-
Die
Erfindung betrifft einen Zuschnitt, einschließlich einer alternativen Auslegungsform,
der im Oberbegriff des Anspruch 1 und Anspruch 2 angegebenen Gattung
und daraus hergestellte Trageverpackungen.
-
Zur
Verpackung von Gläser
und Dosen, insbesondere Getränkedosen
aus Aluminium, Weißblech
und lebensmitteltauglichen Kunststoff wie z.B. PET-Kunststoffmaterial,
des weiteren von Getränkeflaschen
aus Glas oder PET-Kunststoffmaterial in Formationen von meistens
zwei bis sechs (Six-pack), max. 10 Stück sind viele Varianten nach
dem Stand der Technik bekannt geworden. Diese bekannten Varianten
sind vor allem sogenannte Wrap-around Verpackungen für Gläser. Getränkedosen,
Getränkeflaschen
und dgl., wobei die zu verpackenden Produkte ganz oder teilweise
vom Zuschnitt tragefest umschlossen werden und stirnseitig entweder
offen, sog. Six-pack Verpackungen darstellen, oder alternativ in
stirnseitig zusätzlich
verschlossener Form als sog. Rundum-Verpackungen bekannt sind.
-
Bei
allen diesen genannten Varianten können nur durch Zerstörung des
umhüllenden
Zuschnitts der jeweiligen Verpackungsauslegung die Produkte zum
Gebrauch entnommen werden; eine Rückführung des Leerguts mittels
dieser zerstörten, umhüllenden
Zuschnitte ist generell ausgeschlossen.
-
-
Auch
speziell für
Mehrwegflaschen konzipierte und bekannte Rundum-Trageverpackungen aus Wellpappe weisen
den Nachteil auf, dass zur Entnahme der Mehrweg-Getränkeflaschen
das umhüllende
Zuschnittmaterial komplett zerstört
werden muss, und somit die Rückführung des
Leerguts zum Verkaufsort (PoS) in der eigenen Verpackung nicht möglich ist.
-
Weitere
bekannten Varianten von Trageverpackungen sind die nach dem Stand
der Technik genutzten sog. Basket-Verpackungseinheiten für z.B. vorzugsweise
Getränkeflaschen,
die oben offen und mit einem mittleren Tragegriff versehen, das
freie Einstellen und Entnehmen der Getränkeflaschen erlauben und dadurch
das Zurücktragen
des Leerguts zur Verkaufsstelle problemlos ermöglichen.
-
Allerdings
weisen diese Basket-Verpackungseinheiten als Nachteil auf, dass
sie am Verkaufsort (z.B. Supermarkt) keinen Diebstahlschutz der
einstehenden Produkte zulassen und vorzugsweise nur für Getränkeflaschen
in bekannter Auslegung geeignet sind, da z.B. Gläser oder Dosen, insbesondere
Getränkedosen
unterhalb des mitteleren Tragegriffs beim Einsetzen sich anordnen,
der mittlere Tragegriff somit immer über die oberen Glas- oder Dosenränder hinausragt
und dadurch ein für
den Transport erforderliches Übereinanderstapeln
dieser Produkte ohne erheblichen Zusatzaufwand an Kosten, nicht
zulässt.
-
Daher
auch in den Verkaufsstellen wie Supermärkte etc., keine dieser Glas-
oder Dosenprodukte in Basket-Verpackungseinheiten angeboten wird.
Dies trifft u.a. auch auf die sogenannten PET-Kunststoffflaschen
zu, die als Billigprodukte verstärkt
in den Verkaufsstellen angeboten werden, allerdings nicht in den
vor beschriebenen Basket-Verpackungseinheiten, die für die Art
Kunststoff-Getränkeflaschen,
einschließlich
Getränkedosen,
zu aufwendig und zu teuer sind.
-
Als
zweckmäßig haben
sich für
Gläser
und Getränkedosen
sogenannte
-
Dosen-Clip-Verpackungseinheiten
erwiesen, wie sie z.B. aus der Patentschrift
EP 1 340 691 bekannt geworden sind.
-
Diese
Art der Clip-Verpackungseinheiten lassen uneingeschränkt z.B.
den Rücktransport
leerer Gläser
und Dosen, insbesondere Getränkedosen
zu, benötigen
einerseits für
die Herstellung aber aufwendige maschinelle Verfahren, sind vorwiegend
nur in einreihigen Formationsgrößen wie
1 × 2;
1 × 3
sowie 1 × 4
verfügbar
und sind daher für
die Billigprodukte wie Dosen, insbesondere Getränkedosen einerseits zu teuer
und andererseits nur eingeschränkt
nutzbar d.h., Billigprodukte wie PET-Kunststoff-Getränkeflaschen
können
z.B. mittels dieser Dosen-CLIP-Verpackungseinheiten
nicht in den Verkaufsstellen angeboten werden.
