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DE202007017923U1 - Abstellplatte für einen Wäschekorb o.dgl. - Google Patents

Abstellplatte für einen Wäschekorb o.dgl. Download PDF

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DE202007017923U1
DE202007017923U1 DE200720017923 DE202007017923U DE202007017923U1 DE 202007017923 U1 DE202007017923 U1 DE 202007017923U1 DE 200720017923 DE200720017923 DE 200720017923 DE 202007017923 U DE202007017923 U DE 202007017923U DE 202007017923 U1 DE202007017923 U1 DE 202007017923U1
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F57/00Supporting means, other than simple clothes-lines, for linen or garments to be dried or aired 
    • D06F57/02Supporting means, other than simple clothes-lines, for linen or garments to be dried or aired  mounted on pillars, e.g. rotatably
    • D06F57/04Supporting means, other than simple clothes-lines, for linen or garments to be dried or aired  mounted on pillars, e.g. rotatably and having radial arms, e.g. collapsible
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F95/00Laundry systems or arrangements of apparatus or machines; Mobile laundries 
    • D06F95/002Baskets or bags specially adapted for holding or transporting laundry; Supports therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)

Abstract

Abstellplatte für einen Wäschekorb oder dgl., dadurch gekennzeichnet dass die Abstellplatte (9) am oberen Ende einer Strebe (10) angebracht ist, wobei das untere Ende mit einem auf die Achse oder Spindel (2) eines Wäscheschirmes oder einer Wäschespindel (1) aufschiebbaren Drehteil (11) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abstellplatte für einen Wäschekorb oder dergleichen.
  • Wäschekörbe dienen der zeitweiligen Aufnahme von nasser Wäsche, um diese anschließend zum Trocknen stückweise auf einer Wäscheleine (meist einer Wäschespindel) aufzuhängen, ebenso wie zum Einsammeln der einzelnen Wäschestücke beim Abhängen nach erfolgter Trocknung. Zum Aufhängen wie Abhängen wird der Wäschekorb nach Möglichkeit nahe der jeweiligen Wäscheleine abgestellt, wobei bei größer werdendem Abstand auch ein Ortswechsel in Betracht kommt. Meist befindet sich der Wäschekorb am Boden, was ein häufiges Bücken und Aufrichten der mit dem Auf- und Abhängen beschäftigten Person zur Folge hat und diese Arbeit letztlich mühsam werden lässt.
  • Ja es kann sogar noch umständlicher sein, dass nämlich die örtlichen Verhältnisse es gar nicht so ohne weiteres zulassen, einen Wäschekorb in unmittelbarer Nähe einer Wäscheleine bzw. einer Wäschespindel auf dem Boden abzustellen, weil dieser beispielsweise staubig oder anderweitig verunreinigt ist, so dass die Wäsche und/oder der Wäschekorb Gefahr laufen zu verschmutzen. In solchen Fällen wird versucht, den Wäschekorb über dem Boden – also erhöht – abzustellen. Dazu werden auch Hocker, Stühle oder Tische herangezogen, welche (mit ihrer Sitz- oder Stellfläche) eine Ablage (Abstellplatte) für den Wäschekorb bilden. Bei Bedarf müssen der Wäschekorb samt Hocker/Stuhl oder Tisch umgesetzt werden, was zweifellos umständlich ist.
  • Hier setzt die Erfindung an. Sie will eine Abstellplatte für einen Wäschekorb bereitstellen, welcher einer Wäschespindel in bequemer Weise – was Entfernung und Höhe anbetrifft – zuzuordnen ist und bei Bedarf auch mühelos ortsveränderlich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Abstellplatte gelöst, die am oberen Ende einer Strebe angebracht ist, wobei das untere Ende der Strebe mit einem auf eine Wäschespindel aufschiebbaren Drehteil verbunden ist.
  • Die Strebe beginnt also mit ihrem unteren Ende an einer Wäschespindel und steigt von dort schräg nach außen auf, z.B. bis auf Hüfthöhe einer erwachsenen Person, wobei das obere Ende der Strebe die – horizontal ausgerichtete – Abstellplatte trägt.
