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Das
vorliegende Gebrauchsmuster bezieht sich auf ein externes Bildverarbeitungsgerät und insbesondere
auf ein solches externes Bildverarbeitungsgerät, das zusammen mit einem Notebookcomputer
Verwendung findet.
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Mit
der zunehmenden Entwicklung der Mobilcomputertechnologieindustrien
erhöht
sich weiter die Vielfalt und wächst
auch der Fortschritt bei einer Vielfalt tragbarer elektronischer
Geräte,
so beispielsweise persönlichen
digitalen Assistenten (PDAs), Notebookcomputern oder Mobiltelefonen.
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Eine
solche Entwicklung macht die elektronischen Geräte immer wichtiger. Darüber hinaus
können
die Benutzer diese elektronischen Geräte immer bequemer bedienen.
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Heutzutage
dürften
viele Menschen Erfahrung beim Betrachten von Kabel-TV-Programmen durch
Personalcomputer haben. Durch externes Verdrahten einer TV-Box mit
dem Computersystem oder durch Einstecken einer TV-Karte, die die
Bedingungen eines peripheren Komponentenverbindungsinterface (PCI)
erfüllt,
in einen Schlitz des Computersystems und darauf folgendes Verbinden
der TV-Karte mit einer Kabel-/Funk-TV-Quelle kann der Benutzer TV-Programme über den
Personalcomputer betrachten, der als TV-Set dient.
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Neuerdings
erfreuen sich Notebookcomputer großen Wachstums und werden aufgrund
ihrer Tragbarkeit schnell immer populärer. Zu den TV-Karten, die
für die
Notebookcomputer verwendet werden, gehören beispielsweise Cardbus-TV-Karten, Hochgeschwindigkeitsübertragungs-TV-Karten
(Expresscard-TV-Karten) und dergleichen. Bekanntermaßen haben
Expresscard-TV-Karten zwei allgemeine Spezifikationen, zu denen
die Expresscard/54 und Expresscard/34 gehören, die verschiedene Breiten haben,
beispielsweise 54 mm bzw. 34 mm. Über diese TV-Karten können die
TV-Signale an die Notebookcomputer über Draht oder auf drahtlose
Weise übermittelt
werden. Infolge dessen können
zusätzlich zu
der Tragfähigkeit
bei Benutzern dieser TV-Karten zur Betrachtung von TV-Programmen auch die "Plug and Play"-Erfordernisse erfüllt werden.
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Im
folgenden wird zur Illustration eine TV-Karte verwendet, die die
Expresscard/34-Spezifikation erfüllt.
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1A ist
eine schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Expresscard-TV-Karte zur
Verwendung bei einem Notebookcomputer zum Empfang von TV-Signalen.
Wie aus 1A ersichtlich, weist die Expresscard-TV-Karte 1 ein
Gehäuse 10,
eine Schaltungstafel 11, einen Busanschluß 12 und
einen Signalanschluß 13 auf.
Die Schaltungstafel 11 hat ein erstes Ende 111 und
ein zweites Ende 112. Der Busanschluß 12 ist im Inneren
des Gehäuses 10 angeordnet
und elektrisch mit dem ersten Ende 111 der Schaltungstafel 11 verbunden. Über den
Busanschluß 12 kann
die Expresscard-TV-Karte 1 mit einem Notebookcomputer (nicht
gezeigt) verbunden werden. Der Signalanschluß 13 befindet sich im
Inneren des Gehäuses 10 und
ist elektrisch zwischen dem zweiten Ende 112 der Schaltungstafel 11 und
einem Koaxialkabel (nicht gezeigt) geschaltet. Die zusammengebaute
Struktur der Expresscard-TV-Karte 1 ist in 1B gezeigt.
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Es
wird nunmehr auf 1C Bezug genommen, die eine
schematische Darstellung der Verwendung der Expresscard-TV-Karte 1 für den Notebookcomputer 100 zeigt.
Zur Betrachtung von TV-Programmen durch den Notebookcomputer 100 sollte die
Expresscard-TV-Karte 1 zuerst in einen Interface-Schlitz 101 des
Notebookcomputers 1 eingesteckt werden. Die von den Kabel-/Funk-TV-Quellen kommenden
TV-Signale können
durch die Expresscard-TV-Karte 1 empfangen werden und dann
an den Notebookcomputer 100 übermittelt werden. Dazu kommt,
daß Signale
von anderen Drahtlosquellen, einschließlich beispielsweise Funkstationen,
Amplitudenmodulations-(AM)-Radiostationen oder Frequenzmodulations-(FM)-Radiostationen
empfangbar sind. Infolgedessen können
die Benutzer die TV-Programme ansehen oder die Radioprogramme hören, und
zwar überall
wo und wann immer sie auftreten.
