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DE202007006681U1 - Mikrotechnologisches Trennsäulenmodul für Gaschromatographen - Google Patents

Mikrotechnologisches Trennsäulenmodul für Gaschromatographen Download PDF

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DE202007006681U1
DE202007006681U1 DE200720006681 DE202007006681U DE202007006681U1 DE 202007006681 U1 DE202007006681 U1 DE 202007006681U1 DE 200720006681 DE200720006681 DE 200720006681 DE 202007006681 U DE202007006681 U DE 202007006681U DE 202007006681 U1 DE202007006681 U1 DE 202007006681U1
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Abstract

Gaschromatographische Analysevorrichtung zur Analyse von Substanzen, umfassend eine gaschromatographische Trennsäule, einen Injektor zum Zuführen einer zu analysierenden Substanz zu der Trennsäule und einen Detektor zum Analysieren von aus der Trennsäule austretenden Substanzanteilen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trennsäule eine mikrotechnologische Trennsäule (150) ist und auf einem mikrotechnologischen Trennsäulenmodul angeordnet ist, das Trennsäulenmodul weiterhin umfassend:
– eine Trägerplatte (350),
– eine Zuleitungskapillare (130), die an ihrem auslassseitigen Ende mit dem Einlass der Trennsäule verbunden ist und an ihrem einlassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Zuführleitung ausgebildeten Anschluss (131) aufweist,
– eine Ableitungskapillare (140), die an ihrem einlassseitigen Ende mit dem Auslass der Trennsäule verbunden ist und an ihrem auslassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Abführleitung ausgebildeten Anschluss (141) aufweist und
– eine Heiz- und/oder Kühlvorrichtung (330; 120–122) zum Beheizen bzw. Kühlen der Trennsäule, der Zuleitungskapillare und der Ableitungskapillare,
und dass das mikrotechnologische Trennsäulenmodul so...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine gaschromatographische Analysevorrichtung zur Analyse von Substanzen, umfassend eine gaschromatographische Trennsäule, einen Injektor zum Zuführen einer zu analysierenden Substanz zu der Trennsäule und einen Detektor zum Analysieren von aus der Trennsäule austretenden Substanzanteilen. Darüber hinaus betrifft die Erfindung auch ein mikrotechnologisches Trennsäulenmodul für einen Gaschromatographen.
  • Gaschromatographen sind grundsätzlich bekannt und werden in einer Vielzahl von analytischen Anwendungen benutzt. Solche Gaschromatographen umfassen typischerweise eine Trennsäule, welche in einem temperierbaren Ofenraum angeordnet ist und die auf ihrer Einlassseite mit einem Injektor und auf ihrer Auslassseite mit einem Detektor gekoppelt ist. Die Trennsäule ist typischerweise als mehrfachgewundene Glasröhre ausgebildet und weist eine Länge auf, die ein Vielfaches über ihrem Durchmesser liegt. In der Trennsäule ist eine stationäre Phase angeordnet, welche Einzelbestandteile einer Probe, die vom Injektor ausgehend durch die Trennsäule gespült wird, in Abhängigkeit der Molekularge wichtet und gegebenenfalls anderer Eigenschaften der Bestandteile unterschiedliche ausgeprägt festhält und zeitverzögert auf der Auslassseite austreten lässt, wodurch eine Partitionierung der Probe nach diesen Bestandteilen erfolgt. Der Detektor erfasst den Durchgang der Partitionen und im Allgemeinen kann durch Zuordnung der Zeiträume zwischen Injektion in den Injektor und Detektion in dem Detektor und/oder der Zeiträume zwischen den einzelnen Partitionen im Detektor können die Partitionen bestimmten Stoffen oder Stoffverbindungen zugeordnet werden.
  • Für eine solche Analyse von Stoffen ist es regelmäßig erforderlich, bestimmte Temperaturen von Injektor, Trennsäule und Detektor einzustellen, insbesondere indem diese Bauteile geheizt werden, teilweise aber auch, indem diese Bauteile gekühlt werden. Oftmals ist es erforderlich, die Bauteile über einen bestimmten Zeitraum auf einer bestimmten Temperatur zu halten oder eine bestimmte Temperaturkurve zu fahren. Da die Bauteile jedoch eine erhebliche Wärmekapazität aufweisen, muss hierzu eine hohe Energiemenge aufgewendet werden, was einerseits aus Effizienzgründen nachteilhaft ist und andererseits einer dynamischen Temperaturführung Grenzen setzt, wodurch die Messgeschwindigkeit konzeptionsbedingt nicht über bestimmte Grenzen erhöht werden kann. Der Erfindung liegt zunächst die Aufgabe zugrunde, einen Gaschromatographen bereitzustellen, welcher diese Probleme überwindet.
  • Weiterhin sind miniaturisierte Gaschromatographen bekannt. So ist beispielsweise aus DE 197 26 000 ein mikrotechnologischer Gaschromatograph bekannt, der eine mikrotechnologische Trennsäule sowie einen hiermit verbundenen mikrotechnologischen Injektor und Detektor umfasst. Aus DE 103 01 601 ist eine Fortbildung dieses miniaturisierten Gaschromatographen bekannt. Aus DE 103 03 107 ist eine weitere Fortbildung eines solchen mikrotechnologischen Gaschromatographen bekannt.
  • Miniaturisierte Gaschromatographen, welche gemäß den vorstehend aufgeführten Lehren ausgebildet sind, ermöglichen eine erhebliche Verringerung der Größe, des Energieverbrauchs und der Herstellungskosten von Gaschromatographen, indem die hierfür benötigten Bauteile mittels mikrotechnologischer Fertigungs technologien hergestellt werden. Auf diese Weise können solche Gaschromatographen in zahlreichen bislang nicht denkbaren Anwendungen eingesetzt werden und zudem konventionelle Gaschromatographen in vielen bisherigen Anwendungen kostengünstig durch mikrotechnologische Gaschromatographen ersetzt werden.
  • Es hat sich jedoch gezeigt, dass solcherart aufgebaute, miniaturisierte Gaschromatographen für einige industrielle Anwendungen keine ausreichende Leistungsfähigkeit aufweisen, um eine gewünschte Messgenauigkeit und hohe Nachweisempfindlichkeit bereitzustellen.
