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DE202007007893U1 - Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms - Google Patents

Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms Download PDF

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DE202007007893U1 DE202007007893U DE202007007893U DE202007007893U1 DE 202007007893 U1 DE202007007893 U1 DE 202007007893U1 DE 202007007893 U DE202007007893 U DE 202007007893U DE 202007007893 U DE202007007893 U DE 202007007893U DE 202007007893 U1 DE202007007893 U1 DE 202007007893U1
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Abstract

Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms, mit einer Halteeinrichtung (1) zur Aufnahme des Flachbildschirms und einer die Halteeinrichtung (1) tragenden, vertikal arbeitenden Stelleinrichtung (2) mit einer Säule (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (2) motorisch betätigbar ist und zwischen einem Haltepunkt (4) und der Halteeinrichtung (1) wirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms, mit einer Halteeinrichtung zur Aufnahme des Flachbildschirms und einer die Halteeinrichtung tragenden, vertikal arbeitenden Stelleinrichtung mit einer Säule.
  • Vorrichtungen der gattungsbildenden Art sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen aus der Praxis bekannt. Dabei handelt es sich regelmäßig um höhenverstellbare Vorrichtungen, die manuell zu betätigen sind. Meist wird die Position des Flachbildschirms einmal bestimmt und festgelegt. Üblicherweise dienen solche Vorrichtungen nicht zur ständigen Höhenverstellung des Flachbildschirms, vielmehr zur einmaligen Positionierung.
  • Des Weiteren sind aus der Praxis schwenkbare Vorrichtungen bekannt, die den Flachbildschirm beispielsweise aus einer Decke heraus oder von der Wand weg schwenken. Die Schwenkbewegung erfolgt dabei um eine horizontale oder um eine vertikale Achse. Eine positionsgenaue Höhenverstellung ist mit solchen Vorrichtungen nicht möglich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms derart auszugestalten und weiterzubilden, dass ein positionsgenaues vertikales Positionieren auch bei einem erheblichen Gewicht des Flachbildschirms mühelos möglich ist.
  • Die voranstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Danach ist die gattungsbildende Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung motorisch betätigbar ist und zwischen einem Haltepunkt und der Halteeinrichtung wirkt.
  • Zunächst einmal ist erkannt worden, dass man eine vertikal arbeitende Stelleinrichtung zum Halten und Positionieren eines auch sehr schweren Flachbildschirms motorisch ausführen kann, nämlich dadurch, dass die Stelleinrichtung motorisiert ist bzw. motorisch betätigbar ist. Außerdem wirkt die Stelleinrichtung zwischen einem Haltepunkt und der Halteeinrichtung zur Aufnahme des Flachbildschirms, wobei der Haltepunkt dem Fußboden, einer Wand oder einem Möbelstück zugeordnet sein kann.
  • In vorteilhafter Weise umfasst die Halteeinrichtung einen mit der Säule verbundenen Querträger und mindestens ein zur Befestigung an der Rückseite des Flachbildschirms dienendes Halteelement. Das Halteelement kann gerasterte Haltepunkte zum Verschrauben mit der Rückseite des Flachbildschirms aufweisen.
  • Entsprechend der Größe des Flachbildschirms sind zwei oder mehrere vorzugsweise parallel zueinander angeordnete Halteelemente vorgesehen, wobei sich die Halteelemente im Wesentlichen orthogonal zum Querträger erstrecken. Bei sehr großen Flachbildschirmen kann es erforderlich sein, drei oder mehrere Halteelemente vorzusehen.
  • In weiter vorteilhafter Weise sind die Halteelemente gegenüber dem Querträger zumindest geringfügig kippbar bzw. schwenkbar. Die Kipp- oder Schwenkbarkeit kann manuell oder über einen vorzugsweise elektrischen Antrieb realisiert sein. Auch ist es denkbar, Schwenkarme vorzusehen, über die die Halteelemente vom Querträger weg schwenkbar sind, so dass ein Schrägstellen des Flachbildschirms möglich ist.
