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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Rollenbahn zum Transport von
Stückgütern, z.
B. Paletten als Bestandteil eines Lagers, wobei die Rollenbahn einen
Tragrahmen aufweist.
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Rollenbahnen
der eingangs genannten Art sind bekannt. Diese werden üblicherweise
in Lagern, insbesondere auch in Hochregallagern eingesetzt.
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Bei
solchen Lagern oder auch Hochregallagern sind verschiedene Bühnen übereinander
angeordnet, wobei die Rollenbahnen mit einer gewissen Neigung auf
diese Bühnen
zu gerichtet sind. Auf den Bühnen
befinden sich Lagerarbeiter, die von den auf den Rollenbahnen transportierten
Paletten oder anderen Stückgütern, wie
Kästen
u.ä., die
Waren entnehmen und kommissionieren.
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Beim
Hantieren mit den Lebensmitteln, aber auch beim Transport von beispielsweise
Paletten auf der Rollenbahn, kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise
eine Weinkiste von der Palette herunterfällt, Flaschen zerstört werden
und es zu Verschmutzungen unter der Rollenbahn kommt. Gleiches gilt
bei dem Transport von beispielsweise Äpfeln, Apfelsinen oder dergleichen.
In jedem Fall ist es so, dass sich bereits nach kurzer Zeit unter
der Rollenbahn eine erhebliche Menge an Schmutz ansammelt. Befinden
sich die Rollenbahnen unmittelbar oberhalb des Bodens, so ist vorgesehen,
dass die gesamte Rollenbahn, die auf Ständern aufgeständert ist,
auf den Ständern
klappbar zu gestalten. Dies kann abschnittsweise geschehen, wenn
es sich um eine relativ lange Rollenbahn handelt; es sind allerdings
auch Fälle
bekannt, bei denen die gesamte Rollenbahn klappbar gestaltet ist.
Eine solche Rollenbahn weist ein nicht unerhebliches Gewicht auf, weshalb
das Hochklappen derartiger Rollenbahnen nur durch eine Mehrzahl
von Lagerarbeitern erfolgen kann.
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Befinden
sich derartige Rollenbahnen in einem Hochregallager in mehreren
Metern Höhe,
dann werden, um ein Herunterfallen von Lebensmittelresten zu vermeiden,
unter der Rollenbahn Wannen angeordnet, die dem Sammeln von Schmutzresten
dienen. Aber auch solche Wannen müssen gesäubert werden, was bislang dadurch
geschieht, dass einzelne Rollen der Rollenbahn entnommen werden,
um dann durch die sich hierbei ergebende Öffnung Zugang zu der Wanne
zu finden. Ein Hochklappen der gesamten Rollenbahn ist in der Höhe kaum
möglich, da
keine Standmöglichkeit
für das
Personal besteht. Darüber
hinaus sichert die Rollenbahn in ihrer Funktionsstellung auch gegen
Zutritt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, hier Abhilfe zu schaffen.
Insbesondere soll es ermöglicht
werden, ohne besonderen Kraftaufwand dafür zu sorgen, dass der Raum
unterhalb der Rollenbahn zum Säubern
zugänglich
gemacht werden kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
der Tragrahmen einen Rollenrahmen schwenkbar aufnimmt.
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Wie
bereits an anderer Stelle erläutert,
umfasst eine Rollenbahn nach dem Stand der Technik lediglich einen
Tragrahmen, der die Rollen zum Transport von Paletten oder anderen
Stückgütern unmittelbar
aufnimmt. Dieser Tragrahmen muss stabil konzipiert sein und weist
infolgedessen ein nicht unerhebliches Gewicht auf.
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Gegenstand
der Erfindung ist nun allerdings die Aufnahme der Rollen durch einen
gesonderten Rahmen, nämlich
einen sogenannten Rollenrahmen. Ein solcher Rollenrahmen hat keine
statische Funktion, da er sich unmittelbar auf dem Tragrahmen abstützen kann.
Infolgedessen weist ein solcher Rollenrahmen auch nur ein verhältnismäßig geringes
Gewicht auf, so dass ein solcher Rollenrahmen bequem durch eine
Person vom Tragrahmen abklappbar ist.
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Vorteilhafte
Merkmale und Weiterbildungen zu der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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So
ist insbesondere vorgesehen, dass der Rollenrahmen mindestens zwei
parallel zur Längsachse
der Rollenbahn verlaufende winkelförmige Träger aufweist, wobei der Träger im Einbauzustand mit
seinem horizontal ausgerichteten Schenkel auf dem Tragrahmen aufliegt,
und wobei der winklig hierzu verlaufende weitere Schenkel die Rollen
aufnimmt. Insbesondere durch eine solche einfache winkelförmige Konstruktion
des Rollenrahmens kann der Rollenrahmen leichtgewichtig ausgestaltet
sein.