  • Damit ist eine feste und optimale Zuordnung eines Wäschekorbes zur Wäschespindel bzw. deren Leinen möglich. Abgesehen von einer bequemen Höhe des Korbes und einer weitgehenden Annäherung an die Leinen, lässt sich die Abstellplatte dank des Drehteiles auch noch um die Wäschespindel, d.h. ihre Achse mühelos drehen und so in ihrer Position optimieren.
  • Vorteilhaft ist das untere Ende der Strebe mit dem Drehteil derart gelenkig verbunden, dass die Strebe parallel zur Achse der Wäschespindel aufrichtbar ist.
  • Diese Ausführungsform gestattet es, eine Wäschespindel mit einer Abstellplatte zu versehen, deren Strebe sich raumsparend – ähnlich einem Tragarm der Wäschespindel – an die Spindel (Achse) beischwenken und im Bedarfsfalle wieder ausschwenken lässt.
  • Solches gilt auch für die Abstellplatte selbst, wenn sie nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung am oberen Ende der Strebe derart gelenkig angebracht ist, dass sie parallel zur Strebe aufrichbar ist.
  • Bei einer Weiterbildung besteht die Abstellplatte aus einem an der Strebe gelenkig angebrachten Mittelteil, an das – mit Blick zur Wäschespindel – zur linken und zur rechten Seite jeweils ein Seitenteil derart gelenkig angebracht ist, dass die Seitenteile in Bezug auf das Mittelteil U-förmig hochklappbar sind.
  • In dieser Form umgibt die Abstellplatte die Wäschespindel von außen, wenn diese mit ihren Tragarmen zusammengeklappt ist und die Strebe mit der Abstellplatte beigeschwenkt wird.
  • Zweckmäßigerweise ist am oberen Ende der Strebe und/oder an der Abstellplatte mindestens ein Griff angeordnet.
  • Vorteilhaft ist die Strebe aus einem Leichtmetallrohr mit rechteckigem Querschnitt gebildet. Im Übrigen kann die Strebe teleskopartig und damit längenveränderlich ausgebildet sein.
  • Von Vorteil ist auch, wenn das Drehteil aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder aber einem Kunststoff besteht.
  • Zweckmäßigerweise ist unterhalb des Drehteils auf der Achse der Wäschespindel ein höhenverstellbarer Stützring vorgesehen. Damit lässt sich die Höhe der Abstellplatte variieren.
  • In weiterer Ausbildung des Erfindungsgedankens ist im Abstand von der Gelenkachse des Drehteils und des unteren Endes der Strebe am Drehteil ein verstellbarer Anschlag für die Abstützfläche der Strebe oder des Drehteils vorgesehen, mit der der Neigungswinkel der Strebe in Bezug zur Wäschespindel zu variieren ist. Damit lassen sich in Grenzen gleichzeitig Ausladung und Höhe der Strebe verändern.
  • Vorteilhaft ist der Anschlag von einer ein- und ausdrehbaren Rändelschraube gebildet.
  • Der Anschlag kann u. a. auch von einem Stift gebildet sein, welcher in eine parallel zur Gelenkachse verlaufende Bohrung im Drehteil einsteckbar ist.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispieles erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Abstellplatte in Verbindung mit einer Wäschespindel in Seitenansicht,
  • 2 das Drehteil der Abstellplatte mit dem darin einzusetzenden unteren Ende der Strebe in Seitenansicht,
  • 3 den Gegenstand von 2 in Draufsicht,
  • 4 die (losgelöste) Abstellplatte von 1 in Draufsicht und
  • 5 die Abstellplatte von 4, U-förmig hochgeklappt, wie sie nach Gebrauch an die Wäschespindel raumsparend beigeschwenkt wird.