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Die
Expresscard-TV-Karte 1 hat jedoch noch gewisse Nachteile.
Da beispielsweise der Signalanschluß 13 der Expresscard-TV-Karte 1 von
der Oberfläche
der Schaltungstafel 11 zu weit vorsteht, vergrößert sich
Dicke des Gehäuses 10 in
der Nähe
des zweiten Endes 112 der Schaltungstafel 11 unvermeidlich,
wie in 1B gezeigt. Demzufolge paßt die Expresscard-TV-Karte 1,
wenn sie in den Interface-Schlitz 101 des
Notebookcomputers 1 eingesteckt wird, nicht vollständig in
den Interface-Schlitz 101 hinein, sondern ein Teil der
Expresscard-TV-Karte 1 ist außerhalb des Notebookcomputers 1 sichtbar. Derjenige
Teil der Expresscard-TV- Karte 1,
der auf der Außenseite
des Notebookcomputers 1 freiliegt, weist den Signalanschluß 13 auf.
Zum Empfang von Kabelsignalen oder Funksignalen wird ein Koaxialkabel 14 oder
eine Antenne 15 wahlweise mit dem Signalanschluß 13 verbunden.
Bekanntermaßen
ist dies für
die Platznutzung nachteilig. Dazu kommt, daß die Expresscard-TV-Karte 1 und
der Notebookcomputer 100 infolge zufälliger Stöße oder Kollision mit dem freiliegenden
Teil der Expresscard-TV-Karte 1 möglicherweise beschädigt werden.
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Im
Hinblick auf die oben beschriebenen Nachteile, die sich beim Stand
der Technik ergeben, hat sich der Anmelder weiter sehr bemüht, ein
externes Bildverarbeitungsgerät
gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster
aufgrund seiner umfassenden Erfahrung und Forschung zu schaffen.
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Gemäß einem
Merkmal des vorliegenden Gebrauchsmusters wird ein externes Bildverarbeitungsgerät geschaffen,
daß mit
einem Notebookcomputer verwendet werden kann. Der Notebookcomputer
weist eine Busöffnung
und einen Interface-Schlitz auf.
Das externe Bildverarbeitungsgerät
ist mit einem Gehäuse,
einer Schaltungstafel, einem Busanschluß und einem Signalanschluß versehen.
Die Schaltungstafel ist im Inneren des Gehäuses angeordnet und weist ein
erstes Ende sowie ein zweites Ende auf. Das zweite Ende hat eine
Kerbe. Der Busanschluß befindet
sich im Inneren des Gehäuses
und ist mit dem ersten Ende der Schaltungstafel so verbunden, daß er elektrisch
an die Busöffnung
angeschlossen ist. Der Signalanschluß befindet sich im Inneren des
Gehäuses
und ist in der Kerbe am zweiten Ende der Schaltungstafel eingebettet.
Der Signalanschluß weist
einen Empfangsteil zur Aufnahme einer Bildsignaleingangsklemme im
Empfangsteil auf. Das Gehäuse
wird vollständig
in dem Interface-Schlitz aufgenommen, wenn der Busanschluß elektrisch
mit der Busöffnung
verbunden ist.
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In
einer Ausführungsform
ist das externe Bildverarbeitungsgerät eine Cardbus-TV-Karte oder eine
Expresscard-TV-Karte.
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Bei
einer Ausführungsform
ist die Busöffnung
des Notebookcomputers eine Cardbus-Öffnung oder eine Expresscard-Öffnung.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist der Signalanschluß ferner
einen Hauptkörper
zur Aufnahme eines Koaxialkabels sowie erste und zweite Befestigungsteile
und erste und zweite Kupplungskörper
auf. Die ersten und zweiten Befesti gungsteile sind mit dem Hauptkörper gekuppelt
und erstrecken sich von diesem in entgegengesetzten Richtungen weg
und haben erste und zweite Befestigungsoberflächen, die an der Schaltungstafel
angebracht sind, wenn der Hauptkörper
des Signalanschlusses in der Kerbe eingebettet ist. Die ersten und
zweiten Kupplungskörper
sind mit den ersten und zweiten Befestigungsteilen gekoppelt und
ragen aus den ersten und zweiten Befestigungsoberflächen heraus,
so daß sie an
der Schaltungstafel fixiert werden können, um dadurch den Signalanschluß auf der
Schaltungstafel zu befestigen.
