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DE202007009319U1 - Flachdichtung aus mehreren Segmenten - Google Patents

Flachdichtung aus mehreren Segmenten Download PDF

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DE202007009319U1
DE202007009319U1 DE202007009319U DE202007009319U DE202007009319U1 DE 202007009319 U1 DE202007009319 U1 DE 202007009319U1 DE 202007009319 U DE202007009319 U DE 202007009319U DE 202007009319 U DE202007009319 U DE 202007009319U DE 202007009319 U1 DE202007009319 U1 DE 202007009319U1
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Reinz Dichtungs GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16JPISTONS; CYLINDERS; SEALINGS
    • F16J15/00Sealings
    • F16J15/02Sealings between relatively-stationary surfaces
    • F16J15/06Sealings between relatively-stationary surfaces with solid packing compressed between sealing surfaces
    • F16J15/067Split packings
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Abstract

Flachdichtung (1) mit wenigstens einer Dichtungslage (2), die einen aus mehreren aneinander gereihten Segmenten (30, 31) bestehenden Träger (3) und auf den Träger (3) aufgetragenes elastomeres Material (4) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei zueinander benachbarte Segmente (30, 31) in einem Überlappungsbereich (32) übereinander zu liegen kommen, in dem Überlappungsbereich (32) wenigstens eine Durchgangsöffnung (33) vorhanden ist, die durch die beiden Segmente (30, 31) hindurch geht, und die Durchgangsöffnung (33) mit dem elastomeren Material (4) gefüllt ist, um die beiden Segmente (30, 31) miteinander zu verbinden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Flachdichtung mit wenigstens einer Dichtungslage, die einen aus mehreren aneinander gereihten Segmenten bestehenden Träger umfasst. Auf diesem Träger ist elastomeres Material aufgetragen.
  • Flachdichtungen mit einem Träger, der aus mehreren aneinander gereihten Segmenten zusammengesetzt ist, werden beispielsweise in der DE 10 2005 013 813 A1 der Anmelderin sowie in den weiteren dort genannten Veröffentlichungen beschrieben. Derartig aufgebaute Dichtungen werden häufig zur Abdichtung von relativ großen Öffnungen eingesetzt, bei denen der die Öffnung umgebende Träger eine wesentlich größere Länge als Breite aufweist. Beispiele derartiger Flachdichtungen sind die so genannten Nebendichtungen, wie sie beispielsweise im Bereich von Verbrennungsmotoren eingesetzt werden. Konkret kann auf Dichtungen zum Abdichten einer Ölwanne, eines Steuergehäuses, einer Öl- oder Wasserpumpe oder eines Ventildeckels verwiesen werden. Außerdem eignen sich solche Dichtungen beispielsweise zur Abdichtung eines Kettenkastens. Im letzteren Fall ist die Kettenkastendichtung häufig seitlich in eine Zylinderkopfdichtung angesetzt. Die Abdichtung der Öffnungen erfolgt üblicherweise mit Hilfe eines elastomeren Dichtstoffes, der an den Träger angeformt ist.
  • Die einzelnen Segmente des Trägers werden häufig mit einer Formschlussverbindung zusammengefügt, beispielsweise mittels Puzzle- oder Schwalbenschwanzverbindung. Diese Formschlussverbindungen müssen jedoch sehr genau gefertigt sein, damit die einzelnen Segmente in exakter Ausrichtung zueinander zum Träger zusammengefügt werden können. Die Formschlussteile, beispielsweise in Form von Puzzle- oder Schwalbenschwanzverbindungen, sind zudem recht kompliziert geformt, und entsprechend ist ihre Herstellung relativ aufwendig und teuer. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die zusammengesteckten Segmente während der Weiterverarbeitung des Trägers wieder voneinander lösen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es entsprechend, eine Flachdichtung der eingangs beschriebenen Art anzugeben, bei welcher die oben genannten Probleme nicht auftreten. Die Flachdichtung sollte also in einfacher Art und Weise das Zusammenfügen der einzelnen Segmente zum fertigen Träger erlauben, ohne dass die Verbindungsstellen aufwendig und kompliziert geformt sein müssen oder sich die Verbindung nach dem Zusammenfügen der Segmente wieder löst.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit der Flachdichtung gemäß Anspruch 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung betrifft also eine Flachdichtung mit wenigstens einer Dichtungslage, die einen aus mehreren aneinander gereihten Segmenten bestehenden Träger und auf den Träger aufgetragenes elastomeres Material umfasst. Die einzelnen Segmente sind so aneinander gefügt, dass wenigstens zwei zueinander benachbarte Segmente in einem Überlappungsbereich übereinander zu liegen kommen. In diesem Überlappungsbereich ist wenigstens eine Durchgangsöffnung vorgesehen, die durch die beiden übereinanderliegenden Segmente hindurch reicht. Die beiden Segmente sind dadurch miteinander verbunden, dass die Durchgangsöffnung mit elastomerem Material gefüllt ist.
