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DE202007015312U1 - Externes Bildverarbeitungsgerät - Google Patents

Externes Bildverarbeitungsgerät Download PDF

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DE202007015312U1
DE202007015312U1 DE202007015312U DE202007015312U DE202007015312U1 DE 202007015312 U1 DE202007015312 U1 DE 202007015312U1 DE 202007015312 U DE202007015312 U DE 202007015312U DE 202007015312 U DE202007015312 U DE 202007015312U DE 202007015312 U1 DE202007015312 U1 DE 202007015312U1
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/64Constructional details of receivers, e.g. cabinets or dust covers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Structure Of Receivers (AREA)

Abstract

Externes Bildverarbeitungsgerät zur Verwendung mit einem Notebookcomputer (3) mit einer Busöffnung (31) und einem Interfaceschlitz (30), dadurch gekennzeichnet, daß das externe Bildverarbeitungsgerät folgende Elemente umfaßt:
ein Gehäuse (20); eine Schaltungstafel (21), die in dem Gehäuse (20) angeordnet ist und ein erstes Ende (201) sowie ein zweites Ende (202) aufweist, wobei sich an dem zweiten Ende (202) eine Kerbe (203) befindet; einen Busanschluß (22), der in dem Gehäuse (20) liegt und mit dem ersten Ende (201) der Schaltungstafel (21) so verbunden ist, daß er an die Busöffnung (31) elektrisch angeschlossen ist; und einen Signalanschluß (23), der im Inneren des Gehäuses (20) liegt und in der Kerbe (203) an dem zweiten Ende (202) der Schaltungstafel (21) eingebettet ist, wobei der Signalanschluß (23) einen Empfangsteil (233) aufweist, der eine Bildsignaleingangsklemme aufnimmt, und das Gehäuse (20) vollständig in dem Interfaceschlitz (30) untergebracht ist, wenn der Busanschluß (22) mit der Busöffnung (31) elektrisch verbunden...

Description

  • Das vorliegende Gebrauchsmuster bezieht sich auf ein externes Bildverarbeitungsgerät und insbesondere auf ein solches externes Bildverarbeitungsgerät, das zusammen mit einem Notebookcomputer Verwendung findet.
  • Mit der zunehmenden Entwicklung der Mobilcomputertechnologieindustrien erhöht sich weiter die Vielfalt und wächst auch der Fortschritt bei einer Vielfalt tragbarer elektronischer Geräte, so beispielsweise persönlichen digitalen Assistenten (PDAs), Notebookcomputern oder Mobiltelefonen.
  • Eine solche Entwicklung macht die elektronischen Geräte immer wichtiger. Darüber hinaus können die Benutzer diese elektronischen Geräte immer bequemer bedienen.
  • Heutzutage dürften viele Menschen Erfahrung beim Betrachten von Kabel-TV-Programmen durch Personalcomputer haben. Durch externes Verdrahten einer TV-Box mit dem Computersystem oder durch Einstecken einer TV-Karte, die die Bedingungen eines peripheren Komponentenverbindungsinterface (PCI) erfüllt, in einen Schlitz des Computersystems und darauf folgendes Verbinden der TV-Karte mit einer Kabel-/Funk-TV-Quelle kann der Benutzer TV-Programme über den Personalcomputer betrachten, der als TV-Set dient.
  • Neuerdings erfreuen sich Notebookcomputer großen Wachstums und werden aufgrund ihrer Tragbarkeit schnell immer populärer. Zu den TV-Karten, die für die Notebookcomputer verwendet werden, gehören beispielsweise Cardbus-TV-Karten, Hochgeschwindigkeitsübertragungs-TV-Karten (Expresscard-TV-Karten) und dergleichen. Bekanntermaßen haben Expresscard-TV-Karten zwei allgemeine Spezifikationen, zu denen die Expresscard/54 und Expresscard/34 gehören, die verschiedene Breiten haben, beispielsweise 54 mm bzw. 34 mm. Über diese TV-Karten können die TV-Signale an die Notebookcomputer über Draht oder auf drahtlose Weise übermittelt werden. Infolge dessen können zusätzlich zu der Tragfähigkeit bei Benutzern dieser TV-Karten zur Betrachtung von TV-Programmen auch die "Plug and Play"-Erfordernisse erfüllt werden.
