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DE202007017932U1 - Anordnung zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten - Google Patents

Anordnung zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten Download PDF

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DE202007017932U1 DE200720017932 DE202007017932U DE202007017932U1 DE 202007017932 U1 DE202007017932 U1 DE 202007017932U1 DE 200720017932 DE200720017932 DE 200720017932 DE 202007017932 U DE202007017932 U DE 202007017932U DE 202007017932 U1 DE202007017932 U1 DE 202007017932U1
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Abstract

Anordnung (1) zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten mit einer Befüllungseinheit (2) welche Behältnisse (10) mit einer Flüssigkeit befüllt, wobei diese Befüllungseinheit eine drehbare Transporteinrichtung (4) aufweist, welche die zu befüllenden Behältnisse (10) wenigstens abschnittsweise entlang einer Kreisbahn befördert, mit wenigstens einer stromabwärts bezüglich der Befüllungseinheit (2) angeordneten ersten Verschließeinheit (12), welche die mit der Flüssigkeit befüllten Behältnisse (10) mit einem Veschließkörper verschließt, wobei die erste Verschließeinheit (12) eine drehbare Transporteinrichtung (14) aufweist, welche die Behältnisse (10) wenigstens abschnittsweise entlang einer Kreisbahn befördert, mit wenigstens einer Übergabeeinheit, welche die Behältnisse (10) von der Befüllungseinheit (2) an die Verschließeinheit übergibt, und mit einer Einlaufeinheit (8), welche stromaufwärts bezüglich der Befüllungseinheit (2) angeordnet ist und die Behältnisse (10) an die Befüllungseinheit übergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verschließeinheit (12) und die Einlaufeinheit (8) modular aufgebaut sind und je einen Träger (22, 26) aufweisen, die jeweils wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung für wenigstens eine drehbare Transporteinrichtung aufweisen...

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten. Derartige Anordnungen zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt und weisen dabei unterschiedliche Bearbeitungsstationen, wie beispielsweise Transporteinrichtungen, Befüller, Verschließer, Blasmaschinen und dergleichen auf. Dabei ist es aus dem Stand der Technik bekannt, dass ein Gesamtkonzept zur Verfügung gestellt wird, welches beispielsweise eine Blasmaschine für PET-Behältnisse, einen Befüller und anschließend eine Verschließeinheit aufweist.
  • Aus der EP 0 758 624 A1 ist eine sterile Befüllungsanlage bekannt. Diese Anlage weist eine Vielzahl von Einheiten auf, wobei jede dieser Einheiten steuerbare, bewegliche Organe aufweist, welche auf Flaschen einwirken. Dabei weist jede dieser Einheiten eine Sterilkammer auf, die von den Flaschen durchquert wird. Auch ist jede dieser Sterilkammern von Wänden umgeben und steht unter sterilen Bedingungen.
  • Die US 4,099,361 beschreibt eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verschließen von Behältnissen. Aus der DE 195 849 A1 ist ein Vortisch für Großbehandlungsmaschinen bekannt. Dabei weist die Oberfläche dieses Vortisches gegenüber der Horizontalen mindestens eine Neigung auf, so dass Flüssigkeiten aufgrund dieser Neigung abfließen können.
  • Aus der WO 01/58801 A1 ist ein Vortisch für Gefäsbehandlungsmaschinen bekannt. Dieser Vortisch weist eine auf Füßen stehende Tischplatte auf, auf der Transportelemente für die Gefäße angeordnet sind. Die Tischplatte weist eine geneigte Oberplatte und eine damit starr verbundene Unterplatte auf.