  • Das Zusammenfügen der einzelnen Segmente des Trägers gelingt also in sehr einfacher Weise dadurch, dass benachbarte Segmente in jeweils einem Teilbereich miteinander überlappt werden. Dieser Überlappungsbereich befindet sich zweckmäßig in einem Bereich, in dem die beiden Segmente in der Erstreckungsrichtung des fertigen Trägers aneinander grenzen. Dieser Überlappungsbereich kann sich über die gesamte Breite des Trägers erstrecken oder nur einen oder mehrere Teilbereiche der Trägerbreite einnehmen. In dem Überlappungsbereich, in dem die beiden benachbarten Segmente übereinander liegen, ist wenigstens eine Durchgangsöffnung vorhanden, die durch die beiden Segmente hindurch geht. Im Bereich dieser wenigstens einen Durchgangsöffnung sind die Segmente dadurch miteinander verbunden, dass die Durchgangsöffnung mit elastomerem Material gefüllt ist. Zweckmäßig füllt dabei das elastomere Material die Durchgangsöffnung vollständig aus und zwar bevorzugt so, dass das elastomere Material in Form eines Pfropfes unter Spannung in der Durchgangsöffnung sitzt. Auf diese Weise wird eine Verbindung zwischen den benachbarten Segmenten erhalten, die sich nur noch unter relativ großer Krafteinwirkung wieder lösen lässt. Ein weiterer Vorteil der beschriebenen Verbindung der benachbarten Segmente miteinander besteht darin, dass als Verbindungsmittel kein zusätzliches Teil oder Material benötigt wird. Das elastomere Materi al wird zur Herstellung der Abdichtelemente (Dichtraupen o. ä.) in der erfindungsgemäßen Flachdichtung ohnehin benötigt. Auch ist zur Herstellung der Verbindung zwischen den benachbarten Segmenten kein zusätzlicher Arbeitsschritt nötig, da das elastomere Material, das die Durchgangsöffnung im Überlappungsbereich füllt, im selben Schritt aufgetragen werden kann, wie das elastomere Material für die Abdichtelemente auf den Träger aufgetragen wird.
  • Damit die benachbarten Segmente die gewünschte Lage zueinander einnehmen, sind sie bevorzugt so ausgebildet, dass sie im Überlappungsbereich formschlüssig aneinander gefügt werden können. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die stirnseitigen Kantenbereiche benachbarter Segmente eine nicht-lineare, zueinander komplementäre Form aufweisen. Beispielsweise kann für einen Vorsprung des einen Segments im anderen Segment ein komplementärer Rücksprung vorhanden sein, in dem der Vorsprung aufgenommen werden kann. Dabei muss es sich – anders als im Stand der Technik – bei dem Vorsprung nicht um einen Haltevorsprung in Form eines Puzzleteils, Schwalbenschwanzes o. ä. handeln, die ein Auseinanderrutschen der benachbarten Segmente verhindern. Es kann sich vielmehr um sehr einfach geformte Vorsprünge handeln, die bevorzugt laschenartig ausgebildet sind und beispielsweise in Rechteck- oder Zungenform aufweisen.
  • Es ist grundsätzlich möglich, dass es durch die Überlappung der Randbereiche der benachbarten Segmente zu einer Aufdickung des Materials im Überlappungsbereich kommt. Bevorzugt ist es jedoch, eine solche Aufdickung im Überlappungsbereich möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund ist die Dicke der Segmente im Überlappungsbereich bevorzugt geringer als die Dicke der Segmente außerhalb des Überlappungsbereiches. Besonders bevorzugt wird die Dicke der Segmente im Überlappungsbereich dabei so verringert, dass die Gesamtdicke der überlagerten Segmente im Überlappungsbereich der Dicke der Segmente außerhalb des Überlappungsbereichs entspricht. Beispielsweise kann die Dicke der Segmente im Überlappungsbereich jeweils halbiert werden, sodass ihre Gesamtdicke in diesem Bereich wiederum der Ausgangsdicke der einzelnen Segmente entspricht. Auf diese Weise tritt keine Verdickung im Überlappungsbereich auf.
  • In einer einfachen Variante kann die Dickenreduzierung in den Randbereichen benachbarter Segmente über die Gesamtbreite des jeweiligen Segments erfolgen. In einer einfachen Form können sich beispielsweise im Wesentlichen rechteckige, gleich große Vorsprünge mit jeweils der halben Dicke des angrenzenden Segments ergeben, die aufeinander gelegt einen im Wesentlichen rechteckigen Überlappungsbereich ergeben, der über die gesamte Breite des Trägers reicht. Der Vorsprung des einen Segments befindet sich dabei zur ersten Oberfläche des Trägers hin, derjenige des zweiten Segments zur gegenüberliegenden Oberfläche des Trägers hin. Auf diese Weise ergibt sich nach dem Übereinanderlegen der beiden Vorsprünge ein durchgängiger Träger mit im Wesentlichen gleichbleibender Dicke.
  • Eine Ausrichtung benachbarter Segmente zueinander ist einfacher möglich, wenn sich die Vorsprünge nicht über die gesamte Breite des jeweiligen Segments erstrecken, sondern nur einen oder mehrere Teilabschnitte der dem anderen Segment benachbarten Stirnseite einnehmen. Für eine sichere Zentrierung ist es bevorzugt, wenigstens zwei Vorsprünge pro Verbindung zwischen den Segmenten vorzusehen. Dabei können die Vorsprünge entweder beide in einem der Segmente ausgebildet sein, oder es kann je ein Vorsprung pro Segment vorhanden sein. Diese Vorsprünge liegen zweckmäßig in korrespondierenden Vertiefungen des gegenüberliegenden Segmentes. Die Dicke des Vorsprungs und die Tiefe der Vertiefung sind bevorzugt erneut so gewählt, dass sich die Gesamtdicke des Trägers auch im Überlappungsbereich nicht ändert. Die Dickenverringerung im Bereich des Vorsprungs und die Vertiefung können beispielsweise durch ein spanabhebendes Verfahren wie Fräsen oder Schleifen erzeugt werden oder auch durch Einprägen. Die Segmente können jedoch auch in einem (Spritz-)gußverfahren hergestellt werden, bei dem Vorsprünge und Vertiefungen gleich mitgeformt werden.