  • Weiterhin hat sich gezeigt, dass mittels mikrotechnologischer Gaschromatographen zwar die Analysezeit nennenswert reduziert werden kann, diese Zeitverkürzung jedoch für viele Anwendungsfälle nicht ausreichend ist, insbesondere dann, wenn mehrere Analysen innerhalb einer möglichst kurzen Zeitspanne durchgeführt werden müssen. Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche eine weitere Verkürzung der für die Analyse mehrerer Proben benötigten Zeit ermöglicht.
  • Ein noch weiteres Problem im Zusammenhang mit mikrotechnologischen Gaschromatographen besteht darin, dass aufgrund der erheblich reduzierten Analysemengen eine hohe Empfindlichkeit der mikrotechnologisch realisierten chromatographischen Trennung gegenüber Temperaturschwankungen besteht. Insbesondere dann, wenn mehrere Analysen mit hoher Taktzeit aufeinanderfolgend durchgeführt werden sollen, kann das Analyseergebnis durch unerwünschte Schwankungen der Temperatur der zu analysierenden Substanzen erheblich verfälscht werden oder die Analyse sogar fehlschlagen. Der Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, diesem Problem zu begegnen.
  • Die vorgenannten Probleme und Aufgaben werden erfindungsgemäß durch eine Analysevorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, bei der die Trennsäule eine mikrotechnologische Trennsäule ist und auf einem mikrotechnologischen Trennsäulenmodul angeordnet ist, wobei das Trennsäulenmodul weiterhin umfasst: eine Trägerplatte, eine Zuleitungskapillare, die an ihrem auslassseitigen Ende mit dem Einlass der Trennsäule verbunden ist und die an ihrem einlassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Zuführleitung ausgebildeten Anschluss aufweist, und eine Ableitungskapillare, die an ihrem einlassseitigen Ende mit dem Auslass der Trennsäule verbunden ist und die an ihrem auslassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Abführleitung ausgebildeten Anschluss aufweist, und eine Heiz- und/oder Kühlvorrichtung zum Beheizen bzw. Kühlen der Trennsäule, der Zuleitungskapillare und der Ableitungskapillare umfasst und wobei das mikrotechnologische Trennsäulenmodul so angeordnet ist, dass der Injektor in das einlassseitige Ende der Zuleitungskapillare des Trennsäulenmoduls eine zu analysierende Substanz injizieren kann.
  • Mit der so fortgebildeten gaschromatographischen Analysevorrichtung wird eine präzise Analyse einer hohen Anzahl von Proben in einem kurzen Zeitraum ermöglicht. Dies wird erreicht, indem die Trennsäule miniaturisiert ausgeführt wird und auf einem mikrosystemtechnischen Modul angeordnet wird, welches über Anschlüsse mit dem Injektor und Detektor verbunden ist, so dass Injektor und Detektor nicht auf dem mikrosystemtechnischen Modul angeordnet sind. Auf diese Weise wird ermöglicht, Injektor und Detektor nach konventioneller Bauart auszuführen, wodurch die Messgenauigkeit und Messauflösung erheblich gegenüber insgesamt miniaturisierten Gaschromatographen erhöht werden kann. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Trennsäule in Mikrosystemtechnik wird jedoch die Wärmekapazität der Trennsäule erheblich reduziert, wodurch der Energieaufwand zur Erwärmung/Kühlung der Trennsäule entsprechend reduziert werden kann und eine wesentlich dynamischere Temperaturführung der Trennsäule ermöglicht wird. Erfindungsgemäß werden auch Zu- und Ableitungskapillare erwärmt bzw. gekühlt, wodurch die Beabstandung von Trennsäule, Injektor und Detektor aufgrund der Modularbauweise keine Beeinträchtigung der Messgenauigkeit nach sich zieht und zudem die Dynamik der Temperaturführung weiter verbessert werden kann. Die Verbindung zwischen Zuleitungskapillare und Injektor bzw. Ableitungskapillare und Detektor kann dabei über die zur Kopplung ausgebildeten Anschlüsse des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls stattfinden und so ausgebildet sein, dass sie lösbar ist oder dauerhaft ausgebildet ist.
  • Die Erfindung kann fortgebildet werden zur automatisierten Analyse von Substanzen, indem eine Zuführvorrichtung zum Zuführen einer zu analysierenden Substanz zu einer gaschromatographischen Trennsäule und mehrere Trennsäulenmodule der zuvor beschriebenen Bauweise, welche so angeordnet sind, dass die Zuführvorrichtung in das einlassseitige Ende der Zuführungskapillare jedes Trennsäulenmoduls eine zu analysierende Substanz injizieren kann, vorgesehen sind.
  • Bei dieser Ausführungsform der Erfindung kann eine schnelle Analyse mehrerer Substanzen oder eine schnelle mehrfache Analyse einer Substanz erfolgen, indem diese Substanz(en) mittels der Zuführvorrichtung den mehreren Trennsäulenmodulen zugeführt wird/werden und eine gleichzeitige Messung erfolgt. Die Zuführvorrichtung kann dabei als verfahrbarer Injektor oder Speicher ausgebildet sein, insbesondere als verfahrbarer Schlitten oder verschwenkbarer Roboterarm.
