DE202007017206U1 - Stele mit zumindest einem Glaselement - Google Patents
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Abstract
Stele
mit zumindest einem Glaselement als Oberteil (1) und einem Unterteil
(2, 3), an dem das Glaselement angebracht ist und das geeignet und
eingerichtet die Stele an oder in einem Untergrund zu befestigen, dadurch
gekennzeichnet, dass das Unterteil (2, 3) einen Erdspieß (3) umfasst,
der geeignet und eingerichtet ist in einen Untergrund eingetrieben
zu werden.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stele mit zumindest einem Glaselement als Oberteil und einem Unterteil, an dem das Glaselement angebracht ist und das geeignet und eingerichtet ist, die Stele an oder in einem Untergrund zu befestigen.
- Bekannte Stelen sind beispielsweise in der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung mit der Veröffentlichungsnummer
EP 1 607 549 A1 und der OffenlegungsschriftDE 10 2004 006 568 A1 offenbart. Bei den dort offenbarten Stelen handelt es sich um ein Denkmal oder um eine Gedenktafel. Beide Stelen weisen ein festes Fundament auf, welches aus Beton in dem Untergrund hergestellt ist. In dem Betonfundament sind Fundamentanker eingelassen, an denen das Oberteil der Stele umfassend das Glaselement angebracht sind. - Die aus den beiden genannten Druckschriften bekannten Stelen eignen sich für eine einmalige Montage. Nach der Montage verbleiben diese Stelen an dem Ort, an dem sie montiert worden sind. Ein Umsetzen der Stelen ist nur sehr schwierig möglich. Soll die Stele umgesetzt werden, muss in der Regel ein neues Fundament hergestellt werden. Ebenso ist ein neuer Fundamentanker notwendig, welcher in dem Betonfundament einbetoniert ist.
- Es ist denkbar, dass Stelen der eingangs genannten Art nicht nur als fest installierte Denkmäler, zum Beispiel Grabmäler, verwendet werden. Denkbar ist es auch, Stelen mit einem Oberteil, das ein Glaselement umfasst, zur Gestaltung eines Gartens oder eines Parks aufzustellen. Soll eine derartige Stele beispielsweise in dem Garten eines Privathauses aufgestellt werden, ist durchaus wünschenswert, wenn die Stele mit einfachen Mitteln umgesetzt oder mit einfachen Mitteln aus dem Garten entfernt werden kann. Für solche Einsatzzwecke sind Stele mit Betonfundamenten wenig geeignet.
- Es lag daher der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Stele vorzuschlagen, die mit einfachen Mitteln versetzt werden kann.
- Ein einfaches Umsetzen einer Stele kann allerdings auch dadurch erreicht werden, dass das Unterteil einen Flansch aufweist, der geeignet und eingerichtet ist, an einem festen Untergrund angeflanscht zu werden. Sofern in dem Garten oder in der Grünanlage bereits Fundamente oder dergleichen vorgesehen sind, kann die erfindungsgemäße Stele mit einfachen Mitteln an dem festen Untergrund, beispielsweise auch an vorhandenen Betonfundamenten angeflanscht werden.
- Das Unterteil der aus dem Stand der Technik bekannten Stele kann ein Verbindungsmittel aufweisen, welches der Verbindung mit dem Glaselement dient. Das Glaselement kann somit an dem Verbindungsmittel angebracht sein. Ein Befestigungsmittel des Unterteils dient dagegen der Befestigung an dem festen Untergrund. Das Befestigungsmittel ist mit dem Verbindungsmittel verbunden. Bei den bekannten Unterteilen ist eine unlösbare Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel und dem Befestigungsmittel vorgesehen. Damit das Befestigungsmittel von dem Verbindungsmittel getrennt werden kann, muss das Unterteil zerstört werden.
- Wünschenswert wäre es jedoch, wenn die Stele mittels unterschiedlicher Befestigungsmittel an dem festen Untergrund befestigt werden könnte. Je nach Untergrund kann dann das geeignete Befestigungsmittel gewählt werden.
- Der Erfindung lag daher ferner die Aufgabe zugrunde, eine Stele der vorgenannten Art so weiter zu bilden, dass verschiedene Befestigungsmittel zum Befestigen des Oberteils an dem festen Untergrund verwendet werden können.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Verbindungsmittel und das Befestigungsmittel lösbar miteinander verbunden sind.