  • Bei Verwendung mehrerer Vorsprünge ist zweckmäßig für jeden der Vorsprünge mindestens eine Durchgangsöffnung vorgesehen, die zur Verbindung der beiden Segmente mit elastomerem Material gefüllt wird. In aller Regel ist eine Durchgangsöffnung pro Vorsprung ausreichend. Die Form und Größe der Durchgangsöffnung kann grundsätzlich beliebig gewählt werden. Am leichtesten herstellbar und mit Elastomer anzufüllen sind runde Öffnungen. Ihr Durchmesser sollte so groß sein, dass das Füllen mit Elastomer leicht erfolgen kann, und nicht so groß, dass der die Öffnung umgebende Vorsprung instabil wird.
  • In den Träger der erfindungsgemäßen Flachdichtung kann wenigstens eine über eine der Oberflächen des Trägers vorstehende Rippe eingeformt sein. Bevorzugt verläuft die wenigstens eine Rippe in Längserstreckungsrichtung des Trägers. Diese Rippe kann einerseits zur Versteifung des Trägers dienen und andererseits zur Materialaufdickung. Anstatt den gesamten Träger in der zur Ausfüllung des abzudichtenden Dichtspalts erforderlichen Dicke auszulegen, kann es ausreichend sein, an bestimmten Stellen eine oder mehrere Rippen einzuformen, um die erforderliche Trägerdicke auf diese Weise sicherzustellen. Letztere Möglichkeit hat gegenüber der erstgenannten den Vorteil, dass erheblich weniger Material für den Träger benötigt wird. Die durch die Überlappung der Segmente entstehende Dicke darf dabei natürlich nicht über die Trägerdicke herausragen.
  • Weiterhin kann die wenigstens eine Rippe von Vorteil als Verpressungsschutz für das elastomere Material dienen, das als Dichtstoff auf den Träger aufgebracht ist. Wird das elastomere Material in Nachbarschaft zu der wenigstens einen Rippe aufgetragen, dient die Rippe als Verformungsbegrenzer für das elastomere Material, da dieses nicht über die Höhe der Rippe hinaus verpresst werden kann. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das elastomere Material in den Zwischenraum zwischen zwei benachbart zueinander verlaufenden Rippen eingebracht wird. Dadurch wird das elastomere Material im Zwischenraum zwischen den beiden Rippen eingekammert, und ein seitliches Wegfließen des Elastomers aus dem Zwischenraum hinaus wird verhindert. Die gleiche Wirkung wird erzielt, wenn elastomeres Material in den Hohlraum der eingeformten Rippe eingefüllt wird. Hier wird das Elastomer dann von den beiden Rippenschenkeln eingekammert. Es versteht sich dabei von selbst, dass das elastomere Material so hoch aufgetragen werden muss, dass es über die Scheitelpunkte der Rippen oder die Oberfläche des Trägers, in welche die Rippe eingeformt ist, vorstehen muss, um eine Dichtwirkung entfalten zu können. Gleichzeitig muss aber, wenn das Elastomermaterial beidseitig unmittelbar an die Rippen anschließt, eine Profilierung mit unterschiedlichen Höhen im Elastomer vorhanden sein, damit dieses den notwendigen Verdrängungsraum vorfindet. Alternativ kann das Elastomer auch so in eine Rippe eingebracht sein, dass es beispielsweise ein rechteckiges Profil bildet, aber nicht unmittelbar an die Rippen anschließt und somit zumindest auf einer Seite den benötigten Verdrängungsraum vorfindet. Als Mittel zur Aufdickung des Trägers und als Verformungsbegrenzer für das elastomere Material ist die wenigstens eine Rippe bevorzugt so ausgebildet, dass sie keine oder nur eine geringe Elastizität besitzt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die wenigstens eine Rippe über mehrere Segmente und zweckmäßig über alle Segmente hinweg, aus denen der Träger zusammengesetzt ist. Die Rippe reicht also bis an die sich gegenüber liegenden Ränder der Segmente heran und setzt sich kontinuierlich über die benachbarten Segmente hinweg fort. Sind die Segmente zu einem ringförmigen Träger geschlossen, ergibt sich so eine ebenfalls ringförmig geschlossene Rippe. Die Erfindung ist jedoch nicht auf ringförmig geschlossene Träger beschränkt. Vielmehr umfasst sie auch jegliche Art offener Formen, beispielsweise U-Formen, wie sie für die Abdichtung einer Ölwanne oder eines Kettenkastens verwendet werden können.
  • In einer alternativen Ausführungsform reicht die mindestens eine Rippe nicht über benachbarte Segmente hinweg, sondern spart zumindest deren Überlappungsbereich aus. Diese Variante ermöglicht es, im Überlappungsbereich, wo die Rippen nicht vorhanden sind, zusätzlich Material aufzubringen. Bei diesem zusätzlichen Material kann es sich entweder um eine Materialverstärkung im Bereich der sich überlappenden Vorsprünge der benachbarten Segmente handeln oder auch um zusätzlich aufgetragenes elastomeres Material. Die Aussparung der Rippen im Überlappungsbereich ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Rippen aus Platzgründen unmittelbar über die im Überlappungsbereich vorgesehene(n) Durchgangsöffnung(en) hinweg verlaufen müssten. Seitlich zu den Durchgangsöffnungen verlaufende Rippen können in der Regel ohne Weiteres über die einzelnen Segmente hinweg kontinuierlich geführt werden.