  • Im Rahmen einer besonders einfachen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der Querträger ortsfest an der Säule der Stelleinrichtung angeordnet. Ebenso ist es denkbar, dass der Querträger an der Stelleinrichtung bzw. an der Säule vertikal verschiebbar angeordnet ist. In weiter vorteilhafter Weise lässt sich der Querträger zur Säule hin zumindest geringfügig kippen bzw. schwenken, so dass ein beliebiges Verstellen des Flachbildschirms bei definierter Höhe möglich ist.
  • Auch ist es denkbar, dass der Querträger um die Achse der Säule zumindest geringfügig drehbar bzw. schwenkbar ist, so dass sich der Flachbildschirm zum Beobachter hin – entsprechend dessen Position, schwenken lässt.
  • Wie bereits zuvor erwähnt, wirkt die Stelleinrichtung zwischen einem Haltepunkt und der Halteeinrichtung. Insbesondere dann, wenn die Stelleinrichtung auf dem Fußboden zu positionieren ist, ist es von Vorteil, wenn die Stelleinrichtung bzw. deren Säule auf einer Bodenplatte befestigt ist. Die Bodenplatte kann wiederum mit dem Boden oder einem Möbelstück verschraubt werden.
  • In ganz besonders vorteilhafter Weise umfasst die Stelleinrichtung einen Hubmechanismus, wobei der Hubmechanismus eine die Halteeinrichtung tragende zentrale Hubsäule umfasst. Im Rahmen einer einfachen Ausführungsform definiert sich die Stelleinrichtung aus der motorisierten Hubsäule, die zwei bis fünf Hubsegmente, vorzugsweise drei oder vier Hubsegmente, umfassen kann.
  • Insbesondere dann, wenn der Flachbildschirm schwer ist und über eine erhebliche Strecke hinweg gehoben bzw. positioniert werden soll, ist es von besonderem Vorteil, wenn beidseits der zentralen Hubsäule je eine äußere Hubsäule vorgesehen ist, wobei die äußeren Hubsäulen die mittlere Hubsäule tragen. Ebenso ist es denkbar, dass die Anordnung andersherum konstruiert ist, wonach nämlich die mittlere Hubsäule die äußeren Hubsäulen trägt. In einem solchen Falle wäre die mittlere Hubsäule stärker zu dimensionieren als die beiden äußeren Hubsäulen.
  • Sämtliche der vorgesehenen Hubsäulen können je zwei bis fünf Hubsegmente, vorzugsweise drei oder vier Hubsegmente, umfassen, je nach dem gewünschten Hub bzw. je nach der gewünschten Höhe.
  • Im Falle der Vorkehrung von insgesamt drei Hubsäulen ist es von Vorteil, wenn diese möglichst dicht nebeneinander, vorzugsweise in einer Linie, angeordnet sind. Zur Wirkverbindung zwischen den Hubsäulen dient ein unteres Montageelement, durch das die mittlere Hubsäule mit den äußeren Hubsäulen verbunden ist. Im Konkreten ist das Montageelement als abgewinkelter U-förmiger Halter mit endseitig abgewinkelten Auflageflächen zur Auflage auf den äußeren Hubsäulen ausgeführt. Das Montageelement ist mit den endseitigen Auflageflächen auf den beiden seitlichen Hubsäulen verschraubt. Die mittlere Hubsäule steht im Bodenbereich des Montageelements und ist dort ebenfalls verschraubt. Werden die beiden äußeren Hubsäulen – simultan bzw. synchron – ausgefahren, wird über das Montageelement die mittlere Hubsäule angehoben. Diese kann – für sich gesehen – ebenfalls ausfahren, so dass ein doppelter Hub realisierbar ist.
  • Die mittlere Hubsäule trägt im oberen Bereich ein Halteelement, welches die Halteeinrichtung, insbesondere den Querträger, mit der Stelleinrichtung bzw. mit der Säule, insbesondere mit der zentralen Hubsäule, verbindet. Das Halteelement ist im Rahmen einer besonders einfachen Ausgestaltung als vorzugsweise biegefestes Winkelblech ausgeführt, wobei das Halteelement eine Haltefläche zum Festlegen auf der Hubsäule und eine Montagefläche zum Anbringen des Querträgers umfasst. Die Haltefläche wird auf der Oberseite der mittleren Hubsäule verschraubt. Die Montagefläche dient zum Anbringen des Querträgers, wobei der Querträger mit der Montagefläche verschraubt oder vernietet ist.