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Bei
einer Ausführungsform
erstreckt sich jeder der ersten und zweiten Befestigungsteile auch von
dem Hauptkörper
in eine Richtung parallel zur Richtung des koaxialen Kabels, das
von dem Hauptkörper
aufgenommen wird.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
weist die Schaltungstafel erste und zweite Durchgangslöcher auf,
die den ersten und zweiten Kupplungskörpern entsprechen. Die ersten
und zweiten Kupplungskörper
werden in die ersten und zweiten Durchgangslöcher eingesteckt, sobald die
ersten und zweiten Befestigungsoberflächen an der Schaltungstafel
angebracht werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ragen die ersten und zweiten Kupplungskörper normalerweise aus den
ersten und zweiten Befestigungsoberflächen heraus.
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Bei
einer weiteren anderen Ausführungsform ist
der Bildsignaleingang ein Koaxialkabel mit einer Kabel-TV-Ausgangsklemme,
einem zusammengesetzten AV-Anschluß, einem
S-Video-Anschluß oder einem
Komponenten-Video-Anschluß.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist der Bildsignaleingang eine Antenne zur Übermittlung von drahtlosen
TV-Signalen.
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Die
oben Merkmale des vorliegenden Gebrauchsmusters offenbaren sich
den auf diesem Gebiet tätigen
Fachleuten noch schneller, wenn die folgende detaillierte Beschreibung
in Verbindung mit den Zeichnungen gelesen wird. In der Zeichnung sind:
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1A eine
schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Expresscard-TV-Karte
zur Benutzung mit einem Notebookcomputer zum Empfang von TV-Signalen;
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1B eine
schematische, zusammengesetzte Ansicht der Expresscard-TV-Karte von 1A;
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1C eine
schematische Ansicht, die die Verwendung der Expresscard-TV-Karte mit dem Notebookcomputer
zeigt,
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2A eine
schematische, auseinandergezogene Darstellung eines externen Bildverarbeitungsgerätes gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
des vorliegenden Gebrauchsmusters;
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2B eine
schematische Zusammenbauansicht der externen Bildverarbeitungsvorrichtung von 2A;
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3A und 3B schematische
Ansichten, die die Verwendung des externen Bildverarbeitungsgerätes des
vorliegenden Gebrauchsmusters mit einem Notebookcomputer zeigen;
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4A eine
schematische Ansicht des Aufbaus des Signalanschlusses, der in dem
externen Bildverarbeitungsgerät
benutzt wird;
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4B eine
schematische Ansicht, die das Koppeln des Signalanschlusses mit
der Schaltungstafel zeigt; und
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5 eine
schematische, perspektivische Ansicht einer Expresscard/54-TV-Karte
gemäß dem vorliegenden
Gebrauchsmuster.
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In 2A ist
eine schematische, auseinandergezogene Ansicht eines externen Bildverarbeitungsgerätes gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
des vorliegenden Gebrauchsmusters dargestellt. Ein Beispiel des
externen Bildverarbeitungsgerätes
kann eine Cardbus-TV-Karte, eine Expresscard-TV-Karte und dergleichen
sein. Im folgenden wird zu Darstellungszwecken eine Expresscard/34-TV-Karte
benutzt.
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Wie
in 2A gezeigt, weist die Expresscard-TV-Karte 2 ein
Gehäuse 20,
eine Schaltungstafel 21, einen Busanschluß 22 und
einen Signalanschluß 23 auf.
Die Schaltungstafel 21 ist im Inneren des Gehäuses 20 angeordnet
und hat ein erstes Ende 201 und ein zweites Ende 202.
Das zweite Ende 202 der Schaltungstafel 21 besitzt
eine Kerbe 203. Der Busanschluß 22 befindet sich
im Inneren des Gehäuses 20 und
ist elektrisch mit dem ersten Ende 201 der Schaltungstafel 21 verbunden. Über den
Busanschluß 22 kann
die Expresscard-TV-Karte 2 mit einem Notebookcomputer (nicht
gezeigt) in Verbindung treten. Der Signalanschluß 23 ist im Inneren des
Gehäuses 20 gelegen
und kann in der Kerbe 203 des zweiten Endes 202 der
Schaltungstafel 21 eingebettet sein. Der Signalanschluß 23 hat
einen Aufnahmeteil 233 zur Aufnahme einer Bildsignaleingangsklemme
(nicht gezeigt). Der zusammengebaute Aufbau der Expresscard-TV-Karte 2 ist
in 2B dargestellt.
