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DE202007017864U1 - Bearbeitungseinrichtung - Google Patents

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DE202007017864U1
DE202007017864U1 DE202007017864U DE202007017864U DE202007017864U1 DE 202007017864 U1 DE202007017864 U1 DE 202007017864U1 DE 202007017864 U DE202007017864 U DE 202007017864U DE 202007017864 U DE202007017864 U DE 202007017864U DE 202007017864 U1 DE202007017864 U1 DE 202007017864U1
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laser
processing
frame
machining
station
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DE202007017864U
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KUKA Systems GmbH
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KUKA Systems GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K26/00Working by laser beam, e.g. welding, cutting or boring
    • B23K26/08Devices involving relative movement between laser beam and workpiece
    • B23K26/0869Devices involving movement of the laser head in at least one axial direction
    • B23K26/0876Devices involving movement of the laser head in at least one axial direction in at least two axial directions
    • B23K26/0884Devices involving movement of the laser head in at least one axial direction in at least two axial directions in at least in three axial directions, e.g. manipulators, robots
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K2101/00Articles made by soldering, welding or cutting
    • B23K2101/006Vehicles

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  • Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Bearbeitungseinrichtung für Werkstücke (4), insbesondere Fahrzeugkarosserien oder Fahrzeugbauteile, mit einem Laserbearbeitungsgerät (11), das mindestens einen Laserkopf (12) zum Emittieren mindestens eines Laserstrahls (13) und mindestens eine mehrachsige Bewegungseinrichtung (16) mit einer Kombination von jeweils mehreren translatorischen und rotatorischen Bewegungsachsen (27–32) für den Laserkopf (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (12) als Remote-Laser mit einer Brennweite von mehr als 0,5 m, vorzugsweise 0,75 m bis 2 m, ausgebildet ist und eine Verstelleinrichtung (14) für die Brennweite aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungseinrichtung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Die DE 36 04 470 A1 zeigt eine Bearbeitungsstation für große Werkstücke, bei der eine Schweißeinrichtung an einem Portal mittels mehrachsig beweglicher Schlitten und einer Dreheinheit mehrachsig beweglich gelagert ist.
  • Aus der JP 61-147 988 A ist ein Knickrohrsystem mit Spiegeln für die Leitung eines Laserstrahls zur Bearbeitungsstelle eines Werkstücks unter Einsatz von Schutzgas bekannt.
  • Die US 4,547,885 A lehrt verschiedene Roboterkonfigurationen zum Führen eines Laserkopfs. Hierbei ist auch ein Portalroboter mit Linearachsen und zusätzlicher Fahrachse auf der Portaloberseite gezeigt. Die Laserquelle wird jeweils mitbewegt und der Laserstrahl über ein gelenkiges Rohrleitungssystem zum Laserkopf geführt.
  • Die DE 10 2004 011 769 B3 befasst sich mit einer Framing- oder Ausschweißstation nebst Remote-Laser. Der Laserschweißkopf ist an einem sechsachsigen Gelenkarmroboter angeordnet, wobei dieser eine zusätzliche Fahrachse haben kann. Derartige Laserbearbeitungsgeräte haben einen erheblichen Platzbedarf und einen für manche Anwendungen ungünstigen Arbeitsbereich. Außerdem behindern die Roboter die Zustellvorrichtung und den Rahmenwechsel.
  • In der DE 203 06 581 U1 sind Laserschweißanordnungen mit unterschiedlichen Bewegungseinheiten für die Laserschweißköpfe offenbart.
  • Die DE 20 2004 013 687 U1 lehrt eine Geostation mit einem schienengebundenen Spannrahmenwechsler in Verbindung mit Gelenkarmrobotern, die zum Teil an einem Portal angeordnet sind.
  • Die EP 0 579 160 A1 betrifft eine Bearbeitungsstation für Fahrzeugkarosserien in einer Transferlinie, wobei Gelenkarmroboter auf einem Schlitten angeordnet sind und hierüber an die Arbeitsstelle zugestellt werden können. Ferner ist eine Rahmenwechseleinrichtung nebst Trommelmagazinen vorhanden, wobei der vorgenannte Schlitten im Zusammenhang mit diesen Rahmenwechsel steht und in Rückzugstellung den Rahmentausch ermöglicht.
  • Die DE 197 13 860 A1 befasst sich mit einem Jigless-Body-Konzept für eine Framing- oder Respot-Station, wobei Gelenkarmroboter zum Zuführen der Spannrahmen und der Werkstücke sowie zum Schweißen eingesetzt werden.
  • In der DE 20 2004 002 729 U1 ist eine gemeinsame Laserquelle für mehrere Arbeitsstationen und eine Weiche zur Strahlumschaltung in Verbindung mit konventionellen Gelenkarmrobotern offenbart.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine bessere Laserbearbeitungstechnik aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die beanspruchte Ausbildung der Bewegungseinrichtung hat den Vorteil, dass diese einen geringeren Platzbedarf und zugleich einen besseren Arbeitsbereich bietet. Sie ist an Bearbeitungsstationen mit Spannrahmen und Rahmenmagazinen besser einsetzbar und behindert nicht die Spannrahmenbewegungen sowie den Spannrahmenwechsel.
  • Die beanspruchte Bearbeitungseinrichtung bietet außerdem prozesstechnische Vorteile. Der Laserstrahl kann durch Schwenkbewegungen der Schwenkeinheit geführt und relativ zum Werkstück bewegt werden. Die Strahlablenkung kann dabei sehr schnell und präzise sein. Der Laserstrahl kann dabei auch Oberflächenkonturen des Werkstücks folgen und schwer zugängliche Stellen am Werkstück erreichen. Besonders vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang eine Schwenkeinheit mit mehreren rotatorischen Achsen, die bevorzugt orthogonal zueinander ausgerichtet sind. Die Schwenkeinheit kann als standardisierte Roboterhand ausgebildet sein, die an der Fahreinheit montiert werden kann.
