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Die
Erfindung betrifft eine Spritzgießdüse gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
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Spritzgießdüsen
werden in Spritzgießwerkzeugen eingesetzt, um eine fließfähige
Masse bei einer vorgebbaren Temperatur unter hohem Druck einem trennbaren
Werkzeugblock bzw. Formeinsatz zuzuführen. Sie haben meist
einen Düsenkörper in Form eines Materialrohrs,
in dem ein Strömungskanal für die fließfähige
Masse ausgebildet ist, sowie ein endseitig in das Materialrohr eingesetztes
Düsenmundstück, welches die Austrittsöffnung
für den Strömungskanal bildet.
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Um
die fließfähige Masse innerhalb des Strömungskanals
auf einer vorgebbaren Temperatur halten zu können, ist
eine elektrische Heizung vorgesehen, die – wie beispielsweise
aus
DE-U1-295 01 450 hervorgeht – den
gewöhnlich aus Werkzeugstahl gefertigten Düsenkörper
konzentrisch umgibt. Das Düsenmundstück besteht
aus einem hoch wärmeleitenden Material und wird gewöhnlich
von unten in den Düsenkörper eingeschraubt. Ein
schmaler Luftspalt zwischen Düsenmundstück und
dem Formeinsatz sorgt für die notwendige thermische Trennung
zwischen Spritzgießdüse und Werkzeug.
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Von
Nachteil hierbei ist, dass das Materialrohr und insbesondere das
Düsenmundstück keine sehr hohe Verschleißfestigkeit
aufweisen. Die Standzeit der Spritzgießdüsen ist
daher relativ gering, insbesondere dann, wenn aggressive oder abrassive Materialien
zu verarbeiten sind.
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Ein
weiterer Nachteil herkömmlicher Spritzgießdüsen
besteht darin, dass der Wärmeübergang von dem
Materialrohr auf das separate Düsenmundstück nicht
immer optimal ist. Überdies lassen sich die Kontaktflächen
nicht hinreichend abdichten, so dass beispielsweise kriechfähiges
Material in Spalte und tote Ecken eindringen kann. Dies verschlechtert zum
einen den Wärmeübergang; zum anderen entstehen
Materialfehler am zu verarbeitenden Kunststoff.
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Ziel
der Erfindung ist es, diese und weitere Nachteile des Standes der
Technik zu vermeiden und eine Spritzgießdüse zu
schaffen, die einfach aufgebaut ist und eine insgesamt hohe Verschleißfestigkeit aufweist.
Sie soll ferner während des Betriebes eine verbesserte
und möglichst gleichmäßige Temperaturverteilung
entlang ihrer Längsachse gewährleisten und stets
optimale Ergebnisse erzielen, die selbst höchsten Qualitätsanforderungen
genügen.
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Hauptmerkmale
der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben.
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 24.
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Bei
einer Spritzgießdüse für eine Spritzgießvorrichtung,
mit einem Düsenkörper, in dem wenigstens ein Strömungskanal
für eine fließfähige Masse ausgebildet
ist, und mit wenigstens einem Düsenmundstück,
das zumindest eine Austrittsöffnung für die fließfähige
Masse bildet, sieht die Erfindung vor, dass der Düsenkörper
aus Keramik gefertigt ist.
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Die
Verwendung von Keramik für die Ausbildung des Düsenkörpers
eröffnet völlig neue Gestaltungs- und Einsatzmöglichkeiten
für die Heißkanaldüse. Experimente haben überraschend
gezeigt, dass Keramiken für die Ausbildung von Düsenkörpern
in Spritzgießdüsen durchaus einsetzbar sind und
dass die Düsenkörper bzw. deren Materialrohre den
in einer Spritzgießvorrichtung erforderlichen Drücken
von bis zu 2000 bar dauerhaft standhalten.
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Überdies
ergibt sich für den Düsenkörper eine
außerordentlich hohe Verschleißfestigkeit, so dass
selbst aggressive und abrassive Materialien problemlos verarbeitet
werden können. Die Düsen weisen eine sehr hohe
Standzeit auf.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass auch das Düsenmundstück
aus Keramik gefertigt ist. Dadurch ergibt sich während
des Betriebs in der Spritzgießdüse eine sehr gleichmäßige
Temperaturverteilung entlang der Düsen-Längsachse,
was sich günstig auf die Qualität der Spritzgießerzeugnisse
auswirkt.
