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DE202007003500U1 - Kamerawagen - Google Patents

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DE202007003500U1
DE202007003500U1 DE200720003500 DE202007003500U DE202007003500U1 DE 202007003500 U1 DE202007003500 U1 DE 202007003500U1 DE 200720003500 DE200720003500 DE 200720003500 DE 202007003500 U DE202007003500 U DE 202007003500U DE 202007003500 U1 DE202007003500 U1 DE 202007003500U1
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DE
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steering
lever
chassis
steering lever
rod
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DE200720003500
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GRIP FACTORY MUNICH GmbH
Original Assignee
GRIP FACTORY MUNICH GmbH
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D13/00Steering specially adapted for trailers
    • B62D13/04Steering specially adapted for trailers for individually-pivoted wheels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F11/00Lifting devices specially adapted for particular uses not otherwise provided for
    • B66F11/04Lifting devices specially adapted for particular uses not otherwise provided for for movable platforms or cabins, e.g. on vehicles, permitting workmen to place themselves in any desired position for carrying out required operations
    • B66F11/048Mobile camera platform
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16MFRAMES, CASINGS OR BEDS OF ENGINES, MACHINES OR APPARATUS, NOT SPECIFIC TO ENGINES, MACHINES OR APPARATUS PROVIDED FOR ELSEWHERE; STANDS; SUPPORTS
    • F16M11/00Stands or trestles as supports for apparatus or articles placed thereon ; Stands for scientific apparatus such as gravitational force meters
    • F16M11/42Stands or trestles as supports for apparatus or articles placed thereon ; Stands for scientific apparatus such as gravitational force meters with arrangement for propelling the support stands on wheels
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Abstract

Kamerawagen mit einem Vorderräder (11) und Hinterräder (12) umfassenden Fahrgestell (13), wobei die Vorder- und Hinterräder (11, 12) über ein Lenkgetriebe (14) mit einer eine Lenkstange (15) umfassenden Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, daß entweder nur die Vorderräder (11), nur die Hinterräder (12) oder alle gemeinsam lenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorder- und Hinterräder (11, 12) bzw. deren Achsen (16) jeweils über eine gemeinsame vordere Spurstange (17) und hintere Spurstange (18) so miteinander verbunden sind, daß sie jeweils parallel zueinander lenkbar sind, und daß das Lenkgetriebe (14) ein Koppelelement, insbesondere eine Koppelstange (19) umfaßt, die über einen schwenkbar am Fahrgestell (13) gelagerten Winkelhebel (20, 21) mit einer der beiden Spurstangen (17; 18) fest und mit der anderen der beiden Spurstangen (18; 17) lösbar verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kamerawagen mit einem Vorderräder und Hinterräder umfassenden Fahrgestell, wobei die Vorder- und Hinterräder über ein Lenkgetriebe mit einer eine Lenkstange umfassende Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, dass entweder nur die Vorderräder, nur die Hinterräder oder alle gemeinsam lenkbar sind.
  • Kamerawagen mit den drei vorgenannten verschiedenen Lenkmodi sind dem Prinzip nach Beispielsweise aus der Filmtechnik bekannt. Hierbei unterscheidet man zwischen Kamerawagen, bei denen nur die Vorderräder konventionell, d.h. paarweise nach links oder rechts lenkbar sind, Kamerawagen, bei denen nur die Hinterräder konventionell, d.h. paarweise nach links oder rechts lenkbar sind, und Kamerawagen, bei denen alle Räder, d.h. die Vorderräder und die Hinterräder gemeinsam lenkbar sind. Kamerawagen, deren Vorder- und Hinterräder gemeinsam lenkbar sind, können in einem sogenannten „Crab-Modus", bei welchem die Vorder- und Hinterräder jeweils nach links oder rechts lenkbar sind, oder in einem sogenannten „Round-Modus" betrieben werden, bei welchem die Vorder- und Hinterräder jeweils entgegengesetzt nach links oder rechts lenkbar sind.
  • Allen Kamerawagen gemein sind drei oder vier Räder und eine Möglichkeit, eine Kamera zu befestigen; ansonsten allerdings unterscheiden sich die verschiednen Ansätze stark. Die einfachste Variante, der sogenannte Western-Dolly, besteht aus vier Rädern, die eine Plattform tragen, auf der ein Euromount zur Aufnahme einer Kamera etc. montiert ist. Beim Western-Dolly sind zwei der Reifen fest, d.h. nicht lenkbar, während die anderen beiden Reifen mittels einer Lenkstange, mit welcher der Dolly auch gezogen bzw. geschoben wird, wie bei einem Auto bewegt werden können. Die Kamera wird mit Hilfe sogenannter Bazookas in der gewünschten Höhe auf dem Euromount befestigt, wobei der Kameramann und ggf. sein Assistent in der Regel auf der Plattform des Dollys stehen. Diese einfachste Variante eines Kamerawagens eignet sich vor allem für Fahrten auf ohnehin ebenem Untergrund mit nur leichten Unebenheiten und wird wegen seiner Unkompliziertheit geschätzt.
  • Eine andere Variante eines Kamerawagens ist der sogenannte Scheren-Dolly, welcher sich durch ein scherenartiges, hydraulisches Hubsystem auszeichnet. Beim Scheren-Dolly sind die Räder in verschieden Kombinationen lenkbar. Hierbei sind eine Zweiradlenkung, bei welcher alle Räder in die gleiche Richtung zeigen, und eine Vierradlenkung, bei welcher die vorderen und hinteren Räder entgegengesetzt lenken, möglich.
  • Um bei der Kamerabewegung ein Verwackeln des Bildes ermöglichst zu verhindern, ist ein Kamerawagen (engl. „Dolly") erforderlich, welcher der notwendigen Präzision der Kamerabewegung Sorge trägt. Neben der Kamerafahrt entlang einer Achse in jeder der Dimensionen spielt die Kreisfahrt, bei welcher ein Motiv in einem Viertel-, Halb- oder vollständigem Kreis umfahren wird, eine wichtige Rolle, um die filmische Ausdrucksweise zu bereichern. Hierzu ist es erforderlich, dass der Kamerawagen nicht nur eine saubere und weiche Kamerafahrt entlang einer Achse in jeder der Dimensionen erlaubt, sondern auch eine genau reproduzierbare Kreisfahrt ermöglicht.
