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DE202007001643U1 - Brühtunnel - Google Patents

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DE202007001643U1 DE200720001643 DE202007001643U DE202007001643U1 DE 202007001643 U1 DE202007001643 U1 DE 202007001643U1 DE 200720001643 DE200720001643 DE 200720001643 DE 202007001643 U DE202007001643 U DE 202007001643U DE 202007001643 U1 DE202007001643 U1 DE 202007001643U1
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    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22BSLAUGHTERING
    • A22B5/00Accessories for use during or after slaughtering
    • A22B5/08Scalding; Scraping; Dehairing; Singeing

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Housing For Livestock And Birds (AREA)
  • Processing Of Meat And Fish (AREA)

Abstract

Brühtunnel (10) für Schlachttiere (32), insbesondere Schweine, umfassend in dem Brühtunnel angeordnete oder in diesen hineinragende Förderelemente (24) für die Schlachttiere sowie entlang Transportweg der Schlachttiere in dem Brühtunnel angeordnete oder diesem zugeordnete Einrichtungen (56, 64, 66) zum Zuführen von Wasserdampf mit gegebenenfalls in diesem zerstäubten Wasser, wobei im Bereich Eingangs- und/oder Ausgangsöffnung des Brühtunnels diese zumindest bereichsweise verschließende erste Verschlusselemente wie Pendeltüren (36, 54) anordbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Brühtunnel (10) in Abschnitte (38, 46, 48) unterteilt ist, in denen voneinander abweichende Temperaturen herrschen, und dass die Abschnitte durch zweite Verschlusselemente (44, 50) getrennt sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Brühtunnel für Schlachttiere, insbesondere Schweine, umfassend in dem Brühtunnel angeordnete oder in diesen hineinragende Förderelemente für die Schlachttiere sowie entlang Transportweg der Schlachttiere im Brühtunnel angeordnete Einrichtungen zum Zuführen von Wasserdampf, wobei im Bereich von Eingangs- und/oder Ausgangsöffnung des Brühtunnels zum zumindest bereichsweise Verschließen dieser ein oder mehrere erste Verschlusselemente wie Pendeltüren angeordnet sind.
  • Einige Arten von Schlachttieren, insbesondere Schweine, werden nach dem Abstechen üblicherweise gebrüht, um die Haut aufzuweichen, wodurch Borsten bzw. Haare des Schlachttiers leicht entfernbar sind. Das Brühen kann dabei durch Beaufschlagen des Schlachttiers mit einem Gemisch aus Wasserdampf und darin zerstäubtem Wasser erfolgen. Gleichzeitig wird bei dem entsprechenden Prozess anhaftender Schmutz beseitigt.
  • Durch einen Brühtunnel werden Schlachttiere im Durchlaufverfahren gefördert. Dabei ist die Fördergeschwindigkeit der Schlachttiere durch die Länge des Brühtunnels vorgegeben und auf diese so abgestimmt, dass sich die erforderliche Verweilzeit des Schlachttieres in der Atmosphäre des Brühtunnels ergibt.
  • Nach dem Stand der Technik bekannte Brühtunnel weisen einen oder mehrere Ventilatoren auf, über die die Atmosphäre im Inneren des Brühtunnels umgewälzt wird. Hierzu verläuft außerhalb des Brühtunnels ein Umwälzkanal, in dem ein entsprechender Ventilator angeordnet ist. In dem Umwälzkanal – der auch als Zirkulationskanal bezeichnet werden kann – ist üblicherweise eine Anzahl von Düsen zum Einblasen von heißem Wasserdampf vorhanden (DE-A-100 16 533, DE-A-201 24 392).
  • Um die Anzahl der Umwälzkanäle und damit die der Ventilatoren zu reduzieren, ist nach der DE-A-103 18 657 vorgesehen, dass eine Umwälzung der Atmosphäre innerhalb des Brühtunnels durch entlang des Brühtunnels verteilte Mehrstoffdüsen erfolgt, die ein Gemisch von Wasserdampf und darin zerstäubten Wasser mit hoher Geschwindigkeit abgeben. Die Düsen können dabei im Bodenbereich des Brühtunnels angeordnet sein und geben gerichtet das Gemisch in Transportrichtung der Schlachttiere bzw. entgegen dieser ab.
