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DE202007007033U1 - Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial - Google Patents

Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial Download PDF

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DE202007007033U1
DE202007007033U1 DE200720007033 DE202007007033U DE202007007033U1 DE 202007007033 U1 DE202007007033 U1 DE 202007007033U1 DE 200720007033 DE200720007033 DE 200720007033 DE 202007007033 U DE202007007033 U DE 202007007033U DE 202007007033 U1 DE202007007033 U1 DE 202007007033U1
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K5/00Feeding devices for stock or game ; Feeding wagons; Feeding stacks
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial (1) mit einem Trichter (12), der einen rechteckigen Grundriss aufweist, auf einem Basisgestell (11) angeordnet ist und vier Seiten, zwei lange Seiten, die die vordere (13) und hintere Begrenzung (14) des Trichters (12) darstellen, und zwei kurze Seiten, die je links und rechts eine seitliche Begrenzung (15) bilden, und einen Boden (16) aufweist, zur Aufnahme eines Vorrats an Streumaterial, einer aus zwei parallel zu den langen Seiten angeordneten, drehangetriebenen Schneckenförderern (2), die bei gleichdrehender Orientierung gegenläufig orientierte Schneckenförderergewinde (21) oder bei gegenläufigdrehender Orientierung gleichläufige Schneckenförderergewinde (21) aufweisen, bestehenden Fördereinrichtung zum Transport des Streumaterials zu beiden seitlichen Begrenzungen (15) des Trichters (12) zu zwei am Boden des Trichters (16) angeordneten Auslassöffnungen (161), zwei drehangetriebenen Schleuderrädern (3), die auf dem Basisgestell (11) unterhalb der Auslassöffnungen (161), zu denen das Streumaterial mit der Fördereinrichtung transportiert wird, angeordnet sind, welche das Streumaterial aufnehmen und weit auf die zu bestreuende...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial, welche in der Fachwelt unter dem Begriff Dispenser bekannt ist, mit einem kippbaren Trichter, der einen rechteckigen Grundriss aufweist und auf einem Basisgestell angeordnet ist, einer drehangetriebenen Schneckenförderereinrichtung innerhalb des Trichters, Auslassöffnungen an der Unterseite des Trichters und zwei drehangetriebenen Schleuderrädern, die auf dem Basisgestell unterhalb der Auslassöffnungen des Trichters angeordnet sind, welche das Streumaterial im Raum gleichmäßig verteilen.
  • Dispenser werden in der Tierhaltung und -zucht, beispielsweise von Rindern, Schweinen, Geflügel und anderen Tierarten, verwendet, um Tierstreumaterial innerhalb einer Stallung oder eines Geheges auszubringen.
  • Solche Dispenser sind durch die Schriften EP-A-0 826 302, US-P-5,957,394, DE 92 108 870 U und EP 1 133 908 B1 bekannt. Darin sind Vorrichtungen und Anordnungen zur Verteilung von Tierstreumaterial wiedergegeben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ausgehend von der EP 1 133 908 B1 eine Weiterentwicklung einer Vorrichtung zur Verteilung von Tierstreumaterial zu betreiben, wobei jedoch auf Verschluss-/Steuerklappen komplett verzichtet werden kann, um auch Tierstreumaterial, welches in Ballenform, wie beispielsweise gepresstes Heu, vorliegt, zu verarbeiten, ohne es in einem vor dem Verteilen durchzuführenden Zerkleinerungs-/Aufreiss/- Auflockerungsprozess zur weiteren Verarbeitung mittels der Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial vorzubereiten.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit einem Dispenser nach Anspruch 1. Dadurch, dass die Aussenkante des Schneckenförderergewindes Zacken aufweist, wobei die Form der Zacken so gewählt wird, dass das Streumaterial, welches auch in Ballenform vorliegen kann, von einem Streumaterial-Paket ablösbar ist, ist in seiner Konsistenz sehr unterschiedliches, speziell in Ballenform vorliegendes, Tierstreumaterial in der Maschine einsetzbar.
  • Um einen möglichst großen Wirkungsquerschnitt beim Ablösen des Streumaterials, welches in Ballenform vorliegt, zu erzielen, sind die Zacken im Wesentlichen radial nach außen gerichtet.
