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Die
Erfindung betrifft einen Aggregateträger zum Einbau in
ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein
derartiger Aggregateträger, der insbesondere zur Integration
in eine Kraftfahrzeugtür vorgesehen sein kann, umfasst
einen großflächig erstreckten Trägerkörper,
der zumindest teilweise aus faserverstärktem Kunststoff
gegossen (spritzgegossen) ist; er umfasst ferner am Trägerkörper
vorgesehene Befestigungsstellen zur Befestigung von Funktionskomponenten
eines Kraftfahrzeugs an dem Trägerkörper, z. B.
von Funktionskomponenten einer Kraftfahrzeugtür, wie einem
Fensterheber, einem Türschloss, einem Seitenairbagmodul
und dergleichen; sowie eine von dem Trägerkörper
abstehende Angussstelle, die einen Abschnitt der Bahn repräsentiert,
entlang der zum Gießen des Aggregateträgers eine
plastifizierte Gussmasse in eine den Trägerkörper
definierende (formende) Gussform geleitet wurde.
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Unter
einem großflächig erstreckten Trägerkörper
wird dabei vorliegend ein Trägerkörper verstanden,
dessen flächige Ausdehnung deutlich größer
ist als dessen Breite (Dicke) quer zur flächigen Ausdehnung.
Ein solcher Trägerkörper lässt sich durch
Gießen, insbesondere Spritzgießen, in einer Gussform
herstellen, indem mehrere die Gussform bildende Werkzeugteile so
zusammengeführt werden, dass zwischen den Werkzeugteilen
ein Hohlraum (so genannte „Kavität") gebildet
wird, indem eine aus einem plastifizierten faserverstärkten
Kunststoff bestehende Gussmasse eingelassen wird und durch Erstarren
der Gussmasse in dem Hohlraum ein Trägerkörper
der gewünschten Form entsteht.
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Zum
Zuführen der Gussmasse zu dem in der Gussform gebildeten
Hohlraum dienen Zuführkanäle, durch die hindurch
die plastifizierte Gussmasse in den Hohlraum strömt, in
dem sie anschließend unter Schaffung des gewünschten
Trägerkörpers erstarrt. Wenn nach dem Erstarren
der Gussmasse die Gussform geöffnet wird, um den Trägerkörper
zu entnehmen, bleiben im Übergangsbereich von dem zur Bildung
des Trägerkörpers vorgesehenen Hohlraum zu den
hieran angrenzenden Zuführkanälen so genannte
Angussstellen bestehen, die einen Endabschnitt des jeweiligen Kanales
repräsentieren, durch den hindurch die Gussmasse entlang
einer durch den Verlauf jenes Kanales definierten Bahn in jenen
Hohlraum eingeleitet worden ist.
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Ein
solcher durch einen großflächigen Trägerkörper
gebildeter Aggregateträger kann als so genannter Türmodulträger
vor dem Einbau in eine Kraftfahrzeugtür mit Funktionskomponenten
der Tür, wie z. B. einem Fensterheber, einem Türschloss
und einem Seitenairbagmodul, bestückt werden und anschließend
zusammen mit den hieran vormontierten und gegebenenfalls vorgeprüften
Funktionskomponenten als komplett vorgefertigtes Türmodul
in eine Kraftfahrzeugtür eingebaut werden. Andererseits kann
der Aggregateträger auch bereits in eine Kraftfahrzeugtür
integriert sein, bevor er anschließend an den hierfür
vorgesehenen Befestigungsstellen mit Funktionskomponenten der Kraftfahrzeugtür
bestückt wird. In beiden Fällen bildet der Aggregateträger
letztlich einen Bestandteil der Türstruktur eines Kraftfahrzeugs,
insbesondere der so genannten Türinnenhaut, die den Nassraum
vom Trockenraum einer Kraftfahrzeugtür trennt.
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Bei
der Herstellung eines solchen Aggregateträgers durch Gießen,
insbesondere Spritzgießen, besteht vor allem bei der Verwendung
längerer Fasern zur Versteifung des Aggregateträgers,
das Problem, dass die Fasern beim Übergang aus den Zuführkanälen
in den Hohlraum brechen können und somit die Stabilität
des Aggregateträgers beeinträchtigt wird.