  • Im folgenden wird zur Illustration eine TV-Karte verwendet, die die Expresscard/34-Spezifikation erfüllt.
  • 1A ist eine schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Expresscard-TV-Karte zur Verwendung bei einem Notebookcomputer zum Empfang von TV-Signalen. Wie aus 1A ersichtlich, weist die Expresscard-TV-Karte 1 ein Gehäuse 10, eine Schaltungstafel 11, einen Busanschluß 12 und einen Signalanschluß 13 auf. Die Schaltungstafel 11 hat ein erstes Ende 111 und ein zweites Ende 112. Der Busanschluß 12 ist im Inneren des Gehäuses 10 angeordnet und elektrisch mit dem ersten Ende 111 der Schaltungstafel 11 verbunden. Über den Busanschluß 12 kann die Expresscard-TV-Karte 1 mit einem Notebookcomputer (nicht gezeigt) verbunden werden. Der Signalanschluß 13 befindet sich im Inneren des Gehäuses 10 und ist elektrisch zwischen dem zweiten Ende 112 der Schaltungstafel 11 und einem Koaxialkabel (nicht gezeigt) geschaltet. Die zusammengebaute Struktur der Expresscard-TV-Karte 1 ist in 1B gezeigt.
  • Es wird nunmehr auf 1C Bezug genommen, die eine schematische Darstellung der Verwendung der Expresscard-TV-Karte 1 für den Notebookcomputer 100 zeigt. Zur Betrachtung von TV-Programmen durch den Notebookcomputer 100 sollte die Expresscard-TV-Karte 1 zuerst in einen Interface-Schlitz 101 des Notebookcomputers 1 eingesteckt werden. Die von den Kabel-/Funk-TV-Quellen kommenden TV-Signale können durch die Expresscard-TV-Karte 1 empfangen werden und dann an den Notebookcomputer 100 übermittelt werden. Dazu kommt, daß Signale von anderen Drahtlosquellen, einschließlich beispielsweise Funkstationen, Amplitudenmodulations-(AM)-Radiostationen oder Frequenzmodulations-(FM)-Radiostationen empfangbar sind. Infolgedessen können die Benutzer die TV-Programme ansehen oder die Radioprogramme hören, und zwar überall wo und wann immer sie auftreten.
  • Die Expresscard-TV-Karte 1 hat jedoch noch gewisse Nachteile. Da beispielsweise der Signalanschluß 13 der Expresscard-TV-Karte 1 von der Oberfläche der Schaltungstafel 11 zu weit vorsteht, vergrößert sich Dicke des Gehäuses 10 in der Nähe des zweiten Endes 112 der Schaltungstafel 11 unvermeidlich, wie in 1B gezeigt. Demzufolge paßt die Expresscard-TV-Karte 1, wenn sie in den Interface-Schlitz 101 des Notebookcomputers 1 eingesteckt wird, nicht vollständig in den Interface-Schlitz 101 hinein, sondern ein Teil der Expresscard-TV-Karte 1 ist außerhalb des Notebookcomputers 1 sichtbar. Derjenige Teil der Expresscard-TV- Karte 1, der auf der Außenseite des Notebookcomputers 1 freiliegt, weist den Signalanschluß 13 auf. Zum Empfang von Kabelsignalen oder Funksignalen wird ein Koaxialkabel 14 oder eine Antenne 15 wahlweise mit dem Signalanschluß 13 verbunden. Bekanntermaßen ist dies für die Platznutzung nachteilig. Dazu kommt, daß die Expresscard-TV-Karte 1 und der Notebookcomputer 100 infolge zufälliger Stöße oder Kollision mit dem freiliegenden Teil der Expresscard-TV-Karte 1 möglicherweise beschädigt werden.
