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DE202007016079U1 - Gesichtserkennungssystem und dieses umfassendes Sicherheitssystem - Google Patents

Gesichtserkennungssystem und dieses umfassendes Sicherheitssystem Download PDF

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DE202007016079U1
DE202007016079U1 DE202007016079U DE202007016079U DE202007016079U1 DE 202007016079 U1 DE202007016079 U1 DE 202007016079U1 DE 202007016079 U DE202007016079 U DE 202007016079U DE 202007016079 U DE202007016079 U DE 202007016079U DE 202007016079 U1 DE202007016079 U1 DE 202007016079U1
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Abstract

Ein Gesichtserkennungssystem, das ein Endgerät, mit dem ein Benutzer interagiert, umfasst, wobei das genannte Endgerät mindestens zwei Kameras, Mittel zum Bestimmen, welche der genannten Kameras zum Aufnehmen des Bilds des Gesichts des Benutzers verwendet werden soll, sowie Mittel zum Anzeigen des Bilds des Gesichts des Benutzers umfasst, wobei eine der genannten Kameras über der anderen Kamera bzw. den anderen Kameras angeordnet ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Gesichtserkennungssysteme, Sicherheitssysteme und Verfahren für den Betrieb dieser Systeme. Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung auch Eingangssysteme, die eines oder mehrere dieser Systeme umfassen oder derartige Betriebsverfahren verwenden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gesichtserkennungssysteme gibt es seit längerer Zeit. Derartige Systeme zielen im Wesentlichen darauf ab, zu prüfen, ob Benutzer berechtigte oder autorisierte Personen sind, wobei diese Systeme in Sicherheitssystemen für vielfältige Anwendungen eingesetzt werden können. Ein Unternehmen, das diese Technologie entwickelte, ist die Cognitec System GmbH (www.cognitecsystems.de). Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben jedoch festgestellt, dass herkömmli che Systeme diesen Typs aus vielen Gründen nicht benutzerfreundlich sind und auch den Verwaltern, die diese Systeme unterhalten, nicht gerecht werden sowie oft bei ihrem Betrieb zu einer hohen Ausfallrate führen.
  • Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, diese benutzer- oder systemverwalterunfreundlichen Probleme zu lösen oder zumindest der Allgemeinheit eine Alternative bereitzustellen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Gesichtserkennungs-Sicherheitssystem bereitgestellt, das ein Endgerät umfasst, mit dem ein Benutzer interagiert, wobei das Endgerät mindestens zwei Kameras, Mittel zum Bestimmen, welche der Kameras zum Aufnehmen des Bilds des Gesichts des Benutzers verwendet werden soll, und Mittel zum Anzeigen des Bilds des Gesichts des Benutzers umfasst, wobei eine der Kameras über der anderen Kamera bzw. den anderen Kameras angeordnet ist.
  • Vorzugsweise kann das System zwei Kameras beim Endgerät umfassen und das Anzeigemittel kann zwischen den zwei Kameras angeordnet sein. Das auf dem Anzeigemittel angezeigte Bild kann ein Spiegelbild sein.
  • In einer Ausführungsform kann das System eine Datenbank umfassen, die Informationen von Gesichtsbildern von Benutzern oder von autorisierten Benutzern enthält.
  • Geeigneter Weise kann das System über das Internet mit der Datenbank verbunden sein. Ein Vorteil dieser Anordnung ist, dass die Datenbank von einem Ort aus gewartet und aktualisiert werden kann, der vom System entfernt oder weit weg ist.
  • Vorteilhafterweise kann das System Mittel zum Identifizieren von Benutzern umfassen. Das System kann Mittel zum Detektieren der Identifikationsmittel umfassen. Die Identifikationsmittel können im Allgemeinen die Form von Karten haben, die Identifikationsinformationen der jeweiligen autorisierten Benutzer des Systems enthalten und diesen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können die Detektionsmittel zum Detektieren anderer spezifischer Merkmale der jeweiligen Benutzer angepasst werden.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Eingangssystem zum Erlauben oder Verweigern des Eintritts durch Benutzer bereitgestellt, das ein System wie oben beschrieben umfasst. Das Eingangssystem kann ein Tor oder eine Tür umfassen.
