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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere eine Kameraleuchte,
zum Ausleuchten einer aufzunehmenden Szene. Genauer gesagt betrifft
die Erfindung eine Leuchte, die vor allem zur Montage auf einer
Film- und Fernsehkamera geeignet ist. Andererseits ist jedoch auch
die Montage auf anderen Kameras wie beispielsweise Fotokameras etc.
denkbar sowie die Montage auf einem Stativ oder anderen Trägern.
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Derartige
Leuchten sind im Stand der Technik bekannt und bestehen in der Regel
aus einem Gehäuse
mit einer Lichtaustrittsöffnung
und einem Deckel mit einer Lichtdurchtrittsöffnung, die derart miteinander
verbunden sind, dass das von einem Leuchtmittel emittierte Licht
aus der Lichtaustrittsöffnung
und durch die Lichtdurchtrittsöffnung
ausgestrahlt wird, um die z. B. von der Kamera aufzunehmende Szene
auszuleuchten. Die Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Deckel erfolgt
im Stand der Technik meist über
Schraubverbindungen, wie beispielsweise Rändelschrauben, die händisch gelöst werden,
um den Deckel abnehmen zu können.
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Nun
kann es aus verschiedenen Gesichtspunkten notwendig sein ein leichtes
Lösen des
Deckels vom Gehäuse
und Verbinden des Deckels mit dem Gehäuse bereitzustellen. Einerseits
muss der Deckel entfernt werden, um das Leuchtmittel zu tauschen
und andererseits ist es denkbar, dass andere Bauteile zwischen Deckel
und Gehäuse
angeordnet werden, wie beispielsweise Optiken, Farbfolien etc., so
dass auch diesbezüglich
ein Abnehmen und Wiedermontieren des Deckels notwendig ist.
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Darüber hinaus
sind im Stand der Technik oftmals am Deckel gelenkig angebrachte
Flügel,
in der Regel vier, vorgesehen, die im Stand der Technik vielfach
als Barndoors bezeichnet werden. Es ist wünschenswert, dass diese Flügel, die
den Abstrahlwinkel des Lichts bestimmen, d. h. einen Teil des Lichts
abschirmen, um die Längsachse
des ausgestrahlten Lichts, d. h. um die Längsachse des Gehäuses, drehbar
sind.
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Angesichts
der obigen Ausführungen
bestand die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Leuchte,
insbesondere eine Kameraleuchte, zum Ausleuchten einer aufzunehmenden
Szene zu entwickeln, die ein einfaches Montieren und Demontieren
von Deckel und Gehäuse
ermöglicht
und zugleich die Möglichkeit
schafft den Deckel um eine Längsachse
der Leuchte um einen vorgegebenen Winkel zu drehen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Leuchte mit den Merkmalen des Schutzanspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen genannt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zu Grunde die Verbindung
zwischen Deckel und Gehäuse
nach Art eines Bajonettverschlusses auszugestalten. Unter einem
Bajonettverschluss ist ein Verschluss zu verstehen, der eine Verbindung
zwischen zwei Bauteilen in deren Längsrichtung bewirkt, indem
eines der Bauteile in Längsrichtung
auf das andere aufgesteckt und durch Verdrehen gesichert wird. Diese
Verbindungsart ermöglicht
auf einfachste Art und Weise eine Verbindung zweier Bauteile in
deren Längsrichtung
und zugleich auch ein leichtes Demontieren der Bauteile. Darüber hinaus
kann ein Teil der zur Verriegelung notwendigen Drehbewegung dazu
genutzt werden ein Verdrehen des einen Bauteils relativ zu dem anderen
zu gestatten.
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Dementsprechend
umfasst die erfindungsgemäße Leuchte
ein Gehäuse
mit einer Lichtaustrittsöffnung
und einem die Lichtaustrittsöffnung
umgebenden ersten Anschlussstück
und einen Deckel mit einer Lichtdurchtrittsöffnung und einem die Lichtdurchtrittsöffnung umgebenden
zweiten Anschlussstück.
Das erste und zweite Anschlussstück
bilden den erwähnten
Bajonettverschluss und sind derart miteinander in Eingriff bringbar,
dass der Deckel und das Gehäuse
in ihrer Längsrichtung
miteinander verbunden sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
eines der Anschlussstücke
ein vorragender Steg, dessen Außenumfang
eine zylindrische Form aufweist und das andere Anschlussstück ist eine
zumindest ringförmige
oder aber kreisförmige
Ausnehmung, in der der Steg aufnehmbar ist. Bevorzugterweise ist
dabei der Steg auf dem Gehäuse
ausgebildet, d. h. er ragt von diesem vor und die Ausnehmung ist
in dem Deckel ausgebildet. Hier ist es bevorzugt, dass die Ausnehmung
eine kreisförmige
Ausnehmung ist, wobei ein Teil davon der Lichtdurchtrittsöffnung entspricht
bzw. diese definiert.