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Der
Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, einen Aggregateträger
der eingangs genannten Art im Hinblick auf die mögliche
Verwendung auch längerer Fasern zur Verstärkung
des Aggregateträgers zu verbessern.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung
eines Aggregateträgers mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Danach
weist die Angussstelle mindestens einen – in einem Querschnitt
durch den Trägerkörper und die Angussstelle – gekrümmt
verlaufenden, längserstreckten Angussabschnitt auf, dessen
beide (als Begrenzungsflächen ausgebildete) Längsseiten im
Querschnitt jeweils entlang einer gekrümmten Bahn verlaufen
und entlang der jeweiligen gekrümmten Bahn in den Trägerkörper übergehen.
Dabei verlaufen die beiden Längsseiten des Angussabschnittes
im Querschnitt beispielsweise zumindest teilweise jeweils entlang
einer Kreisbahn.
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Bei
einer derartigen Angussgeometrie kann ein gleichmäßiger,
sanfter Übergang der der Gussmasse (plastifizierter Kunststoff)
beigefügten verstärkenden Fasern erfolgen, so
dass die Gefahr eines Brechens der Fasern vermieden wird. Dies ermöglicht
insbesondere die Verwendung vergleichsweise langer verstärkender
Fasern (z. B. Glas- oder Kohlefasern) mit einer Länge von
mehr als 2 mm, insbesondere mit einer Länge von 3 mm bis
7 mm, und sogar mit Längen von mehr als 10 mm, in dem zur
Herstellung des Aggregateträgers vorgesehenen Kunststoff,
ohne dass die Fasern bei der Herstellung brächen.
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Hierzu
ist insbesondere vorgesehen, dass die eine Längsseite des
Angussabschnittes in eine als Oberseite bezeichnete erste Oberfläche
des Trägerkörpers übergeht und die andere
Längsseite des Angussabschnittes in die der Oberseite gegenüberliegende
und von dieser abgewandte Unterseite des Aggregateträgers übergeht,
wobei Ober- und Unterseite des Aggregateträgers sich jeweils
großflächig erstrecken, also jeweils eine Fläche
aufspannen, die groß ist verglichen mit der Dicke des Aggregateträgers,
und wobei beide Längsseiten im Querschnitt die gleiche
Krümmungsrichtung aufweisen, so dass die Tagenten einander
gegenüberliegender Abschnitte der Längsseiten
jeweils im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
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Dabei
ist vorteilhaft, dass die Längsseiten des Angussabschnittes
jeweils stetig, also ohne Sprungstelle oder scharfe Ecke, in die
zugeordnete Seite des Aggregateträgers übergehen.
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Die
vorstehend in Bezug auf einen Querschnitt durch den Trägerkörper
des Aggregateträgers im Bereich einer Angussstelle angegebenen
Merkmale lassen sich für eine tatsächliche dreidimensionale
Realisierung der Angussstelle dadurch verwirklichen, dass die Angussstelle
rotationssymmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse, insbesondere
bezüglich einer im Wesentlichen senkrecht zu der vom Trägerkörper
aufgespannten Fläche verlaufende Symmetrieachse, ausgebildet
ist.
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Dabei
kann ein vom Trägerkörper beabstandeter Endabschnitt
der Angussstelle als Vollkörper ausgebildet sein, während
der dem Trägerkörper zugewandte und in diesen übergehende
Angussabschnitt der Angussstelle eine Aussparung aufweist, die vorteilhaft
ebenfalls rotationssymmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse,
insbesondere einer senkrecht zum Trägerkörper
bzw. der hierdurch aufgespannten Fläche verlaufenden Achse
gestaltet ist.
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Die
Aussparung ist zu der dem als Vollkörper ausgebildeten
Endabschnitt der Angussstelle abgewandten Seite des Angussabschnittes
hin offen, also an der Stirnseite des Angussabschnittes, an der
dieser in den Trägerkörper des Aggregateträgers übergeht.