  • Im Hinblick auf die oben beschriebenen Nachteile, die sich beim Stand der Technik ergeben, hat sich der Anmelder weiter sehr bemüht, ein externes Bildverarbeitungsgerät gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster aufgrund seiner umfassenden Erfahrung und Forschung zu schaffen.
  • Gemäß einem Merkmal des vorliegenden Gebrauchsmusters wird ein externes Bildverarbeitungsgerät geschaffen, daß mit einem Notebookcomputer verwendet werden kann. Der Notebookcomputer weist eine Busöffnung und einen Interface-Schlitz auf. Das externe Bildverarbeitungsgerät ist mit einem Gehäuse, einer Schaltungstafel, einem Busanschluß und einem Signalanschluß versehen. Die Schaltungstafel ist im Inneren des Gehäuses angeordnet und weist ein erstes Ende sowie ein zweites Ende auf. Das zweite Ende hat eine Kerbe. Der Busanschluß befindet sich im Inneren des Gehäuses und ist mit dem ersten Ende der Schaltungstafel so verbunden, daß er elektrisch an die Busöffnung angeschlossen ist. Der Signalanschluß befindet sich im Inneren des Gehäuses und ist in der Kerbe am zweiten Ende der Schaltungstafel eingebettet. Der Signalanschluß weist einen Empfangsteil zur Aufnahme einer Bildsignaleingangsklemme im Empfangsteil auf. Das Gehäuse wird vollständig in dem Interface-Schlitz aufgenommen, wenn der Busanschluß elektrisch mit der Busöffnung verbunden ist.
  • In einer Ausführungsform ist das externe Bildverarbeitungsgerät eine Cardbus-TV-Karte oder eine Expresscard-TV-Karte.
  • Bei einer Ausführungsform ist die Busöffnung des Notebookcomputers eine Cardbus-Öffnung oder eine Expresscard-Öffnung.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform weist der Signalanschluß ferner einen Hauptkörper zur Aufnahme eines Koaxialkabels sowie erste und zweite Befestigungsteile und erste und zweite Kupplungskörper auf. Die ersten und zweiten Befesti gungsteile sind mit dem Hauptkörper gekuppelt und erstrecken sich von diesem in entgegengesetzten Richtungen weg und haben erste und zweite Befestigungsoberflächen, die an der Schaltungstafel angebracht sind, wenn der Hauptkörper des Signalanschlusses in der Kerbe eingebettet ist. Die ersten und zweiten Kupplungskörper sind mit den ersten und zweiten Befestigungsteilen gekoppelt und ragen aus den ersten und zweiten Befestigungsoberflächen heraus, so daß sie an der Schaltungstafel fixiert werden können, um dadurch den Signalanschluß auf der Schaltungstafel zu befestigen.
  • Bei einer Ausführungsform erstreckt sich jeder der ersten und zweiten Befestigungsteile auch von dem Hauptkörper in eine Richtung parallel zur Richtung des koaxialen Kabels, das von dem Hauptkörper aufgenommen wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform weist die Schaltungstafel erste und zweite Durchgangslöcher auf, die den ersten und zweiten Kupplungskörpern entsprechen. Die ersten und zweiten Kupplungskörper werden in die ersten und zweiten Durchgangslöcher eingesteckt, sobald die ersten und zweiten Befestigungsoberflächen an der Schaltungstafel angebracht werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ragen die ersten und zweiten Kupplungskörper normalerweise aus den ersten und zweiten Befestigungsoberflächen heraus.
  • Bei einer weiteren anderen Ausführungsform ist der Bildsignaleingang ein Koaxialkabel mit einer Kabel-TV-Ausgangsklemme, einem zusammengesetzten AV-Anschluß, einem S-Video-Anschluß oder einem Komponenten-Video-Anschluß.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Bildsignaleingang eine Antenne zur Übermittlung von drahtlosen TV-Signalen.