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Um
den Deckel auf dem Gehäuse
zu zentrieren, ist es bevorzugt, dass die Stirnseite des Steges von
innen nach außen
geneigt ausgebildet ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist der Steg einen Hinterschnitt auf,
d. h. er ist im Querschnitt mit einem in Längsrichtung des Gehäuses verlaufenden
Abschnitt und einem davon abragenden vorzugsweise nasenförmigen Abschnitt
versehen. Darüber
hinaus sind in dem Steg wenigstens zwei, vorzugsweise vier, diametral gegenüberliegende,
in den Hinterschnitt mündende Aussparungen
vorgesehen. Ferner ragen wenigstens zwei vorzugsweise vier diametral
gegenüberliegende
Nasen in die Ausnehmung, wobei die Nasen und Aussparungen derart
angeordnet sind, dass sie zum Verbinden des Deckels und des Gehäuses miteinander
in Eingriff bringbar sind, d. h. die Nasen in die Aussparungen eingeführt werden
können.
Das Vorsehen von jeweils vier Öffnungen
hat den Vorteil, dass der Deckel nicht nur in zwei um 180° versetzten Rotationsrichtungen
auf das Gehäuse
aufgesetzt werden kann, sondern in vieren, die jeweils um 90° versetzt
sind. Je mehr Nasen/Aussparungen vorgesehen sind desto kleiner wird
dieser Winkel, desto kleiner wird aber auch der Winkel, um den der
Deckel um die Längsachse
des ausgestrahlten Lichts bzw. Gehäuses verdreht werden kann (siehe
später).
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Ferner
ist eine Verriegelungseinrichtung vorzusehen, die in der Verriegelungsstellung
wenigstens eine der Aussparungen versperrt. Ist der Deckel auf das
Gehäuse
aufgesetzt, d. h. eine der Nasen in die entsprechende Aussparung
eingesetzt und wird der Deckel verdreht, so gelangt die Verriegelungseinrichtung
in die Verriegelungsstellung und versperrt eine der Aussparungen,
so dass die Nase nicht wieder durch die Aussparung entfernt werden
kann und somit auch ein Lösen
des Deckels vom Gehäuse
nicht möglich
ist.
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Vorzugsweise
ist die Verriegelungseinrichtung dazu als ein in die Verriegelungsstellung
beaufschlagter Stift ausgebildet, der in der Verriegelungsstellung
in eine der Aussparungen ragt. Darüber hinaus ist es bevorzugt,
wenn die Verriegelungseinrichtung über eine Handhabe in eine Endriegelungsstellung
bringbar ist, um den Deckel abnehmen zu können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist die Leuchte ferner eine wechselbare
Optik auf, die über
die Verbindung zwischen Deckel und Gehäuse leicht ausgewechselt werden
kann. Dabei wird die wechselbare Optik vorzugsweise in die Lichtaustrittsöffnung eingesetzt
und durch den Deckel gehalten, ohne dass zusätzliche Befestigungsmittel
notwendig sind.
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Bei
der Optik kann es sich z. B. um eine Linse handeln, die das von
einem Leuchtmittel ausgegebene Licht sammelt oder aufweitet. Aber
auch andere Optiken sind denkbar. Eine Optik, die in der erfindungsgemäßen Leuchte
zum Einsatz kommen kann, ist die von Lamina vertriebene Optik mit
der Bezeichnung WIDE BEAM (OP-4FW1-0441) oder MEDIUM BEAM (OP-4FM1-0442).
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Gemäß den obigen
Ausführungen,
ist es bevorzugt, dass die Leuchte mit verschiedenen Optiken, die
verschiedene Eigenschaften aufweisen, verwendet werden kann, so
dass durch Lösen
der Verbindung zwischen Deckel und Gehäuse ein leichtes Umrüsten der
Leuchte erzielt werden kann. Z. B. kann die Leuchte in einem Set
mit mehreren verschiedenen Optiken angeboten werden.
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Wie
es eingangs bereits erwähnt
wurde, umfasst die Leuchte ferner ein Leuchtmittel zum Ausgeben
von Licht durch die Lichtaustrittsöffnung und durch die Lichtdurchtrittsöffnung.
