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DE202007005431U1 - Multifunktions Trageverpackung aus faltbarem Kartonmaterial für Gläser und Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff, einschließlich Getränkeflaschen aus Glas bzw. Kunststoff - Google Patents

Multifunktions Trageverpackung aus faltbarem Kartonmaterial für Gläser und Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff, einschließlich Getränkeflaschen aus Glas bzw. Kunststoff Download PDF

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DE202007005431U1
DE202007005431U1 DE200720005431 DE202007005431U DE202007005431U1 DE 202007005431 U1 DE202007005431 U1 DE 202007005431U1 DE 200720005431 DE200720005431 DE 200720005431 DE 202007005431 U DE202007005431 U DE 202007005431U DE 202007005431 U1 DE202007005431 U1 DE 202007005431U1
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Abstract

Einteiliger Zuschnitt aus Graukarton, Wellpappe, Kraftkarton od. dgl. zur Herstellung einer auch stirnseitig verschlossenen Trageverpackung (46) in vorgeklebter, aufrichtbarer Auslegung, für die Aufnahme einer Anzahl zweireihig stehender Behältnisse, insbesondere Getränkedosen (40), sowie vorzugsweise maschinellem Endverschluß der Boden- und Deckelteile der Trageverpackung (46), und der einteilige Zuschnitt 1, 1a bestehend aus einem linken vorderem/rechten hinteren Seitenteil (3, 4) mit am linken vorderen Seitenteil (3) durch Einfaltrillinie Klebelasche (12a) verbundener Klebelasche (12), dem linken stirnseitigen Seitenteil (5) mit den Einfaltrillinien linkes/rechtes stirnseitiges Seitenteil (16, 16a), und am rechten hinteren Seitenteil (4) angeordnetem rechtes stirnseitiges Seitenteil (6), sowie den linken und rechten Boden-Verschlußteilen (7, 8) für das vorzugsweise maschinelle Verschließen der linken/rechten Bodenteile (7, 8), und mittels der Einfaltrillinien linkes/rechtes Boden-Verschlussteil (13, 13a) unterhalb der linken/rechten Seitenteile (3, 4) verbunden, sowie linke und rechte Deckelteilschrägfläschen (11, 11a) aufweist, mit den Dosenrand-Freistanzungen (18, 18a) entsprechend der Anzahl der jeweils zweireihig in der Trageverpackung...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt, einschließlich einer alternativen Auslegungsform, der im Oberbegriff des Anspruch 1 und Anspruch 2 angegebenen Gattung und daraus hergestellte Trageverpackungen.
  • Zur Verpackung von Gläser und Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech und lebensmitteltauglichen Kunststoff wie z.B. PET-Kunststoffmaterial, des weiteren von Getränkeflaschen aus Glas oder PET-Kunststoffmaterial in Formationen von meistens zwei bis sechs (Six-pack), max. 10 Stück sind viele Varianten nach dem Stand der Technik bekannt geworden. Diese bekannten Varianten sind vor allem sogenannte Wrap-around Verpackungen für Gläser. Getränkedosen, Getränkeflaschen und dgl., wobei die zu verpackenden Produkte ganz oder teilweise vom Zuschnitt tragefest umschlossen werden und stirnseitig entweder offen, sog. Six-pack Verpackungen darstellen, oder alternativ in stirnseitig zusätzlich verschlossener Form als sog. Rundum-Verpackungen bekannt sind.
  • Bei allen diesen genannten Varianten können nur durch Zerstörung des umhüllenden Zuschnitts der jeweiligen Verpackungsauslegung die Produkte zum Gebrauch entnommen werden; eine Rückführung des Leerguts mittels dieser zerstörten, umhüllenden Zuschnitte ist generell ausgeschlossen.
  • Dies wird insbesondere durch Patentschriften wie z.B.: US 3 519 126 ; US 5 022 525 ; US 6 527 108 B1 bzw. US 3 493 261 ; US 4 533 047 od. EP 901 969 B1 unter anderem belegt.
  • Auch speziell für Mehrwegflaschen konzipierte und bekannte Rundum-Trageverpackungen aus Wellpappe weisen den Nachteil auf, dass zur Entnahme der Mehrweg-Getränkeflaschen das umhüllende Zuschnittmaterial komplett zerstört werden muss, und somit die Rückführung des Leerguts zum Verkaufsort (PoS) in der eigenen Verpackung nicht möglich ist.
  • Weitere bekannten Varianten von Trageverpackungen sind die nach dem Stand der Technik genutzten sog. Basket-Verpackungseinheiten für z.B. vorzugsweise Getränkeflaschen, die oben offen und mit einem mittleren Tragegriff versehen, das freie Einstellen und Entnehmen der Getränkeflaschen erlauben und dadurch das Zurücktragen des Leerguts zur Verkaufsstelle problemlos ermöglichen.
  • Allerdings weisen diese Basket-Verpackungseinheiten als Nachteil auf, dass sie am Verkaufsort (z.B. Supermarkt) keinen Diebstahlschutz der einstehenden Produkte zulassen und vorzugsweise nur für Getränkeflaschen in bekannter Auslegung geeignet sind, da z.B. Gläser oder Dosen, insbesondere Getränkedosen unterhalb des mitteleren Tragegriffs beim Einsetzen sich anordnen, der mittlere Tragegriff somit immer über die oberen Glas- oder Dosenränder hinausragt und dadurch ein für den Transport erforderliches Übereinanderstapeln dieser Produkte ohne erheblichen Zusatzaufwand an Kosten, nicht zulässt.
  • Daher auch in den Verkaufsstellen wie Supermärkte etc., keine dieser Glas- oder Dosenprodukte in Basket-Verpackungseinheiten angeboten wird. Dies trifft u.a. auch auf die sogenannten PET-Kunststoffflaschen zu, die als Billigprodukte verstärkt in den Verkaufsstellen angeboten werden, allerdings nicht in den vor beschriebenen Basket-Verpackungseinheiten, die für die Art Kunststoff-Getränkeflaschen, einschließlich Getränkedosen, zu aufwendig und zu teuer sind.
  • Als zweckmäßig haben sich für Gläser und Getränkedosen sogenannte
  • Dosen-Clip-Verpackungseinheiten erwiesen, wie sie z.B. aus der Patentschrift EP 1 340 691 bekannt geworden sind.
  • Diese Art der Clip-Verpackungseinheiten lassen uneingeschränkt z.B. den Rücktransport leerer Gläser und Dosen, insbesondere Getränkedosen zu, benötigen einerseits für die Herstellung aber aufwendige maschinelle Verfahren, sind vorwiegend nur in einreihigen Formationsgrößen wie 1 × 2; 1 × 3 sowie 1 × 4 verfügbar und sind daher für die Billigprodukte wie Dosen, insbesondere Getränkedosen einerseits zu teuer und andererseits nur eingeschränkt nutzbar d.h., Billigprodukte wie PET-Kunststoff-Getränkeflaschen können z.B. mittels dieser Dosen-CLIP-Verpackungseinheiten nicht in den Verkaufsstellen angeboten werden.
  • Darüberhinaus werden Trageverpackungen insbesondere für Billigprodukte der Getränkeindustrie, wie befandete PET-Kunststoff-Flaschen generell in den Verkaufsstellen angeboten, die in unterschiedlichen Formationsgrößen von 2 × 2 bis 2 × 3 Verpackungseinheiten mit bedruckter Kunststoff-Klarsichtfolie umhüllt, die fest haftend um diese Flaschenformation geschrumpft ist und mit einem separat aufgebrachten Tragegriff versehen ist.
  • Auch diese Art von Verpackungseinheiten lassen ein Zurücktragen des Leerguts zur Verkaufsstelle nicht zu.
  • Weiterhin sind rundum geschlossene Trageverpackungen in Form bzw. Auslegung mit Tragegriff bekannt, die mittels Aufklappen und Wiederverschlussfunktion ein Entnehmen und Wiedereinsetzen von z.B. Getränkedosen, Gläser oder PET-Kunststoff-Flaschen zulassen, wodurch das Zurücktragen der Produkte zur Verkaufsstelle gewährleistet ist.
  • Die Trageverpackungen dieser Auslegungen allerdings bis zu 30% der Gesamtkosten dieser Verpackungen ausmachen, und daher für Billigprodukte wie Getränkedosen oder PET-Kunststoff-Flaschen denkbar ungeeignet sind. Vergleichbare Trageverpackungen sind z.B. in der Patentschrift DE 196 45 645 näher erläutert.
  • Bezüglich der zu verwendenden Verpackungsmaterialien wird aus Gründen der Produkthaftung grundsätzlich nässeabweisender Kraftkarton eingesetzt, der einerseits hohe Stabilitätswerte bezogen auf die Tragestabilität, andererseits aber erheblich zu teuer ist gegenüber alternativ einsetzbare Verpackungsmaterialien aus z.B. Graukarton od. dgl. für die Billigprodukte, wie Getränkedosen, Gläser oder PET-Getränkeflaschen.
  • Hinsichtlich eines kundenfreundlichen Handlings und einer erforderlichen preiswerten Angebotspalette für die Billigprodukte der Getränkeindustrie in den Verkaufsstellen, sind vorgenannte Verkaufsgebinde denkbar ungeeignet bzw. aus Kostengründen nicht verwertbar.