  • Die Fahreinheit kann zur Überbrückung größerer Distanzen dienen. Sie ist außerdem günstig, um für Spannrahmenbewegungen oder für andere Zwecke einen Freiraum und eine Durchlassöffnung zu schaffen.
  • Die Bewegungseinrichtung weist vorteilhafterweise eine Kombination von jeweils mehreren translatorischen und rotatorischen Bewegungsachsen auf. Die Fahreinheit kann sich in einer von einem Gestell gebildeten Ebene bewegen, was kinematisch günstig ist und nur einen geringen Bau- und Steuerungsaufwand bedingt. Diese Bewegungsebene kann sich parallel zu einer Werkstückseite erstrecken. Variierende Abstände zwischen Werkstückkonturen und der Bewegungsebene können durch eine verstellbare Brennweite des Laserkopfs oder durch eine zusätzliche Bewegungsachse in Richtung auf das Werkstück kompensiert werden. Eine solche Zusatzachse kann außerdem ein Eintauchen der Schwenkeinheit mit dem Laserkopf in einen Werkstückinnenraum ermöglichen, um dort an der Werkstückinnenseite Bearbeitungsprozesse durchzuführen.
  • Die Laserbearbeitungsprozesse können von beliebiger Art sein, z. B. Füge oder Trennprozesse, insbesondere Schweißen, Löten, Kleben, Schneiden oder dgl. mit Laserstrahl. Günstig für solche Prozesse ist eine Laserleistung von 2 kW und größer.
  • Eine mit einem Laserbearbeitungsgerät ausgerüstete Bearbeitungsstation hat den Vorteil einer kompakten Bauweise und eines geringen Bauaufwands. Durch die schmale Bauform des Laserbearbeitungsgeräts kann der Abstand zwischen Rahmenmagazinen und einer Arbeitsstelle im Stationsinnenraum verringert werden. Die Magazine können ferner in unmittelbarer Nachbarschaft zur Arbeitsstelle angeordnet werden, wobei für den Rahmenwechsel kurze Wege und eine vereinfachte und insbesondere eindimensionale Zustellbewegung möglich sind.
  • Die beanspruchte Bearbeitungseinrichtung bietet auch Vorteile für eine Bearbeitungsanlage mit zwei oder mehr Bearbeitungsstationen. Das Laserbearbeitungsgerät kann mehrere Stationen bedienen, wobei ein entsprechend verlängertes Gestell und verlängerte Fahrachsen von Vorteil sind. Diese Mehrfachbedienung hat Vorteile für die bessere Auslastung der gesamten Lasereinrichtung. Während in der einen Station, z. B. einer Geometriestation zum Heften von Karosseriebauteilen, Rüstvorgänge mit Rahmenwechsel oder -zustellung, Spannereingriffe oder dgl. ablaufen, kann das Laserbearbeitungsgerät an der anderen Station einen Bearbeitungsprozess durchführen, z. B. das Ausschweißen der zuvor gehefteten Karosserie.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
  • 1: eine Bearbeitungsstation mit einer Bearbeitungseinrichtung und einem Laserbearbeitungsgerät in Draufsicht,
  • 2 und 3: Seiten- und Stirnansichten der Bearbeitungsstation gemäß Pfeilen II und III von 1,
  • 4: eine Bearbeitungsanlage mit mehreren Bearbeitungsstationen in Draufsicht,
  • 5 und 6: Seiten- und Stirnansichten der Bearbeitungsanlage gemäß Pfeilen V und VI von 4,
  • 7: eine abgebrochene und vergrößerte Darstellung einer Fahreinheit und einer Schwenkeinheit eines Laserbearbeitungsgeräts,
  • 8: eine perspektivische Darstellung des Laserbearbeitungsgeräts mit mehreren Laserköpfen und
  • 9: eine abgebrochene und vergrößerte perspektivische Darstellung der Fahr- und Schwenkeinheit.
  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungseinrichtung (10) für Werkstücke (4) sowie eine Bearbeitungsstation (2, 3) mit einer solchen Bearbeitungseinrichtung (10) und eine Bearbeitungsanlage (1) mit ein oder mehreren solcher Bearbeitungsstationen (2, 3) nebst Bearbeitungseinrichtungen (10).
  • Die Werkstücke (4) können von beliebiger Art, Zahl und Größe sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um Fahrzeugkarosserien oder Fahrzeugbauteile aus dem Karosserierohbau. Die Werkstücke (4) können auf einem Werkstückträger (5), z. B. einer Palette, gehalten sein und mittels eines geeigneten Förderers (7), z. B. eines flurgebundenen Förderers, entlang einer Transferlinie (6) durch ein oder mehrere Bearbeitungsstationen (2, 3) transportiert werden. Der Förderer (7) ist z. B. als Rollenbahn, Kettenförderer, Hubshuttle oder dgl. ausgebildet. Der Transport und die Bearbeitungsprozesse können taktweise ablaufen.
  • Das oder die Werkstücke (4) werden von der Bearbeitungseinrichtung (10) einem Laserbearbeitungsprozess mit ein oder mehreren leistungsstarken Laserstrahlen (13) unterworfen. Die Bearbeitungsprozesse können Fügeprozesse sein, z. B. ein Schweißen, Löten, Kleben oder dgl. mittels Laserstrahl. Ein anderer Bearbeitungsprozess kann ein Trennen oder Schneiden mittels Laserstrahl sein. Mit dem Laserstrahl (13) können außerdem Zusatzprozesse oder vorbereitende Prozesse ausgeführt werden, z. B. ein Bilden von Buckeln oder Noppen in einem Werkstück oder Werkstückteil. Derartige kleine Buckel können als Distanzbildner an der Fügestelle fungieren und z. B. einen Entgasungsspalt für Korrosionsschutzschichten der Werkstücke oder Werkstückteile schaffen. Mit dem energiereichen Laserstrahl können auch lokale Erwärmungen am Werkstück (4) vorgenommen werden, um eine Dichtmasse, einen Klebstoff oder dgl. zu schmelzen. Für diese Prozesse hat der Laserstrahl (13) eine Leistung von ca. 2 kW oder mehr. Der Laserstrahl (13) kann außerdem in seiner Leistung steuerbar und abschaltbar oder umschaltbar sein.
