DE202007006033U1 - Vorrichtung zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen
Personen mit einem einteiligen Grundkörper (12) aus Silikon, Silikonkautschuk
oder einem physiologisch verträglichen
Kunststoff, wobei der Grundkörper
(12) einen zylinderförmigen
ersten Kammerabschnitt (14), dessen Innendurchmesser etwas geringer
oder gleich einem Außendurchmesser
eines Penis des Benutzers ist, einen sich an den ersten Kammerabschnitt
(14) anschließenden
zweiten Kammerabschnitt (16), dessen Innendurchmesser größer ist
als der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts (14) sowie
einen sich an den zweiten Kammerabschnitt (16) anschließenden,
sich vom zweiten Kammerabschnitt (16) weg verjüngenden Trichterabschnitt (18)
mit einem Schlauchanschluss (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Kammerabschnitt (14) von mindestens einem umlaufenden
ring- oder bandförmigen
Halteelement (22) umgeben ist, wobei das Halteelement (22) zumindest
teilweise hohlförmig
zur Aufnahme eines gasförmigen
oder flüssigen Mediums
ausgebildet ist und mindestens eine Ventilvorrichtung (24) zum Anschluss
einer Befüllungs-
und/oder Entleerungsvorrichtung aufweist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen Personen mit einem einteiligen Grundkörper aus Silikon, Silikonkautschuk oder einem physiologisch verträglichen Kunststoff, wobei der Grundkörper einen zylinderförmigen ersten Kammerabschnitt, dessen Innendurchmesser etwas geringer ist als ein Außendurchmesser des Penis des Benutzers, einen sich an den ersten Kammerabschnitt anschließenden zweiten Kammerabschnitt, dessen Innendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts sowie einen sich an den zweiten Kammerabschnitt anschließenden, sich vom zweiten Kammerabschnitt weg verjüngenden Trichterabschnitt mit einem Schlauchanschluss aufweist.
- Eine derartige Vorrichtung ist aus der
DE 201 13 445 U1 bekannt. Im Vergleich zu anderen bekannten Harnableitungsvorrichtungen ist die in derDE 201 13 445 U1 offenbarte Vorrichtung leicht anzubringen und gewährleistet zudem, dass kein Harn austreten kann. Insbesondere die Verwendung eines Siliconkautschuk-Materials im Bereich eines Abschlussabschnitts durch den ein Penis in die Vorrichtung eingeführt wird trägt hierzu bei. Zudem wird ein Blutstau in diesem Bereich vermieden. Aufgrund unterschiedlicher anatomischer Gegebenheiten hat sich jedoch herausgestellt, dass bei einigen Patienten ein sicherer Halt der bekannten Vorrichtung nicht zu 100 % gewährleistet werden konnte. - Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen Personen der eingangs genannten Art bereitzustellen, die einen sicheren Halt an dem Penis des Benutzers gewährleistet.
- Zur Lösung dieser Aufgabe dient eine gattungsgemäße Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen Personen weist einen einteiligen Grundkörper aus Silicon, Siliconkautschuk oder einem physiologisch verträglichen Kunststoff auf, wobei der Grundkörper einen zylinderförmigen ersten Kammerabschnitt, dessen Innendurchmesser etwas geringer oder gleich einem Außendurchmesser eines Penis des Benutzers ist, einen sich an den ersten Kammerabschnitt anschließenden zweiten Kammerabschnitt, dessen Innendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts sowie einen sich an den zweiten Kammerabschnitt anschließenden, sich vom zweiten Kammerabschnitt weg verjüngenden Trichterabschnitt mit einem Schlauchanschluss aufweist. Erfindungsgemäß ist der erste Kammerabschnitt von mindestens einem umlaufenden ring- oder bandförmigen Halteelement umgeben, wobei das Halteelement zumindest teilweise hohlförmig zur Aufnahme eines gasförmigen oder flüssigen Mediums ausgebildet ist und mindestens eine Ventilvorrichtung zum Anschluss einer Befüllungs- und/oder Entleerungsvorrichtung aufweist. Durch das ring- oder bandförmige Halteelement ist ein sicherer Halt der Vorrichtung an dem Penis des Benutzers gewährleistet. Durch eine einfache Befüllung und Entleerung des zumindest teilweise hohlförmig ausgebildeten Halteelements mit dem gasförmigen oder flüssigen Medium ist es dem Benutzer möglich, einerseits relativ einfach die benötigte Haltekraft herzustellen, ohne dass es zu Schmerzen und möglicherweise zu einem Blutstau kommt. Andererseits kann durch die Entleerung des Halteelements die Vorrichtung relativ einfach und schnell abgenommen werden.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht das Halteelement aus Silicon, Siliconkautschuk oder einem physiologisch verträglichen Kunststoff. Durch die Verwendung dieser Materialien ist einerseits eine gute Verträglichkeit, insbesondere Hautverträglichkeit gewährleistet. Zudem sind diese Materialien leicht reinigbar.