  • Gegenstand der Erfindung ist daher ein Zuschnittkörper aus faltbaren Kartonmaterial und die Bildung eines Verpackungskörpers zur Aufnahme von Gläsern und Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff, sowie Getränkeflaschen aus PET-Kunststoff bzw. Glas in ein- oder zweireihiger, hinter- und nebeneinander stehender Anordnung, und der so gebildete Verpackungskörper der Erfindung maschinell oder manuell im Boden- und Deckelbereich verschließbar sein muss; ausgestattet mit Tragegrifflaschen im Deckelteilbereich des ein- oder zweireihig ausgebildeten Verpackungskörpers, wobei die Tragegrifflaschen in der manuell zu verschließenden Version zugleich als Verriegelungslaschen beim Erstverschluß dienen, und das Bodenteil des manuell zu bildenden Verpackungskörpers mittels eines nach dem Stand der Technik bekannten Automatikbodens ausgebildet wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist gattungsgemäße Verpackungskörper für Gläser, Dosen, insbesondere Getränkedosen sowie PET-Getränkeflaschen zu schaffen aus ein- oder zweireihig auszubildenden faltbaren Kartonzuschnitten, und der Verpackungskörper sowohl geeignet zum problemlosen Einsetzen von Produkten und maschinellen oder manuellen Verschluss, inklusive einfache Trageeigenschaften des Ver packungskörper durch funktional ausgebildete Tragegriffe bzw. Tragegrifflöcher in den Deckelteilen, einfaches Handling beim Öffnen des Deckelteiles durch Lösen von speziell angebrachten Klebstoffnähten oder der Tragetaschen in Verriegelungsform an den Deckelteilen, dem dadurch leichten Öffnen des Verpackungskörpers als Trageverpackung an den Deckelteilen, der jederzeit mehrmaligen Entnahme bzw. der Wiederhineinstellung von z.B. Getränkedosen als Leergut und dem möglichen Zurücktragen des Leerguts, mittels der Tragegrifflöcher in den nach dem Öffnen wiederverschließbaren Deckelteilen.
  • Der Verpackungskörper der Erfindung bietet den Vorteil einfacher Herstellbarkeit mit hoher Halte- und Tragestabilität der maschinell oder manuell eingesetzten z.B. Getränkedosen oder anderen Behältnissen der Getränke- bzw. Lebensmittelindustrie bei kalkuliert geringem Materialeinsatz.
  • Desweiteren ist ein Vorteil dieser Verpackungskörper darin zu sehen, dass dieselben neben- und übereinander problemlos in Trays, Umkarton und auf Paletten stapelbar sind, ohne das störende bzw. hoch- und überstehende Tragegriffteile dies behindern.
  • Ein besonderer Vorteil ist ausserden, dass die geschlossenen Deckelteile insgesamt mit durchgehender Werbefläche zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der Befandung von z.B. Getränkedosen und PET-Getränkeflaschen stellt der Verpackungskörper der Erfindung einen weiteren absoluten Vorteil insoweit dar, dass der Verbraucher das Leergut ohne zusätzlichen Aufwand mittels der Einmal-Verpackungsauslegung zu den Verkaufsstellen und den Rücknahmeautomaten zurücktragen kann.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen bei der Darstellung des erfindungsgemäßen Zuschnitts zur Bildung einer Trageverpackung für Gläser, Getränkedosen und PET-Getränkeflaschen mit Leergut-Rücktransporteigenschaften.
  • Der Verpackungskörper der Erfindung ist u.a. im Patentanspruch 1 definiert.
  • Die Unteransprüche beanspruchen die alternative und bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verpackungskörpers.
  • Einzelheiten der Erfindung werden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele gemäß in unterschiedlichen Maßstäben gehaltene Zeichnungen der Figuren und mit nachfolgenden Beschreibungen erläutert Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf die Stanzkontur eines flach liegenden Zuschnitts zur Bildung eines vorgeklebten Verpackungskörpers in Form einer Trageverpackung, für die Aufnahme von z.B. zweireihig (2 × 3) einstehender Getränkedosen;
  • 1a eine Draufsicht gemäß 1, wobei die durch Stanzen oder dgl. zu entfernenden Teile des flach liegenden Zuschnitts schraffiert dargestellt sind;
  • 2 eine Draufsicht gemäß 1, mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem linken Seitenteil über Teilbereiche der Innenseite des rechten Seitenteiles, als ersten Herstellungsschritt zur Bildung einer vorgeklebten Trageverpackung für z.B. Getränkedosen;
  • 3 eine Draufsicht gemäß 2, mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem rechten stirnseitigen Seitenteil über Teilbereiche der Innen seite des rechten Seitenteiles und passergenauer Auflage auf die vorab mit Klebstoffauftrag versehenene Klebelasche am linken Seitenteil, als abschließender Herstellungsschritt zur Bildung einer vorgeklebten Trageverpackung für z.B. Getränkedosen;
  • 4 eine Vorderansicht gemäß 3, mit an der Klebelasche des linken Seitenteis durch Klebung fest verbundenem rechten Seitenteils, in um 90 Grad aufgerichteter Auslegungsform bei der Bildung der Trageverpackung, und dadurch erzielter deckungsgleicher Stellung des linken vorderen Seitenteils (3) zu den rechten hinteren Seitenteil (4);
  • 5 eine Seitenansicht der um 90 Grad aufgerichteten Vorderansicht gemäß 4, wobei die oberen rechten/linken Deckelteile sowie die unteren rechten/linken Bodenteile, und angelengt an den rechten/linken Seitenteilen der aufgerichteten Trageverpackung, noch fluchtend aufgerichtet zu den rechten/linken Seitenteilen stehen;
  • 5a die Seitenansicht gemäß 5, mit um 90 Grad vorzugsweise maschinell nach oben aufgefaltetem linken Bodenteil als erster Schritt zur Herstellung eines geschlossenen, durch Klebung verbundenen Gesamtbodenteiles der Trageverpackung für z.B. Getränkedosen;
  • 6 die Seitenansicht gemäß 5a, mit dem abschließend um 90 Grad sowie vorzugsweise maschinell nach oben aufgefaltetem rechten Bodenteil, und das rechte Bodenteil sich überlappend auf das vorab mittels Klebstoffauftrag ausgestattete linke Bodenteil anlegt, wodurch ein geschlossenes, fest verbundenes Bodenteil der Trageverpackung für z.B. Getränkedosen maschinell hergestellt ist;
  • 7 eine Draufsicht auf das vorzugsweise maschinell geschlossene Bodenteil gemäß 6, mit Andeutung der mittigen Achse der überlappend geklebten linken/rechten Bodenteile, und die mittige Achse den Verlauf des z.B. vorzugsweise maschinell aufzutragenden Klebstoff darstellt;
  • 8 eine Draufsicht auf die aufgerichtete und mittels Bodenteilverschluss entsprechend ausgebildete Trageverpackung gemäß 6, mit zweireihig eingestellten z.B. Getränkedosen und die oberen rechten/linken Deckelteile noch nicht überlappend geschlossen;
  • 9 eine stirnseitige Ansicht gemäß der 8, mit den überlappend geschlossenen rechten/linken Bodenteilen, den zweireihig einstehenden Getränkedosen und den noch geöffnet hochstehenden linken bzw. rechten Deckelteilen;
  • 10 eine stirnseitige Ansicht gemäß 9, mit um 90 Grad nach innenweisender Einfaltung des linken unteren Deckelteiles über die zweireihig in der maschinell ausgebildeten Trageverpackung stehenden z.B. Getränkedosen, und die linke Schrägstellung (11) eines fixierten Teiles des linken unteren Deckelteiles, nach Auflage auf die Getränkedosen, der oberen Fixierung mit festem Halt der Bördelränder der Getränkedosen dient;
  • 11 die stirnseitige Ansicht gemäß 10, mit um 90 Grad überlappend nach innenweisender Einfaltung des rechten oberen Deckelteiles auf das untere linke Deckelteil, nach vorherigem Klebstoffauftrag mittig auf das untere linke Deckelteil, wodurch nach Abschluss des Überfaltvorgangs eine fest haftende Klebeverbindung zwischen den linken/rechten Deckelteilen der maschinell herstellbaren Trageverpackung erzielt wird.
