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DE202007000899U1 - Einrichtung zum Handhaben von flexiblen mattenartigen Materialstücken - Google Patents

Einrichtung zum Handhaben von flexiblen mattenartigen Materialstücken Download PDF

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DE202007000899U1
DE202007000899U1 DE202007000899U DE202007000899U DE202007000899U1 DE 202007000899 U1 DE202007000899 U1 DE 202007000899U1 DE 202007000899 U DE202007000899 U DE 202007000899U DE 202007000899 U DE202007000899 U DE 202007000899U DE 202007000899 U1 DE202007000899 U1 DE 202007000899U1
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Abstract

Handhabungseinrichtung für flexible mattenartige Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) aus Faserwerkstoffen, insbesondere CFK, wobei die Handhabungseinrichtung (15) ein oder mehrere Handhabungsgeräte (16) besitzt, die einen mehrachsigen Manipulator (18) mit einem Handlingwerkzeug (21) zum Aufwickeln und Abwickeln von mindestens einem Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) aufweisen dadurch gekennzeichnet, dass das Handlingwerkzeug (21) einen drehend angetriebenen Wickelträger (24) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Handhabungseinrichtung für flexible mattenartige Materialstücke mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Derartige mattenartige Materialstücke bestehen aus Faserwerkstoffen, z. B. kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen, die zur Herstellung von leichtgewichtigen Bauteilen mit hohen Festigkeitseigenschaften in verschiedensten technischen Bereichen, z. B. im Flugzeug- oder Fahrzeugbau, Verwendung finden. Die mattenartigen Materialstücke sind konturiert und werden aus einem bahnartigen Ausgangsmaterial in einer Schneidstation ausgeschnitten, wobei durch die Konturenbeschneidung Verschnitt anfällt. Diese ausgeschnittenen Materialstücke sind empfindlich und lassen sich nur schwer manuell handhaben, insbesondere wenn der Faserwerkstoff mit einem Kunststoffharz getränkt ist.
  • Aus der DE 699 23 876 T2 ist eine Handhabungseinrichtung mit einem Handlingwerkzeug bekannt. Sie dient zum Übertragen von vereinzelten und auf einem Förderband bereit gestellten Klebebandstücken an einen platten- oder scheibenförmigen Körper. Die Handhabungseinrichtung weist einen Gelenkarmroboter mit einem Handlingwerkzeug auf, das aus einer frei drehbaren Gummiwalze besteht, die an einem Federarm ausweichfähig gehalten und über diesen mit der Roboterhand verbunden ist. An dem aus einem Siliziumgummi bestehenden Walzenmantel haften die Klebebänder an. Hierzu wird die Walze vom Roboter auf das Förderband gesetzt und über das Klebeband abgerollt, das dabei am Gummimantel anhaftet. Auf dem platten- oder scheibenförmigen Körper wird die Gummiwalze anschließend wieder abgerollt, wobei das Klebeband durch die größere Adhäsion an der Körperoberfläche haften bleibt.
  • Die US 4,317,694 A befasst sich ebenfalls mit einer Auftragevorrichtung für Klebebänder, die auf einer Spule bereit gestellt und von dieser abgezogen werden. In der Entgegenhaltung wird als Stand der Technik eine Ausführung mit einer drehbaren Saugwalze diskutiert, die einen mehreckigen gelochten Mantel hat, auf den das von der externen Spule zugeführte Klebeband aufgelegt und bei der Walzendrehung mitgenommen wird. An einer Schneideinrichtung wird das Band in kleinere Bandstücke zerteilt, die an einer anderen Stelle von einer Fördereinrichtung mit heb- und senkbaren Platten abgenommen werden. Die in der Entgegenhaltung beanspruchte Ausführungsform befasst sich mit einem mehrlagigen Klebeband, das am Rücken ein Trägerband aufweist, welches nach dem Applizieren des Klebestreifens auf dem Untergrund abgelöst und mit einer zweiten Spule wieder aufgewickelt wird.
  • Eine weitere Bandauftragevorrichtung der genannten Art mit einem mehrlagigen Klebeband ist aus der DE 696 29 346 T2 bekannt.
  • Die DE 100 35 237 C1 zeigt eine Handhabungseinrichtung für flexible mattenartige Materialstücke aus Faserwerkstoffen, bei der mehrere Handhabungsgeräte mit jeweils einem mehrachsigen Industrieroboter und einem leistenförmigen Greifer zum Aufnehmen und Abgeben der Materialstücke vorhanden sind. Mit den Greifleisten wird jeweils ein Abschnitt einer Fasermattenbahn auf der gesamten Bahnbreite flächig und in ebener Lage erfasst. Mehrere Greiferleisten können mit gegenseitigem Abstand zu einem Greiferrahmen verbunden sein. Alternativ können zwei Industrieroboter mit jeweils einer Greiferleiste zusammen wirken und gemeinsam mit ihren Greiferleisten einen Mattenbahnabschnitt fassen und handhaben. Mit dem Greiferrahmen oder der gemeinsam gehandhabten einzelnen Greiferleisten wird der Bahnabschnitt mit einer im wesentlichen ebenen und ausgebreiteten Lage gegriffen und gehandhabt.