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Ein
noch besserer Temperaturverlauf ergibt sich, wenn der Düsenkörper
und das Düsenmundstück einstückig sind.
Der Wärmeübergang von dem Düsenkörper
auf das Düsenmundstück ist optimal und kann durch
in Spalte oder tote Ecken eindringendes Material nicht behindert
werden. Darüber hinaus verbessert sich die Verarbeitung
sehr empfindlicher Materialien, denn auch dieses Material kann nicht mehr
in Spalten oder toten Bereichen verweilen. Es entstehen keine schwarzen
Schlieren oder sonstige Fehlstellen; die Spritzgießartikel
genügen selbst höchsten Qualitätsanforderungen.
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Bevorzug
ist oder bildet der Düsenkörper ein Materialrohr,
wobei der Strömungskanal bis zur Material-Austrittsöffnung
einen im Wesentlichen konstanten Durchmesser aufweist. Mit Vorteil
setzt dabei das Düsenmundstück den Strömungskanal
im Wesentlichen zylindrisch fort.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der
Strömungskanal und/oder das Düsenmundstück
zur Zentrierung einer Verschlussnadel mit wenigstens einem Einlaufkonus
und/oder mit wenigstens einem Zentrierkonus versehen sind. Die Verschlussnadel
wird dadurch stets präzise geführt und stets zentrisch
in ihren Dichtsitz eingebracht. Dieser kann bei Bedarf im Düsenmundstück
ausgebildet sein.
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Um
die in dem Strömungskanal geführte fließfähige
Masse auf einer vorgebbaren Temperatur halten zu können,
ist auf und/oder in dem Düsenkörper eine Heiz-
oder Kühlvorrichtung ausgebildet,
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Eine
Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Heiz-
oder Kühlvorrichtung separat ausgebildet und auf den Düsenkörper
aufgesetzt ist. Die gesamte Heizeinrichtung kann beispielsweise
unmittelbar auf ein Materialrohr einer Heißkanaldüse
aufgeschoben werden, wodurch sich ein insgesamt zweiteiliger Aufbau
bestehend aus Heizeinrichtung und Materialrohr ergibt. Die Heizeinrichtung
ist entsprechend austauschbar. Von Vorteil ist ferner, dass bereits
bekannte bzw. vorhandene Kühl- oder Heizvorrichtungen verwendet
werden können, was sich günstig auf den Kosten-
und Logistikaufwand auswirkt.
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Eine
andere wichtige Ausführungsform der Erfindung sieht vor,
dass die Heiz- oder Kühlvorrichtung wenigstens eine Schicht
aufweist, die mittels Direktbeschichtung auf dem Düsenkörper
aufgebracht ist.
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Das
stoffschlüssige Aufbringen beispielsweise der Heizung in
Schichten sorgt für eine dauerhaft feste Verbindung mit
der Wandung des Düsenkörpers. Aufgrund der durch
die Direktbeschichtung erzielten geringen Dickenabmessungen nimmt
die Heizvorrichtung insgesamt nur wenig Raum ein, so dass sich im
Vergleich zu herkömmlichen Anordnungen bei nahezu gleichen
Leistungsmerkmalen äußerst kompakte Bauformen
realisieren lassen. Zudem kann die Leistungsdichte deutlich erhöht
werden, da die Wärme direkt auf der Oberfläche
des zu beheizenden Heißkanalelements erzeugt und abgenommen
wird. Eine Überhitzung der meist empfindlichen Heizelemente
wird zuverlässig vermieden. All dies gewährleistet
zusammen mit der mechanisch nicht lösbaren Anbringung der
Heizung auf der Strömungskanal-Wandung einen stets optimalen
Wärmeübergang von der Heizschicht auf den Düsenkörper, der äußerst
gleichmäßig und präzise erwärmt
wird. Aufwendige Steuerungseinrichtungen, die durch thermische Massen
bedingte Reaktionsverzögerungen berücksichtigen
müssen, sind nicht erforderlich. Der in dem Düsenkörper
ausgebildete Strömungskanal lässt sich rasch und
präzise aufheizen und ebenso wieder abkühlen,
was sich günstig auf den gesamten Produktionsablauf auswirkt.
Die Schmelztemperatur lässt sich exakt und mit einfachen
Mitteln kontrollieren.
