anlässlich solcher
Veranstaltungen neben Getränken
auch ein kleiner Imbiss gereicht. Während in früheren Zeiten sehr oft Büfetts aufgebaut
wurden und insbesondere Kanapees angeboten wurden, die in der Hand
gehalten werden können,
ist eine Tendenz dahin- gehend zu beobachten, dass so genanntes "Fingerfoond" dargereicht wird,
das, wie schon dieser Name ausdrückt,
nur unter Zuhilfenahme der Finger verzehrt wird.
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Derzeit
werden sehr unterschiedliche Tabletts oder auch Teller oder tellerähnliche
Hilfsmittel angeboten, um sich bei solchen Veranstaltungen am Büfett zu
bedienen. Die üblichen
Tabletts erfordern aber meistens, dass ausreichende Tische oder
andere Abstellmöglichkeiten
zur Verfügung
stehen, um die Speisen von dem Tablett zu verzehren, zumal während des
Verzehrs der Speisen ein Glas mit einem Getränk mitgeführt wird. Aus diesem Grund
wurde in der Vergangenheit, auch aus Umweltgründen, wieder auf Porzellanteller
zurückgegriffen,
oder zumindest solche Teller, die aus einem recycelbaren Material gefertigt
sind, mit einem zusätzlichen
Kunststoffteil, das an dem Rand eines solchen Tellers angeklemmt werden
kann und eine Öffnung
aufweist, um beispielsweise dort ein Sektglas hineinzustellen und
somit eine Hand freizuhaben, um die Speisen auf dem Teller, der
mit der anderen Hand gehalten wird, zu verzehren.
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Eine
andere Art von Tabletts sind solche, die eine Öffnung aufweisen, um von der
Unterseite aus den Daumen einer Hand hindurchzuführen, während das Tablett mit den restlichen
Fingern dieser Hand von unten abgestützt wird, um so mit einem stabilen Griff
das Tablett zu halten. Auch ist bei einem solchen Tablett in einem
Randbereich eine Öffnung
integriert, um darin ein Glas einzustellen. Diese bekannten Tabletts
sind profiliert, das bedeutet sie weisen entweder einen nach oben
oder nach unten zeigenden Rand auf oder sind mit verschiedenen Vertiefungen und/oder
Erhöhungen
ausgestattet. In den meisten Fällen
sind diese Tabletts aus einem dünnen
Kunststoffmaterial hergestellt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Tablett
zu schaffen, das insbesondere für
Stehempfänge
geeignet ist, einen einfachen Aufbau aufweist und dennoch funktionell
ist, kostengünstig
herstellbar ist und durch die Entsorgung nach Gebrauch die Umwelt
praktisch nicht belastet.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch ein Tablett, insbesondere für Stehempfänge, mit mindestens einer Öffnung,
die zum Hindurchführen
des Daumens einer Hand geeignet ist, sowie mit einer Glasaufnahmeöffnung,
die im Randbereich der Platte angeordnet ist und zum Rand hin offen
ist, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Tablett aus einer
Platte aus Pappe oder Pappkarton gebildet ist, die auf zumindest
der einen Oberfläche
mit einer lebensmittelechten Schicht versehen ist und eine Dicke
zwischen 2 mm und 5 mm aufweist.
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Ein
solches Tablett ist aus einem einfachen Plattenmaterial und praktisch
ohne Profilierungen, sondern nur durch Ausstanzungen, hergestellt.
Solche Tabletts können
nach der Herstellung in einfacher Weise übereinander gestapelt werden
und an den Kunden geliefert werden oder beim Kunden bis zur Benutzung
Platz sparend aufbewahrt werden. Pappe oder Pappkarton, aus denen
das Tablett hergestellt ist, ist kostengünstig, ist recycelbar und kann Prozessen
zur Wiederverarbeitung zugeführt
werden. Durch die Oberfläche
zumindest der einen Seite dieses Tabletts, die mit einer lebensmittelechten Schicht
versehen ist, kann dieses Tablett auch für Speisen eingesetzt werden,
die einen bestimmten Flüssigkeitsanteil
aufweisen und ansonsten zu einer Durchnässung der Pappe oder des Pappkartons
führen
würden.