  • Die DE 40 26 969 A1 zeigt eine Zuschneidevorrichtung für vorimprägniertes Fasermaterial, welches in Rollenform an einem Zuschneidetisch bereit gestellt wird. An diesem Zuschneidetisch befindet sich eine längs verfahrbare Rollenhalterung mit einer integrierten Schneidvorrichtung.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung zum verbesserten Handhaben solcher Materialstücke aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die beanspruchte Handhabungstechnik hat den Vorteil, dass aus einer Materialbahn mehrere Materialstücke gemeinsam ausgeschnitten werden können, wodurch der Verschnitt minimiert und der Ausgangswerkstoff bestmöglich ausgenutzt werden kann. Die verschiedenen Materialstücke können beliebige und dabei auch unregelmäßige Umfangskonturen haben. Zur Verschnittminimierung können Materialstücke auch mit ihren Außenkonturen in der Art eines Puzzels miteinander vernestet sein. Durch diese Schnittoptimierung können die häufig länglichen Materialstücke Schräglagen einnehmen und mit ihren Längserstreckungen von der Materialbahnachse abweichen und auch untereinander unterschiedliche Winkellagen haben.
  • Mit der beanspruchten Handhabungstechnik können derartige vernestete Materialstücke gezielt aus der Vorlage auf dem Schneidtisch entnommen und zu einer Ablage auf einem separaten Ablagetisch oder ggf. auch gleich in einer Auflegestation in einer dortigen Form transportiert und dort wiederum gezielt abgegeben werden. Die Aufnahme, der Transport und die Abgabe werden durch einen Wickelprozess vereinfacht und beschleunigt, wobei die biegeelastischen und beschädigungsempfindlichen Materialstücke besonders schonend und insbesondere faltenfrei gehandhabt und transportiert werden können.
  • Das Aufwickeln hat in Verbindung mit einem mehrachsigen Manipulator, insbesondere einem Gelenkarmroboter, den Vorteil, dass eine Aufnahme der Materialstücke trotz unterschiedlichster Winkellagen und Konturformen möglich ist. Der Manipulator kann hierfür ein Handlingwerkzeug in der jeweils am besten geeigneten Lage und Ausrichtung halten und führen.
  • Mit dem Manipulator können auch die Transportprozesse sicher durchgeführt werden. Ein solcher Manipulator oder Gelenkarmroboter bietet ferner Vorteile bei der Abgabe der Materialstücke und dem dabei erfolgenden Abwickeln, insbesondere wenn hierbei Materialstückstapel für eine z. B. manuelle Weiterverarbeitung gebildet werden.
  • Mit ein oder mehreren Manipulatoren oder Robotern und der hierfür eingesetzten hochflexiblen Steuertechnik ist es möglich, die Materialstücke in unterschiedlichsten Reihenfolgen aus der Bahnvorlage aufzunehmen und bei der Abgabe Materialstückstapel mit einer bestimmten Stapelreihenfolge zu bilden, die besonders ergonomisch, fertigungs- oder prozessgünstig ist oder die andere Vorteile hat oder anderen Vorgaben folgt. Die Aufnahmereihenfolge kann durch die Abgabereihenfolge bestimmt werden.
  • Eine Stapelbildung hat insbesondere Vorteile, wenn Materialstücke aus unterschiedlichen Materialbahnen und unterschiedlichen Werkstoffen verarbeitet werden sollen. Hierbei kann eine Handhabungseinrichtung mehrere Schneidstationen bedienen und auf einem gemeinsamen Ablagetisch mehrere werkstoffreine Materialstückstapel bilden.
  • Das Handlingwerkzeug kann eine Aufnahmeeinrichtung oder eine Selektionseinrichtung aufweisen, mit der die Aufnahmebereichsgröße verändert und auf die Größe des jeweiligen Materialstückendes eingestellt werden kann. Diese Größenanpassung erleichtert die gezielte Aufnahme der Materialstücke, wobei letztere beliebige Formen und Größen haben können. Durch die selektive Materialaufnahme ist es möglich, das gewünschte Materialstück direkt aus der Bahnvorlage aufzunehmen und aufzuwickeln, wobei der umgebende Verschnitt und auch die anderen benachbarten Materialstücke liegen bleiben können. Hierdurch ist eine Vereinzelung der Materialstücke während der Aufnahme möglich.
  • Je nach Ausgestaltung der Materialstücke und der Stückgeometrie können auch mehrere benachbarte Materialstücke gleichzeitig aufgenommen und aufgewickelt werden. Ihre Abgabe kann ebenfalls gleichzeitig oder zeitversetzt erfolgen.
  • Für die Aufnahme der Materialstückenden und für das Anwickeln ist es vorteilhaft, eine steuerbare Saugeinrichtung mit einer veränderlichen Saugbereichsgröße einzusetzen. Hierfür sind in den Unteransprüchen verschiedene vorteilhafte Ausgestaltungen angegeben.
  • Die Materialstücke lassen sich bei der Abgabe und beim Abwickeln in geeigneter Weise positionieren und dabei auch in ihrer Lage stabilisieren, was besonders bei einer Stapelbildung von Vorteil ist. Hierfür ist es günstig, ein inertes Fluid in geringer Menge einzusetzen, welches beim Abwickeln bzw. bei der Ablage verteilt wird und dabei eine dünne Haftschicht bilden kann, die ein seitliches Abschieben der Materialstücke verhindert.