  • Demnach liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Kamerawagen der eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, dass dieser möglichst flexibel einsetzbar ist, wobei insbesondere das Lenkgetriebe kompakt, einfach in der Konzeption und damit preiswert in der Herstellung und darüber hinaus einfach betätigbar sowie funktionssicher ist. Insbesondere soll mit der erfindungsgemäßen Lösung ein Umschalten zwischen den verschiedenen Lenkmodi einfach zu realisieren sein.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Kamerawagen der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Vorder- und Hinterräder bzw. deren Achsen jeweils über eine gemeinsame vordere Spurstange und hintere Spurstange so miteinander verbunden sind, dass sie jeweils parallel zueinander lenkbar sind, wobei das Lenkgetriebe ein Koppelelement, insbesondere eine Koppelstange aufweist, die über einen schwenkbar am Fahrgestell gelagerten Winkelhebel mit einer der beiden Spurstangen fest und mit der anderen der beiden Spurstangen lösbar verbunden ist.
  • Die mit der erfindungsgemäßen Lösung erzielbaren Vorteile liegen auf der Hand. Einerseits durch das Vorsehen einer vorderen Spurstange, mit welcher die Achsen der Vorderräder miteinander verbunden sind, und andererseits durch das Vorsehen einer hinteren Spurstange, mit welcher die Achsen der Hinterräder miteinander verbunden sind, verfügt der Kamerawagen über zwei Lenkachsen, so dass je nach Bedarf mit dem Kamerawagen eine Vorderradlenkung, eine Hinterradlenkung oder eine Vierradlenkung realisierbar ist. Insbesondere sind damit genau reproduzierbare Kreisfahrten möglich.
  • Andererseits sind die Vorder- und Hinterräder des Kamerawagens über ein Lenkgetriebe mit einer eine Lenkstange umfassenden Lenkeinrichtung verbunden, wobei das Lenkgetriebe eine Koppelstange aufweist, die über einen schwenkbar am Fahrgestell gelagerten Winkelhebel mit einer der beiden Spurstangen, beispielsweise mit der vorderen Spurstange, fest verbunden ist. Demnach wird diese mit der Koppelstange fest verbundene Spurstange bei einer Auslenkung der Lenkstange betätigt, wenn das Lenkgetriebe mit der Lenkstange in Eingriff steht. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass in einem Fall, wenn die Lenkstange mit der Koppelstange des Lenkgetriebes in Eingriff steht, durch Auslenkung der Lenkstange eine Vorderradlenkung des Kamerawagens realisierbar ist. Dabei werden die zur Auslenkung der Vorderräder erforderlichen Kräfte von der Lenkstange über das Koppelelement, und insbesondere über die Koppelstange, auf den vorderen Winkelhebel und somit auf die vordere Spurstange übertragen.
  • Da das Koppelelement bzw. die Koppelstange des Lenkgetriebes über einen weiteren (hinteren) Winkelhebel mit der anderen der beiden Spurstangen, beispielsweise der hinteren Spurstange, lösbar verbunden ist, sind im Hinblick auf die Hinterradlenkung zwei unterschiedliche Konfigurationen denkbar. Bei der ersten Konfiguration, bei welcher das Koppelelement des Lenkgetriebes über den schwenkbar am Fahrgestell gelagerten hinteren Winkelhebel mit der anderen der beiden Spurstangen, beispielsweise mit der hinteren Spurstange, fest verbunden ist, werden bei einer Auslenkung der Lenkstange die bei der Lenkung des Kamerawagens anfallenden Kräfte von der Lenkstange über den hinteren schwenkbar am Fahrgestell gelagerten Winkelhebel mit der anderen der beiden Spurstangen, also in diesem Fall der hinteren Spurstange, übertragen, was zu einer Auslenkung der Hinterräder führt. Hierbei ist zu beachten, dass das Koppelelement bzw. die Koppelstange des Lenkgetriebes über den schwenkbar am Fahrgestell gelagerten vorderen Winkelhebel mit der vorderen Spurstange fest verbunden ist und somit – gleichzeitig zur Auslenkung der Hinterräder – eine Auslenkung der Vorderräder bewirkt. In dieser Konfiguration ist der Kamerawagen demnach mit einer Vierradlenkung bewegbar.
  • In der anderen Konfiguration, bei welcher die mit dem schwenkbar am Fahrgestell gelagerten hinteren Winkelhebel bewirkte Verbindung zwischen dem Koppelelement und der hinteren Spurstange gelöst ist, werden bei Betätigung der die Lenkstange umfassenden Lenkeinrichtung keine Lenkkräfte auf die hintere Spurstange übertragen, so dass die Hinterräder des Kamerawagens nicht auslenkbar sind und lediglich die zuvor beschriebene Vorderradlenkung vorliegt.
  • Demnach sind für den Kamerawagen allein durch das Vorsehen der lösbaren Verbindung zwischen dem Koppelelement bzw. der Koppelstange des Lenkgetriebes und einer der beiden Spurstangen, beispielsweise der hinteren Spurstange, zumindest zwei Lenkmodi realisierbar, nämlich die Vorderradlenkung und die Vierradlenkung.
  • Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kamerawagens sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • In einer besonders bevorzugten Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Kamerawagens ist vorgesehen, dass die andere der beiden Spurstangen, beispielsweise die hintere Spurstange, die lösbar mit der Koppelstange verbunden ist, mit einem ersten am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Lenkhebel verbunden ist, während die Koppelstange selber mittels eines am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Winkelhebels, dessen freier Arm als zweiter Lenkhebel dient, betätigbar ist. Dieser am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Winkelhebel entspricht in bevorzugter Weise dem bereits erwähnten hinteren Winkelhebel, d.h. dem am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Winkelhebel, über welchen das Koppelelement bzw. die Koppelstange des Lenkgetriebes mit der anderen der beiden Spurstangen, beispielsweise der hinteren Spurstange, lösbar verbunden ist.
  • Bei dieser bevorzugten Weiterentwicklung sind somit zusätzlich zu der lösbaren Verbindung zwischen dem Koppelelement bzw. der Koppelstange des Lenkgetriebes und einer der beiden Spurstangen insgesamt zwei Lenkhebel vorgesehen, so dass – je nachdem, welcher der beiden Lenkhebel zur Lenkung des Kamerawagens verwendet wird – nur die Vorderräder, nur die Hinterräder oder alle gemeinsam lenkbar sind. Hierbei ist zu beachten, dass einerseits durch ein einfaches Lösen der Verbindung zwischen dem Koppelelement bzw. der Koppelstange des Lenkgetriebes und einer der beiden Spurstangen und andererseits durch eine geeignete Wahl des zur Lenkung des Kamerawagens verwendeten Lenkhebels zwischen den verschiedenen Lenkmodi des Kamerawagens gewechselt werden kann.
  • Da im einzelnen bei der zuletzt genannten bevorzugten Ausführungsform des Kamerawagens das Koppelelement bzw. die Koppelstange des Lenkgetriebes mittels des am Fahrgestell schwenkbar gelagerten (hinteren) Winkelhebels, dessen freier Arm als zweiter Lenkhebel dient, betätigbar ist, kann über diesen zweiten Lenkhebel die zuvor beschriebene Vorderradlenkung bzw. die mit der einen der beiden Spurstangen, die fest mit der Koppelstange verbunden ist, bewirkte Lenkung realisiert werden.
