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Die
Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät für die Körperpflege. Insbesondere betrifft
die Erfindung ein Reinigungsgerät
für die
Reinigung des Analbereichs zum Entfernen von Exkrementrückständen.
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Für die Analhygiene
zum Reinigen des Anus bzw. des Anusbereichs nach einem Toilettengang verwendet
man typischerweise Toilettenpapier, um Exkrementrückstände von
der Haut zu entfernen. Dieses setzt voraus, dass man mit der Hand
seinen Anusbereich erreichen kann. Ist einem dieses nicht möglich, muss
man sich zumeist aufwändiger
Hilfsmittel bedienen, um die gewünschte
Reinigung selbständig
durchführen
zu können.
Hierzu sind Toilettenduschen, Anus-Wascheinrichtungen und dergleichen bekannt
geworden. Auch wenn mit diesen eine bestimmungsgemäße Reinigung
des Anus und des den Anus umgebenden Bereiches von Exkrementrückständen möglich ist,
ist eine Anwendung dieser Reinigungsmöglichkeiten zumeist auf das
Vorhandensein einer mit einer Wasserspülung versehenen Toilette beschränkt. Für Personen,
die auf eine solche Weise nach einem Toilettengang den Anusbereich
nicht anders reinigen können,
stellt dieses eine nicht unbeträchtliche
Einschränkung
hinsichtlich der Mobilität
dar. Auch wenn sich mit derartigen Einrichtungen der Anus reinigen
lässt,
besteht nach wie vor für
eine Person, die mit der Hand ihren eigenen Anus nicht erreichen
kann, das Problem, diesen nach erfolgter Waschung trocknen zu können.
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Ausgehend
von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungsgerät für die Körperpflege vorzuschlagen, mit
dem eine Reinigung auch solcher Körperteile möglich ist, die eine Peson mit
ihrer eigenen Hand nicht erreichen kann. Insbesondere liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungsgerät für die Analhygiene
und somit zum Reinigen des Anus bzw. des Bereiches um den Anus zum
Entfernen von Exkrementen nach einem Toilettengang vorzuschlagen,
welches Reinigungsgerät
vor allem für
solche Personen geeignet ist, die an diesen Körperbereich nicht heranlangen
können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Reinigungsgerät
für die
Körperpflege
mit einer stielartigen Handhabe, dessen eines Ende als Wickelkern
zum Aufnehmen eines Reinigungstissues ausgebildet ist, und mit einer
Klemmeinrichtung zum Halten eines um den Wickelkern gewickelten
Reinigungstissues auf dem Wickelkern.
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Dieses
Reinigungsgerät
verfügt über eine Handhabe,
die nach Art eines Stiels ausgebildet ist und die an einem Ende
einen Wickelkern trägt.
Der Wickelkern dient zum Aufnehmen eines Reinigungstissues. Das
Reinigungsgerät
verfügt
ferner über eine
Klemmeinrichtung, mit der das auf den Wickelkern aufgewickelte Reinigungstissue
an dem Wickelkern gehalten ist. Mit diesem Reinigungsgerät lassen sich
auch solche Körperteile,
beispielsweise der Bereich des Anus erreichen, wenn diese mit der
eigenen Hand nicht erreichbar ist. Somit dient die stielartige Handhabe
letztendlich zur Verlängerung
des eigenen Armes. Die Klemmeinrichtung trägt Sorge dafür, dass
das auf dem Wickelkern aufgewickelte Reinigungstissue auch bei dem
Durchführen
der notwendigen Reinigungsbewegungen auf dem Wickelkern verbleibt.
Ist das Reinigungstissue benutzt, wird die Klemmeinrichtung gelöst und das
benutzte Reinigungstissue kann entsorgt werden.
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Als
Reinigungstissue zum Aufwickeln auf den Wickelkern des Reinigungsgerätes kann
letztendlich all dasjenige verwendet werden, welches zum Entfernen
von Exkrementrückständen geeignet ist.
Somit eignet sich als Reinigungstissue beispielsweise Toilettenpapier,
ein Pflegetuch oder ein Pflegevlies.