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Zweckmäßig
weist die Heiz- oder Kühlvorrichtung wenigstens eine Heizleiterbahnen
bildende Heizschicht auf, wobei diese dem Leistungsbedarf angepasste
Heizleiterbahnen aufweist. Dadurch können die später
an einem besonders stark zu erwärmenden Materialrohrabschnitt
anzuordnenden Heizleiterbahnabschnitte beispielsweise mit einem
dünneren oder dickeren Querschnitt oder mit größerem oder
kleinerem Abstand zueinander ausgebildet sein, um in diesem Abschnitt
entsprechend mehr oder weniger Wärmeenergie freizusetzen.
Wird die Heizleiterbahn überdies Wendel- oder mäanderförmig
ausgebildet, so kann die Wendelsteigung abschnittweise geringer
oder größer gewählt werden, um die Wärmeenergieabgabe
weiter zu variieren. Ferner kann man abschnittsweise unterschiedliche
Bahnabstände wählen.
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Bei
der Verwendung elektrische leitfähiger Keramiken sieht
die Erfindung weiter vor, dass zwischen der Heizschicht und dem
Düsenkörper eine Isolationsschicht vorgesehen
ist.
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Über
der Heizschicht ist wenigstens eine elektrisch Abdeckschicht vorgesehen,
welche die Heizschicht und den Düsenkörper zumindest
teilweise nach außen hin abdeckt und überdies
bei Bedarf elektrisch isoliert. Die Abdeckschicht ist vorteilhaft
als äußerste Schicht der Heizeinrichtung vorgesehen.
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Zwischen
den Schichten der Heiz- oder Kühlvorrichtung kann wenigstens
eine Kontaktschicht und/oder eine Ausgleichsschicht vorgesehen sein. Derartige
Schichten können entweder dem Ausgleich unterschiedlicher
Wärmeausdehnungskoeffizienten zwischen dem Düsenkörper
und den Schichten der Heiz- oder Kühlvorrichtung dienen
oder es werden geometrische Unterschiede oder Unebenheiten ausgeglichen.
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Die
Erfindung sieht weiter vor, dass die Isolationsschicht und/oder
die Abdeckschicht und/oder die Kontaktschicht und/oder die Ausgleichsschicht keramische
Dielektrikumsschichten sind, wobei wenigstens eine Schicht der Heiz-
oder Kühlvorrichtung eine eingebrannte Folie oder eine
eingebrannte Dickschichtpaste ist. Ein solcher Aufbau gewährleistet sehr
geringe Dickenabmessungen, so dass die Heiz- oder Kühlvorrichtung
nur wenig Raum einnimmt. Es lassen sich mithin äußerst
kompakte Heißkanaldüsen realisieren. Darüber
hinaus lässt sich die Düse einfach und kostengünstig
fertigen, was sich günstig auf die Herstellkosten auswirkt.
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Ergänzend
oder alternativ kann wenigstens eine Schicht der Heiz- oder Kühlvorrichtung
durch Detonationsbeschichten oder durch thermisches Beschichten
oder durch Tauchbeschichten (Dippvorgang) aufgebracht sein.
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Um
ein Abplatzen der in Schichten auf dem Düsenkörper
aufgebrachten Heiz- oder Kühlvorrichtung zu vermeiden,
sieht die Erfindung ferner vor, dass wenigstens eine Schicht der
Heiz- oder Kühlvorrichtung nach zumindest einem Einbrennprozess
gegenüber dem Düsenkörper unter Druckvorspannung steht.
Dadurch werden bei der Innendruckbelastung des Düsenkörpers
radienabhängig in unterschiedlicher Höhe auftretende
Delaminationskräfte innerhalb des Schichtaufbaus kompensiert.
Die Druckvorspannung wird bevorzugt dadurch, dass der lineare thermische
Ausdehnungskoeffizient wenigstens einer Schicht der Heiz- oder Kühlvorrichtung
nach dem Einbrennprozess kleiner ist als der lineare thermische
Ausdehnungskoeffizient des Düsenkörpers. Es erfolgt
mithin eine spezifische Fehlanpassung der Ausdehnungskoeffizienten.
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Fertigungstechnisch
ist es günstig, wenn die Schichten der Heiz- oder Kühlvorrichtung
separat aufgetragen und simultan (co-firing) eingebrannt werden.