Umgekehrt verjüngt sich die Aussparung zu dem dem Trägerkörper
abgewandten Endabschnitt der Angussstelle hin und endet am Beginn
jenes Endabschnittes.
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Gemäß einer
Variante der Erfindung ist die Angussstelle komplett vor einer Oberfläche
bzw. einer Seite, z. B. der Oberseite, des Trägerkörpers
ausgebildet; d. h., sowohl der Endabschnitt als auch der Angussabschnitt
liegen vor jener Oberseite des Trägerkörpers.
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Nach
einer anderen Variante der Erfindung erstreckt sich ein Teil der
Angussstelle vor einer ersten Oberfläche (z. B. der Oberseite)
des Trägerkörpers, insbesondere der Endabschnitt
der Angussstelle, während ein anderer Teil der Angussstelle,
insbesondere deren Angussabschnitt, vor der anderen Oberfläche
(Unterseite) des Trägerkörpers liegt. Mit dieser
zweiten Variante der Erfindung lassen sich geringere Bauhöhen
realisieren, da die Angussstelle vor jeder Seite des Aggregateträgers
nur um einen vergleichsweise geringen Betrag absteht.
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Konkrete
Angaben relevanter Maße der Angussstelle, insbesondere
des Angussabschnittes sowie des Endabschnittes der Angussstelle,
finden sich in den abhängigen Ansprüchen und sind
nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel der Gestaltung einer Angussstelle
eines Aggregateträgers für eine Kraftfahrzeugtür
im Querschnitt;
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel der Gestaltung einer Angussstelle
eines Aggregateträgers für eine Kraftfahrzeugtür
im Querschnitt;
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3 einen
Aggregateträger für eine Kraftfahrzeugtür.
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In 3 ist
eine Türstruktur ST einer Kraftfahrzeugtür dargestellt,
die einen eine Fensteröffnung O definierenden Rahmen R,
eine die Fensteröffnung O nach unten abschließende
Türbrüstung BR sowie eine unterhalb der Türbrüstung
BR erstreckte Türinnenhaut I umfasst. Die Türinnenhaut
I ist mit einem großflächigen Ausschnitt A versehen, der
mittels eines Aggregateträgers 1 in Form eines Türmodulträgers überdeckbar
ist.
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Der
Aggregateträger 1 wird gebildet durch einen großflächigen
Trägerkörper 10, an dem eine Mehrzahl
Befestigungsstellen B (von denen in 3 beispielhaft
einige gezeigt sind) vorgesehen ist, um an dem Trägerkörper 10 des
Aggregateträgers 1 Funktionskomponenten einer
Kraftfahrzeugtür, wie z. B. den in 3 schematisch
angedeuteten Fensterheber F, ein Türschloss, ein Seitenairbagmodul,
einen Audio-Lautsprecher, Kabelstränge und dergleichen
anordnen und festlegen zu können. Der Aggregateträger 1 wird
dann zusammen mit den hieran vormontierten und gegebenenfalls hinsichtlich
ihrer Funktion vorgeprüften Funktionskomponenten in die Türstruktur
S eingebaut, so dass er den großflächigen Ausschnitt
A der Türinnenhaut I überdeckt, und am Rand jenes
Ausschnittes A an der Türinnenhaut I befestigt. Der Aggregateträger 1 bildet
dann einen Bestandteil der Türinnenhaut I, die typischerweise den
so genannten Nassraum vom Trockenraum einer Kraftfahrzeugtür
trennt.
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Der
am Aggregateträger 1 vorgesehene Fensterheber
F dient dann zum Anheben und Absenken einer Fensterscheibe, mit
der die Fensteröffnung O der Türstruktur S verschließbar
ist.
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Derartige
Türkonstruktionen mit einem als Türmodulträger
ausgebildeten Aggregateträger sind bekannt, so dass für
weitere Einzelheiten beispielhaft auf die
DE 196 22 310 A1 verwiesen
wird.
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Alternativ
zur Ausbildung des Aggregateträgers 1 als Türmodulträger,
der erst nach Vormontage der hieran anzuordnenden Funktionskomponenten
in eine Kraftfahrzeugtür eingebaut wird, kann es sich bei
dem Aggregateträger 1 auch um einen unmittelbar
in die Türstruktur S zu integrierenden Träger
handeln, der erst anschließend mit den zugeordneten Funktionskomponenten
bestückt wird.