  • Hierbei sei darauf hingewiesen, dass bei dem erfindungsgemäßen Kamerawagen, wie er im Schutzanspruch 1 definiert ist, das Koppelelement bzw. die Koppelstange des Lenkgetriebes nicht nur über den schwenkbar am Fahrgestell gelagerten (vorderen) Winkelhebel mit einer der beiden Spurstangen, beispielsweise der vorderen Spurstange, fest verbunden ist, sondern auch über den weiteren ebenfalls am Fahrgestell schwenkbar gelagerten (hinteren) Winkelhebel mit der anderen der beiden Spurstangen, beispielsweise mit der hinteren Spurstange, lösbar verbunden ist. Wenn demnach die Koppelstange mittels des zweiten Lenkhebels, d.h. mittels des am Fahrgestell schwenkbar gelagerten (hinteren) Winkelhebels, dessen freier Arm als zweiter Lenkhebel dient, betätigt wird, kann der Kamerawagen, abhängig davon, ob das Koppelelement bzw. die Koppelstange des Lenkgetriebes mit der anderen der beiden Spurstangen (beispielsweise mit der hinteren Spurstange) verbunden ist, im Vorderradlenkmodus oder im Vierradlenkmodus betrieben werden.
  • Andererseits ist es aber auch denkbar, dass der Kamerawagen über den ersten am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Lenkhebel gelenkt wird. Dieser erste am Fahrgestell schwenkbar gelagerte Lenkhebel ist mit der anderen der beiden Spurstangen, beispielsweise mit der hinteren Spurstange, die lösbar mit dem Koppelelement bzw. der Koppelstange des Lenkgetriebes verbunden ist, betätigbar. Durch das Vorsehen des ersten am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Lenkhebels ist es möglich, den Kamerawagen nur mit einer Hinterradlenkung zu bewegen, da über den ersten Lenkhebel die hintere Spurstange betätigbar ist. In einem Fall, wenn die hintere Spurstange nicht mit der Koppelstange verbunden ist, liegt somit eine reine Hinterradlenkung des Kamerawagens vor.
  • Ferner ist aber auch über den ersten am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Lenkhebel eine Vierradlenkung möglich. Diese liegt im einzelnen dann vor, wenn die andere der beiden Spurstangen, beispielsweise die hintere Spurstange, mit der Koppelstange verbunden ist, so dass bei Betätigung des ersten Lenkhebels auf beide Spurstangen gleichzeitig eine Lenkkraft übertragen wird.
  • In einer besonders bevorzugten Realisierung des ersten und zweiten Lenkhebels der zuletzt genannten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens ist vorgesehen, dass der erste Lenkhebel und der den zweiten Lenkhebel umfassende Winkelhebel, d.h. der hintere Winkelhebel, um eine gemeinsame Achse am Fahrgestell schwenkbar gelagert sind. Diese gemeinsame Achse liegt vorzugsweise auf der Mittenlängsachse des Kamerawagens. Durch das Vorsehen einer gemeinsamen Achse, um welche sowohl der erste als auch der zweite Lenkhebel schwenkbar gelagert sind, ist es möglich, den Kamerawagen mit den drei unterschiedlichen Lenkmodi in einer besonders einfachen Weise zu realisieren, wobei insbesondere auf eine Einsparung der zur Lenkung des Kamerawagens benötigten Komponenten Wert gelegt ist.
  • In einer besonders bevorzugten Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Kamerawagens, welcher den ersten am Fahrgestell schwenkbar gelagerten Lenkhebel aufweist, und bei welchem die Koppelstange mittels des am Fahrgestell schwenkbar gelagerten (hinteren) Winkelhebels betätigbar ist, ist vorgesehen, dass der erste Lenkhebel und der den zweiten Lenkhebel umfassende Lenkhebel entweder getrennt voneinander am Fahrgestell jeweils in Mittenstellung, die einer Geradeausstellung der jeweils zugeordneten Laufräder entspricht, fixierbar oder zu einer starren Einheit miteinander koppelbar sind. Hierbei handelt es sich um eine besonders leicht zu realisierende, aber dennoch effektive Möglichkeit, den Kamerawagen mit einer Vierradlenkung zu betreiben, oder unabhängig voneinander nur die vorderen oder nur die hinteren Räder zu lenken. Zudem können alle Räder starr gestellt werden, die nicht für die Lenkung des Kamerawagens vorgesehen sind.
  • In einer bevorzugten Realisierung der Lenkbarkeit der Vorder- und Hinterräder bzw. deren Achsen über die jeweilige gemeinsame vordere Spurstange bzw. hintere Spurstange ist vorgesehen, dass den Vorder- und Hinterrädern jeweils Lenkachsen zugeordnet sind, die jeweils über Längslenker mit der vorderen Spurstange bzw. der hinteren Spurstange gelenkig verbunden sind. Diese gelenkige Verbindung zwischen den jeweiligen Längslenkern und den zugehörigen Spurstangen bzw. den entsprechenden Längsachsen erfolgt vorzugsweise über geeignete Gelenke. Selbstverständlich sind hier aber auch andere Ausführungsformen denkbar.
  • Um die verschiedenen mit dem erfindungsgemäßen Kamerawagen realisierbaren Lenkmodi besonders einfach umzustellen, ist in einer bevorzugten Weiterentwicklung vorgesehen, dass der erste und der zweite Lenkhebel durch einen Stift oder dergleichen Verbindungselement entweder miteinander derart koppelbar sind, dass sie und damit auch die Vorder- und Hinterräder nur gemeinsam verschwenkbar sind, oder dass nur der erste Lenkhebel mittels des erwähnten Stiftes oder nur der zweite Lenkhebel mittels des erwähnten Stiftes am Fahrgestell fixierbar ist, so dass entweder nur der zweite Lenkhebel oder nur der erste Lenkhebel und damit auch nur die vorderen Laufräder bzw. nur die hinteren Laufräder verschwenkbar sind. Demnach kann durch einfaches Umstecken des Stiftes bzw. des Verbindungselementes zwischen einer Zweiradlenkung und einer Vierradlenkung umgeschaltet werden. Mit diesem Stift wird somit festgelegt, ob oder ob nicht der erste und zweite Lenkhebel gemeinsam miteinander betätigbar sind, bzw. ob beide Spurstangen oder nur die andere der beiden Spurstangen, beispielsweise die hintere Spurstange, die lösbar mit der Koppelstange verbunden ist, entsprechend betätigbar sein soll.