  • Ungeachtet des Aufbaus des Brühtunnels und des Zuführens des erforderlichen Luft-/Wassergemischs, um eine Atmosphäre gewünschter Temperatur aufzubauen, die bei Schweinen üblicherweise im Bereich zwischen 60 und 62°C liegt, muss sichergestellt sein, dass die Haut im hinreichenden Umfang aufweicht, um das Entfernen der Borsten und Haare nach Verlassen des Brühtunnels zu ermöglichen. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass die Schlachttiere während des gesamten Transports durch den Brühtunnel keinen Temperaturen über eine Zeitdauer ausgesetzt sind, die üblicherweise zu einem Verbrühen führen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Brühtunnel der zuvor beschriebenen Art so weiterzubilden, dass ein Aufweichen der Haut im erforderlichen Umfang erfolgt, ohne dass die Gefahr von Verbrühungen entsteht, gleichzeitig jedoch die Verweildauer in dem Brühtunnel verkürzt werden kann.
  • Zur Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen vor, dass der Brühtunnel in Abschnitte unterteilt ist, in denen voneinander abweichende Temperaturen herrschen und dass die Abschnitte durch zweite Verschlusselemente getrennt sind. Bei diesen handelt es sich vorzugsweise ebenfalls um Pendeltüren.
  • Erfindungsgemäß erfolgt eine Unterteilung des Brühtunnels derart, dass Abschnitte oder Sektoren gebildet werden, in denen unterschiedliche Temperaturen herrschen, also auch solche die oberhalb der üblichen Brühtemperaturen zwischen 60°C und 62°C liegen, sofern es sich bei den Schlachttieren um Schweine handelt.
  • Wirkt kurzzeitig eine etwas höhere Temperatur als die übliche Brühtemperatur auf die Schlachttiere ein, so kann die Gesamtdauer des Transports durch den Brühtunnel und somit dessen Länge erheblich verkürzt werden, ohne dass die Gefahr des Verbrühens dann erfolgt, wenn anschließend die Schlachttiere durch eine Atmosphäre geführt werden, die im Bereich üblicher Brühtemperaturen liegt.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, am Ende des Brühtunnels einen Bereich bzw. einen Sektor einzurichten, bei dem die Temperatur unterhalb der üblichen Brühtemperatur liegt, da das Aufheizen des Schlachttiers mit Verzögerung erfolgt bzw. das Schlachttier eine hinreichende Wärmekapazität aufweist, so dass infolgedessen am Ende des Transportwegs innerhalb des Brühtunnels nicht zwingend die übliche Brühtemperatur herrschen muss.
  • Dabei sollten die Längen der Abschnitte derart aufeinander abgestimmt werden, dass in dem ersten Abschnitt das Schlachttier über eine Zeitdauer von ca. 1,5–2,5 Minuten einer Temperatur von 65°C, in dem nachfolgenden Abschnitt, in dem die übliche Brühtemperatur herrscht, über eine Zeitdauer von 5–7 Minuten der Atmosphäre ausgesetzt ist, um anschließend durch den dritten Abschnitt bei einer Temperatur unterhalb der üblichen Brühtemperatur über eine Zeitdauer von 1,5–3,5 Minuten transportiert zu werden. Dabei besteht außerdem die Möglichkeit, dass die Schlachttiere nicht mit konstanter Geschwindigkeit durch den Brühtunnel gefördert werden, sondern in den einzelnen Abschnitten können voneinander abweichende Fördergeschwindigkeiten gewählt werden. In diesem Fall würden die Schlachttiere über Transfereinrichtungen von Abschnitt zu Abschnitt übergeben werden.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass in dem ersten Abschnitt eine Temperatur herrscht, die 1°C–2°C höher als die übliche zum Brühen zum Einsatz gelangende Temperatur liegt. In dem sich an die „klassische" Brühzone anschließenden dritten Abschnitt kann eine Temperatur herrschen, die 1°C–2°C unterhalb der üblichen Brühtemperatur liegt.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass in dem Brühtunnel entlang des Transportwegs der Schlachttiere verteilt Mehrstoff- wie Zweistoffdüsen angeordnet sind, mittels der durch Abgabe eines Gemischs von Wasserdampf und darin zerstäubtem Wasser eine Umwälzung der Atmosphäre in dem Brühtunnel erfolgt. Dabei wird das Gemisch gerichtet von den Mehrstoffdüsen in und/oder entgegen Transportrichtung der Schlachttiere abgegeben.