-
Darüberhinaus
werden Trageverpackungen insbesondere für Billigprodukte der Getränkeindustrie,
wie befandete PET-Kunststoff-Flaschen generell in den Verkaufsstellen
angeboten, die in unterschiedlichen Formationsgrößen von 2 × 2 bis 2 × 3 Verpackungseinheiten mit
bedruckter Kunststoff-Klarsichtfolie umhüllt, die fest haftend um diese
Flaschenformation geschrumpft ist und mit einem separat aufgebrachten
Tragegriff versehen ist.
-
Auch
diese Art von Verpackungseinheiten lassen ein Zurücktragen
des Leerguts zur Verkaufsstelle nicht zu.
-
Weiterhin
sind rundum geschlossene Trageverpackungen in Form bzw. Auslegung
mit Tragegriff bekannt, die mittels Aufklappen und Wiederverschlussfunktion
ein Entnehmen und Wiedereinsetzen von z.B. Getränkedosen, Gläser oder
PET-Kunststoff-Flaschen zulassen, wodurch das Zurücktragen der
Produkte zur Verkaufsstelle gewährleistet
ist.
-
Die
Trageverpackungen dieser Auslegungen allerdings bis zu 30% der Gesamtkosten
dieser Verpackungen ausmachen, und daher für Billigprodukte wie Getränkedosen
oder PET-Kunststoff-Flaschen denkbar ungeeignet sind. Vergleichbare
Trageverpackungen sind z.B. in der Patentschrift
DE 196 45 645 näher erläutert.
-
Bezüglich der
zu verwendenden Verpackungsmaterialien wird aus Gründen der
Produkthaftung grundsätzlich
nässeabweisender
Kraftkarton eingesetzt, der einerseits hohe Stabilitätswerte
bezogen auf die Tragestabilität,
andererseits aber erheblich zu teuer ist gegenüber alternativ einsetzbare
Verpackungsmaterialien aus z.B. Graukarton od. dgl. für die Billigprodukte,
wie Getränkedosen,
Gläser
oder PET-Getränkeflaschen.
-
Hinsichtlich
eines kundenfreundlichen Handlings und einer erforderlichen preiswerten
Angebotspalette für
die Billigprodukte der Getränkeindustrie in
den Verkaufsstellen, sind vorgenannte Verkaufsgebinde denkbar ungeeignet
bzw. aus Kostengründen
nicht verwertbar.
-
Gegenstand
der Erfindung ist daher ein Zuschnittkörper aus faltbaren Kartonmaterial
und die Bildung eines Verpackungskörpers zur Aufnahme von Gläsern und
Dosen, insbesondere Getränkedosen
aus Aluminium, Weißblech
oder Kunststoff, sowie Getränkeflaschen
aus PET-Kunststoff
bzw. Glas in ein- oder zweireihiger, hinter- und nebeneinander stehender
Anordnung, und der so gebildete Verpackungskörper der Erfindung maschinell
oder manuell im Boden- und Deckelbereich verschließbar sein muss;
ausgestattet mit Tragegrifflaschen im Deckelteilbereich des ein-
oder zweireihig ausgebildeten Verpackungskörpers, wobei die Tragegrifflaschen in
der manuell zu verschließenden
Version zugleich als Verriegelungslaschen beim Erstverschluß dienen, und
das Bodenteil des manuell zu bildenden Verpackungskörpers mittels
eines nach dem Stand der Technik bekannten Automatikbodens ausgebildet wird.
-
Aufgabe
der Erfindung ist gattungsgemäße Verpackungskörper für Gläser, Dosen,
insbesondere Getränkedosen
sowie PET-Getränkeflaschen
zu schaffen aus ein- oder zweireihig auszubildenden faltbaren Kartonzuschnitten,
und der Verpackungskörper
sowohl geeignet zum problemlosen Einsetzen von Produkten und maschinellen
oder manuellen Verschluss, inklusive einfache Trageeigenschaften des
Ver packungskörper
durch funktional ausgebildete Tragegriffe bzw. Tragegrifflöcher in
den Deckelteilen, einfaches Handling beim Öffnen des Deckelteiles durch
Lösen von
speziell angebrachten Klebstoffnähten
oder der Tragetaschen in Verriegelungsform an den Deckelteilen,
dem dadurch leichten Öffnen
des Verpackungskörpers
als Trageverpackung an den Deckelteilen, der jederzeit mehrmaligen
Entnahme bzw. der Wiederhineinstellung von z.B. Getränkedosen
als Leergut und dem möglichen
Zurücktragen des
Leerguts, mittels der Tragegrifflöcher in den nach dem Öffnen wiederverschließbaren Deckelteilen.
-
Der
Verpackungskörper
der Erfindung bietet den Vorteil einfacher Herstellbarkeit mit hoher
Halte- und Tragestabilität
der maschinell oder manuell eingesetzten z.B. Getränkedosen
oder anderen Behältnissen
der Getränke-
bzw. Lebensmittelindustrie bei kalkuliert geringem Materialeinsatz.
