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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kommissionieren
von Waren jedweder Art, mit einem Gehäuse zur Halterung einer Kommissionierliste
umfassend diverse in Zeilen und Spalten angeordnete Auftragsinhalte.
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Kommissionierung
ist das Zusammenstellen von bestimmten Teilmengen (Artikeln) aus
einer gewöhnlich
in Lagern bereitgestellten Gesamtmenge (Sortiment) aufgrund eines
Auftrages. Dabei kann es sich um einen Kundenauftrag oder auch um
einen Produktionsauftrag handeln. Zur Vermeidung unnötiger Wegezeiten
wird nicht jeder Auftrag einzeln abgearbeitet sondern es werden
Wege und Volumen optimierte Kommissioniertouren für mehrere
Kunden zusammengestellt. Im Ergebnis der gewöhnlich EDV-unterstützten Kommissionierung
werden sog. Kommissionierlisten erstellt, welche diverse in Zeilen und
Spalten angeordnete Auftragsinhalte, insb. Lagerplatz, Artikelnummer
und Menge, umfassen. Der Mitarbeiter, der den Auftrag abarbeitet,
wird als Kommissionierer oder Picker bzw. Greifer bezeichnet. Die Tour
selbst erfolgt entweder zu Fuß mit
einem Kommissionierwagen oder mit einem batteriebetriebenen Kommissionierfahrzeug.
In beiden Fällen
wird die gelistete Ware in die Sektionen oder Boxen des Kommissionierwagens
befüllt,
die jeweils bestimmten Kunden zugeordnet sind.
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Von
der Kommissionierzeit hängt
es entscheidend ab, wie schnell ein Kunde oder eine Produktionsabteilung
die gewünschten
Artikel bzw. Materialien erhält.
Von höchster
Bedeutung ist auch, dass möglicht
eine Qualität
der Kommissionierung von 100% erreicht wird; d.h. dass keine Kommissionierfehler
vorkommen. Die eigentliche Kommissionierung setzt sich hauptsächlich aus
der Wegezeit, der Identifikationszeit und der eigentlichen Greifzeit zusammen
(plus ggf. Rüsten
des Wagens, Pausen, Abgeben des Wagens, etc.):
Dabei hat die
Wegzeit, unter welcher die Zeit zur Erreichung aller im Rahmen eines
Auftrages anzulaufenden Positionen/Orte verstanden wird, den größten Anteil
an der Kommissionierzeit.
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Die
Identifikationszeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Kommissionierer
seine Lauf- oder Fahrgeschwindigkeit reduziert, um den nächsten Lagerplatz
zu identifizieren und endet, wenn er diesen eindeutig gefunden hat.
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Dann
erfolgt das Greifen der Ware und das Einlegen in die Auftragsbox
oder vorgesehene Sektion des Kommissionierwagens.
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Innerhalb
der Logistik der Lagerabwicklung wird vor allem unterscheiden, ob
die Kommissionierung durch einen hohen Aufwand an Technik und Investitionen
erfolgt oder ob die konventionelle und flexible Abwicklung „Mann-zu-Ware" gewählt wird.
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Große Lager
von z.B. Versandhäusern
wie Quelle etc. kommen ohne automatisierte Warenbereitstellungssysteme
wie z.B. das Automatische Kleinteilelager (AKL) und Förderbandsysteme
nicht mehr aus, um ein Artikelspektrum von häufig mehr als 100.000 Typ Teilenummern
und tägliche
Auftragspositionen von mitunter noch mehr Positionen bearbeiten
zu können.
Eine weitere Optionen, mit einem verhältnismäßig hohen technischen Aufwand
die Aufträge
abzuarbeiten, ist die sog. „Pick-to-Light"-Abwicklung, bei
welcher sich gewöhnlich
an jedem Lagerfach eine Signallampe mit einem Ziffern- oder auch
alphanumerischen Display, sowie mindestens einer Quittierungstaste
und evtl. Eingabe- bzw. Korrekturtasten befinden.
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Die
beispielhaft genannten hoch-technisierten Systeme erfordern jedoch
einen nicht unerheblichen Investitionsaufwand und stellen komplexe
Anforderungen an deren Betrieb. Solche Systeme unterliegen auch
der Problematik der sog. „technischen Kapazitätsgrenze": Liegt der Auftragseingang
nämlich
nach einiger Zeit höher
als das technische Systeme zu leisten vermag, können die Aufträge nicht mehr
zeitgerecht beliefert werden. Fällt
der Auftragseingang andererseits stark ab, entstehen sog. Remanenzkosten;
d.h. die hohen Investitionskosten sind durch bei zu geringen Ausbringungen
nicht mehr abgedeckt.