  • In einer besonders bevorzugten Realisierung ist dabei der den Lenkhebeln zugeordnete Stift als ein Raststift ausgebildet, um ein unbeabsichtigtes Lösen bzw. Herausfallen des Stiftes aus der mit dem Stift gebildeten Steckverbindung, insbesondere während der Fahrt des Kamerawagens, zu verhindern. Selbstverständlich kommen hier aber auch andere Realisierungen für den Stift bzw. das Verbindungselement (nachfolgend einfach als „Ratsstift" bezeichnet) in Frage.
  • Im Hinblick auf das Zusammenwirken des ersten Lenkhebels und des zweiten Lenkhebels ist in einer weiteren, besonders bevorzugten Weiterentwicklung des Kamerawagens vorgesehen, dass der eine Lenkhebel, z.B. der erste Lenkhebel, an der Oberseite und der andere Lenkhebel, z.B. der zweite Lenkhebel, an der Unterseite des Fahrgestells des Kamerawagens angeordnet und insbesondere um die gemeinsame Schwenkachse verschenkbar gelagert ist, und dass die beiden Lenkhebel sowie ein sich zwischen diesen erstreckender Teil, insbesondere ein plattenartiger Fortsatz des Fahrgestells jeweils eine Aufnahmebohrung für den Raststift aufweisen, die in Mittenstellung der beiden Lenkhebel entsprechend einer Geradeausstellung der Laufräder miteinander fluchten, wobei der Raststift eine wirksame Länge aufweist, die kleiner als die Gesamthöhe von dem ersten Lenkhebel und dem zweiten Lenkhebel sowie von dem dazwischen angeordneten plattenartigen Fortsatz, aber größer als die Höhe von dem ersten Lenkhebel bzw. zweiten Lenkhebel und dazwischen angeordnetem plattenartigen Fortsatz ist.
  • Bei der zuletzt genannten bevorzugten Weiterentwicklung des Kamerawagens ist es ferner denkbar, dass die Lenkhebel im Bereich der Raststift-Bohrungen an ihren dem plattenartigen Fortsatz zugekehrten Seiten bogenförmige Ausnehmungen aufweisen, in die das freie Ende des Raststiftes kollisionsfrei eintauchbar ist, wenn dieser entweder von unten oder von oben her in die Raststiftbohrungen zur Fixierung des ersten oder zweiten Lenkhebels am Fahrgestell bzw. an dessen plattenartigen Fortsatz eingeführt wird.
  • Zusätzlich oder alternativ hierzu ist es auch möglich, dass die beiden Lenkhebel im Bereich außerhalb des plattenartigen Fortsatzes jeweils eine weitere Bohrung aufweisen, die in Mittenstellung der beiden Lenkhebel miteinander fluchten und in die der Raststift zur Koppelung der beiden Lenkhebel einrastbar ist. Selbstverständlich sind hier aber auch andere Ausführungsformen denkbar.
  • Um eine Arretierung des Lenkeinschlages zu ermöglichen, ist in einer Weiterbildung des Kamerawagens vorgesehen, dass einer der beiden Spurstangen, insbesondere der vorderen Spurstange, oder wenigstens dem Rest des mit einer der beiden Spurstangen verbundenen Lenkhebels ein Knebel zur Feststellung des eingestellten Lenkausschlages der zugeordneten Laufräder zugeordnet ist. Demnach sind die Lenkachsen des Kamerawagens mit einer korrigierbaren und insbesondere reproduzierbaren Lenkgeometrie ausgestattet, wobei die Arretierung des Lenkeinschlages an der Vorder- und/oder Hinterachse reproduzierbare Kreisfahrten ermöglicht.
  • Um die Betätigung und insbesondere die Lenkung des Kamerawagens zu vereinfachen, ist in einer Weiterbildung vorgesehen, dass eine deichselartige Lenkstange an die beiden, insbesondere an einen der beiden Lenkhebel anschließbar ist, insbesondere unter unterschiedlichen Anstellwinkeln innerhalb einer Vertikalebene.
  • Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische Draufsicht auf eine derzeit bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens, insbesondere des Lenkgetriebes, zur Erläuterung der Betriebweise des Lenkgetriebes, wobei der erste und zweite Lenkheben in Mittenstellung vorliegen;
  • 2: eine schematische Draufsicht auf die derzeit bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens bei einer Vierradlenkung;
  • 3: eine schematische Draufsicht auf die derzeit bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens bei einer Vorderradlenkung;
  • 4: eine schematische Draufsicht auf die derzeit bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens bei einer Hinterradlenkung;
  • 5: eine perspektivische Draufsicht auf die Unterseite des Fahrgestells der derzeit bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens zur Erläuterung der Vorderradlenkung des Kamerawagens;
  • 6: eine perspektivische Draufsicht auf die Unterseite des Fahrgestells der derzeit bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens zur Erläuterung der Hinterradlenkung des Kamerawagens; und
  • 7: eine perspektivische Darstellung des den ersten und zweiten Lenkhebel umfassenden Mechanismus der derzeit bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens.
  • Im folgenden wird das Lenkgetriebe einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens anhand der beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Hierbei zeigen die 1 bis 4 jeweils in einer schematischen Ansicht die verschiedenen, mit dem Lenkgetriebe bewirkbaren Lenkmodi der derzeit bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens.
  • Wie dargestellt, weist der Kamerawagen ein Fahrgestell 13 mit Vorderrädern 11 und Hinterrädern 12 auf, wobei die Vorder- und Hinterräder 11, 12 über ein Lenkgetriebe 14 mit einer eine Lenkstange 15 umfassenden Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, dass entweder nur die Vorderräder 11 (vgl. 3), nur die Hinterräder 12 (vgl. 4) oder alle gemeinsam (vgl. 2) lenkbar sind. Diese Funktionalität wird bei der erfindungsgemäßen Lösung dadurch realisiert, dass die Vorder- und Hinterräder 11, 12 bzw. deren Achsen 16 jeweils über eine gemeinsame vordere Spurstange 17 und hintere Spurstange 18 so miteinander verbunden sind, dass sie jeweils parallel zueinander lenkbar sind, wobei das Lenkgetriebe 14 ein Koppelelement in Gestalt einer Koppelstange 19 aufweist, welche über einen schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten Winkelhebel 20, 21 mit einer der beiden Spurstangen 17, 18 fest und mit der anderen der beiden Spurtangen 18, 17 lösbar verbunden ist.