  • 12 eine Draufsicht auf die mittels der linken/rechten Deckelteile verschlossenen Trageverppackung für Getränkedosen gemäß der 11, mit Darstellung mittiger linker/rechter Tragegriff-Ausstanzungen im linken unteren Deckelteil, sowie deckungsgleicher linker/rechter Tragegriff-Anstanzungen Verriegelungslaschen, die zugleich zum Wiederverschluss der Deckelteile nach mehrmaligen Öffnen der Trageverpackung genutzt werden können;
  • 13 die Seitenansicht auf die geschlossene Trageverpackung gemäß 12 durch den aus der Stanzkontur gebildeten flach liegenden Zuschnitt 1, der die z.B. einstehenden zweireihig angeordneten Getränkedosen nach maschineller Fertigung fest haftend umschließt;
  • 14 die Seitenansicht auf die maschinell geschlossene Trageverpackung gemäß 13, mit Hand-Piktogramm-Darstellung der Eingriffsmöglichkeit in die rechten Tragegriff-Anstanzungen Verriegelungslaschen des oberen Deckelteiles, mit nach unten gerichteten Eindrücken derselben zum Aufnehmen und Wegtragen der Trageverpackung in den Verkaufsstellen (PoS) und für den Rücktransport des Leerguts;
  • 15 die stirnseitige Ansicht gemäß 11, mit Darstellung des Öffnungsvorgangs der maschinell geschlossenen Trageverpackung für z.B. zweireihig einstehende Getränkedosen, indem durch das Anheben des rechten oberen Deckelteiles die bis dahin fest haftende Klebeverbindung zwischen den unteren/oberen Deckelteilen gelöst wird, und dadurch die Entnahme der Getränkedosen mittels Hochklappen der rechten/linken Deckelteile, einschließlich der Zurückstellung der leeren Getränkedosen, ermöglicht wird;
  • 15a zeigt die stirnseitige Ansicht gemäß 15, mit Darstellung der geöffneten unteren/oberen Deckelteile zur Entnahme der Geträndosen aus der Trageverpackung;
  • 15b zeigt die Seitenansicht gemäß 14, mit Darstellung des wieder eingestellten Leerguts in Form von z.B. Getränkedosen und den Wiederverschluss der unteren/oberen Deckelteile, sowie per Hand-Piktogramm Darstellung den Rücktransport des Leerguts mittels der Trageverpackung in die Verkaufsstellen;
  • 16 eine Draufsicht auf die Stanzkontur eines flach liegenden Zuschnitts aus faltbaren Kartonmaterial zur Bildung einer vorgeklebten Trageverpackung für die Aufnahme von z.B. zweireihig (2 × 3) einstehender Getränkedosen gemäß 1, jedoch in alternativer Bodenteilauslegung in Form eines Automatikbodens mit selbsttätigem Verriegelungseffekt des speziell vorgeklebten Bodenteiles, zum vorzugsmanuellem Aufrichten und Befüllen der Trageverpackunmg;
  • 16a eine Draufsicht gemäß 16, wobei die durch Stanzen oder dgl. zu entfernenden Teile des flach liegenden Zuschnitts schraffiert dargestellt sind;
  • 17 die Draufsicht auf die durchgehend um 180 Grad nach innen eingefalteten Bodenteile des Automatikbodens gemäß 16, wobei die einzelnen Bodenteilsegmente des Automatikbodens auf die linken/rechten Seitenteile und auf die stirnseitigen Seitenteile des noch flach liegenden Zuschnitts zu liegen kommen, als erster Herstellungsschritt zur Ausbildung des vorzugsweise manuell aufricht- und verschließbaren Automatikbodens der Trageverpackung;
  • 18 eine Draufsicht gemäß 17, mit um 180 Grad zurückgefalteten Klebelaschen (31; 33) der Bodenteilsegmente des Automatikbodens im Bereich der linken/rechten Seitenteile, als zweiter Herstellungsschritt zur Ausbildung des Automatikbodens;
  • 19 eine Draufsicht gemäß 18, mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem linken Seitenteil über Teilbereiche der Innenseite des rechten Seitenteiles, einschließlich des um 180 Grad eingefaltet anhängenden linken Bodenteilsegments mit zurückgefalteter linker Klebelasche (31) mit vorab aufgebrachten Klebstoff, wodurch in einem dritten Herstellungsschritt die linken Bodenteilsegmente des auszubildenden Automatikbodens fest haftend verbunden sind;
  • 20 eine Draufsicht gemäß 19, mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem rechten stirnseitigem Seitenteil über Teilbereiche der Innenseite des rechten Seitenteiles, mit passergenauer Auflage auf die Klebelasche (12) am vorab eingefaltetem linken Seitenteil, einschließlich des um 180 Grad eingefaltet anhängenden rechten Bodenteilsegments mit zurückgefalteter rechter Klebelasche (33), wodurch nach Klebstoffauftrag auf die genannten Klebelaschen in einem vierten Herstellungsschritt, die rechten Bodenteilsegmente des Automatikbodens und gleichzeitig die linken/rechten Seitenteile mittels des Klebstoffs fest haftend verbunden sind, und dadurch das manuelle Aufrichten der Trageverpackung mit unmittelbarem Bodenteilverschluss erfolgen kann;
  • 21 die Seitenansicht mit um 90 Grad nach rechts aufgefalteter Trageverpackung gemäß 20, wobei durch den ausgeübten gegenläufigen Auffaltandruck per angedeuteter Pfeilrichtung A-A der automatische Verschluss des Automatikbodens erfolgt, und dadurch eine dauerhafte, deckungsgleiche Stellung der rechten/linken Seitenteile der Trageverpackung, mit oben geöffnet stehenden unteren und oberen Deckelteilen, sich ausbildet;
  • 22 eine Draufsicht auf das manuell geschlossene Bodenteil des Automatikbodens der Trageverpackung gemäß der Darstellungen der 21, mit der erzielten starren Ausbildung des Automatikbodens durch Einrasten sich selbsttätig verhakender Verriegelungsnasen, am Schluss des vorzugsweise manuellen Auffaltvorgangs zur Ausbildung der Trageverpackung vor Aufnahme der z.B. Getränkedosen;
  • 23 bis 31 des Zuschnitts gemäß 16 mit alternativer Bodenteilauslegung in Form eines Automatikbodens, entsprechen den 8 bis 15b, der vorzugsweise maschinell zu verschließenden Boden- und Deckelteile des Zuschnitts 1 und werden daher nicht noch einmal dargestellt;
  • 1 zeigt als erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Trageverpackung die Stanzkontur eines Zuschnitts 1 in einem flachliegenden, ungefalteten Zustand, d.h. im wesentlichen so, wie er aus einer entsprechenden Stanzvorrichtung für faltbares Kartonmaterial kommt. Zur Herstellung des Zuschnitts 1 wird vorzugsweise ein Graukarton mit hohem Altpapieranteil und einer Grammatur des Kartongewichts pro Quadratmeter verwendet, die in Abhängigkeit zur Anzahl und des Gewichtsvolumens der zu verpackenden Gläser, Getränkedo sen aus Aluminium, Weißblech od. PET-Kunststoff (40) bzw. aus PET-Kunststoff-Getränkeflaschen z.B. bis 550 g/qm betragen kann. Alternativ kann wahlweise Wellpappenmaterial mit der Fachbezeichnung Mikrowelle (F-Welle) und einer Materialstärke zwischen 0,90 mm und 0,92 mm eingesetzt werden, soweit dies aus Tragestabilitätsgründen wegen z.B. hoher Gewichtsvolumen von PET-Getränkeflaschen erforderlich wird. Auch der Einsatz von nässeabweisendem Kraftkarton bis max. 425 g/qm kann erfolgen, soweit einerseits nasse Getränkedosen oder PET-Kunststoff-Getränkeflaschen zum Zeitpunkt des Verpackungsvorgangs dies erforderlich macht, andererseits größere Verpackungseinheiten als zweireihige (2 × 3) Formationen zum Einsatz kommen.
  • Wie 1 zeigt, besteht der Zuschnitt 1 aus einem Grundelement mit abgesetzten Aussenkonturen, wobei die entsprechende Auslegungsform der zu bildenden Trageverpackung 46 mittles der Stanzkontur des einteiligen Zuschnitts 1; 1a angepasst werden kann.
  • Die aus dem Zuschnitt 1 zu bildende Trageverpackung 46 ist vorzugsweise als vorgeklebte Trageverpackung (3) für das maschinelle Aufrichten, der maschinellen Zuführung von z.B. Getränkedosen (40), dem maschinellen Bodenteilverschluss (7; 8) und dem maschinellen Verschluss der Deckelteile (9; 10) der Trageverpackung ausgelegt.
  • Das Grundelement des einteiligen Zuschnitts 1 ist in eine Mehrzahl von zusammenhängenden Zuschnittteilen unterteilt und besteht insbesondere aus dem linken vorderen Seitenteil 3 mit angelengter Klebelasche 12 und der Einfaltrillinie Klebelasche 12a, dem mittels Einfaltrillinie linkes vorderes Seitenteil 16 verbundenen linke stirnseitige Seitenteil 5, der Einfaltrillinie rechtes hinteres Seitenteil 16a mit anhängendem rechten hinteren Seitenteil 4, sowie dem mittels Einfaltrillinie rechtes stirnseitiges Seitenteil 17 verbundenem rechten stirnseitigen Seitenteil 6.
  • Desweiteren aus dem am linken vorderen Seitenteil 3 durch Einfaltrilllinie linkes Boden-Verschlußteil 13 verbundenem linken Boden-Verschlußteil 7, und der oberhalb der Rillinie linke Deckelteilschrägfläche 14 zugeordneten linken Deckelteilschrägfläche 1 mit den linken oberen Dosenrand-Freistanzungen 18, sowie dem unmittelbar daran angelengtem linken oberen Deckelteil 9 mit der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25, und den Anstanzungen linke/rechte Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche 26; 26a.