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Die
dargelegten Gründe
machen verständlich,
warum auch heute noch der weitaus größte Teil der Lager „konventionell" mit der „Mann-zu-Ware"-Abwicklung betrieben
werden. Dieses System ist wesentlich flexibler als fest installierte
Automatismen. Insbesondere lassen sich Auftragsspitzen durch kurzfristig
bereitgestellte Mitarbeiter auffangen, was einen deutlichen Vorteil
zu den technischen Lösungen
mit einer maximal möglichen
Ausbringung bedeutet.
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Ganz
entscheidend jedoch ist, wie gut der Kommissionierer hier zu dem
nächsten
Lagerplatz geführt
bzw. mit welchem Kommissioniermedium (Kommissionierliste, Funkterminal,
Sprachkommunikation, etc.) er unterstützt wird. Für die Führung der „Mann-zu-Ware"-Abwicklung stehen
heutzutage optional hauptsächlich
folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- – der
klassische Pickzettel, auch Pickliste oder Kommissionierliste genannt;
- – funkgesteuert über ein
von Hand gehaltenes Terminal;
- – funkgesteuert über ein
am Kommissionierfahrzeug fest installierten Bildschirm bzw. Terminal;
- – funkgesteuert über einen
Hand- oder Finger-Scanner; oder
- – sprachdialoggeführt mittels
der sog. „Pick-to-Voice"-Abwicklung.
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Im
Einzelnen: Anhand des Pickzettels, der insb. Lagerplatz, Artikelnummer
und Menge enthält, entnimmt
der Kommissionierer die angegebene Menge und hakt diese dann ab.
Die Rückmeldung
an ein Lagerverwaltungssystem erfolgt nach Abarbeiten des Zettels.
Aufgrund kaum anfallender Investitionskosten und der hoch-flexiblen
Handhabbarkeit ist der Pickzettel innerhalb der „Mann-zu-Ware"- Abwicklung auch heute noch die mit Abstand
am häufigste
angewandte Art der Kommissionierung.
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Die
Handhabung einer Pickliste ist zwar einfach und preiswert, hat aber
wesentliche Nachteile für
den Kommissionierer, insbesondere bezüglich Lesekonzentration und
Identifikation: „wo
bin ich auf der Liste"; „wo habe
ich die Liste hingelegt",
etc. Um abzugleichen, was kommissioniert ist, muss der Kommissionierer
die kommissionierte Position abhaken. Dabei wird evtl. der Haken
undeutlich zwischen 2 Zeilen angebracht oder es wird vergessen den
Haken anzubringen etc. Mit anderen Worten: der ergonomische Ablauf
einer Kommissionierung mittels klassischem Pickzettel birgt mannigfache
Risiken insb. aufgrund von Lese- und Identifikationsfehler und kann
insoweit nicht als zufrieden stellend bezeichnet werden.
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Dieser
Nachteil hat dazu geführt,
dass für
die „Mann-zu-Ware"-Abwicklung alternative
oder kumulative Hilfsmittel, vor allem die Übermittlung der Kommissionierdaten
mit Funk auf Terminals, entwickelt wurden.
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Bei
der Übermittlung
von Kommissionierdaten per Funk auf ein Terminal werden zu kommissionierende
Auftragsinhalte auf einem Display angezeigt. Dabei lassen sich entnommene
Artikel auf dem Terminal ebenso bestätigen wie Fehlmengen eingegeben
werden können.
Durch die zumeist direkte Verbindung des Terminals zu einem Lagerverwaltungssystem
kann der aktuelle Status quo der Kommissionierung laufend verfolgt
werden; die Bestandsdaten werden somit on-line aktualisiert.
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Der
wesentliche Vorteil der Kommissionierung per Funk ist, dass die
als nächstes
zu kommissionierende Position eindeutig angezeigt wird. Eine Verwechslung,
ein Auslassen einer Position wie beim klassischen Pickzettel ist
weitgehend ausgeschlossen. Bei den handgehaltenen Terminals muss
jedoch der wesentliche Nachteil in Kauf genommen werden, dass hier
ein ständiger
Wechsel mit „Terminal
in die Hand nehmen um Informationen zu lesen", „Terminal weglegen" „Terminal zur Überprüfung des
Lagerplatzes in die Hand nehmen" „Zum Greifen
der Kommission wieder weglegen" stattfindet.