  • Die Zacken an der Außenkante des Schneckenförderergewindes sind in Ansicht orthogonal auf das Schneckenförderergewinde rechteckig, dreieckig und/oder trapezförmig ausgebildet, wodurch eine lange Standzeit der Zacken sowie eine Anpassung an die Konsistenz des abzulösenden Streumaterials erreicht wird.
  • Dadurch, dass bei dreieckigen Zacken mit einer feststehenden Spitze der Winkel in der Spitze der Zacken einen eingeschlossenen Winkel von 60° bis 120°, insbesondere 80° bis 100° bildet, wird so ein Optimum zwischen Verschleiß der Zacken und der Streumaterialablösung erzielt.
  • Wenn man bei dreieckigen oder trapezförmigen Zacken, die Zacken ohne Abstand zueinander auf der Außenkante des Schneckenförderergewindes anordnet, lässt sich das Streumaterial fein zerkleinert von dem Streumaterialpaket ablösen, so dass eine besonders feine und gleichmäßige Verteilung des Materials ermöglicht wird.
  • Alternativ könnten die Zacken mit einem Abstand zueinander auf der Außenkante des Schneckenförderergewindes angeordnet sein, wodurch sich größere Einzelstreumaterialelemente von dem Streumaterialpaket ablösen und ausbringen lassen.
  • Um ein Optimum zwischen Materialablösung, Materialtransport und Antriebsleistung zu erhalten, ist es notwendig, dass das Schneckenförderergewinde ein Verhältnis von seinem Außendurchmesser zu seiner Steigung von 0,5 bis 2,0, insbesondere 1 aufweist.
  • Wenn man an den beiden seitlichen Enden der Schneckenförderer innerhalb des Trichters Leit-, Schlag- und Fördermittel, welche im Wesentlichen radial auf dem Schneckenförderer angeordnet sind, vorsieht, wird ein Verstopfen der Auslassöffnungen und somit ein Stoppen des Materialnachflusses zu den Schleuderrädern verhindert, indem die an der Welle des Schneckenförderers angebrachten Leit-, Schlag- und Fördermittel das Streumaterial durch die Auslassöffnungen hinunter drücken bzw. schlagen und somit den Materialfluss lenken.
  • Um ein Maximum an Haltbarkeit zu erhalten, werden die auf der Schneckenfördererwelle radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel aus einem rechteckigen Profil, insbesondere einem Flacheisen gebildet.
  • Um ein schnelles Verstopfen der am Boden des Trichters angeordneten Auslassöffnungen zu verhindern, werden die auf der Schneckenfördererwelle radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel über den jeweiligen Endbereich der Schneckenfördererwelle mit einem zueinander gleichmäßigen Abstand angeordnet, da so ein breiter Bereich abgedeckt werden kann.
  • Weiterhin werden die auf der Schneckenfördererwelle radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel in gleichen Winkeln zueinander angeordnet, um so eine Unwucht zu vermeiden und einen gleichmäßigen Durchsatz durch die am Boden des Trichters angeordneten Auslassöffnungen zu gewährleisten.
  • Die Motoren, die die Schleuderräder und die Schneckenförderer jeweils einzeln, gemeinsam oder als Gesamteinheit antreiben, können jeweils hydraulisch und/oder elektrisch ausgebildet sein, was je nach Anwendungsart zu einer genau auf den Anwender abgestimmten Motorenanordnung führt, um dessen Ressourcen auszunutzen. Beispielsweise sind beim Betrieb an einem Traktor hydraulische Motoren, jedoch bei einem Einsatz auf einem zusätzlichen selbstfahrenden Untergestell elektrische Motoren bevorzugt. Es ist auch eine Kombination aus hydraulischen und elektrischen Motoren möglich, um etwaigen Kundenwünschen nachzukommen.
  • Dadurch, dass die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch betriebenen Motoren zum Antrieb der Schneckenförderer und zum Antrieb der Schleuderräder außerhalb des Trichters angeordnet sind, wobei die Motoren zum Antrieb der Schneckenförderer auf der Außenseite der linken und/oder der rechten seitlichen Begrenzung des Trichters angeordnet sind, wird das nutzbare Volumen des Trichters maximiert und die Motoren werden vor Verschmutzung geschützt. Weiter sind die Motoren leichter für Wartungsarbeiten. Ferner wird der Materialzufluss zu den Auslassöffnungen nicht durch im Trichter angeordnete Motoren eingeengt oder behindert.
