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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine Schaltkulisse für den Automobilbereich.
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Im
Automobilbereich wird die Schaltstange, die aus dem Schaltbock mit
der Schaltkulisse herausragt, üblicherweise
mit einer Manschette aus Leder oder Kunstleder abgedeckt.
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Durch
den Schaltvorgang und die bewegbare Manschette kommt es jedoch teilweise
dazu, dass das Leder oder Kunstleder in der Schaltkulisse eingeklemmt
wird, was nicht nur zur Beschädigung
des Leders/Kunstleders der Schaltmanschette, sondern auch zur Blockierung
des Schalthebels, führen
kann.
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Ein
weiterer Nachteil der bislang bekannten Schaltkulisse mit Schaltmanschette
besteht darin, dass während
der Endmontage Kleinteile wie Schrauben in die Schaltkulisse fallen,
was teils unbemerkt bleibt und während
des späteren
Betriebs des Fahrzeugs zu Ausfällen
führen
kann.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, diese Probleme
zu lösen.
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Die
Erfindung sieht eine Abdeckung für
die Schaltkulisse vor, die zwei nebeneinander liegende, die Öffnung der
Schaltkulisse im Wesentlichen abdeckende elastische Bänder aufweist,
wobei die Bänder
an dem Schaltbock mit Befestigungsmitteln befestigt sind. Im montierten
Zustand ragt die Schaltstange durch den Spalt zwischen den beiden
Bändern
hindurch.
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Aufgrund
der Elastizität
der Bänder
kann die Schaltstange ohne zusätzlichen
Kraftaufwand in eine jede Schaltposition gebracht werden, wobei
die Bänder
die Schaltkulisse infolge ihrer Vorspannung weiterhin im Wesentlichen
abdecken.
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Durch
die die Schaltkulisse im Wesentlichen abdeckenden elastischen Bänder wird
ein Einklemmen der Schaltmanschette in der Schaltkulisse vermieden.
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Auch
wird durch die die Schaltkulisse abdeckenden Bänder bei der Endmontage ein
Hineinfallen von Kleinteilen in die Schaltkulisse vermieden.
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Die
Bänder
sind vorzugsweise im Wesentlichen rechteckig und nebeneinander liegend
angeordnet; die beiden nach innen weisenden Längsseiten der beiden Bänder verlaufen
parallel zueinander, und zwischen ihnen verläuft ein schmaler Spalt, durch
den die Schaltstange hindurchragt. Aufgrund der Vorspannung der
Bänder
ist die Schaltkulisse bis auf einen beidseitig der Schaltstange
verlaufenden, durch diese hervorgerufenen schmalen Spalt vollständig abgedeckt.
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Die
Bänder
können
in einer Ebene liegen, d. h. die Seitenkanten der Bänder liegen
alle in einer gemeinsamen Ebene.
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In
einer weiteren Ausführungsform
sind die Bänder
geringfügig
gegeneinander dachförmig
geneigt, d. h. die Innenkanten der Bänder liegen auf einer gemeinsamen
Ebene, und die Außenkanten
der Bänder
liegen ebenfalls auf einer darunter liegenden gemeinsamen Ebene,
so dass die Flächen
der Bänder
von der Schaltstange geringfügig
abfallen. Hierdurch wird ein ergänzender
Schutz gegen das Einklemmen des Leders der Schaltmanschette erreicht.
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Das
elastische Band ist vorzugsweise ein Gummiband.
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Vorzugsweise
weisen die Bänder
Löcher
auf, die zur Aufnahme von Befestigungsmitteln dienen. Mittels dieser
Befestigungsmittel können
die Bänder direkt
oder indirekt an dem Schaltbock befestigt werden.