  • Ergänzend oder alternativ sieht die Erfindung des Weiteren vor, dass dem ersten und/oder zweiten und/oder dritten Abschnitt ein außerhalb des Brühtunnels verlaufender Zirkulationskanal mit im Kopfbereich des Brühtunnels verlaufender Ansaugöffnung, im Bodenbereich des Brühtunnels verlaufender Austrittsöffnung sowie einem durch den Zirkulationskanal Luft fördernden Gebläse zugeordnet ist. Dabei kann in dem Zirkulationskanal zumindest eine Einrichtung zum Einführen wie Einblasen von Wasserdampf vorgesehen sein.
  • Insbesondere ist ein entsprechender Zirkulationskanal in dem Abschnitt des Brühtunnels vorgesehen, in dem eine Temperatur herrscht, die oberhalb und/oder unterhalb der üblichen Brühtemperatur liegt.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination – sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden Ausführungsbeispiels.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Prinzipdarstellung eines Brühtunnels in Draufsicht und
  • 2 einen Querschnitt durch den Brühtunnel nach 1 mit Schlachttier.
  • In 1 ist rein prinzipiell eine Draufsicht auf einen Kondensations-Brühtunnel 10 dargestellt, der für Schweine bestimmt ist. Daher sind die nachfolgenden konkreten Zahlenangaben entsprechend zu werten und bei Anwendung der erfindungsgemäßen Lehre auf andere Schlachttiere umzurechnen.
  • Wie sich aus der Schnittdarstellung gemäß 2 ergibt, besteht der Brühtunnel 10 aus einem Untergestell 12, das auf einem Schlachthofboden 14 aufgestellt ist, aus zwei Seitenwandungen 16, 18 sowie einer Decken- oder Kopfwandung 20. In dieser befindet sich ein Schlitz 22, der von einem Haken 24 durchsetzt ist, der über Mitnehmer 26 entlang einer oberhalb des Brühtunnels 10 verlaufenden Förderbahn 28 durch den Brühtunnel in dessen Längsrichtung förderbar ist. Von dem Haken 24 geht eine Schlingkette 30 aus, die im Ausführungsbeispiel an ein Hinterbein eines hängend durch den Brühtunnel 10 zu fördernden Schlachttiers 32 in Form eines Schweins befestigt ist.
  • Von der Förderbahn 28 gehen mehrere entsprechende Haken aus, so dass gleichzeitig mehrere Schlachttiere 32 durch den Brühtunnel 10 gefördert werden.
  • Entsprechend der Prinzipdarstellung gemäß 1 weist der Kondensations-Brühtunnel einen Eingangsbereich 34 auf, der im Ausführungsbeispiel über eine Doppelpendeltür 36 einen ersten Abschnitt 38 absperrt, durch den Schlachttiere 32 gefördert werden. Da der Eingangsbereich 34 und der erste Abschnitt 38 zueinander abgewinkelt sind, sind entsprechende Umlenkrollen 40, 42 vorhanden, um die der Förderer 28 bzw. die Förderkette geführt wird.