  • Im einzelnen ist bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform des Kamerawagens die Koppelstange 19 über den schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten vorderen Winkelhebel 20 mit der vorderen Spurstange 17 und über den schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten hinteren Winkelhebel 21 mit der anderen, d.h. der hinteren Spurstange 18, lösbar verbunden. Selbstverständlich wäre es aber auch denkbar, dass die Spurstange 18 mit der Koppelstange 19 fest verbunden ist, während zwischen der Koppelstange 19 des Lenkgetriebes 14 und der vorderen Spurstange 17 eine lösbare Verbindung vorliegt.
  • Im folgenden soll lediglich zur Vermeidung einer Überfrachtung der Beschreibung nur die Ausführungsform beschrieben werden, bei welcher die vordere Spurstange 17 mit der Koppelstange 19 fest und die hintere Spurstange 18 mit der Koppelstange 19 lösbar verbunden ist.
  • Demnach wird zur Erläuterung des Lenkmechanismus von einer Konfiguration ausgegangen, bei welcher die Vorderräder 11 bzw. deren Achsen 16 jeweils über die gemeinsame vordere Spurstange 17 mit Hilfe der Koppelstange 19, die über den schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten vorderen Winkelhebel 20 mit der vorderen Spurstange 17 verbunden ist, betätigbar sind. Die Hinterräder 12 des Kamerawagens bzw. deren Achsen 16 sind mit Hilfe der hinteren Spurstange 18 und der Koppelstange 19 nur dann parallel zueinander lenkbar, wenn die Koppelstange 19 über den schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten hinteren Winkelhebel 21 mit der hinteren Spurstange 18 verbunden ist. Es ist ersichtlich, dass in einem Fall, wenn diese Verbindung zwischen der Koppelstange 19 des Lenkgetriebes 14 und der hinteren Spurstange 18 nicht vorliegt, die Hinterräder 12 bzw. deren Achsen 16 durch Betätigung der Koppelstange 19 nicht ausgelenkt werden können.
  • Darüber hinaus ist beim erfindungsgemäßen Kamerawagen vorgesehen, dass die hintere Spurstange 18, d.h. die Spurtange, die mit der Koppelstange 19 lösbar verbunden ist, mit einem ersten am Fahrgestell 13 schwenkbar gelagerten Lenkhebel 22 verbunden ist. Andererseits umfasst der Kamerawagen nach der erfindungsgemäßen Lösung auch einen zweiten Lenkhebel 23; dieser zweite Lenkhebel 23 ist der freie Arm des am Fahrgestell 13 schwenkbar gelagerten hinteren Winkelhebels 21.
  • Wie anhand der 1 bis 4 zu erkennen ist, kann die Koppelstange 19 mittels des am Fahrgestell 13 schwenkbar gelagerten Winkelhebels 21, dessen freier Arm als zweiter Lenkhebel 23 dient, betätigt werden. Beide Lenkhebel 22, 23 sind entweder gemeinsam (vgl. 2) oder einzeln betätigbar, d.h. auslenkbar, wie es den 3 und 4 in einer schematischen Ansicht zu entnehmen ist. Im einzelnen ist in 3 ein Zustand gezeigt, in welchem der zweite Lenkhebel 23 ausgelenkt ist, während der erste Lenkhebel 22 in einem unausgelenkten Zustand vorliegt. Andererseits zeigt 4 den umgekehrten Fall, d.h. einen Lenkmodus, bei welchem der zweite Lenkhebel 23 in einem unausgelenkten Zustand vorliegt, während der erste Lenkhebel 22 entsprechend ausgeschwenkt wurde. Ein Vergleich der 3 und 4 zeigt deutlich, dass der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 um eine gemeinsame Achse 24 am Fahrgestell 13 des Kamerawagens schwenkbar gelagert sind. Diese gemeinsame Achse 24 liegt vorzugsweise auf der Mittenlängsachse des Kamerawagen-Fahrgestells 13.
  • Dadurch, dass der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 entweder – wie in 3 und 4 gezeigt – getrennt voneinander am Fahrgestell 13 des Kamerawagens in Mittenstellung, die einer Geradeausstellung der jeweils zugeordneten Laufräder 11, 12 entspricht, fixierbar sind, oder – wie in 1 und 2 gezeigt – zu einer starren Einheit miteinander koppelbar sind, können insgesamt drei verschiedene Lenkmodi für den Kamerawagen realisiert werden.
  • Bei der Vierradlenkung, wie es beispielsweise in 2 schematisch dargestellt ist, sind der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 zu einer starren Einheit miteinander gekoppelt, so dass bei einer Auslenkung der die Lenkstange 15 umfassenden Lenkeinrichtung sowohl der erste Lenkhebel 22 als auch der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hinterer Winkelhebel 21 um die gemeinsame Achse 24 am Fahrgestell 13 ausgeschwenkt werden, mit der Folge, dass einerseits die hintere Spurstange 18, die lösbar mit der Koppelstange 19 und mit dem ersten am Fahrgestell 13 schwenkbar gelagerten Lenkhebel 22 verbunden ist, entsprechend betätigt wird, so dass einerseits die Hinterräder 12 bzw. deren Achsen 16 jeweils parallel zueinander ausgelenkt werden, und andererseits über den zusammen mit dem ersten Lenkhebel 22 ausgelenkten, den zweiten Lenkhebel 23 umfassenden hinteren Winkelhebel 21 die Koppelstange 19 betätigt wird, welche wiederum über den schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten vorderen Winkelhebel 20 mit der vorderen Spurstange 17 verbunden ist, so dass infolge der Betätigung der Koppelstange 19 die Vorderräder 11 bzw. deren Achsen 16 über die gemeinsame vordere Spurstange 17 parallel zueinander ausgelenkt werden. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Kamerawagen in der in 2 gezeigten Konfiguration in einem Vierradlenkungsmodus vorliegt.
  • Wird hingegen die zuvor beschriebene starre Einheit zwischen dem ersten Lenkhebel 22 und dem den zweiten Lenkhebel 23 umfassenden hinteren Winkelhebel 21 gelöst, ist der Vierradlenkungsmodus des Kamerawagens aufgehoben, wobei zwischen einer Vorderradlenkung (vgl. 3) oder einer Hinterradlenkung (vgl. 4) gewählt werden kann.
  • Bei dem in 3 gezeigten Vorderradlenkungsmodus liegt der erste Lenkhebel 22, über den die hintere Spurstange 18 betätigbar ist, in einer Mittenstellung fixiert vor, wobei diese Mittenstellung einer Geradeausstellung der der hinteren Spurstange 18 zugeordneten Laufräder (Hinterräder 12) entspricht. Andererseits ist der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 um die Achse 24 verschwenkbar, infolgedessen die Koppelstange 19 mit dem am Fahrgestell 13 schwenkbar gelagerten hinteren Winkelhebel 21 betätigbar und die der vorderen Spurstange 17 zugeordneten Laufräder (Vorderräder 11) auslenkbar sind.