  • Die oben Merkmale des vorliegenden Gebrauchsmusters offenbaren sich den auf diesem Gebiet tätigen Fachleuten noch schneller, wenn die folgende detaillierte Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen gelesen wird. In der Zeichnung sind:
  • 1A eine schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Expresscard-TV-Karte zur Benutzung mit einem Notebookcomputer zum Empfang von TV-Signalen;
  • 1B eine schematische, zusammengesetzte Ansicht der Expresscard-TV-Karte von 1A;
  • 1C eine schematische Ansicht, die die Verwendung der Expresscard-TV-Karte mit dem Notebookcomputer zeigt,
  • 2A eine schematische, auseinandergezogene Darstellung eines externen Bildverarbeitungsgerätes gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden Gebrauchsmusters;
  • 2B eine schematische Zusammenbauansicht der externen Bildverarbeitungsvorrichtung von 2A;
  • 3A und 3B schematische Ansichten, die die Verwendung des externen Bildverarbeitungsgerätes des vorliegenden Gebrauchsmusters mit einem Notebookcomputer zeigen;
  • 4A eine schematische Ansicht des Aufbaus des Signalanschlusses, der in dem externen Bildverarbeitungsgerät benutzt wird;
  • 4B eine schematische Ansicht, die das Koppeln des Signalanschlusses mit der Schaltungstafel zeigt; und
  • 5 eine schematische, perspektivische Ansicht einer Expresscard/54-TV-Karte gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster.
  • In 2A ist eine schematische, auseinandergezogene Ansicht eines externen Bildverarbeitungsgerätes gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden Gebrauchsmusters dargestellt. Ein Beispiel des externen Bildverarbeitungsgerätes kann eine Cardbus-TV-Karte, eine Expresscard-TV-Karte und dergleichen sein. Im folgenden wird zu Darstellungszwecken eine Expresscard/34-TV-Karte benutzt.
  • Wie in 2A gezeigt, weist die Expresscard-TV-Karte 2 ein Gehäuse 20, eine Schaltungstafel 21, einen Busanschluß 22 und einen Signalanschluß 23 auf. Die Schaltungstafel 21 ist im Inneren des Gehäuses 20 angeordnet und hat ein erstes Ende 201 und ein zweites Ende 202. Das zweite Ende 202 der Schaltungstafel 21 besitzt eine Kerbe 203. Der Busanschluß 22 befindet sich im Inneren des Gehäuses 20 und ist elektrisch mit dem ersten Ende 201 der Schaltungstafel 21 verbunden. Über den Busanschluß 22 kann die Expresscard-TV-Karte 2 mit einem Notebookcomputer (nicht gezeigt) in Verbindung treten. Der Signalanschluß 23 ist im Inneren des Gehäuses 20 gelegen und kann in der Kerbe 203 des zweiten Endes 202 der Schaltungstafel 21 eingebettet sein. Der Signalanschluß 23 hat einen Aufnahmeteil 233 zur Aufnahme einer Bildsignaleingangsklemme (nicht gezeigt). Der zusammengebaute Aufbau der Expresscard-TV-Karte 2 ist in 2B dargestellt.
  • Die 3A und 3B sind schematische Ansichten, die die Benutzung der Expresscard-TV-Karte 2 mit einem Notebookcomputer 3 darstellen. Wie aus 3A ersichtlich, weist der Notebookcomputer 3 einen Interfaceschlitz 30 und eine Busöffnung 31 auf. Die Busöffnung 31 ist beispielsweise eine Cardbus-Öffnung oder eine Expresscard-Öffnung, die mit einer Cardbus-TV-Karte oder einer Expresscard-TV-Karte kompatibel sind. Bei dieser Ausführungsform ist die Busöffnung 31 eine Expresscard-Öffnung. Nachdem die Expresscard-TV-Karte 2 in den Interfaceschlitz 30 des Notebookcomputers 3 eingesteckt worden ist, ist der Busanschluß 22 elektrisch mit der Busöffnung 31 des Notebookcomputers 3 verbunden. Zum Empfang von Kabelsignalen oder drahtlosen Signalen läßt sich wahlweise ein Koaxialkabel 14 oder eine Antenne 15 mit dem Signalanschluß 23 verbinden.