-
Desweiteren
ist ein Vorteil dieser Verpackungskörper darin zu sehen, dass dieselben
neben- und übereinander
problemlos in Trays, Umkarton und auf Paletten stapelbar sind, ohne
das störende
bzw. hoch- und überstehende
Tragegriffteile dies behindern.
-
Ein
besonderer Vorteil ist ausserden, dass die geschlossenen Deckelteile
insgesamt mit durchgehender Werbefläche zur Verfügung stehen.
Unter Berücksichtigung
der Befandung von z.B. Getränkedosen
und PET-Getränkeflaschen
stellt der Verpackungskörper
der Erfindung einen weiteren absoluten Vorteil insoweit dar, dass
der Verbraucher das Leergut ohne zusätzlichen Aufwand mittels der
Einmal-Verpackungsauslegung zu den Verkaufsstellen und den Rücknahmeautomaten
zurücktragen
kann.
-
Weitere
vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen bei
der Darstellung des erfindungsgemäßen Zuschnitts zur Bildung einer
Trageverpackung für
Gläser,
Getränkedosen
und PET-Getränkeflaschen
mit Leergut-Rücktransporteigenschaften.
-
Der
Verpackungskörper
der Erfindung ist u.a. im Patentanspruch 1 definiert.
-
Die
Unteransprüche
beanspruchen die alternative und bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verpackungskörpers.
-
Einzelheiten
der Erfindung werden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele gemäß in unterschiedlichen
Maßstäben gehaltene
Zeichnungen der Figuren und mit nachfolgenden Beschreibungen erläutert Es
zeigen:
-
1 eine
Draufsicht auf die Stanzkontur eines flach liegenden Zuschnitts
zur Bildung eines vorgeklebten Verpackungskörpers in Form einer Trageverpackung,
für die
Aufnahme von z.B. zweireihig (2 × 3) einstehender Getränkedosen;
-
1a eine
Draufsicht gemäß 1,
wobei die durch Stanzen oder dgl. zu entfernenden Teile des flach
liegenden Zuschnitts schraffiert dargestellt sind;
-
2 eine
Draufsicht gemäß 1,
mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem linken Seitenteil über Teilbereiche
der Innenseite des rechten Seitenteiles, als ersten Herstellungsschritt
zur Bildung einer vorgeklebten Trageverpackung für z.B. Getränkedosen;
-
3 eine
Draufsicht gemäß 2,
mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem rechten stirnseitigen Seitenteil über Teilbereiche
der Innen seite des rechten Seitenteiles und passergenauer Auflage
auf die vorab mit Klebstoffauftrag versehenene Klebelasche am linken
Seitenteil, als abschließender
Herstellungsschritt zur Bildung einer vorgeklebten Trageverpackung
für z.B.
Getränkedosen;
-
4 eine
Vorderansicht gemäß 3,
mit an der Klebelasche des linken Seitenteis durch Klebung fest
verbundenem rechten Seitenteils, in um 90 Grad aufgerichteter Auslegungsform
bei der Bildung der Trageverpackung, und dadurch erzielter deckungsgleicher
Stellung des linken vorderen Seitenteils (3) zu den rechten
hinteren Seitenteil (4);
-
5 eine
Seitenansicht der um 90 Grad aufgerichteten Vorderansicht gemäß 4,
wobei die oberen rechten/linken Deckelteile sowie die unteren rechten/linken
Bodenteile, und angelengt an den rechten/linken Seitenteilen der
aufgerichteten Trageverpackung, noch fluchtend aufgerichtet zu den
rechten/linken Seitenteilen stehen;
-
5a die
Seitenansicht gemäß 5,
mit um 90 Grad vorzugsweise maschinell nach oben aufgefaltetem linken
Bodenteil als erster Schritt zur Herstellung eines geschlossenen,
durch Klebung verbundenen Gesamtbodenteiles der Trageverpackung für z.B. Getränkedosen;
-
6 die
Seitenansicht gemäß 5a,
mit dem abschließend
um 90 Grad sowie vorzugsweise maschinell nach oben aufgefaltetem
rechten Bodenteil, und das rechte Bodenteil sich überlappend
auf das vorab mittels Klebstoffauftrag ausgestattete linke Bodenteil