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Zur
präzisen Temperatursteuerung ist jeder Heiz- oder Kühlvorrichtung
wenigstens ein Temperatur-Messfühler zugeordnet. Dieser
ist bevorzugt auf oder in dem Düsenkörper angeordnet,
beispielsweise als elektrisch leitfähige Schicht, deren
elektrischer Widerstand temperaturabhängig ist. Die als
Temperaturfühler dienende Schicht weist bevorzugt ein PTC-
oder NTC-Material auf. Alternativ ist ein Thermoelement als Temperaturfühler
mit der gleichen Strukturierung wie ein Widerstandsfühler
und dem Messpunkt nahe der Düsenspitze möglich.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Diese zeigt
eine Querschnittansicht einer erfindungsgemäßen
Spritzgießdüse.
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Die
in 1 allgemein mit 10 bezeichnete Spritzgießdüse
ist für den Einsatz in einer (nicht dargestellten) Spritzgießvorrichtung
vorgesehen, die zur Herstellung von Formteilen aus einer fließfähigen Masse – beispielsweise
einer Kunststoffschmelze – dient. Die Spritzgießvorrichtung
hat gewöhnlich eine Aufspannplatte sowie parallel dazu
eine Verteilerplatte, in der ein System von Strömungskanälen
ausgebildet ist. Diese münden meist in mehreren Spritzgießdüsen 10,
die beispielsweise als Heißkanaldüsen ausgebildet
sind und jeweils mit einem Gehäuse 12 an der Unterseite
der Verteilerplatte montiert werden.
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Jede
Spritzgießdüse 10 hat einen Düsenkörper 14 aus
Keramik, der als Materialrohr ausgebildet und an seinem oberen Ende
mit einem flanschartigen Anschlusskopf 16 versehen ist.
Letzterer kann separat zu dem Düsenkörper 14 ausgebildet
oder mit diesem einstückig sein. Er sitzt ferner lösbar
in dem Gehäuse 12. Eine daran radial ausgebildete
Stufe 18 zentriert das Gehäuse 12 und
damit die gesamte Spritzgießdüse 10 in
der Spritzgießvorrichtung.
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Wird
der Anschlusskopf 16 separat ausgebildet, so ist dieser
bevorzugt hülsen- oder ringförmig und mit einer
zentrischen Durchgangsbohrung 75 versehen, die das obere
Ende des Materialrohrs 14 aufnimmt. Dieses ist fest in
den Anschlusskopf 16 eingepresst, so dass sich eine dauerhaft
feste Verbindung ergibt.
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Innerhalb
des sich in Axialrichtung A erstreckenden Materialrohrs 14 ist
mittig ein Strömungskanal 20 für die
Kunststoffschmelze eingebracht, der im Anschlusskopf 16 eine
Material-Zuführöffnung 22 besitzt. Er
mündet an seinem unteren Ende in einem Düsenmundstück 24,
das beispielsweise eine Düsenspitze 42 bildet.
Letztere hat eine oder mehrere Material-Austrittsöffnungen 26,
damit die fließfähige Masse in ein (nicht dargestelltes)
Formnest gelangen kann.
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Der
Strömungskanal 20 weist von der Zuführöffnung 22 bis
kurz vor die Material-Austrittsöffnung 26 einen
Querschnitt mit konstantem Durchmesser auf. Dadurch ist die Schergeschwindigkeit
innerhalb des Kanals 20 nahezu konstant und der Druckverlust
sowie die Scherung des Materials innerhalb des Strömungskanals 20 sind
vorteilhaft gering.
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Das
ebenfalls aus Keramik gefertigte Düsenmundstück 24 kann
endseitig in das Materialrohr 14 eingesetzt sein oder es
ist – wie der Anschlusskopf 16 – mit
dem Düsenkörper 14 einstückig.
Die aus Düsenkörper (Materialrohr) 14 und
Düsenmundstück 26 bestehende Einheit
wird nachfolgend auch als Keramikdüse bezeichnet.
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Zur
Abdichtung der Keramikdüse 10 gegenüber
der Verteilerplatte kann im Anschlusskopf 16 des Materialrohrs 14 konzentrisch
zur Material-Zuführöffnung 22 ein Dichtring 28 vorgesehen
sein. Denkbar ist auch die Ausbildung eines zusätzlichen ringförmigen
Zentrieransatzes in Form einer flachen Erhebung, was die Montage
des Spritzgießdüse 10 an der Spritzgießvorrichtung
erleichtern kann.