Es weiterer wesentlicher Nachteil sind auch die hohen Investitionskosten
(Funkausleuchtung des Lagers, teure Funk Terminals, spezielle Software,
etc.) zu nennen.
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Ergonomisch
vorteilhafter sind fest installierte per Funk angesteuerte Terminals.
Hier hat der Kommissionierer immer „in Sicht", was er als nächstes zu kommissionieren hat.
Aber auch hier sind die hohen Investitionskosten, die noch über denen
der handgehaltenen Terminals liegen, oft ein Grund, dass sich diese
Investition auf Kosten-Nutzen Basis nicht rechnet.
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In
letzter Zeit wird verstärkt
die Kommissionierung mittels Pick-by-Voice (bzw. Pick-to-Voice, Pick-2-Voice,
Voice Picking) vorgenommen. Anstatt ausgedruckter Kommissionierlisten
oder Datenfunkterminals arbeitet der Kommissionierer mit einem Headset,
welches entweder an einen handelsüblichen Pocket-PC oder einem
eigens dafür
konstruiertem Gerät
angeschlossen ist. Die Aufträge
werden vom Lagerverwaltungssystem mittels Funk an den Kommissionierer
gesendet. Die erste Sprachausgabe umfasst das Regal von dem Waren
entnommen werden sollen. Ist der Kommissionierer dort angelangt
nennt er eine/einen am Regal angebrachte Prüfziffer oder -buchstaben, die
es dem System erlaubt eine Überprüfung vorzunehmen.
Wurde die richtige Prüfziffer
genannt, wird der Kommissionierer angewiesen, wie viele Einheiten
er aus dem Regal entnehmen soll. Nach Entnahme quittiert der Kommissionierer
diesen Vorgang mittels Schlüsselwörtern die
vom Rechner mittels Spracherkennung verstanden werden. Vorteile
wie Hände
und Augen frei beim Kommissionieren, weniger Fehler als bei Kommissionierung
mittels Pickzettel, höhere
Kommissionierleistung und Eignung bei variablen Situationen z.B.
Retouren stehen insb. nur noch eingeschränkte Kommunikation zwischen
Kommissionierern als Nachteil gegenüber.
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Dieses
System wurde vor allem als Antwort zu den Nachteilen der handbetriebenen
Terminals entwickelt. Wie dargelegt, entfällt hier das Problem des Aufnehmens
und Weglegens des Terminals. Dafür
können
bei einem Sprachkommunikations-System die üblichen Kommunikationsprobleme
auftreten. So kann zum Beispiel bei einem Kommissionierbefehl: „gehe zu
Gang 5, Sektion 4, zu dem Kommissionierplatz Reihe 5 und Zeile 7" – auch wenn dieser während des
Anfahrens in Teilen erfolgen sollte – der Kommissionierer nicht
alles richtig erfassen und/oder verstehen. Er muss dann selbst antworten
und um Wiederholung der Angabe/n bitten. Insbesondere aber erfordert
der ständige
Sprachdialog gegenüber einer
optischen Anzeige einer Instruktion eine hohe Konzentration und
führt zu
Ermüdungen
und somit zu einem Nachlassen der Leistung.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine gleichermaßen preiswerte wie zuverlässige Vorrichtung zum Kommissionieren
von Waren jedweder Art bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Kommissionieren mit den
Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander
eingesetzt werden können,
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kommissionieren von Waren jedweder Art zeichnet sich dadurch
aus, dass im Gehäuse
der Vorrichtung je Zeile wenigstens ein ansteuerbares optisches
Anzeigeelement angeordnet ist. Mittels des wenigstens einen Anzeigeelementes
können
vorteilhaft eine zur Kommissionierung anstehende Zeile oder bereits kommissionierte
Zeilen optisch markiert werden. Obwohl die erfindungsgemäße Vorrichtung
auf nichtelektronische und insoweit klassische Kommissionierlisten
umfassend diverse in Zeilen und Spalten angeordnete Auftragsinhalte
zurückgreift,
weist sie eine ansonsten nur mit elektronischen Bildschirmgeräten vergleichbare
Anzeigegüte
auf, wobei sie zugleich deut lich preiswerter in Anschaffung, Wartung
und Unterhalt als Bildschirmgeräte
oder anderen im Stand der Technik bekannte Lösungen ist.