anlegt, wodurch ein geschlossenes, fest verbundenes Bodenteil der
Trageverpackung für
z.B. Getränkedosen
maschinell hergestellt ist;
-
7 eine
Draufsicht auf das vorzugsweise maschinell geschlossene Bodenteil
gemäß 6, mit
Andeutung der mittigen Achse der überlappend geklebten linken/rechten
Bodenteile, und die mittige Achse den Verlauf des z.B. vorzugsweise
maschinell aufzutragenden Klebstoff darstellt;
-
8 eine
Draufsicht auf die aufgerichtete und mittels Bodenteilverschluss
entsprechend ausgebildete Trageverpackung gemäß 6, mit zweireihig
eingestellten z.B. Getränkedosen
und die oberen rechten/linken Deckelteile noch nicht überlappend
geschlossen;
-
9 eine
stirnseitige Ansicht gemäß der 8,
mit den überlappend
geschlossenen rechten/linken Bodenteilen, den zweireihig einstehenden Getränkedosen
und den noch geöffnet
hochstehenden linken bzw. rechten Deckelteilen;
-
10 eine
stirnseitige Ansicht gemäß 9,
mit um 90 Grad nach innenweisender Einfaltung des linken unteren
Deckelteiles über
die zweireihig in der maschinell ausgebildeten Trageverpackung stehenden
z.B. Getränkedosen,
und die linke Schrägstellung
(11) eines fixierten Teiles des linken unteren Deckelteiles,
nach Auflage auf die Getränkedosen,
der oberen Fixierung mit festem Halt der Bördelränder der Getränkedosen
dient;
-
11 die
stirnseitige Ansicht gemäß 10,
mit um 90 Grad überlappend
nach innenweisender Einfaltung des rechten oberen Deckelteiles auf
das untere linke Deckelteil, nach vorherigem Klebstoffauftrag mittig
auf das untere linke Deckelteil, wodurch nach Abschluss des Überfaltvorgangs
eine fest haftende Klebeverbindung zwischen den linken/rechten Deckelteilen
der maschinell herstellbaren Trageverpackung erzielt wird.
-
12 eine
Draufsicht auf die mittels der linken/rechten Deckelteile verschlossenen
Trageverppackung für
Getränkedosen
gemäß der 11,
mit Darstellung mittiger linker/rechter Tragegriff-Ausstanzungen
im linken unteren Deckelteil, sowie deckungsgleicher linker/rechter
Tragegriff-Anstanzungen Verriegelungslaschen, die zugleich zum Wiederverschluss
der Deckelteile nach mehrmaligen Öffnen der Trageverpackung genutzt
werden können;
-
13 die
Seitenansicht auf die geschlossene Trageverpackung gemäß 12 durch
den aus der Stanzkontur gebildeten flach liegenden Zuschnitt 1,
der die z.B. einstehenden zweireihig angeordneten Getränkedosen
nach maschineller Fertigung fest haftend umschließt;
-
14 die
Seitenansicht auf die maschinell geschlossene Trageverpackung gemäß 13,
mit Hand-Piktogramm-Darstellung der Eingriffsmöglichkeit in die rechten Tragegriff-Anstanzungen
Verriegelungslaschen des oberen Deckelteiles, mit nach unten gerichteten
Eindrücken
derselben zum Aufnehmen und Wegtragen der Trageverpackung in den Verkaufsstellen
(PoS) und für
den Rücktransport
des Leerguts;
-
15 die
stirnseitige Ansicht gemäß 11,
mit Darstellung des Öffnungsvorgangs
der maschinell geschlossenen Trageverpackung für z.B. zweireihig einstehende
Getränkedosen,
indem durch das Anheben des rechten oberen Deckelteiles die bis dahin
fest haftende Klebeverbindung zwischen den unteren/oberen Deckelteilen
gelöst wird,
und dadurch die Entnahme der Getränkedosen mittels Hochklappen
der rechten/linken Deckelteile, einschließlich der Zurückstellung
der leeren Getränkedosen,
ermöglicht
wird;
-
15a zeigt die stirnseitige Ansicht gemäß 15,
mit Darstellung der geöffneten
unteren/oberen Deckelteile zur Entnahme der Geträndosen aus der Trageverpackung;
-
15b zeigt die Seitenansicht gemäß 14,
mit Darstellung des wieder eingestellten Leerguts in Form von z.B.
