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DE202007002876U1 - Sauggreifer und Abstützelement eines Sauggreifers - Google Patents

Sauggreifer und Abstützelement eines Sauggreifers Download PDF

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DE202007002876U1
DE202007002876U1 DE200720002876 DE202007002876U DE202007002876U1 DE 202007002876 U1 DE202007002876 U1 DE 202007002876U1 DE 200720002876 DE200720002876 DE 200720002876 DE 202007002876 U DE202007002876 U DE 202007002876U DE 202007002876 U1 DE202007002876 U1 DE 202007002876U1
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Abstract

Sauggreifer zur Handhabung von Gegenständen, mit einem flexiblen Saugnapf (5), der einen an eine Unterdruckquelle anschließbaren Saugraum (8) begrenzt und der einen rückseitigen Endabschnitt (6) sowie einen eine Saugöffnung (12) umgrenzenden, unter Veränderung der Saugnapflänge im Rahmen einer Hubbewegung (15) relativ zu dem rückseitigen Endabschnitt (6) bewegbaren vorderen Endabschnitt (7) aufweist, wobei in dem Saugraum (8) im Bereich der Saugöffnung (12) ein Abstützelement (25) für den zu ergreifenden Gegenstand (22) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) vom vorderen Endabschnitt (7) des Saugnapfes (5) getragen ist, sodass es dessen Hubbewegung (15) mitmacht, wobei es eine luftdurchlässige Struktur aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sauggreifer zur Handhabung von Gegenständen, mit einem flexiblen Saugnapf, der einen an eine Unterdruckquelle anschließbaren Saugraum begrenzt und der einen einem Halter zugeordneten rückseitigen Endabschnitt sowie einen eine Saugöffnung umgrenzenden, unter Veränderung der Saugnapflänge im Rahmen einer Hubbewegung relativ zu dem rückseitigen Endabschnitt bewegbaren vorderen Endabschnitt aufweist, wobei in dem Saugraum im Bereich der Saugöffnung ein Abstützelement für den zu ergreifenden Gegenstand angeordnet ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Abstützelement für einen zur Handhabung von Gegenständen dienenden Sauggreifer.
  • Ein aus der DE 10121344 A1 bekannter Sauggreifer dieser Art enthält einen faltenbalgartig ausgebildeten Saugnapf, dessen rückseitiger Endabschnitt an einem Halter fixiert ist, über den er wunschgemäß bezüglich eines handzuhabenden Gegenstandes positionierbar ist. Der vordere Endabschnitt des Saugnapfes umgrenzt eine Saugöffnung, mit der voraus der Saugnapf an einen durch Unterdruck zu ergreifenden Gegenstand ansetzbar ist. Die Flexibilität des Saugnapfes ermöglicht einen Längenausgleich, bei dem der vordere Endabschnitt des Saugnapfes eine Hubbewegung ausführen kann. Ein im Bereich der Saugöffnung platziertes Abstützelement verhindert zu starke Verfor mungen des anzusaugenden Gegenstandes, was vor allem bei sehr dünnen und/oder spröden Gegenständen von Vorteil ist. Beim Ansaugen eines Gegenstandes schiebt dieser das federbelastet an dem Halter gelagerte Abstützelement zurück, bis eine motorisch betätigbare Klemmvorrichtung den Hub des Abstützelementes begrenzt.
  • Der bekannte Sauggreifer verfügt über einen relativ komplexen Aufbau und ist daher relativ teuer in der Herstellung. Zudem ist eine aufwendige Ansteuerung erforderlich, um das Abstützelement entsprechend der jeweiligen Betriebsphase festzusetzen oder freizugeben. Nicht zuletzt können bei der Handhabung sehr empfindlicher Gegenstände Probleme auftreten, die aus der Notwendigkeit resultieren, dass der Gegenstand die Vorspannung der das Abstützelement beaufschlagenden Feder überwinden muss, was bei zu starker Feder bei spröden Gegenständen unter Umständen sogar eine Zerstörung derselben zur Folge haben kann.
  • Bei einem aus der DE 10 2004 014 635 A1 bekannten Sauggreifer befindet sich innerhalb des Saugraumes ein fest mit dem rückseitigen Endabschnitt des Saugnapfes verbundenes Druckkissen zum Abstützen des anzuhebenden Gegenstandes. Dieses Druckkissen ist nicht für ein Zurückweichen ausgelegt, da es den Zweck hat, bewusst eine Durchbiegung des zu ergreifenden Gegenstandes hervorzurufen, sodass sich dieser problemlos von einem Gegenstandsstapel abheben lässt. Ein solcher Sauggreifer eignet sich im Wesentlichen nur zur Handhabung flexibler Gegenstände, die bei einer Biegebelastung keinen Schaden davontragen.
  • Aus der DE 38 10 989 A1 ist ein Sauggreifer mit einem tellerförmigen, flexiblen Saugnapf bekannt. Maßnahmen zum Verhin dern des Durchbiegens handzuhabender Gegenstände sind hier nicht getroffen.