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Die
Klemmeinrichtung ist vorzugsweise in einer Art und Weise konzipiert,
dass das benutzte Reinigungstissue nach dessen Benutzung nicht angefasst
werden muss, sondern dass nach Lösen
der Klemmeinrichtung das benutzte Reinigungstissue von dem Wickelkern
herabfallen kann, beispielsweise in eine Toilette. Als Klemmeinrichtung
kann im einfachsten Fall ein im Randbereich des Wickelkerns angeordneter
O-Ring aus einem elastischen Material dienen. Dieser wird, nachdem
um den Wickelkern ein Reinigungstissue oder ein Reinigungstissueabschnitt aufgewickelt
worden ist, über
den Rand des Reinigungstissues gerollt, so dass dieses in seinem
Randbereich durch den O-Ring gehalten ist. Ist das Reinigungstissue
benutzt, wird der O-Ring von dem Wickelring zurückgerollt. Das Reinigungstissue
löst sich dann
zumeist ohne weiteres selbsttätig
von dem Wi ckelkern.
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In
einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Klemmeinrichtung
wenigstens einen zum Einklemmen des auf den Wickelkern befindlichen
Reinigungstissues verstellbaren Klemmfinger umfasst. Vorzugsweise
sind mehrere Klemmfinger vorgesehen, die typischerweise in einem
gleichen Winkelabstand zueinander angeordnet sind. Die Klemmfinger
können
unterschiedlich ausgebildet sein. Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, dass die Klemmfinger materialelastische Eigenschaften
aufweisen und mit ihrem auf das zu haltende Reinigungstissue wirkenden
Abschnitt, der vorzugsweise als Wulst ausgebildet ist, unter Vorspannung
gegen die Mantelfläche
der stielartigen Handhabe bzw. des Wickelkerns oder eines dem Wickelkern
benachbarten Bereiches wirken. Die Klemmfinger sind Teil einer in
längsaxialer
Richtung auf bzw. gegenüber
der Handhabe verschiebbaren Hülse.
Ist ein Reinigungstissueabschnitt um den Wickelkern gewickelt, wird
diese Hülse
mit ihren Klemmfingern über
den Rand des zu fixierenden Reinigungstissues geschoben. Zu diesem
Zweck verfügen
der oder die Reinigungsfinger an ihrem vorderen Ende über eine
entsprechende Einführschräge. Aufgrund
der aus den Klemmfingern resultierenden Vorspannung ist das Reinigungstissue
dann zum Durchführen
der gewünschten
Reinigungsbewegungen fixiert.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind der oder die Klemmfinger in radialer
Richtung verschwenkbar, wobei diese in ihrer einen Reinigungstissueabschnitt
haltenden Stellung ebenfalls unter Vorspannung stehend auf das Reinigungstissue
wirken und in dieser Stellung durch eine Rastung fixiert sind. Nach
Lösen der
Rastung schwenken der oder die Klemmfinger in radialer Richtung
nach außen,
um dadurch die auf das Reinigungstissue wirkende Klemmung aufzuheben.
In radialer Richtung verschwenkbare Klemmfinger können auch
mittels einer Schiebehülse
aktiviert werden. Eine solche Schiebehülse ist sodann gegenüber den
Klemmfingern bzw. der die Klemmfinger tragenden Hülse in längsaxialer Richtung
verschiebbar und wirkt in radialer Richtung von außen auf
die Klemmfinger zum Anpressen derselben in Richtung zur Mantelfläche des
Wickelkerns, um das zwischen den Klemmfingern und dem Mantel des
Wickelkerns befindliche Reinigungstissue einzuklemmen.
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Die
vorbeschriebenen Klemmeinrichtungen unter Verwendung von Klemmfingern
erlauben eine Ausgestaltung des Reinigungsgerätes, bei der der Klemmmechanismus
als solcher von einem Aktivierungsmechanismus zum Lösen der
Klemmung beanstandet ist, so dass die Klemmung gelöst werden kann,
ohne dass man überhaupt
in die Nähe
des benutzten Reinigungstissues fassen muss.
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Zum
Erhöhen
der Haftreibung zwischen dem auf dem Wickelkern aufgewickelten Reinigungstissue
und dem Wickelkern wird es als zweckmäßig angesehen, wenn im Bereich
des Wickelkerns ein oder mehrere haftungserhöhende Strukturen, beispielsweise
der Wickelrichtung folgende Wülste
angeordnet sind.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine schematisierte, zum Teil geschnittene Seitenansicht eines Reinigungsgerätes mit
einem Wickelkern zum Aufwickeln eines Reinigungstissues und einer
Klemmeinrichtung,
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2:
eine vergrößerte Teildarstellung
des Wickelkerns mit einem darum gewickelten Reinigungstissue, gehalten
durch die Klemmeinrichtung und
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3:
ein Reinigungsgerät
entsprechend demjenigen der 1 und 2 mit
einer anderen Klemmeinrichtung.