Bevorzugterweise wird dabei ein Leuchtmittel zum punktförmigen Ausgeben
von Licht durch die Lichtaustrittsöffnung eingesetzt, zu welchem
Zweck es bevorzugt ist eine Optik in Form einer Linse einzusetzen,
die das von dem Leuchtmittel ausgegebene Licht aufweitet. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
kann als Leuchtmittel zu diesem Zweck eine oder mehrere LEDs zum Einsatz
kommen.
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Bevorzugterweise
ist das Leuchtmittel derart in der Leuchte angebracht, dass es durch
die Lichtaustrittöffnung
auswechselbar ist, wenn der Deckel abgenommen ist.
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Die
erfindungsgemäßen Leuchten
kommen oftmals auf Film- und Fernsehkameras zum Einsatz, wie sie
speziell Reporter für
Außenaufnahmen
verwenden. Es ist daher bevorzugt die Leuchte zumindest spritzwassergeschützt auszugestalten.
Um dieses Erfordernis gleichzeitig mit der einfachen Montage und
Demontagemöglichkeit
des Deckels zu kombinieren, ist bevorzugterweise ein Dichtelement,
vorzugsweise ein O-Ring, in dem Deckel vorgesehen und zwar auf der
Seite, die bei montierter Leuchte dem Gehäuse zugewandt ist. Dabei kommt
das Dichtelement bei verbundenem Deckel und Gehäuse mit einer Dichtfläche vorzugsweise
einer Stirnseite des Stegs in dichtenden Eingriff, so dass der Spritzwasserschutz
gewährleistet
ist.
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Die
in dem Deckel vorgesehene Lichtdurchtrittsöffnung ist vorzugsweise durch
ein lichtdurchlässiges
Element verschlossen.
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Weitere
Merkmale der vorliegenden Erfindung sowie Vorteile und Ausgestaltungen
sind der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
zu entnehmen. Diese Beschreibung erfolgt unter Bezugnahme auf die
begleitenden Zeichnungen, in denen:
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1 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Leuchte
zeigt; und
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2 einen
Längsschnitt
der Leuchte aus 1 zeigt; und
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3 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Leuchte
mit abgewandeltem Deckel zeigt.
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Die
in 1 dargestellt Leuchte ist aus zwei Hauptbestandteilen
aufgebaut, dem Gehäuse 10 und dem
Deckel 20.
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Das
Gehäuse 10 weist
eine kreisförmige Lichtaustrittsöffnung 11 auf.
Diese ist in einer Stirnseite des Gehäuses 10 ausgebildet.
Von dieser Stirnseite des Gehäuses 10 ragt
ferner als erstes Anschlussstück
ein Steg 12 vor. Die Stirnseite 13 des Stegs 12 ist
dabei in Längsrichtung
des Gehäuses
in Richtung des Pfeils A von der kreisförmigen Lichtaustrittsöffnung 11 nach
außen
hin geneigt ausgestaltet. Der Steg 12 umgibt die Lichtaustrittsöffnung 11 und ist ringförmig. Mit
anderen Worten ist sein Außenumfang
zylindrisch. Neben der geneigt ausgebildeten Stirnseite 13 weist
der Steg 12 ferner einen in Längsrichtung A vorragenden Abschnitt 14 auf.
Wie es aus 2 ersichtlich ist, weist der
Steg 12 damit im Querschnitt gesehenen einen in Längsrichtung
erhabenden Abschnitt 14 auf sowie einen davon abragenden Abschnitt 13,
so dass sich ein Hinterschnitt 15 bildet. Schließlich sind
in dem Steg 12 je zwei einander diametral gegenüberliegende
Aussparungen 16 vorgesehen, die in den Hinterschnitt 15 münden.
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Des
Weiteren umfasst das Gehäuse 10 eine Verriegelungseinrichtung 30.
Bei der dargestellten Ausführungsform
umfasst die Verriegelungseinrichtung 30 einen Verriegelungsstift 31,
der durch eine Feder 32 in die Verriegelungsstellung gedrückt bzw. beaufschlagt
ist. In der in den Figuren dargestellten Verriegelungsstellung ragt
der Verriegelungsstift 31 mit seinem Vorderende in eine
der Aussparungen bzw. in den Hinterschnitt unmittelbar unter bzw.
in Ausrichtung der Aussparung 16. Der Stift 31 ist
direkt oder indirekt mit einer Handhabe 33 verbunden, um den
Stift 31 aus der Verriegelungsstellung zu bewegen.
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In
dem Gehäuse 10 ist
ferner in bzw. hinter der Lichtaustrittsöffnung 11 ein Leuchtmittel 50 vorgesehen.