  • In dem ersten Abschnitt 38 wird das Schlachttier 32 einer Atmosphäre aus einem Gemisch von Wasserdampf mit gegebenenfalls darin zerstäubtem Wasser ausgesetzt, die eine Temperatur T1 aufweist, die oberhalb üblicher Temperaturen beim Brühen des Schlachttiers 32 liegt. Bei Schweinen sollte die Temperatur T1 zwischen 62°C und 64°C liegen. Um zu vermeiden, dass aufgrund der hohen Temperatur ein Verbrühen des Schlachttiers 32 erfolgt, weist der Abschnitt 38 eine Länge derart auf, dass eine folgt, weist der Abschnitt 38 eine Länge derart auf, dass eine Verweilzeit von in etwa 1,5–2 Minuten gegeben ist.
  • Der erste Bereich 38 ist über die Pendeltüren 36 gegenüber dem Eingangsbereich 34 abgesperrt. Am Ende des ersten Bereichs 38 sind wiederum Verschlusseinrichtungen wie zweite Pendeltüren 44 angeordnet, die den ersten Bereich 38 von einem zweiten Bereich 46 trennen, in dem eine Wasserdampfatmosphäre mit gegebenenfalls darin zerstäubtem Wasser herrscht, die üblicher Brühtemperatur entspricht, also in Bezug auf Schweine zwischen 60°C und 62°C liegt.
  • Der zweite Bereich 46 geht wiederum in einen dritten Bereich 48 über, der von dem zweiten Bereich 46 über weitere Verschlusseinrichtungen wie Pendeltüren 50 abgetrennt ist. In dem dritten Bereich 40 kann eine Wasserdampfatmosphäre einer Temperatur T3 herrschen, die unterhalb der Temperatur im Bereich 46 liegt. Vorzugsweise beläuft sich die Temperatur im dritten Bereich 48 1°C bis 2°C unterhalb der im zweiten Bereich 46, also bei Schweinen im Bereich von 59°C und 60°C. Die gegenüber üblichen Brühanlagen abgesenkte Temperatur im Bereich 48 ist möglich, ohne dass Nachteile in Bezug des Aufweichens der Haut gegeben ist, da üblicherweise das Aufheizen des Schlachttiers zeitverzögert erfolgt bzw. aufgrund der Wärmekapazität sichergestellt ist, dass weiterhin die Haut die erforderliche Temperatur zum Aufweichen aufweist.
  • Der dritte Bereich 48 ist zum Ausgang 52 hin über Verschlusseinrichtungen wie einem Paar von Pendeltüren 54 verschlossen.
  • Erfindungsgemäß erfolgt entlang des Transportwegs der Schlachttiere in dem Brühtunnel 10 eine Aufteilung in Abschnitte bzw. Sektoren 38, 46, 48, in denen unterschiedliche Temperaturen herrschen, um beschleunigt den Brühvorgang durchzuführen. Dabei wirkt zu Beginn des Transports durch den Brühtunnel 10 auf das Schlachttier 32 eine Wasserdampfatmosphäre mit einer Temperatur ein, die oberhalb der üblichen Temperatur liegt, die beim Brühen einzustellen ist. Um eine temperaturmäßige Trennung zwischen den Abschnitten 38, 46, 48 zu ermöglichen, sind diese durch Verschlusseinrichtungen wie Pendeltüren 44, 50 voneinander getrennt.
  • Um ein Umwälzen der Wasserdampfatmosphäre im Kondensationsbrühtunnel 10 durchzuführen, sind im Bodenbereich des Brühtunnels 10 Mehrstoff- bzw. Zweistoffdüsen 56 angeordnet, über die in den Innenraum des Brühtunnels 10 ein Gemisch aus Wasserdampf mit darin zerstäubtem Wasser gerichtet eingeführt wird. Entsprechend der zeichnerischen Darstellung gemäß 1 sind die Düsen 56 im Bereich des Bodens 12 angeordnet, gleichwenn hierdurch eine Beschränkung der erfindungsgemäßen Lehre nicht erfolgen soll. Des Weiteren geben die Düsen 56 gerichtet das Gemisch aus Wasserdampf mit dem zerstäubten Wasser derart ab, das der Abgabestrahl mit erheblicher Komponente in Längsrichtung des Brühtunnels 10 gerichtet ist, und zwar in Transportrichtung (Pfeil 58) oder entgegen dieser.