  • Dabei ist es insbesondere bevorzugt, wenn die Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen jedes der Trennsäulenmodule unabhängig voneinander steuerbar sind. Auf diese Weise können die Analysevorgänge, welche in den einzelnen der mehreren Trennsäulenmodule durchgeführt werden, unabhängig voneinander, d. h. insbesondere zeitversetzt und mit unterschiedlichen Zeitdauern ausgeführt werden.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn eine oder mehrere thermische Isolierungslagen, welche die Trennsäulenmodule thermisch voneinander isoliert/isolieren, bereitgestellt wird/werden. Auf diese Weise kann eine thermische Beeinflussung zwischen den mehreren Trennsäulenmodulen verhindert werden und die Trennsäulenmodule können unabhängig voneinander aufgeheizt und abgekühlt werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die mehreren Trennsäulenmodule unterschiedliche Messbereiche aufweisen, insbesondere Messbereiche mit unterschiedlichen Messauflösungen für übereinstimmende Substanzen oder Messbereiche für unterschiedliche Substanzen. Diese Ausführungsform sieht vor, dass sich die mehreren Trennsäulen solcherart ergänzen, dass eine Substanz auf verschiedene Inhaltsstoffe überprüft werden kann, indem eine gleichzeitige Analyse in Trennsäulen erfolgt, die auf unter schiedliche Inhaltsstoffe ausgelegt sind. Weiterhin kann von dieser Ausführungsform eine Analysevorrichtung bereitgestellt werden, welche universell einsetzbar ist, indem Substanzen, die auf bestimmte Stoffinhalte überprüft werden sollen, einer bestimmten Trennsäule der mehreren Trennsäulen zugeführt werden, welche auf diese entsprechenden Inhaltsstoffe ausgelegt ist. Schließlich ist es mit der solcherart bereitgestellten Analysevorrichtung möglich, Stoffinhalte einer unbekannten Substanz in unterschiedlichen Messauflösungen zu bestimmen, beispielsweise wenn unbekannt ist, ob sich der Mengenanteil eines gesuchten Stoffinhalts im Prozentbereich, Promillebereich oder einem Bruchteil davon bewegt. Dabei kann insbesondere auch eine Kopplung der mehreren Trennsäulenmodule in solcher Art erfolgen, dass nach einer Trennung der zu analysierenden Substanz in einem ersten Trennsäulenmodul die einzelnen, aufgetrennten Partitionen gezielt einer zweiten oder mehreren weiteren Trennsäule zugeführt wird/werden, um die aufgetrennten Partitionen in diesen Trennsäulen mit erhöhter Messauflösung zu analysieren. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, dass die Zuführvorrichtung gleichzeitig auch in der Lage ist, von einem Trennsäulenmodul Partitionen der zu analysierenden Substanz zu einem anderen Trennsäulenmodul zu transportieren, oder dass entsprechende Verbindungen zwischen den mehreren Trennsäulenmodulen zur Übertragung aufgetrennter Partitionen der zu analysierenden Substanz von dem Auslass einer Trennsäule zu dem Einlass einer anderen Trennsäule vorgesehen sind.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, wenn jeweils eine einzeln steuerbare Kühlungsvorrichtung für jedes der mehreren Trennsäulenmodule, insbesondere ein Ventilator, bereitgestellt ist. Auf diese Weise kann eine individuelle Abkühlung der einzelnen Trennsäulenmodule erfolgen und folglicherweise eine unabhängige Steuerung des Abkühlvorgangs der einzelnen Trennsäulenmodule vorgenommen werden.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Trennsäulenmodule als Einschubkarten zum Einschieben in die Analysevorrichtung ausgebildet sind. Diese Ausbildung ermöglicht einerseits den raschen Austausch von Trennsäulenmodulen im Fall von auftretenden Defekten. Andererseits wird durch diese Ausbildung ermöglicht, die Analysevorrichtung durch Bestückung mit entsprechend ausgebildeten Trennsäu lenmodulen für bestimmte Analyseaufgaben auszurüsten und folglicherweise eine modular aufgebaute Analysevorrichtung zu erstellen, die entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck an die zu analysierenden Substanzen angepasst werden kann.
  • Insbesondere ist es bevorzugt, wenn die Analysevorrichtung einen zentralen Detektor, mit dem das auslassseitige Ende der Ableitungskapillare aller Trennsäulenmodule verbunden ist, umfasst. Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, dass die Analysevorrichtung einen Detektor für jedes Trennsäulenmodul umfasst, mit dem das auslassseitige Ende der Abführungskapillare des jeweiligen Trennsäulenmoduls verbunden ist. Diese Bauweisen ermöglichen einerseits im Falle eines zentralen Detektors einen kostengünstigen Aufbau der Analysevorrichtung. Andererseits wird durch mehrere Detektoren, von denen jeweils einer einem Trennsäulenmodul zugewiesen ist, die Analysegeschwindigkeit erhöht und zugleich die Möglichkeit eröffnet, auch die Detektoren an eine jeweilige Analyseaufgabe und die entsprechend ausgebildete Trennsäule anzupassen.
  • Schließlich ist es bevorzugt, die erfindungsgemäße Analysevorrichtung fortzubilden durch eine zweite Zuführvorrichtung zum Zuführen der zu analysierenden Substanzen zu den Trennsäulenmodulen. Durch diese Vorrichtung wird die Handhabung der zu analysierenden Substanzen vereinfacht und kann beschleunigt ablaufen, da die Trennsäulenmodule durch zwei Zuführvorrichtungen beschickt werden. In Fortführung dieses Ansatzes können auch mehr als zwei Zuführvorrichtungen vorgesehen sein. Grundsätzlich können bei Ausführungsformen mit mehr als einer Zuführvorrichtung die Zuführvorrichtungen so ausgebildet sein, dass sie jeweils sämtliche Trennsäulenmodule beschicken können oder so ausgebildet sein, dass bestimmte Zuführvorrichtungen auch nur für bestimmte Trennsäulenmodule zur Beschickung vorgesehen sind und sich die mehreren Zuführvorrichtungen folglich solcherart ergänzen, dass sämtliche Trennsäulenmodule beschickt werden können.
  • Die vorgenannten Probleme werden erfindungsgemäß ebenfalls durch ein mikrotechnologisches Trennsäulenmodul für Gaschromatographen gelöst, umfassend: eine Trägerplatte, eine mikrotechnologische Trennsäule, eine Zuleitungskapillare, die an ihrem auslassseitigen Ende mit dem Einlass der Trennsäule verbunden ist und die an ihrem einlassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Zuführleitung ausgebildeten Anschluss aufweist, und eine Ableitungskapillare, die an ihrem einlassseitigen Ende mit dem Auslass der Trennsäule verbunden ist und die an ihrem auslassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Abführleitung ausgebildeten Anschluss aufweist, und eine Heiz- und/oder Kühlvorrichtung zum Beheizen bzw. Kühlen der Trennsäule, der Zuleitungskapillare und der Ableitungskapillare.
