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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Brühtunnel für Schlachttiere, insbesondere
Schweine, umfassend in dem Brühtunnel
angeordnete oder in diesen hineinragende Förderelemente für die Schlachttiere
sowie entlang Transportweg der Schlachttiere im Brühtunnel
angeordnete Einrichtungen zum Zuführen von Wasserdampf, wobei
im Bereich von Eingangs- und/oder
Ausgangsöffnung
des Brühtunnels
zum zumindest bereichsweise Verschließen dieser ein oder mehrere
erste Verschlusselemente wie Pendeltüren angeordnet sind.
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Einige
Arten von Schlachttieren, insbesondere Schweine, werden nach dem
Abstechen üblicherweise
gebrüht,
um die Haut aufzuweichen, wodurch Borsten bzw. Haare des Schlachttiers
leicht entfernbar sind. Das Brühen
kann dabei durch Beaufschlagen des Schlachttiers mit einem Gemisch
aus Wasserdampf und darin zerstäubtem
Wasser erfolgen. Gleichzeitig wird bei dem entsprechenden Prozess
anhaftender Schmutz beseitigt.
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Durch
einen Brühtunnel
werden Schlachttiere im Durchlaufverfahren gefördert. Dabei ist die Fördergeschwindigkeit
der Schlachttiere durch die Länge
des Brühtunnels
vorgegeben und auf diese so abgestimmt, dass sich die erforderliche
Verweilzeit des Schlachttieres in der Atmosphäre des Brühtunnels ergibt.
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Nach
dem Stand der Technik bekannte Brühtunnel weisen einen oder mehrere
Ventilatoren auf, über
die die Atmosphäre
im Inneren des Brühtunnels umgewälzt wird.
Hierzu verläuft
außerhalb
des Brühtunnels
ein Umwälzkanal,
in dem ein entsprechender Ventilator angeordnet ist. In dem Umwälzkanal – der auch
als Zirkulationskanal bezeichnet werden kann – ist üblicherweise eine Anzahl von
Düsen zum
Einblasen von heißem
Wasserdampf vorhanden (DE-A-100 16 533, DE-A-201 24 392).
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Um
die Anzahl der Umwälzkanäle und damit die
der Ventilatoren zu reduzieren, ist nach der DE-A-103 18 657 vorgesehen,
dass eine Umwälzung der
Atmosphäre
innerhalb des Brühtunnels
durch entlang des Brühtunnels
verteilte Mehrstoffdüsen
erfolgt, die ein Gemisch von Wasserdampf und darin zerstäubten Wasser
mit hoher Geschwindigkeit abgeben. Die Düsen können dabei im Bodenbereich des
Brühtunnels
angeordnet sein und geben gerichtet das Gemisch in Transportrichtung
der Schlachttiere bzw. entgegen dieser ab.
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Ungeachtet
des Aufbaus des Brühtunnels und
des Zuführens
des erforderlichen Luft-/Wassergemischs,
um eine Atmosphäre
gewünschter
Temperatur aufzubauen, die bei Schweinen üblicherweise im Bereich zwischen
60 und 62°C
liegt, muss sichergestellt sein, dass die Haut im hinreichenden
Umfang aufweicht, um das Entfernen der Borsten und Haare nach Verlassen
des Brühtunnels
zu ermöglichen. Gleichzeitig
muss jedoch gewährleistet
sein, dass die Schlachttiere während
des gesamten Transports durch den Brühtunnel keinen Temperaturen über eine
Zeitdauer ausgesetzt sind, die üblicherweise
zu einem Verbrühen
führen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Brühtunnel
der zuvor beschriebenen Art so weiterzubilden, dass ein Aufweichen
der Haut im erforderlichen Umfang erfolgt, ohne dass die Gefahr
von Verbrühungen
entsteht, gleichzeitig jedoch die Verweildauer in dem Brühtunnel
verkürzt
werden kann.
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Zur
Lösung
der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen vor, dass der Brühtunnel
in Abschnitte unterteilt ist, in denen voneinander abweichende Temperaturen
herrschen und dass die Abschnitte durch zweite Verschlusselemente
getrennt sind. Bei diesen handelt es sich vorzugsweise ebenfalls
um Pendeltüren.
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Erfindungsgemäß erfolgt
eine Unterteilung des Brühtunnels
derart, dass Abschnitte oder Sektoren gebildet werden, in denen
unterschiedliche Temperaturen herrschen, also auch solche die oberhalb der üblichen
Brühtemperaturen
zwischen 60°C
und 62°C
liegen, sofern es sich bei den Schlachttieren um Schweine handelt.
