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DE202007014855U1 - Fischkutterkapsel - Google Patents

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DE202007014855U1
DE202007014855U1 DE202007014855U DE202007014855U DE202007014855U1 DE 202007014855 U1 DE202007014855 U1 DE 202007014855U1 DE 202007014855 U DE202007014855 U DE 202007014855U DE 202007014855 U DE202007014855 U DE 202007014855U DE 202007014855 U1 DE202007014855 U1 DE 202007014855U1
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fish food
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    • A01K97/04Containers for bait; Preparation of bait
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Abstract

Fischfutterkapsel bestehend aus einer Kapselhülle (1) und einem in der Kapselhülle (1) eingeschlossenen flüssigen oder suspensionsartigen Fischfuttermittel (5), dadurch gekennzeichnet, dass im Kapselinnenraum der Fischfutterkapsel eine den Auftrieb der Fischfutterkapsel bestimmende Gasphase (6) eingerichtet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Fischfutterkapseln, welche aus einer Kapselhülle und einem in der Kapselhülle eingeschlossenen flüssigen oder suspensionsartigem Fischfuttermittel bestehen.
  • Fischfutter, Angelköder und Angellockstoffe werden in den verschiedensten Formen hergestellt und angeboten. Es gibt naturnahe Produkte, sowie extra zusammengestellte Mischungen, die dann in den unterschiedlichsten Formen dargereicht werden.
  • Die naturnahen Futter und Angelköder sind die ersten für diesen Bereich eingesetzten Produkte, da sie die „echte” Nahrung der Fische darstellen, und relativ leicht zu beschaffen sind.
  • Wasserflöhe, Mückenlarven, Bachflohkrebse, Fliegen, Würmer, Maden, Artemia und andere Kleintiere werden in lebender, gefrorener sowie auch in getrockneter Form den Zierfischen` gereicht, aber auch als Angelköder verwendet. Pflanzenteile und Früchte wie zum Beispiel Mais, Weizen und andere Getreidesorten sind gängiges Futter und oder Köder für Nutz- und Angelfische.
  • Viele dieser naturnahen Futter und Angelköder werden als Bestandteile von Futter- und Ködermischungen genutzt.
  • Eine weitere große Produktgruppe der Futter- und Angelköderarten ist das Trockenfutter. Hierbei handelt es sich um Futtermischungen bestehend aus tierischen- wie auch pflanzlichen Ausgangsstoffen, die teilweise mit Vitaminen, Konservierungsstoffen, Heil- und Arzneimittel angereichert sind.
  • Je nach der Darreichungsform gibt es die verschiedensten Herstellungsverfahren, wobei die verwendeten Futtermischungen in der Regel sehr ähnlich sind.
  • Flockenfutter ist eine in feine Scheiben geschnittene Futtermischung, die anschließend gefriergetrocknet wird. Herstellungsbedingt haben diese Flocken durch das Schneiden eine rauhe und eine glatte Seite. Je nachdem mit welcher Seite die Flocken aufs Wasser treffen, sinken die Flocken, die mit der rauhen Seite auf die Wasseroberfläche fallen, schneller als die Flocken, die mit der glatten Seite auf der Wasseroberfläche schwimmen, ab. Diese Eigenschaft der Flocken wird vom Anbieter gerne als extra so gewünschter Vorteil dargestellt. Flockenfutter gibt es in den verschiedensten Sorten.
  • Granulate, Boilies und Pellets werden aus ähnlichen Futtermischungen hergestellt wie Flocken, nur werden sie in der Regel mit thermischen Trocknungsverfahren behandelt. Granulate und Boilies sinken aufgrund ihrer Zusammensetzung sofort zu Boden, wohingegen bei Pellets sinkende wie auch schwimmende Produkte angeboten werden.
  • Tabletten und Chips sind Futtersorten, die aus meist pulverisierten Ausgangsstoffen bestehen und in Form gepreßt werden. Als Ausgangsstoffe werden u. a. getrocknete Futtertiere, Flocken, Pellets und auch Pflanzenteile verwendet. Tabletten und Chips sinken meistens sofort zu Boden und sind für die dort lebenden Tiere gedacht.