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Der
Rollenrahmen ist weiterhin mit dem Tragrahmen gelenkig verbunden,
wobei der Tragrahmen zur schwenkbaren Aufnahme des Rollenrahmens mindestens
eine quer zur Längsachse
des Tragrahmens verlaufende Gelenkachse aufweist. Hieraus ergibt
sich Folgendes:
Auf der Vorderseite der Rollenbahn, d. h. an
der Stelle der Rollenbahn, die an die Bühne anschließt, also die
Entnahmeseite, besteht nunmehr für
Lagerarbeiter die Möglichkeit,
den Rollenrahmen hochzuklappen, um dann den Raum unter dem Rollenrahmen säubern zu
können.
Das heißt,
durch die quer zur Längsachse
verlaufende Gelenkachse wird ermöglicht,
von der Bühnenseite
stirnseitig den Rollenrahmen aufzuklappen, und zwar in einem überstehenden
Winkel, so dass er allein aufgrund der Schwerkraft in dieser Stellung
verharrt.
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Wie
bereits an anderer Stelle erläutert,
werden auf derartigen Rollenbahnen üblicherweise Paletten transportiert.
Voll beladene Paletten weisen ein Gewicht von mehreren 100 kg auf. Üblicherweise
stehen mehrere solcher Paletten auf einer Rollenbahn auf. Es muss
nun absolut sichergestellt sein, dass im aufgeklappten Zustand des
Rollenrahmens oder eines Abschnitts eines solchen Rollenrahmens
die dahinter auf der Rollenbahn aufstehenden Paletten nicht nachrollen
können.
Würde eine
solche Palette auf einen hochgeklappten Rollenrahmen stoßen, so würde sie
diesen mit erheblicher Wucht nach unten schleudern.
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Insofern
ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass
die Rollenbahn in Laufrichtung gesehen vor dem Rollenrahmen eine
Riegelanordnung aufweist, die bei hochgeschwenktem Rollenrahmen
ein Nachlaufen von Stückgütern, also
insbesondere von Paletten, verhindert.
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Die
Riegelanordnung weist im Einzelnen mindestens einen in Laufrichtung
der Rollenbahn schwenkbaren Stopper auf. Durch diesen Stopper, der
in Laufrichtung gesehen über
die Rollen übersteht,
wird verhindert, dass Paletten nachlaufen können. Im Einzelnen ist in Bezug
auf die Riegelanordnung vorgesehen, dass die Riegelanordnung einen Arretierhebel
aufweist, der bei aufgeklapptem Rollenrahmen allein unter Einwirkung
der Schwerkraft den Stopper in hochgeklappter Stellung fixiert.
Das bedeutet, dass die Fixierung des Stoppers zwangsweise erfolgt
mit der Folge, dass niemals die Rollenbahn freigegeben wird, wenn
der Rollenrahmen hochgeklappt ist. Insofern ist weiterhin vorteilhaft
vorgesehen, dass der Arretierhebel bei auf dem Tragrahmen aufliegendem
Rollenrahmen von dem Rollenrahmen außer Eingriff mit dem Stopper
bringbar ist. Hieraus wird deutlich, dass bei auf dem Tragrahmen
aufsitzendem Rollenrahmen der Arretierhebel außer Eingriff mit dem Stopper
steht, allerdings dann, wenn der Rollenrahmen aufgeklappt ist, der
Arretierhebel unter Schwerkrafteinwirkung unmittelbar den Stopper
in einer Stellung fixiert, in der dieser die Rollenbahn für nachlaufende
Stückgüter, insbesondere
Paletten, sperrt. Das bedeutet auch, dass der Stopper unter Schwerkraft
das Bedürfnis
hat, in eine Riegelstellung über
zu gehen.
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Im
Einzelnen ist vorgesehen, dass der Arretierhebel Z-förmig ausgebildet
ist, wobei der eine Schenkel des Z-förmigen Hebels mit dem Rollenrahmen
zusammenarbeitet, und wobei der andere Schenkel durch ein im Stopper
befindliches Fenster ragt und durch dieses Fenster den Stopper hintergreift
und so verhindert, dass der Stopper verschwenken kann. Steht der
Arretierhebel außer
Eingriff mit dem Stopper und läuft
eine Palette auf den Stopper auf, so verschwenkt sich der Stopper
in Laufrichtung und bildet insofern kein Hindernis für beispielsweise
eine nachlaufende Palette.
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
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1 zeigt
in einer Seitenansicht die Rollenbahn mit hochgeklappten Rollenrahmen;
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1a zeigt
die Riegelanordnung in vergrößerter Darstellung
in Verriegelungsposition;
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1b zeigt
eine Darstellung gemäß 1a in
Entriegelungsposition;
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2 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie II-II
aus 1;
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3 zeigt
einen Schnitt gemäß der III-III aus 2;
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4 zeigt
eine Rollenbahn in einer Draufsicht.