  • Um das Einbringen des Elastomers zu vereinfachen und um dem Elastomer mehr Federweg zu geben, können auf dem Träger Aussparungen vorhanden sein, die mit Elastomer gefüllt werden. Zweckmäßig befinden sich diese Aussparungen in einem Mittelbereich des Trägers. Sie liegen dabei jedoch bevorzugt nicht im Überlappungsbereich, da hier zweckmäßig die Seitenbereiche der Segmente zusammengehalten werden. Bevorzugt ist es, wenn sich die wenigstens eine Ausnehmung im Zwischenraum zwischen zwei benachbart zueinander verlaufenden Rippen befindet.
  • Zur Sicherstellung der Dichtwirkung ist das elastomere Material auf beiden Oberflächen des Trägers angebracht, es kann dabei grundsätzlich an jeder geeigneten Stelle des Trägers und auch entlang einer oder beider Längskanten aufgetragen sein. Bevorzugt wird das elastomere Material so aufgetragen, dass sich eine Dichtraupe ergibt, die sich über wenigstens zwei benachbarte Segmente hinweg kontinuierlich fortsetzt. Bevorzugt ergibt sich dabei eine einheitliche Dichtlinie über die Gesamtlänge des Trägers hinweg. Bei einem ringförmig geschlossenen Träger ist dies üblicherweise auch eine ringförmig geschlossene Dichtlinie. Auf die bevorzugte Auftragung in Nachbarschaft zu einer Rippe, im Zwischenraum zwischen benachbarten Rippen oder im Hohlraum einer Rippe wurde bereits hingewiesen. Befindet sich im Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Rippen eine Ausnehmung, erfolgt die Auftragung des elastomeren Materials zweckmäßig in diese Ausnehmung hinein und bevorzugt derart, dass die Dichtraupe über beide Oberflächen des Trägers vorsteht und zu beiden Seiten eine Dichtlinie ausbildet.
  • Die Erzeugung wenigstens einer Dichtlinie im Inneren des Trägers hat den Vorteil, dass die Lage der Dichtraupe wesentlich weniger von Fertigungstoleranzen der angrenzenden Bauteile abhängig ist, als dies der Fall ist, wenn die Dichtraupe aus elastomerem Material an eine oder beide Seitenkanten des Trägers angeformt ist. Auch letztere Variante ist jedoch erfindungsgemäß möglich. Bevorzugt wird die Dichtraupe dann so erzeugt, dass sie über beide Oberflächen des Trägers vorsteht und zu beiden Trägerseiten hin eine Dichtwirkung erzeugt. Es ist ausreichend, wenn die Dichtraupe nur entlang der Seitenkante mit dem Träger in Verbindung steht. Eine bessere Haltbarkeit wird jedoch erreicht, wenn das elastomere Material zumindest noch mit einem Randbereich einer der Oberflächen des Trägers verbunden ist. So weist die an der Seitenkante des Trägers anliegende Dicht raupe bevorzugt wenigstens einen seitlichen Lappenbereich auf, der auf einem Randbereich einer der Oberflächen des Trägers aufliegt. Bevorzugt umgreift das elastomere Material die Seitenkante des Trägers auf beiden Seiten und ist mit beiden Randbereichen von Ober- und Unterseite des Trägers verbunden. Die Aufbringung des elastomeren Materials erfolgt auf im Stand der Technik übliche Weise, beispielsweise durch Press-, Transfer- oder Spritzguss.
  • In einer bevorzugten Variante hängen die Bereiche des elastomeren Materials, welche Dichtfunktion ausüben, und die Bereiche, welche die Durchgangsöffnungen im Überlappungsbereich ausfüllen, zusammen. Dies verbessert einerseits die Haftung und Haltbarkeit der Elastomerauftragung, und andererseits kann das elastomere Material dann in einem einzigen Arbeitsschritt ohne abzusetzen auf den Träger aufgetragen werden. Die Auftragung erfolgt auf den aus Segmenten zusammengesetzten Träger. Die über die Segmente hinwegreichende Elastomerauftragung trägt zur Stabilisierung des Segmentverbundes bei.
  • Die erfindungsgemäße Flachdichtung kann für eine Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden. Die Verwendung einzelner Segmente zum Aufbau des Trägers ermöglicht eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise für die eingangs genannten Nebendichtungen wie Ölwannendichtungen, Dichtungen für Steuergehäuse, Öl- oder Wasserpumpe oder einen Ventildeckel. Die Dichtung selbst muss nicht vollständig aus den zusammensetzbaren Segmenten aufgebaut sein Es ist vielmehr auch möglich, dass lediglich Teilbereiche in der beschriebenen Weise aus den Segmenten geformt werden. Ein Beispiel hierfür ist eine Zylinderkopfdichtung, an die eine aus Segmenten aufgebaute Kettenkastendichtung angesetzt ist. Besonders eignet sich die Erfindung für Flachdichtungen, die eine sehr große innen liegende Öffnung aufweisen oder zu wenigstens einer Seite hin offen sind. Durch Aufbau aus einzelnen Segmenten kann hier der sonst durch Ausstanzen der großen Öffnungen verursachte Verschnitt von Material reduziert werden. Es ist jedoch auch nicht ausgeschlossen, die Erfindung für solche Flachdichtungen einzusetzen, die in sich geschlossen sind und keine besonders großen Öffnungen in ihrem Inneren aufweisen. Der Begriff Flachdichtung schließt ausdrücklich auch solche dreidimensional verformten Dichtungen ein, die aus einem zweidimensionalen Körper verformt wurden, so z.B. konische Dichtungen.
  • Um die Dichtung an die abzudichtenden Gegenflächen individuell anpassen zu können, ist es im Rahmen der Erfindung ebenfalls möglich, die Form der wenigstens einen Rippe und/oder der wenigstens einen Dichtraupe aus elastomerem Material über ihren Verlauf zu ändern. Beispielsweise können sich Höhe und/oder Breite und/oder Steilheit der Rippe oder Dichtraupe im Verlauf ihrer Längserstreckung ändern. Auf diese Weise kann die Flachdichtung an Änderungen der Höhe des Dichtspalts über die abzudichtende Fläche angepasst werden, oder es können Einstellungen entsprechend den zu erwartenden Flächenpressungen vorgenommen werden.