  • Seitens der Abnehmer für derartige Geräte werden oftmals unterschiedliche Ausführungsformen gewünscht. So kann es z. B. gewünscht sein, mehrere Verschließelemente vorzusehen, um beispielsweise unterschiedliche Typen von Verschlüssen an den Behältnissen anbringen zu können. Durch diese Vielfalt werden jedoch die Kosten in der Herstellung erhöht, da im Prinzip jede Anlage individuell gefertigt werden muss. Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Herstellungskosten auch für unterschiedliche Arten derartiger Anlagen zu vermindern.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten nach Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Unter einem Bearbeiten von Getränkeeinheiten werden beliebige Bearbeitungsvorgänge verstanden, wie beispielsweise eine Sterilisierung der Behältnisse, ein Blasen der Behältnisse, ein Füllen der Behältnisse und/oder ein Schließen der Behältnisse.
  • Eine erfindungsgemäße Anordnung zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten weist eine Befüllungseinheit auf, welche Behältnisse mit einer Flüssigkeit befüllt, wobei diese Befüllungseinheit eine drehbare Transporteinrichtung aufweist, welche die zu befüllenden Behältnisse wenigstens abschnittsweise entlang einer Kreisbahn befördert. Weiterhin ist eine bezüglich der Befüllungseinheit stromabwärts angeordnete erste Verschließeinheit vorgesehen, welche die mit der Flüssigkeit befüllten Behältnisse mit einem Verschließkörper verschließt, wobei die erste Verschließeinheit eine drehbare Transporteinheit aufweist, welche die Behältnisse wenigstens abschnittsweise entlang einer Kreisbahn befördert. Weiterhin ist eine Übergabeeinheit vorgesehen, welche die Behältnisse von einer Befüllungseinheit an die Verschließeinheit übergibt, sowie eine Einlaufeinheit, welche stromaufwärts bezüglich der Befüllungseinheit angeordnet ist und die Behältnisse an die Befüllungseinheit übergibt.
  • Erfindungsgemäß sind die erste Verschließeinheit und die Einlaufeinheit modular aufgebaut und weisen je einen Träger auf, wobei die Träger jeweils wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung für wenigstens eine drehbare Transporteinrichtung aufweisen und die Träger trennbar von der Befüllungseinheit sind und wobei diese Träger jeweils wenigstens eine Verbindungseinrichtung aufweisen, um trennbar mit wenigstens einem weiteren Träger verbunden zu werden. Bevorzugt handelt es sich bei der Transporteinrichtung um einen Transportstern oder ein Transportkarussell, an dem eine Vielzahl von Greifelementen für die zu behandelnden Behältnisse angeordnet ist. Dabei können die genannten Träger lediglich untereinander mit diesen Verbindungseinrichtungen in Verbindung stehen, es wäre jedoch auch möglich, dass die Träger über die Verbindungseinrichtungen mit weiteren Trägern in Verbindung stehen.
  • Auch die Verschließeinheit weist ein entsprechendes Transportkarussell auf, wobei auch hier eine Vielzahl von Greifelementen zum Greifen der einzelnen Behältnisse vorgesehen ist. Auch die zwischen der Befüllungseinheit und der Verschließeinheit vorgesehene Übergabeeinheit ist bevorzugt als Transportstern oder Transportkarussell ausgeführt.
  • Die Einlaufeinheit weist ebenfalls bevorzugt einen Transportstern auf, der die Behältnisse an die Befüllungseinheit übergibt.
  • Durch den modularen Aufbau wird erreicht, dass je nach Kundenwunsch unterschiedliche Anlagen zusammengestellt werden können und dabei auf eine gewisse gegenüber dem Stand der Technik geringere Anzahl an Formteilen zurückgegriffen werden kann. Im Einzelnen können vorgegebene Befüllungseinheiten je nach Kundenwunsch mit unterschiedlichsten Verschließeinheiten bestückt werden, ohne hierzu jeweils individuell die Anlage konzipieren zu müssen. Dabei ist es möglich, die einzelnen Träger jeweils mit anderen Trägern trennbar zu verbinden, um die Gesamtstabilität der Anlage zu erhöhen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind an den Trägern Standfüße angeordnet und wenigstens ein Standfuß ist derart mit zwei Trägern verbunden, dass er beide Träger abstützt. Bevorzugt dient dabei der Träger gleichzeitig als Stützelement und als Versteifungselement zwischen den beiden Trägern. Auf diese Weise kann insgesamt bei der Montage eine stabile Anordnung geschaffen werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Anordnung eine zweite Verschließeinheit auf und diese zweite Verschließeinheit weist einen Träger auf, der von dem Träger der ersten Verschließeinheit trennbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, Anlagen auch mit unterschiedlichen Typen von Verschließern auszustatten, beispielsweise, wenn vom Kunden gewünscht ist, dass grundsätzlich unterschiedliche Verschließmechanismen angewandt werden sollen, beispielsweise die Anlage sowohl für Flaschen mit Schraubverschlüssen als auch für Flaschen mit Kronkorken geeignet sein soll.