Folglich ist dieses Tablett auch dazu geeignet, es unmittelbar als
Unterlage oder Träger
zu verwenden, um darauf, bereits portioniert, angerichtet und garniert,
Speisen anzubieten, zum Beispiel in Form einer Schinkenplatte, einer
Platte mit Carpaccio, einer Platte mit Meeresfrüchten, Sushi, Tapas, und dergleichen.
Für die
Gäste ist
es bei einer solchen Nutzung deshalb nicht erforderlich, Speisen
zusammenzustellen und auf dem Tablett aufzulegen, sondern sie können sich
ein fertig garniertes Tablett (das zuvor hergerichtet worden ist)
von dem Büfett nehmen.
Das Tablett ist sehr einfach über
die Daumenöffnung
haltbar und gegebenenfalls ist ein Glas in die Glasaufnahmeöffnung einsetzbar.
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Wesentlich
ist, dass das Tablett aus einer Platte aus Pappe oder Pappkarton
gebildet ist; als bevorzugtes Material wird eine Platte aus Holzpappe eingesetzt.
Dieses Material zeichnet sich durch seine hohe Biegestabilität aus; darüber hinaus
wird Holzpappe aus umweltfreundlichen Materialien gefertigt.
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Bevorzugt
sollte die Platte eine Dicke zwischen 2 mm und 5 mm aufweisen, wobei
eine Dicke zwischen 2,5 mm und 3,5 mm noch bevorzugter ist. Eine
Platte mit einer solchen Dicke ist nicht nur besonders stabil, sondern
stellt auch durch die Materialdicke ein Aussehen entsprechend eines
hochwertigen Produkts, beispielsweise eines Porzellanprodukts, dar,
insbesondere dann, wenn die Oberfläche dieser Platte, oder zumindest
der Randbereich, weiß gestaltet
ist.
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Die
Daumenöffnung
sollte vorzugsweise eine ovale Kontur aufweisen, so dass sich der
Rand der Öffnung
an die Hand im Bereich der Basis des Daumens an diesen ergonomisch
anpasst und somit keinen großen
Druck ausübt
und damit keine Druck stellen an der Hand hervorruft, auch dann nicht,
wenn das Tablett über
einen längeren
Zeitraum mitgeführt wird.
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Bestimmte
Speisen können
nicht unmittelbar mit der Hand ergriffen werden, so dass Besteck
erforderlich ist oder auch von dem Gast erwünscht ist. Hierzu kann eine
Besteckaufnahmeöffnung
vorgesehen werden, in die mindestens ein Besteckteil einhängbar oder
einsteckbar ist. Eine solche Besteckaufnahmeöffnung kann eine quadratische
oder rechteckige Kontur aufweisen, so dass in diese Öffnung eine
Gabel oder aber, vorzugsweise, ein pinzettenartiges Werkzeugs, eingesteckt
oder eingehängt
werden kann, das dann, wenn es erforderlich ist, ergriffen wird,
um Speisen auf dem Tablett zu ergreifen und in den Mund zu führen.