  • Schließlich beschreibt die DE 20 2006 006 113 U1 eine Faltenbalganordnung, die als Bestandteil eines federelastischen Saugnapfes verwendbar ist, beispielsweise bei der Handhabung von Gegenständen in der Fertigungs- und Montagetechnik. Auch hier sind allerdings zusätzliche Abstützmaßnahmen für die handzuhabenden Gegenstände nicht beschrieben.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Sauggreifer zu schaffen, mit dem sich auch bruch- und/oder verformungsempfindliche Gegenstände beschädigungsfrei handhaben lassen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist in Verbindung mit den eingangs genannten Merkmalen vorgesehen, dass das Abstützelement vom vorderen Endabschnitt des Saugnapfes getragen ist, sodass es dessen Hubbewegung mitmacht, wobei es eine luftdurchlässige Struktur aufweist.
  • Die Erfindung wird ferner gelöst durch ein Abstützelement für einen zur Handhabung von Gegenständen dienenden Sauggreifer, das zum Einsetzen in einen flexiblen Saugnapf ausgebildet ist und sich zur Befestigung an dem bezüglich des rückseitigen Endabschnittes des Saugnapfes beweglichen vorderen Endabschnitt des Saugnapfes eignet, derart, dass es im eingesetzten und befestigten Zustand die Hubbewegung des vorderen Endabschnittes des Saugnapfes mitmachen kann.
  • Das Abstützelement kann somit seine Abstützfunktion unabhängig vom Hub des die Saugöffnung definierenden vorderen Endabschnittes des Saugnapfes in gleichbleibender Qualität erfüllen. Es verhindert von Anfang an ein übermäßiges Durchbiegen auch sehr dünnwandiger angesaugter Gegenstände, wobei die Abstützung von der jeweils eingenommenen Hubposition des vorderen Endabschnittes des Saugnapfes unabhängig ist. Da das Abstützelement die Bewegung des es haltenden vorderen Endabschnittes des Saugnapfes mitmacht, ist vom angesaugten Gegenstand zudem keine mit dem Hubweg zunehmende Gegenkraft zu überwinden, was für gleichbleibende Verhältnisse sorgt. Der Sauggreifer eignet sich somit unter anderem besonders für die Handhabung dünner Folien und Papiere, ebenso für die Handhabung labiler und spröder, dünnwandiger Werkstücke, einschließlich sogenannter "Flat-Panels", wie sie in der Fotovoltaik oder in der Bildschirmtechnologie verarbeitet werden.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Um den Hub des die Saugöffnung definierenden vorderen Endabschnittes des Saugnapfes zu begrenzen, ist zweckmäßigerweise ein bezüglich des rückseitigen Endabschnittes des Saugnapfes ortsfester Hubbegrenzungsanschlag innerhalb des Saugraumes vorhanden, der im Hubweg des Abstützelementes angeordnet ist und auf den das Abstützelement auflaufen kann.
  • Das Abstützelement kann rückseitig einen im Vergleich zum Saugraum einen geringeren Querschnitt aufweisenden Vorsprung aufweisen, der mit dem Hubbegrenzungsanschlag kooperiert.
  • Ist der Saugnapf rückseitig an einem Halter befestigt, kann der Halter unmittelbar selbst den Hubbegrenzungsanschlag bilden.
  • Die Verbindung des Saugraumes mit einer Unterdruckquelle findet zweckmäßigerweise über einen rückseitig in den Saugraum einmündenden Absaugkanal hinweg statt, der den rückseitigen Endabschnitt des Saugnapfes, insbesondere in einem der Befestigung des Sauggreifers dienenden Halter, durchsetzt.
  • Damit die Saugwirkung nicht beeinträchtigt wird, wenn das Abstützelement an dem rückseitigen Endabschnitt bzw. an dem Halter anliegt, verfügt das Abstützelement axial gegenüberliegend der Mündung des Absaugkanals zweckmäßigerweise über eine Aussparung, die die Luftabsaugung begünstigt.
  • Das Abstützelement ist zweckmäßigerweise an der dem Saugraum zugewandten Innenumfangsfläche des Saugnapfes fixiert. Hierbei stehen mehrere Befestigungsmaßnahmen zur Auswahl. Beispielsweise ist eine stoffschlüssige Verbindung denkbar, zum Beispiel durch Verkleben oder Verschweißen von Abstützelement und Saugnapf. Das Abstützelement kann bei der Herstellung des Saugnapfes auch unmittelbar von dem den Saugnapf definierenden Material umspritzt werden, insbesondere im Rahmen eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens.
  • Besonders empfehlenswert ist eine formschlüssige Fixierung des Abstützelementes im Saugnapf, insbesondere durch eine Rastverbindung. Vor allem in diesem Zusammenhang erweist sich ein faltenbalgartig strukturierter Saugnapf als besonders vorteilhaft, weil hier die am Innenumfang vorhandene Innenfaltung zur Aufnahme des Abstützelementes herangezogen werden kann. Beispielsweise kann das Abstützelement einfach eingeknöpft werden, sodass auch im Falle von Verschmutzung oder Beschädigung ein leichtes Entnehmen möglich ist.