  • Nach Bestätigung der Authentizität des Benutzers kann das Tor oder die Tür auf Anweisungen vom Gesichtserkennungssystem geöffnet werden.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird ein System zum Authentifizieren der Identität eines Benutzers durch Verwendung eines Gesichtserkennungssystems nach Anspruch 1 bereitgestellt, das folgende Mittel umfasst:
    • (i) Mittel zum Erfassen eines ersten Datensatzes vom Benutzer, der das System passieren möchte;
    • (ii) Mittel zum Bestimmen auf Grundlage des ersten Datensatzes, welche der Kameras des Gesichtserkennungssystems zum Aufnehmen des Bilds des Gesichts des Benutzers verwendet werden soll;
    • (iii) Mittel zum Erzeugen eines zweiten Datensatzes auf Grundlage des aufgenommenen Bildes;
    • (iv) Mittel zum Vergleichen des zweiten Datensatzes mit Informationen in einer Datenbank, die eine Identifikation von autorisierten Benutzern des Systems enthält;
    • (v) Mittel zum Erzeugen eines dritten Datensatzes auf Grundlage des Vergleichs von Schritt (iv); und
    • (vi) Mittel zum Erteilen oder Verweigern auf Grundlage des dritten Datensatzes der Erlaubnis an den Benutzer, das System zu passieren.
  • Gemäß einem vierten Aspekt wird ein Verfahren zum Authentifizieren der Identität eines Benutzers unter Verwendung eines Systems, wie es oben beschrieben wird, bereitgestellt.
  • Gemäß einem fünften Aspekt wird ein Verfahren zum Authentifizieren der Identität eines Benutzers unter Verwendung eines Gesichtserkennungssystems bereitgestellt, das die Schritte des (a) Erfassens eines ersten Datensatzes vom Benutzer, der das System passieren möchte, des (b) Bestimmens auf Grundlage des ersten Datensatzes, welche der Kameras zum Aufnehmen des Bilds des Benutzers verwendet werden soll, des (c) Aufnehmens des Bilds des Benutzers, des (d) Erzeugens eines zweiten Datensatzes auf Grundlage des aufgenommenen Bildes, des (e) Vergleichens des zweiten Datensatzes mit Informationen in einer Datenbank, die eine Identifikation von autorisierten Benutzern des Systems enthält, des (f) Erzeugens eines dritten Datensatzes auf Grundlage des Vergleichs von Schritt e und des (g) dem Benutzer das Passieren des Systems Erlaubens oder Verweigerns auf Grundlage des dritten Datensatzes umfasst. In einer Ausführungsform kann das Verfahren ferner einen Schritt des Anzeigens des Bilds des Gesichts des Benutzers in einem Anzeigemittel umfassen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Einige Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun beispielhaft und mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht ist, die ein Endgerät eines Gesichtserkennungssystems oder eines Eingangssystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • 2 eine Vorderansicht des in 1 gezeigten Endgeräts ist; und
  • 3 ein Ablaufschaubild ist, das die Logistik des Betriebs des Systems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung darstellt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Wie oben erörtert, gibt es Gesichtserkennungssysteme seit längerer Zeit. Computersoftware, die dazu verwendet wird, ein aufgenommenes Gesichtsbild eines Benutzers mit in einer Datenbank gespeicherten Bildern zu vergleichen und dann zu bestimmen, ob der Benutzer ein autorisierter Benutzer ist, ist nicht neu. Herkömmliche Gesichtserkennungssysteme werden typischerweise mit einem Endgerät entworfen, mit dem ein Benutzer mit dem System interagiert. Beim Gebrauch stünde ein Benutzer so vor dem Endgerät, dass eine am Endgerät befindliche Kamera das Gesichtsbild eines Benutzers aufnehmen kann. Doch treten während des Bildaufnahmeprozesses häufig Probleme auf, weil das Endgerät typischerweise starr an die Wand oder auf einen Ständer montiert ist und die Kamera in einer bestimmten Bodenhöhe am Endgerät befestigt ist. Da Benutzer unterschiedliche Körpergrößen haben und die Kamera starr montiert ist, ist das Aufnehmen des Gesichtsbilds von Benutzern oft nicht zufriedenstellend. Die vorliegende Erfindung oder Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung, wie sie unten beschrieben werden, zielen darauf ab, die Probleme in Verbindung mit einem derartigen Problem zu lösen.