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Zwecks
verbesserter Markierung einer zur Kommissionierung anstehenden Zeile
und/oder Markierung einer bereits kommissionierten Zeile sind in jeder
Zeile mindestens zwei, vorzugsweise drei, ansteuerbare optische
Anzeigeelemente angeordnet, wobei bei drei Anzeigeelementen vorzugsweise
das dritte Anzeigeelement der optischen Bestätigung der zuvor vorgenommenen
Kommissionierungen dient.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind je Zeile zwei optische Anzeigeelemente synchron ansteuerbar,
was ein versehentliches optisches Verrutschen in den Zeilen zu Vermeiden
hilft und damit eine eindeutige Identifikation aller relevanten
Kommissionierinformationen zum Vorteil hat.
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Zweckmäßiger Weise
sind die Anzeigeelemente aus sog. Light Emitting Dioden (LEDs) und/oder
Laser-Dioden gebildet, wobei im Gehäuse zwischen Lichtquelle (Dioden)
und Anzeigeebene ggf. je ein Lichtleiter, insbesondere ein Bauteil
aus Kunststoff oder Glasfaser, vorgesehen sein kann, was vorteilhaft
eine flexible Anordnung der Dioden unabhängig von der Anzeigeebene ermöglicht.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist zur Ansteuerung der optischen Anzeigeelemente wenigstens ein Bedienelement
vorgesehen.
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Insbesondere
ist zur Aktivierung des/der Anzeigeelemente/s der ersten zu kommissionierenden Zeile
eine Starttaste, beispielsweise ein Ein-Aus-Schalter, vorgesehen.
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Des
Weiteren kann eine Bestätigungstaste zur
Bestätigung
der pro Zeile erfolgten Kommissionierung vorgesehen sein. Mit der
Bestätigungstaste lässt sich
eine durchgeführte
Kommissionierung optisch bestätigen
und zugleich die folgende dann zur Kommissionierung anstehende Zeile
anzeigen. Dies gewährleistet
vorteilhaft eine eindeutige Anzeige des aktuellen Status quo der
abzuarbeitenden Kommissionierung.
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Darüber hinaus
kann wenigstens eine Taste zur Änderung
und/oder Korrektur der zu kommissionierenden Zeilen vorgesehen sein.
Bewährt
hat sich insbesondere die Bereitstellung einer Vor- und einer Zurücktaste,
die dem Kommissionierer in eine Zeile führen, die er z.B. korrigierend
angezeigt haben will. Auch erlauben Vor- und Zurücktasten vorteilhaft einem
Kommissionierer auf eine andere als die zunächst zu kommissionierende Zeile
zu gehen, was insbesondere immer dann zweckmäßig ist, wenn der als nächste zu
kommissionierende Platz zum Beispiel räumlich belegt oder anderweitig
nicht für
einen Kommissioniervorgang zur Verfügung steht.
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Schließlich kann
eine Taste zur Stornierung einer zuvor vorgenommenen Funktion vorgesehen sein,
welche vorteilhaft eine fehlerhafte Bedienung beseitigt. Beispielsweise
könnte
durch zwei-maliges Drücken
auf die nächste
Zeile die versehentlich erfolgte Quittierung einer Zeile rückgängig gemacht werden.
Vorgenannte Tasten können
in jedweder bekannten Weise ausgebildet sein. Besonders bewährt haben
sich jedoch insbesondere als Niederhub-, Folien- oder als sog. SMD-Taster
ausgebildete Tasten.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
erfolgt die Energieversorgung der Vorrichtung netztunabhängig. Insbesondere
können
hierfür
Batterien oder Akkumulatoren vorgesehen sein, welche ggf. über einen
vorrichtungsseitigen Anschluss und/oder vorzugsweise mittels gesonderter
Ladevorrichtungen wieder aufladbar sind.
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Vorrichtung
nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Steuer- und/oder Speichermittel vorgesehen
sind, wobei letztere bevorzugt zumindest den jeweilig abkommissionierten
Status quo abspeichern. Dies hat insbe sondere zum Vorteil, dass
nach einem zeitweiligen Abbrach der Energieversorgung Informationen
erhalten und abrufbar bleiben.