Getränkedosen
und den Wiederverschluss der unteren/oberen Deckelteile, sowie per
Hand-Piktogramm Darstellung den Rücktransport des Leerguts mittels
der Trageverpackung in die Verkaufsstellen;
-
16 eine
Draufsicht auf die Stanzkontur eines flach liegenden Zuschnitts
aus faltbaren Kartonmaterial zur Bildung einer vorgeklebten Trageverpackung
für die
Aufnahme von z.B. zweireihig (2 × 3) einstehender Getränkedosen
gemäß 1,
jedoch in alternativer Bodenteilauslegung in Form eines Automatikbodens
mit selbsttätigem
Verriegelungseffekt des speziell vorgeklebten Bodenteiles, zum vorzugsmanuellem
Aufrichten und Befüllen
der Trageverpackunmg;
-
16a eine Draufsicht gemäß 16, wobei
die durch Stanzen oder dgl. zu entfernenden Teile des flach liegenden
Zuschnitts schraffiert dargestellt sind;
-
17 die
Draufsicht auf die durchgehend um 180 Grad nach innen eingefalteten
Bodenteile des Automatikbodens gemäß 16, wobei
die einzelnen Bodenteilsegmente des Automatikbodens auf die linken/rechten
Seitenteile und auf die stirnseitigen Seitenteile des noch flach
liegenden Zuschnitts zu liegen kommen, als erster Herstellungsschritt
zur Ausbildung des vorzugsweise manuell aufricht- und verschließbaren Automatikbodens
der Trageverpackung;
-
18 eine
Draufsicht gemäß 17,
mit um 180 Grad zurückgefalteten
Klebelaschen (31; 33) der Bodenteilsegmente des
Automatikbodens im Bereich der linken/rechten Seitenteile, als zweiter
Herstellungsschritt zur Ausbildung des Automatikbodens;
-
19 eine
Draufsicht gemäß 18,
mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem linken Seitenteil über Teilbereiche
der Innenseite des rechten Seitenteiles, einschließlich des
um 180 Grad eingefaltet anhängenden
linken Bodenteilsegments mit zurückgefalteter
linker Klebelasche (31) mit vorab aufgebrachten Klebstoff,
wodurch in einem dritten Herstellungsschritt die linken Bodenteilsegmente
des auszubildenden Automatikbodens fest haftend verbunden sind;
-
20 eine
Draufsicht gemäß 19,
mit um 180 Grad nach innen eingefaltetem rechten stirnseitigem Seitenteil über Teilbereiche
der Innenseite des rechten Seitenteiles, mit passergenauer Auflage auf
die Klebelasche (12) am vorab eingefaltetem linken Seitenteil,
einschließlich
des um 180 Grad eingefaltet anhängenden
rechten Bodenteilsegments mit zurückgefalteter rechter Klebelasche
(33), wodurch nach Klebstoffauftrag auf die genannten Klebelaschen
in einem vierten Herstellungsschritt, die rechten Bodenteilsegmente
des Automatikbodens und gleichzeitig die linken/rechten Seitenteile
mittels des Klebstoffs fest haftend verbunden sind, und dadurch das
manuelle Aufrichten der Trageverpackung mit unmittelbarem Bodenteilverschluss
erfolgen kann;
-
21 die
Seitenansicht mit um 90 Grad nach rechts aufgefalteter Trageverpackung
gemäß 20,
wobei durch den ausgeübten
gegenläufigen Auffaltandruck
per angedeuteter Pfeilrichtung A-A der automatische Verschluss des
Automatikbodens erfolgt, und dadurch eine dauerhafte, deckungsgleiche
Stellung der rechten/linken Seitenteile der Trageverpackung, mit
oben geöffnet
stehenden unteren und oberen Deckelteilen, sich ausbildet;
-
22 eine
Draufsicht auf das manuell geschlossene Bodenteil des Automatikbodens
der Trageverpackung gemäß der Darstellungen
der 21, mit der erzielten starren Ausbildung des Automatikbodens
durch Einrasten sich selbsttätig
verhakender Verriegelungsnasen, am Schluss des vorzugsweise manuellen
Auffaltvorgangs zur Ausbildung der Trageverpackung vor Aufnahme
der z.B. Getränkedosen;
-
23 bis 31 des
Zuschnitts gemäß 16 mit
alternativer Bodenteilauslegung in Form eines Automatikbodens, entsprechen
den 8 bis 15b,
der vorzugsweise maschinell zu verschließenden Boden- und Deckelteile
des Zuschnitts 1 und werden daher nicht noch
einmal dargestellt;
-
1 zeigt
als erstes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Trageverpackung
die Stanzkontur eines Zuschnitts 1 in einem flachliegenden, ungefalteten
Zustand, d.h. im wesentlichen so, wie er aus einer entsprechenden
Stanzvorrichtung für
faltbares Kartonmaterial kommt. Zur Herstellung des Zuschnitts 1 wird
vorzugsweise ein Graukarton mit hohem Altpapieranteil und einer
Grammatur des Kartongewichts pro Quadratmeter verwendet, die in
Abhängigkeit
zur Anzahl und des Gewichtsvolumens der zu verpackenden Gläser, Getränkedo sen
aus Aluminium, Weißblech
od. PET-Kunststoff (40) bzw. aus PET-Kunststoff-Getränkeflaschen z.B. bis 550 g/qm
betragen kann. Alternativ kann wahlweise Wellpappenmaterial mit
der Fachbezeichnung Mikrowelle (F-Welle) und einer Materialstärke zwischen
0,90 mm und 0,92 mm eingesetzt werden, soweit dies aus Tragestabilitätsgründen wegen
z.B. hoher Gewichtsvolumen von PET-Getränkeflaschen erforderlich wird. Auch
der Einsatz von nässeabweisendem
Kraftkarton bis max. 425 g/qm kann erfolgen, soweit einerseits nasse
Getränkedosen
oder PET-Kunststoff-Getränkeflaschen
zum Zeitpunkt des Verpackungsvorgangs dies erforderlich macht, andererseits
größere Verpackungseinheiten
als zweireihige (2 × 3)
Formationen zum Einsatz kommen.