  • Die Bearbeitungseinrichtung (10) weist ein Laserbearbeitungsgerät (11) mit mindestens einem Laserkopf (12) auf, der mindestens einen energiereichen Laserstrahl (13) zum Werkstück (4) und zu einer Arbeitsstelle (9) emittiert. Für den oder die Laserköpfe (12) ist mindestens eine mehrachsige Bewegungseinrichtung (16) vorhanden. Das oder die Werkstücke (4) werden an der Arbeitsstelle (9) mittels einer Spanneinrichtung (33) gespannt und in einer bearbeitungsgerechten Position stationär oder instationär gehalten. Der Laserbearbeitungsprozess ist sowohl bei einem stehenden, als auch bei einem bewegten Werkstück (4) möglich, wobei ggf. der Laserkopf (12) mit dem Werkstücktransport synchronisiert bewegt wird.
  • Der Laserstrahl (13) wird mittels einer in 1 schematisch dargestellten Laserquelle (15) erzeugt, die an beliebiger Stelle angeordnet sein kann und die bei einer entfernten Anordnung mit dem Laserkopf (12) über mindestens eine in 1 gestrichelt dargestellte Leitung, z. B. ein flexibles Lichtleitfaserkabel, verbunden ist.
  • Der Laserkopf (12) und die Laserquelle (15) können in beliebiger Weise ausgebildet sein. Die Laserquelle (15) kann einen oder mehrere konstante oder gepulste Laserstrahlen (13) mit hoher Strahlqualität und der für Füge- und Trennprozesse erforderlichen Leistung erzeugen und emittieren, wobei sie z. B. als Scheibenlaser, Faserlaser, Diodenlaser oder dgl. ausgebildet ist. Die Laserquelle (15) kann mehrere Laserköpfe (12) versorgen und mit einer in 1 angedeuteten Strahlweiche (49) zur Umschaltung des Laserstrahls (13) gekoppelt sein. Sie kann in der Leistung steuerbar und schaltbar sein. Der Laserkopf (12) kann einen Strahlteiler zur Aufspaltung des zugeführten Laserstrahls (13) besitzen.
  • Der Laserkopf (12) ist als Remote-Laser ausgebildet und wird von der Bewegungseinrichtung (16) mit Abstand und ohne Berührungskontakt zum Werkstück (4) gehalten. Seine Brennweite und/oder sein Arbeitsabstand kann gleich oder größer 0,5 m sein und liegt bevorzugt zwischen 0,75 m und 2 m.
  • Der Laserkopf (12) kann eine feste Brennweite haben. In den gezeigten Ausführungsformen besitzt er eine verstellbare Brennweite und eine fernsteuerbare Verstelleinrichtung (14). Im Laserkopf (12) ist z. B. eine Optik (nicht dargestellt) angeordnet, wobei zur Brennweitenverstellung z. B. deren Linsengruppen und/oder Spiegelgruppen relativ zueinander verstellt werden. Alternativ oder zusätzlich ist eine Verstellung des Fasereinkoppelpunktes möglich. Daneben sind weitere konstruktive Varianten der Verstelleinrichtung (14) und der internen Ausbildung des Laserkopfes (12) möglich.
  • Etwaige Abstandsänderungen zwischen der Austrittstelle des Laserstrahls (13) am Laserkopf (12) und dem oder den Werkstücken (4) können durch die Brennweitenverstellung (14) des Laserkopfes (12) kompensiert werden. Die Brennweitenverstellung (14) ermöglicht es dem Laserkopf (12) außerdem, an einem Werkstück (4) unterschiedliche Bereiche zu bearbeiten. Beispielsweise können bei einer Fahrzeugkarosserie die relativ nah benachbarten Außenseiten mit dem Laserstrahl (13) erreicht werden. Andererseits kann der Laserstrahl (13) auch durch Öffnungen, z. B. Fensterausschnitte, in den Innenraum des Werkstücks (4) und zu einer gegenüberliegenden Seite gerichtet werden, um dort einen Laserbearbeitungsprozess auszuführen. Bei der gezeigten Ausführungsform einer Fahrzeugkarosserie (4) können mit einem Laserstrahl (13) sowohl die Außenbereiche der benachbarten Seitenwand, als auch der Innenwandbereich der gegenüberliegenden Seitenwand geschweißt werden. Entsprechendes gilt für andere Laserbearbeitungsprozesse.
  • Mit der Brennweitenverstellung (14) sind auch gezielte Prozessbeeinflussungen möglich. Der Fokus kann auf die Werkstückoberfläche und den dortigen Auftreffpunkt des Laserstrahls (13) gerichtet werden, wobei an dieser Stelle durch den sehr kleinen Brennfleckdurchmesser eine maximale Energiekonzentration vorliegt. Der Fokus kann andererseits mit einem wählbaren Abstand vor oder hinter den Auftreffpunkt an der Werkstückoberfläche gelegt werden. Die Brennweite und der Arbeitsabstand werden in diesem Fall bewusst unterschiedlich gewählt. Diese Veränderung führt zu einer Vergrößerung des Brennflecks am Auftreffpunkt und zur Verringerung der dortigen Energiedichte, was für manche Prozesse und Werkstückgegebenheiten vorteilhaft ist. Beim Schweißen von aufeinanderliegenden Blechen wird z. B. der Fokus in den Fugenbereich gelegt. Eine Brennfleckvergrößerung kann andererseits für das Überbrücken von Spalten an der Stoß- und Schweißstelle von Werkstückteilen vorteilhaft sein.