  • Ein Gesichtserkennungssystem gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst, wie in 1 gezeigt, ein Endgerät 2, mit dem ein Benutzer damit interagiert. Das Endgerät ist starr in einer geeigneten Höhe an eine Wand montiert. 1 und 2 zeigen eine schematische Darstellung einer Vorderansicht bzw. einer perspektivischen Ansicht des Endgeräts 2. Das Endgerät 2 hat im Allgemeinen eine rechteckige Form und ist vertikal auf der Wand angeordnet. Ausgehend vom oberen Ende bis zum unteren Ende des Endgeräts 2 sind ein erstes Bildaufnahmemittel wie zum Beispiel eine Kamera 4, Mittel für die Anzeige des Gesichtsbilds eines Benutzers wie zum Beispiel ein Bildschirm 6, ein zweites Bildaufnahmemittel wie zum Beispiel eine Kamera 8, eine Vielzahl von Anzeigern 10 und Mittel für die Feststellung einer Identifikation des Benutzers wie zum Beispiel ein Detektor 12 vorgesehen. Der Bildschirm 6 hat mehrere Funktionen, von denen eine Funktion, die später in der Beschreibung ausführlicher erläutert wird, darin besteht, dem Benutzer eine Biorückmeldung bereitzustellen.
  • Obgleich nicht in 1 und 2 dargestellt, umfasst das Endgerät auch Mittel zum Bestimmen, welche der Kameras 4 und 8 zum Aufnehmen des Gesichtsbilds des Benutzers zu verwenden ist. Bei dieser Ausführungsform umfasst dieses Bestimmungsmittel einen Computeralgorithmus für die Ausführung der Bestimmungsfunktion, obgleich das Bestimmungsmittel in anderen Ausführungsformen eine Schaltungsanordnung umfassen kann, die zum Ausführen der Bestimmungsprozeduren geeignet ist. Das System umfasst auch Identifikationskarten (z.B. kontaktlose Karten, Chipkarten usw.), die zuvor an die zur Benutzung des Systems autorisierten Benutzer ausgegeben wurden. Die Identifikationskarten enthalten ein Informationsprofil der jeweiligen autorisierten Benutzer wie beispielsweise ihren Namen, ihre Zugangsberechtigungsstufe und ihre Körpergröße (bzw. Körpergrößentyp). Der Detektor des Endgeräts ist geeignet, die Identifikationskarte zu erkennen und Informationen von der Karte des Benutzers abzufragen. Zu beachten ist, dass eine Vielfalt von Identifikationskarten verwendet werden kann. Hierzu gehören kontaktbehaftete Identifikationskarten, kontaktlose Identifikationskarten, RFID-Karten mit großer Reichweite, RFID-Karten mit geringer Reichweite, EM-Karten, Mifare-Karten und Wiegand-Karten. In Abhängigkeit vom verwendeten Kartentyp umfasst das Bestimmungsmittel ein entsprechendes Lesegerät, das sich zum Erkennen eines bestimmten Kartentyps eignet.
  • Bei dieser Ausführungsform ist die erste Kamera 4 am Endgerät 2 so angeordnet, dass sie sich auf einer Höhe von ungefähr 5'9'' über dem Boden und nahe beim Bildschirm 6 befindet, und die zweite Kamera 8 am Endgerät 2 ist so angeordnet, dass sie sich auf einer Höhe von ungefähr 5'3'' über dem Boden und nahe beim Bildschirm 6 und ferner unter der ersten Kamera 4 befindet. Der Bildschirm 6 befindet sich am Endgerät 2 zwischen der ersten und der zweiten Kamera. Der Detektor 12 befindet sich am unteren Ende des Endgeräts 2 unter der zweiten Kamera 8.