  • Das über das linke stirnseitige Seitenteil 5 mit dem linken vorderem Seitenteil (3) verbundene rechte hintere Seitenteil 4, einschließlich der rechten Deckelteilschrägfläche 11a mit den zugeordneten rechten oberen Dosenrand-Freistanzungen 18a, hat von der Größe gleiche Konturen bzw. Maße wie das vordere linke Seitenteil 3, was für das Aufrichten des vorgeklebten Zuschnitts 1 (3) mit Ausbildung zu einer gleichförmigen Trageverpackung 46 erforderlich ist, und das mittels Einfaltrillinie rechtes Boden-Verschlußteil 13a am rechten hinteren Seitenteil 4 angeordnete rechte Boden-Verschlußteil 8, ist um mindestens 30 mm breiter ausgebildet zwischen der Einfaltrillinie rechtes Boden-Verschlußteil 13a und der unteren Begrenzungskontur rechtes Boden-Verschlußteil 24, als die beabstandete Breite zwischen der Einfaltrillinie linkes Boden-Verschlußteil 13 und der unteren Begrenzungskontur linkes Boden-Verschlußteil des linken vorderen Seitenteiles 3, wodurch der überlappende Verschluß der Bodenteile (7; 8) mittels des Klebstoffauftrag Boden-Verschlußteil 39, als geschlossenes Bodenteil (7; 8) der Trageverpackung 46, hergestellt wird.
  • Das oberhalb der rechten Deckelteilschrägfläche 11a des rechten hin teren Seitenteiles 4, mittels der Einfaltrillinie rechtes unteres Deckelteil 15a angelengte rechte untere Deckelteil 10, hat keine Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25 und ist insgesamt in Länge und Breite max. 1,5 mm bis 2,0 mm jeweils kürzer ausgelegt gegenüber dem linken oberen Deckelteil 3, und die im rechten unteren Deckelteil 10 angeordneten linken/rechten Tragegriffausstanzungen 27; 27a liegen passergenau und deckungsgleich unter den linken/rechten Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen 26; 26a des linken oberen Deckelteiles 9, wenn überlappender maschineller Verschluß des linken oberen Deckelteiles 9 über das rechte untere Deckelteil 10, und fest haftende Verbindung beider Deckelteile 9; 10 mittels des Klebstoffauftrags 41 erfolgt ist.
  • In 2 des Zuschnitts 1 erfolgt die maschinelle Herstellung des vorgeklebten Zuschnitts 1 der zu bildenden Trageverpackung 46, durch das Einfalten um 180 Grad des linken vorderen Seitenteiles 3 mit der anhängenden Klebelasche 12, dem linken Boden-Verschlußteil 7 und dem linken oberen Deckelteil 9 an der Einfaltrillinie linkes vorderes Seitenteil 18, komplett über die Innenseite des linken stirnseitigen Seitenteil 5 und eines Teilbereiches der Innenseite des rechten hinteren Seitenteiles 4, sowie des rechten Boden-Verschlußteiles 8 und dem rechten unteren Deckelteil 10, wobei die Klebelasche 12 mit der Einfaltrillinie Klebelasche 12a, für den Klebstoffauftrag 38 in formschlüssiger Klebstoffauftragsstellung zu liegen kommt, und von entscheidender Bedeutung der fluchtende Verlauf der Einfaltrillinien 13; 13a der linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8, sowie der Rillinien linke/rechte Deckelteilschrägflächen 14; 14a und der Einfaltrillinien linkes oberes/rechtes unteres Deckelteil 15; 15a, nach dem um 180 Grad erfolgtem Überfalten des linken vorderen Deckelteiles 3 herge stellt ist, um das spätere parallele Auffalten zur vorgeklebten Trageverpackung 46, entsprechend Vorgabe Zuschnitt 1 bewirken zu können, was Voraussetzung für das Einbringen von z.B. Getränkedosen 40 in zweireihiger Formation ist.
  • Ein weiterer Herstellungschritt zur Ausbildung einer vorgeklebten Trageverpackung 46 entsprechend Zuschnitt 1, wird in 3 abschliessend erläutert, wobei das rechte stirnseitige Seitenteil 6 um 180 Grad an der Einfaltrillinie rechtes stirnseitiges Seitenteil 17, nach innenweisend über einen Teilbereich der Innenseite des rechten hinteren Seitenteiles 4 eingefaltet wird, sich passergenau und deckeungsgleich mit der Einfaltrillinie Klebelasche 12a abschließend auf die zuvor mit Klebstoffauftrag 38 versehene Klebelasche 12 auflegt, und mittels Andruck eine fest haftende Klebeverbindung zwischen der Innenseite des rechten stirnseitigen Seitenteiles 6 und der mit Klebstoff 38 zuvor beaufschlagten Klebelasche 12 hergestellt ist, wodurch zugleich die Endfertigung einer vorzugsweise maschinell aufrichtbaren Trageverpackung 46 beendet wird, und durch den nachfolgend erläuterten Aufrichtvorgang der Trageverpackung 46 das Einbringen von zweireihig nebeneinander stehenden Produktformationen, wie z.B. Getränkedosen, in die aufgerichtete Trageverpackung 46, mit abschließenden Bodenteil- und Deckelteilverschluss gewährleistet ist.
  • Das vorzugsweise maschinelle Aufrichten der vorgeklebten Trageverpackung 46 aus dem Zuschnitt 1, wird in 3 durch die mit Pfeilrichtung A-A gekennzeichnete Andruckrichtung dargestellt, wobei durch gleichzeitigen Andruck gegen die Einfaltrillinie linkes vorderes Seitenteil 16 und gegen die Einfaltrillinie rechtes stirnseitiges Seitenteil 17 sich ein rechteckiger Raumkörper ausbildet (7; 8), indem sich das linke vordere Seitenteil 3 und das rechte hintere Seiten teil 4, mittels der Einfaltrillinie rechtes hinteres Seitenteil 16a und der Einfaltrillinie Klebelasche 12a um 90 Grad geöffnet deckungsgleich zueinander versetzt aufrichten (4), und der Abstand zwischen den dann zueinander versetzt stehenden Seitenteilen 3; 4 durch die linken/rechten stirnseitigen Seitenteile 5; 6 bewirkt wird, wodurch der für die Aufnahme von Produktformationen z.B. Getränkedosen beabsichtigte rechteckige innere Raumkörper (7; 8) sich ausbildet.
  • Die so zur Aufnahme von Produktformationen vorgeklebte und aufge richtete Trageverpackung 46 nach 4, zeigt in 5 mit um 90 Grad veränderter Stellung, dass die linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8 und das linken obere sowie das rechte untere Deckelteil 9; 10, fluchtend zu den vorderen/hinteren Seitenteilen geöffnet stehen, wodurch das Einbringen von Produktformationen, wie z.B. Getränkedosen 40 in variierender Weise von oben bzw. unten erfolgen kann; oder die so vorbereitend geöffnete Trageverpackung 46 (5) auch von oben über eine Produktformation geschoben werden wird, wonach unmittelbar der in den 5a; 6 dargestellte Bodenverschluss der Trageverpackung 46 erfolgt, indem zuerst das linke Boden-Verschlußteil 7 um 90 Grad nach oben aufgefaltet und mittels Führungsschienen anliegend gehalten wird, bevor das mit Klebstoffauftrag 39 versehene rechte Boden-Verschlußteil 8 ebenfalls um 90 Grad aufgefaltet und sich überlappend (6) gegen die Aussenseite des linken Boden-Verschlußteiles 7 anlegt, wobei durch Andruck gegen den dazwischen aufgebrachten Klebstoff 39, eine fest haftende Verbindung zwischen den linken/rechten Boden-Verschlussteilen 7; 8 hergestellt wird und dadurch der gesicherte Halt der einstehenden Produktformation, wie z.B. Getränkedosen 40 dauerhaft hergestellt ist, was auch aus der sich überlappenden Anordnung des beschriebenen Verschlusses d Trageverpackung 46 in 7 ersichtlich ist, indem die sich überlappenden linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8 mit der jeweiligen unteren Begrenzungskontur linkes Boden-Verschlußteil 22 und der unteren Begrenzungskontur rechtes Boden-Verschlußteil 24, eine insgesamt max. 30 mm breite mittige Überlappung nach dem maschinellen Verschlussvorgang bewirken, und der Klebstoffauftrag Boden-Verschlußteil 39 so innenseitig auf das rechte Boden-Verschlußteil 8 aufgebracht wird, dass die mittels des Klebstoffauftrag Boden-Verschlußteil 39 erzielte fest haftende Verbindung zwischen den linken/rechten Boden-Verschlußteilen 7; 8 im mittigen Bereich der Überlappung (7) ausgebildet wird, wodurch die eingestellten zweireihigen Produktformationen, wie z.B. Getränkedosen, umschlossen und voll tragend in der maschinell bis dahin so ausgebildeten Trageverpackung 46 stehen, was in 8 dargestellt wird.