  • Alternativ können die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch und/oder elektrisch betriebenen Motoren zum Antrieb der Schneckenförderer und zum Antrieb der Schleuderräder außerhalb auf der hinteren Seite des Trichters angeordnet werden, um einen besonderen Schutz der Antriebe zu gewährleisten, da dieser Bereich den kleinstmöglichen Angriffspunkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch darstellt.
  • Um die Kraft der Motoren zu übertragen, wird diese über mechanische Getriebe und/oder über Zahnriemen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen zu den Schleuderrädern und/oder den Schneckenförderern übertragen.
  • Dadurch, dass die zum Betrieb der hydraulisch betriebenen Motoren notwendigen Zuleitungen außerhalb des Trichters und vorzugsweise an der hinteren Begrenzung des Trichters entlang geführt werden, werden keine Rohrleitungen oder -schläuche innerhalb des mit Streumaterials gefüllten Trichters entlang geführt und so die Gefahr einer etwaigen Kontamination des Streumaterials mit Hydrauliköl aus Leckagen der Rohr- oder Schlauchleitungen vermieden.
  • Wenn die hydraulischen Zuleitungen aus hydraulischen Druckleitungsrohren und nur an Dreh- oder Anschlusspunkten aus zweilagig ausgebildeten flexiblen Hydraulikschläuchen bestehen, wird die Gefahr eines Leitungsbruches durch hohe Drücke innerhalb der Leitungen oder äußere Beschädigungen weitgehend vermieden.
  • Um das durch die Schneckenförderereinrichtung zu den Auslassöffnungen transportierte Streumaterial weiter zu zerkleinern, bevor es durch die Schleuderräder ausgebracht wird, kann die Vorrichtung eine Vorschneideeinrichtung oberhalb der Schleuderräder und unterhalb der Auslassöffnungen aufweisen, die das Streumaterial vor dem Ausbringen durch die Schleuderräder in einem letzten Schritt zerkleinert und gleichmäßiger auf die Schleuderräder fallen lässt.
  • Dadurch, dass die Vorrichtung Leitbleche im Bereich der Schleuderräder aufweist, die das über die Schleuderräder mittels Zentrifugalkraft in den Raum geschleuderte Streumaterial kanalisieren, wird ein deutlich verbessertes gleichmäßigeres Streubild erzielt.
  • Dadurch, dass der Trichter zur Aufnahme des Streumaterials kippbar ausgebildet ist, lässt sich so der gekippte Trichter, welcher an einem Fahrzeug befestigt ist, leicht in ein Streumaterialdepot zum Beladen einführen und nach erfolgter Beladung in seine Arbeitsposition zurückkippen.
  • Wenn die obere Kante der vorderen Begrenzung des Trichters eine verschleißfreie Schutz- und Schürfschiene aufweist, wird die obere Kante der vorderen Trichterbegrenzung beim Beladevorgang, während der Trichter gekippt ist und zur Befüllung in ein Streumaterialdepot geschoben wird oder mittels anderer Belademethoden von vorne mit Streumaterial befüllt wird, vor Abschürfungen oder Verschleiß geschützt.
  • Dadurch, dass die Schneckenförderer aus Segmenten gleicher oder unterschiedlicher Länge bestehen, die jeweils als bis zu 360° Schneckenförderergewindebögen gleicher oder unterschiedlicher Länge ausgebildet sind, lässt sich so ein breites Spektrum an kundenspezifischen Vorrichtungen zum Verteilen von Tierstreumaterial, die in der Breite flexibel sind, herstellen und weiterhin ist ein abschnittsweiser Tausch von einzelnen Elementen des Schneckenförderers möglich, wenn ein Teilabschnitt des Schneckenförderers durch Verschleiss oder starke Beanspruchung abgenutzt oder verbraucht ist und erneuert werden muss.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • Darin zeigt:
  • 1 Schneckenförderer in Seitenansicht,
  • 2 Schneckenförderergewinde mit dreieckigen Zacken in Detailansicht,
  • 3 Schneckenförderergewinde mit rechteckigen Zacken in Detailansicht,
  • 4 Draufsicht auf Dispenser mit Darstellung Schleuderrädern, Schneckenförderern, Auslassöffnungen am Boden des Trichters und Leit-, Schlag- und Fördermittel und
  • 5 Seitenansicht des Dispensers mit Darstellung der Auslassöffnung am Boden des Trichters, den zwei Schneckenförderern, Leit-, Schlag- und Fördermittel, der Vorschneideeinrichtung und dem Schleuderrad.