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Wirkt
kurzzeitig eine etwas höhere
Temperatur als die übliche
Brühtemperatur
auf die Schlachttiere ein, so kann die Gesamtdauer des Transports durch
den Brühtunnel
und somit dessen Länge
erheblich verkürzt
werden, ohne dass die Gefahr des Verbrühens dann erfolgt, wenn anschließend die Schlachttiere
durch eine Atmosphäre
geführt
werden, die im Bereich üblicher
Brühtemperaturen
liegt.
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Des
Weiteren besteht die Möglichkeit,
am Ende des Brühtunnels
einen Bereich bzw. einen Sektor einzurichten, bei dem die Temperatur
unterhalb der üblichen
Brühtemperatur
liegt, da das Aufheizen des Schlachttiers mit Verzögerung erfolgt
bzw. das Schlachttier eine hinreichende Wärmekapazität aufweist, so dass infolgedessen
am Ende des Transportwegs innerhalb des Brühtunnels nicht zwingend die übliche Brühtemperatur
herrschen muss.
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Dabei
sollten die Längen
der Abschnitte derart aufeinander abgestimmt werden, dass in dem
ersten Abschnitt das Schlachttier über eine Zeitdauer von ca.
1,5–2,5
Minuten einer Temperatur von 65°C, in
dem nachfolgenden Abschnitt, in dem die übliche Brühtemperatur herrscht, über eine
Zeitdauer von 5–7
Minuten der Atmosphäre
ausgesetzt ist, um anschließend
durch den dritten Abschnitt bei einer Temperatur unterhalb der üblichen
Brühtemperatur über eine
Zeitdauer von 1,5–3,5
Minuten transportiert zu werden. Dabei besteht außerdem die
Möglichkeit, dass
die Schlachttiere nicht mit konstanter Geschwindigkeit durch den
Brühtunnel
gefördert
werden, sondern in den einzelnen Abschnitten können voneinander abweichende
Fördergeschwindigkeiten gewählt werden.
In diesem Fall würden
die Schlachttiere über
Transfereinrichtungen von Abschnitt zu Abschnitt übergeben
werden.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass in dem ersten Abschnitt eine Temperatur herrscht,
die 1°C–2°C höher als
die übliche
zum Brühen
zum Einsatz gelangende Temperatur liegt. In dem sich an die „klassische" Brühzone anschließenden dritten
Abschnitt kann eine Temperatur herrschen, die 1°C–2°C unterhalb der üblichen
Brühtemperatur
liegt.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass in dem Brühtunnel
entlang des Transportwegs der Schlachttiere verteilt Mehrstoff-
wie Zweistoffdüsen
angeordnet sind, mittels der durch Abgabe eines Gemischs von Wasserdampf
und darin zerstäubtem
Wasser eine Umwälzung
der Atmosphäre in
dem Brühtunnel
erfolgt. Dabei wird das Gemisch gerichtet von den Mehrstoffdüsen in und/oder
entgegen Transportrichtung der Schlachttiere abgegeben.
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Ergänzend oder
alternativ sieht die Erfindung des Weiteren vor, dass dem ersten
und/oder zweiten und/oder dritten Abschnitt ein außerhalb
des Brühtunnels
verlaufender Zirkulationskanal mit im Kopfbereich des Brühtunnels
verlaufender Ansaugöffnung,
im Bodenbereich des Brühtunnels
verlaufender Austrittsöffnung
sowie einem durch den Zirkulationskanal Luft fördernden Gebläse zugeordnet
ist. Dabei kann in dem Zirkulationskanal zumindest eine Einrichtung
zum Einführen
wie Einblasen von Wasserdampf vorgesehen sein.
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Insbesondere
ist ein entsprechender Zirkulationskanal in dem Abschnitt des Brühtunnels
vorgesehen, in dem eine Temperatur herrscht, die oberhalb und/oder
unterhalb der üblichen
Brühtemperatur liegt.
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Weitere
Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht
nur aus den Ansprüchen,
den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination – sondern
auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden
Ausführungsbeispiels.
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Es
zeigen:
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1 eine
Prinzipdarstellung eines Brühtunnels
in Draufsicht und
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2 einen
Querschnitt durch den Brühtunnel
nach 1 mit Schlachttier.
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In 1 ist
rein prinzipiell eine Draufsicht auf einen Kondensations-Brühtunnel 10 dargestellt,
der für
Schweine bestimmt ist. Daher sind die nachfolgenden konkreten Zahlenangaben
entsprechend zu werten und bei Anwendung der erfindungsgemäßen Lehre
auf andere Schlachttiere umzurechnen.