  • Bei Lockfuttern handelt es sich um Angelköder, die dem Anlocken von Fischen dient. Lockfutter wird in Pulverform angeboten. Dieses Futtergemisch wird vom Angler kurz vor dem Einsatz angefeuchtet und geformt. Die entstandenen Klumpen werden ins Wasser geworfen, wo dann aus dem zerfallenden Klumpen eine „Futterwolke” bestehend aus feinen Bestandteilen entsteht, die durch ihren Geruch kleine Fische anlockt.
  • Darüber hinaus sind arzneimittelhaltige Flocken und Tabletten bekannt. Sind mit Heil- und oder Arzneimittel versetzte Futtermischungen. Diese werden vorrangig zur Behandlung von bakteriellen Erkrankungen sowie gegen Parasitenbefall eingesetzt.
  • In der Schrift WO 2005/115341 A2 sind Mikropartikel und Mikroperlen beschrieben, die aus eine unverdaulichen Polymermatrix bestehen, in der Fischfutterbestandteile eingeschlossen sind, und welche zusätzlich von einem Schutzmantel umgeben ist, beschrieben.
  • Ein weiteres Herstellungsverfahren von Fischfutter ist die Mikroverkapselung, bei der beispielsweise Kleinstfuttertiere oder auch Algen als kernmaterial, gemeinsam mit einem Hüllenmaterial versprüht und so konserviert werden.
  • Reine Flüssigfischnahrung, die suspendiertes Phyto- und Zooplankton enthält, wird zur Aufzucht von Fischbruten oder wirbellosen Wasserbewohner wie Seeanemonen oder Korallen angeboten.
  • Neben der Fütterung von Zier- und Zuchtfischen werden Fischfuttermittel als Lock- und Ködermittel im Angelsport verwendet. Diese sind in der Regel Futter- und Ködermischungen, die in Teigen und Pasten eingearbeitet sind. Bei den Futterpasten handelt es sich um eine in Pastenform gereichte Futtermischung, die aus verschiedenen Futtertieren besteht. Angelteige gibt es in zwei Formen. Eine Variante sind Fertigteigmischungen, die in Tuben oder Gläser verpackt sind und vom Angler sofort verwendet werden. Die zweite Form sind Pulvermischungen, die vor ihrer Nutzung mit Wasser angerührt werden. Beide Futtermischungen enthalten pflanzliche- wie auch tierische Bestandteile sowie Aromastoffe.
  • Nachteilig an den Futtermitteln, die lebende Futtertiere enthalten, ist, dass diese Tiere einen natürlichen Fluchtinstinkt besitzen. Diese Eigenschaft führt dazu, dass diese sich in Aquarien, Zuchtbecken oder Teichen verstecken und sich dort unkontrolliert vermehren oder absterben. Dies kann nachhaltig die Wasserqualität und die Ökologie des Gewässern verändern. Ähnliche Probleme bereiten auch Futtermittel, wie Futterpasten, absinkendes Frostfutter und getrocknete Futtertiere, die nicht gleich aufgenommen werden.
  • Viele Trockenfuttermischungen neigen zum Verwässern. Das heißt, unmittelbar nach dem Einbringen des Futters ins Wasser, lösen sich die Geruchs-, Geschmacks- und Farbstoffe auf. Durch diese Eigenschaft wird einerseits das Wasserverschmutzt und andererseits nehmen Fische dieses Futter nicht mehr auf. Futter, welches am Boden in Ritzen und Spalten liegt, ist für nur für wenige Fischarten erreichbar, so dass ein Großteil des Futters ungenutzt bleibt und deren Zersetzungsprodukte ebenfalls zu einer Veränderung des ökologischen Klimas im Aquarium, Teich oder Zuchtbecken führt. In der Regel führt eine Zersetzung des Futters zu einer Überdüngung des Lebensraums, die sich u. a. in einer Algenblühte äußern kann.
  • Arzneimittelhaltige Flocken und Tabletten werden von den meisten Fischen nur sehr widerwillig oder gar nicht aufgenommen. Ursache für dieses Verhalten sind die von den arzneimittelhaltige Flocken und Tabletten ausströmenden für den Fisch negativ wahrnehmbaren Geruchs- und Geschmackspartikel.
  • Die „Flüssignahrung für Fische” wird von vielen Aquarianern nur ungern verwendet, da die meisten mikroverkapselten Kleinstfuttertiere und Algen schnell zu Boden sinken, und damit für die Aufzucht von kleinen Jungfischen ungeeignet sind, da diese schwebendes Futter benötigen. Bei der Aufzucht von Fischbrut gilt die Regel, dass die Fische im Futter stehen sollen.