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Die 3A und 3B sind
schematische Ansichten, die die Benutzung der Expresscard-TV-Karte 2 mit
einem Notebookcomputer 3 darstellen. Wie aus 3A ersichtlich,
weist der Notebookcomputer 3 einen Interfaceschlitz 30 und
eine Busöffnung 31 auf.
Die Busöffnung 31 ist
beispielsweise eine Cardbus-Öffnung
oder eine Expresscard-Öffnung,
die mit einer Cardbus-TV-Karte oder einer Expresscard-TV-Karte kompatibel
sind. Bei dieser Ausführungsform
ist die Busöffnung 31 eine
Expresscard-Öffnung.
Nachdem die Expresscard-TV-Karte 2 in den Interfaceschlitz 30 des
Notebookcomputers 3 eingesteckt worden ist, ist der Busanschluß 22 elektrisch
mit der Busöffnung 31 des
Notebookcomputers 3 verbunden. Zum Empfang von Kabelsignalen
oder drahtlosen Signalen läßt sich wahlweise
ein Koaxialkabel 14 oder eine Antenne 15 mit dem
Signalanschluß 23 verbinden.
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Wie
im vorherigen unter Bezug auf 1B beschrieben,
hat die herkömmliche
Expresscard-TV-Karte in der Nähe
des Signalanschlusses einen relativ dicken Teil, so daß die Expresscard-TV-Karte
teilweise außerhalb
des Notebookcomputers liegt. Für
die Raumnutzung ist dies nachteilig und für den Betrieb lästig. Im
Gegensatz dazu kann, nachdem die Expresscard-TV-Karte 2 des
vorliegenden Gebrauchsmusters in den Interfaceschlitz 30 des
Notebookcomputers 3 eingeführt worden ist, das Gehäuse 20 der
Expresscard-TV-Karte 2 vollständig in dem Interfaceschlitz 30 aufgenommen werden,
ohne irgendwie herauszuragen. Einige spezielle Merkmale der Expresscard-TV-Karte 2 werden im
folgenden noch dargestellt.
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4A ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die den Aufbau des Signalanschlusses 23 zeigt,
der bei der Expresscard-TV-Karte 2 benutzt wird. 4B ist
eine schematische Ansicht, die die Verbindung des Signalanschlusses 23 mit
der Schaltungstafel 21 zeigt. Aus der obigen Beschreibung
ergibt sich, daß die
Expresscard-TV-Karte 2 vollständig in dem Interfaceschlitz 30 aufgenommen
werden kann, so daß die
Nachteile, die dadurch entstehen, daß ein Teil der herkömmlichen
Expresscard-TV-Karte freiliegt, überwunden
werden. Mit anderen Worten, die Vorteile der vorliegenden Expresscard-TV-Karte 2 können der
speziellen Kopplungsart des Signalanschlusses 23 mit der
Schaltungstafel 21 zugerechnet werden. Wie in 4A gezeigt,
weist der Signalanschluß 23 einen
Hauptkörper 230,
erste und zweite Befestigungsteile 2311 und 2312 sowie
erste und zweite Kupplungskörper 2321 und 2322 auf.
Die Befestigungsteile 2311 und 2312 ragen aus
gegenüberliegenden
Seiten des Hauptkörpers 230 heraus. Wenn
der Hauptkörper 230 des
Signalanschlusses 23 in die Kerbe 203 der Schaltungstafel 21 eingebettet
ist, sitzen die bodenseitigen Oberflächen der ersten und zweiten
Befestigungsteile 2311 und 2312 auf der Schaltungstafel 21.
Die bodenseitigen Oberflächen
der ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 und 2312 werden
durch geeignete Maßnahmen,
beispielsweise Oberflächenverlöten oder
Oberflächenverkleben,
fest mit der Schaltungstafel 21 verbunden. Bei dieser Ausführungsform
sind die ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 und 2312 so
gebaut, daß sie
sich von dem Hauptkörper 32 in
eine Richtung parallel zu dem Koaxialkabel, das in dem Hauptkörper 230 aufgenommen
wird (vorzugsweise jedoch nicht notwendigerweise) so erstrecken,
daß der
Kontaktbereich (also der Lötungsbereich
oder Klebungsbereich) zwischen dem Signalanschluß 23 und der Schaltungstafel 21 vergrößert wird.