  • Der bevorzugte Brennweitenbereich hat außerdem sicherheitstechnische Vorteile. Außerhalb des Fokus weitet sich der Laserstrahl (13) relativ schnell auf, wobei die Energiekonzentration sinkt. Wenn ein fehlgeleiteter Laserstrahl (13) auf eine Stelle außerhalb des Werkstücks (4) trifft, ist die Zerstörungs- und Unfallgefahr geringer. Insbesondere können die Schutzwände einer umgebenden Laserkabine einem aufgeweiteten Laserstrahl standhalten und werden nicht durchdrungen und nicht zerstört.
  • Die Bewegungseinrichtung (16) kann ein oder mehrere Laserköpfe (12) tragen. Sie weist eine Kombination von translatorischen und rotatorischen Bewegungsachsen (2732) auf, wobei vorzugsweise jeweils mehrere translatorische und rotatorische Bewegungsachsen vorhanden sind. Die Bewegungseinrichtung (16) besitzt ein vorzugsweise stationäres Gestell (19) mit einer Fahreinheit (17) und einer Schwenkeinheit (18). Die Schwenkeinheit (18) trägt den Laserkopf (12) und ist an der Fahreinheit (17) angeordnet.
  • Das stationäre Gestell (19) kann unterschiedlich ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat es die Form eines Portals und besteht aus vier im Rechteck verteilten vertikalen Pfosten (20), die zumindest an der Oberseite durch längs- und quergerichtete Träger (21) miteinander zu einem Portalrahmen verbunden sind. Dieser hat zwei Seitenebenen und eine Dachebene, an denen ein oder mehrere Laserköpfe (12) angeordnet sein können. Das Gestell (19) umgibt die Arbeitsstelle (9) und das dort befindliche Werkstück (4) mit einem Abstand. Durch die offenen Stirnseiten wird das Werkstück (4) zugeführt und abgeführt.
  • Die Fahreinheit (17) besitzt ein oder mehrere translatorische Bewegungsachsen (27, 28, 29). Sie weist mindestens eine am Gestell (19) verfahrbare Traverse (22) auf, die z. B. an ihrem beiden Enden an zwei Pfosten (20) oder im Dachbereich an zwei quer zur Transferlinie (6) verlaufenden Träger (21) verfahrbar gelagert ist und mit einem geeigneten Antrieb gesteuert bewegt werden kann. In der gezeigten Ausführungsform sind drei Traversen (22) vorhanden, die längs der Transferlinie (6) ausgerichtet sind. Alternativ können ein oder mehrere Traversen (22) quer zur Transferlinie (6) ausgerichtet sein.
  • An jeder Seiten- oder Dachebene des Gestells (19) ist jeweils eine Traverse (22) angeordnet. Alternativ können mehrere Traversen (22) dort angeordnet sein. Hierbei ist es möglich, eine Traverse (22) an der Innenseite und eine andere Traverse (22) an der Außenseite einer Seiten- oder Dachebene des Gestells (19) zu lagern, sodass die Traversen (22) aneinander vorbeifahren können. Ferner ist es möglich, eine oder mehrere Traversen (22) nur an einer oder an wenigen Gestellebenen vorzusehen. Ferner können die Traversen (22) auch nur einseitig und fliegend gelagert sein. 7 zeigt beispielhaft eine Traverse (22) mit ihrer translatorischen Bewegungsachse (27).
  • Die Fahreinheit (17) weist mindestens einen an der Traverse (22) verfahrbar gelagerten Schlitten (23, 24) auf. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Kreuzschlitten vorhanden, der einen an der Traverse (22) gelagerten Unterschlitten (23) mit einer längs der Traverse (22) ausgerichteten translatorischen Fahrachse (28) aufweist. Auf dem Unterschlitten (23) ist in Querrichtung mit einer translatorischen Fahrachse (29) ein Oberschlitten (24) gelagert, der einen Ausleger besitzt, an dem die Schwenkeinheit (18) angeordnet ist. Die Schlitten (23, 24) haben ebenfalls steuerbare Antriebe (nicht dargestellt). Die Traverse (22) und der oder die Schlitten (23, 24) bewegen sich innerhalb der seitlichen und/oder im Dachbereich befindlichen Gestellebene und können hier die Schwenkeinheit (18) und den Laserkopf (12) zweidimensional verfahren. Der Oberschlitten (24) und die Traverse (22) können gleich gerichtete Bewegungs- und Fahrachsen (27, 29) haben. Über die Traverse (22) können hierbei in dieser Achsrichtung Grobpositionierungen vorgenommen und größere Fahrwege zurückgelegt werden. Der Oberschlitten (24) dient zur Feinpositionierung und zum Zurücklegen kürzerer Fahrwege mit höherer Präzision.
  • Die Schwenkeinheit (18) hat gemäß 7 ein oder mehrere rotatorische Bewegungsachsen (30, 31, 32), die vorzugsweise orthogonal zueinander ausgerichtet sind. In der gezeigten Ausführungsform ist die Schwenkeinheit (18) als Roboterhand (25) ausgebildet und besitzt ein Gehäuse, welches um die erste Schwenkachse (30) an einem der Schlitten (23, 24) drehbar gelagert ist. Das am Ende gabelförmige Gehäuse nimmt einen Schwenkkopf auf, der um die zweite, quer verlaufende Schwenkachse (31) schwenkbar ist. Aus Sicherheits- und Unfallschutzgründen kann der Schwenkbereich begrenzt sein, z. B. durch steuertechnische Maßnahmen oder durch mechanische und ggf. verstellbare Anschläge. Am freien Ende des Schwenkkopfes ist ein z. B. plattenförmiges Abtriebselement drehbar um die dritte orthogonale Schwenkachse (32) angeordnet, an dem der Laserkopf (12) lösbar befestigt ist. Die Antriebe (26) für die drei Schwenkachsen (30, 31, 32) können an der Oberseite des Schlittens (23, 24) oder Auslegers nebeneinander angeordnet sein und mit ihren Treibwellen durch den Schlitten oder Ausleger in das Gehäuse der Roboterhand (25) reichen. Die Antriebe (26) sind ebenfalls steuerbar.
