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DE202007009797U1 - Rollenbahn zum Transport von Stückgütern - Google Patents

Rollenbahn zum Transport von Stückgütern Download PDF

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DE202007009797U1
DE202007009797U1 DE200720009797 DE202007009797U DE202007009797U1 DE 202007009797 U1 DE202007009797 U1 DE 202007009797U1 DE 200720009797 DE200720009797 DE 200720009797 DE 202007009797 U DE202007009797 U DE 202007009797U DE 202007009797 U1 DE202007009797 U1 DE 202007009797U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G13/00Roller-ways
    • B65G13/11Roller frames
    • B65G13/12Roller frames adjustable
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
    • B65G1/023Arrangements of article supporting rollers on racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rollers For Roller Conveyors For Transfer (AREA)

Abstract

Rollenbahn zum Transport von Stückgütern, z. B. von Paletten, als Bestandteil eines Lagers, wobei die Rollenbahn (1) einen Tragrahmen (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (2) einen Rollenrahmen (20) schwenkbar aufnimmt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rollenbahn zum Transport von Stückgütern, z. B. Paletten als Bestandteil eines Lagers, wobei die Rollenbahn einen Tragrahmen aufweist.
  • Rollenbahnen der eingangs genannten Art sind bekannt. Diese werden üblicherweise in Lagern, insbesondere auch in Hochregallagern eingesetzt.
  • Bei solchen Lagern oder auch Hochregallagern sind verschiedene Bühnen übereinander angeordnet, wobei die Rollenbahnen mit einer gewissen Neigung auf diese Bühnen zu gerichtet sind. Auf den Bühnen befinden sich Lagerarbeiter, die von den auf den Rollenbahnen transportierten Paletten oder anderen Stückgütern, wie Kästen u.ä., die Waren entnehmen und kommissionieren.
  • Beim Hantieren mit den Lebensmitteln, aber auch beim Transport von beispielsweise Paletten auf der Rollenbahn, kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise eine Weinkiste von der Palette herunterfällt, Flaschen zerstört werden und es zu Verschmutzungen unter der Rollenbahn kommt. Gleiches gilt bei dem Transport von beispielsweise Äpfeln, Apfelsinen oder dergleichen. In jedem Fall ist es so, dass sich bereits nach kurzer Zeit unter der Rollenbahn eine erhebliche Menge an Schmutz ansammelt. Befinden sich die Rollenbahnen unmittelbar oberhalb des Bodens, so ist vorgesehen, dass die gesamte Rollenbahn, die auf Ständern aufgeständert ist, auf den Ständern klappbar zu gestalten. Dies kann abschnittsweise geschehen, wenn es sich um eine relativ lange Rollenbahn handelt; es sind allerdings auch Fälle bekannt, bei denen die gesamte Rollenbahn klappbar gestaltet ist. Eine solche Rollenbahn weist ein nicht unerhebliches Gewicht auf, weshalb das Hochklappen derartiger Rollenbahnen nur durch eine Mehrzahl von Lagerarbeitern erfolgen kann.
  • Befinden sich derartige Rollenbahnen in einem Hochregallager in mehreren Metern Höhe, dann werden, um ein Herunterfallen von Lebensmittelresten zu vermeiden, unter der Rollenbahn Wannen angeordnet, die dem Sammeln von Schmutzresten dienen. Aber auch solche Wannen müssen gesäubert werden, was bislang dadurch geschieht, dass einzelne Rollen der Rollenbahn entnommen werden, um dann durch die sich hierbei ergebende Öffnung Zugang zu der Wanne zu finden. Ein Hochklappen der gesamten Rollenbahn ist in der Höhe kaum möglich, da keine Standmöglichkeit für das Personal besteht. Darüber hinaus sichert die Rollenbahn in ihrer Funktionsstellung auch gegen Zutritt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, hier Abhilfe zu schaffen. Insbesondere soll es ermöglicht werden, ohne besonderen Kraftaufwand dafür zu sorgen, dass der Raum unterhalb der Rollenbahn zum Säubern zugänglich gemacht werden kann.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Tragrahmen einen Rollenrahmen schwenkbar aufnimmt.
  • Wie bereits an anderer Stelle erläutert, umfasst eine Rollenbahn nach dem Stand der Technik lediglich einen Tragrahmen, der die Rollen zum Transport von Paletten oder anderen Stückgütern unmittelbar aufnimmt. Dieser Tragrahmen muss stabil konzipiert sein und weist infolgedessen ein nicht unerhebliches Gewicht auf.