  • Bei dem in 4 gezeigten Hinterradlenkungsmodus hingegen liegt der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 in der Mittenstellung fixiert vor, welche einer Geradeausstellung der der vorderen Spurstange 17 zugeordneten Laufräder 11 entspricht, während der erste Lenkhebel 22 um die Achse 24 am Fahrgestell 13 ausschwenkbar ist.
  • Abhängig von der Konfiguration, ob oder ob nicht die Koppelstange 19 des Lenkgetriebes über den schwenkbar am Fahrgestell 13 gelagerten hinteren Winkelhebel 21 mit der hinteren Spurstange 18 verbunden ist, wird somit durch eine Auslegung des ersten Lenkhebels 22 entweder nur die hintere Spurstange 18 betätigt, was zu einer Auslenkung der zugeordneten Laufräder (Hinterräder 12) führt, wie es in 4 gezeigt ist, oder aber es werden beide Spurstangen 17, 18 betätigt, infolgedessen wieder der in 2 dargestellte Vierradlenkungsmodus umgesetzt wird.
  • Zur Auswahl der verschiedenen Lenkmodi des Kamerawagens kommt bei der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ein Stift 31 oder dergleichen Ver bindungselement zum Einsatz, mit welchem der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 miteinander koppelbar sind. Der Stift 31 ist dabei derart ausgeführt, dass in einem Fall, wenn der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 miteinander gekoppelt sind, beide Lenkhebel 22 und 23 – und damit auch die Vorder- und Hinterräder 11, 12 – nur gemeinsam verschwenkbar sind, wie es in 2 dargestellt ist.
  • Andererseits übernimmt der Stift nicht nur bei Bedarf eine Koppelfunktion zwischen dem ersten Lenkhebel 22 und dem zweiten Lenkhebel 23, sondern auch eine Fixierfunktion. Im einzelnen ist wahlweise nur der erste Lenkhebel 22 mittels des erwähnten Stiftes 31 oder nur der zweite Lenkhebel 23 mittels des erwähnten Stiftes 31 am Fahrgestell 13 des Kamerawagens fixierbar, so dass entweder nur der zweite Lenkhebel 23 und damit nur die vorderen Laufräder 11 (vgl. 3), oder nur der erste Lenkhebel 22 und damit auch nur die hinteren Laufräder 12 (vgl. 4) verschwenkbar sind. Demnach ist durch einfaches Umstecken des Stiftes 31 ein Umschalten zwischen den verschiedenen Lenkmodi des Kamerawagens möglich.
  • Denkbar hierbei wäre es, dass der den Lenkhebeln 22 und 23 zugeordnete Stift 31 als Raststift ausgebildet ist, was den beiliegenden Zeichnungen allerdings nicht explizit entnommen werden kann.
  • Schließlich sei im Hinblick auf die 1 bis 4 noch darauf hingewiesen, dass bei der bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kamerawagens den Vorderrädern 11 bzw. Hinterrädern 12 jeweils Lenkachsen 25, 26 zugeordnet sind, die jeweils über Längslenker 27, 28 mit der vorderen Spurstange bzw. der hinteren Spurstange 18 über Gelenke 29 und 30 gelenkig verbunden sind. Diese Realisierung der jeweiligen Längsachsen zeichnet sich durch eine korrigierte Lenkgeometrie aus, die sich insbesondere für reproduzierbare Kreisfahrten des Kamerawagens eignet.
  • Der Lenkmechanismus des Kamerawagens ist in den 5 und 6 noch einmal verdeutlicht, wobei diese Figuren eine Draufsicht auf die Unterseite einer bevorzugten Ausführungsform des Kamerawagens zeigen. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei zur Erläuterung der 5 und 6 auf die Ausführungen zu den 1 bis 4 verweisen.
  • Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf 7 die beiden bei der erfindungsgemäßen Lösung zum Einsatz kommenden Lenkhebel 22 und 23 näher beschrieben.
  • In der derzeit bevorzugten Realisierung des erfindungsgemäßen Kamerawagens ist, wie es der 7 entnommen werden kann, vorgesehen, dass der erste Lenkhebel 22, mit welchem die in 7 nicht explizit dargestellte hintere Spurstange 18 verbunden ist, an der Oberseite des Fahrgestells 13 des Kamerawagens angeordnet, während der zweite Lenkhebel 23, über welchen die Koppelstange 19 betätigbar ist, an der Unterseite des Fahrgestells 13 vorliegt. Beide Lenkhebel 22 und 23 sind um die gemeinsame Schwenkachse 24 am Fahrgestell 13 schwenkbar gelagert. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, dass der zweite Lenkhebel 23 an der Oberseite und der erste Lenkhebel 22 an der Unterseite des Kamerawagen-Fahrgestells 13 angeordnet sind.
  • Bei der in 7 dargestellten Realisierung der Anlenkung der beiden Lenkhebel 22 und 23 ist vorgesehen, dass sich zwischen den beiden Lenkhebeln 22 und 23 ein plattenartiger Fortsatz 32 des Fahrgestells 13 erstreckt. Sowohl die beiden Lenkhebel 22 und 23 als auch dieser plattenartige Fortsatz 32 des Fahrgestells 30 weisen jeweils eine Aufnahmebohrung für den bereits erwähnten Raststift 31 auf, welcher in 7 nicht explizit dargestellt ist. Dabei sind die jeweiligen Aufnahmebohrungen für den Raststift 31 in den beiden Lenkhebeln 22 und 23 sowie dem sich zwischen diesen Lenkhebeln 22 und 32 erstreckenden plattenartigen Fortsatz 32 des Fahrgestells 13 derart ausgebildet, dass in Mittenstellung der beiden Lenkhebel 22 und 23, welche einer Geradeausstellung der Laufräder 11, 12 entspricht, miteinander fluchten, so dass der Raststift 31 in die miteinander fluchtenden Aufnahmebohrungen einsetzbar ist. Dabei weist der Raststift 31 eine wirksame Länge auf, die kleiner als die Gesamthöhe von dem ersten Lenkhebel 22 und dem zweiten Lenkhebel 23 sowie von dem dazwischen angeordneten plattenartigen Fortsatz 32, aber größer als die Höhe von dem ersten Lenkhebel 22 bzw. dem zweiten Lenkhebel 23 und dem dazwischen angeordneten plattenartigen Fortsatz 32 ist.
  • Aufgrund dieser Auslegung der Aufnahmebohrungen einerseits und des Raststiftes 31 andererseits ist es möglich, dass mit Hilfe des Raststiftes 31 der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende hintere Winkelhebel 21 zu einer starren Einheit miteinander koppelbar sind, während andererseits der erste Lenkhebel 22 und der den zweiten Lenkhebel 23 umfassende Winkelhebel 21 auch getrennt voneinander am Fahrgestell 13 jeweils in Mittenstellung, die einer Geradeausstellung der jeweils zugeordneten Laufräder 11, 12 entspricht, fixierbar sind.