  • Es ist zweckmäßig, die Anordnung so zu treffen, dass das montierte Abstützelement in seiner Gesamtheit im Innern des Saugraumes aufgenommen ist.
  • Bevorzugt beschränken sich sämtliche Befestigungsmaßnahmen für das Abstützelement auf das Innere des Saugraumes, sodass es insbesondere nicht erforderlich ist, das Abstützelement im Bereich der Saugöffnung nach außen um das Ende des Saugnapfes herumgreifen zu lassen. Die Funktion des Saugnapfes, insbesondere seine Dichtfunktion gegenüber einem zu ergreifenden Gegenstand, wird somit nicht beeinträchtigt.
  • Als besonders zweckmäßig wird ein Abstützelement angesehen, das den kompletten Querschnitt des Saugraumes ausfüllt, wobei seine luftdurchlässige Struktur aus der Herstellung aus einem luftdurchlässigen Material resultiert. Empfehlenswert ist hierbei insbesondere ein fein-poröses Sintermaterial, insbesondere ein hochmolekulares Polyethylen-Sintermaterial. Denkbar wäre aber auch eine Herstellung aus einem von Poren durchsetzten Schaumstoffmaterial.
  • Alternativ kann das Abstützelement auch aus einem kostengünstigen luftundurchlässigen Material bestehen, beispielsweise ein starres Kunststoffmaterial, das zum Erhalt der Luftdurchlässigkeit von einer Mehrzahl von über den Querschnitt des Abstützelementes verteilten Luftdurchtrittskanälen durchsetzt ist. Die Luftdurchtrittskanäle können hier prinzipiell jede beliebige Querschnittsform aufweisen, beispielsweise kreisrund oder auch polygonförmig.
  • Einer optimalen Ansaugwirkung förderlich ist eine Ausstattung des Saugnapfes mit einer umlaufenden Dichtlippe an seinem vorderen Endabschnitt. Diese Dichtlippe kann in der Grundstellung, bei noch nicht angesetztem Gegenstand, über die stirnseitige Abstützfläche des Abstützelementes geringfügig vorstehen. Da das Abstützelement ein übermäßiges Einsaugen des angesaugten Gegenstandes ins Innere des Saugraumes verhindert, ändert sich auch beim Ansaugen eines Gegenstandes die Relativlage zwischen Dichtlippe und Abstützelement nur wenig, sodass der Kontakt zwischen Dichtlippe und Gegenstand eine nur geringe Intensität aufweist, was dazu beiträgt, Saugnapfabdrücke auf dem Gegenstand zu minimieren.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine bevorzugte erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sauggreifers im Längsschnitt in einer Grundstellung bei noch nicht angesaugtem Gegenstand,
  • 2 den Sauggreifer aus 1 in einer Arbeitsstellung bei angesaugtem Gegenstand,
  • 3 eine Unteransicht des Sauggreifes aus 1 mit Blickrichtung gemäß Pfeil III,
  • 4 und 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sauggreifers im Längsschnitt, wiederum zum einen in einer Grundstellung (4) und zum anderen in einer Arbeitsstellung (5), und
  • 6 und 7 Unteransichten zweier weiterer Ausführungsbeispiele eines Sauggreifers mit Blickrichtung entsprechend Pfeil III aus 1, wobei unterschiedlich strukturierte Abstützelemente sichtbar sind.
  • Der insgesamt mit Bezugsziffer 1 bezeichnete Sauggreifer verfügt über eine längliche Gestalt mit einer Längsachse 2. Rückseitig ist er zweckmäßigerweise mit einem Halter 3 belie biger Art ausgestattet, über den er an einer nur in 1 und 4 schematisch angedeuteten Handhabungsvorrichtung 4 festlegbar ist, insbesondere in lösbarer Weise. Durch die Handhabungsvorrichtung 4 lässt sich der Sauggreifer 1 bewegen und positionieren, entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck. Die Handhabungsvorrichtung 4 ist insbesondere von maschineller Art und kann einen oder mehrere elektrische und/oder fluidische Antriebe enthalten.
  • Der Sauggreifer 1 enthält einen flexiblen Saugnapf 5, der mit seinem rückwärtigen Endabschnitt an dem Halter 3 befestigt ist. Bevorzugt verfügt der Saugnapf 5 über gummielastische Eigenschaften, wobei er insbesondere aus einem Elastomermaterial besteht.
  • Der Halter 3 besteht beispielsweise aus Metall, wobei der Saugnapf 5 bei seiner Herstellung aus Kunststoffmaterial mit seinem rückseitigen Endabschnitt 6 durch Spritzgießen an den Halter 3 stoffschlüssig angeformt worden sein kann.
  • Der Saugnapf 5 ist ein Hohlkörper und erstreckt sich ausgehend von seinem rückseitigen Endabschnitt 6 koaxial zu der Längsachse 2 bis hin zu einer Vorderseite, wo er mit einem vorderen Endabschnitt 7 endet.
  • Der Saugnapf 5 umgrenzt einen Saugraum 8. Dieser ist an der Vorderseite des Saugnapfes 5 über eine Saugöffnung 12 hinweg zur Umgebung hin offen.