  • Die erfindungsgemäße Flachdichtung kann mit üblichen Herstellungsverfahren aus den bisher für solche Dichtungen ebenfalls üblichen Materialien hergestellt werden. In der Regel werden die Segmente, die den Träger aufbauen, aus Metall- insbesondere Stahl-, Kunststoff oder Keramik gefertigt sein. Die Herstellung der Trägersegmente erfolgt bevorzugt durch Stanzen (bei metallischen Trägern), Spritzguss (bei Kunststoffträgern) oder in sonst an sich bekannter Weise. Auch die Auswahl des elastomeren Materials ist nicht besonders beschränkt. Es können sowohl natürliche als auch synthetische Elastomere verwendet werden. Lediglich beispielhaft seien TPE (thermoplastische Elastomere), Flurpolymere (z. B. FPM (Vinylidenfluorid-Hexafluorpropylen-Copolymer)), PFA, MFA, NBR-Kautschuk (Acrylnitril-Butadien-Kautschuk), EPDM (Ethylen-Propylen-Kautschuk), ACM (Polyacrylat) oder EAM (Ethylen-Acrylat) oder PU (Polyurethan) genannt. Diese Elastomere können beispielsweise mittels Press-, Transfer- oder Spritzgießen an- oder aufgespritzt werden.
  • In einer einfachen Ausführungsform umfasst die erfindungsgemäße Flachdichtung nur eine einzige Dichtungslage. Es können jedoch auch beliebig viele weitere Dichtungslagen in der Dichtung vorhanden sein. Dabei kann es sich um metallische oder nichtmetallische Dichtungslagen handeln, die in analoger Weise oder anders ausgebildet sind als die beschriebene Dichtungslage und untereinander gleich oder verschieden sein können.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert werden. Die Zeichnungen stellen lediglich beispielhaft einige bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dar. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die gezeigten Beispiele beschränkt. Gleiche Bezugszeichen werden zur Bezeichnung gleicher Teile verwendet. In den Zeichnungen zeigen schematisch:
  • 1 eine schematische Teildraufsicht auf eine Vorform einer erfindungsgemäßen Flachdichtung im Bereich eines Überlappungsbereichs zweier benachbarter Trägersegmente;
  • 2 den Ausschnitt der 1 in fertig zusammengesetzter Form der Trägersegmente mit aufgespritztem Elastomer in Draufsicht auf eine erste Trägerseite;
  • 3 den Ausschnitt der Flachdichtung gemäß 2 in Draufsicht auf die zweite Seite des Trägers;
  • 4 eine Vorform eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Flachdichtung in einer der 1 entsprechenden Ansicht;
  • 5 die fertig zusammengefügten Trägersegmente der 4 mit aufgetragenem elastomeren Material in Teildraufsicht auf eine erste Seite der Flachdichtung;
  • 6 die in 5 gezeigte Dichtung in Draufsicht auf die zweite Seite;
  • 7 bis 11 jeweils Teilquerschnitte durch den Träger einer erfindungsgemäßen Flachdichtung in einem Bereich, in welchem auf den Träger elastomeres Material aufgetragen ist.
  • 1 zeigt eine Teildraufsicht auf eine Vorform einer erfindungsgemäßen Flachdichtung 1 mit einem Träger 3, der aus mehreren Segmenten zusammengesetzt ist. Es handelt sich um eine Flachdichtung mit nur einer einzigen Dichtungslage 2. Gezeigt sind zwei Segmente 30 und 31 und zwar jeweils nur teilweise und in ihren nach rechts und links in der Figur weisenden schmalseitigen Bereichen geschnitten. Die Segmente 30 und 31 bestehen jeweils beispielsweise aus Metall – geprägt, gestanzt oder in Form gegossen – Kunststoff – mittels Spritzguss hergestellt – oder Keramik. Im Bereich ihrer aufeinander zuweisenden schmalseitigen Randbereiche sind die Segmente 30 und 31 so ausgebildet, dass sie miteinander überlappt werden können. Hierzu weist das Segment 31 in den an die Längsseiten 39 angrenzenden Bereichen zwei laschenartige Vorsprünge 34 auf. Diese laschenartigen Vorsprünge 34 besitzen eine Dicke d, die nur etwa halb so groß wie die Dicke D im an die laschenartigen Vorsprünge 34 angrenzenden Bereich des Segments 31. Beim Aufeinanderlegen der Segmente 30 und 31 kommen die laschenartigen Vorsprünge 34 in korrespondierenden Vertiefungen 35 des Segments 30 zu liegen. Die Tiefe dieser Vertiefungen 35 entspricht der Dicke d der laschenartigen Vorsprünge 34, sodass die Oberflächen 36 und 37 der beiden aneinanderliegenden Segmente 30 und 31 bündig miteinander abschließen. Die Gesamtdicke (2 mal d) im Überlappungsbereich 32 ist dabei geringer als die Trägerdicke T.