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Ein
Reinigungsgerät 1 dient
der hygienischen Körperpflege
und insbesondere einer Analhygiene zum Reinigen des Anus und der
darum befindlichen Bereiche. Das Reinigungsgerät 1 verfügt über eine
stielartige Handhabe 2, die an ihrem einen Ende einen Wickelkern 3 trägt. Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Handhabe eine kreisrunde Querschnittsfläche auf.
Gleichwohl ist es möglich, dass
die Handhabe ebenfalls andere Querschnittsgeometrien aufweist, beispielsweise
eine ovale oder eine eckige. Der Wickelkern 3 dient zum
Aufnehmen eines Reinigungstissues 4, bei welchem es sich
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel um
ein Toilettenpapier handelt. Das Reinigungstissue 4 wird
zur Benutzung des Reinigungsgerätes 1 um
den Wickelkern 3 herumgewickelt. Der Wickelkern 3 trägt bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei Haltewülste 5, 5', die in den
Wickelkern 3 in Wickelrichtung des Reinigungstissues 4 umfänglich umgebend
angeordnet sind. Das wickelkernseitige Ende 6 des Wickelkerns 3 ist
gerundet.
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Die
Handhabe 2 kann an ihrem dem Wickelkern 3 gegenüberliegenden
Ende 7 oder auch in einem Bereich davor ergriffen werden.
Das Ende 7 der Handhabe 2 ist bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
als Löffel 8 ausgebildet.
Die löffelartige
Verbreiterung der Handhabe 2 an dem Ende 7 dient
zum einen der erleichterten Handhabung des Reinigungsgerätes 1,
insbesondere wenn dieses gedreht werden soll, und zum anderen kann
mit dem Löffel 8 des Reinigungsgerätes 1 Salbe,
Creme oder dergleichen an nicht ohne weiteres erreichbaren Körperteilen
aufgetragen werden. Dann wird das Reinigungsgerät 1 an seinem Wickelkern 3 ergriffen.
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Zum
Halten eines auf dem Wickelkern 3 mehrlagig aufgewickelten
Reinigungstissues 4 dient bei dem Reinigungsgerät 1 eine
insgesamt mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnete Klemmeinrichtung.
Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
umfasst die Klemmeinrichtung 9 eine auf der Handhabe 2 in
längsaxialer
Richtung, wie durch den Doppelpfeil angedeutet, verschiebbare Hülse 10.
In die Hülse 10 sind
mehrere Fingermulden 11 eingebracht, von denen in 1 eine
Fingermulde 11 sichtbar ist. Die Fingermulden 11 dienen
zum erleichterten Verschieben der Hülse 10 auf der stielartigen Handhabe 2.
An der Hülse 10 in
Richtung zum Wickelkern 3 angeformt sind bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
mehrere Klemmfinger 12, 12'. Die dargestellte Klemmeinrichtung 9 verfügt über vier Klemmfinger,
von denen aufgrund des gewählten Schnittes
lediglich zwei Klemmfinger 12, 12' sichtbar sind. Die Klemmfinger 12, 12' tragen an ihrem
zum Wickelkern 3 weisenden Ende eine wulstartige, zur Mantelfläche der
Handhabe 2 weisende Verdickung 13. Die Verdickung 13 ist
konzipiert, damit durch diese eine vorderseitige Einführschräge 14 gebildet
ist. Die Verdickung 13 liegt mit einem Abschnitt 15 unter Vorspannung
stehend auf der Mantelfläche
der Handhabe 2 an. Aufgrund der Materialelastizität der Klemmfinger 12, 12' lassen sich
diese, wie durch die Pfeile angedeutet, in radialer Richtung nach
außen verstellen,
wodurch der Abschnitt 15 von der Mantelfläche der
Handhabe 2 abgehoben wird. Dieses tritt ein, wenn die Hülse 10 mit
ihren Klemmfingern 12, 12' über den Rand des um den Wickelkern 3 gewickelten
Reinigungstissues 4 geschoben wird.