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Wie
sich aus der Schnittdarstellung gemäß 2 ergibt,
besteht der Brühtunnel 10 aus
einem Untergestell 12, das auf einem Schlachthofboden 14 aufgestellt
ist, aus zwei Seitenwandungen 16, 18 sowie einer
Decken- oder Kopfwandung 20. In dieser befindet sich ein
Schlitz 22, der von einem Haken 24 durchsetzt
ist, der über
Mitnehmer 26 entlang einer oberhalb des Brühtunnels 10 verlaufenden
Förderbahn 28 durch
den Brühtunnel
in dessen Längsrichtung
förderbar
ist. Von dem Haken 24 geht eine Schlingkette 30 aus,
die im Ausführungsbeispiel
an ein Hinterbein eines hängend
durch den Brühtunnel 10 zu
fördernden
Schlachttiers 32 in Form eines Schweins befestigt ist.
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Von
der Förderbahn 28 gehen
mehrere entsprechende Haken aus, so dass gleichzeitig mehrere Schlachttiere 32 durch
den Brühtunnel 10 gefördert werden.
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Entsprechend
der Prinzipdarstellung gemäß 1 weist
der Kondensations-Brühtunnel
einen Eingangsbereich 34 auf, der im Ausführungsbeispiel über eine
Doppelpendeltür 36 einen
ersten Abschnitt 38 absperrt, durch den Schlachttiere 32 gefördert werden.
Da der Eingangsbereich 34 und der erste Abschnitt 38 zueinander
abgewinkelt sind, sind entsprechende Umlenkrollen 40, 42 vorhanden,
um die der Förderer 28 bzw.
die Förderkette
geführt
wird.
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In
dem ersten Abschnitt 38 wird das Schlachttier 32 einer
Atmosphäre
aus einem Gemisch von Wasserdampf mit gegebenenfalls darin zerstäubtem Wasser
ausgesetzt, die eine Temperatur T1 aufweist,
die oberhalb üblicher
Temperaturen beim Brühen
des Schlachttiers 32 liegt. Bei Schweinen sollte die Temperatur
T1 zwischen 62°C und 64°C liegen. Um zu vermeiden, dass
aufgrund der hohen Temperatur ein Verbrühen des Schlachttiers 32 erfolgt,
weist der Abschnitt 38 eine Länge derart auf, dass eine folgt,
weist der Abschnitt 38 eine Länge derart auf, dass eine Verweilzeit
von in etwa 1,5–2 Minuten
gegeben ist.
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Der
erste Bereich 38 ist über
die Pendeltüren 36 gegenüber dem
Eingangsbereich 34 abgesperrt. Am Ende des ersten Bereichs 38 sind
wiederum Verschlusseinrichtungen wie zweite Pendeltüren 44 angeordnet,
die den ersten Bereich 38 von einem zweiten Bereich 46 trennen,
in dem eine Wasserdampfatmosphäre
mit gegebenenfalls darin zerstäubtem Wasser
herrscht, die üblicher
Brühtemperatur
entspricht, also in Bezug auf Schweine zwischen 60°C und 62°C liegt.
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Der
zweite Bereich 46 geht wiederum in einen dritten Bereich 48 über, der
von dem zweiten Bereich 46 über weitere Verschlusseinrichtungen
wie Pendeltüren 50 abgetrennt
ist. In dem dritten Bereich 40 kann eine Wasserdampfatmosphäre einer
Temperatur T3 herrschen, die unterhalb der
Temperatur im Bereich 46 liegt. Vorzugsweise beläuft sich
die Temperatur im dritten Bereich 48 1°C bis 2°C unterhalb der im zweiten Bereich 46,
also bei Schweinen im Bereich von 59°C und 60°C. Die gegenüber üblichen Brühanlagen abgesenkte Temperatur
im Bereich 48 ist möglich,
ohne dass Nachteile in Bezug des Aufweichens der Haut gegeben ist,
da üblicherweise
das Aufheizen des Schlachttiers zeitverzögert erfolgt bzw. aufgrund
der Wärmekapazität sichergestellt
ist, dass weiterhin die Haut die erforderliche Temperatur zum Aufweichen
aufweist.
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Der
dritte Bereich 48 ist zum Ausgang 52 hin über Verschlusseinrichtungen
wie einem Paar von Pendeltüren 54 verschlossen.
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Erfindungsgemäß erfolgt
entlang des Transportwegs der Schlachttiere in dem Brühtunnel 10 eine
Aufteilung in Abschnitte bzw. Sektoren 38, 46, 48,
in denen unterschiedliche Temperaturen herrschen, um beschleunigt
den Brühvorgang
durchzuführen.
Dabei wirkt zu Beginn des Transports durch den Brühtunnel 10 auf
das Schlachttier 32 eine Wasserdampfatmosphäre mit einer
Temperatur ein, die oberhalb der üblichen Temperatur liegt, die
beim Brühen
einzustellen ist. Um eine temperaturmäßige Trennung zwischen den
Abschnitten 38, 46, 48 zu ermöglichen,
sind diese durch Verschlusseinrichtungen wie Pendeltüren 44, 50 voneinander
getrennt.