  • Die laschenartigen Vorsprünge 34 und die Vertiefungen 35 sind so ausgebildet, dass sich beide formschlüssig ineinander legen lassen. Auf diese Weise werden die Segmente 30 und 31 in der gewünschten Lage zueinander ausgerichtet. Die Stirnseiten 300 und 310 liegen unmittelbar aneinander an. Dabei kommen die Durchgangsöffnungen 33, die sowohl in den laschenartigen Vorsprüngen 34 als auch unterhalb der Vertiefungen 35 im Segment 30 vorhanden sind, so aufeinander zu liegen, dass sich eine durchgängige Durchgangsöffnung ergibt. Zur Befestigung der Segmente 30 und 31 aneinander werden diese Durchgangsöffnungen 33 in einem anschließenden Arbeitsschritt mit elastomerem Material 4 ausgefüllt.
  • Das Ergebnis ist in 2 und 3 zu sehen. Elastomeres Material 4 wird nicht nur in die Durchgangsöffnungen 33 eingebracht, sondern auch zur Ausbildung mehrerer Dichtlinien auf beide Oberflächen 36 und 37 des Trägers 3 aufgetragen. Im konkreten Fall sind drei Dichtraupen 41 aus elastomerem Material 4 vorhanden, die sich jeweils über die gesamte Längsausdehnung des Trägers 3 kontinuierlich erstrecken und dabei auch über die Überlappungsbereiche 32 der Segmente 30 und 31 ununterbrochen hinweg laufen. Handelt es sich bei der Flachdichtung 1 beispielsweise um eine solche mit ringförmig geschlossenem Träger, wie beispielsweise im Fall einer Ölwannendichtung, bilden alle drei Dichtraupen 41 in sich ringförmig geschlossene Dichtlinien. Aufgrund der hohen Anzahl der Dichtlinien auf dem Träger 3 wird eine sehr gute Abdichtwirkung erzielt. Diese Abdichtwirkung kann auch über einen sehr langen Zeitraum aufrecht erhalten werden, da in allen Fällen die Dichtraupen 41 seitlich von Rippen 38 begrenzt werden, die in den Träger 3 bzw. die einzelnen Segmente 30 und 31 eingeformt sind. Diese Einkammerung des elastomeren Materials 4 verhindert, dass das elastomere Material seitlich weggepresst wird und die Dichtraupen 41 so ihre Dichtfunktion einbüßen.
  • Im gezeigten Fall befinden sich die Rippen 38 in einem mittleren Bereich des Trägers 3 und verlaufen jeweils parallel zu den Längsseiten 39 des Trägers 3. Die Rippen 38 erstrecken sich jeweils über die gesamte Länge der Segmente 30 und 31 hinweg und sind so angeordnet, dass sie sich auch über den Überlappungsbereich 32 hinweg von einem Segment auf das andere fortsetzten. Bei einem ringförmig geschlossenen Träger 3 ergeben sich also auch ringförmig geschlossene Rippenverläufe. Damit werden auch die Dichtraupen 41 über ihre gesamte Länge beidseitig begrenzt. Bei der auf die Oberseite 36 des Trägers 3 aufgetragenen, im Zwischenraum 381 zwischen den zwei im Wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Rippen 38 liegenden Dichtraupe 41 erfolgt diese seitliche Begrenzung durch die Seitenflanken der über die Oberfläche 36 vorstehenden Rippen 38 (vergleiche 2). Bei den auf die gegenüberliegende Oberfläche 37 aufgetragenen Dichtraupen 41 dagegen liegen die Dichtraupen 41 jeweils in den Höhlräumen der Rippen 38. Insgesamt werden also mit zwei in den Träger 3 eingeformten Rippen 38 und dem sich dazwischen bildenden rippenähnlichen Zwischenraum 381 drei Dichtraupen 41 jeweils seitlich begrenzt. Die Dichtraupen 41 haben eine Oberfläche mit einem in etwa wellenartigen Profil. Dabei steht lediglich die mittlere Dichtlippe 410 über die Oberfläche 37 oder die Scheitelbereiche der über die Oberfläche 36 vorstehenden Rippen 38 heraus. Die Dichtfunktion wird also überwiegend von dieser mittleren Dichtlippe 410 erbracht.
  • Seitlich dieser Dichtlippe 410 liegen jeweils wellentalartige Vertiefungen 411. Diese dienen als Verdrängungsraum für das Material der Dichtlippe 410, wenn diese unter Druck verformt wird.
  • 4 bis 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Flachdichtung. Dieses Beispiel unterscheidet sich hauptsächlich in der anderen Ausgestaltung der Rippen 38 von dem in 1 bis 3 beschriebenen Ausführungsbeispiel. Vorsprünge 34 und Vertiefungen 35 im Überlappungsbereich 32 der Segmente 30 und 31 ähneln dagegen im Wesentlichen denen des vorstehenden Ausführungsbeispiels. Auch die für den Träger und das elastomere Material verwendeten Materialien entsprechen denjenigen der Dichtung gemäß 1 bis 3.
  • Die Flachdichtung 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen dadurch, dass die Rippen 38 weiter zu den Längsseiten 39 des Trägers 3 hin nach außen verlegt sind. Dadurch würden die Rippen 38 jedoch über die Durchgangsöffnungen 33 im Überlappungsbereich 32 hinweg laufen, wenn sie – wie im ersten Ausführungsbeispiel – kontinuierlich über die Segmente 30 und 31 geführt wären. Die Rippen 38 enden daher im zweiten Ausführungsbeispiel jeweils vor dem Überlappungsbereich 32. Im gezeigten Beispiel sind jeweils zwei Rippen 38 pro Segment 30 und 31 vorhanden. Der Abstand der Rippen 38 zum benachbarten Seitenrand 39 des Trägers 3 ist hier jeweils in etwa gleich groß.