  • Beim Auf- und Abwickeln ist es günstig, den Wickelträger einerseits entlang des Materialstücks durch eine Vorschubbewegung des Manipulators zu bewegen und gleichzeitig den Wickelträger drehend anzutreiben. Die Dreh- und Vorschubgeschwindigkeiten können aufeinander abgestimmt sein, so dass der Wickelvorgang optimal ablaufen kann und ungünstige Einwirkungen auf das Materialstück vermieden oder zumindest eingeschränkt werden können. Insbesondere können innere Spannungen und Verzüge im Materialstück vermieden oder reduziert werden.
  • Der Auf- und Abwickelvorgang kann beschleunigt werden, wenn der Schneidtisch und/oder der Ablagetisch mitbewegt wird. Dies ist z. B. bei der Ablage durch eine den Manipulatorvorschub entgegengesetzt gerichtete Tischbewegung möglich. Der Ablagetisch kann hierfür ein oder mehrere Bewegungsachsen haben und z. B. als x-y-Tisch ausgebildet sein.
  • Durch die überlagerten Vorschubgeschwindigkeiten kann die Abwickelgeschwindigkeit erhöht werden. Diese Erhöhung kann sich in einer Verkürzung der Taktzeit und in einer Beschleunigung des Handhabungsprozesses äußern.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
  • 1: eine schematische Draufsicht auf eine Bearbeitungsanlage für Materialbahnen und flexible mattenartige Materialstücke aus Faserwerkstoffen mit mehreren Schneidstationen, einer gemeinsamen Handhabungseinrichtung und einer Auflegestation,
  • 2 und 3: eine Handlingeinrichtung in Seitenansicht und Draufsicht gemäß Pfeil III von 2,
  • 4: eine Seitenansicht der Handlingeinrichtung gemäß Pfeil IV von 2 beim Aufnehmen und Abwickeln,
  • 5: eine Seitenansicht gemäß 4 beim Abwickeln und
  • 6: eine perspektivische Ansicht eines Handhabungsgeräts mit einem Roboter und einem Handlingwerkzeug.
  • Die Erfindung betrifft eine Handhabungseinrichtung (15) und ein Handhabungsverfahren für flexible mattenartige Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11). Die Erfindung betrifft ferner eine Bearbeitungsanlage (1) mit ein oder mehreren Handhabungseinrichtungen (15).
  • 1 zeigt eine Bearbeitungsanlage (1) für ein oder mehrere Materialbahnen (3) aus einem flexiblen mattenartigen Material, welches aus Faserwerkstoffen besteht. Die Faserwerkstoffe können in gewebter oder ungewebter Form als Vliesbahnen oder Gewebebahnen vorliegen. Der Faserwerkstoff kann auch mit einem Verbindungsmittel, insbesondere einem Kunststoffharz versehen und z. B. getränkt oder imprägniert oder in einer Füllmasse eingebettet sein.
  • Die dünne und biegeelastische Materialbahn (3) kann insbesondere aus einem kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff, nachfolgend als CFK bezeichnet, bestehen. Hier sind hochfeste Kohlenstofffasern in ein oder mehreren Lagen als Verstärkung in einer Matrix aus einem geeigneten Kunststoff, z. B. aus einem Duromer, eingebettet. Das Duromer kann z. B. ein Epoxidharz oder ein Thermoplast sein. Die Matrix kann alternativ aus anderen Werkstoffen, z. B. aus Keramik bestehen, was für besonders hochbelastete Bauteile bedeutsam ist. Bei CFK haben z. B. die Fasern im wesentlichen die gleiche Ausrichtung. Derartige Fasermaterialien werden in unterschiedlichen technischen Bereichen, z. B. im Flugzeug- und Fahrzeugbau, eingesetzt.
  • In der nachfolgend erläuterten Weise werden aus der Materialbahn (3) mehrere Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) ausgeschnitten und zur Herstellung von Formteilen verwendet, die in einer Auflegestation (13) durch Schichtaufbau hergestellt werden. Die Materialbahn (3) kann an der Ober- und/oder Unterseite mit einer ablösbaren Schutzfolie versehen sein.
  • Die Bearbeitungsanlage (1) weist ein oder mehrere Schneidstationen (2) auf. In der gezeigten Ausführungsform sind z. B. zwei Schneidstationen (2) vorhanden, auf denen z. B. unterschiedliche Materialbahnen (3) laufen, die sich hinsichtlich der Bahnengröße, des Werkstoffs oder anderer Eigenschaften unterscheiden können.
  • Die Materialbahnen (3) können in beliebiger Form,. z. B. in den zeichnerisch in 1 angedeuteten Coils angeliefert werden. Die Schneidstationen (2) weisen eine Abzugeinrichtung auf, mit der die Materialbahn (3) vom Coil abgezogen und auf einen Schneidtisch (5) gezogen werden kann, wo sie im Stand oder während einer Vorschubbewegung in Pfeilrichtung von 1 bearbeitet werden kann. Aus der breiten Materialbahn (3) werden mehrere Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) ausgeschnitten. Hierfür hat jede Schneidstation (2) mindestens ein geeignetes Trennwerkzeug (4), welches z. B. einen mehrachsig beweglichen Trennkopf aufweisen kann. Das Ausschneiden kann mittels ein oder mehrerer Laserstrahlen, mittels ein oder mehrerer unter Hochdruck stehender Fluidstrahlen, mit Schneidmessern oder auf beliebig andere Art und Weise erfolgen. Die Schneidstation (2) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein, z. B. entsprechend der DE 40 26 969 A1 .