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Es
hat sich gezeigt, dass ein solches Tablett mit einer Daumenöffnung,
um das Tablett zu halten, in einer bestimmten Orientierung gehalten
werden muss, um eine ausgewogene Gewichtsverteilung auch dann zu
erreichen, wenn auf dem Tablett Speisen aufliegen. Aus diesem Grund
sollte ein solches Tablett derart gehalten werden, dass sich die
Fläche, auf
der die Speisen aufliegen, sich unmittelbar im Bereich vor dem Körper der
Person, die dieses Tablett in der Hand hält, befindet. Eine solche Haltung
ist folglich für
Linkshänder
und Rechtshänder
unterschiedlich, so dass ein Tablett mit einer Daumenöffnung entweder
für einen
Rechtshänder
oder einen Linkshänder
optimiert werden kann. Da Rechtshänder überwiegen, wird man die Daumenöffnung dem Personenkreis
der Rechtshänder
anpassen, falls nur eine Art eines solchen Tabletts bereitgestellt
wird. Allerdings ist bei Veranstaltungen nicht voraussehbar, ob
mehr Linkshänder
oder Rechtshänder
anwesend sein werden. Um dieses Problem zu vermeiden, wird das Tablett
so aufgebaut, dass zwei Daumenöffnungen
vorgesehen werden, die jeweils unterschiedliche Orientierungen derart
aufweisen, dass das Tablett gleichermaßen mit der linken oder der
rechten Hand gehalten werden kann.
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Für eine optimale
Anordnung der Daumenöffnung
und der Glasaufnahmeöffnung
auf der einen Seite der Platte und zum Erhalten eines ausreichend großen Bereichs,
der für
die Auflage von Speisen genutzt werden kann, sollte die Platte eine
längliche,
einem Rechteck angenäherte
Kontur aufweisen.
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Die
ovale Daumenöffnung
sollte, ausgehend von einer quadratischen oder rechteckigen Grundform
der Platte, oder einer Grundform der Platte, die einem Quadrat oder
Rechteck angenähert
ist (Kreis oder Oval), mit ihrer großen Achse etwa parallel zu der
Diagonalen der Platte ausgerichtet sein.
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Wenn
zwei Daumenöffnungen
vorgesehen sind, wie vorstehend erläutert ist, sollten diese beiden Daumenöffnungen
mit ihren großen
Achsen (bezogen auf die ovale Kontur der Öffnung) etwa unter einem Winkel
von 90° zueinander
ausgerichtet sein. Zumindest sollten diese beiden Daumenöffnungen spiegelbildlich
zueinander zu einer Mittellinie der Platte positioniert sein.
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Während von
dem Tablett gegessen wird, kann ein Glas in die Glasaufnahmeöffnung eingehängt werden.
Hierbei ist es bevorzugt, dass sich das Glas dann nach Möglichkeit
auf der Außenseite
des Tabletts, d. h. auf der Seite des Tabletts, die von dem Körper abgewandt
ist, befindet, so dass es beim Essen nicht stört oder versehentlich mit der
anderen Hand berührt
wird. Um dem Benutzer des Tabletts die Möglichkeit zu bieten, sein Glas
entweder auf der vom Körper
abgewandten Seite oder auf der körpernahen
Seite einzuhängen,
können
zwei Glasaufnahmeöffnungen
vorgesehen werden, die an gegenüberliegenden
Randbereichen der Platte angeordnet sind, auch in dem Fall, bei
dem nur eine Daumenaufnahmeöffnung
vorgesehen ist. Zwei solcher Glasaufnahmeöffnungen sind aber immer dann
bevorzugt, wenn auch zwei Daumenöffnungen
vorgesehen sind, damit sowohl einem Linkshänder als auch einem Rechtshänder dieselbe
Wahlmöglichkeit
verbleibt, um das Glas an dem Tablett einzuhängen. Wenn zwei Daumenöffnungen
und zwei Glasaufnahmeöffnungen
vorgesehen sind, sollten die beiden Daumenöffnungen zwischen den beiden
Glasaufnahmeöffnungen
angeordnet sein.
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Auch
in einem solchen Fall werden die beiden Daumenöffnungen und die beiden Glasaufnahmeöffnungen
symmetrisch zu einer Mittenlinie der Platte angeordnet.