  • In einem weiteren Herstellungsschritt erfolgt nun das maschinelle Verschließen der Trageverpackung 46 entsprechend 9; 10, indem das rechte untere Deckelteil 10 an der Rillinie rechte Deckelteilschrägfläche 14a um bis zu 45 Grad angefaltet wird, wobei sich die rechten oberen Dosenrand-Freistanzungen 18a je nach einstehender Produktformation, wie z.B. Getränkedosen 40 oder PET-Kunststoff-Getränkeflaschen, unter die Ränder der Getränkedosen 40 bzw. unter die Kronkorken von PET-Kunststoff-Getränkeflaschen haltend anlegen, und so eine beabstandete seitliche Fixierung der z.B. Getränkedosen 40 in der maschinell zu verschließenden Trageverpackung 46 vorgenommen wird, wodurch der nachfolgende exakte weitere Einfaltvorgang des rechten unteren Deckelteiles 10, an der Einfaltrillinie rechtes unteres Deckelteil 15a über die Randausbildungen der zweireihig einstehenden Getränkedosen 46, in erforderlich passergenauer Auflage (9) erzielt wird, bevor sich das dann um 90 Grad eingefaltete rechte untere Deckelteil 10 voll deckend über die linke Reihe der zweireihig einstehenden Formation von z.B. Getränkedosen 40 auflegt, und zugleich mit bis zu max. 15 mm die rechte Reihe der zweireihig einstehenden Getränkedosen 10 verdeckt, und unmittelbar folgend der Klebstoffauftrag unteres Deckelteil 41 mittig auf das rechte untere Deckelteil 10 aufgebracht wird (10).
  • In einem weiteren Herstellungschritt wird das obere Deckelteil 9, an der Rillinie Deckelteilschrägfläche 14, um bis zu 45 Grad gegen die Ränder der einstehenden Getränkedosen 40 angefaltet, wobei sich die oberen Dosenrand-Freistanzangen 18 ebenfalls unter die Ränder der Getränkedosen 40 bzw. unter die Kronkorken von PET-Kuststoff-Getränkeflaschen haltend anlegen, dadurch eine beabstandete seitliche Fixierung der z.B. Getränkedosen 40 in der Trageverpackung 46 vorgenommen wird, und nachfolgend eine exakte weitere Einfaltung des oberen Deckelteiles 9 über das mit Klebstoffauftrag 41 versehene untere Deckelteil 10, in der in 11 dargestellten überlappender Funktion erfolgen kann, wobei mittels des Klebstoffauftrag unteres Deckelteil 41 (12) ein fest haftender mittiger Endverschluß zwischen den unteren/oberen Deckelteilen 9; 10 der Trageverpackung 46 hergestellt ist, und zugleich die linke/rechte Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche 26; 26a der Deckelteile 9; 10 deckungsgleich über die linke/rechte Tragegriffausstanzungen 27; 27a liegen, sowie die Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25 am oberen Deckelteil 9, frei sichtbar auf dem unteren Deckelteil 10 (12) aufliegt.
  • Die so fortlaufend maschinell ausgebildete Trageverpackung 46 aus dem Zuschnitt 1 der 1; 1a, für das Verpacken von Gläser und Dosen, insbesondere Getränkedosen (40) bzw. PET-Kunststoff-Getränke flaschen, weist frontseitig komplett geschlossene vordere/hintere Seitenteile 3; 4 auf (13), während die mit den genannten frontseitigen Seitenteilen 3; 4 verbundenen linken/rechten stirnseitigen Seitenteile 5; 6 wahlweise bis zur halben Höhe der Gesamthöhe der Trageverpackung 46 ausgebildet sind, um einen zumindest teilweise geschlossenen Halt der verpackten unterschiedlichen zweireihigen Produktformationen zu gewährleisten; außerdem stellt diese Auslegungsform von Trageverpackungen 46 einen Schutz gegen unberechtigte Entnahme von Produkten in den Verkaufsstellen dar.
  • In 14 wird mittels Hand-Piktogramm 42 angedeutet, wie durch das Eindrücken der im geschlossenen oberen Deckelteil 9 der Trageverpackung 46 angebrachten linke/rechte Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen 26, 26a durch die deckungsgleich darunter angeordneten linken/rechten Tragegriffausstanzungen (12), erforderliche Öffnungen in die durch Klebstoffauftrag 41 fest verbundenen oberen/unteren Deckelteilen 9, 10 manuell eingebracht werden, womit die maschinell geschlossene Trageverpackung 46 in den Verkaufsstellen angehoben und weggetragen werden kann.
  • Eines der wesentlichsten konstruktiven Merkmale der maschinell gebildteten Trageverpackung 46 aus dem Zuschnitt 1 der 1; 1a, für das maschinelle Verpacken von zweireihig einstehenden Produktformationen wie z.B. Getränkedosen 40 besteht darin, dass durch manuelles Hochreißen der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25 am oberen Deckelteil 9, eine Trennung des Klebstoffauftrag 41 zwischen den unteren und oberen Deckelteilen 9; 10 bewirkt wird (15), und somit ein leichtes Öffnen der Trageverpackung 46 im Deckelteilbereich möglich ist ohne das unteres/oberes Deckelteil 9; 10 abgerissen oder zer stört wird, und durch das dann erzielte Auffalten beider Deckelteile die unproblematische Entnahme der z.B. Getränkedosen 40 aus der Trageverpackung 46 hergestellt ist (15a).
  • Im Umkehrschluss jedes Leergut, wie z.B. leere Getränkedosen 40, jederzeit wieder in die voll funktions- und tragestabile Trageverpackung 46 zurückgestellt werden können, und nach beliebig oft zu verschließenden unteren und oberen Deckelteilen 9; 10, mittels der in den Deckelteilen (9; 10) vorhandenen linken/rechten Tragegriffan- bzw. Tragegriffausstanzungen 26, 26a; 27, 27a, die Trageverpackung 46, als sogenannte Leergut-Rücktragepackung in die Verkaufsstellen zur Verfügung steht, was ein absoluter Vorteil im Sinne des Handlings von befandetem Leergut darstellt, da das befandete Leergut einerseits nicht mittels Fremdbehältnisse zum Rücknahmeautomaten in den Verkaufsstellen, bzw. nicht in Form von einzelnen Gläsern, Getränkedosen od. z.B. PET-Kunststoff-Flaschen zurückgebracht werden muss, andererseits der zuvor beschriebene Zweitnutzen der Trageverpackung 46 und gebildet aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt 1 der 1; 1a, die Neigung des Verbrauchers einschränkt, bei fehlender Rücktragemöglichkeit in Form von Sammel-Leergut der Einzelbehältnisse in z.B. Trageverpackungen mit Rücktrageeffekt auch befandetes Leergut einfach anderweitig zu entsorgen, was zu den bekannten Belastungen der Umwelt führt deren Vermeidung nicht nur wirtschaftlich sinnvoll ist, sondern auch zu erheblichen Einsparungen von Allgemeinkosten führt.
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel und dargestellt durch die Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 2; 2a der 16; 16a, wird anstelle der in Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 1; 1a der 1; 1a angeordneten linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8, mit vorzugsweise maschinellen Verschlussabläufen beim Herstellungs- bzw. Fertigungsablauf zur Bildung einer Trageverpackung 46, ein sog. Automatikbodenteil 47 mit der internationalen Fachbezeichnung „Speed-folder Boden" ausgebildet, wodurch alternativ zur komplett nur maschinell Aufricht-, Befüll- und Verschließbaren Trageverpackung 46, eine ausschließlich manuell aufrichtbare Trageverpackung 46 aus dem einteiligen Zuschnitt 2, 2a der 16; 16a, für die Aufnahme von z.B. Gläser, Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff und PET-Kunststoff-Getränkeflaschen hergestellt wird, mit durchgängig manuellem Verschluß der linken/rechten Deckelteile 9; 10 über die ebenfalls manuell eingestellten z.B. Getränkedosen, wobei die Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 2; 2a der 16; 16a oberhalb der Einfaltrillinien linkes/rechtes Boden-Verschlußteil 13, 13a und den Einfaltrillinien linkes/rechtes Hilfsverschlussteil Automatikboden 29, 29a die gleichen Auslegungsmerkmale aufweist, die in der Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 1, 1a der 1; 1a der Teile mit den Ziffern 3 bis 28 bereits beschrieben wurden, und werden deshalb nicht erneut mit neuen Bezugszeichen versehen. Ausserdem werden diese Teile zur Vermeidung von Wiederholungen nur dann erneut beschrieben, wenn dies für Zwecke der Erfindung erforderlich ist.
  • Das alternative zweite Ausführungsbeispiel gemäß der Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 16, 16a der 16; 16a unterscheidet sich gegenüber der Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 1, 1a der 1; 1a im wesentlichen durch die Anordnung eines linken Automatikbodenteiles 30, und angelengt mittels der Einfaltrillinie linkes Boden-Verschlußteil 13 am linken vorderen Seitenteil 3, dem dazwischenliegenden linken Hilfsverschlußteil Automatikboden 34, und angelengt mittels der Einfaltrilllinie linkes Hilfsverschlussteil Automatikboden 29 am linken stirnseitigen Seitenteil 5, sowie eines rechten Automatikbodenteiles 32 und angelengt mittels der Einfaltrillinie rechtes Boden-Verschlußteil 13a am rechten hinteren Seitenteil 4, sowie eines rechten Hilfsverschlußteil Automatikboden 35, und angelengt mittels der Einfaltrillinie rechtes Hilfsverschlussteil Automatikboden 29a am rechten stirnseitigen Seitenteil 6, wobei das linke/rechte Automatikboden-Verschlußteil 30, 32 jeweils mit dem Klebelaschen linkes Automatikboden-Verschlußteil 31 und ausgeprägter Einfaltrillinie Klebelasche 31, und dem Klebelaschen rechtes Automatikboden-Verschlußteil 33, mit ausgeprägter Einfaltrillinie Klebelasche 37 versehen sind (16; 16a).