  • Durch ein solches mikrotechnologisches Trennsäulenmodul gemäß der Erfindung wird es einerseits ermöglicht, die Vorteile mikrotechnologischer Trennsäulen zu nutzen, ohne dass hierbei zwangsläufig auf mikrotechnologische Injektoren und Detektoren zurückgegriffen werden muss. Das erfindungsgemäße Trennsäulenmodul zeichnet sich hierzu durch Kopplungen an Zuführungskapillare und Abführungskapillare aus, welche es ermöglichen, das Trennsäulenmodul in einfacher und sicherer Weise mit bestehenden Gaschromatographiebauelementen an einer entsprechend ausgebildeten Schnittstelle zu koppeln. Auf diese Weise wird es ermöglicht, das Trennsäulenmodul mit konventionellen Injektoren und Detektoren zu koppeln und solcherart die Vorteile mikrotechnologischer Trennsäulen im Zusammenhang mit der Technik konventioneller Injektoren und Detektoren zu nutzen. Andererseits ermöglicht es das erfindungsgemäße Trennsäulenmodul, mikrotechnologische Trennsäulen in Verbindung mit einer Vielzahl von Anschlussvarianten, Injektoren und Detektoren einzusetzen, ohne dass durch diese zusätzlichen Anschlüsse und Anschlusswege die Messgenauigkeit beeinträchtigt wird. Von Vorteil ist, dass nicht nur die mikrotechnologische Trennsäule, sondern auch die Zuleitungskapillare und die Ableitungskapillare beheizbar bzw. kühlbar sind, wodurch ermöglicht wird, dass eine mikrotechnologische Trennsäule verwendet wird und hierbei thermische Verhältnisse herstellbar sind, die mit denen von konventionellen Gaschromatographen vergleichbar sind. Entsprechend sind mit dem erfindungsgemäßen Trennsäulenmodul Analyseergebnisse mit einer Messgenauigkeit und Nachweisempfindlichkeit erzielbar, die bislang nur in konventioneller Technik erreicht werden konnten, jedoch bei einem weitaus geringeren Energieeinsatz als bei Verwendung konventioneller Technik. Zum Zweck der Temperierung wird eine Heiz- und/oder Kühlvorrichtung bereitgestellt, die sowohl die Trennsäule als auch die Kapillaren beheizt bzw. kühlt, welche die zu analysierende Substanz der Trennsäule zuführen bzw. diese von ihr in aufgeschlüsselter Form abführen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls ist die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung zwischen einer ersten Isolierungsschicht und einer mit der Trägerplatte verbundenen und zwischen Trägerplatte und erster Isolierungsschicht angeordneten zweiten Isolierungsschicht angeordnet, und die mikrotechnologische Trennsäule und/oder die Zuleitungskapillare und/oder die Ableitungskapillare sind/ist benachbart zur Heiz- und/oder Kühlvorrichtung angeordnet. Dadurch, dass die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung mitsamt Kapillaren von Isolierungsschichten umgeben ist, wird der Energieaufwand zur Temperierung des Trennsäulenmoduls bzw. seiner Komponenten weiter reduziert. Die Isolierungsschichten können unmittelbar an der Heiz- und/oder Kühlvorrichtung bzw. den Kapillaren anliegen und aus einem festen Isoliermaterial bestehen. Alternativ kann in bestimmten Anwendungen auch eine Luftisolierschicht vorgesehen sein. Schließlich ist eine Trägerplatte vorgesehen, welche dazu dient, die mechanische Struktur und Belastbarkeit des Trennsäulenmoduls bereitzustellen. Diese Trägerschicht kann beispielsweise auch die Funktion einer Isolierschicht übernehmen bzw. in einheitlicher Bauweise mit einer der Isolierschichten ausgeführt sein.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Trennsäule, die Zuleitungskapillare und die Ableitungskapillare zwischen der Heiz- und/oder Kühlvorrichtung und der zweiten Isolierungsschicht angeordnet. Alternativ hierzu können die Trennsäule, die Zuleitungskapillare und die Ableitungskapillare zwischen der Heiz- und/oder Kühlvorrichtung und der ersten Isolierungsschicht angeordnet sein. Diese beiden Fortbildungsformen des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls eignen sich in Abhängigkeit von bestimmten Umgebungsbe dingungen, von Isolierungsmaßnahmen und von der Beschaffenheit des Trägermaterials für eine möglichst energiesparende und in präziser Weise zu steuernde Aufheizung bzw. Kühlung der Trennsäule und der Zu- bzw. Ableitungskapillaren.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls besteht darin, dass die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung einen der Trennsäule zugeordneten Trennsäulen-Heiz- und/oder Kühlabschnitt und einen oder mehrere der Zu- und Ableitungskapillare zugeordneten/zugeordnete Heiz- und/oder Kühlabschnitt/e umfasst, deren Heiz- bzw. Kühltemperaturen getrennt voneinander steuerbar sind. Auf diese Weise ist die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung in verschiedene Heiz- und/oder Kühlabschnitte aufgeteilt, die einzeln ansteuerbar sind, um solcherart zumindest die Trennsäule unabhängig von der Zu- und Ableitungskapillare beheizen bzw. kühlen zu können, vorzugsweise die Trennsäule, die Zuleitungskapillare und die Ableitungskapillare jeweils getrennt voneinander beheizen bzw. kühlen zu können. Auf diese Art und Weise kann eine gezielte Temperatursteuerung in diesen einzelnen Bereichen erzielt werden. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die unterschiedlichen Heiz- und/oder Kühlabschnitte und die durch sie temperierten Bereiche durch thermische Isolationselemente, beispielsweise in Form eines Luftspalts, voneinander getrennt sind, so dass eine thermische Beeinflussung eines Heiz- und/oder Kühlabschnitts aus einem benachbarten Heiz- und/oder Kühlabschnitt vermieden oder zumindest reduziert werden kann. Die Heiz- und/oder Kühlabschnitte können dabei ihrerseits wiederum einfach, zweifach oder mehrfach unterteilt sein, um eine differenzierte Temperaturführung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere bevorzugt, wenn das Trägermaterial oder eines der Isolierungsmaterialien als Leiterplatte ausgebildet ist, um solcherart die für die Ansteuerung und Energiezufuhr der Heizelemente erforderlichen Leitungen sowie Zuleitungs- und Ableitungskapillare auf dieser Leiterplatte ausbilden zu können. Dabei kann die Leiterplatte vorzugsweise im Bereich der Kopplungen der Zuleitungs- und Ableitungskapillare mit einer entsprechenden elektrischen Kontaktierung versehen sind.
  • Dabei ist es insbesondere bevorzugt, wenn die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung einen der Zuleitungskapillare zugeordneten Zuleitungs-Heiz- und/oder Kühlabschnitt und einen der Ableitungskapillare zugeordneten Ableitungs-Heiz- und/oder Kühlabschnitt umfasst, deren Temperaturen getrennt voneinander steuerbar sind. Diese Ausführungsform ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Zuleitungskapillare und Ableitungskapillare getrennt und unabhängig voneinander beheizt bzw. gekühlt werden sollen oder eine Anordnung dieser beiden Kapillaren in solcher Weise vorgesehen ist, dass sie getrennt und weit beabstandet voneinander verlaufen.
