DE202007006886U1 - Rollstuhl - Google Patents
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Abstract
Rollstuhl
mit zwei Seitenrahmen (5, 6) und mit mindestens einer, die Seitenrahmen
(5, 6) in einem mittleren Bereich des Seitenrahmens (5, 6) verbindender Strebe
(7), dadurch gekennzeichnet, daß beide
Seitenrahmen (5, 6) zu beiden Seiten der die Seitenrahmen (5, 6) verbindenden
Strebe (7) in der Länge
veränderbar
sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl mit zwei Seitenrahmen und mit mindestens einer, die Seitenrahmen in einen mittleren Bereich des Seitenrahmens verbindender Strebe.
- Derartige Rollstühle sind insbesondere als faltbare Rollstühle bekannt. Bekannt sind auch anpaßbare und faltbare Rollstühle, die durch verlängerbare Einzelteile, insbesondere verlängerbare Rückenrohre an den Benutzer anpaßbar sind. Solche Rollstühle werden auch als Aktiv-Rollstühle bezeichnet.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollstuhl der eingangs genannten Art zu schaffen, der besonders gute Möglichkeiten der individuellen Anpassung bietet.
- Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit einem Rollstuhl mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Bei einem Rollstuhl mit zwei Seitenrahmen und mit mindestens einer, die Seitenrahmen in einem mittleren Bereich des Seitenrahmens verbindender Strebe, ist erfindungswesentlich vorgesehen, daß beide Seitenrahmen zu beiden Seiten der die Seitenrahmen verbindenden Strebe in der Länge veränderbar, insbesondere anpaßbar, sind. Auf diese Weise läßt sich insbesondere die Länge des Rollstuhls verändern und dabei gleichzeitig die Geometrie und die gesamte Balance des Rollstuhls beibehalten. Durch die Verlängerungsmöglichkeit des Rahmens zu beiden Seiten der Strebe behält der Rollstuhl seine Proportionen und seine Fahreigenschaften. Durch eine solche Anpaßbarkeit ist auch dahingehend ein Vorteil gegeben, daß der Rollstuhl anpaßbar ist und durch entsprechende Anpassungen und Längenänderungen auch für einen anderen Benutzer ausgelegt werden kann. Der Rollstuhl kann daher mehrfach verwendet werden.
- Besonders bevorzugt sind die Seitenrahmen zu beiden Seiten der die Seitenrahmen verbindenden Strebe in gleicher Weise verlängerbar. Auf diese Weise wird die Geometrie exakt erhalten. Es kann also eine Verlängerung oder Verkürzung des Seitenrahmens erfolgen, die auf beiden Seiten der die Seitenrahmen verbindenden Strebe mit genau der gleichen Länge erfolgt. Dies kann entweder durch teleskopartig verlängerbare Abschnitte erfolgen oder bevorzugt durch die Einfügung von unterschiedlich langen Adapterstücken. Durch die Verwendung von Adapterstücken kann der Seitenrahmen mit besonderer Stabilität angepaßt werden.
- Die Seitenrahmen bilden bevorzugt einen geschlossen, umlaufenden Rahmen aus. Der Rahmen ist bevorzugt an insgesamt vier Stellen längenverstellbar. Dies ist deshalb erforderlich, da der Rahmen aus mindestens zwei parallelen Streben besteht, die sich von der Rückseite zur Vorderseite des Rollstuhls erstrecken und die jeweils auf beiden Seiten der die Seitenrahmen verbindenden Strebe verlängerbar sind. Die Anpassung erfolgt dabei bevorzugt etwa mittig zwischen dem Rand des Seitenrahmens und der Mitte des Seitenrahmens. Bevorzugt erfolgt die Anpassung daher etwa bei ¼ und bei ¾ der Länge des Seitenrahmens.