  • Das Trennwerkzeug (4) schneidet aus der Materialbahn (3) in einem festgelegten Schnittbereich mehrere Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) aus, welche beliebige Außenkonturen haben können. Um den Verschnitt (12) möglichst klein zu halten, werden die Zuschnitte derart optimiert, dass die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) weitestgehend mit ihren Außenkonturen ineinander vernestet werden. Es ergibt sich das in 1 gezeigte puzzelartige Schnittbild. Die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) können beliebige Proportionen haben. Sie können insbesondere eine längliche Form besitzen, die sich in Faserlängsrichtung oder quer dazu erstrecken kann. Je nach Schnittbild können die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) längs der Vorschubrichtung und Längsachse der Materialbahn (3) ausgerichtet sein. Sie können alternativ eine Schrägausrichtung oder auch eine Querausrichtung haben.
  • Am Ende des Schneidtisches (5) werden die vernesteten Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) in einem ebenen Bahnabschnitt bereit gestellt. Sie können dabei in Ruhe sein oder in Pfeilrichtung vorwärts transportiert werden.
  • Die Bearbeitungsanlage (1) weist mindestens eine der Schneidstation (2) zugeordnete mechanische und automatisierte Handhabungseinrichtung (15) auf. In der gezeigten Ausführungsform von 1 ist eine gemeinsame Handhabungseinrichtung (15) für beide Schneidstationen (2) vorgesehen. Die Handhabungseinrichtung (15) besitzt ein oder mehrere Handhabungsgeräte (16). In der gezeigten Ausführungsform sind zwei Handhabungsgeräte (16) vorhanden. Alternativ ist die Anordnung von einem Handhabungsgerät oder von mehr als zwei Handhabungsgeräten (16) möglich.
  • Die Handhabungseinrichtung (15) oder die Bearbeitungsanlage (1) kann ferner ein oder mehrere Ablagetische (17) aufweisen. Die Handhabungseinrichtung (15) nimmt die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) aus dem Schnittbild gezielt auf und transportiert sie zum Ablagetische (17) oder zu einer Auflegestation (13). In der gezeigten Ausführungsform werden die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) auf einem solchen Ablagetisch (17) abgelegt und können dann von einem Werker (14) aufgenommen und in der Auflegestation (13) zur Bildung eines Formkörpers, z. B. eines Flugzeugflügels, einer Fahrzeug- oder Flugzeugtür oder dgl., weiterverarbeitet werden. In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform können die Handhabungsgeräte (16) die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) direkt zur Auflegestation (13) bringen und dort in eine Form einlegen. Auf einen Ablagetisch (17) kann dabei verzichtet werden. Bei der Bildung des Formkörpers (nicht dargestellt) können die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) in mehreren Lagen und mit ggf. unterschiedlichen Orientierungen übereinander gelegt werden, wobei die Lagenzahl und -anordnung sich nach den Belastungs- und Festigkeitsanforderungen des Formkörpers richten können.
  • Das Handhabungsgerät (16) besteht aus einem mehrachsigen Manipulator (18) mit einem Handlingwerkzeug (21), welches zum Aufwickeln und Abwickeln von mindestens einem Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) dient.
  • Der Manipulator (18) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein und rotatorische und/oder translatorische Achsen aufweisen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist er als mehrachsiger Gelenkarmroboter ausgebildet, der z. B. sechs rotatorische Achsen aufweist. 6 verdeutlicht diese Ausführungsform, bei der der Robotergrundkörper aus einem Sockel und einer darauf drehbar gelagerten Schwinge besteht, an deren oberem Ende ein Ausleger schwenkbar angeordnet ist, der am vorderen Ende eine mehrachsige Roboterhand (19) und am rückwärtigen Ende mehrere Motoren für die Handachsen trägt. Die Roboterhand (19) hat z. B. drei rotatorische Achsen. Alternativ kann sie auch zwei Handachsen besitzen. In weiterer Abwandlung kann der Gelenkarmroboter ein oder mehrere Zusatzachsen, z. B. translatorische oder rotatorische Fahrachsen besitzen. Ferner kann der Manipulator ein oder mehrere translatorische Bewegungsachsen besitzen. In der gezeigten Ausführungsform sind die Manipulatoren (18) flurgebunden. Sie können alternativ an einem Gestell seitlich oder über Kopf aufgehängt sein.