  • Wie bereits zuvor erwähnt, können die Hubsäulen zwei bis fünf, vorzugsweise drei oder vier gegeneinander ausfahrbare Hubsegmente aufweisen, wobei die einzelnen Hubsäulen jeweils mit einem Antrieb ausgestattet sind.
  • In Bezug auf die Betätigung der Hubsäulen ist es denkbar, dass die Antriebe der Hubsäulen derart geschaltet bzw. synchronisiert sind, dass beim Ausfahren zuerst die mittlere Hubsäule und danach die äußeren Hubsäulen und beim Einfahren zuerst die mittlere Hubsäule und dann die äußeren Hubsäulen aktivierbar sind. Ebenso ist es denkbar, zuerst die mittlere Hubsäule und dann die äußeren Hubsäulen zu betätigen. Im Rahmen einer weiteren Alternative ist es denkbar, dass beim Ausfahren und beim Einfahren der Hubsäulen diese gleichzeitig betätigbar sind, so dass die Hubelemente der Hubsäulen gleichmäßig aus- und einfahren.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung von zwei Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1a und 1b in schematischen Ansichten ein ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer zentralen Hubsäule im eingefahrenen Zustand,
  • 1c und 1d in schematischen Ansichten den Gegenstand aus den 1a und 1b im ausgefahrenen Zustand,
  • 2a und b in schematischen Ansichten ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit insgesamt drei Hubsäulen im eingefahrenen Zustand und
  • 2c und d in schematischen Ansichten den Gegenstand aus den 2a und 2b im ausgefahrenen Zustand.
  • Die 1 und 2 zeigen zwei Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms, wobei der Flachbildschirm in den Figuren nicht gezeigt ist.
  • Die Vorrichtung umfasst eine Halteeinrichtung 1 zur Aufnahme des Flachbildschirms und eine die Halteeinrichtung 1 tragende, vertikal arbeitende Stelleinrichtung 2 mit einer Säule 3.
  • Erfindungsgemäß ist die Stelleinrichtung 2 motorisch betätigbar und wirkt zwischen einem Haltepunkt 4 und der Halteeinrichtung 1.
  • Die Figuren zeigen deutlich, dass die Halteeinrichtung 1 einen mit der Säule 3 verbundenen Querträger 5 und zwei zur Befestigung an der Rückseite des Flachbildschirms dienende Halteelemente 6 umfasst. Die Halteelemente 6 sind am Querträger 5 kippbar angeordnet und erstrecken sich im Wesentlichen orthogonal zum Querträger 5.
  • Bei den in den 1 und 2 gezeigte Ausführungsbeispielen steht die Säule 3 auf einer Bodenplatte 7, die den Haltepunkt 4 definiert.
  • Bei dem in den 1a bis 1d gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine einzige zentrale Hubsäule 8 vorgesehen, die insgesamt drei Hubsegmente 9 umfasst. Entsprechend lässt sich die Hubsäule 8 ausfahren und kann der an den Halteelementen 6 befestigte Flachbildschirm gehoben und gesenkt werden.
  • Bei dem in den 2a bis 2d gezeigten Ausführungsbeispiel sind links und rechts neben der zentralen Hubsäule 8 seitliche Hubsäulen 10 vorgesehen, wobei die seitlichen Hubsäulen 10 – bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel – wiederum drei Hubsegmente 9 umfassen.
  • Die zentrale Hubsäule 8 kann beliebig dimensioniert sein. Sie steht in einem U-förmigen Halter 11 und ist an dessen Basis festgeschraubt. Der Halter 11 ist wiederum mit endseitigen Auflageflächen 12 an den seitlichen Hubsäulen 10 befestigt und entsprechend dort festgeschraubt. Durch diese Maßnahme lässt sich die zentrale Hubsäule 8 beim Ausfahren der seitlichen Hubsäulen 10 heben und kann die zentrale Hubsäule 8 unabhängig von den seitlichen Hubsäulen 10 entsprechend ausgefahren werden. Dadurch lässt sich ein ganz erheblicher Hub auch für schwere Flachbildschirme realisieren.