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Die
Befestigungsmittel für
die Bänder
können
entweder zur direkten Befestigung an dem Schaltbock oder zunächst zur
Befestigung, beispielsweise an einem Rahmen, dienen, welcher Rahmen dann
wiederum an dem Schaltbock durch weitere Halte- oder Befestigungsmittel
befestigt ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Bänder
an einem darunter liegenden Rahmen dadurch befestigt, dass Haltepins
einer Halteplatte durch die Löcher
in den Bändern,
die Löcher
der Halteplatte gesteckt und die Enden der Haltepins in Löchern in
der Halteplatte ultraschallverschweißt sind.
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Im
Falle der in einer Ebene liegenden Bänder sind alle Haltepins in
einer Ebene angeordnet.
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Im
Falle der dachförmigen
Anordnung der Bänder
können
die Haltepins sowohl dachförmig
als auch in einer Ebene angeordnet sein.
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Zur
Befestigung des Rahmens an dem Schaltbock weist dieser vorzugsweise
Rastnasen auf.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
weist keine bewegbaren Teile auf, so dass Geräusche vermieden werden. Auch
sind die erfindungsgemäßen elastischen
Bänder
unempfindlich gegen Abnutzung, und es kommt auch nicht zu einem
Abrieb.
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Versuche
mit mehr als 250.000 Schaltzyklen ohne Auftreten von Schwierigkeiten
belegen die Langlebigkeit der erfindungsgemäßen Kulissenabdeckung.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Kulissenabdeckung ist deren
einfacher Aufbau und deren geringe Baumaße, die erst überhaupt
die Anordnung auf der Kulisse und unterhalb der Schaltmanschette
ermöglichen.
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Auch
ist die Kraft auf die Schaltstange durch die elastischen Bänder der
Kulissenabdeckung so gering, dass es nicht zu einem selbständigen Ausrasten
der Schaltstange kommt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 die
perspektivische Ansicht eines Schaltbocks mit Schaltstangen als
Kulissenabdeckung,
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2 die
perspektivische Ansicht der Kulissenabdeckung mit Bändern, Halteplatte
und Rahmen,
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3 die
Draufsicht auf 2,
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4 den
Rahmen für
die Kulissenabdeckung,
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5 die
Seitenansicht des Rahmens aus 4,
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6 das
elastische Band,
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7 die
seitliche Ansicht der Halteplatte mit Pins und
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8 eine
schematische Ansicht der dachförmigen
Anordnung der Bänder.
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1 zeigt
schematisch einen Schaltbock 11 mit einer (gestrichelt
dargestellten) Schaltkulisse 12 und der in der Schaltkulisse 12 geführten Schaltstange 13,
wobei die Schaltkulisse 12 mit der Kulissenabdeckung abgedeckt
ist.
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Diese
umfasst einen Rahmen 41, zwei parallel zueinander innerhalb
des Rahmens 41 angeordnete elastische Bänder 21, 21' und zwei Halteplatten 30, 30', die zur Befestigung
der elastischen Bänder 21, 21' an dem Rahmen 41 dienen.
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Die
beiden elastischen Bänder 21, 21' sind nebeneinander
angeordnet, und ihre Längsseiten 27, 27 verlaufen
parallel zueinander. Die nach oben weisenden Seiten 25 der
Bänder
bilden quasi eine gemeinsame Fläche,
die während
der Montage ein Hineinfallen von Schrauben in die Schaltkulisse
verhindert. Zwischen den beiden Längsseiten 27, 27' der beiden
Bänder 21 befindet
sich ein Spalt 20, durch den die Schaltstange 13 hindurchgeschoben
wird.
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Die
Bänder 21 umfassen
an den Breitseiten 26, 26' jeweils zwei Löcher 24, 24'. Jede Halteplatte 30 weist
jeweils vier entlang einer Linie angeordnete Pins 31 auf.
Der Abstand 32 jeweils zwischen den beiden äußeren Pins 31, 31' entspricht
dem Abstand der Löcher 24, 24' in einem Band 21.