-
Wie 1 zeigt,
besteht der Zuschnitt 1 aus einem Grundelement mit abgesetzten
Aussenkonturen, wobei die entsprechende Auslegungsform der zu bildenden
Trageverpackung 46 mittles der Stanzkontur des einteiligen
Zuschnitts 1; 1a angepasst werden kann.
-
Die
aus dem Zuschnitt 1 zu bildende Trageverpackung 46 ist
vorzugsweise als vorgeklebte Trageverpackung (3)
für das
maschinelle Aufrichten, der maschinellen Zuführung von z.B. Getränkedosen
(40), dem maschinellen Bodenteilverschluss (7; 8)
und dem maschinellen Verschluss der Deckelteile (9; 10)
der Trageverpackung ausgelegt.
-
Das
Grundelement des einteiligen Zuschnitts 1 ist in eine Mehrzahl
von zusammenhängenden
Zuschnittteilen unterteilt und besteht insbesondere aus dem linken
vorderen Seitenteil 3 mit angelengter Klebelasche 12 und
der Einfaltrillinie Klebelasche 12a, dem mittels Einfaltrillinie
linkes vorderes Seitenteil 16 verbundenen linke stirnseitige
Seitenteil 5, der Einfaltrillinie rechtes hinteres Seitenteil 16a mit
anhängendem rechten
hinteren Seitenteil 4, sowie dem mittels Einfaltrillinie
rechtes stirnseitiges Seitenteil 17 verbundenem rechten
stirnseitigen Seitenteil 6.
-
Desweiteren
aus dem am linken vorderen Seitenteil 3 durch Einfaltrilllinie
linkes Boden-Verschlußteil 13 verbundenem
linken Boden-Verschlußteil 7,
und der oberhalb der Rillinie linke Deckelteilschrägfläche 14 zugeordneten
linken Deckelteilschrägfläche 1 mit
den linken oberen Dosenrand-Freistanzungen 18, sowie dem
unmittelbar daran angelengtem linken oberen Deckelteil 9 mit
der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25,
und den Anstanzungen linke/rechte Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche 26; 26a.
-
Das über das
linke stirnseitige Seitenteil 5 mit dem linken vorderem
Seitenteil (3) verbundene rechte hintere Seitenteil 4,
einschließlich
der rechten Deckelteilschrägfläche 11a mit
den zugeordneten rechten oberen Dosenrand-Freistanzungen 18a,
hat von der Größe gleiche
Konturen bzw. Maße
wie das vordere linke Seitenteil 3, was für das Aufrichten
des vorgeklebten Zuschnitts 1 (3) mit Ausbildung
zu einer gleichförmigen
Trageverpackung 46 erforderlich ist, und das mittels Einfaltrillinie
rechtes Boden-Verschlußteil 13a am
rechten hinteren Seitenteil 4 angeordnete rechte Boden-Verschlußteil 8,
ist um mindestens 30 mm breiter ausgebildet zwischen der Einfaltrillinie
rechtes Boden-Verschlußteil 13a und der
unteren Begrenzungskontur rechtes Boden-Verschlußteil 24, als die
beabstandete Breite zwischen der Einfaltrillinie linkes Boden-Verschlußteil 13 und der
unteren Begrenzungskontur linkes Boden-Verschlußteil des linken vorderen Seitenteiles 3,
wodurch der überlappende
Verschluß der
Bodenteile (7; 8) mittels des Klebstoffauftrag
Boden-Verschlußteil 39,
als geschlossenes Bodenteil (7; 8) der Trageverpackung 46,
hergestellt wird.
-
Das
oberhalb der rechten Deckelteilschrägfläche 11a des rechten
hin teren Seitenteiles 4, mittels der Einfaltrillinie rechtes
unteres Deckelteil 15a angelengte rechte untere Deckelteil 10,
hat keine Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25 und
ist insgesamt in Länge
und Breite max. 1,5 mm bis 2,0 mm jeweils kürzer ausgelegt gegenüber dem
linken oberen Deckelteil 3, und die im rechten unteren
Deckelteil 10 angeordneten linken/rechten Tragegriffausstanzungen 27; 27a liegen
passergenau und deckungsgleich unter den linken/rechten Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen 26; 26a des
linken oberen Deckelteiles 9, wenn überlappender maschineller Verschluß des linken
oberen Deckelteiles 9 über
das rechte untere Deckelteil 10, und fest haftende Verbindung
beider Deckelteile 9; 10 mittels des Klebstoffauftrags 41 erfolgt
ist.