Die ersten und zweiten Kupplungskörper 2321 und 2322,
die vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise mit den ersten und
zweiten Befestigungsteilen 2311 und 2312 aus einem
Stück bestehen,
ragen aus den Enden der ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 bzw. 2312 heraus,
so daß sie
hakenartige Gebilde für den
Signalanschluß 23 bilden.
Die ersten und zweiten Kupplungs-Körper 2321 und 2322 haben
eine stiftartige Struktur, die aus den ersten und den zweiten Befestigungsteilen 2321 und 2322 senkrecht (vorzugsweise
jedoch nicht notwendigerweise) herausragt. Wie aus 4B ersichtlich,
ist die Schaltungstafel 21 des weiteren mit ersten und
zweiten Durchgangslöchern 204 und 205 versehen,
die den ersten bzw. zweiten Kupplungskörper 2321 und 2322 entsprechen.
Die ersten und zweiten Kupplungskörper 2321 und 2322 treten
mit den ersten und zweiten Durchgangslöchern 204 und 205 der
Schaltungstafel 21 in Eingriff. Durch einen solchen Aufbau
läßt sich der
Signalanschluß 23 einfach
und fest auf der Schaltungstafel 21 montieren, indem die
Kupplungskörper 2321 und 2322 mit
den Durchgangslöchern 204 und 205 in
Eingriff gebracht werden sowie durch die O berflächenbefestigung der Befestigungskörper 2311 und 2312 mit
der Schaltungstafel 21.
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Aus
der obigen Beschreibung ergibt sich, daß der Signalanschluß 23 und
die Schaltungstafel 21 der Expresscard-TV-Karte 2 mit
einer speziellen Struktur versehen sind. Nachdem der Hauptkörper 230 des
Signalanschlusses 23 in die Kerbe 203 an dem zweiten
Ende 202 der Schaltungstafel 21 eingesteckt worden
ist, ragt der Empfangsteil 233 zur Aufnahme der Bildsignaleingangsklemme
(nicht gezeigt) aus der Schaltungstafel 21 in senkrechter
Richtung nicht so weit heraus wie die herkömmliche Konstruktion. Demzufolge
ist die Dicke des Gehäuses 20 in der
Nähe des
Signalanschlusses 23 nicht vergrößert, und die Dicke der Expresscard-TV-Karte 2 ist
kleiner als die Breite des Interfaceschlitzes 30 des Notebookcomputers 3 insgesamt.
Unter diesen Umständen
kann die Expresscard-TV-Karte 2 in dem Interfaceschlitz 30 des
Notebookcomputers 3 vollständig untergebracht werden,
um dadurch die Nachteile der herkömmlichen TV-Karte zu überwinden.
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Bei
den obigen Ausführungsformen
ist die Bildsignaleingangsklemme zur Anpassung an den Aufnahmeteil 233 des
Signalanschlusses 23 beispielsweise mit einem Koaxialkabel
oder einer Antenne zur Übertragung
von Kabelsignalen oder drahtlosen Signalen versehen. Darüber hinaus
kann das Koaxialkabel eine TV-Signaleingangsklemme,
einen zusammengesetzten AV-Anschluß, einen S-Video-Anschluß oder einen
Komponenten-Video-Anschluß aufweisen.
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Aus
der obigen Beschreibung ergibt sich, daß das externe Bildverarbeitungsgerät vollständig in dem
Interfaceschlitz des Notebookcomputers aufgenommen wird, die beim
Stande der Technik auftretende Nachteile überwunden werden. Bei den obigen Ausführungsformen
wird das vorliegende Gebrauchsmuster unter Bezug auf die Expresscard/34-TV-Karte
dargestellt, die eine Breite von 34 mm hat. Nichtsdestotrotz läßt sich
das dem vorliegenden Gebrauchsmuster zugrunde liegende Konzept auch
auf die Expresscard/54-TV-Karte anwenden, die eine Breite von 54
mm hat.
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Obgleich
das Gebrauchsmuster anhand von Beispielen beschrieben worden ist,
die gegenwärtig als
die am meisten praktikablen und bevorzugten Ausführungsformen anzusehen sind,
versteht es sich, daß das
Gebrauchsmuster nicht auf die offenbarten Ausführungsformen beschränkt sein
soll. Im Gegenteil, es ist beabsichtigt, vielfältige Änderungen und ähnliche
Anordnungen abzudecken, die im Schutzumfang der beigefügten Ansprüche liegen, welche
die breiteste Interpretation erfahren sollen, so daß sie alle
Modifikationen und ähnliche
Konstruktionen umfassen.