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Zweckmäßiger Weise
ist wenigstens ein Datenübertragsmittel
vorgesehen, mit welchem z.B. die im Speichermittel abgespeicherten
oder andere Kommissionier-Daten
in ein zentrales EDV-System eingelesenen werden können. Das
wenigstens eine Datenübertragungsmittel
kann auch zur Kommunikation mit einem Scanmittel dienen. Die Kommunikation
zwischen Vorrichtung und einem Scanner kann insb. unmittelbar und/oder
mittelbar über
das zentrale EDV-System erfolgen. Bewährt haben sich hierbei gleichermaßen drahtgebundene
wie drahtlose, also funk- oder
lichtgestützte,
Interfaces insb. auf Basis der blue tooth-Technik.
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Schlussendlich
kann an der Vorrichtung wenigstens ein Griffelement angeordnet sein,
mit welchen die Vorrichtung leicht in die Hand genommen und/oder
an einem Arbeitsgürtel
eingehängt
werden kann.
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Alternativ
oder kumulativ hierzu kann die Vorrichtung Teil eines Kommissionierwagens
sein, so dass sie vorteilhaft immer „in Sicht" des Kommissionierers verbleibt.
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Die
vorliegende Erfindung eignet sich insbesondere für aus handelsüblichem
Papier gefertigte Kommissionierlisten, da ein z.B. 80 g/qm schweres Papier
regelmäßig eine
gewöhnliche
Transluzenz und damit eine hinreichend gute Lichtdurchlässigkeit für die Anzeigeelemente
aufweist. Gleichermaßen eignet
sich die vorliegende Erfindung auch für speziell gefertigte Kommissionierliste,
in welchen z.B. Durchbrüche
korrespondierend zu den in der Vorrichtung angeordneten Anzeigeelementen
angeordnet sind. Gleichermaßen
eignet sich die vorliegende Erfindung für Kommissionierlisten, welche
zumindest in den zu den in der Vorrichtung angeordneten Anzeigeelementen
korrespondierenden Bereichen aus einem transparenten oder transluzenten
Material gefertigt sind. Als transparente oder transluzente Materialien kommen
insbesondere Kunststofffolien in Frage; darüber hinaus neben gewöhnlichem
auch spezielles transluzentes Papier. In allen Fällen jedoch wird ein Nutzer
bei Verwendung vorgenannter Kommissionierlisten in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung derart
vorteilhaft optisch durch die Zeilen der Kommissionierliste geführt, wie
dies bislang nur mit kostenintensiven bildschirmgestützten und/oder
mit anderen elektronischen Hilfsmitteln ausgestatteten Systemen
möglich
war.
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Zusätzliche
Einzelheiten und weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend
beispielhaft an Hand einiger Ausführungsbeispiele und in Verbindung
mit der beigefügten
Zeichnung beschrieben.
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Darin
zeigen schematisch:
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer perspektivischen Vorderansicht;
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2 eine
mit Anzeigeelementen bestückte Platine
für die
Vorrichtung gemäß 1;
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3 ausschnittsweise
eine Kommissionierliste zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäß 1;
und
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4a bis
g den beispielhaften Ablauf einer mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
durchgeführten
Kommissioniertour.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche
oder vergleichbare Komponenten.
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1 zeigt
in einer perspektivischen Vorderansicht beispielhaft eine Vorrichtung 10 nach
der Erfindung zum Kommissionieren von Waren jedweder Art. Die Vor richtung 10 weist
ein Gehäuse 11 auf
zur Halterung einer Kommissionierliste 40, wie diese beispielhaft
in 3 dargestellt ist. Als Haltemittel für derartige
Kommissionierlisten 40 kann am Gehäuse 11 ein Klemmbügel 12 und/oder
weitere Fixiermittel 13 vorgesehen sein. Deutlich erkennbar
ist auch, wie im Gehäuse 11 der
Vorrichtung 10 je Zeile 41 drei Aufnahmen 14 für ansteuerbare
optische Anzeigeelemente 21, 22, 23 vorbereitet
sind.