  • Nach 1 besteht eine Wäschespindel 1 zunächst aus einer rohrförmigen Spindel 2, welche senkrecht in einer Bodenhülse 3 gehalten ist. Statt einer im Boden versenkten Hülse könnte auch ein schwerer Standfuß mit einer entsprechenden Aufnahme (Hülse), insbesondere für einen befestigten Untergrund in Betracht kommen. An einer auf die Spindel 2 aufgeschobenen unteren Gleithülse 4 mit einem Feststeller 4a sind schwenkbar Tragarme 5 angebracht, während an einer oberen Gleithülse 6 Streben 7 mit ihrem oberen Ende schwenkbar angebracht sind. Mit ihrem unteren Ende sind die Streben 7 jeweils gelenkig mit einem Tragarm 5 verbunden. Zwischen den Tragarmen 5 sind im Abstand zueinander verlaufende Abschnitte einer Wäscheleine 8 angeordnet.
  • Die Gesamtheit der Wäschespindel 1 erinnert mit ihrer Konstruktion und ihrer Art und Möglichkeit der Formveränderung bei Gebrauch bzw. Nichtgebrauch an einen Schirm und wird deshalb auch als Wäscheschirm bezeichnet. Bis dahin entspricht die dargestellte Wäschespindel 1 herkömmlichen Ausführungsformen.
  • Durch die Erfindung erfährt jedoch eine herkömmliche Wäschespindel gewissermaßen eine Funktionserweiterung, indem sie nicht nur zur Aufnahme von Wäschestücken dient, sondern das Auf- und Abhängen dank der erfindungsgemäßen Abstellplatte 9 beträchtlich erleichtert. Es erfolgt damit eine feste Zuordnung der Abstellplatte 9 zur Wäschespindel 1, und es wird deren Haupttragelement, nämlich die Spindel 2 konstruktiv genutzt, so dass sich die Erfindung praktisch mit drei Bauelementen realisieren lässt. Das sind außer der Abstellplatte 9 eine Strebe 10 und ein Drehteil 11.
  • Die Abstellplatte oder Tragplatte 9 ist über ein Gelenk 12 mit dem oberen Ende der Strebe 10 verbunden und stützt sich im Übrigen auf dem freien Ende (Kopf) der Strebe 10 so ab, dass sie in Endlage etwa horizontal ausgerichtet ist. Das Gelenk 12 erlaubt dabei eine Schwenkbewegung, wie sie mit dem Pfeil Pa versinnbildlicht ist. Am unteren Ende der Strebe 10 erlaubt das Drehteil 11 der Strebe 10 Bewegungen in zwei bzw. sogar drei verschiedenen Richtungen.
  • Dank seiner zentralen Bohrung 13 (vgl. 2 und 3) lässt sich das Drehteil 11 mitsamt der daran befestigten Strebe 10 um die Spindel 2 drehen, wie mit Pfeil Pd1 angedeutet. Infolge seiner Lagerung in einer gabelförmigen Aufnahme 14 des Drehteils 11 und insbesondere infolge der dort befindlichen Gelenkachse 15 ist die Strebe 10 auch in Richtung des Pfeiles Ps verschwenkbar, wobei sie in 1 in ihrer Endlage gezeigt ist. Schließlich lässt sich das Drehteil 11, welches sich nach 1 auf dem oberen (wulstigen) Rand der Bodenhülse 3 abstützt, auch insgesamt, d.h. mitsamt der Abstellplatte 9 und der Strebe 10 noch entlang der Spindel 2 oder des Pfeiles Pd2 anheben und beispielsweise mittels eines (nicht dargestellten) Stützringes in erhöhter Lage halten.
  • Nach den 4 und 5 ist die Abstellplatte 9 in ein Mittelteil 9a und Seitenteile 9b, 9c geteilt, wobei letztere über Scharniere gelenkig mit dem Mittelteil 9a verbunden sind. Diese Verbindung erlaubt es, die Seitenteile 9b und 9c etwa U-förmig in Bezug zum Mittelteil 9a hochzuklappen, wie in 5 dargestellt. Es ist dies eine Stellung wie sie gewählt wird, um die Strebe 10 mitsamt der Abstellplatte 9 an die geschlossene Wäschespindel 1 nach Gebrauch raumsparend beizuschwenken. Zur Sicherung dieser Lage kann im einfachsten Falle über die Wäschespindel 1 mitsamt der Strebe 10 ein Band, Gurt oder dgl. geschlungen und festgezurrt werden.