  • In den Mittelbereichen der Segmente 30 und 31 im Zwischenraum zwischen den Rippen 38 sind jeweils Ausnehmungen 382 im Träger 3 vorhanden. Diese Ausnehmungen 382 erstrecken sich über einen Großteil der Länge des jeweiligen Segments 30 bzw. 31, jedoch erneut nicht in den Überlappungsbereich 32 hinein, wo die beiden seitlichen, mit den Rippen 38 versehenen Bereiche miteinander verbunden sind. Die Ausnehmungen 382 dienen der Aufnahme von elastomerem Materials 4. Die in der Ausnehmung 382 liegende Dichtraupe 41 ist dabei so ausgebildet, dass sie zu beiden Seiten 36 und 37 des Trägers mit jeweils einer Dichtlippe 410 vorsteht. Die Dichtraupen 41 erstrecken sich erneut, wie im vorangegangen Beispiel, über die gesamte Länge des Trägers 3 und über die Segmente 30 und 31 hinweg. Die Ausgestaltung der Dichtlippen 410 mit den benachbarten Verdrängungsräumen 411 entspricht ebenfalls derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels.
  • Wie aus 6 ersichtlich, reicht die Dichtraupe 41 auf der Seite 37 des Trägers 3 jeweils bis an die Seitenflanken und bis zu den Scheitelbereichen der Rippen 38 heran. Die Rippen 38 dienen erneut als Verpressungsschutz für das Elastomer 4. Unterschiedlich zum ersten Ausführungsbeispiel ist auch die Auftragung des Elastomers 4 im Bereich der Durchgangsöffnungen 33. Im Überlappungsbereich 32 auf der Seite 37 des Trägers 3 weist die Dichtraupe 41 zu beiden Seiten vorstehende Zungen 42 auf, die bis über die Durchgangsöffnungen 33 reichen. Die Zungen 42 verlaufen dabei zwischen den stirnseitigen Enden der Rippen 38, sodass sich durch den zusätzlichen Elastomerauftrag keine Vergrößerung der Gesamtdicke des Trägers 3 ergibt. Die Durchgangsöffnungen 33 sind erneut mit einem Pfropf aus elastomerem Material ausgefüllt. Dieser Pfropf hängt fest mit den Zungen 42 zusammen. Die in 6 gezeigte Auftragungsart des elastomeren Materials 4 hat den Vorteil, dass das Elastomer in einem einzigen Arbeitsschritt aufgetragen werden kann, ohne dass die Durchgangsöffnungen 33 gesondert mit Elastomer ausgefüllt werden müssen. Insgesamt kann also das gesamte Elastomer 4 in diesem Ausführungsbeispiel in einem einzigen Arbeitsschritt erzeugt werden, da auch in den Grenzbereich zwischen den beiden Segmenten 30 und 31 auf der Seite der Oberfläche 36 des Trägers 3 in diesem Arbeitsgang Elastomer einfließen kann. Der zwischen den beiden Ausnehmungen 382 liegende Bereich ist relativ kurz, sodass auch er beim Auftragen des elastomeren Materials von der Seite 37 her mit Elastomer 4 gefüllt wird, das in diesen Bereich einfließt.
  • 7 bis 11 zeigen Teilquerschnitte durch einen Träger 3 (hier nun ohne Schraffur dargestellt) in einem Bereich, in dem Elastomermaterial 4 (schraffiert) aufgetragen ist. Diese Querschnitte sollen verschiedene Varianten verdeutlichen, in denen das elastomere Material 4 mit dem Träger 3 verbunden werden kann. Das Elastomer kann zum Beispiel zum Abdichten einer Durchgangsöffnung im Träger 3 eingesetzt werden, welche sich rechts im Anschluss an die jeweilige Figur befindet. Die Dichtraupe 41 aus Elastomer umgibt diese Durchgangsöffnung jeweils ringförmig. Alternativ kann das elastomere Material 4 entlang einer der Längskanten 39 des Trägers 3 verlaufen.
  • 7 zeigt einen Teilquerschnitt durch einen Öffnungsrandbereich eines Trägers 3, wobei das Elastomermaterial an eine der Seitenkanten des Trägers 3 angespritzt ist. Dabei ist die Dichtraupe 41 aus dem elastomeren Material nicht nur unmittelbar an die Seitenkante 301 angespritzt, sondern es ist ein seitlicher Lappenbereich 412 vorhanden, der auf einem Randbereich der Oberfläche 36 des Trägers 3 aufliegt und mit diesem verbunden ist. Im gezeigten Beispiel reicht dieser Lappenbereich 412 bis an den Scheitel einer in den Träger eingeformten Rippe 38 heran. Durch diese Art der Auftragung des elastomeren Materials 4 kann die Haftung desselben am Träger 3 verbessert werden. Zwischen Dichtraupe 41 und Seitenlappen 412 bzw. Kante 301 liegt beidseitig der Dichtraupe 41 eine Vertiefung 411, die einen Verdrängungsraum für unter Druck verpresstes elastomeres Material 4 des Dichtraupe 41 bildet. Auch in diesem Beispiel ist neben der Rippe 38, die dem elastomeren Material 4 benachbart ist, eine zweite Rippe 38 vorhanden. Diese erhöht die Stabilität des Trägers 3 und verbessert die Stützwirkung auf das elastomere Material 4.
  • 8 zeigt einen Querschnitt durch einen Träger 3, in den ebenfalls zwei parallel zueinander liegende Rippen 38 eingeformt sind. Hier ist elastomeres Material in Form zweier Dichtraupen 41 im Zwischenbereich zwischen den beiden Rippen aufgetragen und zwar auf beiden Seiten 36 und 37 des Trägers 3.