  • In einem ersten Verfahrensschritt nach 17 wird der Automatikboden 47, bestehend aus dem linken Automatikboden-Verschlußteil 30 mit anhängender Klebelasche 31, dem rechten Automatikboden-Verschlußteil 32 mit anhängender Klebelasche 33 und den linken/rechten Hilfsverschlussteilen Automatikboden 35, 35a, durch das gleichzeitige Ein- bzw. Umfalten dieser vorgenannten Teile um 180 Grad auf die Innenseiten der noch flach liegenden linken/rechten Seitenteile 3, 4 und den linken/rechten stirnseitigen Seitenteilen 5, 6 vorbereitet (17), wobei während des 180 Grad Ein- bzw. Umfaltvorgangs zugleich und unmittelbar die linke/rechte Klebelasche Automatikboden-Verschlussteil 31, 33 um 180 Grad zurückgefaltet wird (18), und danach flach auf den Unterseiten der linken/rechten Automatikboden-Verschlussteile 30, 32 aufliegt, und Klebstoffauftrag linkes Hilfsverschlußteil 43 auf das um 180 Grad eingefaltet bereitstehende linke stirnseitige Seitenteil 5 im Bereich des Klebelaschenfeldes 34a erfolgt. In einem weiteren Verfahrensschritt zur Ausbildung des Automatikbodens 47 der Trageverpackung 46 und entsprechend des einteiligen Zuschnitts 2, 2a der 2; 2a, wird das linke vordere Seitenteil 3 mit den jeweils um 180 Grad vorgefaltet anhängenden linken Automatikboden-Verschlußteil 30 und Klebelasche linkes Automatikboden-Verschlußteil 31, um 180 Grad an der Einfaltrillinie linkes vorderes Seitenteil 16 nach innen weisend eingefaltet, wobei sich die Klebelasche linkes Automatikboden-Verschlußteil 31 auf das vorab mit Klebstoffauftrag 43 versehene Klebelaschenfeld 34a des linken Hilfsverschlussteil Automatikboden 34 auflegt, und durch die so hergestellte fest haftende Klebeverbindung zwischen diesen beiden Teilen das linke Funktionsteil des Automatikbodens 47 hergestellt ist (19).
  • Im folgenden Verfahrensschritt zur Ausbildung des Automatikbodens 47 der Trageverpackung 46, erfolgt Klebstoffauftrag 38 auf die Klebelasche 12, die durch Einfaltrillinie Klebelasche 12a mit dem linken vorderen Seitenteil 3 verbunden ist, sowie Klebstoffauftrag rechtes Hilfsverschlußteil 44 auf das Klebelaschenfeld 35a des rechten Hilfsverschlußteil Automatikboden 35 (19), und unmittelbar folgend das um 180 Grad nach innen weisende Einfalten des rechten stirnseitigen Seitenteiles 6 an der Einfaltrillinie rechtes stirnseitiges Seitenteil 17, über die um 180 Grad zurückgefaltet liegende Klebelasche rechtes Automatikboden-Verschlussteil 33, bei zugleich passergenau und abschließend aufliegendem rechten stirnseitigen Seitenteil 6 auf die mit Klebstoffauftrag 44 versehene Klebelasche 12 (20), wodurch die fest haftenden Klebeverbindungen einerseits das rechte Funktionsteil des Automatikbodens abschließend herstellen, und andererseits der Endverschluß der manuell aufrichtbaren Trageverpackung 46 entsprechend des einteiligen Zuschnitts 2, 2a der 2; 2a, durch die Klebeverbindung an der Klebelasche 12 mit dem rechten stirnseitigen Seitenteil 6, erfolgt ist.
  • Nach Abschluß des Herstellungsverfahrens für eine mittels eines Automatikbodens 47 manuell aufrichtbare Trageverpackung und dargestellt in 20, wird durch die Pfeilkennzeichnung A-A in 20 das mögliche manuelle Aufrichten zu einer innenseitig z.B. rechteckig geformten Trageverpackung 46, für das vorzugsweise manuelle Einsetzen von z.B. zweireihig stehenden Formationen von Getränkedosen 40 dargestellt (21), wobei sich durch das gegeneinander Verschieben der vorgeklebten linken/rechten Funktionsteile beim manuellen Aufrichten der Trageverpackung 46 der Automatikboden 47 ausbildet (22), und durch eine mittlere Automatik-Bodenverriegelung 45 die selbsttragende, starre Bodenform (20) hergestellt wird.
  • Nach dem manuellen Einsetzen von vorzugsweise zweireihigen Produktformationen wie z.B. Gläser, Getränkedosen 40 oder auch PET-Kunststoff-Getränkeflaschen in die mittels Automatikboden 47 ausgebildete alternative Trageverpackung 46, erfolgt das manuelle Verschließen der linken/rechten Deckelteile 9, 10 über die eingestellten Produkte wie bereits in den 9 bis 12 beschrieben, wobei der Klebstoffauftrag 41 auf das untere Deckelteil 10 der 10 komplett entfällt, da bei der alternativen manuellen Verschlussversion der beiden Deckelteile 9, 10 der Trageverpackung 46, eine Verriegelung der Deckelteile 9, 10 durch Hineindrücken der linken/rechten Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche 26, 26a am oberen Deckelteil 9, in die linke/rechte Tragegriffausstanzung 27, 27a am unteren Deckelteil 10, vorzugsweise manuell erfolgt, und diese hergestellte Verriegelung der überlappend liegenden Deckelteile 9, 10 über den z.B. zweireihig einstehenden Produkten, wie Getränkedosen 40, eine straft und fest verschlossene Trageverpackung gewährleistet, und die eingedrückten Verriegelungslaschen 26, 26a einerseits den Zugriff des Verbrauchers beim Anheben und Wegtragen der Trageverpackung 46 in den Verkaufsstellen sichtbar anzeigen, andererseits das Öffnen der verriegelten Deckelteile 9, 10 nur durch gewaltsames Hochreißen (15) er folgen kann, bei dem die durchgedrückten linken/rechten Verriegelungslaschen sich verformend bzw. in abgerissenem Zustand sich aus den linken/rechten Tragegriffausstanzungen 27, 27a des unteren Deckelteiles 10 lösen, ohne das die oberen/unteren Deckelteile 9, 10 zerstört werden und dadurch die mittels der 14 bis 15b bereits erläuterte Rückführung des Leerguts in der Trageverpackung 46 in die Verkaufsstellen gewährleistet ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die in vielerlei Hinsicht abgewandelt werden können. Dies gilt zunächst für die beschriebenen Größen und Formen der verschiedenen Gläser, Dosen, insbesondere Getränkedosen 40 und der PET-Kunststoff-Getränkeflaschen mit unterschiedlichen Volumen und Durchmesser, die mittels der Trageverpackung 46 umhüllt werden sollen. Auch kann wahlweise der manuelle Verschluss der Deckelteile 9, 10, der vorzugsweise manuell aufzurichtenden Trageverpackung 46 durch z.B. einen Klebstoffverschluß ersetzt werden, wie er bei der vorzugsweise maschinell beschriebenen Version der Trageverpackung 46 zur Anwendung kommt.
  • Desweiteren können der einteiligen Zuschnitt 1, 1a der 1; 1a und alternativer einteiliger Zuschnitt 2, 2a der 2; 2a für die vorzugsweise maschinell oder manuell zu aufzurichtende Trageverpackung 46, auch zur Verpackung von anderen Produktformationen als z.B. Getränkedosen in zweireihiger Auslegung und beschriebener 2 × 3 Formation ausgelegt werden, insbesondere auch für 2 × 2 oder 2 × 4 Formationen zur Verpackung von Gläser oder PET-Kunststoff-Getränflaschen, die als befandete Produkte generell mittels der erfindungsgemäßen Trageverpackung 46 mit Rücktrageeffekt, in die Verkaufsstellen zurückgebracht werden sollen.
  • Weiterhin können andere Verpackungsmaterialien als vorzugsweise Graukarton bis 550 g/qm, Wellpappe als Mikrowelle mit der Fachbezeichnung F-Welle oder G-Welle und einer Materialdicke von bis zu 0,92 mm, bzw. Kraftkarton bis 425 g/qm für die Herstellung der Trageverpackung genutzt werden, soweit dies in Abhängigkeit vom Gewichts (Volumen) und der Formation der in die Trageverpackung 46 einzubringenden Produkte, bezogen auf Tragestabilität und gesetzlicher Produkthaftungsvorgaben, erforderlich ist.
  • Schließlich versteht sich, dass die genannten bzw. verschiedenen Merkmale der Trageverpackung 46 auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.