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Ein
solcher Aggregateträger 1 bzw. dessen Trägerkörper
kann in Leichtbauweise insbesondere aus Kunststoff bestehen, wobei
zur Verstärkung Fasern, wie z. B. Glas- oder Kohlefasern,
in den Kunststoff integriert sein können. Dies ist von
Bedeutung, um größere Kräfte, die beispielsweise
am Fensterheber F im Betrieb auftreten können, am Aggregateträger
aufnehmen und in die Türstruktur S weiterleiten zu können.
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Zur
Herstellung eines solchen aus faserverstärktem Kunststoff
bestehenden Aggregateträgers durch Urformen, also insbesondere
Gießen und speziell Spritzgießen, wird eine die
Form des herzustellenden Aggregateträgers repräsentierende
Kavität (Hohlraum eines Gusswerkzeugs) mit dem plastifizierten,
faserverstärkten Kunststoff als Gussmasse gefüllt,
die anschließend in jener Kavität erstarrt und dadurch
den Aggregateträger ausbildet.
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Beim
Urformen bzw. Gießen des Aggregateträgers 1 bzw.
genauer des Trägerkörpers 10 des Aggregateträgers 1 wird
die hierzu verwendete Gussmasse in Form eines faserverstärkten,
plastifizierten Kunststoffs durch hierfür vorgesehene Zufuhrkanäle des
Gusswerkzeugs in dessen Kavität geleitet. Nach dem Erstarren
der Gussmasse und somit der Fertigstellung des Aggregateträgers 1 verbleiben
an dessen Trägerkörper 10 so genannte
Angussstellen, die den Übergang der Kavität zu
jenen Zuführkanälen repräsentieren. Anhand
der Angussstellen ist somit erkennbar, entlang welcher Bahn die
plastifizierte Gussmasse in die Kavität geströmt
ist, um letztere zu befüllen.
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Nachfolgend
wird anhand zweier in den 1 und 2 dargestellter
Ausführungsbeispiele erläutert werden, wie eine
derartige Angussstelle vorteilhaft ausgestaltet sein kann, so dass
beim Befüllen der Kavität eines Gusswerkzeugs
das Risiko minimiert wird, dass die in die Gussmasse integrierten, der
Verstärkung dienenden Fasern brechen. Dieses Risiko besteht
insbesondere bei der Verwendung besonders langer Glas-, Kohle- oder
sonstiger Fasern mit einer Länge von mehr als 2 mm, wobei
auch Längen bis zu 12 mm auftreten können, insbesondere mit
einer Länge der Fasern zwischen 3 mm und 7 mm.
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Um
das Risiko eines Brechens derartiger Fasern beim Befüllen
der Kavität eines Gusswerkzeugs zu reduzieren, ist gemäß den 1 und 2 ein entlang
einer gekrümmten Bahn verlaufender, gleichmäßiger,
sanfter Übergang der jeweiligen Angussstelle in den Trägerkörper
des Aggregateträgers vorgesehen.
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1 zeigt
einen Querschnitt (quer zur durch den Trägerkörper 10 des
Aggregateträgers 1 aufgespannten Ebene) im Bereich
einer Angussstelle 2, die von dem Trägerkörper 10 des
Aggregateträgers 1 absteht. Die Angussstelle 2 ist
rotationssymmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse S ausgebildet,
die im Wesentlichen senkrecht zu der von dem Trägerkörper 10 des
Aggregateträgers 1 aufgespannten Fläche
verläuft.
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Der
gemäß 3 großflächige,
eine Fläche aufspannende Trägerkörper 10 weist
nach 1 zwei entlang jener Fläche erstreckte,
einander gegenüber liegende und einander abgewandte Oberflächen 11, 12 auf,
nachfolgend auch als Oberseite 11 und Unterseite 12 bezeichnet.
Der Abstand d zwischen der Ober- und Unterseite 11, 12 des
Trägerkörpers 10 bezeichnet dessen Dicke
in der Umgebung der Angussstelle 2.