  • Als Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen, die benachbart zu der Zuleitungs- und/oder der Ableitungskapillare angeordnet sind, werden bevorzugt elektrische Heiz- bzw. Kühlelemente verwendet, wie z. B. elektrische Heizdrähte und Peltierelemente, die sich durch eine schnelle Ansprechzeit auszeichnen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Trennsäulenmoduls werden als Heiz- und oder Kühlvorrichtung gas- und/oder flüssigkeitsdurchströmte Leitungen verwendet, die die Zuleitungs- und/oder Ableitungskapillare umgeben oder unmittelbar benachbart zu ihnen angeordnet sind, wobei das Gas oder die Flüssigkeit das temperierte und Wärmemenge übertragende bzw. aufnehmende Medium darstellt.
  • Als Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen, die nicht auf unmittelbare Nähe zur Zuleitungs- und/oder Ableitungskapillare angewiesen sind, werden bevorzugt solche Heizvorrichtungen verwendet, die induktiv arbeiten oder auf Grundlage von Ultraschall, Infrarotstrahlung oder Mikrowellenstrahlung beruhen.
  • Die Kontur der Trägerplatte ergibt sich im Allgemeinen aus dem Erfordernis, dass das erfindungsgemäße Trennsäulenmodul mit seiner Zuleitungskapillare und seiner Ableitungskapillare eine Verbindung herstellen muss zwischen dem eingangsseitigen Injektor und dem ausgangsseitigen Detektor des Gaschromatographen, wobei die mikrotechnologische Trennsäule in einer bevorzugten Ausgestaltung nahe dem Detektor angeordnet ist, so dass die Ableitungskapillare möglichst kurz gehalten ist, um eine ausgangsseitige Vermischung der chroma tographisch getrennten Substanzbestandteile zu vermeiden. Je nach den konstruktiven Randbedingungen des Gaschromatographen, in denen das Trennsäulenmodul eingesetzt werden soll, kann z. B. eine L-, U-, V- oder T-förmige Kontur der Trägerplatte bevorzugt sein.
  • Insbesondere ist es bevorzugt, dass die Trägerplatte eine T-förmige Kontur hat, die Trennsäule am Ende des Längsschenkels angeordnet ist und die Zuleitungskapillare und Ableitungskapillare sich von den gegenüberliegenden Enden des Querschenkels zur Mitte hin erstrecken und sich von dort nach einer Richtungsänderung parallel entlang des Längsschenkels zur Trennsäule erstrecken. Bei dieser Ausführungsform wird eine stabile und kompakte Struktur des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls verwirklicht. Die Kopplungsstellen der Zu- und Ableitungskapillare können dabei an den beiden Enden des Querschenkels der T-förmigen Kontur angeordnet sein und parallel zueinander ausgerichtet sein, beispielsweise können sie so ausgebildet sein, dass eine Ankopplung in Richtung der Erstreckung des Längsschenkels stattfinden kann.
  • Alternativ hierzu kann es in bestimmten Anwendungen vorteilhaft sein, wenn die Trägerplatte eine V- oder U-förmige Kontur hat, die Trennsäule im Winkel- bzw. Krümmungsbereich des V bzw. U angeordnet ist und die Zuleitungskapillare und Ableitungskapillare sich von den Enden jeweils eines Schenkels zur Trennsäule erstrecken. Diese Ausführungsform ermöglicht eine räumlich vollständig getrennte Führung von Zu- und Ableitungskapillare zwischen Kopplungsstelle und Trennsäule.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist eine Verwendung eines mikrotechnologischen Trennsäulenmoduls der vorgenannten Bauart zum Anschluss an einen Injektor und Detektor einer Gaschromatographievorrichtung konventioneller Bauart.
  • Ein noch weiterer Aspekt der Erfindung ist die Verwendung eines mikrotechnologischen Trennsäulenmoduls nach der vorhergehenden Bauweise zum Anschluss an einen Autosampler mit einer oder mehreren Zuführvorrichtungen zum Zuführen zu analysierender Substanzen zu mehreren Trennsäulenmodulen.
  • Die vorgenannten Verwendung kann fortgebildet werden zur Analyse einer zu analysierenden Substanz in verschiedenen Messauflösungen, indem die Substanz Trennsäulenmodulen im Autosampler zugeführt wird, welche unterschiedliche Messauflösungen aufweisen.
  • Die vorgenannte Verwendung kann alternativ fortgebildet werden zur paralleleln Analyse mehrerer zu analysierender Substanzen, indem jede Substanz einem von mehreren Trennsäulenmodulen im Autosampler zugeführt wird.
  • Schließlich kann die vorgenannten Verwendung in einer weiteren Alternative fortgebildet werden zur parallelen Analyse verschiedener Stoffbereiche einer zu analysierenden Substanz, indem die Substanz mehreren Trennsäulenmodulen im Autosampler zugeführt wird, welche ausgebildet sind, um unterschiedliche Stoffbereiche zu analysieren.
  • Unter einem Autosampler ist im Zusammenhang dieser Verwendungen eine Vorrichtung zu verstehen, welche eine automatisierte Zuführung von zu analysierenden Substanzen zu Trennsäulen bereitstellt, beispielsweise indem eine Zuführvorrichtung der zuvor beschriebenen Weise bereitgestellt ist.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der anhängenden Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls in T-Form,
  • 2: eine schematische Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls in V-Form,
  • 3: eine schematische Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls in U-Form,
  • 4: eine schematische, entlang der Linie A-A in 1 quergeschnittene Ansicht einer ersten Ausgestaltung der Schichtanordnung des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls,
  • 5: eine schematische, entlang der Linie A-A in 1 quergeschnittene Ansicht einer zweiten Ausgestaltung der Schichtanordnung des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls,
  • 6: eine schematische, entlang der Linie A-A in 1 quergeschnittene Ansicht einer dritten Ausgestaltung der Schichtanordnung des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls, und
  • 7: eine perspektivische Ansicht von schräg vorne oben einer Analysevorrichtung gemäß der Erfindung.
  • Bezug nehmend zunächst auf die 1 umfasst eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls eine in der Kontur eines T ausgeführte Trägerplatte 10, auf welcher eine erste Isolierlage angeordnet ist (nicht abgebildet). Auf dieser ersten Isolierlage ist eine Heizvorrichtung 20, 21 angeordnet. Die Heizvorrichtung 20, 21 umfasst einen T-förmigen Heizabschnitt 20, auf dem eine Zuleitungskapillare 30 und eine Ableitungskapillare 40 verläuft. Weiterhin umfasst die Heizvorrichtung 20, 21 einen quadratischen Heizabschnitt 21, auf dem eine mikrotechnologisch ausgebildete Trennsäule 50 angeordnet ist.