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Die
lebensmittelechte Schicht, mit der zumindest die eine Seite der
Platte aus Pappe oder Pappkarton beschichtet ist, wird vorzugsweise
durch einen weißen
Anstrich oder eine aufgeklebte Papierschicht gebildet; eine solche
Beschichtung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie beständig gegen
Flüssigkeiten
gestaltet werden kann, so dass die Platte dann, wenn Speisen darauf
liegen, nicht durchnässt
wird und dadurch nicht nur instabil wird, sondern auch unansehnlich
wird.
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Ein
solches Tablett, aus einer Platte aus Pappe oder Pappkarton gebildet,
kann gut zu Werbezwecken verwendet werden, indem auf der mit der
lebensmittelechten Schicht versehenen Seite der Platte mindestens
ein Feld markiert ist, das mit einem Aufdruck oder einem Aufkleber
versehen werden kann. Durch diese Markierung ist dem Veranstalter die
Möglichkeit
gegeben, gleichmäßig und übereinstimmend
von Platte zu Platte Werbeträger
aufzukleben oder auch aufzudrucken. Auch können solche Werbemaßnahmen
dadurch vorgenommen werden, indem auf der mit der lebensmittelechten
Schicht versehenen Seite der Platte mindestens eine Einprägung in
Form eines Werbehinweises oder eines Firmenlogos oder einer ähnlichen
Kennung ausgebildet wird, die einerseits gut zu sehen ist, gerade
dann, wenn die lebensmittelechte Beschichtung einen gewissen Glanz
zeigt, so dass das Licht im Bereich der Einprägung unterschiedlich reflektiert
wird, aber andererseits nur dezent in Erscheinung tritt.
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Ein
weiteres bevorzugtes Material für
die Platte ist Siebdruckpappe.
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Vorzugsweise
sollte die Platte Fasereinlagen aus hellem Holz enthalten, so dass
auch die Schnittkanten der Platte und damit des Tabletts ohne weitere
Behandlung ein helles Aussehen erhalten.
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Die
Fasern der Platte sollten mit Wasser gelösten Klebstoffen gebunden sein,
die umweltverträglich
sind. Vorzugsweise sollte ein solcher Klebstoff ein auf Polyvinylalkohol
basierender Klebstoff oder ein Polyvinylacetat-Misch-Polymerisationsklebstoff sein.
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Bevorzugt
wird die Platte aus einem Material gebildet, das bei einer Dicke
von 2,5 mm ein Flächengewicht
von etwa 1250 g/m2 und bei einer Dicke von 3,5
mm ein Flächengewicht
von eta 1700 g/m2 besitzt.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von zwei Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
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1 ein
Tablett mit einer Daumenöffnung und
einer Glasaufnahmeöffnung,
und
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2 ein
Tablett, bei dem zwei Daumenöffnungen
und zwei Glasaufnahmeöffnungen
vorgesehen sind.
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Das
Tablett, wie es in 1 oder in 2 gezeigt
ist, umfasst eine Platte 1, die an allen Ecken stark abgerundet
ist, allerdings in ihrer Grundform rechteckig ist, wie beispielsweise
in 2 anhand der die Platte 1 umgebenden
unterbrochenen Linie 2 angedeutet ist.
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In
dem einen Endbereich der Platte 1 befindet sich in der
Ausführungsform
der 1 eine Öffnung 3 zum
Hindurchführen
des Daumens einer Hand (Daumenöffnung 3)
sowie eine Glasaufnahmeöffnung 4.
Weiterhin ist eine kleine, quadratische Öffnung 5 (Besteckaufnahmeöffnung 5)
vorgesehen.
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Die
Platte selbst ist etwa 3 mm dick; die Dicke kann sich allerdings
in einem Bereich von 2 mm bis 5 mm bewegen, wobei eine Dicke zwischen
2,5 mm und 3,5 mm bevorzugt ist. Das Material der Platte ist eine
Siebdruckpappe, vorzugsweise mit Fasereinlagen aus hellem Holz und
einem Wasser gelösten
Klebstoff.