  • Über einen Absaugkanal 13 lässt sich der Saugraum 8 bedarfsgemäß an eine nur schematisch angedeutete Unterdruckquelle U anschließen. Bei der Unterdruckquelle U handelt es sich beispielsweise um eine Vakuumpumpe oder um eine nach dem Ejektorprinzip arbeitende Saugdüse. Die Unterdruckquelle U kann extern oder aber auch an der Handhabungsvorrichtung 4 oder direkt an dem Sauggreifer 1 angeordnet sein.
  • Bei entsprechender Ansteuerung kann der Saugraum 8 über den Absaugkanal 13 hinweg auch mit Atmosphärendruck oder einem höheren Überdruck beaufschlagt werden, wenn ein zuvor erzeugter Unterdruck wieder abgebaut werden soll.
  • Bevorzugt mündet der Absaugkanal 13 rückseitig in den Saugraum 8 ein. Die zugeordnete innere Kanalmündung 14 ist zweckmäßigerweise koaxial zu der Längsachse 2 ausgerichtet. Der Absaugkanal 13 durchsetzt zweckmäßigerweise den Halter 3 und kann sich in der Handhabungsvorrichtung 4 und/oder in einer nicht näher dargestellten Fluidleitung fortsetzen.
  • Aufgrund der Flexibilität des Saugnapfes 5 ist der vordere Endabschnitt 7 in der Lage, eine durch einen Doppelpfeil angedeutete lineare Hubbewegung 15 relativ zu dem rückseitigen Endabschnitt 6 auszuführen. Hierbei verändert sich die Länge des Saugnapfes 5, was aus einem Vergleich der 1 und 2 sowie der 4 und 5 unmittelbar ersichtlich ist.
  • Solange der Sauggreifer 1 noch nicht an einen handzuhabenden Gegenstand angesetzt ist, liegt die aus 1 und 4 ersichtliche Grundstellung vor. Der Saugnapf 5 nimmt hier seine maximale Länge ein, die ihm durch seine Struktur und Materialwahl aufgeprägt ist.
  • Bevorzugt ist der Saugnapf 5 faltenbalgartig strukturiert. Seine Wandung besitzt, im Längsschnitt gesehen, einen zick-zack-förmigen Verlauf. Dadurch verfügt der Saugnapf 5 an der dem Saugraum 8 zugewandten Innenseite über eine Innenfaltung 16a mit einer oder mehreren ringförmigen Innenfalten 16 und an seinem Außenumfang über eine Außenfaltung 17a mit einer oder mehreren ringförmigen Außenfalten 17. Ist wie bei den Ausführungsbeispielen eine Mehrzahl von Innenfalten 16 und/oder von Außenfalten 17 vorhanden, sind diese koaxial aufeinanderfolgend angeordnet.
  • Bei den Ausführungsbeispielen haben alle Innenfalten 16 und alle Außenfalten 17 des jeweiligen Saugnapfes 5 den gleichen Durchmesser. Der Saugnapf 5 verfügt somit über eine zylindrische Grundstruktur. Denkbar wäre es allerdings auch, die Falten mit sich änderndem Durchmesser auszubilden, sodass der Saugnapf 5 beispielsweise eine konische Grundstruktur besitzt.
  • Wenn sich der vordere Endabschnitt 7 an den rückseitigen Endabschnitt 6 annähert und sich dadurch die Länge des Saugnapfes 5 verringert, verringert sich gleichzeitig die Breite der Innenfalten 16 und der Außenfalten 17, was anhand der 2 und 5 nachvollziehbar ist. Die die Falten 16, 17 begrenzenden Wandabschnitte nähern sich dabei aneinander an.
  • Um einen handzuhabenden Gegenstand 22 zu ergreifen, wird der Sauggreifer 1 mit der Saugöffnung 12 voraus an besagten Gegenstand 22 angesetzt und dann in dem Saugraum 8 ein Unterdruck erzeugt. Die Ansetzbewegung an den Gegenstand 22 ist in 1 und 4 durch einen Pfeil bei 23 kenntlich gemacht.
  • Der Gegenstand 22 ist beliebiger Natur. Beispielhaft ist ein dünnwandiger Gegenstand 22 mit flächenhafter Ausdehnung illustriert, beispielsweise eine Glasscheibe oder eine Folie. Diese ruht vor dem Kontakt mit dem Sauggreifer 1 auf einer schematisch abgebildeten Bereitstellungsvorrichtung 24, beispielsweise eine stillstehende Unterlage oder ein Förderband.
  • Im an den Gegenstand 22 angesetzten Zustand des Sauggreifers 1 ist die Saugöffnung 12 durch den Gegenstand 22 verschlossen. Wird jetzt der Saugraum 8 über den Absaugkanal 13 abgesaugt, bildet sich darin ein Unterdruck aus, was zur Folge hat, dass der Gegenstand 22 an der Vorderseite des Saugnapfes 5 anhaftet, wie dies aus 2 und 5 ersichtlich ist.