  • Zusätzlich soll die Verwirbelung des Gemischs aus Wasserdampf und zerstäubtem Wasser dadurch erhöht werden, dass von der Innenwand der Seitenwandung 16, 18 Ansätze 60, 62 abragen.
  • Sind entsprechend ausgerichtete Zweistoff- oder Mehrstoffdüsen 56 in dem Brühtunnel 10 angeordnet, um die gewünschte Umwälzung der Atmosphäre und damit Vergleichmäßigung der Temperatur in den einzelnen Abschnitten 38, 46,48 zu erzielen, so besteht alternativ oder ergänzend die Möglichkeit, den Abschnitten Umwälz- oder Zirkulationskanäle zuzuordnen, die in 1 rein prinzipiell dargestellt und mit dem Bezugszeichen 64, 66 gekennzeichnet sind. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, wie diese zum Beispiel in der DE-A-100 16 533 oder der DE-A-101 24 396 beschrieben sind. Die nicht näher dargestellten Umwälz- bzw. Zirkulationskanäle weisen im Kopfbereich des Brühtunnels 10 eine Absaugöffnung und im Bodenbereich eine Eintrittsöffnung auf, um aus dem Brühtunnel 10 abgesaugte Luft vom Bodenbereich her dem Innenraum des Brühtunnels 10 wieder zuzuführen. Der Zirkulations- bzw. Umwälzkanal verläuft dabei außerhalb des Brühtunnels 10 und umfasst ein Gebläse, das die Förderung der Luft bewirkt. In dem Kanal selbst sollten des Weiteren Eintrittsöffnungen wie Düsen für das Zuführen von Dampf angeordnet sein. Insoweit wird jedoch auf die zuvor angesprochene vorbekannte Technik verwiesen.
  • Um die Schlachttiere 32 über den gewünschten Zeitraum in den einzelnen Abschnitten bzw. Sektoren 38, 46, 48 dem jeweiligen Wasserdampf und den entsprechenden Temperaturen auszusetzen, ohne dass insbesondere in dem ersten Abschnitt 38 die Gefahr eines Verbrühens erfolgt, besteht die Möglichkeit, dass das Fördern in den Abschnitten 38, 46, 48 mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten erfolgt. In diesem Fall weist der Förderer Abschnitte mit diese verbindenden Transfereinrichtungen auf, um die gewünschten Geschwindigkeiten zu erzielen. Unabhängig hiervon sind die Längen der Abschnitte 38, 46, 48 und die Transportgeschwindigkeit der Schlachttiere 32 durch die Abschnitte 38, 46, 48 derart aufeinander abgestimmt, dass in dem ersten Abschnitt 38 erhöhter Temperatur bei Schweinen als Schlachttiere 32 eine Verweilzeit von in etwa 1,5–2 Minuten, in dem zweiten Abschnitt 46, in dem übliche Brühtemperaturen herrschen, eine Verweilzeit von 5–7 Minuten und in dem dritten Abschnitt 48 eine Verweilzeit von 1–3 Minuten gegeben ist.
  • Selbstverständlich wird die Erfindung dann nicht verlassen, wenn der zweite Abschnitt 46 unmittelbar zum Ausgang führt, sich also kein weiterer dritter Abschnitt anschließt, in dem eine Temperatur herrscht, die von der des zweiten Abschnitts 46 abweicht.

Claims (18)

  1. Brühtunnel (10) für Schlachttiere (32), insbesondere Schweine, umfassend in dem Brühtunnel angeordnete oder in diesen hineinragende Förderelemente (24) für die Schlachttiere sowie entlang Transportweg der Schlachttiere in dem Brühtunnel angeordnete oder diesem zugeordnete Einrichtungen (56, 64, 66) zum Zuführen von Wasserdampf mit gegebenenfalls in diesem zerstäubten Wasser, wobei im Bereich Eingangs- und/oder Ausgangsöffnung des Brühtunnels diese zumindest bereichsweise verschließende erste Verschlusselemente wie Pendeltüren (36, 54) anordbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Brühtunnel (10) in Abschnitte (38, 46, 48) unterteilt ist, in denen voneinander abweichende Temperaturen herrschen, und dass die Abschnitte durch zweite Verschlusselemente (44, 50) getrennt sind.