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Die
Daumenaufnahmeöffnung 3,
als Durchbrechung des Plattenmaterials ausgeführt, ist oval mit einer Länge 6 der Öffnung 3 in
Richtung der großen
Achse des Ovals, mit dem Bezugszeichen 7 in den Figuren
angedeutet, von 45 bis 50 mm und mit einer Breite 8 der Öffnung 3 in
Richtung der kleinen Achse von 30 bis etwa 35 mm. Diese Daumenöffnung 3 ist
mit der Achse 7 parallel zu der Diagonalen 9 des
in 2 angedeuteten Rechtecks 2 (das entsprechend
in 1 ergänzt
werden kann) ausgerichtet, so dass beispielsweise dann, wenn die
Platte 1 in der Ausführungsform
der 1 mittels der Daumenöffnung 3 mit der linken
Hand gehalten wird, die freie Fläche
der Platte, auf die Speisen aufgelegt werden können, nach rechts weist und
sich damit vor dem Körper
des Benutzers befindet. Die Glasaufnahmeöffnung 4, die etwa
kreisförmig
ausgebildet ist mit einem Durchmesser von 30 bis 40 mm (bevorzugt
etwa 25 mm bis 35 mm), befindet sich auf der rechten Seite der Daumenaufnahmeöffnung 3 und
dadurch dann, wenn diese Platte durch einen Linkshänder gehalten
wird, auf der äußeren, vom
Körper
weg weisenden Seite, während
sich die Besteckaufnahmeöffnung 5 in
Bezug auf die Daumenaufnahmeöffnung 3 auf
der zu der Glasaufnahmeöffnung 4 gegenüberliegenden
Seite befindet. Diese Besteckaufnahmeöffnung 5, die in dem
gezeigten Beispiel quadratisch ist, weist eine Seitenlänge des
Quadrats von 8 mm auf. Die Glasaufnahmeöffnung 4 ist etwa
20 mm von dem Rand der Platte beabstandet, ist aber zum Rand hin über einen
schmalen Schlitz 10 offen, so dass durch diesen Schlitz 10 der
Stiel, beispielsweise eines Sektglases, hindurchgeführt werden
kann, um den Kelch des Glases dann in die Glasaufnahmeöffnung 4 einzusetzen.
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Die
Platte 1 besitzt eine Länge 11 von
etwa 270 mm, während
die Breite 12 an der breitesten Stelle etwa 220 mm beträgt.
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Das
Tablett in Form der Platte 1, wie es in 2 dargestellt
ist, besitzt neben zwei Daumenaufnahmeöffnungen 3 auch zwei
Glasaufnahmeöffnungen 4 sowie
zwei Besteckaufnahmeöffnungen 5 und ist
symmetrisch zu einer Mittellinie 13 aufgebaut. Durch diesen
symmetrischen Aufbau ist dieses Tablett in gleicher Weise sowohl
von Linkshändern
als auch von Rechtshändern
ergonomisch haltbar; darüber
hinaus hat die Person, die das Tablett benutzt, die Möglichkeit
entweder die eine oder die andere Glasaufnahmeöffnung 4 zu verwenden,
um ein Glas bei Nichtbenutzung in das Tablett einzuhängen. Gleiches gilt
für die
Wahl der Besteckaufnahmeöffnungen 5. Das
Tablett der 2 ist aber auch dazu geeignet, gleichzeitig
zwei Gläser
zu halten, sollte dieses Tablett beispielsweise von zwei Personen
benutzt werden.
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Das
Tablett bzw. die Platte 1 kann auch zu Werbezwecken verwendet
werden. Hierzu können Bereiche
der Platte 1, die in 1 mit den
Bezugszeichen 14 und 15 bezeichnet sind, markiert
werden, die bedruckt werden können
oder aber mit Aufklebern versehen werden können. Diese Felder 14 und 15 sind
vorzugsweise in solchen Bereichen der Platte 1 vorgesehen,
die nicht genutzt werden, um darauf Speisen aufzulegen.