  • Die verschiedenen Bewegungsachsen (27 bis 32) der Bewegungseinrichtung (16) und die Versteileinrichtung (14) für die Brennweite können eigenständig und getrennt voneinander gesteuert werden. Hierfür kann eine eigene Steuerung der Bearbeitungseinrichtung (10) oder des Laserbearbeitungsgeräts (11) vorhanden sein. Alternativ ist ein Anschluss an eine übergeordnete Stations- oder Anlagensteuerung möglich.
  • In Abwandlung des gezeigten Ausführungsbeispiels kann die Bewegungseinrichtung (16) eine weitere Bewegungsachse aufweisen, die z. B. quer zur Gestellebene und zur Traverse (22) ausgerichtet ist. Dies kann z. B. eine weitere translatorische Fahrachse sein, mit der der Laserkopf (12) an das Werkstück (4) angenähert werden kann. Hierfür kann z. B. der im Dachbereich des Gestells (19) angeordnete Laserkopf (12) in den Innenraum des Werkstücks (4) abgesenkt werden, um Laserbearbeitungsprozesse an den Werkstückinnenseiten vorzunehmen.
  • In der gezeigten Ausführungsform umgibt das Laserbearbeitungsgerät (11) die Arbeitsstelle (9) und das Werkstück (4) an mehreren Seiten. Es umgibt dabei auch die Spanneinrichtung (33), die z. B. zwei oder mehr Spannrahmen (34, 35) mit jeweils ein oder mehreren Spannwerkzeugen (36) aufweisen kann, mit denen die Werkstückteile in der Sollposition gespannt werden. Die Spanneinrichtung (33) kann stationärer Art sein und nur zum Werkstückwechsel mit kleinen Hüben geöffnet und geschlossen werden.
  • In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist eine flexible Bearbeitungsstation (2) dargestellt, mit der unterschiedliche Karosserietypen bearbeitet werden können. Hierfür sind unterschiedliche typgebundene Spannrahmen (34, 35) vorgesehen, die z. B. die Seitenwände der Karosserie spannen und mit einer stationären Aufnahme für den Werkstückträger (5) zur Bildung eines definierten Geometriebezugs zusammenwirken. Die Spannrahmen (34, 35) können auf bodenseitigen stationären Rahmenabstützungen (43) lösbar angedockt und exakt positioniert werden, wobei sie miteinander eine hochgenaue Geometriebox (42) bilden, die für einen exakten Lagebezug der Werkstückteile bzw. Karosserieteile sorgt. Beim Andocken können auch Schnittstellen für eine Betriebsmittelversorgung gekoppelt werden.
  • Zum Zustellen und Entfernen der Spannrahmen (34, 35) ist eine Zustelleinrichtung (40) vorgesehen, welche die in den gezeigten Ausführungsbeispielen eingesetzten seitlichen Spannrahmen (34, 35) mit einer quer zur Transferlinie (6) gerichteten Hubbewegung und mit einer Hublänge h1 vor und zurück bewegt. Die Zustelleinrichtung (40) kann eine beliebig geeignete konstruktive Ausbildung haben und ist in den Zeichnungen durch Pfeile symbolisiert. Beispielsweise kann sie aus verfahrbaren und angetriebenen Schlitten bestehen, die jeweils einen Spannrahmen (34, 35) lösbar tragen und an der Arbeitsstelle (9) an die Rahmenabstützungen (43) mit dortiger genauer räumlicher Fixierung und Führung andocken können.
  • Bei einem Typwechsel der Karosserien (4) ist in vielen Fällen ein Austausch der Spannrahmen (34, 35) erforderlich. Hierfür sind in der Bearbeitungsstation (2) an ein oder beiden Seiten der Transferlinie (6) ein oder mehrere Magazine (37) für jeweils ein oder mehrere Spannrahmen (34, 35) angeordnet. Die Magazine (37) tragen verschiedene Spannrahmentypen und können konstruktiv in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um Trommelmagazine, die jeweils eine gesteuert drehbare Trommel (38) mit einem prismatischen Querschnitt und außenseitigen Aufnahmen am Trommelmantel für Spannrahmen (34, 35) aufweisen. Die Trommeln (38) sind z. B. um eine horizontale und längs der Transferlinie (6) ausgerichtete Drehachse (39) drehbar und tragen an ihrem rechteckigen Trommelmantel Spannrahmen (34, 35). Die Magazine (37) sind in unmittelbarer Nachbarschaft zur Arbeitsstelle (9) angeordnet und an die Zustelleinrichtung (40) angeschlossen.
  • Wie 3 verdeutlicht, dient die Zustelleinrichtung (40) auch zum Spannrahmenwechsel. Hierbei führt sie einen vergrößerten Hub h2 aus und bewegt den Spannrahmen (34, 35) mit einer direkten und geraden Hubbewegung von der Arbeitsstelle (9) zur benachbarten Aufnahmestelle an der Trommel (38) und zurück. Dieser Hub h2 ist größer als der Hub h1 für den Werkstück- oder Karosseriewechsel ohne Rahmentausch.