  • Zusammenfassend weisen die bekannten Fischfutter- sowie Lock- und Ködermittel erheblich Nachteile auf. Viele Futter- und Ködersorten verlieren schnell ihre Geruchs-, Geschmacks- und Farbstoffe, dass heißt sie verwässern. Andere riechen und schmecken den Fischen nicht oder sinken schnell zu Boden. Diese Eigenschaften wirken sich aufnahmehemmend auf die Fische aus, was zu einer Veränderung des ökologischen Klimas des Lebensraums der Fische führt.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Fischfutter ist, dass das Futter nicht entsprechend den Lebensräumen, d. h. den Wassertiefen, in denen die Fische vorrangig leben, angeboten werden können. Fischarten, die am Boden leben, schwimmen gar nicht oder nur selten zur Wasseroberfläche auf, um Futter aufzunehmen. Zur ausreichenden Fütterung muss das Futter erst zum Boden abgesunken sein. Hingegen nehmen Fische, die nahe der Wasseroberfläche leben, zu Boden gesunkene Futterpartikel nicht auf.
  • Die Anforderungen, die an ein optimiertes Fischfutter gestellt werden, sind somit:
    • 1. eine hohe Akzeptanz bei der Aufnahme durch die eingearbeiteten Aromastoffe;
    • 2. es ist in vielen Farben und Formen herstellbar sein;
    • 3. der Inhalt ist reich an Vitaminen, Nähr- und oder Lockstoffen;
    • 4. es bietet einen Schutz der Inhaltstoffe vor Verwässerung;
    • 5. Bestandteile, die nicht aufgenommen werden, sind biologisch abbaubar, ohne jedoch das ökologische Klima des Lebensraums des Fisches nachhaltig zu verändern;
    • 6. das Sink-, Schwebe-, bzw. Schwimmverhalten ist individuell durch die Zusammensetzung steuerbar;
    • 7. bei Lock- und Ködermittel wird der Lockstoffe langsam an die Umgebung abgegeben;
    • 8. die Entwicklung von für Fische unangenehme Geruchs- und Geschmacksstoffe, welche beispielsweise durch Arzneizusätze entstehen können, sind minimiert oder gar ausgeschlossen;
    • 9. das Fischfuttermittel ist in hoher und gleichbleibender Qualität industriell und preiswert herstellbar;
    • 10. das Fischfutter ist den Fischen in ihrem bevorzugten Lebensraum, beispielsweise in einer bestimmten Wassertiefe, dauerhaft anbietbar und zugänglich.
  • Die genannten Anforderungen werden durch eine Fischfutterkapsel, welche aus einer Kapselhülle und einem in der Kapselhülle eingeschlossenem flüssigen oder suspensionsartigem Fischfuttermittel sowie einer den Auftrieb der Kapsel bestimmenden Gasphase besteht, gelöst.
  • Ein suspensionsartiges Fischfuttermittel ist ein Futtermittel, welches eine Suspension, d. h. ein heterogenes Stoffgemisch, bei dem feste Partikel in eine Flüssigkeit verteilt sind.
  • Die Kapselhülle wird als Transport-, Lock- und Verpackungsmittel sowie als Bestandteil der Nahrung eingesetzt.
  • Die Kapselhülle besteht aus einem Material, welches von den Fischen unbedenklich verzehrt werden kann. Solche Materialien sind insbesondere Gelatinen tierischer Herkunft, Alginate, Stärke, Polyvenylalkohole, Chitosane, Carrageen, Cellulosederivate, Eudragit® und andere von Wasserlebewesen verstoffwechselbare oder ausscheidbare Immobilisate.
  • Vorzugsweise löst sie sich die Kapselhülle nach der Futtergabe im Gewässer in einem Zeitraum von vorzugsweise 0,5 bis 3 Stunden, insbesondere in einem Zeitraum von 1 bis 2 Stunden, rückstandslos auf. Die Kapselhülle ist in einer besonderen Ausführungsform über einen weiten Bereich stabil gegenüber Licht- und Temperatureinflüssen sowie pH-Wertänderungen und chemisch- und biologisch aktiven Inhaltstoffen. Gleichzeitig ist die Membran derart konfiguriert, dass während der Lagerung der Futtermittelkapsel weder Bestandteile des Futtermittels noch die Gasphase austreten können und so die Eigenschaften der Fischfutterkapseln über einen langen Lagerungszeitraum erhalten bleiben. Insbesondere Weichgelatinekapseln weisen die geforderten Membraneigenschaften auf.