  • Die Zuleitungskapillare ist einlassseitig mit einem Kopplungsstecker 31 verbunden, der in Richtung des Längsschenkels der T-förmigen Trägerplatte von einem Ende des Querschenkels der T-förmigen Trägerplatte vorsteht. Ausgehend von diesem Kopplungsstecker 31 verläuft die Zuleitungskapillare entlang des Querschenkels und biegt etwa in der Mitte des Querschenkels ab, um in Richtung des Längsschenkels zur Trennsäule 50 zu verlaufen. Die Zuleitungskapillare ist dort mit der Einlassöffnung der Trennsäule 50 gekoppelt.
  • Die Ableitungskapillare 40 verläuft ausgehend von der Auslassöffnung der Trennsäule 50 entlang und in Richtung des Längsschenkels der T-förmigen Trägerplatte 10 bis etwa zur Mitte des Querschenkels der T-förmigen Trägerplatte 10, knickt hier ab und verläuft zum anderen Ende des Querschenkels. Dort ist die Ableitungskapillare mit einem Kopplungsstecker 41 verbunden, der sich parallel zum Kopplungsstecker 31 erstreckt.
  • Es ist zu verstehen, dass die Figuren lediglich schematisch die Strömungsführung zeigen. Bei der Interpretation dieser schematischen Darstellungen ist dem Fachmann klar, dass die Richtungsänderungen in Kapillaren, die Verbindungsstellen und dergleichen strömungsgünstig, insbesondere wirbelfrei und ohne Toträume ausgebildet sein sollten. Insoweit sind beispielsweise abgebildete rechtwinklige Richtungsverläufe als lediglich symbolisch zu interpretieren.
  • 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls. Auf einer V-förmigen Trägerplatte 110 ist eine Heizvorrichtung 120-122 angeordnet, welche unterteilt ist in einen Zuleitungsheizabschnitt 120, einen Trennsäulenheizabschnitt 121 und einen Ableitungsheizabschnitt 122.
  • Eine Zuleitungskapillare 130 erstreckt sich, ausgehend von einem am einen schenkelseitigen Ende der V-förmigen Trägerplatte angeordnetem Kopplungsstecker 131 zu einer Trennsäule 150, die auf dem Trennsäulenheizabschnitt 121 an der Basis der V-förmigen Trägerplatte 110 angeordnet ist. Auslassseitig ist die Trennsäule 150 mit einer Ableitungskapillare 140 verbunden, welche sich ausgehend von der Trennsäule 150 zu einem an dem anderen Schenkelende angeordneten Kopplungsstecker 141 erstreckt, der parallel zum Kopplungsstecker 131 ausgerichtet ist.
  • In der Abbildung gemäß 2 sind wiederum die Isolierschichten zur besseren Darstellbarkeit nicht abgebildet.
  • 3 zeigt eine dritte Ausführungsform, bei der die einzelnen Bauelemente auf einer U-förmigen Trägerplatte 210 aufgebaut sind.
  • Ausgehend von einem an einem schenkelseitigen Ende der U-förmigen Trägerplatte 210 ausgebildeten Kopplungsstecker 231 erstreckt sich eine Zuleitungskapillare 230 entlang des Schenkels, knickt am Übergang zwischen Schenkel und Basis der U-förmigen Trägerplatte ab und erstreckt sich dann entlang der Basis bis zu einer Trennsäule 250. Die Zuleitungskapillare 230 ist auf einem L-förmigen Heizabschnitt 220 angeordnet.
  • Die Trennsäule 250 ist auf einem quadratischen Trennsäulen-Heizabschnitt 221 angeordnet.
  • Ausgehend von der Trennsäule 250 erstreckt sich eine Ableitungskapillare 240 entlang der Basis der U-förmigen Trägerplatte, knickt an der Verbindungsstelle von Basis und dem anderen Schenkel der U-förmigen Trägerplatte 210 ab und läuft zu einem am Ende des anderen Schenkels angeordneten Kopplungsstecker 241, der parallel zum Kopplungsstecker 231 ausgerichtet ist.
  • Die Ableitungskapillare 240 ist auf einem L-förmigen Ableitungs-Heizabschnitt 222 angeordnet.
  • Zwischen dem L-förmigen Zuleitungs-Heizabschnitt 220 und dem quadratischen Trennsäulen-Heizabschnitt 221 ist ein Luftspalt 223 ausgebildet. Zwischen dem quadratischen Trennsäulen-Heizabschnitt 221 und dem L-förmigen Ableitungs-Heizabschnitt 222 ist ein Luftspalt 224 ausgebildet. Die Luftspalten 223, 224 dienen dazu, die Heizabschnitte 220, 221 und 222 voneinander thermisch zu entkoppeln.
  • 4 zeigt eine erste Ausgestaltung des Schichtaufbaus des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls. Abgebildet ist eine Querschnittsdarstellung im Bereich einer Ableitungskapillare. Die Abbildung gemäß 4 ist, ebenso wie die nachfolgend beschriebenen Abbildungen gemäß 5 und 6, so zu verstehen, dass anstelle der Ableitungskapillare ebenso gut die Zuleitungskapillare oder die Trennsäule angeordnet sein können.
  • Bei dem Schichtaufbau gemäß 4 ist die Ableitungskapillare 310a auf einem flächigen Heizabschnitt 330a angeordnet, der wiederum auf einer Trägerplatte 350a flächig befestigt ist. Die Trägerplatte 350a ist bei dieser Ausgestaltung vorzugsweise aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit ausgebildet, um einen geringen Abfluss der Wärmemengen bzw. Kühlmengen aus dem Heizabschnitt 330a in die Trägerplatte 350a zu erzielen.
  • 5 zeigt eine erste Variante des Schichtaufbaus des erfindungsgemäßen Trennsäulenmoduls. Abgebildet ist eine Querschnittsdarstellung im Bereich einer Ableitungskapillare.
  • Bei dem Schichtaufbau gemäß 5 ist die Ableitungskapillare 310 in eine erste Isolierschicht 320 eingebettet und auf diese Weise von der Umgebung abgeschirmt.