  • Der Arbeitsbereich der ein oder mehreren Manipulatoren (18) umfasst den Endbereich des Schneidtischs (5) mit den hier bereit gestellten Materialstücken (6, 7, 8, 9, 10, 11) und den anschließenden Ablagetisch (17) sowie ggf. auch die Auflegestation (13). Die Manipulatoren (18) haben ein oder mehrere Robotersteuerungen (20). In den Steuerungen (20) können weitere Achsen und Antriebe angeschlossen werden, die z. B. im Handlingwerkzeug (21) oder am Ablagetisch (17) angeordnet sind. Die Position und Orientierung der Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) im Schnittbild und auf dem Schneidtisch (5) wird der Robotersteuerung (20) in geeigneter Weise mitgeteilt, z. B. über eine Schnittstelle der Schneidstation (2) und/oder über eine geeignete Sensorik zur Erfassung der tatsächlichen Position und Orientierung, z. B. per Kamera und Bildauswertung.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist ein einzelner Ablagetisch (17) vorhanden, auf dem die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) einzeln nebeneinander oder wie in der gezeigten Ausführungsform in ein oder mehreren Materialstückstapeln (42) übereinander angeordnet sein können. Der Ablagetisch (17) hat eine ebene Auflagefläche und kann Führungs- oder Fixiermittel für die Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) oder die Materialstückstapel (42) aufweisen, z. B. in Form einer Saugeinrichtung unter der Auflagefläche. Der Ablagetisch (17) kann starr angeordnet sein. In der gezeigten Ausführungsform hat er ein oder mehrere Bewegungsachsen. Z. B. kann er als x-y-Tisch ausgebildet sein und zwei horizontale und translatorische Bewegungsachsen in x- und y-Richtung haben. Zusätzlich kann eine Hubeinrichtung in z-Richtung vorhanden sein. In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform kann nur eine Verschiebeachse, z. B. in die x- oder y-Richtung vorhanden sein. Für die Bewegungsachsen gibt es jeweils einen zugehörigen Tischantrieb (41), der in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein kann und der insbesondere mit der Robotersteuerung (20) verbunden sein kann und dort als Zusatzachse gemeinsam mit den Robotern (18) gesteuert wird.
  • 2 bis 5 zeigen das Handlingwerkzeug (21) in verschiedenen Ansichten. Das Handlingwerkzeug (21) besitzt jeweils ein Gestell (22), welches über einen geeigneten Anschluss (23) mit der Roboterhand (19) lösbar verbunden werden kann. Hierfür kann eine fernsteuerbare oder automatische Wechselkupplung vorhanden sein. Hierbei können auch Betriebsmittelverbindungen, z. B. eine Energieversorgung und insbesondere eine Zuführung von Signal- und Leistungsströmen, gekoppelt werden.
  • Das Gestell (22) kann vom Manipulator (18) mehrachsig im Raum bewegt werden und insbesondere von der Roboterhand (19) mehrachsig gedreht und geschwenkt werden. In der gezeigten Ausführungsform hat das Gestell (22) eine bügelartige Form und besteht aus dem Querträger mit dem Anschluss (23) und zwei hiervon endseitig abstehenden Stützarmen, an denen mindestens ein Wickelträger (24) drehbar gelagert ist. Der Wickelträger (24) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein und dient zur Bildung und Aufnahme von ein oder mehreren Wickeln (27) aus jeweils einem Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11). In der gezeigten Ausführungsform ist der Wickelträger (24) als im wesentlichen zylindrische Rolle (28) ausgebildet, die an ihren beiden Enden im Gestell und an den Stützarmen drehbar gelagert ist. Der Rollenmantel (29) besteht aus einem haft- und reibungsarmen Material, z. B. PTFE. Die Mantelbeschaffenheit verhindert ein unerwünschtes Anhaften oder Ankleben von Teilen der Materialbahn (3), insbesondere des Verschnitts (12).
  • Der Wickelträger (24) bzw. die Rolle (28) ist drehbar angetrieben und weist hierfür einen steuerbaren Drehantrieb (31) auf, der sich am Gestell (22) abstützt. Der Drehantrieb (31) kann mit der Robotersteuerung (20) verbunden sein und wird dort als Zusatzachse gemeinsam mit den Robotern (18) gesteuert.
  • Am Wickelträger (24) können ein oder mehrere Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) aufgewickelt und dabei vom Schneidtisch (5) gelöst werden. Zum Anwickeln bzw. für die Wickelbildung ist eine steuerbare Aufnahmeeinrichtung (32) für ein Materialstückende (35) vorgesehen. Die Aufnahmeeinrichtung (32) kann eine Selektionseinrichtung (33) zur Einstellung der Größe des Aufnahmebereichs (34) und zur Anpassung an die Größe des Materialstückendes (35) aufweisen. Hierbei kann sie insbesondere die in Richtung der Rollenachse (30) sich erstreckende Breite des Aufnahmebereichs (34) an die Breite des Materialstückendes (35) angepasst werden. Je nach Winkellage des aufzunehmenden Materialstücks (6, 7, 8, 9, 10, 11) kann der Wickelträger (24) mit dem Gestell (22) von der Roboterhand (19) in die geeignete Ausrichtung gedreht werden.
  • Mit der Selektionseinrichtung (33) ist möglich, aus dem Schnittbild auf dem Schneidtisch (5) gezielt das gewünschte Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) und dessen Materialstückende (35) aufzunehmen und die benachbarten Bahnbereiche liegen zu lassen. Insbesondere kann verhindert werden, dass der umgebende Verschnitt (12) oder ein anderes, nicht gewünschtes Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) aufgenommen und ebenfalls aufgewickelt wird.
  • Die Aufnahmeeinrichtung (32) und die Selektionseinrichtung (33) können in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. In der gezeigten Ausführungsform sind sie als steuerbare Saugeinrichtung (36) ausgebildet, die eine veränderliche Saugbereichsgröße haben kann. Die Saugeinrichtung (36) ist am Wickelträger (24) angeordnet und weist ein oder mehrere im oder am Rollenmantel (29) angeordnete Saugleisten (37) auf. Die Saugleisten (37) können sich in der gezeigten Weise in gerader Richtung und längs der Rollenachse (30) erstrecken. Sie können alternativ schräg angeordnet sein und z. B. in einer teilweisen oder umlaufenden Spirallinie am Rollenmantel (29) angeordnet sein.