  • Vorzugsweise werden der Träger der ersten Verschließeinheit und der Träger der zweiten Verschließeinheit von wenigstens einem gemeinsamen Standfuß getragen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind wenigstens zwei Träger über einen gemeinsamen Standfuß miteinander verbunden. Dabei ist es beispielsweise möglich, dass an jeweiligen Trägern Verbindungselemente angeordnet sind, die beide an den gleichen Standfuß befestigbar sind.
  • Vorzugsweise weist wenigstens ein Träger eine geneigte Oberfläche auf. Diese geneigte Oberfläche dient zum einfachen Abführen von Flüssigkeiten wie beispielsweise einem übergelaufenen Getränk.
  • Vorzugsweise weist auch wenigstens ein Träger und bevorzugt mehrere Träger einen nach oben bezüglich der Oberfläche ragenden Rand auf. Vorzugsweise ragt dieser Rand senkrecht zu der Oberfläche aus dieser heraus. Durch diesen Rand kann ein Abfließen von Flüssigkeiten in andere als der gewünschten Richtung verhindert werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist wenigstens ein Träger eine seitliche Öffnung zur Aufnahme einer Verbindungsstange auf. Mittels dieser Verbindungsstange kann der betreffende Träger mit der Befüllungseinheit verbunden werden, wobei durch die Verwendung einer Verbindungsstange der Abstand zwischen dem Träger und damit der gesamten Einheit und der Befüllungseinheit variabel gestaltet werden kann. Auf diese Weise kann der Abstand des Trägers an unterschiedliche Teilkreisradien der Befüllungseinheit angepasst werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist an wenigstens einem Träger eine Verbindungslasche angeordnet, mit der der Standfuß verbindbar ist. Bevorzugt kann dabei der Standfuß an die betreffende Verbindungslasche befestigt und insbesondere angeschraubt werden.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen: Darin zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anlage;
  • 2 eine Ansicht von unten auf zwei miteinander verbundene Träger;
  • 3 eine Seitenansicht des Verbunds aus 2
  • 4 eine Ansicht eines Trägers von oben;
  • 5 eine Ansicht des Trägers aus 4 von unten;
  • 6 eine Ansicht von oben auf eine Kombination zweier Träger; und
  • 7 die Träger aus 6 in einer Ansicht von unten;
  • 1 zeigt stark schematisiert eine Anlage 1 zum Behandeln von Behältnissen. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 2 auf eine (nur stark schematisch dargestellte) Befüllungseinheit mit einer Transporteinrichtung 4, welche die Behältnisse hier entgegen dem Uhrzeigersinn transportiert Genauer gesagt sind hier mögliche unterschiedliche Größen derartiger Befüllungseinheiten mit entsprechend unterschiedlichen Teilkreisradien dargestellt. Das Bezugszeichen 8 zeigt eine Einlaufeinheit, welche über eine Transporteinrichtung 9 Behältnisse an die Befüllungseinheit 2 übergibt, damit die Behältnisse in der Befüllungseinheit befüllt werden können.
  • Nach dem Befüllungsvorgang werden die Behältnisse über einen Auslaufstern 11 an eine erste Verschließeinheit 12 abgegeben. Im Rahmen des Einlaufmoduls 8 sind (nebeneinander) mehrere Transportmöglichkeiten denkbar. So könnten die Behältnisse an ihren Boden beispielsweise mittels einer Schnecke geführt werden. Auch wäre eine Führung an den Krägen der Behältnisse, beispielsweise über einen Luftförderer möglich. Weiterhin könnte stromaufwärts, d. h. entgegen der Transportrichtung der Behältnisse, vor der Einlaufeinheit ein Blasmaschinenblock angeordnet sein.