  • Der Aufbau des Unterdruckes im Saugraum 8 führt gleichzeitig dazu, dass sich der Saugnapf 5 axial zusammenzieht. Dies äußert sich in einer Hubbewegung 15, bei der sich der vordere Endabschnitt 7 des Saugnapfes 5 an den rückseitigen Endabschnitt 6 annähert. Ermöglicht wird dies durch die Flexibilität des Saugnapfes 5 in seiner Längsrichtung, die vor allem gewünscht ist, um beim Ansetzen des Sauggreifers 1 an einen Gegenstand 22 eine gewisse Nachgiebigkeit und einen Toleranzausgleich zu ermöglichen. Der Sauggreifer 1 kann somit sicher an den Gegenstand 22 angesetzt werden, ohne diesen aufgrund von Überbeanspruchung zu beschädigen oder gar zu zerstören.
  • Durch den im Saugraum 8 erzeugten Unterdruck neigen vor allem dünnwandige Gegenstände 22 dazu, an der Saugöffnung 12 in den Saugraum 8 hineingesaugt zu werden. Dies führt zu einer Biegebeanspruchung, die bei empfindlichen Materialien bleibende Schäden oder gar, insbesondere bei spröden Materialien, eine Zerstörung hervorrufen kann. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, ist der Sauggreifer 1 im Innern des Saugraumes 8 mit einem im Bereich der Saugöffnung 12 platzierten Abstützelement 25 ausgestattet. An diesem kann sich der angesaugte Gegenstand 22 abstützen, sodass er keine relevante Biegeverformung erfährt.
  • Von Vorteil ist, dass das Abstützelement 25 von dem bezüglich des rückseitigen Endabschnittes 6 in Richtung der Längsachse 2 beweglichen vorderen Endabschnitt 7 des Saugnapfes 5 getra gen ist. Zweckmäßigerweise ist es ausschließlich an diesem vorderen Endabschnitt 7 angebracht, eine Verbindung zu dem rückseitigen Endabschnitt 6 innerhalb des Saugraumes 8 liegt nicht vor.
  • Aus dieser Art der Anbringung des Abstützelementes 25 ergibt sich, dass das Abstützelement 25 die lineare Hubbewegung 15 des vorderen Endabschnittes 7 stets unmittelbar mitmacht. Es ändert also seinen Abstand zu dem rückseitigen Endabschnitt 6 in gleicher Weise wie der vordere Endabschnitt 7. Gleichzeitig ist das Abstützelement 25 luftdurchlässig strukturiert, sodass es den Saugraum 8 zur Saugöffnung 12 hin nicht absperrt, sondern weiterhin den für das Ansaugen erforderlichen Luftdurchsatz zulässt.
  • Aufgrund der Baueinheit aus vorderem Endabschnitt 7 und Abstützelement 25 finden zwischen diesen beiden Komponenten keine Relativbewegungen in der Richtung der Hubbewegung 15 statt. Die Belastung des angesaugten Gegenstandes 22 ändert sich daher während der Hubbewegung 15 nicht. Von Anbeginn an liegt eine ein Durchbiegen des Gegenstandes 22 verhindernde zumindes im wesentlichen plane Abstützung vor, die während des gesamten Handhabungsvorganges beibehalten wird.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 resultiert die luftdurchlässige Struktur des Abstützelementes 25 aus der Herstellung des Abstützelementes 25 aus einem luftdurchlässigen Material. Als besonders empfehlenswert hat sich ein hochmolekulares Polyethylen-Sintermaterial herausgestellt, wie es häufig auch bei Druckluft-Schalldämpfern als Schalldämpfmaterial eingesetzt wird. Anderes Sintermaterial könnte jedoch ebenfalls verwendet werden, wie sich auch jegliches sonstige fein-poröse Material anbietet, beispielsweise auch eine ausreichende Festigkeit aufweisendes Schaumstoffmaterial.
  • Die Ausgestaltung aus luftdurchlässigem Material hat den Vorteil, dass das Abstützelement 25 in einer Weise ausgebildet werden kann, dass es den kompletten Querschnitt des Saugraumes 8 quer zu der Längsachse 2 am Ort der Installation des Abstützelementes 25 ausfüllt und dadurch eine sehr große Abstützfläche 34 für den Gegenstand 22 aufweist. Dabei wird durch die Mikroporosität des Materials auch eine vorteilhafte Filterwirkung erzielt, indem nämlich Verunreinigungen an einem Eintritt in den Absaugkanal 13 und in die diesem nachgeordneten fluidtechnischen Komponenten verhindert wird.
  • Gleichwohl sind prinzipiell auch andere Strukturen zur Gewährleistung der Luftdurchlässigkeit verwendbar. So zeigen beispielsweise die 6 und 7 je ein Abstützelement aus einem luftundurchlässigen Material, wobei die Luftdurchlässigkeit durch je eine Mehrzahl von Luftdurchtrittskanälen 26 gewährleistet ist, die das Abstützelement 25 in axialer Richtung durchsetzen und eine ständige Verbindung zwischen dem Saugraum 8 und dem dem Abstützelement 25 axial außen vorgelagerten Bereich hervorrufen.