  2. Brühtunnel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Verschlusselement (44, 50) eine zweite Pendeltür ist.
  3. Brühtunnel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Brühunnel (10) in zumindest zwei Abschnitte (38, 46,) unterteilt ist, dass in einem eingangsseitig verlaufenden ersten Abschnitt (38) eine Temperatur T1 mit T1 > TB ist, wobei TB die Temperatur ist, der die Schlachttiere (32) bei üblichem Brühen ausgesetzt sind.
  4. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur TB beträgt 60°C ≤ TB ≤ 62°C.
  5. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur T1 beträgt TB + 1°C ≤ T1 ≤ TB + 3°C.
  6. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich in Transportrichtung der Schlachttiere (62) ein zweiter Abschnitt (46) anschließt, in dem die Temperatur TB herrscht.
  7. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich in Transportrichtung der Schlachttiere (32) an den zweiten Abschnitt (46) ein dritter Abschnitt (48) anschließt, in dem eine Temperatur T3 mit T3 < TB herrscht.
  8. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur T3 beträgt TB – 3°C ≤ T3 ≤ TB – 1°C.
  9. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Abschnitten (38, 46, 48) die zweiten Verschlusselemente (44, 50) angeordnet sind.
  10. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Brühtunnel (10) entlang des Transportwegs der Schlachttiere (32) verteilt Mehrstoff- wie Zweistoffdüsen (56) angeordnet sind, mittels der durch Abgabe eines Gemisches von Wasserdampf mit in diesem zerstäubtem Wasser eine Umwälzung der Atmosphäre in dem Brühtunnel erfolgt.
  11. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrstoff- wie Zweistoffdüse (56) das Gemisch gerichtet in oder entgegen Transportrichtung der Schlachttiere (32) abgibt.
  12. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten und/oder zweiten und/oder dritten Abschnitt (38, 46, 48) zumindest ein außerhalb des Brühtunnels (10) verlaufender Zirkulations- oder Umwälzkanal mit im Kopfbereich des Brühtunnels verlaufender Ansaugöffnung, im Bodenbereich des Brühtunnels verlaufender Austrittsöffnung sowie einem durch den Zirkulations- bzw. Umwälzkanal Luft förderndem Gebläse zugeordnet ist.
  13. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Zirkulations- bzw. Umwälzkanal zumindest eine Einrichtung zum Einführen wie Einblasen von Wasserdampf angeordnet ist.
  14. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Abschnitt (38, 48) zumindest ein Zirkulations- bzw. Umwälzkanal zugeordnet ist, in dem eine Temperatur T mit T < TB oder T > TB herrscht.
  15. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (38) unter Berücksichtigung der Transportgeschwindigkeit des Schlachttiers (32) eine Länge derart aufweist, dass die Schlachttiere (32) sich innerhalb des ersten Abschnitts über einen Zeitraum t mit 1,5 Minuten ≤ t ≤ 5 Minuten aufhalten.
  16. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (46) unter Berücksichtigung der Transportgeschwindigkeit des Schlachttiers (32) eine Länge derart aufweist, dass sich die Schlachttiere (32) in dem zweiten Abschnitt über einen Zeitraum t2 mit 5 Minuten ≤ t2 ≤ 7 Minuten aufhält.
  17. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des dritten Abschnitts (48) unter Berücksichtigung der Transportgeschwindigkeit der Schlachttiere (32) durch den Abschnitt derart ausgelegt ist, dass sich die Schlachttiere in dem dritten Abschnitt über einen Zeitraum t3 mit 2 Minuten ≤ t3 ≤ 3 Minuten aufhalten.
  18. Brühtunnel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördergeschwindigkeiten der Schlachttiere (32) in den Abschnitten (38, 46, 48) voneinander abweichen.
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