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Wie
in 2 dargestellt, sind die Anzeigeelemente 21, 22, 23 zweckmäßiger Weise
Teil einer Platine 20, welche neben anderen Schaltungsteilen, Widerständen und
dergleichen (nicht dargestellt) insbesondere einen Mikro Controller 24 oder
anderen Logikbaustein für
die Ansteuerung der optischen Anzeigeelemente 21, 22, 23 und
die Abspeicherung des jeweilig abkommissionierten Status quo trägt. Die Platine 20 lässt sich,
ggf. gestützt
durch eine Trägerplatte
(ebenfalls nicht dargestellt), dergestalt in das Gehäuse 11 der
Vorrichtung 10 einbringen, dass die auf der Platine 20 angeordneten
optischen Anzeigeelemente 21, 22, 23 zu
den im Gehäuse 10 bereiteten
Aufnahmen 14 korrespondieren. Die Stormversorgung der Platine 20 erfolgt
vorzugsweise netztungebunden über
ein Akku-Pack 25, welches von außen zugänglich ist. Um mit einem geladenen
Akku-Pack 25 zumindest eine volle Arbeitsschicht von gewöhnlich acht
Stunden arbeiten zu können,
empfiehlt sich die Verwendung von Anzeigeelementen wie insb. LEDs
oder Laser-Dioden 21, 22, 23; welche mit
niedrigen Stromaufnahmen auskommen. Anders als Glühlampen
sind Leuchtdioden nämlich
keine Temperaturstrahler, sondern emittieren Licht in einem begrenzten
Spektralbereich – das
Licht ist nahezu monochrom. Deshalb ist der Einsatz insb. verschiedenfarbiger
LEDs in Signalanlagen wie der vorliegenden Vorrichtung im Vergleich
zu anderen Lichtquellen, bei denen Farbfilter den größten Teil
des Spektrums herausfiltern, besonders effektiv.
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Wie
in 1 gezeigt, kann über den Aufnahmen 14 für die Anzeigeelemente 21, 22, 23 insb.
zur Vermeidung von Defokusierungen ein transparenter Schutz, insbesondere
eine Kunststoffabdeckung 15, vorgesehen sein. Weiterhin
ist erkenn bar, wie zwecks Steuerung der optischen Anzeigeelemente 21, 22, 23 Bedienelemente 30, 31, 32, 33 vorgesehen
sind. So ist zur Aktivierung der Anzeigeelemente 21, 22, 23 der
ersten zu kommissionierenden Zeile 41 eine Starttaste 30 vorgesehen.
Des Weiteren ist eine Bestätigungstaste 31 zur
Bestätigung
der pro Zeile 41 erfolgten Kommissionierung vorgesehen, mit
welcher sich eine durchgeführte
Kommissionierung optisch bestätigen
und zugleich die folgende dann zur Kommissionierung anstehende Zeile 41 anzeigen
lässt.
Darüber
hinaus sind Tasten 32 zur Änderung und/oder Korrektur
der zu kommissionierenden Zeilen 41 vorgesehen. Bewährt hat
sich insbesondere die Bereitstellung einer Vor- 32a und
einer Zurücktaste 32b,
die dem Kommissionierer in eine Zeile 41 führen, die
er z.B. korrigierend angezeigt haben will. Auch erlauben Vor- 32a und
Zurücktasten 32b vorteilhaft
einem Kommissionierer auf eine andere als die zunächst zu
kommissionierende Zeile 41 zu gehen, was insbesondere immer
dann zweckmäßig ist,
wenn der als nächste
zu kommissionierende Platz zum Beispiel räumlich belegt oder anderweitig nicht
für einen
Kommissioniervorgang zur Verfügung steht.
Schließlich
kann des vorkommen, dass der Kommissionierer Eingaben zurücknehmen
will. Hierfür
ist eine Taste 33 zur Stornierung, welche zuvor eingegebene
Funktionen zurücksetzt.
Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Möglichkeit auf z.B. max. 3 Funktionen
beschränkt
sein. Vorgenannte Tasten 30, 31, 32, 33 können in
jedweder bekannten Weise ausgebildet und zusätzlich auch mit akustischen
Signalen oder Tönen
hinterlegt sein. Für
die vorliegende Anwendung haben sich insbesondere als Niederhub-,
Folien- oder als oberflächenmontierbarer
SMD-Taster ausgebildete
Tasten 30, 31, 32, 33 bewährt, welche
sich durch gutes taktiles Verhalten auszeichnen.
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3 zeigt
ausschnittsweise eine Kommissionierliste 40 zur Verwendung
in einer Vorrichtung 10 gemäß 1, bei welcher
jedoch die wesentlichen Nachteile bisheriger Picklisten entfallen.
Dabei kann es sich um eine „klassische", aus handelsüblichem
Papier gefertigte Kommissionierliste 40 handeln, welches
bei einem üblichen
Gewicht von z.B. 80 g/qm regelmäßig eine
gewöhnliche
Transluzenz und damit ein hinreichend gutes Durchscheinen des Lichts
der Anzeigeelemente 21, 22, 23 gestattet.