  • Wie im vorherigen unter Bezug auf 1B beschrieben, hat die herkömmliche Expresscard-TV-Karte in der Nähe des Signalanschlusses einen relativ dicken Teil, so daß die Expresscard-TV-Karte teilweise außerhalb des Notebookcomputers liegt. Für die Raumnutzung ist dies nachteilig und für den Betrieb lästig. Im Gegensatz dazu kann, nachdem die Expresscard-TV-Karte 2 des vorliegenden Gebrauchsmusters in den Interfaceschlitz 30 des Notebookcomputers 3 eingeführt worden ist, das Gehäuse 20 der Expresscard-TV-Karte 2 vollständig in dem Interfaceschlitz 30 aufgenommen werden, ohne irgendwie herauszuragen. Einige spezielle Merkmale der Expresscard-TV-Karte 2 werden im folgenden noch dargestellt.
  • 4A ist eine schematische perspektivische Ansicht, die den Aufbau des Signalanschlusses 23 zeigt, der bei der Expresscard-TV-Karte 2 benutzt wird. 4B ist eine schematische Ansicht, die die Verbindung des Signalanschlusses 23 mit der Schaltungstafel 21 zeigt. Aus der obigen Beschreibung ergibt sich, daß die Expresscard-TV-Karte 2 vollständig in dem Interfaceschlitz 30 aufgenommen werden kann, so daß die Nachteile, die dadurch entstehen, daß ein Teil der herkömmlichen Expresscard-TV-Karte freiliegt, überwunden werden. Mit anderen Worten, die Vorteile der vorliegenden Expresscard-TV-Karte 2 können der speziellen Kopplungsart des Signalanschlusses 23 mit der Schaltungstafel 21 zugerechnet werden. Wie in 4A gezeigt, weist der Signalanschluß 23 einen Hauptkörper 230, erste und zweite Befestigungsteile 2311 und 2312 sowie erste und zweite Kupplungskörper 2321 und 2322 auf. Die Befestigungsteile 2311 und 2312 ragen aus gegenüberliegenden Seiten des Hauptkörpers 230 heraus. Wenn der Hauptkörper 230 des Signalanschlusses 23 in die Kerbe 203 der Schaltungstafel 21 eingebettet ist, sitzen die bodenseitigen Oberflächen der ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 und 2312 auf der Schaltungstafel 21. Die bodenseitigen Oberflächen der ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 und 2312 werden durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise Oberflächenverlöten oder Oberflächenverkleben, fest mit der Schaltungstafel 21 verbunden. Bei dieser Ausführungsform sind die ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 und 2312 so gebaut, daß sie sich von dem Hauptkörper 32 in eine Richtung parallel zu dem Koaxialkabel, das in dem Hauptkörper 230 aufgenommen wird (vorzugsweise jedoch nicht notwendigerweise) so erstrecken, daß der Kontaktbereich (also der Lötungsbereich oder Klebungsbereich) zwischen dem Signalanschluß 23 und der Schaltungstafel 21 vergrößert wird. Die ersten und zweiten Kupplungskörper 2321 und 2322, die vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise mit den ersten und zweiten Befestigungsteilen 2311 und 2312 aus einem Stück bestehen, ragen aus den Enden der ersten und zweiten Befestigungsteile 2311 bzw. 2312 heraus, so daß sie hakenartige Gebilde für den Signalanschluß 23 bilden. Die ersten und zweiten Kupplungs-Körper 2321 und 2322 haben eine stiftartige Struktur, die aus den ersten und den zweiten Befestigungsteilen 2321 und 2322 senkrecht (vorzugsweise jedoch nicht notwendigerweise) herausragt. Wie aus 4B ersichtlich, ist die Schaltungstafel 21 des weiteren mit ersten und zweiten Durchgangslöchern 204 und 205 versehen, die den ersten bzw. zweiten Kupplungskörper 2321 und 2322 entsprechen. Die ersten und zweiten Kupplungskörper 2321 und 2322 treten mit den ersten und zweiten Durchgangslöchern 204 und 205 der Schaltungstafel 21 in Eingriff. Durch einen solchen Aufbau läßt sich der Signalanschluß 23 einfach und fest auf der Schaltungstafel 21 montieren, indem die Kupplungskörper 2321 und 2322 mit den Durchgangslöchern 204 und 205 in Eingriff gebracht werden sowie durch die O berflächenbefestigung der Befestigungskörper 2311 und 2312 mit der Schaltungstafel 21.