  • Es bedeuten die Ziffern in den Figuren:
  • 1
    Stanzkontur einteiliger Zuschnitt (1)
    1a
    Stanzkontur einteiliger Zuschnitt (1a)
    2
    Stanzkontur alternativer Zuschnitt (2)
    2a
    Stanzkontur alternativer Zuschnitt (2a)
    3
    linkes vorderes Seitenteil
    4
    rechtes hinteres Seitenteil
    5
    linkes stirnseitiges Seitenteil
    6
    rechtes stirnseitiges Seitenteil
    7
    linkes Boden-Verschlußteil
    8
    rechtes Boden-Verschlußteil
    9
    linkes oberes Deckelteil
    10
    rechtes unteres Deckelteil
    11
    linke Deckelteilschrägfläche
    11a
    rechte Deckelteilschrägfläche
    12
    Klebelasche
    12a
    Einfaltrillinie Klebelasche
    13
    Einfaltrillinie linkes Boden-Verschlußteil
    13a
    Einfaltrillinie rechtes Boden-Verschlußteil
    14
    Rillinie linke Deckelteilschrägfläche
    14a
    Rillinie rechte Deckelteilschrägfläche
    15
    Einfaltrillinie linkes oberes Deckelteil
    15a
    Einfaltrillinie rechtes unteres Deckelteil
    16
    Einfaltrillinie linkes vorderes Seitenteil
    16a
    Einfaltrillinie rechtes hinteres Seitenteil
    17
    Einfaltrillinie rechtes stirnseitiges Seitenteil
    18
    linke obere Dosenrand-Freistanzungen
    18a
    rechte obere Dosenrand-Freistanzungen
    19
    obere Begrenzungskontur linkes Seitenteil
    19a
    untere Begrenzungskontur linkes Seitenteil
    20
    obere Begrenzungskontur rechtes Seitenteil
    20a
    untere Begrenzungskontur rechtes Seitenteil
    20b
    seitliche Begrenzungskontur rechtes Seitenteil
    21; 21a
    seitliche Begrenzungskonturen linkes Boden-Verschlußteil
    22
    untere Begrenzungskontur linkes Boden-Verschlußteil
    23; 23a
    seitliche Begrenzungskonturen rechtes Boden-Verschlußteil
    24
    untere Begrenzungskontur rechtes Boden-Verschlußteil
    25
    Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur
    26
    linke Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche
    26a
    rechte Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche
    27
    linke Tragegriffausstanzung
    27a
    rechte Tragegriffausstanzung
    28
    Radien-Formanstanzungen linke/rechte Deckelteile
    29
    Einfaltrillinie linkes Hilfsverschlußteil-Automatikboden
    29a
    Einfaltrillinie rechtes Hilfsverschlußteil-Automatikboden
    30
    linkes Automatikboden-Verschlußteil
    31
    Klebelasche linkes Automatikboden-Verschlußteil
    32
    rechtes Automatikboden-Verschlußteil
    33
    Klebelasche rechtes Automatikboden-Verschlußteil
    34
    linkes Hilfsverschlussteil Automatikboden
    34a
    Klebelaschenfeld
    35
    rechtes Hilfsverschlußteil Automatikboden
    35a
    Klebelaschenfeld
    36
    Einfaltrillinie Klebelasche (31)
    37
    Einfaltrillinie Klebelasche (33)
    38
    Klebstoffauftrag Klebelasche (12)
    39
    Klebstoffauftrag Boden-Verschlußteil (8)
    40
    Getränkedosen
    41
    Klebstoffauftrag unteres Deckelteil
    42
    Hand-Piktogramm
    43
    Klebstoffauftrag linkes Hilfsverschlußteil
    44
    Klebstoffauftrag rechtes Hilfsverschlußteil
    45
    mittlere Automatik-Bodenverriegelung
    46
    Trageverpackung
    47
    Automatikboden

Claims (19)

  1. Einteiliger Zuschnitt aus Graukarton, Wellpappe, Kraftkarton od. dgl. zur Herstellung einer auch stirnseitig verschlossenen Trageverpackung (46) in vorgeklebter, aufrichtbarer Auslegung, für die Aufnahme einer Anzahl zweireihig stehender Behältnisse, insbesondere Getränkedosen (40), sowie vorzugsweise maschinellem Endverschluß der Boden- und Deckelteile der Trageverpackung (46), und der einteilige Zuschnitt 1, 1a bestehend aus einem linken vorderem/rechten hinteren Seitenteil (3, 4) mit am linken vorderen Seitenteil (3) durch Einfaltrillinie Klebelasche (12a) verbundener Klebelasche (12), dem linken stirnseitigen Seitenteil (5) mit den Einfaltrillinien linkes/rechtes stirnseitiges Seitenteil (16, 16a), und am rechten hinteren Seitenteil (4) angeordnetem rechtes stirnseitiges Seitenteil (6), sowie den linken und rechten Boden-Verschlußteilen (7, 8) für das vorzugsweise maschinelle Verschließen der linken/rechten Bodenteile (7, 8), und mittels der Einfaltrillinien linkes/rechtes Boden-Verschlussteil (13, 13a) unterhalb der linken/rechten Seitenteile (3, 4) verbunden, sowie linke und rechte Deckelteilschrägfläschen (11, 11a) aufweist, mit den Dosenrand-Freistanzungen (18, 18a) entsprechend der Anzahl der jeweils zweireihig in der Trageverpackung (46) zu verpackenden Getränkedosen (40), und ein linkes obere Deckelteil (9) mit Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen (26, 26a), der Anstanzung Öffnung-Laschenkontur (25) und verbunden durch die Einfaltrillinie linkes oberes Deckelteil (15) mit der linken Deckelteilschrägfläche (11) am linken vorderen Seitenteil (3), sowie ein rechtes unteres Deckelteil (10) mit Tragegriffausstanzungen (27, 27a), verbunden durch die Einfaltrillinien rechtes unteres Deckelteil (15a) mit der rechten Deckelteilschrägfläche (11a) am linken hinteren Seitenteil (4), dadurch gekennzeichnet, dass die vorgeklebte Tra geverpackung (46), in quadratisch oder rechteckig aufgerichteter Auslegung, über eine Anzahl in zweireihiger Formation stehender Getränkedosen (40) od. dgl. abgesenkt werden kann, wodurch diese rundum durch die vorderen/hinteren Seitenteile (3, 4) und die linken/rechten stirnseitigen Seitenteile (5, 6) fest umschlossen gehalten werden, bevor maschineller Bodenverschluss der überlappend ausgelegten linken und rechten Boden-Verschlußteile (7, 8) mittels Klebstoffauftrag 39 erfolgt, danach der überlappende Verschluß der oberen/unteren Deckelteile (9, 10) mittels Klebstoffauftrag (41) über die Getränkedosen (40) maschinell vorgenommen wird, wodurch eine geschlossene Trageverpackung ausgebildet ist, inklusive der in den Deckelteilen (9, 10) angebrachten linken/rechten Tragegriffanstanzung-Verriegelungslaschen (26, 26a) und linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a), und die so verschlossene Trageverpackung (46) den sicheren Transport der verpackten Getränkedosen (40) gewährleistet, wobei zugleich der Zweitnutzen dieser Trageverpackung (40) dadurch hergestellt ist, indem durch Hochreißen des oberen Deckelteiles (9) an der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur (25), die bis dahin fest haftende Klebeverbindung (43) zwischen dem oberen Deckelteil (9) und dem unteren Deckelteil (10) durchtrennt wird, und diese Deckelteile (9, 10) beliebig oft auf- und zugefaltet werden können, was die unbehinderte Entnahme der Getränkedosen (40) respektive das Wiedereinsetzen von leeren Getränkedosen (40) in die geöffnete Trageverpackung (46) erlaubt, und durch erneuten Verschluß der trotz des Hochreißens intakten Deckelteile (9, 10) über das einstehende Leergut in Form von Getränkedosen (40), die angestrebte Rücktragemöglichkeit des Leerguts in die Verkaufsstellen durch die so konzipierte Trageverpackung (46) erzielt wird, da mittels der Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslasche (26, 26a), sowie den Tragegriffausstanzungen (27, 27a), in den beliebig oft wieder überlap pend zu verschließenden oberen/unteren Deckelteilen (9, 10), die Rückführung für eine erforderliche, erneute Tragefunktion der Trageverpackung (46) hergestellt ist.
  2. Einteiliger Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der maschinell mittels Klebstoffauftrag (39) zu verschließenden rechten/linken Boden-Verschlußteile (7, 8), ein nach dem Stand der Technik bekanntes Automatikbodenteil (47) der Trageverpackung (46) zugeordnet wird, und dadurch vorzugsweise ein manuelles Aufrichten mit mittlerer Automatik-Bodenveriegelung (45) der Trageverpackung (46) vorgenommen wird, bevor eine Zuführung von Produkten in Form von Getränkedosen (40) od. dgl. mittels manueller od. maschineller Applikation erfolgt.