  • Für die vorerwähnte Selektion und zur Schaffung veränderlicher und einzeln steuerbarer Saugbereichsgrößen ist die Saugleiste (37) in mehrere schaltbare Saugabschnitte (39) unterteilt. Die Saugleiste (37) kann entlang der Rollenachse (30) verteilt mehrere einzeln oder gruppenweise schaltbare Saugelemente (38) aufweisen, die z. B. die gezeigte Punktform besitzen. Über Ventile oder andere geeignete Schaltmittel können die Saugelemente (38) einzeln oder gruppenweise an einen Unterdruckerzeuger angeschlossen sein. Die Saugelemente (38) können aus einfachen Mantelöffnungen mit rückseitig angeschlossenen Saugleitungen bestehen. Alternativ können sie als Saugteller ausgebildet sein. Daneben sind beliebige andere geeignete Ausgestaltungen möglich.
  • Wie 2 in einer beispielhaften Ausführungsform verdeutlicht, ist die aus einer Punktreihe bestehende Saugleiste (37) in drei aneinander grenzende Saugabschnitte (39) unterteilt, die einzeln gesteuert und geschaltet werden können. Die Saugeinrichtung (36) kann ebenfalls mit der Robotersteuerung (20) verbunden sein.
  • Zur Aufnahme des Materialstückendes (35) wird der Wickelträger (24) vom Manipulator (18) z. B. derart gegenüber dem gewünschten Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) positioniert, dass der mittlere Saugabschnitt (39) über dem Materialstückende (35) zu liegen kommt. Für die Aufnahme wird nur dieser Saugabschnitt (39) mit Unterdruck beaufschlagt, wobei die benachbarten Saugabschnitte (39) abgeschaltet sind. Hierdurch erfasst die Saugwirkung nur das gewünschte Materialstückende (35) und erstreckt sich nicht auf die anderen Materialbahnbereiche.
  • Bei größeren und insbesondere breiteren Materialstückenden (35) können mehrere Saugabschnitte (39) mit Unterdruck beschaltet werden, wobei der Wickelträger (24) entsprechend anders positioniert wird. Ferner ist es möglich, mehrere neben einander liegende Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) gleichzeitig aufzunehmen, z. B. mit den beiden äußeren Saugabschnitten (39), wobei der mittlere abgeschaltet wird, um den Verschnitt (12) liegen zu lassen.
  • Wie 4 in der Seitenansicht verdeutlicht, kann zum Anwickeln die Walze (28) mit nach unten gedrehter und über den Drehantrieb (31) in geeigneter Weise positionierter Saugleiste (37) auf dem gewünschten Materialstückende (35) aufgesetzt werden. Anschließend wird der Unterdruck eingeschaltet und das angesaugte Materialstückende (35) mit der Walze (28) über eine Roboterbewegung ein kleines Stück angehoben. Es wird dabei vom Schneidtisch (5) abgehoben und auch aus dem umgebenden Materialbahnbereich, insbesondere dem benachbarten Verschnitt (12) herausgehoben.
  • Beim Aufwickeln dreht sich durch den Drehantrieb (31) der Wickelträger (24). Dieser wird zugleich mit einer Vorschubbewegung des Manipulators (18) quer bzw. orthogonal zu seiner Längserstreckung bewegt. Die Vorschubgeschwindigkeit Vm des Manipulators (18) und die Drehgeschwindigkeit Vd der Rolle (28) können hierbei über die Robotersteuerung (20) aufeinander abgestimmt werden. Die Wickelbewegung kann dadurch verzug- und spannungsfrei für das Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) erfolgen. Der Wickelträger (24) kann nach dem Anwickeln wieder auf das Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) abgesenkt werden und auf diesem beim weiteren Wickelvorgang abwälzen. Der gebildete Wickel (27) kann mehrlagig sein.
  • Die Drehrichtung und die Drehgeschwindigkeit Vd sind so gewählt, dass die am Rollenmantel (29) sich ergebende Umfangsgeschwindigkeit Vu im wesentlichen gleich groß wie die Vorschubgeschwindigkeit Vm und dieser entgegen gerichtet ist. In Anpassung an die zunehmende Dicke des ggf. mehrlagigen Wickels (27) kann die Abstimmung der Drehgeschwindigkeit Vd auch von der Wickeldicke abhängen, wobei die Umfangsgeschwindigkeit Vu der äußeren Wickellage mit der Vorschubgeschwindigkeit Vm abgestimmt wird.
  • Sobald der Wickel (27) fertig ist, transportiert ihn der Manipulator (18) zur Abgabstelle, z. B. zum Ablagetisch (17), wo das Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) wieder abgewickelt und abgegeben wird. Die Ablage kann auf der Tischoberfläche oder auf dem obersten Teil eines Materialstückstapels (42) erfolgen. Bei der Abgabe kann das aufgewickelte Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) ggf. gedreht und in einer anderen Ausrichtung abgelegt werden, als es aufgenommen wurde.