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Auch
der Rahmen 41 weist an jeder seiner beiden Breitseiten 42, 42' jeweils vier
Löcher 44, 44', 44', 44 zur
Aufnahme der vier Pins 31, 31', 31', 31 der Halteplatte 30 auf,
die zuvor durch die jeweils zwei Löcher 24, 24' zweier parallel
zueinander angeordneter Bänder 21, 21' geschoben werden.
Nach dem Durchschieben der Pins 31, 31' durch die Löcher 24, 24' des elastischen
Bandes 21 und die Löcher 44, 44' in den Rahmen 41 werden
die auf der Unterseite 46 des Rahmens 41 herausragenden
Enden 33 der Pins 31 mittels Ultraschall verschweißt.
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Der
Rahmen 41 umfasst weiterhin eine Rastnase 48 an
der Breitseite 45 und zwei Rastnasen 49, 49' an der Breitseite 42.
Die Rastnasen 48, 49, 49' dienen dazu, die Kulissenabdeckung
in den Schaltbock 11 in korrespondierenden, nicht dargestellten Öffnungen
zu verrasten. Der Rahmen 41 kann an einer Seite 45 eine
Verbreiterung für
ein Beschriftungsfeld 54 aufweisen.
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Der
Rahmen 41 weist weiterhin mehrere Nasen 47 zur
Auflage auf dem Schaltbock 11 auf.
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Das
elastische Band 21 weist eine rechteckige Form auf. Seine
Breite 22 beträgt
25 mm, und seine Länge 23 beträgt im entspannten
Zustand 84,5 mm. Das Band 21 weist nahe der beiden Breitseiten 26, 26' jeweils zwei
Löcher 24, 24' auf. Die Löcher 24, 24' sind von der
Längsseite 27 etwa
6 mm und von der Breitseite 26 etwa 4 mm entfernt und weisen
einen Durchmesser d von 2,2 mm auf.
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Sind
die elastischen Bänder 21 auf
dem Rahmen 41 mit der Halteplatte 30 fixiert,
so weisen sie eine Vorspannung von 15 mm auf.
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Sofern
die elastischen Bänder
produktionsbedingt in Bezug auf die Längsachse nicht vollständig symmetrisch
sind, beispielsweise weil eine Längsseite 27 etwas
dicker als die andere Längsseite 27' ausgebildet
ist, kann das elastische Band auf einer Längsseite 27' zusätzlich mit
einem Kennfaden 28 versehen sein, der dazu dient, während des
Einbauens eine Unterscheidung der beiden geringfügig verschiedenen Längsseiten 27, 27' zu ermöglichen.
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Das
vorzugsweise elastische Band ist ein gewebtes Band aus nackten Gummifäden aus
Naturlatex (85% Naturlatex, 5% Wasser, 10% Additive) mit einem Flächengemisch
von etwa 22 g/m bei einer Breite von 25 mm. Die Dehnung des Bandes
beträgt 140%.
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Die
vier Pins 31, 31' auf
der Halteplatte 30 sind in einem Abstand 32 von
13,5 mm jeweils zwischen den beiden äußeren Pins 31, 31' und einem Abstand 34 von
12 mm zwischen den beiden inneren Pins 31', 31' angeordnet. Die Länge eines
jeden Pins 31 beträgt
etwa 5 mm, der Durchmesser eines Pins beträgt 2 mm.
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Die
Halteplatte 30 und der Rahmen 41 sind vorzugsweise
spritzgegossen.
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In 8 ist
schematisch eine dachförmige Anordnung
der beiden Bänder 21, 21' (ohne Platte 30 und
ohne Rahmen 41) dargestellt. Die Innenseiten 27, 27 der
Bänder
liegen in einer gemeinsamen Ebene und die Außenseiten 27', 27' liegen ebenfalls
in einer gemeinsamen Ebene. Die Oberseiten 25, 25 der Bänder 21, 21' sind gegenüber der
durch die Außenseiten 27', 27' definierten
Fläche
um einen Winkel von circa 1 bis 4° geneigt.