  • Gegenstand der Erfindung ist nun allerdings die Aufnahme der Rollen durch einen gesonderten Rahmen, nämlich einen sogenannten Rollenrahmen. Ein solcher Rollenrahmen hat keine statische Funktion, da er sich unmittelbar auf dem Tragrahmen abstützen kann. Infolgedessen weist ein solcher Rollenrahmen auch nur ein verhältnismäßig geringes Gewicht auf, so dass ein solcher Rollenrahmen bequem durch eine Person vom Tragrahmen abklappbar ist.
  • Vorteilhafte Merkmale und Weiterbildungen zu der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • So ist insbesondere vorgesehen, dass der Rollenrahmen mindestens zwei parallel zur Längsachse der Rollenbahn verlaufende winkelförmige Träger aufweist, wobei der Träger im Einbauzustand mit seinem horizontal ausgerichteten Schenkel auf dem Tragrahmen aufliegt, und wobei der winklig hierzu verlaufende weitere Schenkel die Rollen aufnimmt. Insbesondere durch eine solche einfache winkelförmige Konstruktion des Rollenrahmens kann der Rollenrahmen leichtgewichtig ausgestaltet sein.
  • Der Rollenrahmen ist weiterhin mit dem Tragrahmen gelenkig verbunden, wobei der Tragrahmen zur schwenkbaren Aufnahme des Rollenrahmens mindestens eine quer zur Längsachse des Tragrahmens verlaufende Gelenkachse aufweist. Hieraus ergibt sich Folgendes:
    Auf der Vorderseite der Rollenbahn, d. h. an der Stelle der Rollenbahn, die an die Bühne anschließt, also die Entnahmeseite, besteht nunmehr für Lagerarbeiter die Möglichkeit, den Rollenrahmen hochzuklappen, um dann den Raum unter dem Rollenrahmen säubern zu können. Das heißt, durch die quer zur Längsachse verlaufende Gelenkachse wird ermöglicht, von der Bühnenseite stirnseitig den Rollenrahmen aufzuklappen, und zwar in einem überstehenden Winkel, so dass er allein aufgrund der Schwerkraft in dieser Stellung verharrt.
  • Wie bereits an anderer Stelle erläutert, werden auf derartigen Rollenbahnen üblicherweise Paletten transportiert. Voll beladene Paletten weisen ein Gewicht von mehreren 100 kg auf. Üblicherweise stehen mehrere solcher Paletten auf einer Rollenbahn auf. Es muss nun absolut sichergestellt sein, dass im aufgeklappten Zustand des Rollenrahmens oder eines Abschnitts eines solchen Rollenrahmens die dahinter auf der Rollenbahn aufstehenden Paletten nicht nachrollen können. Würde eine solche Palette auf einen hochgeklappten Rollenrahmen stoßen, so würde sie diesen mit erheblicher Wucht nach unten schleudern.
  • Insofern ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Rollenbahn in Laufrichtung gesehen vor dem Rollenrahmen eine Riegelanordnung aufweist, die bei hochgeschwenktem Rollenrahmen ein Nachlaufen von Stückgütern, also insbesondere von Paletten, verhindert.
  • Die Riegelanordnung weist im Einzelnen mindestens einen in Laufrichtung der Rollenbahn schwenkbaren Stopper auf. Durch diesen Stopper, der in Laufrichtung gesehen über die Rollen übersteht, wird verhindert, dass Paletten nachlaufen können. Im Einzelnen ist in Bezug auf die Riegelanordnung vorgesehen, dass die Riegelanordnung einen Arretierhebel aufweist, der bei aufgeklapptem Rollenrahmen allein unter Einwirkung der Schwerkraft den Stopper in hochgeklappter Stellung fixiert. Das bedeutet, dass die Fixierung des Stoppers zwangsweise erfolgt mit der Folge, dass niemals die Rollenbahn freigegeben wird, wenn der Rollenrahmen hochgeklappt ist. Insofern ist weiterhin vorteilhaft vorgesehen, dass der Arretierhebel bei auf dem Tragrahmen aufliegendem Rollenrahmen von dem Rollenrahmen außer Eingriff mit dem Stopper bringbar ist. Hieraus wird deutlich, dass bei auf dem Tragrahmen aufsitzendem Rollenrahmen der Arretierhebel außer Eingriff mit dem Stopper steht, allerdings dann, wenn der Rollenrahmen aufgeklappt ist, der Arretierhebel unter Schwerkrafteinwirkung unmittelbar den Stopper in einer Stellung fixiert, in der dieser die Rollenbahn für nachlaufende Stückgüter, insbesondere Paletten, sperrt. Das bedeutet auch, dass der Stopper unter Schwerkraft das Bedürfnis hat, in eine Riegelstellung über zu gehen.
  • Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der Arretierhebel Z-förmig ausgebildet ist, wobei der eine Schenkel des Z-förmigen Hebels mit dem Rollenrahmen zusammenarbeitet, und wobei der andere Schenkel durch ein im Stopper befindliches Fenster ragt und durch dieses Fenster den Stopper hintergreift und so verhindert, dass der Stopper verschwenken kann. Steht der Arretierhebel außer Eingriff mit dem Stopper und läuft eine Palette auf den Stopper auf, so verschwenkt sich der Stopper in Laufrichtung und bildet insofern kein Hindernis für beispielsweise eine nachlaufende Palette.
  • Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
  • 1 zeigt in einer Seitenansicht die Rollenbahn mit hochgeklappten Rollenrahmen;
  • 1a zeigt die Riegelanordnung in vergrößerter Darstellung in Verriegelungsposition;
  • 1b zeigt eine Darstellung gemäß 1a in Entriegelungsposition;
  • 2 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie II-II aus 1;
  • 3 zeigt einen Schnitt gemäß der III-III aus 2;
  • 4 zeigt eine Rollenbahn in einer Draufsicht.
  • Gemäß den 1 und 4 umfasst eine Rollenbahn 1 einen Tragrahmen 2, der den Rollenrahmen 20 mit den Rollen 4 aufnimmt. Die Verbindung der Träger 3 erfolgt entnahmeseitig (Pfeil 5) durch eine querverlaufende Strebe 6., aber dem Rollenrahmen nachgeordnet auch durch eine Mehrzahl von Rollen 4 (3). Aufgabeseitig (Pfeil 7) ist die Rollenbahn in einzelne Rollenleisten 8, 9 und 10 unterteilt, zwischen denen jeweils ein Freiraum besteht, um das Aufsetzen von Paletten durch einen Gabelstapler oder ein Regalfördergerät zu ermöglichen.
  • Gegenstand der Erfindung ist nun allerdings die Anordnung und Ausbildung des Rollenrahmens 20 (1, 1a, 1b) auf dem Tragrahmen 2. Der Rollenrahmen 20, der zwei Winkelträger 21 umfasst, nimmt die mit 30 bezeichneten Rollen auf. Ein jeder Winkelträger 21 (3) besitzt zwei Schenkel 21a und 21b, wobei der Schenkel 21b die Rollen aufnimmt, wohingegen der Schenkel 21a auf dem Träger 3 des Tragrahmens 2 aufliegt. Der Rollenrahmen 20 weist endseitig eine durchgehende Achse 25 auf, die in den beiden Trägern 3 des Tragrahmens 2 gelagert ist. Um diese Achse 25 ist der Rollenrahmen 20 hochklappbar, wie sich dies unmittelbar in Anschauung von 1 ergibt. Hierbei ist der Rollenrahmen 20 über die Totpunktlage hochklappbar, so dass der Rollenrahmen allein aufgrund der Schwerkraft nicht das Bestreben hat, von allein in seine Ausgangslage auf den Tragrahmen zurückzuklappen.
  • Es ist nun dafür Sorge zu tragen, dass hinter dem Rollenrahmen auf der Rollenbahn aufstehende Paletten im aufgeklappten Zustand des Rollenrahmens nicht gegen den Rollenrahmen laufen können. Hierzu ist eine Riegelanordnung 50 auf jeder Seite der Rollenbahn 1 vorgesehen. Die Riegelanordnung 50 umfasst den Stopper 51 und den Arretierhebel 55. Der Stopper 51 ist um eine Stopperachse 52 verschwenkbar gelagert, wobei die Anordnung der Stopperachse in den Trägern 3 derart ausgebildet ist, dass der Stopper 51 unter Einwirkung der Schwerkraft in seine Riegelposition verschwenkt, wie sich dies aus 1a ergibt. Der Arretierhebel 55, der Z-förmig ausgebildet ist, weist endseitig zwei gegensinnig ausgerichtete Schenkel 55a und 55b auf. Der Arretierhebel 55 ist ebenfalls um eine durchgehende Arretierachse 56 in den Trägern 3 verschwenkbar gelagert. Der Stopper 51 umfasst ein Fenster 51a, durch das der Arretierhebel mit seinem Schenkel 55b ragt. In der Position gemäß 1b befindet sich der Arretierhebel in einer Stellung, in der er den Stopper 51 in der dort gezeigten Stellung verriegelt. Dies geschieht im Einzelnen dadurch, dass der Arretierhebel aufgrund der Schwerkraft das Bestreben hat, in Richtung des Pfeils A zu verschwenken. In dieser Stellung hintergreift der Schenkel 55b den Stopper im Bereich des Fensters 51, wie sich dies aus 2 ergibt. Nunmehr steht der Schenkel 55a nach oben. Wird nun der Rollenrahmen 20 abgeklappt, also aus der Stellung gemäß 1 gebracht und liegt nunmehr wiederum auf den Trägern 3 auf, dann wird der Arretierhebel 55 entgegen der Richtung des Pfeils A nach oben verschwenkt, wobei hierbei der Schenkel 55b außer Eingriff mit dem Stopper 51 gebracht wird (1b). Läuft nun eine Palette gegen den Stopper, so kann dieser um die Achse 52 verschwenken und den Weg der Palette freigeben. Das heißt, die Riegelanordnung tritt automatisch in dem Moment in Funktion, in dem der Rollenrahmen aufgeklappt ist. Hierdurch besteht eine absolute Sicherheit gegen ein Herunterklappen des Rollenrahmens, wenn sich Personen im Bereich des aufgeklappten Rollenrahmens befinden.