-
In 2 des
Zuschnitts 1 erfolgt die maschinelle Herstellung des vorgeklebten
Zuschnitts 1 der zu bildenden Trageverpackung 46,
durch das Einfalten um 180 Grad des linken vorderen Seitenteiles 3 mit
der anhängenden
Klebelasche 12, dem linken Boden-Verschlußteil 7 und
dem linken oberen Deckelteil 9 an der Einfaltrillinie linkes
vorderes Seitenteil 18, komplett über die Innenseite des linken
stirnseitigen Seitenteil 5 und eines Teilbereiches der
Innenseite des rechten hinteren Seitenteiles 4, sowie des
rechten Boden-Verschlußteiles 8 und
dem rechten unteren Deckelteil 10, wobei die Klebelasche 12 mit
der Einfaltrillinie Klebelasche 12a, für den Klebstoffauftrag 38 in
formschlüssiger
Klebstoffauftragsstellung zu liegen kommt, und von entscheidender Bedeutung
der fluchtende Verlauf der Einfaltrillinien 13; 13a der
linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8, sowie
der Rillinien linke/rechte Deckelteilschrägflächen 14; 14a und
der Einfaltrillinien linkes oberes/rechtes unteres Deckelteil 15; 15a,
nach dem um 180 Grad erfolgtem Überfalten
des linken vorderen Deckelteiles 3 herge stellt ist, um
das spätere
parallele Auffalten zur vorgeklebten Trageverpackung 46, entsprechend
Vorgabe Zuschnitt 1 bewirken zu können, was Voraussetzung für das Einbringen
von z.B. Getränkedosen 40 in
zweireihiger Formation ist.
-
Ein
weiterer Herstellungschritt zur Ausbildung einer vorgeklebten Trageverpackung 46 entsprechend
Zuschnitt 1, wird in 3 abschliessend erläutert, wobei
das rechte stirnseitige Seitenteil 6 um 180 Grad an der
Einfaltrillinie rechtes stirnseitiges Seitenteil 17, nach
innenweisend über
einen Teilbereich der Innenseite des rechten hinteren Seitenteiles 4 eingefaltet
wird, sich passergenau und deckeungsgleich mit der Einfaltrillinie
Klebelasche 12a abschließend auf die zuvor mit Klebstoffauftrag 38 versehene Klebelasche 12 auflegt,
und mittels Andruck eine fest haftende Klebeverbindung zwischen
der Innenseite des rechten stirnseitigen Seitenteiles 6 und
der mit Klebstoff 38 zuvor beaufschlagten Klebelasche 12 hergestellt
ist, wodurch zugleich die Endfertigung einer vorzugsweise maschinell
aufrichtbaren Trageverpackung 46 beendet wird, und durch
den nachfolgend erläuterten
Aufrichtvorgang der Trageverpackung 46 das Einbringen von
zweireihig nebeneinander stehenden Produktformationen, wie z.B.
Getränkedosen,
in die aufgerichtete Trageverpackung 46, mit abschließenden Bodenteil-
und Deckelteilverschluss gewährleistet
ist.
-
Das
vorzugsweise maschinelle Aufrichten der vorgeklebten Trageverpackung 46 aus
dem Zuschnitt 1, wird in 3 durch
die mit Pfeilrichtung A-A gekennzeichnete Andruckrichtung dargestellt,
wobei durch gleichzeitigen Andruck gegen die Einfaltrillinie linkes
vorderes Seitenteil 16 und gegen die Einfaltrillinie rechtes
stirnseitiges Seitenteil 17 sich ein rechteckiger Raumkörper ausbildet
(7; 8), indem sich das linke vordere
Seitenteil 3 und das rechte hintere Seiten teil 4,
mittels der Einfaltrillinie rechtes hinteres Seitenteil 16a und
der Einfaltrillinie Klebelasche 12a um 90 Grad geöffnet deckungsgleich
zueinander versetzt aufrichten (4), und
der Abstand zwischen den dann zueinander versetzt stehenden Seitenteilen 3; 4 durch
die linken/rechten stirnseitigen Seitenteile 5; 6 bewirkt
wird, wodurch der für
die Aufnahme von Produktformationen z.B. Getränkedosen beabsichtigte rechteckige
innere Raumkörper (7; 8)
sich ausbildet.