  • In 1 ist ein drehangetriebener Schneckenförderer 2 in Seitenansicht dargestellt. Der drehangetriebene Schneckenförderer 2 weist im rechten Abschnitt eine Welle 22 auf, um die das Schneckenförderergewinde 21 angeordnet ist. Weiterhin kann der drehangetriebene Schneckenförderer 2 auch ohne Welle, wie im linken Abschnitt der 1 dargestellt, ausgebildet sein. Das Material, welches zur Fertigung der Schneckenförderergewinde 21 benutzt wird, besitzt eine Materialstärke von beispielsweise 2,5 mm bis 4,0 mm, insbesondere 3,0 mm, wodurch sich eine Schneckenförderergewindeoberfläche 211, auf der die Zacken 4 angeordnet sind, ergibt.
  • In 2 ist ein Abschnitt des Schneckenförderergewindes 21 mit dreieckigen Zacken 41 in orthogonaler Draufsicht auf die Fläche des Schneckenförderergewindes dargestellt. Die dreieckigen Zacken 41 sind bei dieser Anordnung radial nach außen gerichtet. Sie können wie hier gezeigt mit einem Abstand zueinander auf der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes 21 angeordnet sein. Eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit wäre die Anordnung der Zacken 41 auf der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes 21 direkt aneinander, ohne dass sie einen Abstand zueinander aufweisen, um so den unterschiedlichen Anforderungen an das Ablösen des Streumaterials nachzukommen.
  • In 3 ist in orthogonaler Draufsicht auf die Fläche des Schneckenförderergewindes ein Abschnitt des Schneckenförderergewindes 21 dargestellt, wobei in diesem Fall rechteckige Zacken 42 auf der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes 21 angeordnet sind. Bei einer Anordnung mit rechteckigen Zacken 42 ist es möglich, den Abstand der einzelnen rechteckigen Zacken zueinander gleich zu behalten oder zu variieren. Je nach verwendetem Streumaterial oder Anforderung an die Streumaterialablösung ist weiterhin eine Mischanordnung von dreieckigen 41, rechteckigen 42 oder aber auch trapezförmigen Zacken, die hier nicht weiter dargestellt sind, möglich.
  • In 4 ist eine Draufsicht des Dispensers 1 dargestellt, wobei an der linken und rechten seitlichen Begrenzung 15 des Trichters 12 drehangetriebene Schleuderräder 3 angeordnet sind, die zur Verteilung des Tierstreumaterials dienen. Die zwei drehangetriebenen Schneckenförderer 2, welcher bei gleichdrehender Orientierung gegenläufig orientierte Schneckenförderergewinde oder bei gegenläufigdrehender Orientierung gleichläufige drehangetriebene Schneckenförderergewinde 2 aufweisen, transportieren das Streumaterial, welches zuvor durch die an der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes 21 befindlichen Zacken 4 gelöst wurde, von dem Innenraum des Trichters 12, welcher als Vorratsbehältnis zur Aufnahme des Tierstreumaterials dient, zu den seitlichen Begrenzungen 15 des Trichters 12.
  • Weiterhin sind in 4 die Auslassöffnungen 161 am Boden 16 des Trichters 12 gestrichelt dargestellt, durch die das Steumaterial mittels der Leit-, Schlag- und Fördermittel 5, welche am Endbereich 221 der Welle 22 des drehangetriebenen Schneckenförderers 2 angeordnet sind, hindurch getrieben wird. Das Streumaterial fällt dann auf die sich unterhalb der Auslassöffnungen 161 am Boden 16 des Trichters 12 befindlichen Vorschneidevorrichtungen 31, um durch diese weiter zerkleinert zu werden. Nach dem das Streumaterial durch die Vorschneidevorrichtungen 31 weiter zerkleinert wurde, fällt es auf die drehangetriebenen Schleuderräder 3, von wo es durch die Zentrifugalkraft in den Raum, bevorzugt nach vorne und seitlich, geschleudert wird.