Claims (9)

  1. Rollenbahn zum Transport von Stückgütern, z. B. von Paletten, als Bestandteil eines Lagers, wobei die Rollenbahn (1) einen Tragrahmen (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (2) einen Rollenrahmen (20) schwenkbar aufnimmt.
  2. Rollenbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenrahmen (20) mindestens zwei parallel zur Längsachse der Rollenbahn (1) verlaufende winkelförmige Träger (21) aufweist, wobei der Träger (21) horizontal im Einbauzustand mit seinem ausgerichteten Schenkel (21a) auf dem Tragrahmen (3) aufliegt, und wobei der winklig hierzu verlaufende weitere Schenkel (21b) die Rollen (4) aufnimmt.
  3. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenrahmen (20) gelenkig mit dem Tragrahmen (3) verbunden ist.
  4. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (3) zur schwenkbaren Aufnahme des Rollenrahmens (20) mindestens quer zur Längsachse des Tragrahmens (3) verlaufende Gelenkachse () aufweist.
  5. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenbahn (1) in Laufrichtung gesehen vor dem Rollenrahmen (20) eine Riegelanordnung (50) aufweist, die bei aufgeschwenktem Rollenrahmen (20) ein Nachlaufen von Stückgütern verhindert.
  6. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegelanordnung (50) mindestens einen in Laufrichtung der Rollenbahn (1) verschwenkbaren Stopper (31) aufweist.
  7. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegelanordnung (50) einen Arretierhebel (55) aufweist, der bei aufgeklapptem Rollenrahmen (20) allein unter Einwirkung der Schwerkraft den Stopper (51) in hochgeklappter Stellung fixiert.
  8. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierhebel (55) bei auf dem Tragrahmen (3) aufliegendem Rollenrahmen (20) durch den Rollenrahmen (20) außer Eingriff mit dem Stopper (51) bringbar ist.
  9. Rollenbahn nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierhebel (55) Z-förmig ausgebildet ist, wobei der eine Schenkel (55a) des Z-förmigen Hebels (55) mit dem Rollenrahmen (20) zusammenarbeitet, und wobei der andere Schenkel (55b) durch ein im Stopper (51) befindliches Fenster (51a) ragt und durch dieses Fenster (51a) den Stopper (51) hintergreift.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN117019891A (zh) * 2023-10-08 2023-11-10 溧阳市兴达机械有限公司 一种辊筒轧制辅助装置

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN117019891A (zh) * 2023-10-08 2023-11-10 溧阳市兴达机械有限公司 一种辊筒轧制辅助装置
CN117019891B (zh) * 2023-10-08 2023-12-19 溧阳市兴达机械有限公司 一种辊筒轧制辅助装置

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