- Bevorzugt weist der Rollstuhl parallel zu den Seitenrahmen jeweils ein Sitzrohr auf. An diesen Sitzrohren ist der eigentliche Sitz oder die Sitzfläche befestigt. Das Sitzrohr ist bevorzugt lösbar am Kopf der die Seitenrahmen verbindenden Streben befestigt. Günstigerweise sind dem Rollstuhl Sitzrohre verschiedener Längen zugeordnet. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind insgesamt acht verschiedene Sitzrohre in verschiedenen Längen als austauschbare Elemente vorgesehen, mit denen sich der Rollstuhl an verschiedene Größen adaptieren läßt.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Rollstuhl zwei die Seitenteile verbindende, kreuzförmig angeordnete Streben auf. Diese sind bevorzugt jeweils von einer unteren Strebe eines Seitenrahmens zu einer oberen Strebe des anderen Seitenrahmens geführt. Dabei ist die Strebe bevorzugt drehbar am unteren Teil des Seitenrahmens angelenkt und über ein angelenktes Verbindungselement an der mit der oberen Strebe des anderen Seitenrahmens verbunden. Die Streben sind dabei in einem mittleren Bereich gelenkig bzw. gegeneinander verdrehbar miteinander verbunden.
- Die Streben sind austauschbar. Auch hier sind bevorzugt acht verschiedene Streben, nämlich Streben verschiedener Länge vorgesehen. Weiterhin sind auch die Rückenrohre bevorzugt austauschbar. Insgesamt läßt sich auf diese Weise ein Rollstuhl bauen, der sowohl in der Sitzbreite als auch in der Sitzlänge und auch in der Höhe der Rückenlehne in jeweils acht Variationen anpaßbar ist.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels weiter erläutert. Im einzelnen zeigen die schematischen Darstellungen in:
-
1 : eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Rollstuhls und in -
2 : verschiedene Einzelteile des erfindungsgemäßen Rollstuhls. - In
1 ist der Rollstuhl1 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Der Rollstuhl1 weist in seiner Konstruktion im wesentlichen zwei seitliche Rahmen5 und6 auf, die jeweils einen umlaufenden Rahmen ausbilden und die beiden Seiten des Rollstuhls bilden. An den Rahmen5 und6 ist jeweils eine Achsaufnahme20 montiert, an der ein Rad2 , nämlich das große Hinterrad mit der Achse14 befestigt ist. Das Hinterrad2 setzt sich aus der eigentlichen Lauffläche3 und einem außen darauf mit kleinerem Durchmesser montierten Griffrad4 zusammen. Die Achsaufnahme20 weist mehrere Aufnahmemöglichkeiten auf, so daß die Gewichtsverteilung und Balance des Rollstuhls1 individuell eingestellt werden kann. Im vorderen Bereich der Rahmen5 und6 sind kleinere Laufräder11 montiert. Die beiden Seitenrahmen5 und6 sind im wesentlichen durch zwei sich kreuzende Streben7 miteinander verbunden. Diese gehen jeweils von einem unteren horizontalen Rohr16 des Seitenrahmens6 aus und verlaufen zu einem oberen horizontal verlaufenden Rohr17 des gegenüberliegenden Seitenrahmens5 . Die beiden Streben7 sind in einem Gelenk19 drehbar miteinander verbunden, so daß der gesamte Rollstuhl1 faltbar bzw. klappbar ist. Die Strebe7 führt nicht unmittelbar zum gegenüberliegenden Seitenrahmen5 , sondern ist über ein beweglich angelenktes Verbindungselement8 mit diesem verbunden. Am oberen Ende der Strebe7 ist das Sitzrohr15 lösbar bzw. steckbar befestigt. Das Sitzrohr15 ist durch zwei zusätzliche Distanzstücke9 , die bevorzugt aus einem Kunststoff bestehen, auf der oberen horizontalen Strebe17 des Seitenrahmens5 positioniert. Am vorderen Endbereich der Seitenrahmen5 und6 sind zudem Fußstützen10 befestigt. Auf der hinteren horizontalen Strebe der Seitenrahmen5 und6 sind steckbar längenveränderbare Rückenrohre12 befestigt. Weiterhin sind in diesem Bereich nach vorne abgewinkelte Rohre13 vorgesehen, die zur ... dienen. - In