  • In die Kapselhülle können Geruchs- und Geschmacksstoffe eingearbeitet sein. Dies bietet den Vorteil, für den Fisch negativ wahrnehmbare Geschmacks- und Geruchsstoffe, welche den Bestandteilen des Fischfuttermittels oder der Arznei zueigen sein können, überdecken oder überlagern zu können.
  • Gleichzeitig können diese Geschmacks- und Geruchsstoffe den Fisch anlocken. Solche Lockstoffe können Aromen, ätherische Öle, Extrakte aus Tieren oder Pflanzen beispielsweise Wurm- oder Algenextrakte, Geschmacksträger wie Gewürze, Algen oder andere Substanzen sein, die vom Fisch gerne aufgenommen werden und ihn animieren, die Fischfutterkapsel zu fressen.
  • Auch kann die Kapselhülle eingefärbt sein. Hier werden vorzugsweise Lebensmittelfarben oder Farbstoffe, die gesundheitlich unbedenklich sind, eingesetzt. Die Fischfutterkapsel kann ein- oder mehrfarbig sein.
  • Die Fischfutterkapsel kann aus zwei oder mehr Kapselteilen bestehen, die unterschiedliche Zusammensetzungen eines Fischfuttermittels, Arzneimittels oder einer Kombination daraus enthalten. Beispielsweise können bei der Herstellung von Weichgelatinekapseln diese aus zwei Gelatinekapselhälften bestehen, wobei diese unterschiedliche Gelatinemischungen enthalten können. Die Futterkapselteile können unterschiedlich gefärbt ein. Ebenfalls kann die Viskosität des Fischfuttermittels in den jeweiligen Futterkapselteilen unterschiedlich hoch sein. Damit kann eine Fischfutterkapsel erzeugt werden, die einerseits einen Bereich, in welchem flüssige oder niederviskose Fischfuttermittel, Geschmacks- und/oder Geruchsstoffe enthalten sind, und andererseits einen Bereich, der hochviskos oder auch fest sein kann, aufweist. Solche Fischfutterkapseln finden bevorzugt im Angelsport Verwendung. Der feste Bereich einer solchen Fischfutterkapsel dient der Fixierbarkeit der Fischfutterkapsel an Angelhaken oder anderem Angelzubehör. Beim Anbringen der Fischfutterkapsel an einem Angelhaken wird die Kapsel wie ein handelsüblicher Köder mit dem festen Bereich auf den Angelhaken gespießt und so fixiert. Der Bereich der Kapsel, der flüssige oder niederviskose Futtermittel, Geschmacks- und/oder Geruchsstoffe, insbesondere Lockstoffe, enthält, dient der Köderung der Fische. Dieser Kapselbereich kann derart eingerichtet sein, dass die Lock- und Futtermittelstoffe langsam freigesetzt werden. Die Freisetzung kann durch Auflösen der Kapselhülle im wässrigen Medium oder durch mechanische Einwirkung erfolgen.
  • In einer weiteren Ausführungsform können die Fischfutterkapseln aus Kapselteilen bestehen, die voneinander abweichenden Aromen, Farben und Gallertfestigkeiten enthalten bzw. aufweisen.
  • Das flüssige oder suspensionsartige Fischfuttermittel besteht vorzugsweise aus einer flüssigen lipophilen Grundmasse, insbesondere einem pflanzlichen oder tierischen Öl, in welcher weitere Zusätze wie flüssige und/oder feste Futterbestandteile eingearbeitet sind. Auch kann die lipophile Grundmasse eine Wasser-in-Öl Emulsion sein. Weitere Futterbestandteile sind vorzugsweise Vitamine, Carotinoide, gelöste Mineralien und Spurenelemente, Proteine und/oder Kohlenhydrate sowie Faserstoffe. In einer bevorzugten Ausführungsform sind gemahlene oder pulverisierte Futtertiere in der lipophilen Grundmasse eingearbeitet.
  • Im weiteren Verlauf der Beschreibung ist bei Nennung des Fischfuttermittels sowohl ein rein flüssiges als auch ein suspensionsartiges Fischfuttermittel gemeint.