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An
ihrem dem Trägerkörper 10 des Aggregateträgers 1 abgewandten
Endabschnitt 25 ist die Angussstelle 2 als ein
um jene Achse S rotationssymmetrischer Vollkörper ausgebildet,
dessen umlaufende Seitenwand 27 bezüglich jener
Achse S unter einem kleinen Winkel, insbesondere einem Winkel von mindestens
3°, geneigt ist, so dass der Endabschnitt 25 die
Tendenz hat, sich zu seinem freien Ende 26 hin zu verjüngen
(Entformungswinkel).
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Der
als Vollkörper ausgebildete Endabschnitt 25 der
Angussstelle 2 weist an seinem freien Ende 26 bevorzugt
einen Durchmesser, hier auch als Breite b bezeichnet, von mindestens
1.5·d auf, wobei d die Dicke des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2 bezeichnet. Besonders bevorzugt
liegt die Breite b im Bereich zwischen dem Vierfachen und dem Fünffachen
der Dicke d des Trägerkörpers 10 im Bereich
der Angussstelle 2.
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Zu
dem Trägerkörper 10 hin schließt
sich an den Endabschnitt 25 der Angussstelle 2 ein
Angussabschnitt 20 an, der – ebenso wie eine in
jenem Angussabschnitt 20 gebildete Aussparung 3 – rotationssymmetrisch
bezüglich der Symmetrieachse S ausgebildet ist.
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Die
Länge I2 des Endabschnittes 25 der Angussstelle 2,
also der Abstand zwischen dem freien Ende 26 des Endabschnittes 25 und
dem Beginn des sich an den Endabschnitt 25 anschließenden
Angussabschnittes 20, hier repräsentiert durch
das dem Endabschnitt 25 zugewandte Ende 23 der
Aussparung 3, beträgt ca. das sechsfache der Dicke
d des Trägerkörpers 10 und der Abstand
a zwischen dem freien Ende 26 des Endabschnittes 25 und
der Oberseite 11 des Trägerkörpers 10,
vor der die Angussstelle 2 angeordnet ist, liegt bevorzugt
bei mehr als dem Zehnfachen der Dicke d, insbesondere bei mehr als
dem Dreizehnfachen jener Dicke d.
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Im
Querschnitt bildet der Angussabschnitt 20, wie anhand 1 erkennbar,
eine längserstreckte, gekrümmte Führungsbahnen
aus, deren beide Längsseiten 21, 22 jeweils
die gleiche Krümmungsrichtung aufweisen, wobei die eine
Längsseite 21 in die Oberseite 11 des
Trägerkörpers 10 und die andere, gegenüber
liegende Längsseite 22 in die Unterseite 12 des
Trägerkörpers 10 übergeht und
wobei sich der Abstand der Längsseiten 21, 22 des
Angussabschnittes 20 von dem Endabschnitt 25 der
Angussstelle 2 zu dem Trägerkörper 10 hin
verringert.
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Die
gekrümmte Ausbildung der Längsseite 21 (Seiten-
bzw. Begrenzungsfläche), die in die Oberseite 11 des
Trägerkörpers 10 übergeht, erstreckt sich
bis in den als Vollkörper ausgebildeten Endabschnitt 25 der
Angussstelle 2 hinein, so dass nur ein oberer Teil jenes
Endabschnittes 25 unter dem vorstehend erläuterten
Winkel geneigt zur Symmetrieachse S verläuft. Die Länge
jenes oberen Teiles des Endabschnittes 25, also dessen
Ausdehnung parallel zur Symmetrieachse S, beträgt bis zum
Zehnfachen der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angusstelle 2.
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Von
den gekrümmten Längsseiten 21, 22 ist eine
Längsseite 21 (die in die Oberseite 11 des
Trägerkörpers 10 übergeht) der
Aussparung 3 abgewandt, während die andere Längsseite 22 (die
in die Unterseite 12 des Trägerkörpers 10 übergeht)
an jene Aussparung 3 angrenzt. Von der Aussparung 3 her
gesehen sind die beiden Langseiten 21, 22 des Angussabschnittes 20 konvex
gekrümmt, während sie vom Endabschnitt 25 der
Angussstelle 2 her gesehen konkav gekrümmt sind.