Bei der dargestellten Ausführungsform handelt
es sich bei dem Leuchtmittel 50 um eine LED-Komponente 51,
die mit einem Substrat 52 verbunden ist, das wiederum über Schraubverbindungen 53 in
dem Gehäuse
befestigt ist. Diese Schraubverbindungen 53 sind lösbar um
die LED-Komponente 51 mit dem Substrat 52 wechseln
zu können.
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Ferner
kann in das Gehäuse 10,
genauer gesagt in die Lichtaustrittsöffnung 11 eine Optik 40 eingesetzt
werden. Die Optik 40, bei der es sich beispielsweise um
eine Optik der Firma Lamina mit der Bezeichnung WIDE BEAM (OP-4FW1-0441)
oder MEDIUM BEAM (OP-4FM1-0442) handeln kann, weist beispielsweise
vier Füße 41 auf.
Diese Füße ragen
bei eingesetzter Optik 40 in Aussparungen 54 des
Substrats 52 des Leuchtmittels 50 und stützen sich
am Gehäuse 10 ab.
Die Stirnseite der Optik 42 kommt im montierten Zustand
mit einem die Lichtdurchtrittsöffnung
verschließenden
lichtdurchlässigen
Element in Anlage, um bei montiertem Deckel die Optik ohne zusätzliche
Elemente zu halten.
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Der
Deckel 20 definiert eine Lichtdurchtrittsöffnung 21.
Die Lichtdurchtrittsöffnung
ist, wie es aus 2 ersichtlich ist, mit einem
lichtdurchlässigen transparenten
oder transluzenten Element 22 verschlossen. Darüber hinaus
sind an dem Deckel 20 gelenkig vier Barndoorflügel 23 angelenkt,
von denen wenigstens zwei Bügel
oder Klammer vorzugsweise aus Metall, umfassen. Diese vorzugsweise
gebogenen Bügel
sind in Öffnungen
in zweien der Bügel 23 eingesetzt
und dienen der Fixierung von Farbfolien oder ähnlichem. Alternativ kann statt
der Barndoorflügel 23 eine
Softbox 60 eingesetzt werden, wie sie in 3 dargestellt
ist. Die Softbox ist polyeder- bzw. pyramidenstumpfförmig aus
Stoff gebildet. Ihre Innenflächen
sind z. B. silbrig reflektierend. Ihre Grundfläche 61 ist mit einem
transluzenten Material verschlossen, das als Diffusor dient. Softboxen
sind z. B. von der Firma CHIMERA, USA bekannt. Der Deckel 20 ist
ferner aus einem Rahmen 25 aufgebaut, dessen Außenkontur
vorzugsweise an die Außenkontur des
Gehäuses 10 angepasst
ist. In der dargestellten Ausführungsform
ist die Außenkontur
sowohl des Deckels als auch des Gehäuses im Wesentlichen rechteckig
mit abgerundeten Ecken. In dem Rahmen 25 ist eine ringförmige in
die Lichtdurchtrittsöffnung 21 mündende Ausnehmung 26 ausgestaltet,
die in ihrer Dimensionierung an den Steg 12 angepasst ist.
In diese ringförmige
Ausnehmung 26 ragen vier diametral gegenüberliegend
angeordnete Nasen 27, wobei die Nasen derart ausgestaltet
und dimensioniert sind, dass sie in die Aussparungen 16 des
Stegs 12 einführbar
sind. Vorzugsweise ist eine zur Lichtdurchtrittsöffnung 21 gewandte
Seite der ringförmigen
Ausnehmung 26 vom Außenumfang
zum Innenumfang hin geneigt ausgestaltet, um mit der geneigten Stirnseite 13 des
Stegs in Kontakt zu kommen und den Deckel 20 auf dem Gehäuse 10 bzw.
dessen Steg 13 zu zentrieren.
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Darüber hinaus
weist der Deckel 20 ein Dichtelement in Form eines O-Rings 28 (2)
auf, das im montierten Zustand ebenfalls mit der Stirnseite 13 des
Stegs in dichtenden Eingriff bzw. in dichtende Anlage gelangt.
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Im
Folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Leuchte,
wie sie in den 1 und 2 dargestellt
ist, erläutert.
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Soll
die in 1 dargestellte Leuchte zusammengesetzt werden,
wird zunächst
die Optik 14 mit ihren Füßen 41 in die Aussparungen 54 im
Substrat 52 des Leuchtmittels 50 eingesetzt. Im
Anschluss wird der Deckel 20 mit seinen Nasen 27 in
Ausrichtung zu den Aussparungen 16 des Stegs 12 ausgerichtet,
so dass die Nasen 27 in die Aussparungen 16 eingeführt werden
können.