  • Ein flächiger Heizabschnitt 330 schließt bündig mit einer Außenfläche der ersten Isolierschicht 320 ab und ist ausgehend von dieser Außenfläche soweit in die erste Isolierschicht 320 eingelassen, dass der Heizabschnitt 330 unmittelbar Kontakt mit der Ableitungskapillare 310 hat. Auf diese Weise kann Wärme durch unmittelbaren Kontakt zwischen dem Heizabschnitt 330 und der Ableitungskapillare auf die Ableitungskapillare 310 übertragen werden.
  • Der Heizabschnitt 330 ist auf der der Ableitungskapillare 310 gegenüberliegenden Seite durch eine zweite Isolierschicht 340 abgedeckt, welche an der durch die bündige Außenfläche des Heizabschnitts 330 und der ersten Isolierschicht 320 ausgebildeten Außenfläche liegt. Die zweite Isolierschicht 340 isoliert den Heizabschnitt 330 von einer Trägerplatte 350, an welcher sie flächig befestigt ist.
  • 6 zeigt eine zweite Variante der Schichtanordnung. Ausgehend von einer Platte 450, auf der eine zweite Isolierschicht 440 angeordnet ist, ist eine Ableitungskapillare 410 in die zweite Isolierschicht 440 solcherart eingelassen, dass sie einen isolierenden Abstand zur Trägerplatte 450 aufweist.
  • In die zweite Isolierschicht 440 ist ein Heizabschnitt 430 so weit eingelassen, dass seine Oberfläche auf einer Seite bündig mit der der Trägerplatte 450 gegenüberliegenden Außenfläche der Isolierschicht 440 abschließt und mit der anderen Außenfläche in unmittelbaren Kontakt mit der Ableitungskapillare 410 ist, um solcherart Wärme direkt auf die Ableitungskapillare 410 zu übertragen.
  • Die durch die zweite Isolierschicht 440 und den Heizabschnitt 430 gebildete Außenfläche wird durch eine erste Isolierschicht 420 von der Umgebung abge schirmt, um solcherart eine Übertragung von Heizleistung an die Umgebungsluft zu verhindern.
  • 7 zeigt einen Autosampler gemäß der Erfindung. Der Autosampler umfasst eine von der Umgebung abgeschirmte Thermokammer 510, in welche insgesamt fünf Trennsäulenmodule 520a–e eingesetzt sind. Die Trennsäulenmodule 520a–e können von einer Seite in die Thermokammer 510 eingeschoben werden, wie dies durch den Pfeil 521 anhand eines halb herausgezogenen Trennsäulenmoduls angedeutet ist.
  • Jedes Trennsäulenmodul 520a–e ist auf einer rechteckigen Trägerplatte 522 angeordnet, auf welcher ein Zuleitungsheizabschnitt 523, ein Trennsäulen-Heizabschnitt 524 und ein Ableitungsheizabschnitt 525 angeordnet ist. Über parallel ausgerichtete Kopplungsstecker 526, 527 können die Zuleitungskapillare (nicht abgebildet) und Ableitungskapillare (nicht abgebildet) der jeweiligen Trennsäulenmodule angeschlossen werden.
  • Ein Ventilator 530 dient dazu, die Thermokammer 510 zu belüften, um hierdurch die Trennsäulenmodule 520a–e durch Konvektion abzukühlen. In der dargestellten Ausführungsform werden die Trennsäulenmodule 520a–e durch einen einzigen Ventilator 530 gemeinsam abgekühlt. In alternativen Ausführungsform ist es jedoch auch vorteilhaft, jedes Trennsäulenmodul 520a–e in einer separaten Thermokammer anzuordnen, beispielsweise indem bei der in 6 abgebildeten Ausführungsform entsprechende Trennwände zwischen den einzelnen Trennsäulenmodulen 520a–e eingefügt werden, und jede einzelne dieser Thermokammern mit einem separaten Ventilator versehen ist, um eine individuelle Abkühlung der Trennsäulenmodule 520a–e zu verwirklichen.
  • Oberhalb der Thermokammer 510 sind fünf Öffnungen 540a–e angeordnet, welche jeweils einem der Trennsäulenmodule 520a–e zugeordnet sind.
  • Oberhalb der Öffnungen 540a–e ist eine Führungsschiene 550 angeordnet, an der zwei unabhängig voneinander verfahrbare Zuführarme 560, 561 verfahrbar geführt sind. Die Zuführarme 560, 561 weisen an ihrem unteren Ende einen Injektorabschnitt 570, 571 auf, welcher bei entsprechender Positionierung des Zuführarms 560 bzw. 561 entlang der Führungsschiene 550 oberhalb von einer der Öffnungen 540a–e zuliegen kommt und auf diese Weise die Abgabe einer zu analysierenden Substanz in eine der Öffnungen 540a–e und darauf folgend in einen der einlassseitigen Kopplungsstecker 526 der Trennsäulenmodule 520a–e ermöglicht.
  • Die auslassseitigen Kopplungsstecker 527 der Trennsäulenmodule 520a–e sind im hinteren Teil der Thermokammer 510 mit einer Leitung verbunden, welche zu jeweils einem Detektor (nicht abgebildet) für jedes der Trennsäulenmodule 520a–e führt und die fraktionierten Anteile der zu analysierenden Substanz detektieren kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (23)

  1. Gaschromatographische Analysevorrichtung zur Analyse von Substanzen, umfassend eine gaschromatographische Trennsäule, einen Injektor zum Zuführen einer zu analysierenden Substanz zu der Trennsäule und einen Detektor zum Analysieren von aus der Trennsäule austretenden Substanzanteilen, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennsäule eine mikrotechnologische Trennsäule (150) ist und auf einem mikrotechnologischen Trennsäulenmodul angeordnet ist, das Trennsäulenmodul weiterhin umfassend: – eine Trägerplatte (350), – eine Zuleitungskapillare (130), die an ihrem auslassseitigen Ende mit dem Einlass der Trennsäule verbunden ist und an ihrem einlassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Zuführleitung ausgebildeten Anschluss (131) aufweist, – eine Ableitungskapillare (140), die an ihrem einlassseitigen Ende mit dem Auslass der Trennsäule verbunden ist und an ihrem auslassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Abführleitung ausgebildeten Anschluss (141) aufweist und – eine Heiz- und/oder Kühlvorrichtung (330; 120122) zum Beheizen bzw. Kühlen der Trennsäule, der Zuleitungskapillare und der Ableitungskapillare, und dass das mikrotechnologische Trennsäulenmodul so angeordnet ist, dass der Injektor in das einlassseitige Ende der Zuleitungskapillare des Trennsäulenmoduls eine zu analysierende Substanz injizieren kann.