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So
gehen die beiden Längsseiten 21, 22 des Angussabschnittes 20 jeweils
gleichmäßig und insbesondere stetig, also ohne
das vorliegen einer Unstetigkeitsstelle, in die jeweils zugeordnete
Oberfläche 11 bzw. 12 des Trägerkörpers 10 über.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Begrenzungsflächen im Querschnitt,
wie in 1 dargestellt, entlang einer Kreisbahn gekrümmt
sind. In diesem Fall beträgt der Krümmungsradius
R1 der der Aussparung 3 abgewandten, in die Oberseite 11 des Trägerkörpers übergehenden
Begrenzungsfläche 21 bevorzugt mindestens das
Zweifache der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2, insbesondere mehr als das Zehnfache;
und der Krümmungsradius R2 der anderen, an die Aussparung 3 angrenzenden
und in die Unterseite 12 des Trägerkörpers 10 übergehenden
Begrenzungsfläche 22 beträgt mindestens
das 1.5-fache und dabei vorteilhaft höchstens das Zehnfache,
insbesondere höchstens das Achtfache, jener Dicke d.
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Die
genannte Länge I1 des Angussabschnittes 20 entlang
der Symmetrieachse S beträgt schließlich mindestens
das Zweifache, insbesondere das Sechsfache, der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2, wobei jene Länge I1 definiert
ist als der Abstand entlang der Symmetrieachse S zwischen dem endabschnittseitigen
Ende 23 der Aussparung 3 und der Unterseite 12 des
Trägerkörpers 10, in die die Aussparung 3 mündet.
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Das
endabschnittseitige Ende 23 der Aussparung 3 ist
dabei bevorzugt gekrümmt ausgebildet, insbesondere im Querschnitt
entlang einer Kreisbahn verlaufend, wobei der Krümmungsradius
Ro vorteilhaft mindestens das 0.5fache der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2 beträgt, und insbesondere
im Bereich zwischen jener Dicke d und der doppelten Dicke 2·d
liegt.
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Durch
den anhand 1 beschriebenen Aufbau der Angusstelle 2,
welche die Führungsbahn repräsentiert, entlang
der beim Gießen des Trägerkörpers 10 des
Aggregateträgers 1 plastifizierte Gussmasse der
zur Formung des Trägerkörpers 10 vorgesehenen
Kavität (Hohlraum eines Gusswerkzeugs) zugeführt
wird, wird ein gleichmäßiger, sanfter Übergang
der Gussmasse aus dem Führungskanal in die Kavität
gewährleistet, so dass ein Brechen in die Gussmasse integrierter
Fasern vermieden wird. Insbesondere werden die Fasern entlang der gekrümmt
verlaufenden Führungsbahn des Angussabschnittes 20 sanft
in die Hauptausrichtung des Trägerkörpers 10 gedreht,
so dass längere Fasern unversehrt als Bestandteil der Gussmasse
in die Kavität gelangen und hierdurch eine verbesserte
Festigkeit des Aggregateträgers 1 gewährleistet
wird.
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In 2 ist
eine Abwandlung der Angussstelle 2 aus 1 dargestellt,
wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass gemäß 2 die Angussstelle 2 nicht
nur – wie im Fall der 1 – vor der
als Oberseite 11 bezeichneten Oberfläche des Trägerkörpers 10 angeordnet
ist. Vielmehr ist bei dem in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel vor der Oberseite 11 des Trägerkörpers 10 im
Wesentlichen nur der als Vollkörper ausgebildete Endabschnitt 25 der
Angussstelle 2 angeordnet, während der entlang
einer gekrümmten, flächigen Bahn in den Trägerkörper 10 übergehende
Angussabschnitt 20 vor der als Unterseite 12 bezeichneten
anderen Oberfläche des Trägerkörpers 10 liegt.