  • Das Gestell (19) befindet sich mit seinen seitlichen und durch die Pfosten (20) sowie die längsgerichteten Träger (21) aufgespannten Gestellebenen zwischen dem jeweils benachbarten Magazin (37) und der Arbeitsstelle (9), die durch die schmale Gestellform einen sehr kleinen Abstand haben können. Durch die Rahmenkonstruktion bietet das Gestell (19) eine seitliche Durchlassöffnung (41) für die Auswechslung und die Durchfuhr der Spannrahmen (34, 35). Die Traverse(n) (22) ist mit den anderen Teilen der Bewegungseinrichtung (16) und dem Laserkopf (12) dabei soweit angehoben, dass sie sich außerhalb der Durchlassöffnung (41) befindet. Das Gestell (19) kann entsprechend hoch und ggf. auch breit ausgebildet sein, um geeignete Parkpositionen für die Bewegungseinrichtung (16) zu bieten.
  • In den dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Bearbeitungsstation (2) als Fügestation und insbesondere als Geometriestation ausgebildet, in der die Teile der Fahrzeugkarosserie (4) mit Laserschweißnähten geheftet werden. Für die Werkstückzuführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann auf dem Werkstückträger (5) eine komplette vorkommissionierte und geclipste Rohkarosse (4) zugeführt werden. Hierbei sind eine Bodengruppe und die beiden Seitenwände sowie evtl. vorhandene Querverstrebungen im Dach und Front- oder Heckbereich durch Klammern mit einem für die endgültige Einspannung ausreichenden Bewegungsspiel miteinander verbunden. In der Fügestation (2) werden die Karosserieteile von den Spannrahmen (34, 35) und den Spannwerkzeugen (36) gespannt. Die Spannrahmen (34, 35) haben in diesem Zusammenhang nur Spannfunktion.
  • In einer alternativen Ausführungsform können die Spannrahmen (34, 35) auch zur Zuführung von Werkstückteilen, insbesondere Seitenwänden oder Seitenwandteilen, benutzt werden, wobei auf dem Werkstückträger (5) nur eine Bodengruppe über den Förderer (7) in Transportrichtung (8) in die Fügestation (2) eingeführt wird. In diesem Fall ist für jede neue Karosserie (4) ein Spannrahmenwechsel erforderlich. Die Spannrahmen werden im Magazin (37) von einer geeigneten Zuführvorrichtung mit der Seitenwand oder Seitenwandteilen bestückt und dann gemeinsam von der Zustelleinrichtung (40) zur Arbeitsstelle (9) zugestellt.
  • Die Bearbeitungsstation (2) ist im Ausführungsbeispiel von 1 bis 3 Bestandteil einer Bearbeitungsanlage (1), die ansonsten im Detail nicht weiter dargestellt ist. In 4 bis 6 ist hierzu ein detaillierteres Ausführungsbeispiel einer solchen Bearbeitungsanlage (1) dargestellt.
  • In dieser Variante sind zwei Bearbeitungsstationen (2, 3) in Form einer Geometriestation und einer in Förderrichtung (8) nachfolgenden Ausschweißstation (3) direkt hintereinander angeordnet. In der Ausschweißstation (3) wird die zuvor in der Geometriestation (2) geheftete Karosserie (4) ausgeschweißt. Dies kann in einer einzigen Station (3) oder alternativ in mehreren hintereinander angeordneten Ausschweißstationen (3) geschehen.
  • Bei dieser Anlagen- und Stationsvariante ist für beide Bearbeitungsstationen (2, 3) ein gemeinsames Laserbearbeitungsgerät (11) vorgesehen. Die ein oder mehreren Laserköpfe (12) können hierbei abwechselnd in der einen und in der anderen Bearbeitungsstation (2, 3) ihre Tätigkeit verrichten und haben dadurch eine maximale Auslastung. Sie haben dabei eine über beide Stationen (2, 3) sich erstreckende Bewegungseinrichtung (16). Hierfür kann z. B. das Gestell (19) entsprechend verlängert sein und sich über beide Stationen (2, 3) erstrecken. Desgleichen können auch ein oder mehrere Traversen (22) in dieser Weise verlängert sein. Die Laserköpfe (12) können dadurch über die Stationsgrenze hinwegfahren.
  • In der Ausschweißstation (3) sind keine Spannrahmen (34, 35) mehr erforderlich. Insofern entfällt hier die bei der Geometriestation (2) erforderliche Rüstzeit zum Zustellen und ggf. Wechseln der Spannrahmen (34, 35) und für das Spannen der Karosseriebauteile. Während dieser Rüstzeit können die ein oder mehreren Laserköpfe (12) in der Ausschweißstation (3) schweißen. Anschließend können sie ihre Heftprozesse in der Geometriestation (2) ausführen und bei der dann anschließenden Rüstzeit zum Entspannen der Karosserie (4) wieder Schweißaufgaben in der Ausschweißstation (3) wahrnehmen. Ferner ist es möglich, nur einen Teil der Laserköpfe (12) für beide Stationen (2, 3) einzusetzen und daneben mehrere stationsgebundene Laserköpfe (12) vorzusehen. Das Heften und Ausschweißen kann damit innerhalb der Stationen (2, 3) in der gleichen Taktzeit stattfinden.
  • 4 bis 6 zeigen außerdem eine Bearbeitungsanlage (1) mit einer eingangs- und ausgangsseitigen Werkstückzufuhr (44) und Werkstückabfuhr (45). Hierfür sind jeweils Hubförderer (46) vorgesehen, welche die Fahrzeugkarosserie (4) bzw. die Karosserieteile, ggf. zusammen mit dem Werkstückträger (5), greifen und zwischen Förderebenen in unterschiedlichen Höhen hin und her transportieren. Zwischen der Werkstückzufuhr (44) und der ersten Bearbeitungsstation (2) kann außerdem noch eine weitere Werkstückzufuhr (44) mit ein oder mehreren Förderern, insbesondere Hubförderern (47), und ein oder mehreren Handhabungseinrichtungen (48), z. B. sechsachsigen Gelenkarmrobotern, angeordnet sein. Mit dieser Ausführung ist es z. B. möglich, über die äußere Werkstückzufuhr (44) die Bodengruppe zuzuführen und auf den Förderer (7) abzusetzen. Über die zweite Werkstückzufuhr (44) und die Hubförderer (47) werden die Seitenwände von einer höher gelegenen Zuführebene zugeführt und von der Handhabungseinrichtung (48) mit Greifern aufgenommen und auf die bereitstehenden Spannrahmen (34, 35) an den Magazinen (37) geladen. Die Seitenwände oder Seitenwandteile werden dann in der vorerwähnten Weise mit den Spannrahmen (34, 35) an die Arbeitsstelle (9) zugestellt.