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Auf
dem Außenumfang 29 des Materialrohrs 14 ist
eine Heizung 30 aufgesetzt. Diese wird von einer Hülse 34 aus
gut wärmeleitendem Material, beispielsweise Kupfer oder
Messing, gebildet, die sich über nahezu die gesamte axiale
Länge des Materialrohrs 14 erstreckt. In der (nicht
näher bezeichneten) Wandung der Hülse 34 ist
koaxial zum Strömungskanal 20 eine in der Zeichnung
nicht dargestellte elektrische Heizwendel ausgebildet, deren (ebenfalls nicht
gezeigte) Anschlüsse seitlich aus dem Gehäuse 12 herausgeführt
sind. Die gesamte Heizung 30 wird von einem Schutzrohr 36 umschlossen.
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Für
die Erfassung der von der Heizung 30 erzeugten Temperatur
verwendet man gewöhnlich einen (nicht sichtbaren) Temperaturfühler,
der durch die Heizung 30 hindurch bis in den Endbereich 40 des
Materialrohrs 14 geführt ist. Er ist dort beispielsweise
an oder in der Hülse 34 fixiert; oder er wird
unmittelbar am Materialrohr 14 befestigt, beispielsweise mittels
eines Klebers.
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Um
den Düsenkörper 14 und die Heizung 30 gegenüber
den meist kalten Werkzeugplatten thermisch abzuschirmen, wird das
Gehäuse 12 in Richtung Düsenspitze 42 von
einer Schaftanordnung 44 fortgesetzt. Diese ist beispielsweise
zweiteilig ausgebildet. Sie hat einen Schaft-Hauptteil 84 aus
gehärtetem Werkzeugstahl und einen kappenförmigen Trennteil 84 aus
einem schlecht wärmeleitenden Material, beispielsweise
Titan. Der Trennteil 84 bildet endseitig eine Aufnahme 88 für
das Materialrohr 14, mit einer im Wesentlichen zylindrischen
Innenkontur, welche das freie Ende des Materialrohrs 14 im
Schiebesitz dichtend umfasst, während der Schaft-Hauptteil 84 und
der Trennteil 86 die Keramikdüse 14, 24 mit
radialem Abstand umschließen, so dass ein thermisch isolierender
Luftspalt 90 zwischen der Heizung 30 und der Schaftanordnung 44 verbleibt.
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Der
insgesamt zylindrisch ausgebildete Schaft-Hauptteil 84 ist
an seinem oberen Ende mit einem Außengewinde 58 versehen
und mit diesem von unten in das Gehäuse 12 eingeschraubt.
Das untere Ende des Schaft-Hauptteils 84 ist stufenförmig
ausgebildet und mit dem oberen Ende des Trennteils 86 verbunden,
beispielsweise verlötet.
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Je
nach Anwendungsfall kann man die Keramikdüse 14 bei
Bedarf auch mit einer dreiteiligen Schaftanordnung 44 ausstatten.
In diesem Fall bildet nicht der kappenförmige Trennteil 84 die
Aufnahme 88 für das Materialrohr 14,
sondern ein separat ausgebildeter ringförmiger Schaft-Endteil,
z. B. aus gehärtetem Werkzeugstahl oder aus Keramik.
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Während
des Betriebs der Spritzgießdüse 10 wird
die von der Heizung 30 erzeugte Wärmeenergie auf
das Materialrohr 14 und damit auf die darin geführte
Kunststoffschmelze übertragen. Steigung und Dichte der
in der Hülse 34 in Axialrichtung A angeordneten
Heizwendelabschnitte können unterschiedlich gewählt
sein, was dazu führt, dass an die entsprechenden axialen
Materialrohrabschnitte unterschiedlich viel Wärmeenergie
abgegeben wird, wodurch die Beheizung der Materialrohrabschnitte
relativ zueinander variabel ist.