  • Nach dem Befüllungsvorgang werden die befüllten Behältnisse über ein Transportrad 13 an eine Transporteinrichtung 14 weitergeleitet, auf dieser entlang einer kreisförmigen Bahn gefördert und während dieses Transports (nicht gezeigt) beispielsweise mit einem Schraubverschluss verschlossen. Das Bezugszeichen 18 bezieht sich auf eine zweite Verschließeinheit, die beispielsweise für eine andere Art von Verschlüssen geeignet ist.
  • Dabei weist die Einlaufeinheit 8 einen Träger 22 auf, auf dem die Transporteinrichtung 9 angeordnet ist. Entsprechend weist die erste Verschließeinheit 12 ebenfalls einen Träger 26 auf, auf dem die Transporteinrichtung 14 angeordnet ist. Diese beiden Träger 22, 26 sind fest, jedoch lösbar miteinander verbunden. Weiterhin ist es auch möglich, den Abstand zwischen der Transporteinrichtung 4 der Befüllungseinheit 2 und dem Träger 22 bzw. 26 zu verändern, um auf diese Weise eine Anpassung auf unterschiedliche Teilkreisradien (welche in 1 gestrichelt dargestellt sind) zu erreichen.
  • Das Bezugszeichen 20 bezieht sich auf eine Auslaufeinheit zum Abführen der verschlossenen Behältnisse. Auch diese Auslaufeinheit 20 weist einen Träger 30 auf, an dem ebenfalls eine Transporteinrichtung 25 zum Transport der Behältnisse 10 angeordnet ist.
  • Die genannten Träger 22, 26, 28 und 30 sind modular und trennbar voneinander ausgeführt. Dabei sind, wie in 1 veranschaulicht, die einzelnen Module jeweils relativ kompakt ausgeführt und daher treten auch nur geringe Fehlertoleranzen hinsichtlich deren Abmessungen auf. Durch die Verlegung in die Module ist es möglich, eine Vielzahl gleichartiger Träger aufzubauen. Damit ist es insgesamt möglich, die Gesamtzahl der für beliebige Aufbauten nötigen Standardmodule zu reduzieren. Weiterhin ist auf diese Weise auch eine Steigerung der Fertigungseffizienz möglich und auch der Transport der Anlagen kann durch die modulare Bauweise vereinfacht werden.
  • Durch die modulare Bauweise ist es weiterhin auch möglich, die kompletten Anlagen nur in geringen Umfang vor zu montieren beispielsweise begrenzt auf ein Auslauf- und ein Einlaufmodul, so dass auch der Transport der vor- oder nur halbmontierten Anlagen erleichtert wird.
  • Vorzugsweise werden die einzelnen Transporteinrichtungen 9, 14 oder 25 durch Servomotoren angetrieben und sind vorzugsweise nicht direkt mechanisch miteinander gekoppelt. Auf diese Weise kann die Montagezeit bzw. die Montageaufwand reduziert werden. Im Betrieb sind jedoch die Transporteinrichtungen 9, 14 und 25 aufeinander synchronisiert.
  • Weiterhin ist es möglich, die Durchlaufzeit bis zur Fertigstellung der fertigen Maschine durch die modulare Bauweise zu verringern und auch die Flexibilität beispielsweise bei einem Nachrüsten zusätzlicher Einheiten oder auch zusätzlicher oder neuer Befüllungseinheiten ist einfacher möglich.