  • Im Falle der 6 sind mehrere Luftdurchtrittskanäle 26 kreissektorartig um ein Abstützzentrum 27 herum verteilt, wobei sie radial außen von einem Ringabschnitt 28 umgeben sind, über den die Befestigung am Saugnapf 5 stattfindet. Das Abstützzentrum 27 ist mit dem Ringabschnitt 28 durch eine Mehrzahl radialer Haltearme 32 verbunden, die jeweils als Trennwand zwischen in Umfangsrichtung benachbarten Luftdurchtrittskanälen 26 fungieren.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 7 bestehen die Luftdurchtrittskanäle 26 aus mehreren bohrungsartigen Kanälen einer gewünschten Verteilung.
  • Die Realisierung einer Mehrzahl von Luftdurchtrittskanälen 26 hat den Vorteil, dass ein hoher Luftdurchsatz mit einer weiterhin großflächigen Abstützwirkung kombinierbar ist.
  • Um einen raschen Unterdruckaufbau zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, den vorderen Endabschnitt 7 des Saugnapfes 5 als bezüglich der Längsachse 2 konzentrische, umlaufende Dichtlippe 33 auszubilden, die mit dem Gegenstand 22 in Kontakt treten kann, wenn der Sauggreifer 1 daran angesetzt wird.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 ist die Dichtlippe 33 so ausgebildet, dass sie in der Grundstellung des Sauggreifers 1, im nicht an einen Gegenstand 22 angesetzten Zustand, geringfügig axial über die vom Saugraum 8 axial wegweisende stirnseitige Abstützfläche 34 des Abstützelementes 25 vorsteht. Beim Ansetzen an den Gegenstand 22 wird die Dichtlippe 33 hier leicht zurückgebogen, bis sie gemäß 2 etwa in einer Ebene mit der Abstützfläche 34 zu liegen kommt, wobei sie gleichzeitig dichtend an dem Gegenstand 22 anliegt. Dadurch ist der Saugraum 8 zuverlässig zur Umgebung abgedichtet.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 4 und 5 verändert die Dichtlippe 33 während des Betriebes des Sauggreifers 1 ihre Relativposition bezüglich des Abstützelementes 25 nicht. Sie schließt im Wesentlichen plan mit der Abstützfläche 34 des Abstützelementes 25 ab. Da hier keine Nachgiebigkeit für die Dichtlippe 33 erforderlich ist, kann der vordere Endabschnitt 7 in dem das Abstützelement 25 umschließenden Bereich insbe sondere zylindrisch gestaltet sein. Ist eine Flexibilität in Richtung der Längsachse 2 gewünscht, bietet es sich gemäß 1 und 2 an, die Faltenbalgstruktur mit einem schrägen Wandabschnitt 18 unmittelbar in die Dichtlippe 33 auslaufen zu lassen.
  • Um trotz hoher Flexibilität übermäßige Hübe des vorderen Endabschnittes 7 und mithin auch des daran anhaftenden Gegenstandes 22 zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz von Hubbegrenzungsmitteln. Hierbei ist zweckmäßigerweise dem rückseitigen Endabschnitt 6 des Saugnapfes 5 ein diesbezüglich ortsfester, innerhalb des Saugraumes 8 im Hubweg des Abstützelementes 25 angeordneter Hubbegrenzungsanschlag 35 zugeordnet. Auf ihn läuft das die Hubbewegung 15 mitmachende Abstützelement 25 gemäß 2 und 5 auf.
  • Bevorzugt ist der Hubbegrenzungsanschlag 35 von dem Halter 3 gebildet. Er könnte allerdings auch durch den entsprechend gestalteten rückseitigen Endabschnitt 6 des Saugnapfes 5 realisiert sein. Letzteres hätte den Vorteil, dass wegen der Flexibilität und insbesondere der Gummielastizität des Saugnapfes 5 der Aufprall gedämpft wird.
  • Es wäre auch denkbar, einen eigenständigen Hubbegrenzungsanschlag 35 vorzusehen, der von dem Halter 3 getragen ist, wobei man auch eine Einstellmöglichkeit zur Justierung der gewünschten Hubendlage vorsehen könnte.
  • Die erläuterte Absaugwirkung sollte auch dann noch gegeben sein, wenn das Abstützelement 25 an dem Hubbegrenzungsanschlag 35 anliegt. Bevorzugt verfügt daher das Abstützelement 25 an seiner dem Saugraum 8 zugewandten Rückseite über eine Aussparung 36, die der inneren Kanalmündung 14 koaxial gegenüberliegt, sodass eine direkte Verbindung zwischen ihr und dem Absaugkanal 13 vorliegt, wenn die Hubendlage erreicht ist.
  • Die Aussparung 36 ist eine Hohlkammer, beispielsweise sacklockartig gestaltet, sodass sie die dem Absaugkanal 13 zugewandte Luftabsaugfläche an dem Abstützelement 25 wesentlich vergrößert, verglichen mit einem Fall, in dem das Abstützelement 25 die innere Kanalmündung 14 direkt überdeckt.