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Damit
das Materialrohr 14 stets gleich bleibend erwärmt
wird, müssen Heizung 30 und Materialrohr 14 in
Axialrichtung A stets exakt zueinander positioniert sein. Um diese
axiale Positionierung während des Betriebs der Spritzgießdüse 10 reproduzierbar beibehalten
zu können, ist zwischen dem oberen freien Ende der Hülse 34 der
Heizung 30 und einem dem freien Ende gegenüberliegenden
radialen Absatz 60 des Anschlusskopfs 16 ein Spannmittel 62 in
Form einer Feder vorgesehen, welche die Hülse 34 permanent
gegen eine Anschlagstelle 54 der Schaftanordnung 44 drückt.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sowohl die Heizung 30 als
auch der Temperaturfühler in Axialrichtung A stets in einer konstanten
Position relativ zum Materialrohr 14 gehalten sind. Eine
Beeinträchtigung der Wärmeenergieübertragung
von der Heizung 30 auf die einzelnen axialen Materialrohrabschnitte
während des Betriebs der Spritzgießdüse 10 ist
daher ausgeschlossen. Ferner ist sichergestellt, dass sich die Position
des Temperaturfühlers relativ zum Materialrohr 14 in
Axialrichtung A und somit der Ort der Temperaturmessung nicht ändert.
Dadurch wird die ordnungsgemäße Funktionsweise
einer (nicht dargestellten) Temperaturregeleinrichtung basierend
auf den von dem Temperaturfühler erfassten Ist-Temperaturwerten
gewährleistet.
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Die
Erfindung ist nicht auf eine der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar,
ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen,
der durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist. So
kann man beispielsweise die Heizung 30 auch stoffschlüssig
auf dem Düsenkörper 14 bzw. auf der Keramikdüse
aufbringen, beispielsweise indem die Heizung 30 wenigstens
eine Heizleiterbahnen bildende Heizschicht aufweist, die mittels
Direktbeschichtung auf dem Düsenkörper 14 aufgebracht
ist. Zwischen der Heizschicht und dem Düsenkörper 14 kann
noch eine Isolationsschicht vorgesehen sein, wenn die Keramik des
Düsenkörpers elektrisch leitfähig ist. Über
der Heizschicht ist zweckmäßig eine elektrisch
isolierende Abdeckschicht vorgesehen, um die Heizung und die Düse
vor äußeren Einflüssen zu schützen.
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Die
Isolationsschicht, die Abdeckschicht und/oder eine weitere Kontaktschicht
oder eine Ausgleichsschicht sind bevorzugt keramische Dielektrikumsschichten,
die – ebenso wie die Heizschicht – in Form von
eingebrannten Folie oder eingebrannten Dickschichtpasten aufgebracht
werden. Dabei kann es von Vorteil sein, wenn die Schichten Heizvorrichtung 30 nach
zumindest einem Einbrennprozess gegenüber dem Düsenkörper 14 unter
Druckvorspannung stehen.
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Auch
der Temperatur-Messfühler kann als elektrisch leitfähige
Schicht ausgebildet sein, deren elektrischer Widerstand temperaturabhängig
ist.
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Wird
die Spritzgießdüse 14 als Nadelverschlussdüse
ausgebildet, wird der Strömungskanal im Bereich des Düsenmundstücks 26 zur
Zentrierung einer (nicht dargestellten) Verschlussnadel mit einem (nicht
näher bezeichneten) Einlaufkonus und/oder mit wenigstens
einem Zentrierkonus versehen, so dass die Verschlussnadel stets
sicher zentriert und geführt ist. Der Dichtsitz für
die Verschlussnadel kann dabei im Düsenmundstück 24 oder
im Formnest ausgebildet sein.
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Sämtliche
aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung
hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten,
räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können
sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen
erfindungswesentlich sein.
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- A
- Axialrichtung
- 10
- Spritzgießdüse
- 12
- Gehäuse
- 14
- Materialrohr
- 16
- Anschlusskopf
- 18
- Stufe
- 20
- Strömungskanal
- 22
- Material-Zuführöffnung
- 24
- Düsenmundstück
- 26
- Material-Austrittsöffnung
- 28
- Dichtring
- 29
- Außenumfang
- 30
- Heizung
- 34
- Hülse
- 36
- Schutzrohr
- 38
- Temperaturfühler
- 40
- Endbereich
- 42
- Düsenspitze
- 44
- Schaftanordnung
- 46
- Schaft-Hauptteil
- 48
- Trennteil
- 50
- Schaft-Endteil
- 52
- Aufnahme
- 54
- Anschlagstelle
- 56
- Luftspalt
- 58
- Außengewinde
- 60
- Absatz
- 62
- Spannmittel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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