  • 2 zeigt eine Draufsicht von unten auf zwei Träger 26, 28. Diese beiden Träger weisen jeweils eine Öffnung 34 bzw. 38 auf, durch welche hindurch eine Welle für die jeweilige Behandlungseinheit durchführbar ist. Daneben sind zwei weitere hier kleinere Öffnungen 31 und 36 vorgesehen, die jeweils zur Aufnahme von weiteren Wellen für Transportsterne dienen. Durch die Anordnung der großen Öffnungen 34, 38 bzw. der kleinen Öffnungen 31 und 36 wird erreicht, dass bei einem Zusammenbau der beiden Träger 26 und 28 der Abstand zwischen der kleineren Öffnung 36 und den beiden größeren Öffnungen 34 und 38 konstant ist.
  • Das Bezugszeichen 32 bezieht sich auf Standfüße, wobei hier die beiden Standfüße 32 gemeinsam beide Träger 26 und 28 tragen. Das Bezugszeichen 35 bezieht sich auf eine Verbindungslasche, die an dem Träger 26 und auch an dem Träger 28 angeordnet ist. Über diese Verbindungslaschen 35 werden zwei Träger miteinander verbunden. Auch wird bevorzugt der Standfuß 32 an dieser Verbindungslasche 35 angeordnet.
  • 3 zeigt eine Seitenansicht der beiden Träger aus 2. Man erkennt auch hier die Standfüße 32, welche beide Träger 26 und 28 gemeinsam stützen. Es wäre jedoch auch möglich, die in 3 gezeigte Anordnung nach rechts oder links um weitere Träger für weitere Einheiten zu erweitern. Das Bezugszeichen 40 bezieht sich auf einen Rand, der gegenüber der Oberfläche der Träger 26 bzw. 28 hochsteht. Die Oberfläche 33 des Trägers 26, 28 ist, wie es sich aus 3 ergibt, schräg gestellt, so dass Flüssigkeit nach vorne ablaufen kann. Bevorzugt weisen die beiden Träger in dem tiefsten Bereich dieser Oberfläche eine Ablaufrinne 42 für Flüssigkeit auf.
  • Die einzelnen Standfüße sind vorzugsweise höhenverstellbar um eine genaue Anpassung der gesamten Einheit unabhängig von etwaigen Bodenunebenheiten zu erreichen. Zu diesem Zweck kann beispielsweise ein Sockel 32a des Standfußes gegenüber einem Grundkörper 32b des Standfußes verstellt werden.
  • 4 zeigt eine weitere Ansicht eines Trägers 26 von oben, wobei hier jedoch ein Blick in den inneren Bereich des Trägers möglich ist. Man erkennt Versteifungsrippen 23 die vertikal und horizontal angelegt sind, um den Träger 26 in seiner Gesamtheit zu versteifen. Auch ist wieder der umlaufende Rand 40 erkennbar, der das Austreten von Flüssigkeiten verhindern soll.
  • 5 zeigt eine Draufsicht von unten auf den Träger aus 4. Man erkennt, dass neben der zentralen größeren Öffnung 34 weitere Öffnungen 46, 47, 48, 49 vorgesehen sind. Auch durch diese Öffnungen können Wellen geführt werden, beispielsweise Wellen für Karusselle, welche der Verschließeinheit die Verschlusskörper wie Kronkorken oder Schraubverschlüsse zuführen (Öffnung 49). Bei der Ausführung nach 5 ist die Öffnung 46 zur Aufnahme eines Auslaufkarussells für die Befüllungseinheit vorgesehen, und die Öffnung 48 für die Aufnahme einer Welle für einen Auslaufstern der Verschließeinheit. Das Bezugszeichen 52 bezieht sich auf eine Öffnung, die in der Seitenwand 51 des Trägers angeordnet ist. In diese Öffnung 52 kann eine Stange eingeführt werden, um den Träger 26 mit der (nicht gezeigten) Befüllungseinheit zu verbinden. Dabei ist es möglich, die Verbindungsstange in ihrer Länge veränderbar auszugestalten. Es wäre jedoch auch möglich, einen Satz unterschiedlich langer Verbindungsstangen vorzusehen.