- In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Ventilvorrichtung am Umfang des Halteelements ausgebildet. Es ist aber auch möglich, dass die Ventilvorrichtung an einem Ende eines schlauchartigen Elements ausgebildet ist, wobei das Element mit seinem der Ventilvorrichtung gegenüberliegenden Ende am Umfang des Haltelements angeordnet ist. So kann das schlauchartige Element einstückig mit dem Halteelement ausgebildet sein. Zudem ist es möglich, dass die Ventilvorrichtung als Rückschlagventil ausgebildet ist. Durch die Ventilvorrichtung ist eine einfache Befüllung und Entleerung des Halteelementes gewährleistet. Zudem verhindert die Ventilvorrichtung einen ungewollten Ein- und Austritt des gasförmigen oder flüssigen Mediums.
- In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der erste Kammerabschnitt an seinem dem zweiten Kammerabschnitt gegenüberliegenden Ende mindestens eine Dehnlasche auf. Zudem ist es möglich, dass der erste Kammerabschnitt an seinem dem zweiten Kammerabschnitt gegenüberliegenden Ende mindestens eine Befestigungslasche aufweist. Die Dehnlasche und/oder die Befestigungslasche können zudem mindestens eine Verstärkungsrippe oder einen Verstärkungssteg aufweisen. Dabei kann die Verstärkungsrippe oder der Verstärkungssteg einstückig mit dem Grundkörper der Vorrichtung ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, dass die Verstärkungsrippe oder der Verstärkungssteg mit dem Grundkörper der Vorrichtung verklebt und/oder verschweißt ist. Durch die Dehnlaschen ist ein leichtes Anbringen der erfindungsgemäßen Vorrichtung am Penis eines Benutzers gewährleistet. Dabei wird mit jeweils einer Hand eine Dehnzunge ergriffen und der erste Kammerabschnitt soweit auseinandergedehnt, bis der Penis durch den ersten Kammerabschnitt in den Grundkörper der Vorrichtung eingeführt werden kann. Nach dem Einführen werden die Dehnzungen losgelassen, wodurch sich der erste Kammerabschnitt an den Penisschaft harndicht anschmiegt. Bei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Befestigungslasche kann die Vorrichtung an einer Unterhose oder an einem Gürtel befestigt werden. Durch an den Dehnlaschen und/oder der Befestigungslasche angeordnete Verstärkungsrippen oder Verstärkungsstege wird zudem zuverlässig verhindert, dass es zu einem Abreißen oder einem Aufrollen der Dehnungslaschen oder der Befestigungslaschen kommt.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in einem Übergangsbereich zwischen dem ersten Kammerabschnitt und dem zweiten Kammerabschnitt mindestens ein Spül- und Belüftungsanschluss ausgebildet. Dadurch ist es möglich, dass der Grundkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung jederzeit und einfach mittels einer Spülflüssigkeit gereinigt werden kann. Die ebenfalls ausgebildete Belüftungsfunktion erleichtert den Harnabfluss aus der Vorrichtung. In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im Bereich des Trichterabschnitts mindestens ein Verstärkungssteg ausgebildet. Der Verstärkungssteg kann dabei einstückig mit dem Grundkörper ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, dass der Verstärkungssteg mit dem Trichterabschnitt verklebt oder verschweißt ist. Ein in diesem Bereich ausgebildeter Verstärkungssteg verhindert zuverlässig ein Abknicken des Schlauchanschlusses der Vorrichtung und sichert somit den kontinuierlichen Harnabfluss aus der Vorrichtung.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus einem in den folgenden Zeichnungen dargestelltem Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen Personen; -
2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß1 ; und -
3 eine schematische Darstellung eines Halteelements der erfindungsgemäßen Vorrichtung. -
1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung10 zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen Personen. Die Vorrichtung10 besteht dabei aus einem einteiligen Grundkörper12 aus Silicon, Siliconkautschuk oder ei nem physiologisch verträglichen Kunststoff. Man erkennt, dass der Grundkörper12 einen zylinderförmigen ersten Kammerabschnitt14 , dessen Innendurchmesser etwas geringer oder gleich einem Außendurchmesser eines Penis des Benutzers ist, einer sich an den ersten Kammerabschnitt14 anschließenden zweiten Kammerabschnitt16 , dessen Innendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts14 sowie einen sich an den zweiten Kammerabschnitt16 anschließenden, sich vom zweiten Kammerabschnitt16 weg verjüngenden Trichterabschnitt18 mit einem Schlauchanschluss20 aufweist. Der Ausdruck „etwas geringer" ist so auszulegen, dass der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts14 zum Beispiel bei einem Penisdurchmesser von 22 bis 40 mm ungefähr 20 mm beträgt. - Des Weiteren erkennt man, dass der erste Kammerabschnitt