  2. Analysevorrichtung nach Anspruch 1 zur automatisierten Analyse von Substanzen, umfassend eine Zuführvorrichtung (560) zum Zuführen einer zu analysierenden Substanz zu einer gaschromatographischen Trennsäule, gekennzeichnet durch mehrere Trennsäulenmodule (520a–e), welche so angeordnet sind, dass die Zuführvorrichtung in das einlassseitige Ende der Zuleitungskapillare jedes Trennsäulenmoduls eine zu analysierende Substanz injizieren kann.
  3. Analysevorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen jedes der Trennsäulenmodule unabhängig voneinander steuerbar sind.
  4. Analysevorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine oder mehrere thermische Isolierungslagen, welche die Trennsäulenmodule thermisch voneinander isoliert/isolieren.
  5. Analysevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Trennsäulenmodule unterschiedliche Messbereiche aufweisen, insbesondere Messbereiche mit unterschiedlichen Messauflösungen für übereinstimmende Substanzen oder Messbereiche für unterschiedliche Substanzen.
  6. Analysevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch jeweils eine einzeln steuerbare Kühlungsvorrichtung für jedes der mehreren Trennsäulenmodule, insbesondere einen Ventilator.
  7. Analysevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennsäulenmodule als Einschubkarten zum Einschieben in die Analysevorrichtung ausgebildet sind.
  8. Analysevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen zentralen Detektor, mit dem das auslassseitige Ende der Ableitungskapillare aller Trennsäulenmodule verbunden ist.
  9. Analysevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch jeweils einen Detektor für jedes Trennsäulenmodul, mit dem das auslassseitige Ende der Ableitungskapillare des jeweiligen Trennsäulenmoduls verbunden ist.
  10. Analysevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine zweite Zuführvorrichtung (561) zum Zuführen der zu analysierenden Substanzen zu den Trennsäulenmodulen.
  11. Mikrotechnologisches Trennsäulenmodul für Gaschromatographen, umfassend: – eine Trägerplatte (350), – eine mikrotechnologische Trennsäule (150), – eine Zuleitungskapillare (130), die an ihrem auslassseitigen Ende mit dem Einlass der Trennsäule verbunden ist und die an ihrem einlassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Zuführleitung ausgebildeten Anschluss (131) aufweist, – eine Ableitungskapillare (140), die an ihrem einlassseitigen Ende mit dem Auslass der Trennsäule verbunden ist, und die an ihrem auslassseitigen Ende einen zur Kopplung mit einer Abführleitung ausgebildeten Anschluss (141) aufweist und – eine Heiz- und/oder Kühlvorrichtung (330; 120122) zum Beheizen bzw. Kühlen der Trennsäule, der Zuleitungskapillare und der Ableitungskapillare.
  12. Trennsäulenmodul nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung (330; 120122) zwischen einer ersten Isolierungsschicht (320) und einer mit der Trägerplatte verbundenen und zwischen Trägerplatte und erster Isolierungsschicht angeordneten zweiten Isolierungsschicht (340) angeordnet ist, und dass die mikrotechnologische Trennsäule (150) und/oder die Zuleitungskapillare (130) und/oder die Ableitungskapillare (140) benachbart zur Heiz- und/oder Kühlvorrichtung angeordnet sind/ist.
  13. Trennsäulenmodul nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennsäule, die Zuleitungskapillare und die Ableitungskapillare (410) zwischen der Heiz- und/oder Kühlvorrichtung (430) und der zweiten Isolierungsschicht (440) angeordnet sind.
  14. Trennsäulenmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11–13, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennsäule, die Zuleitungskapillare und die Ableitungskapillare (310) zwischen der Heiz- und/oder Kühlvorrichtung (330) und der ersten Isolierungsschicht (320) angeordnet sind.
  15. Trennsäulenmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11–14, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung einen der Trennsäule zugeordneten Trennsäulen-Heizabschnitt (121) und einen oder mehrere der Zu- und Ableitungskapillare zugeordnete Heizabschnitte (120, 122) umfasst, deren Heiztemperatur getrennt voneinander steuerbar ist.
  16. Trennsäulenmodul nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühlvorrichtung einen der Zuleitungskapillare zugeordneten Zuleitungs-Heizabschnitt (120) und einen der Ableitungskapillare zugeordneten Ableitungs-Heizabschnitt (122) umfasst, deren Heiztemperatur getrennt voneinander steuerbar ist.
  17. Trennsäulenmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11–16, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte eine T-förmige Kontur hat, die Trennsäule am Ende des Längsschenkels angeordnet ist und die Zuleitungskapillare und Ableitungskapillare sich von den gegenüberliegenden Enden des Querschenkels zur Mitte hin erstrecken und sich von dort nach einer Richtungsänderung parallel entlang des Längsschenkels zur Trennsäule erstrecken.
  18. Trennsäulenmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11–16, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte eine V- oder U-förmige Kontur hat, die Trennsäule im Winkel- bzw. Krümmungsbereich des V bzw. U angeordnet ist und die Zuleitungskapillare und Ableitungskapillare sich von den Enden der Schenkel zur Trennsäule erstrecken.
  19. Verwendung eines mikrotechnologischen Trennsäulenmoduls nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11–18 zum Anschluss an einen Injektor und Detektor einer Gaschromatographievorrichtung konventioneller Bauart.
  20. Verwendung eines mikrotechnologischen Trennsäulenmoduls nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11–18 zum Anschluss an einen Autosampler mit einer oder mehreren Zuführvorrichtungen zum Zuführen zu analysierender Substanzen zu mehreren Trennsäulenmodulen.
  21. Verwendung nach Anspruch 20 zur Analyse einer zu analysierenden Substanz in verschiedenen Messauflösungen, indem die Substanz Trennsäulenmodulen im Autosampler zugeführt wird, welche unterschiedliche Messauflösungen aufweisen.
  22. Verwendung nach Anspruch 20 zur parallelen Analyse mehrerer zu analysierender Substanzen, indem jede Substanz einem von mehreren Trennsäulenmodulen im Autosampler zugeführt wird.
  23. Verwendung nach Anspruch 20 zur parallelen Analyse verschiedener Stoffbereiche einer zu analysierenden Substanz, indem die Substanz mehreren Trennsäulenmodulen im Autosampler zugeführt wird, welche ausgebildet sind, um unterschiedliche Stoffbereiche zu analysieren.
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