  • 6 zeigt zwei aneinander gebaute Träger 22, 26, wobei es sich bei dem Träger 22 um einen Träger für die Einlaufeinheit handelt und bei dem Träger 26 um einen Träger für die Auslaufeinheit sowie die erste Verschließeinheit. Zwischen diesen beiden Trägern 22, 26 ist eine Tischplattenverbindung 27 vorgesehen, über welche die beiden Platten verbunden werden können. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Schweißnaht handeln, es können jedoch auch Schraubverbindungen oder andere Verbindungen vorgesehen sein. Auch hier erkennt man den umlaufenden Rand 40, der ein Austreten von Flüssigkeit hier nach oben verhindert. Auch die Oberfläche der beiden Träger 22, 26 ist hier schräg angeordnet, damit Flüssigkeit in 6 nach innen fließen kann und dort (nicht gezeigt) abgeführt werden kann.
  • 7 zeigt eine Draufsicht von unten auf die beiden Träger 22, 26 aus 6. Man erkennt auch hier wieder die beiden Aufnahmeöffnungen 52, die dazu dienen, um die beiden Träger 22, 26 mit der Befüllungseinrichtung zu verbinden.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - US 4099361 [0003]
    • - DE 195849 A1 [0003]
    • - WO 01/58801 A1 [0004]

Claims (8)

  1. Anordnung (1) zum Bearbeiten von Getränkeeinheiten mit einer Befüllungseinheit (2) welche Behältnisse (10) mit einer Flüssigkeit befüllt, wobei diese Befüllungseinheit eine drehbare Transporteinrichtung (4) aufweist, welche die zu befüllenden Behältnisse (10) wenigstens abschnittsweise entlang einer Kreisbahn befördert, mit wenigstens einer stromabwärts bezüglich der Befüllungseinheit (2) angeordneten ersten Verschließeinheit (12), welche die mit der Flüssigkeit befüllten Behältnisse (10) mit einem Veschließkörper verschließt, wobei die erste Verschließeinheit (12) eine drehbare Transporteinrichtung (14) aufweist, welche die Behältnisse (10) wenigstens abschnittsweise entlang einer Kreisbahn befördert, mit wenigstens einer Übergabeeinheit, welche die Behältnisse (10) von der Befüllungseinheit (2) an die Verschließeinheit übergibt, und mit einer Einlaufeinheit (8), welche stromaufwärts bezüglich der Befüllungseinheit (2) angeordnet ist und die Behältnisse (10) an die Befüllungseinheit übergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verschließeinheit (12) und die Einlaufeinheit (8) modular aufgebaut sind und je einen Träger (22, 26) aufweisen, die jeweils wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung für wenigstens eine drehbare Transporteinrichtung aufweisen und die trennbar von der Befüllungseinheit (2) sind, wobei diese Träger (22, 26) jeweils eine Verbindungseinrichtung (35) aufweisen, um trennbar mit wenigstens einem weiteren Träger (22, 26) verbunden zu werden.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Trägern (22, 26, 28) Standfüße (32) angeordnet sind und wenigstens ein Standfuß (32) derart mit zwei Trägern (22, 26, 28) verbunden ist, dass er beide Träger (22, 26, 28) abstützt.
  3. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung eine zweite Verschließeinheit (18) aufweist und diese zweite Verschließeinheit (18) einen Träger (28) aufweist, der von dem Träger (22) der ersten Verschließeinheit (12) trennbar ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (26) der ersten Verschließeinheit (12) und der Träger (28) der zweiten Verschließeinheit (18) von wenigstens einem gemeinsamen Standfuß (32) getragen sind.
  5. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche 2–4 dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Träger (22, 26, 28) über einen gemeinsamen Standfuß (32) miteinander verbunden sind.
  6. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche 2–5 dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Träger (22, 26, 28) eine geneigte Oberfläche aufweist.
  7. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Träger (22, 26, 28) eine seitliche Öffnung (52) zur Aufnahme einer Verbindungsstange aufweist.
  8. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Träger (22, 26, 28) eine Verbindungslasche (35) angeordnet ist, welche mit einem Standfuß (32) verbindbar ist.
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