14 von einem umlaufenden ringförmigen Halteelement22 umgeben ist, wobei das Halteelement22 teilweise hohlförmig zur Aufnahme eines gasförmigen oder flüssigen Mediums ausgebildet ist und eine Ventilvorrichtung24 zum Anschluss einer Befüllungs- und Entleerungsvorrichtung (nicht dargestellt) aufweist. Als gasförmiges Medium kann dabei Luft, als flüssiges Medium Wasser verwendet werden. Das Halteelement22 besteht ebenfalls aus Silicon, Siliconkautschuk oder einem physiologisch verträglichen Kunststoff. Die Ventilvorrichtung24 ist an einem Ende28 eines schlauchartigen Elements26 ausgebildet, wobei das Element26 mit seinem der Ventilvorrichtung24 gegenüberliegenden Ende40 am Umfang des Halteelements22 angeordnet und mit diesem gas- oder flüssigkeitsleitend verbunden ist. - Des Weiteren erkennt man, dass der erste Kammerabschnitt
14 an seinem dem zweiten Kammerabschnitt16 gegenüberliegenden Ende zwei Dehnlaschen30 ,32 aufweist. Die Dehnlaschen30 ,32 sind zudem mit jeweils einer Verstärkungsrippe bzw. einem Verstärkungssteg36 versehen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Verstärkungsrippe bzw. der Verstärkungssteg36 sowie die Dehnlaschen30 ,32 einstückig mit dem Grundkörper12 ausgebildet. Es ist aber auch möglich, dass sowohl die Dehnlaschen30 ,32 wie auch die Verstärkungsrippen bzw. Verstärkungsstege36 mit dem Grundkörper12 verklebt und/oder verschweißt sind. Zudem weist der erste Kammerabschnitt14 an seinem dem zweiten Kammerabschnitt16 gegenüberliegenden Ende eine Befestigungslasche34 mit einer Öse38 auf. Auch die Befestigungslasche34 ist mittels einer Verstärkungsrippe bzw. einem Verstär kungssteg36 mit dem Grundkörper12 verbunden. Mit Hilfe der Befestigungslasche34 und der ausgebildeten Öse38 kann die Vorrichtung10 an einem Gürtel oder dergleichen befestigt werden. Anstelle der Öse38 kann natürlich auch eine andere Befestigungsvorrichtung, wie zum Beispiel ein Klettband, Drückknöpfe an der Befestigungslasche34 angebracht werden. - Des Weiteren erkennt man, dass in einem Übergangsbereich
42 zwischen dem ersten Kammerabschnitt14 und dem zweiten Kammerabschnitt16 ein Spül- und Belüftungsanschluss44 ausgebildet ist. - Zur bestimmungsgemäßen Anbringung der Vorrichtung
10 auf dem Penis eines Benutzers werden die Dehnlaschen30 ,32 ergriffen und radial zur Mittelachse des Grundkörpers12 nach außen gezogen, wodurch sich der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts14 soweit vergrößert, dass der Penis in die Vorrichtung10 bzw. den Grundkörper12 eingeführt werden kann. Anschließend werden die Dehnlaschen30 ,32 losgelassen, wodurch sich der erste Kammerabschnitt14 an den Penis mit Druck anschmiegt, so dass ein Austritt von Harn über den ersten Kammerabschnitt14 verhindert wird. Gleichzeitig ist die Druckkraft so ausgelegt, dass kein Blutstau im Penis auftritt. - Die Dimensionen der Vorrichtung
10 können abhängig von der jeweiligen Größe des Penis eines Benutzers ausgelegt werden. Bei einer für den durchschnittlichen Benutzer ausgelegten Vorrichtung10 beträgt der Innendurchmesser des zweiten Kammerabschnitts16 ungefähr 35 bis 45 mm. Der erste Kammerabschnitt14 hat gemäß dieser Ausführungsform einen Innendurchmesser von ungefähr 20 mm und einen Außendurchmesser von ungefähr 21 mm. -
2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung10 gemäß1 . Man erkennt deutlich den Aufbau des Grundkörpers12 bestehend aus dem ersten Kammerabschnitt14 , dem zweiten Kammerabschnitt16 und dem Trichterabschnitt18 mit dem Schlauchanschluss20 . Des Weiteren sind deutlich die Verstärkungsrippen36 ,46 zu erkennen. Auch die Anordnung und Ausgestaltung des Halteelements22 und der damit über das schlauchförmige Element26 verbundene Ventilelement24 ist dargestellt. -
3 zeigt eine schematische Darstellung des Halteelements22 der Vorrichtung10 . Man erkennt, dass die Ventilvorrichtung24 über das schlauchartige Element26 mit einem Hohlraum48 des Halteelements22 gas- und flüssigkeitsleitend verbunden ist. An die Ventilvorrichtung24 kann eine spritzenartige Vorrichtung angeschlossen werden, die zur Befüllung und Entleerung des Halteelements mit dem gasförmigen oder flüssigen Medium dient.