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Hierdurch
weist der Angussabschnitt 20 in einem in den Trägerkörper 10 übergehenden
Endbereich 20a eine andere Krümmungsrichtung auf
als in seinem vom Endabschnitt 25 abgehenden Bereich, in
dem die beiden Längsseiten 21, 22 die
gleiche Krümmungsrichtung aufweisen.
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Der
Krümmungsradius R1 der in die Oberseite 11 des
Trägerkörpers 10 übergehenden
Längsseite 21 beträgt dabei bevorzugt
mindestens das Zweifache der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2, insbesondere mehr als das Fünffache
jener Dicke d; und die andere, an die Aussparung 3 angrenzende
und in die Unterseite 12 des Trägerkörpers 10 übergehende
Seitenfläche 22 weist insbesondere einen Krümmungsradius
R2 von mindestens dem 1.5-fachen jener Dicke d auf, wobei jener
Krümmungsradius R2 vorteilhaft höchstens das Achtfache,
insbesondere höchstens das Fünffache, der besagten
Dicke d beträgt.
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In
den Endbereich 20a, in dem der Angussabschnitt 20 in
den Trägerkörper 10 übergeht
und die Krümmung entgegengesetzt zu der Krümmung
der übrigen Bereiche des Angussabschnittes 20 ist,
so dass jener Endbereich 20a, vom als Vollkörper
ausgebildeten Endabschnitt 25 der Angussstelle 2 her gesehen,
konvex gekrümmt ist, beträgt der Krümmungsradius
R3 vorteilhaft mindestens das Zweifache, insbesondere mindestens
das Fünffache der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2.
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Der
Abstand a zwischen dem freien Ende 26 des als Vollkörper
ausgebildeten Endabschnittes 25 und der Oberseite 11 des
Trägerkörpers 10 entlang der Symmetrieachse
S beträgt hier vorteilhaft mindestens das Zweifache der
Dicke d des Trägerkörpers 10 im Bereich
der Angussstelle 2 und kann insbesondere im Bereich des
Fünffachen jener Dicke d liegen.
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Der
rückwärtige Abstand r der vor der Unterseite 12 des
Trägerkörpers 10 gelegenen Mündung der
Aussparung 3 von der Oberseite 11 des Trägerkörpers 10 liegt
ebenfalls vorteilhaft bei mindestens dem 2-fachen der Dicke d des
Trägerkörpers 10 im Bereich der Angussstelle 2,
beispielsweise beim 4,5-fachen.
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Die
Länge I1 der Aussparung 3 entlang der Symmetrieachse
S ist hier mindestens gleich der Dicke d des Trägerkörpers 10 im
Bereich der Angussstelle 2 und kann beispielsweise beim
3-fachen jener Dicke d liegen.
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Mit
der in 2 beschriebenen Abwandlung der Angussstelle aus 1,
welche ebenfalls um eine Symmetrieachse S rotationssymmetrisch ausgebildet
ist, lässt sich eine geringere Bauhöhe der Anordnung
(senkrecht zu der vom Trägerkörper 10 aufgespannten
Fläche) erreichen, wobei zudem der durch die Angussstelle 2 verursachen Überstand gleichmäßig
auf die Oberseite 11 und die Unterseite 12, also
die beiden Oberflächen des Trägerkörpers 10 verteilt
ist.
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Soweit
einzelne Bereiche und Maße der Angussstelle 2 anhand 2 nicht
näher erläutert wurden, so wird diesbezüglich
auf die Ausführungen zu 1 verwiesen,
wobei für gleiche oder einander entsprechende Bereiche
der Angussstelle 2 in den 1 und 2 jeweils
dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
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Weiterhin
kann eine Anspritzstelle 2 der vorhergehend beschriebenen
Art genutzt werden, um einen Anschraubdom oder eine sonstige Befestigungsstelle
an einem Aggregateträger auszubilden. Hierzu kann beispielsweise
die Aussparung 3 des Angussabschnittes 20 als
ein Gewindeloch oder auch als ein Durchgangsloch (zur Führung
eines Gestänges oder Kabels) ausgestaltet werden. Hierbei
sind allerdings die Belastungen zu beachten, die an einer derartigen Befestigungsstelle
wirken können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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