  • Der Abwickelvorgang kann ebenfalls durch eine Überlagerung der Vorschubgeschwindigkeit Vm und der Drehgeschwindigkeit Vd erfolgen. Hierfür wird z. B. das rückwärtige herabhängende Materialstückende (35) ein Stück über die Tisch- oder Stapeloberfläche gezogen, um die korrekte Ausrichtung zu erhalten. Anschließend wird der zunächst etwas angehobene Wickelträger (24) abgesenkt und das Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) abgewickelt. Der Abwickelvorgang kann beschleunigt werden, indem der Ablagetisch (17) in entgegengesetzter Richtung zum Manipulatorvorschub bewegt wird. Die dabei auftretenden Beträge der Vorschubgeschwindigkeiten Vm und Vt addieren sich, wobei die Drehgeschwindigkeit Vd bzw. die hieraus sich ergebende Umfangsgeschwindigkeit Vu entsprechend erhöht und zur Synchronisation angepasst werden. Der Abwickelvorgang kann dadurch schneller erfolgen als der Aufwickelvorgang.
  • Die Handhabungseinrichtung (15) kann eine Fluidzuführung (25) aufweisen, mit der ein inertes Fluid in geringer Menge am Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) appliziert werden kann. Durch seine inerte Eigenschaft reagiert das Fluid nicht in unerwünschter Weise mit dem Werkstoff des Materialstücks (6, 7, 8, 9, 10, 11). Das Fluid kann z. B. Wasser oder ein flüssiges Harz sein, welches z. B. mit dem Imprägnierharz des Faserwerkstoffs übereinstimmt oder zu diesem chemisch sehr ähnlich ist. Das Fluid gelangt beim Abwickeln zwischen den Untergrund und das abgewickelte Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11), wobei es durch den Auflagedruck unter Bildung eines sehr dünnen Haftfilms breitflächig verteilt wird. Der Haftfilm hält das abgelegte Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) gegen seitliches Verrutschen fest.
  • Die Fluidzuführung (25) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet und angeordnet sein. Sie kann z. B. die in 2 gezeigte Ausbildung haben und am Querbalken des Gestells (22) angeordnet sein. Sie kann alternativ an einem Stützarm angeordnet sein und das Fluid direkt beim Ablegen in den Zwickel zwischen dem Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) und dem Untergrund einspritzen. In weiterer Abwandlung kann die Fluidzuführung (25) an anderer Stelle angeordnet sein und sich z. B. am Ablagetisch (17) befinden.
  • Das Handlingwerkzeug (21) kann ein oder mehrere, ggf. mit der Steuerung (20) verbundene Messeinrichtungen (26) aufweisen. Dies können z. B. ein oder mehrere am Gestell (22) angeordnete Abstandssensoren (40) sein, die z. B. am oberen Querträger angeordnet und gegen den Wickel (27) gerichtet sind. Die Abstandssensoren (40) können z. B. als Laserscanner ausgeführt sein, die eine Abstandsmessung mittels Laufzeitmessung des pulsweise emittierten Laserstrahls durchführen. Über die Abstandsmessung von mehreren über die Wickelbreite verteilten Abstandssensoren (40) kann die Wickelbildung und die Wickelform überwacht werden. Außerdem kann die Lage des rückwärtigen Materialstückendes (35) detektiert werden.
  • Die Messeinrichtung (26) kann ferner eine Positionsmesseinrichtung und Positionsgeber für den Drehantrieb (31) beinhalten, welche die gewünschte Drehpositionierung des Wickelträgers (24) und der Saugleiste (37) ermöglichen. Über die Abstandssensoren (40) und deren Erfassung der Saugleiste (37) in oberer Stellung kann der Positionsgeber referiert werden.
  • Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Die Aufnahmeeinrichtung (32) kann mit mechanischen Greifelementen, z. B. mit Nadeln, Haken oder dergl. ausgerüstet sein, mit denen sich mechanisch unempfindliche oder verformungstolerante Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) greifen lassen. Das Anwickeln kann außerdem durch eine Mehrfachanordnung von Walzen oder Rollen unter Einklemmung des Materialstückendes (35) erfolgen. Ferner ist es möglich, auf den Drehantrieb (31) zu verzichten oder diesen in anderer Weise zu steuern. An einem Schneidtisch (5) können zwei oder mehr Manipulatoren (18) angeordnet sein, die abgestimmt arbeiten.