Insbesondere bei schwererem oder weniger transluzenten Papier können in
der Kommissionsliste 40 Durchbrüche 44 korrespondierend
zu den in der Vorrichtung 10 angeordneten Anzeigeelementen 21, 22, 23 eingebracht
sein, welche eine optisch geführte
Anzeige gestatten. Alternativ oder kumulativ können auch Kommissionierlisten 40 zum
Einsatz kommen, welche zumindest in den zu den in der Vorrichtung 10 angeordneten
Anzeigeelementen 21, 22, 23 korrespondierenden
Bereichen aus einem transparenten oder transluzenten Material gefertigt
sind. Als transparente oder transluzente Materialien kommen insbesondere
Kunststofffolien in Frage; darüber
hinaus neben gewöhnlichem
auch spezielles transluzentes Papier. In allen Fällen jedoch wird ein Nutzer
bei Verwendung vorgenannter Kommissionierlisten 40 in einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 derart
vorteilhaft optisch durch die Zeilen 41 der Kommissionierliste 40 geführt, wie
dies bislang nur bei kostenintensiven bildschirm-gestützten und/oder
mit anderen elektronischen Hilfsmitteln ausgestatteten Systemen möglich war.
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4a bis
g zeigen den beispielhaften Ablauf einer mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 durchgeführten Kommissioniertour.
Mittels einer Starttaste 30 (vgl. zu den folgenden Tastenangaben nur 1),
beispielsweise ein Ein-Aus-Schalter und/oder
ein „zurück-zur-Zeile-1-Taster", werden zwei synchron
arbeitende Anzeigeelemente 21 und 22 der ersten
zu kommissionierenden Zeile 41a aktiviert (4a).
Ein Druck auf die Bestätigungstaste 31 bestätigt die
erfolgte Kommissionierung über
ein drittes Anzeigeelement 23 in der ersten, abkommissionierten
Zeile 41a. Zugleich werden die beiden zuvor leuchtenden
Anzeigeelemente 21 und 22 ausgeschaltet und stattdessen
die als nächstes
zu kommissionierende Zeile 41b angeleuchtet (4b).
Nach erfolgter Abarbeitung auch der zweiten Zeile 41b bestätigt ein
weiterer Druck auf die Bestätigungstaste 31,
dass die zweite Zeile 41b ebenfalls „gepickt" ist, was wiederum durch ein drittes
in dieser Zeile 41b angeordnetes Anzeigeelement 23 angezeigt
wird. Zugleich wird wiederum über
zwei synchron arbeitende Anzeigeelemente 21 und 22 der
nächsten
Zeile 41c diese als Kommissionierung anstehend angezeigt
und die zuvor leuchtenden Zeilenelemente 21 und 22 ausgeschaltet
(4c). Stellt der Kommissio nierer auf seiner Tour
nun fest, das der nächste
Lagerplatz gerade belegt ist, so kann er mit Bedienung einer Vortaste 32a die
eigentlich anstehende Zeile 41d überspringen und auf den nächsten freien
zu kommissionierenden Platz gehen, also z.B. sich die übernächste Zeile 41e als
aktiv anzeigen lassen, wobei zugleich die zuvor leuchten Zeilenelemente 21 und 22 wieder
erlöschen
(4d). Ist die vorgezogene Zeile 41e abgearbeitet,
sorgt ein Druck auf die Bestätigungstaste 31,
dass die abgearbeitete Zeile 41e als „gepickt" angezeigt wird, und die zuvor übersprungene
Zeile 41d angeleuchtet wird (4e).
Ist auch der Auftrag dieser Zeile 41d abgearbeitet, wird die
nächste,
noch nicht abgearbeitete, zu kommissionierende Zeile 41f angeleuchtet
(4f). Sind am Ende alle Aufträge abgearbeitet, so leuchten
in jeder Zeile 41a, 41b, ... nur noch die dritten
Anzeigeelemente 23 in der rechten Spalte (4g). Über den Starttaster 30 kann
dann die erste Zeile 41 einer neu obenauf gelegten Liste 40 angeleuchtet
und wie zuvor beschreiben abgearbeitet werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 10 ist vorzugsweise
an einem üblichen
Kommissionierwagen angeordnet, lässt
sich aber auch „am
Mann" mitführen, wozu
ein ergonomisch ausgewogenes Griffelement vorgesehen sein kann.