  • Die Handhabungseinrichtung(en) (48) können an der Roboterhand Wechselkupplungen zum Austausch der Greifer gegen andere Werkzeuge, insbesondere Laserschweißwerkzeuge, haben. Hiermit können z. B. mit dem Laserstrahl, der ggf. in der Leistung reduziert wird, kleine Beulen oder Noppen an den Werkstückteilen, z. B. im Bereich von später eingebrachten C-förmigen Nahtabschnitten gesetzt werden. Hierbei werden einzelne Punkte am Werkstückteil durch den Laserstrahl kurzzeitig erwärmt, wodurch die besagten Beulen oder Noppen ausgewölbt werden und Abstandshalter für Entgasungsspalte für Korrosionsschutzschichten der Werkstückteile bilden.
  • Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Die Art und Ausbildung sowie die Achsenzahl und die Achsenkombination der Bewegungseinrichtung (16) kann beliebig variieren. Die Ausbildung und Zuordnung der Fahr- und Schwenkeinheit (17, 18) kann variieren und insbesondere umgedreht sein. Die Schwenkeinheit (18) kann statt als kompakte Roboterhand (25) als einfache Gelenkarmeinheit ausgestaltet sein. Sie kann auch weniger Schwenkachsen aufweisen. Ferner ist es möglich, in die Schwenkeinheit (18) ein oder mehrere translatorische Bewegungsachsen zu integrieren und diese z. B. von der Fahreinheit (17) auf die Schwenkeinheit (18) zu verlagern. In einer weiteren Abwandlung kann die in den Ausführungsbeispielen vorhandene gerätetechnische und kinematische Trennung von Fahr- und Schwenkeinheit (17, 18) aufgehoben werden, wobei eine Kombieinheit mit gemischter Achsanordnung und Achskinematik entstehen kann.
  • Ferner kann das Gestell (19) statt als Portal als freistehende Ständerkonstruktion ausgeführt sein. Das Gestell (19) kann z. B. zwei getrennte seitliche Gestellebenen besitzen, wobei auf einen Dachbereich und eine dortige Anordnung von Laserköpfen (12) verzichtet wird. In weiterer Abwandlung ist es möglich, im Dachbereich des Portals (19) konventionelle Gelenkarmroboter stationär oder mittels ein oder mehrerer Traversen (22) verfahrbar und in hängender oder stehender Bauweise anzuordnen.
  • Ferner kann die Spanneinrichtung (33) variiert werden. Hier können z. B. Zusatzeinrichtungen für die Zufuhr von Schweißmitteln, z. B. Schweißdraht, Pulver, Schutzgas oder dgl. angeordnet sein. Ferner kann die Spanneinrichtung (33) anstelle der gezeigten Spannrahmen (34, 35) mit Versorgungsschnittstellen für die Betriebsmittel andere Spannmittel aufweisen. Die Geometriebox (42) kann ferner auch im Dachbereich einen Spannrahmen haben, der auf die beiden seitlichen Spannrahmen (34, 35) aufgesetzt und mit diesen verriegelt ist. Ferner ist es möglich, dass die massiven Spannrahmen (34, 35) durch Greifer ersetzt werden, die durch eine gleiche oder ähnliche Bewegungseinrichtung (16) wie bei den Laserköpfen (12) transportiert werden.
  • 1
    Bearbeitungsanlage
    2
    Bearbeitungsstation, Geometriestation
    3
    Bearbeitungsstation, Ausschweißstation
    4
    Werkstück, Karosserieteil
    5
    Werkstückträger, Palette
    6
    Transferlinie
    7
    Förderer
    8
    Förderrichtung
    9
    Arbeitsstelle
    10
    Bearbeitungseinrichtung
    11
    Laserbearbeitungsgerät
    12
    Laserkopf
    13
    Laserstrahl
    14
    Verstelleinrichtung, Brennweitenverstellung
    15
    Laserquelle
    16
    Bewegungseinrichtung
    17
    Fahreinheit
    18
    Schwenkeinheit
    19
    Gestell, Portal
    20
    Pfosten
    21
    Träger
    22
    Traverse
    23
    Schlitten, Unterschlitten
    24
    Schlitten, Oberschlitten
    25
    Roboterhand
    26
    Antrieb
    27
    Bewegungsachse, Fahrachse Traverse
    28
    Bewegungsachse, Fahrachse Schlitten
    29
    Bewegungsachse, Fahrachse Schlitten
    30
    Bewegungsachse, Schwenkachse
    31
    Bewegungsachse, Schwenkachse
    32
    Bewegungsachse, Schwenkachse
    33
    Spanneinrichtung
    34
    Spannrahmen
    35
    Spannrahmen
    36
    Spannwerkzeug
    37
    Magazin
    38
    Trommel
    39
    Drehachse
    40
    Zustelleinrichtung
    41
    Durchlassöffnung
    42
    Geometriebox
    43
    Rahmenabstützung
    44
    Werkstückzufuhr
    45
    Werkstückabfuhr
    46
    Förderer, Hubförderer
    47
    Förderer, Hubförderer
    48
    Handhabungseinrichtung, Roboter
    49
    Strahlweiche
    h1
    Hub ohne Rahmenwechsel
    h1
    Hub mit Rahmenwechsel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (30)

  1. Bearbeitungseinrichtung für Werkstücke (4), insbesondere Fahrzeugkarosserien oder Fahrzeugbauteile, mit einem Laserbearbeitungsgerät (11), das mindestens einen Laserkopf (12) zum Emittieren mindestens eines Laserstrahls (13) und mindestens eine mehrachsige Bewegungseinrichtung (16) mit einer Kombination von jeweils mehreren translatorischen und rotatorischen Bewegungsachsen (2732) für den Laserkopf (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (12) als Remote-Laser mit einer Brennweite von mehr als 0,5 m, vorzugsweise 0,75 m bis 2 m, ausgebildet ist und eine Verstelleinrichtung (14) für die Brennweite aufweist.