  • Die Schwimm- und Auftriebseigenschaften der Fischfutterkapsel sind durch den Anteil der Gasphase zum Oberflächenvolumenverhältnis und dem Gewicht der Fischfutterkapsel einstellbar. Die Kapselhülle läßt sich aufgrund des Herstellungsverfahrens und ihrer Stabilität nicht beliebig verringern und die Verwendung von „leichten” Inhaltsstoffen kann ebenfalls nicht beliebig erhöht werden. Als Problemlösung wird eine sich in der Kapsel befindliche Gasphase angegeben.
  • Die Kapselhülle mit Gasbläschen anzureichern ist wenig zweckmäßig, da dadurch die Stabilität und Permeabilität der Membran und somit die Dichtigkeit beeinflusst wird. Durch Ausbildung einer Gasphase im Inneren der Kapsel werden diese Probleme gelöst.
  • Je nach gewählter Größe des Anteils der Gasphase pro Kapsel kann die Fischfutterkapsel eine schwimmende, d. h. auf der Wasseroberfläche treibende, oder eine schwebende, d. h. in einer bestimmten Wassertiefe stehende oder auch eine absinkende Kapsel sein.
  • Dies bietet den Vorteil, den Fischen in ihren bevorzugten Lebensräumen, in der Regel ist diese eine bestimmten Wassertiefe oder Wasserschicht, Futter anbieten zu können.
  • Die Fischfutterkapseln sind bevorzugt kugelförmig, oblong, oval, twist off oder torpedoförmig. Es ist jedoch jede andere Form möglich. Die Fischfutterkapsel weisen eine Größe von 0,5 bis 50 mm, vorzugsweise 2 bis 40 mm, insbesondere 5 bis 20 mm, auf, wobei hier bei nicht kugelförmigen Formaten der jeweils größte Durchmesser angegeben ist.
  • Die Ausbildung einer Gasphase im Inneren der Kapsel wird wie folgt erreicht. Zunächst werden die festen Inhaltsstoffe des Fischfuttermittels gemischt und zermahlen. Diese werden der lipophilen Grundmasse zugeben. Anschließend werden weitere flüssige Bestandteile der lipophilen Grundmasse zugesetzt. Zur Vermeidung eines vorzeitigen Gasaustritts während des Herstellungsprozesses wird das flüssige oder suspensionsartige Fischfuttermittel eingedickt, d. h. deren Viskosität erhöht. Dies kann zum Beispiel durch Einarbeitung in flüssiges Bienenwachs erreicht werden. Auch kann die Viskosität durch Zugabe von Verdickern wie Alginsäure, Agar, Carrageen, Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Traganth, Gummi arabicum, Xanthan, Karaya, Tarakernmehl, Gellan, Pektin, Zellulose, Zelluloseether, Carboxymethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Methylcellulose, Methylethylcellulose, modifizierte Stärke, Agar, Gelatine, Pektin, Sago, PEG, Polyacrysäure oder weiteren Cellulosederivate erhöht werden.
  • Anschließend erfolgt eine Entgasung des Fischfuttermittels, um insbesondere den reaktiven Sauerstoff aus dem Fischfuttermittel auszutreiben, welcher zu einer Oxidation und damit zu einer vorzeitigen Zerstörung der Futtermittelbestandteile führen würde.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt erfolgt der Eintrag einer gegenüber den Bestandteilen des Futtermittels unreaktiven Gasphase. Hierbei wird das eingedickte und entgaste Futtermittel unter starkem Rühren mit einem Gas oder Gasgemisch vermischt. Dieser Vorgang wird beispielsweise durch einen Impeller mit Begasungskorb, unter dem der Gasaustritt (feinperlig) montiert ist, mit Strömungsrichtung nach oben durchgeführt. Die Menge des zugesetzten Gases richtet sich nach der gewünschten Auftriebskraft, die bedingt, ob die Futterkapsel schwimmt, schwebt oder sinkt.
  • Nach Beendigung der Gaszugabe, wird der Füllstoff unter ständigem Rühren und Schutzbegasung in Form einer Gassperre, welche vorzugsweise die gleiche Zusammensetzung wie die eingetragene Gasphase hat, sofort verkapselt. Durch die Schutzbegasung wird das Fischfuttermittel nicht nur vor Sauerstoffkontakt geschützt und eine Eintrag von Sauerstoff in das Fischfuttermittel verhindert, sondern es werden durch Rühren erneut Gasanteile in das Fischfuttermittel eingetragen, wodurch der Gasanteil im Fischfuttermittel nahezu konstant gehalten werden kann.