Sie ist denkbar preisgünstig
und in jedem bestehenden Lager einführbar. Insbesondere aber kommt
die vorliegende Erfindung vorteilhaft ohne aufwendige und teure
Displayanschaffungen und Funkinstallationen oder dergleichen aus,
obwohl sie eine vergleichbar gute Wegführung bereitstellt. Auch muss
der Kommissionierer keine Terminals und/oder Scanner mehr halten.
Wie beim klassischen „Pickzettel" erfolgen die „gepickt"-Buchungen und etwaig
manuell notierte Fehlmengen oder Beschädigungen am Ende der Tour.
Hierfür kann
ein Datenübertragungsmittel
(nicht dargestellt) vorgesehen ist, mit dem die im Speichermittel 24 abgespeicherten
Daten in ein zentrales EDV-System übertragen werden. Die sonstigen
wesentlichen Nachteile klassischer Picklisten entfallen jedenfalls vollständig.
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Sofern
gewünscht
oder vorgeschrieben ist, dass die Entnahme der Ware durch Scannung/Plausibilisierung
der Entnahme zu prüfen
ist, kann die erfindungsge mäße Vorrichtung
auch in Kombination mit einem kleinen off-line Handscanner oder
dergleichen verwendet werden (nicht dargestellt). Dazu wird die
Kommissioniertour, also die Abfolge der zu kommissionierenden Waren
mit Angabe der Platznummer etc. beispielsweise über eine Docking Station oder
dergleichen in den Scanner eingelesen.
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Der
Scanner wird vorzugsweise in einer Hüfttasche mitgeführt, so
dass die Kommissionierung also zu 98% der Zeit vorteilhaft „arm-free" erfolgen kann. Lediglich
vor Entnahme der Ware entnimmt der Kommissionierer den Scanner und
scannt den Lagerplatz, den Bar-Code der Ware und/oder dergleichen.
Stimmt die Scannung nicht mit den eingelesenen Daten überein,
gibt der Scanner vorzugsweise ein akustisches Warnsignal aus. Sofern
der Scanner über
ein Display verfügt,
kann zusätzlich
der richtige Lagerplatz hierauf angezeigt werden. Am Ende der Kommissioniertour
lassen sich die gescannten Daten wieder über eine Docking Station eingelesen
und so zur Kontrolle und Dokumentation im Lagerrechner speichern.
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Alternativ
oder kumulativ hierzu kann auch ein Scanner Verwendung finden, welcher
unmittelbar mit dem Micro Controller 24 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 kommuniziert,
beispielsweise über
die blue tooth Technik. So kann dem Scanner letztlich online mitgeteilt
werden, wenn der Kommissionierer einen Lagerplatz überspringt,
weil dieser momentan belegt ist. Analog überspringt dann auch der Scanner diesen
Platz.
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Zuletzt
lässt sich
die vorliegende Erfindung plakativ wie folgt zusammenfassen:
- – „Lean": mit dem geringst
möglichen
Aufwand an Identifikation;
- – „Ergonomisch": optimale Beziehung
Anwender zu verwandter Technik;
- – „Anwenderfreundlich": klar erkennbare
optische Wegführung;
- – „Kostengünstig": gutes Preis-/Leistungs-Verhältnis; und
- – „Qualitätsbewusst": die insb. optisch
geführten Abläufe sichern
eine hohe Zuverlässigkeit
und damit Qualität.
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- 10
- Vorrichtung
zum Kommissionieren von Waren jedweder Art
- 11
- Gehäuse
- 12
- Klemmbügel
- 13
- Fixiermittel
- 14
- Aufnahmen
für ansteuerbare
optische Anzeigeelemente
- 15
- transparenter
Schutz, Kunststoffabdeckung
- 20
- Platine
- 21
- erstes
optisches Anzeigeelement, insb. LED oder Laser-Diode
- 22
- zweites
optisches Anzeigeelement, insb. LED oder Laser-Diode
- 23
- drittes
optisches Anzeigeelement, insb. LED oder Laser-Diode
- 24
- Mikro
Controller nebst Datenspeicher
- 25
- Akku-Pack
- 30
- Starttaste
- 31
- Bestätigungstaste
- 31;
32a, 32b
- Vor-
und Zurücktasten
- 33
- Stornotaste
- 40
- Kommissionierliste
- 41;
41a, 41b, ...
- Zeilen
- 42
- Spalte
- 43
- Auftragsinformation
- 44
- Durchbruch