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Um
ein Umwälzen
der Wasserdampfatmosphäre
im Kondensationsbrühtunnel 10 durchzuführen, sind
im Bodenbereich des Brühtunnels 10 Mehrstoff-
bzw. Zweistoffdüsen 56 angeordnet, über die
in den Innenraum des Brühtunnels 10 ein
Gemisch aus Wasserdampf mit darin zerstäubtem Wasser gerichtet eingeführt wird.
Entsprechend der zeichnerischen Darstellung gemäß 1 sind die
Düsen 56 im
Bereich des Bodens 12 angeordnet, gleichwenn hierdurch
eine Beschränkung
der erfindungsgemäßen Lehre
nicht erfolgen soll. Des Weiteren geben die Düsen 56 gerichtet das
Gemisch aus Wasserdampf mit dem zerstäubten Wasser derart ab, das
der Abgabestrahl mit erheblicher Komponente in Längsrichtung des Brühtunnels 10 gerichtet
ist, und zwar in Transportrichtung (Pfeil 58) oder entgegen
dieser.
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Zusätzlich soll
die Verwirbelung des Gemischs aus Wasserdampf und zerstäubtem Wasser dadurch
erhöht
werden, dass von der Innenwand der Seitenwandung 16, 18 Ansätze 60, 62 abragen.
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Sind
entsprechend ausgerichtete Zweistoff- oder Mehrstoffdüsen 56 in
dem Brühtunnel 10 angeordnet,
um die gewünschte
Umwälzung
der Atmosphäre
und damit Vergleichmäßigung der
Temperatur in den einzelnen Abschnitten 38, 46,48 zu
erzielen, so besteht alternativ oder ergänzend die Möglichkeit, den Abschnitten
Umwälz-
oder Zirkulationskanäle zuzuordnen,
die in 1 rein prinzipiell dargestellt und mit dem Bezugszeichen 64, 66 gekennzeichnet sind.
Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, wie diese zum Beispiel
in der DE-A-100 16 533 oder der DE-A-101 24 396 beschrieben sind.
Die nicht näher dargestellten
Umwälz-
bzw. Zirkulationskanäle
weisen im Kopfbereich des Brühtunnels 10 eine
Absaugöffnung
und im Bodenbereich eine Eintrittsöffnung auf, um aus dem Brühtunnel 10 abgesaugte
Luft vom Bodenbereich her dem Innenraum des Brühtunnels 10 wieder
zuzuführen.
Der Zirkulations- bzw. Umwälzkanal
verläuft
dabei außerhalb
des Brühtunnels 10 und
umfasst ein Gebläse,
das die Förderung
der Luft bewirkt. In dem Kanal selbst sollten des Weiteren Eintrittsöffnungen
wie Düsen
für das
Zuführen
von Dampf angeordnet sein. Insoweit wird jedoch auf die zuvor angesprochene
vorbekannte Technik verwiesen.
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Um
die Schlachttiere 32 über
den gewünschten
Zeitraum in den einzelnen Abschnitten bzw. Sektoren 38, 46, 48 dem
jeweiligen Wasserdampf und den entsprechenden Temperaturen auszusetzen, ohne
dass insbesondere in dem ersten Abschnitt 38 die Gefahr
eines Verbrühens
erfolgt, besteht die Möglichkeit,
dass das Fördern
in den Abschnitten 38, 46, 48 mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten erfolgt. In diesem Fall weist der Förderer Abschnitte
mit diese verbindenden Transfereinrichtungen auf, um die gewünschten
Geschwindigkeiten zu erzielen. Unabhängig hiervon sind die Längen der
Abschnitte 38, 46, 48 und die Transportgeschwindigkeit
der Schlachttiere 32 durch die Abschnitte 38, 46, 48 derart
aufeinander abgestimmt, dass in dem ersten Abschnitt 38 erhöhter Temperatur
bei Schweinen als Schlachttiere 32 eine Verweilzeit von
in etwa 1,5–2 Minuten,
in dem zweiten Abschnitt 46, in dem übliche Brühtemperaturen herrschen, eine
Verweilzeit von 5–7
Minuten und in dem dritten Abschnitt 48 eine Verweilzeit
von 1–3
Minuten gegeben ist.
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Selbstverständlich wird
die Erfindung dann nicht verlassen, wenn der zweite Abschnitt 46 unmittelbar
zum Ausgang führt,
sich also kein weiterer dritter Abschnitt anschließt, in dem
eine Temperatur herrscht, die von der des zweiten Abschnitts 46 abweicht.