2 sind verschiedene Einzelteile des erfindungsgemäßen Rollstuhls1 im Detail dargestellt. Insbesondere ist hier eine Seitenansicht eines Seitenrahmens6 mit einer daran drehbar angelenkten Strebe7 gezeigt. Die Strebe7 ist hier mit ihrem Gegenstück, nämlich der zweiten Strebe7 dargestellt, mit der sie in einem Gelenk19 verbunden ist. Man bezeichnet diese Streben auch als Doppelkreuzstrebe. Im Rahmen der Erfindung sind einem Rollstuhl Doppelkreuzstreben in acht verschiedenen Längen zugeordnet. Der Seitenrahmen ist an den in der Fig. mit18 gekennzeichneten Stellen unterbrochen und kann dort durch die mit18 gekennzeichneten Adapterstücke entsprechend verlängert werden. Es sind Adapterstücke in mindestens sieben verschiedenen Längen vorgesehen, so daß der Seitenrahmen6 entsprechend an die gewünschte Größe angepaßt werden kann. Wichtig ist hier, daß Adapterstücke18 zu beiden Seiten der Strebe7 vorgesehen sind. Auf diese Weise kann der Seitenrahmen angepaßt werden und dabei kann die Gesamtgeometrie des Rollstuhls erhalten bleiben. Insbesondere werden an den Stellen18 jeweils in der Länge identische Adapter verwendet. Der Austausch einer Strebe7 kann durch Lösen des Seitenrahmens7 an den für die Adapter18 vorgesehenen Unterbrechungen erfolgen. Der Seitenrahmen kann daher zerlegt, die Streben7 entsprechend abgezogen und durch passende Streben ersetzt werden. Der Seitenrahmen6 wird dann wieder entsprechend ergänzt. Am Kopf der Strebe7 ist ein Sitzrohr15 angeordnet. Dieses ist T-förmig ausgebildet und kann lösbar bzw. steckbar in der Strebe7 aufgenommen werden. Dem Rollstuhl sind Sitzrohre15 in acht verschiedenen Längen zugeordnet. Auf diese Weise ist eine entsprechende Anpassung der Sitztiefe ohne weiteres möglich und insbesondere wird dabei nicht nur die Sitztiefe sondern auch entsprechend die Gesamtgeometrie des Rollstuhls mit angepaßt. Das Rückenrohr12 ist an dem Rohrstück21 des Seitenrahmens6 einschiebbar und in der Länge verstellbar. Sämtliche Adapterstücke18 und auch die Sitzrohre15 werden zur Sicherung im Seitenrahmen6 verschraubt, so daß ein unbeabsichtigtes Lösen nicht möglich ist.
Claims (14)
- Rollstuhl mit zwei Seitenrahmen (
5 ,6 ) und mit mindestens einer, die Seitenrahmen (5 ,6 ) in einem mittleren Bereich des Seitenrahmens (5 ,6 ) verbindender Strebe (7 ), dadurch gekennzeichnet, daß beide Seitenrahmen (5 ,6 ) zu beiden Seiten der die Seitenrahmen (5 ,6 ) verbindenden Strebe (7 ) in der Länge veränderbar sind. - Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenrahmen (
5 ,6 ) zu beiden Seiten der die Seitenrahmen (5 ,6 ) verbindenden Strebe (7 ) mit gleicher Länge veränderbar sind. - Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Längenänderung durch die Einfügung von Adapterstücken (
18 ) erfolgt. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenrahmen (
5 ,6 ) einen geschlossenen, umlaufenden Rahmen ausbilden. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Seitenrahmen (
5 ,6 ) an vier Stellen (18 ) längenveränderbar ist. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längenänderung etwa mittig zwischen dem Rand des Seitenrahmens (
5 ,6 ) und der Mitte des Seitenrahmens (5 ,6 ) erfolgt. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollstuhl faltbar ausgebildet ist.
- Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollstuhl (
1 ) zwei die Seitenrahmen (5 ,6 ) verbindende kreuzförmige Streben (7 ) aufweist. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollstuhl (
1 ) parallel zu den Seitenrahmen (5 ,6 ) je ein Sitzrohr (15 ) aufweist. - Rollstuhl nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzrohr (
15 ) am Kopf der Streben (7 ) lösbar befestigt ist. - Rollstuhl nach einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rollstuhl (
1 ) Sitzrohre (15 ) verschiedener Länge zugeordnet sind. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (
7 ) austauschbar sind. - Rollstuhl nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rollstuhl (
1 ) Streben (7 ) verschiedener Länge zugeordnet sind. - Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollstuhl längenveränderbare Rückenrohre (
12 ) aufweist.
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