  • Ferner gibt es bei dieser Ausführungsform zwei Körpergrößentypen, nämlich Typ H, der für eine größere Person bestimmt ist, und Typ h, der für eine kleinere Person bestimmt ist. Bei dieser Ausführungsform wird eine Person mit einer Körpergröße von 5 Fuß und 6 Zoll oder größer als Typ H klassifiziert und eine Person mit einer Körpergröße von weniger als 5 Fuß und 6 Zoll wird als Typ h klassifiziert. Dieser Körpergrößentyp ist Teil des in ihrer Identifikationskarte gespeicherten Informationsprofils. Zum Zweck der Erläuterung der Eigenschaften und des Betriebs des Systems wird angenommen, dass der Benutzer im folgenden Szenarium eine Person vom Typ H ist.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist das System in seinem Bereitschaftsmodus 14 bereit für die Durchführung einer Erkennung oder Überprüfung des Gesichts des Benutzers (vom Typ H). Wenn der Benutzer an das Endgerät 2 herantritt, wird er auf dem Bildschirm 6 aufgefordert, seine Identifikationskarte am Detektor 12 zu registrieren. Als Reaktion wird der Benutzer seine Identifikationskarte am Detektor 12 platzieren (siehe 16). Der Detektor 12 wird dann zuerst zu prüfen versuchen, ob die Karte eine gültige Karte ist (siehe 18). Ist sie es nicht, wird er an den Bildschirm 6 ein Signal für die Anzeige einer Fehlermeldung auf dem Bildschirm 6 ausgeben (siehe 20) und das System wird dann zu seinem Bereitschaftsmodus zurückkehren (siehe 22). Ist sie es, wird er versuchen, weitere Informationen aus dem in der Karte gespeicherten Profil abzufragen und den Körpergrößentyp der überprüften Person (d.h. ein Benutzer vom Typ H oder vom Typ h) festzustellen (siehe 24). Dann, wenn die Person als Person vom Typ H identifiziert wurde (wie oben angegeben ist in diesem Ausführungsbeispiel der Benutzer eine Person vom Typ H und die Identifikationskarte hat ihr diese Typ-H-Information im Informationsprofil zugewiesen), wird der Detektor ein Signal ausgeben, um die erste Kamera 4 zu aktivieren, die sich in einer höheren Position befindet (siehe 20). Wenn die Kamera 4 aktiviert ist, wird sie dafür eingerichtet, das Gesichtsbild des Benutzers innerhalb des Kamerabereichs (von ungefähr 5'6'' bis 6') aufzunehmen. Nachdem das Bild aufgenommen wurde, wird das aufgenommene Bild in Informationen für den Vergleich mit Informationen in einer Datenbank umgewandelt, der darauf abzielt festzustellen, ob die Person mit dem besonderen aufge nommenen Gesichtsbild eine zum Passieren des Systems autorisierte Person ist oder nicht (siehe 28). Wenn festgestellt wird, dass das aufgenommene Gesichtsbild mit keiner aufgezeichneten Information übereinstimmt, bricht das System den Erkennungsprozess ab (siehe 30), gibt ein Signal zum Anfordern einer Fehlermeldung an den Bildschirm aus (siehe 32) und kehrt dann vorübergehend zu seinem Bereitschaftsmodus zurück (siehe 34). Das System zeichnet auch Informationen in Verbindung mit dieser "gescheiterten" Erkennung für die spätere Verwendung in einer Protokolltabelle auf (siehe 36). Wenn festgestellt wird, dass das aufgenommene Gesichtsbild mit Informationen eines autorisierten Benutzers übereinstimmt, gibt das System ein Signal zum Anfordern einer personalisierten Begrüßungsmeldung an den Bildschirm aus (siehe 38). In dem Szenarium, in dem das System an ein Eingangstor angeschlossen ist, kann das System auch so eingerichtet sein, dass es ein Signal zum Entriegeln des Tors oder zum automatischen Öffnen des Tors ausgibt. Das System zeichnet ebenfalls Informationen in Verbindung mit dieser "erfolgreichen" Erkennung für die spätere Verwendung in einer Protokolltabelle auf (siehe 40). Das System kehrt dann zu seinem Bereitschaftsmodus für die nächste Erkennungsaufgabe zurück (siehe 42).
  • Selbstverständlich wird, wenn das System zum Erkennen des Gesichtsbilds eines autorisierten Benutzers vom Typ h dient, stattdessen die untere Kamera 8 aktiviert werden, obwohl der Rest des Algorithmus im Allgemeinen ähnlich sein wird.