  • Das Abstützelement 25 umfasst zweckmäßigerweise einen scheibenförmigen Basisabschnitt 37, der den gesamten Querschnitt des Saugraumes 8 überspannen kann und von dessen Rückseite ein einen diesbezüglich geringeren Querschnitt aufweisender Vorsprung 38 axial wegragt, der den Kontakt zu dem Hubbegrenzungsanschlag 35 herstellt. Er fungiert quasi als Gegenanschlag. Die Befestigung des Abstützelementes 25 am Saugnapf 5 erfolgt insbesondere über den Basisabschnitt 37, wobei sich die gesamten Befestigungsmaßnahmen, unabhängig von der Gestaltung des Abstützelementes 25, zweckmäßigerweise auf die Innenumfangsfläche des Saugnapfes 5 beschränken.
  • Eine besonders vorteilhafte Befestigungsart ist beim Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 realisiert. Dort ist das Abstützelement 25 lösbar in den flexiblen Saugnapf 5 eingerastet beziehungsweise eingeknöpft, und zwar in eine einzige der von Hause aus vorhandenen Innenfalten 16. Der Basisabschnitt 37 ist am Außenumfang nach radial außen hin sich verjüngend ausgebildet und verfügt daher in diesem Außenbereich über einen Querschnitt, der etwa demjenigen einer Innenfalte 16 entspricht, sodass die Faltenstruktur ihre Grundstruktur auch dann beibehält, wenn das Abstützelement 25 eingesetzt ist.
  • Diese Art der Befestigung hat den Vorteil, dass am Saugnapf 5 keinerlei konstruktive Befestigungsmaßnahmen zu treffen sind. Jeder handelsübliche Faltenbalg-Saugnapf lässt sich mit dem Abstützelement 25 problemlos nachrüsten.
  • Abweichend vom Ausführungsbeispiel könnte das Abstützelement 25 auch so ausgeführt sein, dass es gleichzeitig in mehreren benachbarten Innenfalten 16 gehalten wird. Die Verformbarkeit des Saugnapfes 5 wird jedoch am wenigsten beeinträchtigt, wenn nur eine Innenfalte 16 zur Fixierung des Abstützelementes 25 genutzt wird.
  • Selbstverständlich könnte man bei einem anders strukturierten Saugnapf 5 auch spezielle Rastmittel an der Innenumfangsfläche vorsehen, um das Abstützelement 25 lösbar zu verrasten.
  • Nicht dargestellt ist eine Variante, bei der die formschlüssige Fixierung des Abstützelementes 25 an der Innenfaltung 16a am Übergangsbereich wenigstens zweier aufeinanderfolgender Innenfalten 16 stattfindet. Das Abstützelement 25 enthält dann eine umlaufende Nut, mit der es reiterartig auf einem ringförmigen Übergangsbereich sitzt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 4 und 5 liegt zwischen dem Saugnapf 5 und dem in diesen eingesetzten Abstützelement 25 eine rein stoffschlüssige Verbindung vor, beispielsweise eine Klebeverbindung. Der Basisabschnitt 37 besitzt hier eine kreiszylindrische Außenfläche und wird von dem hohlzylindrischen vorderen Endabschnitt 7 fest umschlossen, wobei dazwischen ein Klebstoff appliziert ist. Eine Schweißverbindung wäre ebenfalls denkbar.
  • Es wäre auch möglich, das Abstützelement 25 bei der Spritzgießherstellung des aus Kunststoffmaterial bestehenden Saugnapfes 5 unmittelbar mit anzuformen.
  • Ungeachtet der Art der Befestigung des Abstützelementes 25 ist es vorteilhaft, Saugnapf 5 und Abstützelement 28 in ihrer Gestaltung so aufeinander abzustimmen, dass das Abstützelement 25 stets zur Gänze innerhalb des Saugraumes 8 aufgenommen ist und nicht durch die Saugöffnung 12 hindurch axial über den Saugnapf 5 vorsteht. Die vorhandenen Befestigungsmaßnahmen beschränken sich insbesondere auf den Bereich des Innenumfanges des vorderen Endabschnittes 7 des Saugnapfes 5.

Claims (35)

  1. Sauggreifer zur Handhabung von Gegenständen, mit einem flexiblen Saugnapf (5), der einen an eine Unterdruckquelle anschließbaren Saugraum (8) begrenzt und der einen rückseitigen Endabschnitt (6) sowie einen eine Saugöffnung (12) umgrenzenden, unter Veränderung der Saugnapflänge im Rahmen einer Hubbewegung (15) relativ zu dem rückseitigen Endabschnitt (6) bewegbaren vorderen Endabschnitt (7) aufweist, wobei in dem Saugraum (8) im Bereich der Saugöffnung (12) ein Abstützelement (25) für den zu ergreifenden Gegenstand (22) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) vom vorderen Endabschnitt (7) des Saugnapfes (5) getragen ist, sodass es dessen Hubbewegung (15) mitmacht, wobei es eine luftdurchlässige Struktur aufweist.
  2. Sauggreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der rückseitige Endabschnitt (6) das Saugnapfes (5) von einem rückseitig in den Saugraum (8) einmündenden Absaugkanal (13) durchsetzt ist.