  • In Bezug auf die Anlenkung des Querträgers 5 sei angemerkt, dass dieser über ein Halteelement 13 über eine besondere Haltefläche 14 auf der zentralen Hubsäule 8 festgelegt bzw. dort verschraubt ist. Eine vertikale Fläche 15 des Halteelements 13 dient zum Anbringen des Querträgers 5, so dass der Querträger 5 über das Halteelement 13 mit der zentralen Hubsäule 8 verbunden ist. Mittel zum Nivellieren bzw. zur Justage können vorgesehen sein.
  • Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung lediglich zur beispielhaften Erläuterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.

Claims (24)

  1. Vorrichtung zum Halten und Positionieren eines Flachbildschirms, mit einer Halteeinrichtung (1) zur Aufnahme des Flachbildschirms und einer die Halteeinrichtung (1) tragenden, vertikal arbeitenden Stelleinrichtung (2) mit einer Säule (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (2) motorisch betätigbar ist und zwischen einem Haltepunkt (4) und der Halteeinrichtung (1) wirkt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (1) einen mit der Säule (3) verbundenen Querträger (5) und mindestens ein zur Befestigung an der Rückseite des Flachbildschirms dienendes Halteelement (6) umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass entsprechend der Größe des Flachbildschirms zwei oder mehrere vorzugsweise parallel zueinander angeordnete Halteelemente (6) vorgesehen sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Halteelemente (6) im Wesentlichen orthogonal zum Querträger (5) erstrecken.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (6) gegenüber dem Querträger (5) zumindest geringfügig kippbar bzw. schwenkbar sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (6) über einen vorzugsweise elektrischen Antrieb kippbar bzw. schwenkbar sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (5) ortsfest an der Säule (3) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (5) an der Stelleinrichtung (2) vertikal verschiebbar angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (5) zur Säule (3) hin zumindest geringfügig kippbar bzw. schwenkbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (5) um die Achse der Säule (3) zumindest geringfügig drehbar bzw. schwenkbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (2) bzw. deren Säule (3) auf einer Bodenplatte (7) befestigt ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (2) einen Hubmechanismus umfasst.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmechanismus eine die Halteeinrichtung (1) tragende zentrale Hubsäule (8) umfasst.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits der zentralen Hubsäule (8) je eine äußere Hubsäule (10) vorgesehen ist und dass die äußeren Hubsäulen (10) die mittlere Hubsäule (8) tragen.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubsäulen 8; 10) je zwei bis fünf Hubsegmente (9), vorzugsweise drei oder vier Hubsegmente (9), umfassen.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Hubsäule (8) über ein unteres Montageelement (11) mit den äußeren Hubsäulen (10) verbunden ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageelement als U-förmiger Halter (11) mit abgewinkelten endseitigen Auflageflächen (12) zur Auflage auf den äußeren Hubsäulen (10) ausgeführt ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Hubsäule (8) ein Halteelement (13) trägt, welches die Halteeinrichtung (1), insbesondere den Querträger (5), mit der Stelleinrichtung (2) bzw. mit der Säule (3), insbesondere mit der zentralen Hubsäule (8), verbindet.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (13) als Winkelblech ausgeführt ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (13) eine Haltefläche (14) zum Festlegen auf der Hubsäule (8) und eine Montagefläche zum Anbringen des Querträgers (5) umfasst.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Hubsäule (8) zwei bis fünf, vorzugsweise drei gegeneinander ausfahrbare Hubsegmente (9) mit einem Antrieb umfasst.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Hubsäulen (10) jeweils zwei bis fünf, vorzugsweise drei gegeneinander ausfahrbare Hubsegmente (9) mit jeweils einem Antrieb umfasst.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebe der Hubsäulen (8, 10) derart geschaltet bzw. synchronisiert sind, dass beim Ausfahren zuerst die mittlere Hubsäule (8) und danach die äußeren Hubsäulen (10) und beim Einfahren zuerst die mittlere Hubsäule (8) und dann die äußere Hubsäule (10) betätigbar sind.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass beim Ausfahren und beim Einfahren die Hubsäulen (8; 10) gleichzeitig betätigbar sind.
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