  • Das oben beschriebene System ist in vielerlei Hinsicht technisch signifikant. Erstens ist bei herkömmlichen Gesichtserkennungssystemen nur eine Kamera vorgesehen. Wenn eine Kamera zu hoch im Verhältnis zu einem Benutzer auf eine Halterung montiert ist, neigt die Kamera dazu, eine perspektivische Ansicht von oben des Gesichts des Benutzers aufzunehmen, oder wenn der Benutzer sehr klein ist, neigt die Kamera dazu, das Bild der Stirn des Benutzers aufzunehmen. Wohlverstanden enthält die an das System angeschlossene Datenbank Informationen von Gesichtsbildern von Benutzern (oder von autorisierten Benutzern), und wenn das aufgenommene Bild nicht wirklich ein Gesichtsbild, sondern ein Stirnbild des Benutzer ist, dann ist das Erkennungssystem, auch wenn der Benutzer sehr wohl ein autorisierter Benutzer sein mag, nicht in der Lage, den Benutzer zu unterscheiden und dem Benutzer das Passieren des Systems zu gestatten. Wenn eine Kamera zu tief im Verhältnis zu einem Benutzer auf eine Halterung montiert ist, neigt die Kamera dazu, eine perspektivische Ansicht von unten des Gesichts des Benutzers aufzunehmen, oder wenn der Benutzer sehr groß ist, neigt die Kamera dazu, das Bild des Kinns des Benutzers aufzunehmen. Dies würde gleichermaßen erneut zu einer gescheiterten Erkennungsaufgabe führen. Gemäß der oben dargelegten Ausführungsform ist das System hingegen durch die Verwendung einer Anordnung mit zwei Kameras in der Lage, eine geeignete Kamera aus den zwei Kameras auszuwählen, um das Gesichtsbild des Benutzers akkurater aufzunehmen.
  • Zweitens steht bei einem herkömmlichen Gesichtserkennungssystem kein Mittel zum Bereitstellen einer Rückmeldung an den Benutzer zur Verfügung. Es war häufig der Fall, dass ein Benutzer nicht genau vor der Kamera steht und nicht weiß, dass er an einer für den Erkennungsprozess ungeeigneten Stelle steht, so dass dem System die richtige Ausführung der Erkennungsaufgabe misslingt. Gemäß der oben dargelegten Ausführungsform kann der Benutzer hingegen durch die Verwendung eines Bildschirms sehen, ob sein Bild auf der Bildfläche erscheint, wenn er sich an das Endgerät annähert. Aufgrund einer natürlichen Neigung des Benutzers, sein Bild auf dem Bildschirm zu suchen, wird er sich von selbst vor dem Endgerät bewegen, bis sein Frontalbild vollständig auf dem Bildschirm angezeigt wird. Die Einführung des Bildschirms erzeugt im Wesentlichen eine Biorückmeldung, durch die der Benutzer dazu angeregt werden kann, sich in eine für die Tätigkeit des Erkennungssystems richtige Position zu begeben.
  • Eine zweite Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ähnelt der ersten Ausführungsform mit Ausnahme davon, dass der Bildschirm für die Anzeige eines Spiegelbilds des Benutzers eingerichtet ist, so dass das Bild dem Benutzer folgt und sich nach rechts bewegt, wenn sich der Benutzer nach rechts bewegt, und umgekehrt. Diese Gestaltung ist vorteilhaft, weil der Benutzer der Bewegung des Bilds folgen und seine Position entsprechend korrigieren kann.
  • Eine dritte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ähnelt der ersten Ausführungsform mit Ausnahme davon, dass kein Mittel für die Anzeige des Bilds des Benutzers bereitgestellt wird. Obgleich eine derartige Ausführungsform weniger wünschenswert ist, ist sie dennoch vorteilhaft, weil zumindest die Verwendung von zwei Kameras die Abwicklung eines größeren Bereichs von Benutzern unterschiedlicher Größe ermöglicht.
  • Eine vierte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ähnelt der ersten Ausführungsform mit der Ausnahme, dass nur eine Kamera bereitgestellt wird. Obgleich eine derartige Ausführungsform weniger wünschenswert ist, ist sie dennoch vorteilhaft, weil der Benutzer durch das Vorhandensein eines Bildschirms zum Zweck der Biorückmeldung durch den Bildschirm zumindest dabei unterstützt wird, sich für die Erkennung durch das System zu positionieren.
  • Eine fünfte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ähnelt der ersten Ausführungsform mit Ausnahme davon, dass der Detektor für die Erkennung von Fingerabdrücken von autorisierten Benutzern eingerichtet ist. Die Erkennung von Fingerabdrücken kann dazu verwendet werden, (i) zu bestimmen, welchen Körpergrößentyps ein bestimmter autorisierter Benutzer ist und/oder (ii) zu bestimmen, ob der Benutzer überhaupt ein autorisierter Benutzer ist.