  • Als Gas wird vorzugsweise Stickstoff, Argon, Kohlendioxyd oder ein anderes nicht mit den Inhaltsstoffen des Fischfuttermittels reaktives Gas verwendet. Es kann auch ein Stickstoff/Argon Gemisch oder ein anderes nicht reaktives Gasgemisch eingesetzt werden. Stickstoff oder Argon sind für den Fisch ungefährlich und werden nach der Verdauung wieder ausgeschieden, denn es kommt bei Fressvorgang regelmäßig zur Aufnahme von Gasen, welche dann mit dem Kot ausgeschieden wird.
  • Das gashaltige Fischfuttermittel wird anschließend mit bekannten Verfahren in einer Kapselhülle eingeschlossen. Solche Verfahren sind aus der Verkapselung von Arzneien, Ernährungsergänzungsmitteln oder Kosmetika bekannt. Bei der Verwendung von Weichgelatine ist dies bevorzugt ein Verkapselungsprozess, bei den an einer Verkapselungsmaschine aus der Gelatinelösung unter Abkühlen zwei endlose Bänder geformt werden, die zwischen zwei gegenläufig rotierenden Formwalzen hindurch geführt werden. Diese Walzen sind mit napfförmigen Vertiefungen versehen, mittels deren aus den Gelatinebändern jeweils zwei einander gegenüber liegende Stücke ausgestanzt werden, die wiederum unter Druck und leichter Temperatur am Rande miteinander verschweißt werden. Unmittelbar vor dem endgültigen Schließen der umlaufenden Naht wird synchron zur Umdrehung mittels einer Pumpe und eines damit verbundenen Füllkeils der fließ- und pumpfähige Kapselinhalt eingespritzt.
  • Ein bevorzugtes Herstellungsverfahren weist die Verfahrensschritte
    • 1. Es wird ca. 1/3 der für das Fischfuttermittel benötigten tierischen und oder pflanzlichen Öle in einen separaten Behälter gefüllt. Das Wachs, vorzugsweise Bienenwachs oder aber ein anderes Wachs, welches für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden darf, wird ebenfalls in einen eigenen Behälter gefüllt.
    • 2. Das Wachs wird auf 50–60°C erhitzt.
    • 3. Das erhitzte Wachs wird unter ständigem Rühren langsam mit dem Öl vermischt. Die Mischung wird dabei langsam unter die Schmelztemperatur des Kapselhüllenmaterials abgekühlt.
    • 4. Zugabe der sonstigen Futtermittelbestandteile sowie des restlichen Öls.
    • 5. Das Fischfuttermittel wird in einer Mühle feinvermahlen.
    • 6. Das Fischfuttermittel wird entgast.
    • 7. Begasen des Fischfuttermittels mit einem nicht mit dem Fischfuttermittel reaktivem Gas, vorzugsweise Stickstoff oder ein Stickstoff Argon Gemisch, unter hoher Dispergierung. Die Menge des zugesetzten Gases wird durch das gewünschte Sink- oder Schwebeverhalten der Kapsel bestimmt.
    • 8. Einrichten einer Gassperre.
    • 9. Rühren des Fischfuttermittels unter Erhalt der Gassperre
    • 10. Verkapseln des Fischfuttermittels
    auf.
  • In einem alternativen Herstellungsverfahren werden die flüssige Wachsphase und das Fischfuttermittel vor der Vereinigung separat hergestellt und entgast. Das erste Drittel des entgasten Fischfuttermittels wird anschließend der flüssigen Wachsphase zugegeben und mit dieser vermengt. In den verbliebenen 2/3 des Fischfuttermittels wird das nichtreaktive Gas dispergiert. In einem weiteren Verfahrensschritt wird das mit nichtreaktivem Gas versetzte Fischfuttermittel in die entgaste Wachs/Fischfuttermittelvorlage unter einer Gassperre eingerührt. Abschließend wird das fertiggestellte Fischfuttermittel verkapselt.
  • Darüberhinaus können die Fischfutterkapseln durch Vertropfung erzeugt werden. Mit dieser Technologie können Fischfutterkapseln mit einer Kapselgröße im Bereich von 0,5 bis 5 mm erzeugt werden, die hohlkugelförmig sind. In einem bevorzugten Verfahren werden die Hohlkugeln durch eine koaxiale Vertropfung, der ein Gasstrom, insbesondere ein Gasstrom eines nicht mit den Futterbestandteilen reaktiven Gases, oder eine Schwingung überlagert ist, gebildet. Die Ausbildung der Kapselhülle erfolgt durch Vernetzung in einem Vernetzungsbad, Ausfällung, Erstarren oder durch andere bekannte, in diesem Technologiebereich angewandte chemische oder physikalische Vorgänge.