  2. Bearbeitungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungseinrichtung (16) ein stationäres Gestell (19) mit einer Fahreinheit (17) und einer Schwenkeinheit (18) aufweist.
  3. Bearbeitungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinheit (18) den Laserkopf (12) trägt und an der Fahreinheit (17) angeordnet ist.
  4. Bearbeitungseinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahreinheit (17) mehrere translatorische Bewegungsachsen (27, 28, 29) aufweist.
  5. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinheit (18) mehrere rotatorische Bewegungsachsen (30, 31, 32) aufweist.
  6. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell (19) rahmenartig oder portalartig ausgebildet ist.
  7. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahreinheit (17) mindestens eine am Gestell (19) verfahrbare Traverse (22) aufweist.
  8. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahreinheit (17) mehrere an verschiedenen Seiten des Gestells (19) angeordnete Traverse (22) aufweist.
  9. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem portalartigen Gestell (19) an verschiedenen Portalseiten mindestens eine Traverse (22) angeordnet ist.
  10. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem rahmenartigen Gestell (19) oder Gestellteil an Innen- und Außenseite mindestens eine Traverse (22) angeordnet ist.
  11. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahreinheit (17) mindestens einen an der Traverse (22) verfahrbaren Schlitten (23, 24) aufweist.
  12. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinheit (18) an der Traverse (22) oder an einem Schlitten (23, 24) angeordnet ist.
  13. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinheit (18) mehrere orthogonale Schwenkachsen (30, 31, 32) aufweist.
  14. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinheit (18) als Roboterhand (25) ausgebildet ist.
  15. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserbearbeitungsgerät (11) mindestens eine Laserquelle (15) aufweist.
  16. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserbearbeitungsgerät (11) mehrere Laserköpfe (12) und eine gemeinsame Laserquelle (15) mit einer Strahlweiche aufweist.
  17. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung (10) eine Arbeitsstelle (9) und eine Spanneinrichtung (33) für ein oder mehrere Werkstücke (4) aufweist.
  18. Bearbeitungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserbearbeitungsgerät (11) die Arbeitsstelle (9) an mehreren Seiten umgibt.
  19. Bearbeitungsstation für Werkstücke (4), insbesondere Fahrzeugkarosserien oder Fahrzeugbauteile, mit einer Bearbeitungseinrichtung (10) mit einem Laserbearbeitungsgerät (11), das mindestens einen Laserkopf (12) zum Emittieren mindestens eines Laserstrahls (13) und mindestens eine mehrachsige Bewegungseinrichtung (16) mit einer Kombination von translatorischen und rotatorischen Bewegungsachsen (2732) für den Laserkopf (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung (10) eine Arbeitsstelle (9) und eine Spanneinrichtung (33) für ein oder mehrere Werkstücke (4) mit ein oder mehrere Spannrahmen (34, 35) mit Rahmenabstützungen (43) an der Arbeitsstelle (9) und eine Zustelleinrichtung (40) für die Spannrahmen (34, 35) aufweist, wobei das Laserbearbeitungsgerät (11) eine Durchlassöffnung (41) für die Spannrahmen (34, 35) und die Zustelleinrichtung (40) aufweist.
  20. Bearbeitungsstation nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung (10) nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 16 ausgebildet ist.
  21. Bearbeitungsstation nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserbearbeitungsgerät (11) die Arbeitsstelle (9) an mehreren Seiten umgibt.
  22. Bearbeitungsstation nach Anspruch 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (2) ein oder mehrere Magazine (37) für Spannrahmen (34, 35) aufweist.
  23. Bearbeitungsstation nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Laserbearbeitungsgerät (11) zwischen der Arbeitsstelle (9) und mindestens einem Magazin (37) angeordnet ist.
  24. Bearbeitungsstation nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Magazin (37) mindestens eine drehbare Trommel (38) zur Aufnahme von mehreren unterschiedlichen Spannrahmen (34, 35) aufweist.
  25. Bearbeitungsstation nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (2, 3) als Geometriestation zum Heften von Karosseriebauteilen oder als Ausschweißstation für geheftete Karosseriebauteile ausgebildet ist.
  26. Bearbeitungsanlage mit mehreren Bearbeitungsstationen, die entlang einer Transferlinie (6) für die Werkstücke (4) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Bearbeitungsstation (2) nach einem der Ansprüche 19 bis 25 ausgebildet ist.
  27. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsanlage (1) mindestens zwei aufeinander folgende Bearbeitungsstationen (2, 3) mit einem gemeinsamen Laserbearbeitungsgerät (11) aufweist.
  28. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell (19) sich über mindestens zwei aufeinander folgende Bearbeitungsstationen (2, 3) erstreckt.
  29. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 26, 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsanlage (1) als Fügeanlage mit mindestens einer Geometriestation (2) zum Heften von Fahrzeugkarosserien und einer anschließenden Ausschweißstation (3) ausgebildet ist.
  30. Bearbeitungsanlage nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsanlage (1) mindestens einen Förderer (7) zum Werkstücktransport entlange der Transferlinie (6) sowie vor und hinter den Bearbeitungsstationen (2, 3) Einrichtungen zur Werkstückzufuhr (44) und Werkstückabfuhr (45) aufweist.
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