  • In 5 ist der Dispenser in seitlicher Ansicht und teilweisem Querschnitt dargestellt. An der seitlichen Begrenzung 15 des Trichters 12 sind hydraulische und/oder elektrische Motoren 6 zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer 2 und/oder der drehangetriebenen Schleuderräder 3 angeordnet, welche über mechanische Getriebe und/oder Zahnriemenanordnungen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen mit den drehangetriebenen Schneckenförderern 2 und/oder der drehangetriebenen Schleuderräder 3 dreh- und kraftschlüssig verbunden sind.
  • Weiter sind an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters 12 hydraulische und/oder elektrische Motoren 6 zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer 2 und/oder der drehangetriebenen Schleuderräder 3 angeordnet, welche über mechanische Getriebe und/oder Zahnriemenanordnungen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen mit den drehangetriebenen Schneckenförderern 2 und/oder der drehangetriebenen Schleuderräder 3 dreh- und kraftschlüssig verbunden sind.
  • Wahlweise können die oben genannten Motoren auch durch einen gemeinsamen hydraulischen oder elektrischen Motor 6 ersetzt werden, der an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters 12 oder aber auch an der seitlichen Begrenzung 15 des Trichters 12 angeordnet werden kann.
  • Bei hydraulischen Motoren 6 werden die notwendigen Zuleitungen zum Betrieb der hydraulisch betriebenen Motoren 6 außerhalb des Trichters 12 und vorzugsweise an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters 12 geführt, wobei die Zuleitungen aus hydraulischen Druckleitungsrohren und nur an Dreh- oder Anschlusspunkten aus zweilagig ausgebildeten flexiblen Hydraulikschläuchen bestehen.
  • Bei elektrischen Motoren 6 werden die notwendigen Zuleitungen zum Betrieb der elektrisch betriebenen Motoren 6 ebenfalls außerhalb des Trichters 12 und vorzugsweise an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters 12 entlanggeführt.
  • 1
    Dispenser
    11
    Basisgestell
    12
    Trichter
    13
    vordere Begrenzung des Trichters
    131
    verschleißfreie Schutz- und Schürfschiene
    14
    hintere Begrenzung des Trichters
    15
    seitliche Begrenzung des Trichters
    16
    Boden des Trichters
    161
    Auslassöffnung am Boden des Trichters
    2
    drehangetriebener Schneckenförderer
    21
    Schneckenförderergewinde
    211
    Außenkante des Schneckenförderergewindes
    22
    Welle des Schneckenförderers
    221
    Endbereich der Welle des Schneckenförderers
    3
    drehangetriebenes Schleuderrad
    31
    Vorschneideeinrichtung
    32
    Leitblech
    4
    Zacken
    41
    dreieckige Zacken
    42
    rechteckige Zacken
    43
    trapezförmige Zacken
    5
    Leit-, Schlag- und Fördermittel
    6
    hydraulischer und/oder elektrischer Motor
    61
    Motor (hydraulisch und/oder elektrisch) für Schneckenförderer
    61
    Motor (hydraulisch und/oder elektrisch) für Schleuderräder

Claims (22)

  1. Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial (1) mit einem Trichter (12), der einen rechteckigen Grundriss aufweist, auf einem Basisgestell (11) angeordnet ist und vier Seiten, zwei lange Seiten, die die vordere (13) und hintere Begrenzung (14) des Trichters (12) darstellen, und zwei kurze Seiten, die je links und rechts eine seitliche Begrenzung (15) bilden, und einen Boden (16) aufweist, zur Aufnahme eines Vorrats an Streumaterial, einer aus zwei parallel zu den langen Seiten angeordneten, drehangetriebenen Schneckenförderern (2), die bei gleichdrehender Orientierung gegenläufig orientierte Schneckenförderergewinde (21) oder bei gegenläufigdrehender Orientierung gleichläufige Schneckenförderergewinde (21) aufweisen, bestehenden Fördereinrichtung zum Transport des Streumaterials zu beiden seitlichen Begrenzungen (15) des Trichters (12) zu zwei am Boden des Trichters (16) angeordneten Auslassöffnungen (161), zwei drehangetriebenen Schleuderrädern (3), die auf dem Basisgestell (11) unterhalb der Auslassöffnungen (161), zu denen das Streumaterial mit der Fördereinrichtung transportiert wird, angeordnet sind, welche das Streumaterial aufnehmen und weit auf die zu bestreuende Bodenfläche auswerfen, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenkante des Schneckenförderergewindes (211) Zacken (4) aufweist, wobei die Form der Zacken (4) so gewählt wird, dass das Streumaterial, welches auch in Ballenform vorliegen kann, von einem Streumaterial-Paket ablösbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zacken (4) im Wesentlichen radial nach außen ausgerichtet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zacken (4) in Ansicht orthogonal auf das Schneckenförderergewinde (21) rechteckig, dreieckig und/oder trapezförmig ausgebildet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei dreieckigen Zacken (41) mit einer feststehenden Spitze der Winkel in der Spitze der Zacken einen eingeschlossenen Winkel von 60° bis 120°, insbesondere 80° bis 100° bildet.