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Nachdem
das Reinigungstissue 4 um den Wickelkern 3, wie
in 2 dargestellt, herumgewickelt worden ist, wird
dieses mit der Klemmeinrichtung 9 fixiert. Zu diesem Zweck
wird die Klemmeinrichtung 9 mit ihren Klemmfingern 12, 12' in Richtung zu
dem Wickelkern 3 verschoben. Die Klemmfinger 12, 12' werden bei
diesem Vorgang über
den Rand des um den Wickelkern 3 aufgewickelten Reinigungstissues 4 geschoben,
so dass der mit dem Bezugszeichen 16 gekennzeichnete Randbereich
des Reinigungstissues 4 zwischen dem Abschnitt 15 der Verdickung 13 des
Klemmfingers 12, bzw. 12' und der Mantelfläche der
Handhabe 2 eingeklemmt ist. Das Reinigungstissue 4 ist
ausreichend fest in der Handhabe 2 fixiert, um die gewünschte Reinigung vorzunehmen.
Zum Unterstützen
des Haltens des Reinigungstissues 4 auf dem Wickelkern 3 dienen
die Haltewülste 5, 5'. Diese haben
ferner den Sinn, den Reinigungsvorgang dadurch zu unterstützen, dass bei
dem Reinigungsvorgang, bei dem das Reinigungsgerät auch in längsaxialer Richtung hin und
her bewegt werden kann, das Reinigungstissue 4 unterseitig
zu unterstützen
und dadurch Vorsprünge
an der äußeren Mantelfläche des
Reinigungstissues 4 zu erzeugen. Je nach zu entfernender
Verschmutzung kann das Reinigungsgerät 1 mit dem Reinigungstissue 4 gedreht
werden, um auch andere, noch nicht genutzte Seiten des Reinigungstissues
für den
Reinigungsvorgang benutzen zu können.
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Soll
das Reinigungstissue 4 von dem Reinigungsgerät 1 entfernt
werden, wird die Klemmeinrichtung 9 mit ihrer Hülse 10 auf
der Handhabe 2 von dem Wickelkern 3 weggeschoben.
Das Tissue 4 fällt sodann
von selbst, ggf. unterstützt
durch ein leichtes Schütteln
des Reinigungsgerätes 1 von
dem Wickelkern 3 ab. Zum Abnehmen des Reinigungstissues 4 von
der Handhabe 2 ist es daher grundsätzlich nicht notwendig, das
Reinigungstissue 4 selbst anzufassen.
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3 zeigt
ein weiteres Reinigungsgerät 17, welches
vom Prinzip her aufgebaut ist wie das Reinigungsgerät 1 der 1 und 2.
Die Reini gungsgeräte 1 und 17 unterscheiden
sich hinsichtlich der jeweils verwendeten Klemmeinrichtung. Die
Klemmeinrichtung 18 des Reinigungsgerätes 17 ist in 3 in
zwei Stellungen gezeigt und zu diesem Zweck virtuell geschnitten
zum Darstellen von zwei unterschiedlichen Stellungen in zwei Halbschnitten
gezeigt. Die Klemmeinrichtung 18 des Reinigungsgerätes 17 verfügt ebenfalls über mehrere
umfänglich
verteilt angeordnete Klemmfinger 19, die an einer auf der
Handhabe 2 längsverschiebbaren
gelagerten Hülse 20 angeformt
sind. Die Klemmfinger 19 sind aus einem Kunststoff mit
materialelastischen Eigenschaften hergestellt, wobei die Klemmfinger 19 im Unterschied
zu den Klemmfingern 12 der Klemmeinrichtung 9 eingestellt
sind, damit diese in ihrer normalen Stellung von der Mantelfläche der
Handhabe 21 abragend angeordnet sind, wie dieses in der
Stellung der Klemmeinrichtung 18 der 3 oben
gezeigt ist. An der Oberseite der Klemmfinger 19 sind Stellnocken 22 angeformt.
Zum Verschieben der Hülse 20 mit
ihren Klemmfingern 19, 19' dient eine Schiebehülse 23,
die gleichfalls in längsaxialer
Richtung auf der Handhabe 21 längsverschiebbar angeordnet
ist. Die Schiebehülse 23 verfügt über einen
ringzylindrischen Fortsatz 24, in dem die Hülse 20 und
auch die Klemmfinger 19 zumindest teilweise aufgenommen werden
können.