  • Die Fischfutterkapseln können zur Versorgung der Fische im Krankheitsfall Arzneien zur Behandlung von Fischerkrankungen enthalten. Diese können allein oder in Kombination mit einem oder mehreren weiteren Arzneimitteln und/oder mit einem Fischfuttermittel kombiniert sein. Die Fischfutterkapseln werden vorzugsweise zur Behandlung von Erkrankungen oder Parasitenbefälle wie „Weißpünktchenkrankheit sowohl im Süßals auch im Seewasser, herzförmiger Hauttrüber, kleiner bohnenförmiger Hauttrüber, kreisförmiger Hauttrüber, Samtkrankheit, Kiemenwürmer, Mycosen, Lymphocystis, Darmflagellaten, Fräskopfwurm sowie bakterielle, viruelle oder durch Sporentierchen bedingte Erkrankungen” verwendet. Die arzneihaltige Fischfutterkapsel kann als fressbare Futterkapsel oder als Depotkapsel hergerichtet sein. Eine arzneimittelhaltige Fischfutterkapsel ist eine Kapsel, die in Größe und Geschmack vom Fisch aufgenommen werden kann. Sie dient einer systemischen Behandlung der Erkrankung des Fisches. Depotkapseln sind Kapseln, die ausreichend groß sind oder einen für Fische negativen Geschmack aufweisen, so dass sie vom Fisch nicht aufgenommen werden. Sie werden im Umgebungsraum des Fisches platziert. Depotkapseln sind insbesondere derart gestaltet, dass eine kontinuierliche Freigabe des Medikamentes über einen langen Zeitraum erfolgt. Dies kann über das Auflöseverhalten oder die Permeabilität der Kapselhülle im wässrigen Milieu gesteuert werden. Mit Depotkapsel kann eine äußere Behandlung, beispielsweise eine Behandlung von Parasiten oder Pilzen auf der Hautoberfläche des Fisches, durch Freisetzung des Arzneimittels in den Umgebungsraum des Fisches erreicht werden.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Fischfutterkit, bestehend aus verschiedenen Fischfutterkapseln mit voneinander variierenden Auftriebseigenschaften und/oder unterschiedlichen Fischfuttermitteln. Hiermit können in einer Herrichtung verschiedene Fischarten in ihren individuellen Lebensräumen, womit hier die unterschiedlichen Wasserschichten (Wasseroberfläche, mittlere Wasserschichten, Boden) gemeint sind, gefüttert werden. Jeder Fisch erhält das eigens für ihn hergerichtete und optimierte Futter in seinem Lebensraum bereitgestellt. Somit ist eine gezielte Fütterung der Fische entsprechend ihren Bedürfnissen möglich. Futterkonkurrenz und Futterneid durch Futterfang an der Oberfläche oder am Boden des Beckens werden vermieden.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Die Figuren zeigen
  • 1: Querschnittsdarstellung einer Fischfutterkapsel,
  • 2a–c: schematische Darstellung einer Alternative des Herstellungsverfahrens.
  • In 1 ist eine hohlkugelförmige Fischfutterkapsel bestehend aus einer Kapselhülle 1 und einem im Kapselinnenraum lokalisiertem Fischfuttermittel 5 gezeigt. Die Kapselhülle 1 besteht aus fester Weichgelatine 2, in der Farbstoffe 3 und Aromastoffe 4 eingearbeitet sind. Das Fischfuttermittel 5 besteht aus Festpartikeln 7, insbesondere pulverisierten Futtertierchen, und Wachspartikeln 8. Im Fischfuttermittel 5 sind Gasbläschen 6 dispergiert, deren Anteil im Verhältnis zum Oberflächenvolumenverhältnis und Gewicht der Fischfutterkapsel den Auftrieb der Fischfutterkapsel bestimmen.