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Gemäß den 1 und 4 umfasst
eine Rollenbahn 1 einen Tragrahmen 2, der den
Rollenrahmen 20 mit den Rollen 4 aufnimmt. Die
Verbindung der Träger 3 erfolgt
entnahmeseitig (Pfeil 5) durch eine querverlaufende Strebe 6.,
aber dem Rollenrahmen nachgeordnet auch durch eine Mehrzahl von
Rollen 4 (3). Aufgabeseitig (Pfeil 7)
ist die Rollenbahn in einzelne Rollenleisten 8, 9 und 10 unterteilt,
zwischen denen jeweils ein Freiraum besteht, um das Aufsetzen von
Paletten durch einen Gabelstapler oder ein Regalfördergerät zu ermöglichen.
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Gegenstand
der Erfindung ist nun allerdings die Anordnung und Ausbildung des
Rollenrahmens 20 (1, 1a, 1b)
auf dem Tragrahmen 2. Der Rollenrahmen 20, der
zwei Winkelträger 21 umfasst,
nimmt die mit 30 bezeichneten Rollen auf. Ein jeder Winkelträger 21 (3)
besitzt zwei Schenkel 21a und 21b, wobei der Schenkel 21b die
Rollen aufnimmt, wohingegen der Schenkel 21a auf dem Träger 3 des
Tragrahmens 2 aufliegt. Der Rollenrahmen 20 weist
endseitig eine durchgehende Achse 25 auf, die in den beiden
Trägern 3 des
Tragrahmens 2 gelagert ist. Um diese Achse 25 ist
der Rollenrahmen 20 hochklappbar, wie sich dies unmittelbar
in Anschauung von 1 ergibt. Hierbei ist der Rollenrahmen 20 über die
Totpunktlage hochklappbar, so dass der Rollenrahmen allein aufgrund
der Schwerkraft nicht das Bestreben hat, von allein in seine Ausgangslage auf
den Tragrahmen zurückzuklappen.
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Es
ist nun dafür
Sorge zu tragen, dass hinter dem Rollenrahmen auf der Rollenbahn
aufstehende Paletten im aufgeklappten Zustand des Rollenrahmens
nicht gegen den Rollenrahmen laufen können. Hierzu ist eine Riegelanordnung 50 auf
jeder Seite der Rollenbahn 1 vorgesehen. Die Riegelanordnung 50 umfasst
den Stopper 51 und den Arretierhebel 55. Der Stopper 51 ist
um eine Stopperachse 52 verschwenkbar gelagert, wobei die
Anordnung der Stopperachse in den Trägern 3 derart ausgebildet
ist, dass der Stopper 51 unter Einwirkung der Schwerkraft
in seine Riegelposition verschwenkt, wie sich dies aus 1a ergibt.
Der Arretierhebel 55, der Z-förmig
ausgebildet ist, weist endseitig zwei gegensinnig ausgerichtete
Schenkel 55a und 55b auf. Der Arretierhebel 55 ist
ebenfalls um eine durchgehende Arretierachse 56 in den
Trägern 3 verschwenkbar
gelagert. Der Stopper 51 umfasst ein Fenster 51a, durch
das der Arretierhebel mit seinem Schenkel 55b ragt. In
der Position gemäß 1b befindet
sich der Arretierhebel in einer Stellung, in der er den Stopper 51 in
der dort gezeigten Stellung verriegelt. Dies geschieht im Einzelnen
dadurch, dass der Arretierhebel aufgrund der Schwerkraft das Bestreben
hat, in Richtung des Pfeils A zu verschwenken. In dieser Stellung hintergreift
der Schenkel 55b den Stopper im Bereich des Fensters 51,
wie sich dies aus 2 ergibt. Nunmehr steht der
Schenkel 55a nach oben. Wird nun der Rollenrahmen 20 abgeklappt,
also aus der Stellung gemäß 1 gebracht
und liegt nunmehr wiederum auf den Trägern 3 auf, dann wird
der Arretierhebel 55 entgegen der Richtung des Pfeils A
nach oben verschwenkt, wobei hierbei der Schenkel 55b außer Eingriff
mit dem Stopper 51 gebracht wird (1b). Läuft nun
eine Palette gegen den Stopper, so kann dieser um die Achse 52 verschwenken
und den Weg der Palette freigeben. Das heißt, die Riegelanordnung tritt
automatisch in dem Moment in Funktion, in dem der Rollenrahmen aufgeklappt
ist. Hierdurch besteht eine absolute Sicherheit gegen ein Herunterklappen
des Rollenrahmens, wenn sich Personen im Bereich des aufgeklappten
Rollenrahmens befinden.