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei dreieckigen (41) oder trapezförmigen (43) Zacken, die Zacken (4) ohne Abstand zueinander auf der Aussenkante des Schneckenförderergewindes (211) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zacken (4) mit einem Abstand zueinander auf der Aussenkante des Schneckenförderergewindes (211) angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneckenförderergewinde (21) ein Verhältnis von seinem Außendurchmesser zu seiner Steigung von 0,5 bis 2,0, insbesondere 1 aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneckenförderer (2) eine Welle (22) aufweist, an dessen Endbereichen (221) Leit-, Schlag- und Fördermittel (5) radial auf der Welle des Schneckenförderers (22) angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Welle des Schneckenförderers (22) radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel (5) aus einem rechteckigen Profil, insbesondere einem Flacheisen, gebildet sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Welle des Schneckenförderers (22) radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel (5) über den jeweiligen Endbereich der Welle des Schneckenförderers (22) mit einem zueinander gleichmäßigen Abstand angeordnet sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Welle des Schneckenförderers (22) radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel (5) in gleichen Winkeln zueinander angeordnet sind.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die drehangetriebenen Schleuderräder (3) und die drehangetriebenen Schneckenförderer (2) jeweils hydraulische und/oder elektrische Motoren (6) einzeln, gemeinsam oder als Gesamteinheit als Antrieb aufweisen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch betriebenen Motoren zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer (2) und zum Antrieb der drehangetriebenen Schleuderräder (3) außerhalb des Trichters (12) angeordnet sind, wobei die Motoren zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer (2) auf der Außenseite der linken und/oder der rechten seitlichen Begrenzung des Trichters (15) angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch und/oder elektrisch betriebenen Motoren (6) zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer (21 und zum Antrieb der drehangetriebenen Schleuderräder (3) außerhalb auf der hinteren Begrenzung (14) des Trichters (12) angeordnet sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch und/oder elektrisch betriebenen Motoren (6) zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer (2) und zum Antrieb der drehangetriebenen Schleuderräder (3) mechanische Getriebe und/oder Zahnriemenanordnungen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen aufweisen, um ihre Kraft zu den drehangetriebenen Schneckenförderern (2) und/oder den drehangetriebenen Schleuderrädern (3) zu übertragen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 12, 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Betrieb der hydraulisch betriebenen Motoren (6) notwendigen Zuleitungen außerhalb des Trichters (12) und vorzugsweise an der hinteren Begrenzung (14) des Trichters (12) geführt werden.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuleitungen aus hydraulischen Druckleitungsrohren und nur an Dreh- oder Anschlusspunkten aus zweilagig ausgebildeten flexiblen Hydraulikschläuchen bestehen.
  18. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorschneideeinrichtung (31) oberhalb der drehangetriebenen Schleuderräder (3) und unterhalb der Auslassöffnungen am Boden des Trichters (161) vorgesehen ist, die das Streumaterial vor dem Ausbringen durch die drehangetriebenen Schleuderräder (3) in einem letzten Schritt zerkleinert.
  19. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Leitbleche (32) im Bereich der drehangetriebenen Schleuderräder (3) vorgesehen sind, die das über die drehangetriebenen Schleuderräder (3) mittels Zentrifugalkraft in den Raum geschleuderte Streumaterial kanalisieren.
  20. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trichter (12) zur Aufnahme des Streumaterials kippbar ausgebildet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an der oberen Kante der vorderen Begrenzung (13) des Trichters (12) eine verschleißfreie Schutz- und Schürfschiene (131) aufweist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die drehangetriebenen Schneckenförderer (2) aus Segmenten gleicher oder unterschiedlicher Länge bestehen, die jeweils als bis zu 360° Schneckenförderergewindebögen ausgebildet sind.
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