  • 1
    Bearbeitungsanlage
    2
    Schneidstation
    3
    Materialbahn
    4
    Trennwerkzeug
    5
    Schneidtisch
    6
    Materialstück
    7
    Materialstück
    8
    Materialstück
    9
    Materialstück
    10
    Materialstück
    11
    Materialstück
    12
    Verschnitt
    13
    Auflegestation
    14
    Werker
    15
    Handhabungseinrichtung
    16
    Handhabungsgerät
    17
    Ablagetisch
    18
    Manipulator, Gelenkarmroboter
    19
    Roboterhand
    20
    Robotersteuerung
    21
    Handlingwerkzeug
    22
    Gestell
    23
    Anschluss
    24
    Wickelträger
    25
    Fluidzuführung
    26
    Messeinrichtung
    27
    Wickel
    28
    Rolle
    29
    Rollenmantel
    30
    Längsachse
    31
    Antrieb
    32
    Aufnahmeeinrichtung
    33
    Selektionseinrichtung
    34
    Aufnahmebereich
    35
    Materialstückende
    36
    Saugeinrichtung
    37
    Saugleiste
    38
    Saugelement
    39
    Saugabschnitt
    40
    Sensor, Abstandssensor
    41
    Tischantrieb
    42
    Materialstückstapel
    Vm
    Vorschubgeschwindigkeit Manipulator
    Vu
    Umfangsgeschwindigkeit
    Vd
    Drehgeschwindigkeit
    Vt
    Vorschubgeschwindigkeit Ablegetisch
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • - DE 4026969 A1 [0007, 0035]

Claims (24)

  1. Handhabungseinrichtung für flexible mattenartige Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) aus Faserwerkstoffen, insbesondere CFK, wobei die Handhabungseinrichtung (15) ein oder mehrere Handhabungsgeräte (16) besitzt, die einen mehrachsigen Manipulator (18) mit einem Handlingwerkzeug (21) zum Aufwickeln und Abwickeln von mindestens einem Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) aufweisen dadurch gekennzeichnet, dass das Handlingwerkzeug (21) einen drehend angetriebenen Wickelträger (24) aufweist.
  2. Handhabungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulator (18) als Gelenkarmroboter ausgebildet ist.
  3. Handhabungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkarmroboter eine mehrachsig drehbare Roboterhand (19) aufweist.
  4. Handhabungseinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (15) ein oder mehrere Ablagetische (17) für Materialstücke (6, 7, 8, 9, 10, 11) und/oder Materialstückstapel (42) aufweist.
  5. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablagetisch (17) ein oder mehrere Bewegungsachsen x, y, z und einen zugehörigen Tischantrieb (41) aufweist.
  6. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelträger (24) eine steuerbare Aufnahmeeinrichtung (32) für ein Materialstückende (35) aufweist.
  7. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (32) eine Selektionseinrichtung (33) zur Einstellung der Aufnahmebereichsgröße auf die Größe des Materialstückendes (35) aufweist.
  8. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelträger (24) einen steuerbaren Drehantrieb (31) aufweist.
  9. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelträger (24) als eine im wesentlichen zylindrische Rolle (28) ausgebildet ist, die an einem Gestell (22) drehbar gelagert ist.
  10. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehantrieb (31) mit seiner Drehgeschwindigkeit Vd und der Umfangsgeschwindigkeit Vu der Rolle (28) oder des Wickels (27) und die Vorschubgeschwindigkeit Vm des Manipulators (18) beim Auf- und Abwickeln aufeinander abgestimmt sind.
  11. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehantrieb (31) mit seiner Drehgeschwindigkeit Vd und der Umfangsgeschwindigkeit Vu der Rolle (28) oder des Wickels (27) und die addierten Beträge der Vorschubgeschwindigkeit Vm des Manipulators (18) sowie der Vorschubgeschwindigkeit Vt des Ablagetischs (17) beim Abwickeln aufeinander abgestimmt sind.
  12. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (32) mit der Selektionseinrichtung (33) als steuerbare Saugeinrichtung (36) mit einer veränderlichen Saugbereichsgröße ausgebildet ist.
  13. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung (36) am Wickelträger (24) angeordnet ist.
  14. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung (36) mindestens eine im Rollenmantel (29) angeordnete Saugleiste (37) mit mehreren schaltbaren Saugabschnitten (39) aufweist.
  15. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugleiste (37) mehrere einzeln oder gruppenweise schaltbare und im wesentlichen punktförmige Saugelemente (38) aufweist.
  16. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (15) eine Fluidzuführung (25) aufweist zum Anbringen eines inerten Fluids in geringer Menge am Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11).
  17. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidzuführung (25) am Handlingwerkzeug (21) angeordnet ist.
  18. Handhabungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlingwerkzeug (21) ein oder mehrere Messeinrichtungen (26) aufweist.
  19. Bearbeitungsanlage für flexible mattenartige Materialstücke (611) aus Faserwerkstoffen, insbesondere CFK, wobei die Bearbeitungsanlage (1) mindestens eine Schneidstation (2) zum verschnittarmen Ausschneiden von mehreren Materialstücken (6, 7, 8, 9, 10, 11) aus einer zugeführten Materialbahn (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsanlage (1) eine der Schneidstation (2) zugeordnete Handhabungseinrichtung (15) mit ein oder mehreren Handhabungsgeräten (16) besitzt, welche einen mehrachsigen Manipulator (18) mit einem Handlingwerkzeug (21) zum Aufwickeln und Abwickeln von mindestens einem Materialstück (6, 7, 8, 9, 10, 11) aufweisen.
  20. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (15) nach einem der Ansprüche 2 bis 18 ausgebildet ist.
  21. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidstation (2) einen Schneidtisch (5) und ein bewegliches Trennwerkzeug (4) aufweist.
  22. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsanlage (1) mehrere Schneidstationen (2) mit unterschiedlichen Materialbahnen (3) und einer gemeinsamen Handhabungseinrichtung (15) aufweist.
  23. Bearbeitungsanlage nach nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (15) einen gemeinsamen Ablagetisch (17) mit verschiedenen Stapelbereichen für die nach Material getrennten Materialstückstapel (42) aufweist.
  24. Bearbeitungsanlage nach nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ablagetisch (17) eine Auflegestation (13) nachgeordnet ist.
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