- Das Befestigungsmittel kann somit von dem Verbindungsmittel getrennt werden, ohne dass das Unterteil zerstört wird. Dann ist es möglich, ein anderes Befestigungsmittel an dem Verbindungsmittel anzubringen, so dass die Stele mit diesem anderen Befestigungsmittel an dem Untergrund befestigt werden kann.
- Gemäß der Erfindung kann das Befestigungsmittel mittels einer Flanschverbindung an dem Verbindungsmittel befestigt sein. Alternativ ist es denkbar, dass das Befestigungsmittel mittels einer Schraubverbindung an dem Verbindungsmittel befestigt ist. Denkbar ist ebenso eine Rastverbindung zwischen dem Befestigungsmittel und dem Verbindungsmittel.
- Das Befestigungsmittel kann ein Erdspieß sein, mit dem die Stele unmittelbar im Erdreich befestigt werden kann. Das Befestigungsmittel kann ebenso ein Fundamentanker sein, der beispielsweise in einem Betonfundament befestigt wird.
- Das Unterteil einer erfindungsgemäßen Stele kann mindestens ein Paar von Halteelementen aufweisen, die mit Abstand zueinander angeordnet sind, wobei das Glaselement zwischen die beiden Halteelemente des Paares eingesetzt ist. Das Glaselement und das Paar von Halteelementen können mittels einer Schraubverbindung miteinander verbunden sein. Denkbar ist es ebenso, dass das Glaselement und das Paar von Haltelementen miteinander verklebt ist. Das Unterteil kann zwei Paare von Halteelementen aufweisen.
- Die Halteelemente können Teil des Verbindungsmittels sein.
- Das Glaselement kann eine rechteckige Glasscheibe sein. Das Glaselement kann außerdem mehrere Glasscheiben umfassen. Die Glasscheiben können beispielsweise kreuzweise zueinander angeordnet sein.
- Das Glaselement kann mit einer oder mehreren Inschriften versehen sein. Außerdem kann das Glaselement mit transluzenten und/oder transparenten Folien beklebt sein. Die Folien können ein- oder mehrfarbig gemustert sein.
- Denkbar ist ebenso, dass das Glaselement mit einem transluzenten und/oder transparenten Farbmittel versehen ist. Das Glaselement kann angestrichen sein oder bedruckt sein.
- Ferner ist es möglich, dass das Glaselement eingefärbt ist bzw. aus Glasstücken unterschiedlichen Farben nach Art eines Mosaiks zusammengesetzt ist. Das Glaselement kann ganz oder zum Teil transluzent sein.
- Ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Stele ist anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Darin zeigen
-
1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Stele von vorne, -
2 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Stele, -
3 eine perspektivische Darstellung des Unterteils der Stele, -
4 eine Ansicht des Unterteils von vorne, -
5 eine Ansicht eines Verbindungsmittels des Unterteils von vorne, -
6 das Verbindungsmittel in der Draufsicht, -
7 das Verbindungsmittel in der Seitenansicht, -
8 ein Befestigungsmittel des Unterteils in der Ansicht von vorne, -
9 das Befestigungsmittel in einer Draufsicht und -
10 das Befestigungsmittel in einer Seitenansicht. - Die in den Figuren dargestellte erfindungsgemäße Stele weist ein Glaselement
1 als Oberteil und ein Unterteil2 ,3 , bestehend aus einem Verbindungsmittel2 und einem Befestigungsmittel3 auf. - Das Glaselement
1 wird durch eine rechteckige Glasscheibe gebildet. Die Glasscheibe ist einseitig mit einem bunten Muster bedruckt, welches jedoch nicht dargestellt ist. - Die beiden Teile des Unterteils
2 ,3 , nämlich das Verbindungsmittel2 und das Befestigungsmittel3 sind lösbar miteinander verbunden. So kann das Verbindungsmittel2 auch mit anderen Befestigungsmitteln verbunden werden, um andere Unterteile herzustellen. Je nach Einsatzzweck der Glasstele können dadurch geeignete Unterteile2 ,3 hergestellt werden. - Das Verbindungsmittel
2 weist eine Platte21 auf, an der zwei Paare von Halteelementen22 befestigt sind. Die Platte21 ist in der Draufsicht rechteckig und die Halteelemente sind durch Vierkantstäbe gebildet. Die Halteelemente22 sind senkrecht auf die Oberseite der Platte21 angeschweißt oder auf andere geeignete Art und Weise senkrecht stehend auf der Platte21 befestigt. Die Glasscheibe wird zur Befestigung an dem Verbindungsmittel zwischen die beiden Halteelemente22 eines Paares von Halteelementen eingesteckt. In dem Glaselement1 sind Bohrungen vorgesehen, die mit Bohrungen an den Enden der Halteelemente22 fluchten, so dass Schrauben24 die Bohrungen an den Enden der Halteelemente22 und in der Glasscheibe1 durchgreifen können. - Das Befestigungsmittel