Der ringzylindrische Fortsatz 24 weist vorderseitig eine
Stellschräge
auf. In längsaxialer
Richtung gesehen befindet sich zwischen einer Anschlagfläche der
Schiebehülse 23 und
dem rückwärtigen Abschluss 27 der
Hülse 20 eine
Druckfeder 28. Wird die Schiebehülse 23 in Richtung
zum Wickelkern 29 verschoben, wird mit dieser translatorischen
Bewegung ebenfalls die Hülse 20 in
diese Richtung bewegt. Dieses ist solange möglich, bis die zum Wickelkern 29 weisende
Seite der Hülse 20 an einen
ringförmigen
Anschlag 30 an der Außenseite der
Handhabe 21 anstößt. Durch
weiteres Verschieben der Schiebehülse 23 in Richtung
zum Wickelkern 29 gegen die Kraft der Druckfeder 28 werden
durch Zusammenwirken der Stellschräge 25 mit den Stellnocken 22 die
Klemmfinger 19 diese in Richtung zur Mantelfläche der
Handhabe 21 bewegt, bis dass diese, unter Vorspannung stehend,
sich mit ihrer Verdickung auf der Außenseite des Randes des auf
den Wickelkern 29 aufgewickelten Reinigungstissues 31 abstützen. Diese
Stellung der Klemmeinrichtung 18 ist in der unteren Halbdarstellung
der 3 wiedergegeben. Diese Stellung der beweglichen
Elemente der Klemmeinrichtung 18 zueinander und gegenüber der
Handhabe 21 ist durch eine nicht dargestellte Rastung gesichert.
Nach erfolgtem Reinigungsvorgang wird zum Entfernen des Reinigungstissues 31 diese
Verrastung gelöst.
Aufgrund der in der Druckfeder 28 gespeicherten Energie
wird sodann die Verklemmung des Randbereiches des Reinigungstissues 31 zwischen
den Klemmfingern 19 und der Mantelfläche der Handhabe 21 gelöst, so dass
das Reinigungstissue 31 von dem Wickelkern 29 herabfallen oder
herabgeschüttelt
werden kann. Um die Hülse 20 aus
ihrer in der unteren Halbdarstellung in 3 gezeigten
Position wieder in die in der oberen Halbdarstellung gezeigte Position
zurückzubringen,
stehen beide beweglichen Elemente – Schiebehülse 23 und Hülse 20 – durch
ringförmige
Mitnehmer miteinander in Eingriff. Zu diesem Zweck tragen die Hülse 20 in radialer
Richtung nach außen
abragend einen Mitnehmerring 32 und die Schiebehülse 23 im
Bereich ihres Fortsatzes 24 einen nach innen abragenden Mitnehmerring 33.
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In
einer in den Figuren nicht dargestellten Weiterbildung ist vorgesehen,
dass der Durchmesser des Wickelkerns des Reinigungsgerätes größer ist als
der Durchmesser der Handhabe in demjenigen Bereich, in dem die Klemmeinrichtung
verschiebbar ist. Es findet sich somit zwischen dem Wickelkern und
dem eigentlichen Klemmabschnitt der Handhabe ein Absatz. Bei dieser
Ausgestaltung bildet dann das um den Wickelkern aufgewickelte Reinigungstissue den
größten Durchmesser,
so dass beim Reinigungsvorgang nicht die Gefahr besteht, dass die
Klemmeinrichtung mit zu reinigenden Hautpartien in Kontakt kommt.
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Die
stielartige Handhabe ist vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt.
Hierfür
eignet sich ein Silikonwerkstoff auch wegen seines angenehmen Gefühls, wenn
dieses in Kontakt mit dem Körper
gelangt. Die Klemmeinrichtung selbst besteht zweckmäßigerweise
aus einem Kunststoff, wobei es sich anbietet, die einzelnen Elemente
der Klemmeinrichtung im Wege eines Spritzgußverfahrens herzustellen.
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- 1
- Reinigungsgerät
- 2
- Handhabe
- 3
- Wickelkern
- 4
- Reinigungstissue
- 5,
5'
- Halterung
- 6
- Ende
- 7
- Ende
- 8
- Löffel
- 9
- Klemmeinrichtung
- 10
- Hülse
- 11
- Fingermulde
- 12,
12'
- Klemmfinger
- 13
- Verdickung
- 14
- Einführschräge
- 15
- Abschnitt
- 16
- Randbereich
- 17
- Reinigungsgerät
- 18
- Klemmeinrichtung
- 19
- Klemmfinger
- 20
- Hülse
- 21
- Handhabe
- 22
- Stellnocke
- 23
- Schiebehülse
- 24
- Fortsatz
- 25
- Stellschräge
- 26
- Anschlagfläche
- 27
- Abschluss
- 28
- Druckfeder
- 29
- Wickelkern
- 30
- Anschlag
- 31
- Reinigungstissue
- 32
- Mitnahmering
- 33
- Mitnahmering