  • Aus der obigen Beschreibung ergibt sich, daß der Signalanschluß 23 und die Schaltungstafel 21 der Expresscard-TV-Karte 2 mit einer speziellen Struktur versehen sind. Nachdem der Hauptkörper 230 des Signalanschlusses 23 in die Kerbe 203 an dem zweiten Ende 202 der Schaltungstafel 21 eingesteckt worden ist, ragt der Empfangsteil 233 zur Aufnahme der Bildsignaleingangsklemme (nicht gezeigt) aus der Schaltungstafel 21 in senkrechter Richtung nicht so weit heraus wie die herkömmliche Konstruktion. Demzufolge ist die Dicke des Gehäuses 20 in der Nähe des Signalanschlusses 23 nicht vergrößert, und die Dicke der Expresscard-TV-Karte 2 ist kleiner als die Breite des Interfaceschlitzes 30 des Notebookcomputers 3 insgesamt. Unter diesen Umständen kann die Expresscard-TV-Karte 2 in dem Interfaceschlitz 30 des Notebookcomputers 3 vollständig untergebracht werden, um dadurch die Nachteile der herkömmlichen TV-Karte zu überwinden.
  • Bei den obigen Ausführungsformen ist die Bildsignaleingangsklemme zur Anpassung an den Aufnahmeteil 233 des Signalanschlusses 23 beispielsweise mit einem Koaxialkabel oder einer Antenne zur Übertragung von Kabelsignalen oder drahtlosen Signalen versehen. Darüber hinaus kann das Koaxialkabel eine TV-Signaleingangsklemme, einen zusammengesetzten AV-Anschluß, einen S-Video-Anschluß oder einen Komponenten-Video-Anschluß aufweisen.
  • Aus der obigen Beschreibung ergibt sich, daß das externe Bildverarbeitungsgerät vollständig in dem Interfaceschlitz des Notebookcomputers aufgenommen wird, die beim Stande der Technik auftretende Nachteile überwunden werden. Bei den obigen Ausführungsformen wird das vorliegende Gebrauchsmuster unter Bezug auf die Expresscard/34-TV-Karte dargestellt, die eine Breite von 34 mm hat. Nichtsdestotrotz läßt sich das dem vorliegenden Gebrauchsmuster zugrunde liegende Konzept auch auf die Expresscard/54-TV-Karte anwenden, die eine Breite von 54 mm hat.
  • Obgleich das Gebrauchsmuster anhand von Beispielen beschrieben worden ist, die gegenwärtig als die am meisten praktikablen und bevorzugten Ausführungsformen anzusehen sind, versteht es sich, daß das Gebrauchsmuster nicht auf die offenbarten Ausführungsformen beschränkt sein soll. Im Gegenteil, es ist beabsichtigt, vielfältige Änderungen und ähnliche Anordnungen abzudecken, die im Schutzumfang der beigefügten Ansprüche liegen, welche die breiteste Interpretation erfahren sollen, so daß sie alle Modifikationen und ähnliche Konstruktionen umfassen.