3 weist eine Platte31 auf, die die gleichen Abmessungen hat wie die Platte21 des Verbindungsmittels. In der Platte31 des Befestigungsmittels3 sind Bohrungen32 vorgesehen. An der Unterseite der Platte31 ist ein Spieß33 angebracht. Der Spieß33 und die Platte31 bilden zusammen das als Erdspieß ausgebildete Befestigungsmittel3 . - Das Verbindungsmittel
2 kann mit seiner Platte21 auf die Platte31 des Erdspießes3 aufgesetzt werden. Über Schraubverbindungen werden die beiden Platten aneinandergeflanscht. Dazu werden Schrauben durch die Löcher32 und die entsprechenden Löcher der Platte21 hindurchgeführt und mit Muttern gesichert. Die Stele kann auch ohne den Erdspieß an einem Untergrund befestigt werden. Dazu müssten lediglich entsprechende Bolzen aus dem Untergrund herausragen, auf welche das Verbindungsmittel2 mit seiner Platte21 und den in der Platte vorgesehenen Bohrungen aufgesetzt werden kann. Durch Muttern kann dann die Platte und somit die Stele an dem Untergrund befestigt werden.
Claims (22)
- Stele mit zumindest einem Glaselement als Oberteil (
1 ) und einem Unterteil (2 ,3 ), an dem das Glaselement angebracht ist und das geeignet und eingerichtet die Stele an oder in einem Untergrund zu befestigen, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (2 ,3 ) einen Erdspieß (3 ) umfasst, der geeignet und eingerichtet ist in einen Untergrund eingetrieben zu werden. - Stele mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (
2 ,3 ) ein Flansch (21 ) aufweist, der geeignet und eingerichtet an einem festen Untergrund angeflanscht zu werden. - Stele mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, wobei das Unterteil (
2 ,3 ) ein Verbindungsmittel (2 ), an dem das Glaselement angebracht ist, und ein Befestigungsmittel (3 ) aufweist, das zur Befestigung an oder in einem Untergrund geeignet und eingerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass. das Befestigungsmittel (3 ) lösbar an dem Verbindungsmittel (2 ) angebracht ist. - Stele nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) mittels einer Flanschverbindung an dem Verbindungsmittel (2 ) befestigt ist. - Stele nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) mittels einer Schraubverbindung an dem Verbindungsmittel (2 ) befestigt ist. - Stele nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) mittels einer Rastverbindung an dem Verbindungsmittel (2 ) befestigt ist. - Stele nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) ein Erdspieß ist. - Stele nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) ein Fundamentanker ist. - Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (
2 ,3 ) mindestens ein Paar von Halteelementen (22 ) aufweist, die mit Abstand zueinander angeordnet sind, wobei das Glaselement zwischen die beiden Halteelemente (22 ) des Paares eingesetzt ist. - Stele nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement und das Paar von Halteelementen (
22 ) mittels einer Schraubverbindung miteinander verbunden sind. - Stele nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement und das Paar von Halteelementen (
22 ) miteinander verklebt sind. - Stele nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (
2 ,3 ) zwei Paare von Halteelementen (22 ) aufweist. - Stele nach einem der Ansprüche 9 bis 12 und nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (
22 ) Teil des Verbindungsmittels (2 ) sind. - Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement eine rechteckige Glasscheibe ist.
- Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement mehrere Glasscheiben umfasst.
- Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement mit Inschriften versehen ist.
- Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement mit transluzenten und/oder transparenten Folien versehen ist.
- Stele nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das die Folien mehrfarbig gemustert sind.
- Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement mit einem transluzenten und/oder transparenten Farbmittel versehen ist.
- Stele nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement bedruckt ist.
- Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Glas des Glaselements eingefärbt ist.
- Stele nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Glaselement ganz oder zum Teil transluzent ist.
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| DE202009010065U1 (de) | 2009-07-24 | 2010-12-23 | Schott Ag | Stele mit einem Glaselement |
| DE102011115157A1 (de) * | 2011-09-27 | 2013-03-28 | Stanko Golob | Grabstick/Gravestick |
-
2007
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