  • 9 zeigt einen Querschnitt durch eine Flachdichtung, die derjenigen der 7 ähnelt. Hier sind jedoch nun die Zwischen- und Hohlräume der Rippen 38 jeweils mit elastomerem Material 4 ausgefüllt. In diesen Bereichen können auch Dichtlippen ausgebildet sein, die jeweils über die Oberflächen des Trägers vorstehen, um auf diese Weise Dichtlinien zu bilden, die jeweils für sich gesondert eine Dichtfunktion übernehmen können. Dies ist jedoch hier der Einfachheit halber nicht dargestellt.
  • 10 zeigt ein weiteres Beispiel einer Randanspritzung von elastomerem Material 4. Im Unterschied zu den Dichtungen gemäß 7 und 9 sind jedoch seitliche Lappen 412 auf beiden Oberflächen 36 und 37 des Trägers 3 angeordnet, was zu einer weiteren Verbesserung der Haftung des elastomeren Materials 4 am Träger 3 führt. Im Anschluss an die seitlichen Lappen 412 weist der Träger 3 eine leichte Kröpfung auf, die bewirkt, dass die Dichtraupe 41 am Seitenrand des Trägers 3 symmetrisch zu beiden Seiten des Trägers 3 vorsteht. Die Rippe 38 dient erneut als Verpressungsschutz für das elastomere Material.
  • 11 schließlich zeigt ein Beispiel, in welchem die Dichtraupe 41 aus elastomerem Material innerhalb des Trägers 3 in einer Ausnehmung angeordnet ist. Im linken Bereich der Figur ist das elastomere Material in ähnlicher Weise den Träger beidseitig umgreifend an diesen angespritzt, wie dies in 10 dargestellt ist. Im rechten Bereich der Figur dagegen ist das elastomere Material lediglich an die Seitenkante des Trägers angespritzt, ohne diesen zu umgreifen.

Claims (20)

  1. Flachdichtung (1) mit wenigstens einer Dichtungslage (2), die einen aus mehreren aneinander gereihten Segmenten (30, 31) bestehenden Träger (3) und auf den Träger (3) aufgetragenes elastomeres Material (4) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei zueinander benachbarte Segmente (30, 31) in einem Überlappungsbereich (32) übereinander zu liegen kommen, in dem Überlappungsbereich (32) wenigstens eine Durchgangsöffnung (33) vorhanden ist, die durch die beiden Segmente (30, 31) hindurch geht, und die Durchgangsöffnung (33) mit dem elastomeren Material (4) gefüllt ist, um die beiden Segmente (30, 31) miteinander zu verbinden.
  2. Flachdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die benachbarten Segmente (30, 31) im Überlappungsbereich (32) formschlüssig aneinander gefügt sind.
  3. Flachdichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke (d) der benachbarten Segmente (30, 31) im Überlappungsbereich (32) geringer ist als die Dicke (D) der Segmente (30, 31) außerhalb des Überlappungsbereiches (32).
  4. Flachdichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Summe der Dicken der Segmente (30, 31) im Überlappungsbereich (32) kleiner als oder gleich groß ist wie die Trägerdicke (T).
  5. Flachdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Segmente (30) im Überlappungsbereich (32) einen laschenförmigen Vorsprung (34) aufweist, der in einer dazu korrespondierende Vertiefung (35) des benachbarten Segments (31) liegt.
  6. Flachdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Träger (3) wenigstens eine über eine der Oberflächen (36, 37) des Trägers (3) vorstehende Rippe (38) eingeformt ist.
  7. Flachdichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (38) sich über mehrere Segmente (30, 31) und insbesondere über alle Segmente des Trägers (3) fortsetzt.
  8. Flachdichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (38) in mehreren Segmenten (30, 31), aber nicht in deren Überlappungsbereich (32) ausgebildet ist.
  9. Flachdichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Rippen (38) in einem Abstand zueinander in den Träger (3) eingeformt sind.
  10. Flachdichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum (381) zwischen zwei benachbarten Rippen (38) wenigstens eine Ausnehmung (382) vorhanden ist.
  11. Flachdichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das elastomere Material (4) im Zwischenraum (381) zwischen benachbarten Rippen (38) und/oder im Hohlraum einer Rippe (38) aufgetragen ist.
  12. Flachdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elastomere Material (4) in Form einer Dichtraupe (41) aufgetragen ist, die sich über wenigstens zwei benachbarte Segmente (30, 31) kontinuierlich fortsetzt.
  13. Flachdichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtraupe (41) in wenigstens einem Überlappungsbereich (32) eine mit ihr zusammenhängende und seitlich über sie vorstehende Zunge (42) aufweist, die bis über die wenigstens eine Durchgangsöffnung (33) reicht und diese ausfüllt.
  14. Flachdichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtraupe (41) seitlich an eine Kante (39, 301) des Trägers (3) angeformt ist.
  15. Flachdichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtraupe (41) über beide Oberflächen (36, 37) des Trägers (3) vorsteht.
  16. Flachdichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtraupe (41) wenigstens einen seitlichen Lappenbereich (412) aufweist, der auf einem Randbereich einer der Oberflächen (36, 37) des Trägers (3) aufliegt.
  17. Flachdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmente (30, 31) zu einem ringförmigen Träger (3) verbunden sind.
  18. Flachdichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Dichtraupe (41) eine sich über den Träger (3) erstreckende ringförmige Dichtlinie bildet.
  19. Flachdichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Form der wenigstens einen Rippe (38) und/oder der wenigstens einen Dichtraupe (41) über ihren Verlauf ändert.
  20. Flachdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, nämlich Flanschdichtung, Ölwannendichtung, Ventildeckeldichtung, Steuergehäusedichtung, Öl- oder Wasserpumpendichtung, Kettenkastendichtung, Auspuffkrümmerdichtung oder Zylinderkopfdichtung.
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