Durch das Vorsehen von vier Aussparungen 16 und vier Nasen 27 ist
dies in einer beliebigen Position in einem 45° Winkel der Schenkel, die durch
die rechteckige Außenkontur
gebildet werden, des Deckels 20 und des Gehäuses 10 zueinander
der Fall.
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Sind
die Nasen 27 entsprechend zu den Aussparungen 16 ausgerichtet,
wird der Deckel entgegen der Federkraft der Feder 32 in
Richtung A auf das Gehäuse
gedrückt,
wobei die Nasen 27 in die Aussparungen 16 eingeführt werden
bis sie im Wesentlichen auf die Stirnseite des Gehäuses 10 treffen. Danach
erfolgt eine Drehung des Deckels 20 im oder gegen den Uhrzeigersinn,
wie es durch den Pfeil B in 1 dargestellt
ist. Dadurch kommt die in die Aussparung, die zunächst von
dem Stift 31 versperrt war, eingeführte Nase 27, die
den Stift aus der Aussparung drückt,
außer
Eingriff mit dem Stift 31, so dass dieser durch die Federkraft 32 in
die Verriegelungsstellung zurückspringt,
in der er in die entsprechende Aussparung 16 bzw. den darunter
liegenden Abschnitt des Hinterschnitts 15 ragt. Zu diesem
Zeitpunkt ist ein Zurückdrehen
des Deckels 20 nicht mehr möglich, weil die entsprechende
Nase 27 am Stift 31 anschlagen würde und
ein Ausführen
der Nase 27 durch die Aussparung 16 ist nicht
gestattet. Dennoch ist eine weitere Drehung möglich, bis die entsprechend
entgegen der Drehrichtung nächste Nase 27 an
dem Stift 31 anschlägt.
Dementsprechend ist eine Verdrehung des Deckels 20 um die Längsachse
der Leuchte in einem Winkel bis nahezu 90° möglich.
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Zum
Lösen des
Deckels 20 wird die Handhabe 30 betätigt und
der Stift 31 entgegen der Federkraft der Feder 32 aus
der Verriegelungsstellung gebracht. Dann werden durch Drehen des
Deckels 20 in Richtung des Pfeils B die Nasen 27 in
Ausrichtung zu den Aussparungen 16 gebracht, so dass die
Nase 27 aus den Aussparungen 16 geführt werden
können, um
den Deckel abzunehmen.
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Im
montierten Zustand, wie er in 2 dargestellt
ist, wird die Optik 40 zwischen dem Gehäuse (die Füße stützen sich am Gehäuse ab)
und dem lichtdurchlässigen
Element 22 des Deckels 20 eingeklemmt und damit
ohne weitere Befestigungselemente gehalten. Darüber hinaus bildet der O-Ring
mit der Stirnseite 13 des Stegs 12 eine Abdichtung,
so dass ein Spritzwasserschutz gewährleistet ist. Schließlich dienen
die schrägen
Stirnseiten 13 sowie die schräge Fläche 29 einer Zentrierung
beim Aufsetzen des Deckels 20 auf das Gehäuse 10.
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Wie
es aus der obigen Beschreibung ersichtlich ist, ist die Montage/Demontage
des Deckels 20 auf dem Gehäuse 10 einfach und
unkompliziert. Darüber
hinaus sind keine Werkzeuge wie beispielsweise ein Schraubenzieher
oder ähnliches
notwendig. Vielmehr ist ein Schnellverschluss geschaffen, der ohne
einen komplizierten Aufbau zusätzlich
die Möglichkeit
schafft ein Verdrehen des Deckels 20 zu gestatten, ohne
dass Elemente gelöst
werden müssten.
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Dennoch
sind auch andere Ausgestaltungen als die oben beschriebenen denkbar.
Z. B. könnten die
Anschlussstücke 12 und 26 entsprechend
vertauscht werden, d. h. der Steg könnte am Deckel 20 und
die Ausnehmung im Gehäuse 10 vorgesehen sein.
Auch könnten
mehrere Verriegelungsstifte 31 vorgesehen werden, die über eine
Handhabe 33 gemeinsam bedient. Auch ist es denkbar den
Stift in der Verriegelungsstellung manuell zu halten, z. B. durch Einrasten
des Verriegelungsstifts in der Verriegelungsstellung. Es ist daher
klar, dass dem Fachmann verschiedenartige Modifikationen ersichtlich
sind, die auf dem gleichen erfinderischen Konzept beruhen, wie es
hier erläutert
wurde. Der Umfang der vorliegenden Erfindung wird daher wie üblich durch
die folgenden Schutzansprüche
bestimmt.