  • Eine schematische Darstellung einer Alternative des Herstellungsverfahrens ist in 2a–c dargestellt. Die Herstellungsanlage besteht aus einem Tank 9 (2a), in welchem eine Wachsphase 10 vorgelegt und auf 50–60°C mittels einer Wärmequelle 11 erhitzt wird. Die 2b zeigt den Vorgang des Vermengens der Wachsphase 10 mit in einer lipophilen Grundmasse eingearbeiteten Futtermittelbestandteilen 12. Zum Mischen der beiden Phasen ist ein Rührer 13 eingerichtet, mit welchem unter Abkühlung des Gemisches aus Wachsphase und Öl, ein homogenes Gemisch, das Fischfuttermittel 14, erzeugt wird. Der Entgasungsschritt ist nicht dargestellt. Die 2c. zeigt das Begasen des entgasten Fischfuttermittels 16 mit einem Rührer 15, unter welchem ein Begasungskorb 17 angebracht ist, mittels welchem die nicht mit den Bestandteilen des Fischfuttermittels reaktive Gasphase fein im Futtermittel 16 dispergiert wird. Der Zustand der Dispersion 18 ist feinblasig und homogen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kapselhülle
    2
    Weichgelatine
    3
    Farbstoff
    4
    Aromastoff
    5
    Fischfuttermittel
    6
    Gasblase
    7
    Festpartikel, pulverisierte Futtertiere
    8
    Wachspartikel
    9
    Tank
    10
    Wachsphase
    11
    Heizmittel
    12
    in einer lipophilen Grundmasse eingearbeiteten Futtermittelbestandteilen
    13
    Rührer
    14
    Fischfuttermittel, lufthaltig
    15
    dispergierender Rührer
    16
    entgastes Fischfuttermittel
    17
    Begasungskorb
    18
    Dispersion
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2005/115341 A2 [0013]

Claims (11)

  1. Fischfutterkapsel bestehend aus einer Kapselhülle (1) und einem in der Kapselhülle (1) eingeschlossenen flüssigen oder suspensionsartigen Fischfuttermittel (5), dadurch gekennzeichnet, dass im Kapselinnenraum der Fischfutterkapsel eine den Auftrieb der Fischfutterkapsel bestimmende Gasphase (6) eingerichtet ist.
  2. Fischfutterkapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselhülle (1) gebildet ist aus einer Verbindung ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus „Gelatinen (2) tierischer Herkunft, Alginate, Stärke, Polyvenylalkohole, Chitosane, Carragenan, Cellulosederivate, Eudragit®, von Wasserlebewesen verstoffwechselbare oder ausscheidbare Immobilisate”.
  3. Fischfutterkapsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselhülle (1) in Wasser auflösbar ist.
  4. Fischfutterkapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapselhülle (1) Farb- (3), Geschmacks- (4) und/oder Geruchsstoffe (4) enthält.
  5. Fischfutterkapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das flüssige oder suspensionsartige Fischfuttermittel (5) aus einer flüssigen lipophilen Grundmasse, insbesondere einem pflanzlichen oder tierischen Öl, flüssigen und/oder festen Futterbestandteile (12) und einem Verdicker (8), vorzugsweise einer Wachsphase, besteht.
  6. Fischfutterkapsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die lipophile Grundmasse eine Wasser-in-Öl Emulsion ist.
  7. Fischfutterkapsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die flüssige und/oder feste Futterbestandteile (12) Heil- oder Arzneimittel, Geruchsstoffe, Geschmacksstoffe, Lockstoffe, Vitamine, Carotinoide, gelöste Mineralien und Spurenelemente, Proteine, Kohlenhydrate, gemahlene und/oder pulverisierte Futtertiere (7) und/oder Faserstoffe sind.
  8. Fischfutterkapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fischfutterkapsel aus zwei oder mehr von einander unterschiedlichen Kapselteilen besteht, wobei die Kapselteile unterschiedliche Zusammensetzungen eines Fischfuttermittels, Arzneimittels und/oder einer Kombination daraus enthalten.
  9. Fischfutterkapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die den Auftrieb der Fischfutterkapsel bestimmende Gasphase (6) ein nicht mit den Bestandteilen des Fischfuttermittels reaktives Gas ist.
  10. Fischfutterkapsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das nicht mit den Bestandteilen des Fischfuttermittels reaktive Gas (6) ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus „Stickstoff, Argon, Kohlendioxyd oder einem Gemisch zweier oder mehrerer Gase”.
  11. Fischfutterkit bestehend aus verschiedenen Fischfutterkapseln nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit voneinander variierenden Auftriebseigenschaften und/oder unterschiedlichen Fischfuttermitteln (5).
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