  • Es ist vorgesehen, dass sich in einer weiteren Ausführungsform die Datenbank der Gesichtsbilder oder der autorisierten Gesichtsbilder an einem entfernten Ort befindet und dass das Endgerät über das Internet mit der Datenbank verbunden ist. Dies ist aus mehreren Gründen vorteilhaft. Erstens kann die Wartung der Datenbank an einem entfernten Ort durchgeführt werden. Zweitens kann der Diebstahl personenbezogener Informationen beim Endgerät verhindert werden, wenn sich die Datenbank an einem entfernten Ort befindet. Drittens kann die Datenbank Gesichtsbilder von Straftätern enthalten und das System kann dafür eingerichtet werden, automatisch die Strafverfolgungsbehörden zu verständigen, wenn diese Straftäter vom Erkennungssystem erkannt werden.
  • Vorgesehen ist auch, dass ein Gesichtserkennungssystem in einem Eingangssystem enthalten sein kann, um den Zugang zu einem Gebäude über einen Eingang des Systems zu gewähren oder zu verweigern. Das Gesichtserkennungssystem kann in anderen Systemen enthalten sein wie zum Beispiel in einem Geldautomaten, wobei dem Benutzer die Durchführung einer beliebigen Transaktion erst dann erlaubt wird, wenn der Benutzer das Gesichtserkennungssystem passiert hat.
  • Es ist zu beachten, dass die Abarbeitung der verschiedenen o.g. Algorithmen durch Schaltungsanordnungen, Softwareprogrammierung, Firmwareprogrammierung oder andere Hardwareprogrammierung durchgeführt werden kann, und dass der Gebrauch welcher Methode auch immer für die Abarbeitung nicht von den Vorzügen der vorliegenden Erfindung abweicht.

Claims (11)

  1. Ein Gesichtserkennungssystem, das ein Endgerät, mit dem ein Benutzer interagiert, umfasst, wobei das genannte Endgerät mindestens zwei Kameras, Mittel zum Bestimmen, welche der genannten Kameras zum Aufnehmen des Bilds des Gesichts des Benutzers verwendet werden soll, sowie Mittel zum Anzeigen des Bilds des Gesichts des Benutzers umfasst, wobei eine der genannten Kameras über der anderen Kamera bzw. den anderen Kameras angeordnet ist.
  2. System nach Anspruch 1, das zwei genannte Kameras umfasst, wobei das genannte Anzeigemittel zwischen den genannten zwei Kameras angeordnet ist.
  3. System nach Anspruch 1, bei dem das Bild ein Spiegelbild ist.
  4. System nach Anspruch 1, das ferner eine Datenbank umfasst, die Informationen von Gesichtsbildern von Benutzern enthält.
  5. System nach Anspruch 4, bei dem die genannte Datenbank Informationen von Gesichtsbildern von autorisierten Benutzern umfasst.
  6. System nach Anspruch 4, bei dem das genannte System über das Internet mit der genannten Datenbank verbunden ist.
  7. System nach Anspruch 1, das ferner Mittel zum Identifizieren von Benutzern umfasst.
  8. System nach Anspruch 7, das ferner Mittel zum Detektieren der Identifikationsmittel umfasst.
  9. System nach Anspruch 8, bei dem die genannten Identifikationsmittel im Allgemeinen die Form von Karten haben, die Identifikationsinformationen der jeweiligen autorisierten Benutzer des genannten Systems enthalten und diesen zur Verfügung gestellt werden.
  10. Ein Eingangssystem zum Gewähren oder Verweigern des Zugangs von Benutzern, das ein Gesichtserkennungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9 umfasst.
  11. System zum Authentifizieren der Identität eines Benutzers durch Verwendung eines Gesichtserkennungssystems nach Anspruch 1, das folgende Mittel umfasst: (i) Mittel zum Erfassen eines ersten Datensatzes vom Benutzer, der das System passieren möchte; (ii) Mittel zum Bestimmen auf Grundlage des ersten Datensatzes, welche der Kameras des Gesichtserkennungssystems zum Aufnehmen des Bilds des Gesichts des Benutzers verwendet werden soll; (iii) Mittel zum Erzeugen eines zweiten Datensatzes auf Grundlage des aufgenommenen Bildes; (iv) Mittel zum Vergleichen des zweiten Datensatzes mit Informationen in einer Datenbank, die eine Identifikation von autorisierten Benutzern des Systems enthält; (v) Mittel zum Erzeugen eines dritten Datensatzes auf Grundlage des Vergleichs von Schritt (iv); und (vi) Mittel zum Erteilen oder Verweigern auf Grundlage des dritten Datensatzes der Erlaubnis an den Benutzer, das System zu passieren.
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