Claims (9)

  1. Externes Bildverarbeitungsgerät zur Verwendung mit einem Notebookcomputer (3) mit einer Busöffnung (31) und einem Interfaceschlitz (30), dadurch gekennzeichnet, daß das externe Bildverarbeitungsgerät folgende Elemente umfaßt: ein Gehäuse (20); eine Schaltungstafel (21), die in dem Gehäuse (20) angeordnet ist und ein erstes Ende (201) sowie ein zweites Ende (202) aufweist, wobei sich an dem zweiten Ende (202) eine Kerbe (203) befindet; einen Busanschluß (22), der in dem Gehäuse (20) liegt und mit dem ersten Ende (201) der Schaltungstafel (21) so verbunden ist, daß er an die Busöffnung (31) elektrisch angeschlossen ist; und einen Signalanschluß (23), der im Inneren des Gehäuses (20) liegt und in der Kerbe (203) an dem zweiten Ende (202) der Schaltungstafel (21) eingebettet ist, wobei der Signalanschluß (23) einen Empfangsteil (233) aufweist, der eine Bildsignaleingangsklemme aufnimmt, und das Gehäuse (20) vollständig in dem Interfaceschlitz (30) untergebracht ist, wenn der Busanschluß (22) mit der Busöffnung (31) elektrisch verbunden ist.
  2. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das externe Bildverarbeitungsgerät eine Cardbus-TV-Karte oder eine Expresscard-TV-Karte (2) ist.
  3. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Busöffnung (31) des Notebookcomputers (3) eine Cardbusöffnung oder Expresscardöffnung ist.
  4. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalanschluß (23) ferner aufweist einen Hauptkörper (230) zur Aufnahme eines Koaxialkabels; erste und zweite Befestigungsteile (2311, 2312), die mit dem Hauptkörper (230) gekoppelt sind und sich in entgegengesetzten Richtungen erstrecken sowie erste und zweite Befestigungsoberflächen besitzen, die mit der Schaltungstafel (21) verbunden sind, sobald der Hauptkörper (230) des Signalanschlusses (23) in der Kerbe (203) eingebettet ist; sowie erste und zweite Kupplungskörper (2321, 2322), die mit den ersten bzw. zweiten Befestigungsteilen (2311, 2312) gekuppelt sind und aus den ersten und zweiten Befestigungsoberflächen so herausragen, daß sie an der Schaltungstafel (21) befestigbar sind, um dadurch den Signalanschluß (23) auf der Schaltungstafel (21) zu sichern.
  5. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Befestigungsteile (2311, 2312) sich des weiteren von dem Hauptkörper (230) in eine Richtung parallel zur Richtung des Koaxialkabels erstrecken, das in dem Hauptkörper (230) aufgenommen ist.
  6. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungstafel (21) erste und zweite Durchgangslöcher (204, 205) aufweist, die den ersten bzw. zweiten Kupplungskörpern (2321, 2322) entsprechen, wobei die ersten und zweiten Kupplungskörper (2321, 2322) in die ersten und zweiten Durchgangslöcher (204, 205) eingesteckt werden, sobald die ersten und zweiten Befestigungsoberflächen an der Schaltungstafel (21) angebracht werden.
  7. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Kupplungskörper (2321, 2322) senkrecht von den ersten bzw. zweiten Befestigungsoberflächen abstehen.
  8. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildsignaleingang ein Koaxialkabel mit einer Kabel-TV-Signaleingangsklemme, einem zusammengesetzten AV-Anschluß, einem S-Video-Anschluß oder einem Komponenten-Video-Anschluß ist.
  9. Externes Bildverarbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildsignaleingang eine Antenne zur Übertragung drahtloser TV-Signale ist.
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