  • Im einzelnen ist bei der bevorzugten Realisierung gemäß 7 vorgesehen, dass der Raststift 31 entweder von unten oder von oben her in die Raststiftbohrungen zur Fixierung des ersten Lenkhebels 22 oder des zweiten Lenkhebels 23 am Fahrgestell 13 bzw. an dessen plattenartigem Fortsatz 32 einführbar ist. Aus diesem Grund weisen die Lenkhebel 22 und 23 im Bereich der Raststift-Bohrungen an ihren dem plattenartigen Fortsatz 32 zugekehrten Seiten bogenförmige Ausnehmungen 35 auf, in die das freie Ende des Raststiftes 31 kollisionsfrei eintauchbar ist, wenn dieser entweder von unten oder von oben her in die Raststift-Bohrungen zur Fixierung des ersten Lenkhebels 22 oder des zweiten Lenkhebels 23 am Fahrgestell 13 bzw. an dessen plattenartigen Fortsatz 32 eingeführt wird.
  • Andererseits ist zur Koppelung der beiden Lenkhebel 22 und 23 vorgesehen, dass die beiden Lenkhebel 22 und 23 im Bereich außerhalb des plattenartigen Fortsatzes 32 jeweils eine weitere Bohrung 35 aufweisen, die in Mittenstellung der beiden Lenkhebel 22 und 23 miteinander fluchten, und in die der Raststift 31 zur Koppelung der beiden Lenkhebel 22 und 23 einrastbar ist.
  • Allgemein ist bei der bevorzugten Ausführungsform des Kamerawagens in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass eine der beiden Spurstangen 17, 18 eine Einrichtung zum Feststellen des eingestellten Lenkausschlages der zugeordneten Laufräder 11, 12 aufweist. Wie es insbesondere den 5 und 6 zu entnehmen ist, weist die bevorzugte Realisierung des erfindungsgemäßen Kamerawagens einen Knebel auf, mit dem die vordere Spurstange 17 bzw. der mit der vorderen Spurstange 17 fest verbundene vordere Winkelhebel 20 arretiert werden kann. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, dass eine derartige Arretiereinrichtung zusätzlich oder alternativ hierzu an der hinteren Spurstange 18 vorgesehen ist.
  • Schließlich ist der 7 noch zu entnehmen, dass bei dem Kamerawagen an die beiden Lenkhebel 22 und 23 eine deichselartige Lenkstange 36, insbesondere unter unterschiedlichen Anstellwinkeln innerhalb einer Vertikalebene, anschließbar ist, um die Lenkung und das Bewegen des Kamerawagens zu vereinfachen.
  • Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass bei der erfindungsgemäßen Lösung durch einfaches Umstecken des Raststiftes 31 und durch ein entsprechendes Anschließen der deichselartige Lenkstange 36 an einen der beiden Lenkhebel 22 und 23 mit dem Kamerawagen drei verschiedene Lenkmodi realisierbar sind: die Vierradlenkung, sowie unabhän gig voneinander können entweder nur die vorderen oder nur die hinteren Räder gelenkt werden. Zusätzlich können alle Laufräder des Kamerawagens starr gestellt werden. Insbesondere im Vierradlenkmodus lässt sich der Kamerawagen äußerst wendig bewegen und ein Vollkreis von < 80 cm (Innendurchmesser) ist realisierbar. Beim Betrieb der Vorderradlenkung wird in bevorzugter Weise der Kamerawagen von hinten gedrückt und vorne gelenkt. Ferner verfügen die beiden Lenkachsen des Kamerawagens über eine korrigierte Lenkgeometrie und für reproduzierbare Kreisfahrten existiert eine Arretierung des Lenkeinschlages vorzugsweise an der Vorderachse oder an beiden Achsen.
  • Die Neigung der deichselartigen Lenkstange 36 ist für den Schiebebetrieb in verschiedenen Winkeln stabil feststellbar, so dass die Lenkstange 36 auch als Schiebestange benutzt werden kann. Wenn der Kamerawagen für Schienenfahrten verwendet wird, ist es denkbar, eine zusätzliche, größere Schiebestange vorzusehen. Vorzugsweise sind die Laufräder 11, 12 des erfindungsgemäßen Kamerawagens mit Hilfe eines geeigneten Schnellverschlusses mit den zugehörigen Achsen 16 verbunden, so dass ein Wechsel von beispielsweise Luft- auf Schienenräder besonders einfach erfolgt, insbesondere ohne so dass hierzu besonderes Werkzeug erforderlich ist. Ebenfalls ist es denkbar, entsprechende Adapter zu verwenden, so dass sowohl Standardschienenräder als auch alternativ GFM-Skateboard-Räder zum Einsatz kommen können.
  • Im Hinblick auf das Fahrgestell 13 des Kamerawagens ist es bevorzugt, dass dieses komplett aus Aluminium oder Leichtmetall gefertigt ist, wobei zusätzlich eine hartcoatierte Grundplattform vorgesehen sein kann, welche sich durch eine hohe Stabilität trotz geringem Gewicht auszeichnet und eine Vielzahl von Adaptionsmöglichkeiten für entsprechendes Filmequipment bietet. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die Grundfläche des Kamerawagens durch seitlich ansteckbare Zusatzplattformen erweitert werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen dargestellten konstruktiven Details beschränkt. Insbesondere ist die erfindungsgemäße Lösung nicht auf die in den 1 bis 4 gezeigte Ankopplung der Kopplungsstange 19 beschränkt, bei welcher sich bei der in 2 gezeigten gemeinsamen Lenkung sowohl der Vorderräder 11 als auch der Hinterräder 12 diese nur so lenken lassen, dass ein Kreisbogen fahrbar ist. Grundsätzlich wäre es auch denkbar, dass sowohl die Vorder- als auch die Hinterräder 11, 12 jeweils in die gleiche Richtung lenkbar sind. Dazu müsste der linke Hebel 21 um 180° gedreht werden, so dass die Koppelstange 19 nicht an einem unteren Arm, sondern an einem oberen Arm angeschlossen ist. Bei Bedarf müsste dann auch die Länge der Koppelstange 19 entsprechend angepasst werden.
  • Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass anstelle des Winkelhebels 21, der in der beschriebenen Ausführungsform im wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, beispielsweise auch ein T-förmiger Hebel vorgesehen sein kann, an den eine Koppelstange 19 entsprechend der zeichnerisch dargestellten Koppelstange einerseits oder eine kürzere Koppelstange andererseits angeschlossen werden kann, die sich dann parallel zur Mittelstrebe des Fahrgestells 13 erstreckt.