  3. Sauggreifer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) axial gegenüberliegend der Mündung (14) des Absaugkanals (13) eine die Luftabsaugung durch das Abstützelement (25) hindurch begünstigende Aussparung (36) aufweist.
  4. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem rückseitigen Endabschnitt (6) des Saugnapfes (5) ein diesbezüglich ortsfester, innerhalb des Saugraumes (8) im Hubweg des Abstützelementes (15) angeordneter Hubbegrenzungsanschlag (35) für das Abstützelement (15) zugeordnet ist.
  5. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der rückseitige Endabschnitt (6) des Saugnapfes (5) an einem die Befestigung des Sauggreifers ermöglichenden Halter (3) angeordnet ist.
  6. Sauggreifer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (3) einen Hubbegrenzungsanschlag (35) für das Abstützelement (15) bildet oder trägt.
  7. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) an der Innenumfangsfläche des Saugnapfes (5) fixiert ist.
  8. Sauggreifer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) ausschließlich an der Innenumfangsfläche des Saugnapfes (5) fixiert ist
  9. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) stoffschlüssig mit dem Saugnapf (5) verbunden ist.
  10. Sauggreifer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) mit dem Saugnapf (5) verklebt ist.
  11. Sauggreifer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (5) an das Abstützelement (25) durch Spritzgießen angeformt ist.
  12. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) an dem Saugnapf (5) formschlüssig fixiert ist.
  13. Sauggreifer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) durch sich ausschließlich im Innern des Saugraumes (8) getroffene Maßnahmen formschlüssig an dem Saugnapf (5) fixiert ist.
  14. Sauggreifer nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) mit dem Saugnapf (5) verrastet ist.
  15. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) lösbar an dem Saugnapf (5) fixiert ist.
  16. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (5) faltenbalgartig strukturiert ist.
  17. Sauggreifer nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) formschlüssig an der dem Saugraum (8) zugewandten Innenfaltung (16a) des vorderen Endabschnittes (7) des Saugnapfes (5) fixiert ist.
  18. Sauggreifer nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) ausschließlich an der Innenfaltung (16a) fixiert ist
  19. Sauggreifer nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) in mindestens einer am Innenumfang des vorderen Endabschnittes (7) des Saugnapfes (5) vorhandenen Innenfalte (16) des Saugnapfes (5) gehalten ist.
  20. Sauggreifer nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) ausschließlich in einer einzigen am Innenumfang des vorderen Endabschnittes (7) des Saugnapfes (5) vorhandenen Innenfalte (16) formschlüssig gehalten ist.
  21. Sauggreifer nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) am Übergangsbereich zweier axial aufeinanderfolgender Innenfalten (16) gehalten ist.
  22. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) in die Innenfaltung (16a) am Innenumfang des vorderen Endabschnittes (7) des Saugnapfes (5) lösbar eingeknöpft ist.
  23. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) zur Gänze im Innern des Saugraumes (8) aufgenommen ist.
  24. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) den kompletten Querschnitt des Saugraumes (8) ausfüllt, wobei es aus einem luftdurchlässigen Material besteht.
  25. Sauggreifer nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) aus einem Sintermaterial besteht.
  26. Sauggreifer nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Sintermaterial ein Polyethylen-Sintermaterial ist.
  27. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) aus einem fein-porösen Material besteht.
  28. Sauggreifer nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) aus einem luftdurchlässigen Schaumstoff besteht.
  29. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) aus luftundurchlässigem Material besteht, das von einer Mehrzahl von Luftdurchtrittskanälen (26) durchsetzt ist.
  30. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (5) an seinem vorderen Endabschnitt (7) eine umlaufende Dichtlippe (33) aufweist, die im radialen Umfangsbereich des Abstützelementes (25) mit dem anzusaugenden Gegenstand (22) in Kontakt treten kann.
  31. Sauggreifer nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (33) in der nicht an einen Gegenstand (22) angesetzten Grundstellung des Sauggreifers (1) über die stirnseitige Abstützfläche (34) des Abstützelementes (25) vorsteht.
  32. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (25) einen den gesamten Querschnitt des Saugraumes (8) überspannenden scheibenförmigen Basisabschnitt (37) aufweist, von dessen Rückseite ein einen im Vergleich zum Saugraum (8) geringeren Querschnitt aufweisender, zur Hubbegrenzung dienender Vorsprung (38) axial wegragt.
  33. Sauggreifer nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement über den scheibenförmigen Basisabschnitt (37) am vorderen Endabschnitt (7) des Saugnapfes (5) fixiert ist.
  34. Abstützelement für einen zur Handhabung von Gegenständen dienenden Sauggreifer (1), ausgebildet zum Einsetzen in einen flexiblen Saugnapf (5) und zum Befestigen an dem bezüglich des rückseitigen Endabschnittes (6) des Saugnapfes (5) unter Ausführung einer linearen Hubbewegung (15) beweglichen vorderen Endabschnitt (7) des Saugnapfes (5), derart, dass das Abstützelement (25) die Hubbewegung (15) des vorderen Endabschnittes (7) mitmachen kann.
  35. Abstützelement nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass es eine luftdurchlässige Struktur aufweist.
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