  • 1
    Wäschespindel, Wäscheschirm
    2
    Spindel, Achse
    3
    Bodenhülse
    4
    untere Gleithülse
    4a
    Feststeller
    5
    Tragarm
    6
    obere Gleithülse
    7
    Strebe
    8
    Wäscheleine, Leine
    9
    Abstellplatte, Tragplatte
    9a
    Mittelteil
    9b
    Seitenteil
    9c
    Seitenteil
    10
    Strebe
    11
    Drehteil
    12
    Gelenk
    13
    zentrale Bohrung
    14
    gabelförmige Aufnahme
    15
    Gelenkachse
    16
    Griff
    17
    Griff
    18
    Griff
    19
    Griff
    20
    Stift
    21
    Bohrung
    Pa
    Pfeil, Sinnbild für die Bewegungsmöglichkeit der Abstellplatte
    Ps
    Pfeil, Sinnbild für die Bewegungsmöglichkeit der Strebe
    Pd1
    Pfeil, Sinnbild für die erste Bewegungsmöglichkeit des Drehteils
    Pd2
    Pfeil, Sinnbild für die zweite Bewegungsmöglichkeit des Drehteils

Claims (12)

  1. Abstellplatte für einen Wäschekorb oder dgl., dadurch gekennzeichnet dass die Abstellplatte (9) am oberen Ende einer Strebe (10) angebracht ist, wobei das untere Ende mit einem auf die Achse oder Spindel (2) eines Wäscheschirmes oder einer Wäschespindel (1) aufschiebbaren Drehteil (11) verbunden ist.
  2. Abstellplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das untere Ende der Strebe (10) mit dem Drehteil (11) derart gelenkig verbunden ist, dass die Strebe (10) parallel zur Achse (2) der Wäschespindel (1) aufrichtbar ist.
  3. Abstellplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstellplatte (9) am oberen Ende der Strebe (10) derart gelenkig angebracht ist, dass sie parallel zur Strebe (10) aufrichtbar ist.
  4. Abstellplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstellplatte (9) aus einem an der Strebe (10) gelenkig angebrachten Mittelteil (9a) besteht, an das – mit Blick zur Wäschespindel (1) – zur linken und zur rechten Seite jeweils ein Seitenteil (9b, 9c) derart gelenkig angebracht ist, dass die Seitenteile (9a, 9c) in Bezug auf das Mittelteil (9a) U-förmig hochklappbar sind.
  5. Abstellplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende der Strebe (10) und/oder an der Abstellplatte (9) mindestens ein Griff (1619) angeordnet ist.
  6. Abstellplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Strebe (10) aus einem Leichtmetallrohr mit rechteckigem Querschnitt gebildet ist.
  7. Abstellplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (11) aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder einem Kunststoff besteht.
  8. Abstellplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Drehteils (11) auf der Achse (2) der Wäschespindel (1) ein höhenverstellbarer Stützring vorgesehen ist.
  9. Abstellplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Abstand von der Gelenkachse (15) des Drehteils (11) und des unteren Endes der Strebe (10) am Drehteil (11) ein verstellbarer Anschlag für die Abstützfläche der Strebe (10) oder des Drehteiles (11) vorgesehen ist, mit der der Neigungswinkel der Strebe (10) in Bezug zur Achse (2) der Wäschespindel (1) zu variieren ist.
  10. Abstellplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag von einer ein- und ausdrehbaren Rändelschraube gebildet ist, welche am Drehteil (11) geführt und gegen die Abstützfläche der Strebe (10) gerichtet ist.
  11. Abstellplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag von einer ein- und ausdrehbaren Rändelschraube gebildet ist, welche an der Strebe (10) geführt und gegen die Abstützfläche des Drehteils (11) gerichtet ist.
  12. Abstellplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag von einem Stift (20) gebildet ist, welcher in eine parallel zur Gelenkachse (15) verlaufende Bohrung (21) im Drehteil (11) einsteckbar ist.
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