  • Sämtliche Abwandlungen gehören zum Offenbarungsgehalt der Erfindung und fallen in den Schutzbereich der beiliegenden Schutzansprüche.
  • 11
    Vorderräder
    12
    Hinterräder
    13
    Fahrgestell
    14
    Lenkgetriebe
    15
    Lenkstange
    16
    Achsen
    17
    Vordere Spurstange
    18
    Hintere Spurstange
    19
    Koppelstange
    20
    Winkelhebel
    21
    Winkelhebel
    22
    Lenkhebel
    23
    Lenkhebel
    24
    Achse
    25
    Lenkachse
    26
    Lenkachse
    27
    Längslenker
    28
    Längslenker
    29
    Gelenk
    30
    Gelenk
    31
    Stift
    32
    Fortsatz
    35
    Ausnehmung
    36
    Lenkstange

Claims (12)

  1. Kamerawagen mit einem Vorderräder (11) und Hinterräder (12) umfassenden Fahrgestell (13), wobei die Vorder- und Hinterräder (11, 12) über ein Lenkgetriebe (14) mit einer eine Lenkstange (15) umfassenden Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, daß entweder nur die Vorderräder (11), nur die Hinterräder (12) oder alle gemeinsam lenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorder- und Hinterräder (11, 12) bzw. deren Achsen (16) jeweils über eine gemeinsame vordere Spurstange (17) und hintere Spurstange (18) so miteinander verbunden sind, daß sie jeweils parallel zueinander lenkbar sind, und daß das Lenkgetriebe (14) ein Koppelelement, insbesondere eine Koppelstange (19) umfaßt, die über einen schwenkbar am Fahrgestell (13) gelagerten Winkelhebel (20, 21) mit einer der beiden Spurstangen (17; 18) fest und mit der anderen der beiden Spurstangen (18; 17) lösbar verbunden ist.
  2. Kamerawagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die andere der beiden Spurstangen (18; 17), die lösbar mit der Koppelstange (19) verbunden ist, mit einem ersten am Fahrgestell (13) schwenkbar gelagerten Lenkhebel (22) verbunden ist, während die Koppelstange (19) mittels eines am Fahrgestell (13) schwenkbar gelagerten Winkelhebels (21), dessen freier Arm als zweiter Lenkhebel (23) dient, betätigbar ist.
  3. Kamerawagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Lenkhebel (22) und der den zweiten Lenkhebel (23) umfassende Winkelhebel (21) um eine gemeinsame Achse (24) am Fahrgestell (13) schwenkbar gelagert sind.
  4. Kamerawagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Lenkhebel (22) und der den zweiten Lenkhebel (23) umfassende Winkelhebel (21) entweder getrennt voneinander am Fahrgestell (13) jeweils in Mittenstellung, die einer Geradeausstellung der jeweils zugeordneten Laufräder entspricht, fixierbar oder zu einer starren Einheit miteinander koppelbar sind.
  5. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß den Vorder- und Hinterrädern (11, 12) jeweils Lenkachsen (25, 26) zugeordnet sind, die jeweils über Längslenker (27, 28) mit der vorderen Spurstange (17) bzw. der hinteren Spurstange (18) gelenkig verbunden sind.
  6. Kamerawagen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der erste (22) und zweite (23) Lenkhebel durch einen Stift (31) oder dergleichen Verbindungselement entweder miteinander koppelbar sind derart, daß sie und damit auch die Vorder- und Hinterräder (11, 12) nur gemeinsam verschwenkbar sind, oder daß nur der erste Lenkhebel (22) mittels des erwähnten Stiftes (31) oder nur der zweite Lenkhebel (23) mittels des erwähnten Stiftes (31) am Fahrgestell fixierbar ist, so daß entweder nur der zweite Lenkhebel (23) oder nur der erste Lenkhebel (22) und damit auch nur die vorderen Laufräder (11) bzw. nur die hinteren Laufräder (12) verschwenkbar sind.
  7. Kamerawagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der den Lenkhebeln (22, 23) zugeordnete Stift (31) ein Raststift ist.
  8. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Lenkhebel, z.B. erste Lenkhebel (22), an der Oberseite, und der andere Lenkhebel, z.B. zweite Lenkhebel (23), an der Unterseite des Fahrgestells (13) angeordnet, nämlich um die gemeinsame Schwenkachse (24) verschwenkbar gelagert ist, und daß die beiden Lenkhebel (22, 23) sowie ein sich zwischen diesen erstreckender Teil, insbesondere ein plattenartiger Fortsatz (32) des Fahrgestells (13) jeweils eine Aufnahmebohrung für den Raststift (31) aufweisen, die in Mittenstellung der beiden Lenkhebel (22, 23) entsprechend einer Geradeausstellung der Laufräder (11, 12) miteinander fluchten, wobei der Raststift (31) eine wirksame Länge aufweist, die kleiner als die Gesamthöhe von dem ersten Lenkhebel und dem zweiten Lenkhebel (22, 23) sowie von dem dazwischen angeordneten plattenartigen Fortsatz (32), aber größer ist als die Höhe von dem ersten Lenkhebel (22) bzw. dem zweiten Lenkhebel (23) und dazwischen angeordnetem plattenartigem Fortsatz (32).
  9. Kamerawagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkhebel (22, 23) im Bereich der Raststift-Bohrungen an ihren dem plattenartigen Fortsatz (32) zugekehrten Seiten bogenförmige Ausnehmungen (35) aufweisen, in die das freie Ende des Raststiftes (31) kollisionsfrei eintauchbar ist, wenn dieser entweder von unten oder von oben her in die Raststiftbohrungen zur Fixierung des ersten (22) oder zweiten (23) Lenkhebels am Fahrgestell (13) bzw. an dessen plattenartigen Fortsatz (32) eingeführt wird.
  10. Kamerawagen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Lenkhebel (22, 23) im Bereich außerhalb des plattenartigen Fortsatzes (32) jeweils eine weitere Bohrung (35) aufweisen, die in Mittenstellung der beiden Lenkhebel miteinander fluchten und in die der Raststift (31) zur Koppelung der beiden Lenkhebel (22, 23) einrastbar ist.
  11. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Spurstangen (z.B. 17) oder wenigstens dem fest mit einer der beiden Spurstangen verbundenen Winkelhebel (z.B. 20) ein Knebel zur Feststellung des eingestellten Lenkauschlages der zugeordneten Laufräder (z.B. 11) zugeordnet ist.
  12. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an die beiden Lenkhebel (22, 23) eine deichselartige Lenkstange (36) anschließbar ist, insbesondere unter unterschiedlichen Anstellwinkeln innerhalb einer Vertikalebene.
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