  3. Einteiliger Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den vorderen/hinteren Seitenteilen (3, 4) und den oberen/unteren Deckelteilen (9, 10), linke/rechte Deckelteilschrägflächen (11, 11a) mit oberen Dosenrand-Freistanzungen (18, 18a) zugeordnet sind, und durch die Schrägstellung der linken/rechten Deckelteilschrägflächen (11, 11a) beim maschinellen od. manuellen Verschluß der oberen/unteren Deckelteile (9, 10) der Trageverpackung (46), die Ränder der Getränkedosen (40) in die oberen Dosenrand-Freistanzungen (18, 18a) einrasten, dadurch eine sichernde, obere Fixierung der Getränkedosen (40) od. dgl. erfolgt, und ein paralleles, überlappendes Übereinanderfalten der oberen/unteren Deckelteile (9, 10) hergestellt wird, als Voraussetzung für eine fest und straft verschlossene Trageverpackungen (46).
  4. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Deckelteil (9) mit linken/rechten Tragriffanstanzungen-Verriegelungslaschen (26, 26a) versehen ist, und das untere Deckelteil (10) mit linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a) ausgebildet ist, die in ihrer Gestaltung der Form der linken und rechten Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslasche (26, 26a) gleichen, jedoch die linken und rechten Tragegriffausstanzungen des unteren Deckelteiles (10) exakt 1 mm größer ausgeformt sind, wodurch die linken/rechten Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen (26, 26a) in diese darunter liegenden linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a) verriegelnd eingedrückt werden können.
  5. Einteiliger Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beim maschinellen Verschluß der oberen/unteren Deckelteile (9, 10) der Trageverpackung (46) mittels Klebstoffauftrag unteres Deckelteil (41), das Eindrücken der linken/rechten Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen (26, 28a) im oberen Deckelteil (9) durch die linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a) im darunter liegendem unteren Deckelteil (10), ausschließlich als Tragehilfe für den Erst-Transport der geschlosenen Trageverpackung (46) aus den Verkaufsstellen, z.B. Supermärkten, dient.
  6. Einteiliger Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass beim manuellen Verschluß der oberen und unteren Deckelteile (9, 10) der gebildeten Trageverpackung (46), das Eindrücken der linken/rechten Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen (26, 26a) im oberen Deckelteil (9) durch die linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a) im darunter liegendem unteren Deckelteil (10), funktional einer vorzugsweise manuellen Verschlußverriegelung dient, indem die durchgedrückten linken/rechten Tragegriffan stanzungen-Verriegelungslaschen (26, 26a) sich durchgedrückt in den linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a) klemmend verhaken, und so der fest und straff geschlossene manuelle Verschluß der oberen/unteren Deckelteile (9, 10) hergestellt ist.
  7. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die linken und rechten Deckelteilschrägflächen (11, 11a), zwischen den vorderen und hinteren Seitenteilen (3, 4) und den oberen und unteren Deckelteilen (9, 10), sich beim maschinellen oder manuellen Verschluß der Deckelteile (9, 10) der Trageverpackung (46) zwischen 30 und 45 Grad schräg gegen die zweireihig in der Trageverpackung (46) stehenden Getränkedosen (40) od. dgl. anlegen, wobei die genaue Bestimmung der erforderlichen Gradzahl in Abhängigkeit zu der Form der zu verpackenden Produkten zu sehen ist.
  8. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Deckelteil (9) mit einer Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur (25) versehen ist, die zum Öffnen der durch maschinellen Klebstoffauftrag (41) oder durch den manuell mittels Tragegriffanstanzung-Verriegelungslaschen (26, 26a) vorgenommenen Verschluß der Trageverpackung (46), benötigt wird.
  9. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem generell manuellen Öffnen der Trageverpackung (46) im Bereich der maschinell od. manuell überlappend verschlossenen oberen und unteren Deckelteile (9, 10), die oberen und unteren Deckelteile (9, 10) durch den Öffnungsvorgang nicht zerstört werden und dadurch für den Rücktransport von leeren Getränkedosen (40) od. dgl. die Trageverpackung (46) uneingeschränkt zur Verfügung steht.
  10. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass beim Öffnen der mittels Klebstoffauftrag (41) maschinell verschlossenen oberen und unteren Deckelteile (9, 10) mittels der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur (25) am oberen Deckelteil (9), der Klebstoffauftrag (41) durch den bekannten Effekt des sog. Faserabriss sich von den Deckelteilen (9, 10) löst und damit die beiden Deckelteile (9, 10) zum nach oben gerichteten Öffnen freigibt.
  11. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim Öffnen der mittels Tragegriffanstanzung-Verriegelungslaschen (26, 26a) manuell verschlossenen oberen und unteren Deckelteile (9, 10) der Trageverpackung (46), mittels der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur (25) am oberen Deckeltei (9), sich die linken/rechten Tragegriffanstanzung-Verriegelungslaschen (26, 26a) per Abriss oder Verformung aus den linken/rechten Tragegriffausstanzungen (27, 27a) des unteren Deckelteil (10) lösen und dadurch der manuell hergestellte Verriegelungseffekt des Verschlusses der oberen und unteren Deckelteile aufgehoben wird, wodurch beide Deckelteile (9, 10) beliebig nach oben öffnend zu Verfügung stehen.
  12. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Öffnen der maschinell oder manuell verschlossenen oberen und unteren Deckelteile (9, 10) der Trageverpackung (46), in beliebiger Folge Getränkedosen (40) entnommen und wieder z.B. als Leergut in die Trageverpackung (40) hineingestellt werden können, da die unzerstört zur Verfügung stehenden oberen und unteren Deckelteile (9, 10) wieder über z.B. das Leergut eingefaltet wer den können, und die Tragegriffan- bzw. Tragegriffausstanzungen (26, 26a; 27, 27a) in den sich überlappenden oberen und unteren Deckelteilen (9, 10), für den Rücktransport des Leerguts in der so verfügbar stehenden Trageverpackung (46) wieder genutzt werden können.
  13. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass die linken und rechten stirnseitigen Seitenteile (5, 6) für die stirnseitigen Fixierung der zweireihig in der vorgeklebten Trageverpackung (46) einstehenden Getränkedosen (40) od. dgl. Produkte vorgesehen sind, und zugleich das Aufrichten der vorgeklebten Trageverpackung (46) zu quadratisch oder rechteckig ausformbaren Verpackungsgrößen zulässt, was für das maschinelle oder manuelle Applizieren von zweireihig stehenden Getränkedosen (40) oder dgl. eine verpackungstechnische Voraussetzung ist.
  14. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die eingesetzten Klebstoffaufträge (38, 39, 41, 43 44) vorzugsweise Heißleimkleber mit der Fachbezeichnung „Hot-melt" oder Kaltleimkleber mit hoher Klebekraft, sind.
  15. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das eingesetzte faltbare Kartonmaterial zur Herstellung der Trageverpackung (46) für Gläser, Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff (40), einschließlich PET-Kunststoff-Getränkeflaschen, vorzugsweise aus einem Graukarton mit hohem Altpapieranteil und einer Grammatur von bis zu 550 g/qm besteht, soweit die zu verpackenden o. g. Produkte mit geringer Feuchtigkeit, also nicht tropfnass, zum Einbringen in die Trageverpackung (46) und gebildet aus Graukarton, zur Verfügung ge stellt werden, und gleiche Vorgaben auch für Wellpappenmaterial mit der Fachbezeichnung Mikrowelle, also F-Welle oder G-Welle gelten, die neben einer Materialstärke von bis zu 0,92 mm auch um bis zu 50% höhere Stabilitätswerte als Graukarton aufweisen und daher auch für Trageverpackungen (46) in Frage kommen, die eine höhere Tragestabilität anhand größerer Gewichtsbelastungen durch die zu verpackenden Produkte benötigen; oder alternativ auch nässeabweisenden Kraftkarton mit einer Grammatur bis zu 425 g/qm Einsatz kommen kann, wenn generell nasse Produkte in Form von Getränkedosen (40) oder auch nasse PET-Kunststoff-Getränkeflaschen in die Trageverpackung (46) eingebracht werden sollen.
  16. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1–15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gläser, Dosen, insbesondere Getränkedosen aus Aluminium, Weißblech oder Kunststoff (40), einschließlich der PET-Kunststoff-Getränkeflaschen, Volumen zwischen 0,25 Liter und 0,5 Liter in standardmäßig verfügbarer Auslegung aufweisen müssen, um die der Trageverpackung (46) zugeordneten Stabilitätswerte, bezogen auf das jeweils eingesetzte faltbare Kartonmaterial, problemlos bezüglich der Tragestabilität nutzen zu können.
  17. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die gebildete Trageverpackung (46) für Gläser, Dosen, insbesondere Getränkedosen (40), einschließlich PET-Kunststoff-Getränkeflaschen, für zweireihige Produktformationen vorgesehen ist und diese vorzugsweise als 2 × 2, 2 × 3 bis max. 2 × 4 Verpackungsformationen ausgebildet werden.
  18. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Radien-Formanstanzungen linke/rechte Deckelteile (28) auch andere Formauslegungen, wie z.B. rechteckige oder schräg abgesetzte Formen, aufweisen können.
  19. Einteiliger Zuschnitt nach einen der Ansprüche 1–18, dadurch gekennzeichnet, dass die linke/rechte Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche (26, 26a) und die linke/rechte Tragegriffausstanzung (27, 27a) auch rechteckige, ovale oder jede andere beliebige Formen aufweisen können, soweit der Trage- bzw. Verriegelungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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