Claims (15)
- Vorrichtung zur Ableitung von unkontrolliertem Harnabgang bei männlichen Personen mit einem einteiligen Grundkörper (
12 ) aus Silikon, Silikonkautschuk oder einem physiologisch verträglichen Kunststoff, wobei der Grundkörper (12 ) einen zylinderförmigen ersten Kammerabschnitt (14 ), dessen Innendurchmesser etwas geringer oder gleich einem Außendurchmesser eines Penis des Benutzers ist, einen sich an den ersten Kammerabschnitt (14 ) anschließenden zweiten Kammerabschnitt (16 ), dessen Innendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser des ersten Kammerabschnitts (14 ) sowie einen sich an den zweiten Kammerabschnitt (16 ) anschließenden, sich vom zweiten Kammerabschnitt (16 ) weg verjüngenden Trichterabschnitt (18 ) mit einem Schlauchanschluss (20 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kammerabschnitt (14 ) von mindestens einem umlaufenden ring- oder bandförmigen Halteelement (22 ) umgeben ist, wobei das Halteelement (22 ) zumindest teilweise hohlförmig zur Aufnahme eines gasförmigen oder flüssigen Mediums ausgebildet ist und mindestens eine Ventilvorrichtung (24 ) zum Anschluss einer Befüllungs- und/oder Entleerungsvorrichtung aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (
22 ) aus Silikon, Silikonkautschuk oder einem physiologisch verträglichen Kunststoff besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilvorrichtung (
24 ) am Umfang des Halteelements (22 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilvorrichtung (
24 ) an einem Ende (28 ) eines schlauchartigen Elementes (26 ) ausgebildet ist, wobei das Element (26 ) mit seinem der Ventilvorrichtung (24 ) gegenüberliegenden Ende (40 ) am Umfang des Halteelements (22 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das schlauchartige Element (
26 ) einstückig mit dem Halteelement (22 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilvorrichtung (
24 ) ein als Rückschlagventil ausgebildetes Ventil umfasst. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kammerabschnitt (
14 ) an seinem dem zweiten Kammerabschnitt (16 ) gegenüberliegenden Ende mindestens eine Dehnlasche (30 ,32 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kammerabschnitt (
14 ) an seinem dem zweiten Kammerabschnitt (16 ) gegenüberliegenden Ende mindestens eine Befestigungslasche (34 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dehnlasche (
30 ,32 ) und/oder die Befestigungslasche (34 ) mindestens eine Verstärkungsrippe oder einen Verstärkungssteg (36 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dehnlasche (
30 ,32 ) und/oder die Befestigungslasche (34 ) und/oder die Verstärkungsrippe oder der Verstärkungssteg (36 ) einstückig mit dem Grundkörper (12 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dehnlasche (
30 ,32 ) und/oder die Befestigungslasche (34 ) und/oder die Verstärkungsrippe oder der Verstärkungssteg (36 ) mit dem Grundkörper (12 ) verklebt und/oder verschweißt ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Übergangsbereich (
42 ) zwischen dem ersten Kammerabschnitt (14 ) und dem zweiten Kammerabschnitt (16 ) mindestens ein Spül- und Belüftungsanschluss (44 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Trichterabschnitts (
18 ) mindestens ein Verstärkungssteg (46 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungssteg (
46 ) einstückig mit dem Grundkörper (12 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungssteg (
46 ) mit dem Trichterabschnitt (18 ) verklebt oder verschweißt ist.
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