-
Die
so zur Aufnahme von Produktformationen vorgeklebte und aufge richtete
Trageverpackung 46 nach 4, zeigt
in 5 mit um 90 Grad veränderter Stellung, dass die
linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8 und
das linken obere sowie das rechte untere Deckelteil 9; 10,
fluchtend zu den vorderen/hinteren Seitenteilen geöffnet stehen,
wodurch das Einbringen von Produktformationen, wie z.B. Getränkedosen 40 in
variierender Weise von oben bzw. unten erfolgen kann; oder die so
vorbereitend geöffnete
Trageverpackung 46 (5) auch
von oben über
eine Produktformation geschoben werden wird, wonach unmittelbar
der in den 5a; 6 dargestellte
Bodenverschluss der Trageverpackung 46 erfolgt, indem zuerst
das linke Boden-Verschlußteil 7 um
90 Grad nach oben aufgefaltet und mittels Führungsschienen anliegend gehalten
wird, bevor das mit Klebstoffauftrag 39 versehene rechte
Boden-Verschlußteil 8 ebenfalls
um 90 Grad aufgefaltet und sich überlappend
(6) gegen die Aussenseite des linken Boden-Verschlußteiles 7 anlegt,
wobei durch Andruck gegen den dazwischen aufgebrachten Klebstoff 39,
eine fest haftende Verbindung zwischen den linken/rechten Boden-Verschlussteilen 7; 8 hergestellt
wird und dadurch der gesicherte Halt der einstehenden Produktformation,
wie z.B. Getränkedosen 40 dauerhaft
hergestellt ist, was auch aus der sich überlappenden Anordnung des
beschriebenen Verschlusses d Trageverpackung 46 in 7 ersichtlich ist,
indem die sich überlappenden
linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8 mit
der jeweiligen unteren Begrenzungskontur linkes Boden-Verschlußteil 22 und der
unteren Begrenzungskontur rechtes Boden-Verschlußteil 24, eine insgesamt
max. 30 mm breite mittige Überlappung
nach dem maschinellen Verschlussvorgang bewirken, und der Klebstoffauftrag Boden-Verschlußteil 39 so
innenseitig auf das rechte Boden-Verschlußteil 8 aufgebracht
wird, dass die mittels des Klebstoffauftrag Boden-Verschlußteil 39 erzielte
fest haftende Verbindung zwischen den linken/rechten Boden-Verschlußteilen 7; 8 im
mittigen Bereich der Überlappung
(7) ausgebildet wird, wodurch die eingestellten
zweireihigen Produktformationen, wie z.B. Getränkedosen, umschlossen und voll
tragend in der maschinell bis dahin so ausgebildeten Trageverpackung 46 stehen,
was in 8 dargestellt wird.
-
In
einem weiteren Herstellungsschritt erfolgt nun das maschinelle Verschließen der
Trageverpackung 46 entsprechend 9; 10,
indem das rechte untere Deckelteil 10 an der Rillinie rechte
Deckelteilschrägfläche 14a um
bis zu 45 Grad angefaltet wird, wobei sich die rechten oberen Dosenrand-Freistanzungen 18a je
nach einstehender Produktformation, wie z.B. Getränkedosen 40 oder PET-Kunststoff-Getränkeflaschen,
unter die Ränder der
Getränkedosen 40 bzw.
unter die Kronkorken von PET-Kunststoff-Getränkeflaschen haltend anlegen, und
so eine beabstandete seitliche Fixierung der z.B. Getränkedosen 40 in
der maschinell zu verschließenden
Trageverpackung 46 vorgenommen wird, wodurch der nachfolgende
exakte weitere Einfaltvorgang des rechten unteren Deckelteiles 10,
an der Einfaltrillinie rechtes unteres Deckelteil 15a über die Randausbildungen
der zweireihig einstehenden Getränkedosen 46,
in erforderlich passergenauer Auflage (9) erzielt wird,
bevor sich das dann um 90 Grad eingefaltete rechte untere Deckelteil 10 voll
deckend über
die linke Reihe der zweireihig einstehenden Formation von z.B. Getränkedosen 40 auflegt, und
zugleich mit bis zu max. 15 mm die rechte Reihe der zweireihig einstehenden
Getränkedosen 10 verdeckt,
und unmittelbar folgend der Klebstoffauftrag unteres Deckelteil 41 mittig
auf das rechte untere Deckelteil 10 aufgebracht wird (10).
-
In
einem weiteren Herstellungschritt wird das obere Deckelteil 9,
an der Rillinie Deckelteilschrägfläche 14,
um bis zu 45 Grad gegen die Ränder
der einstehenden Getränkedosen 40 angefaltet,
wobei sich die oberen Dosenrand-Freistanzangen 18 ebenfalls unter
die Ränder
der Getränkedosen 40 bzw.
unter die Kronkorken von PET-Kuststoff-Getränkeflaschen haltend
anlegen, dadurch eine beabstandete seitliche Fixierung der z.B.
Getränkedosen 40 in
der Trageverpackung 46 vorgenommen wird, und nachfolgend
eine exakte weitere Einfaltung des oberen Deckelteiles 9 über das
mit Klebstoffauftrag 41 versehene untere Deckelteil 10,
in der in 11 dargestellten überlappender
Funktion erfolgen kann, wobei mittels des Klebstoffauftrag unteres
Deckelteil 41 (12) ein
fest haftender mittiger Endverschluß zwischen den unteren/oberen
Deckelteilen 9; 10 der Trageverpackung 46 hergestellt
ist, und zugleich die linke/rechte Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche 26; 26a der
Deckelteile 9; 10 deckungsgleich über die
linke/rechte Tragegriffausstanzungen 27; 27a liegen,
sowie die Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25 am
oberen Deckelteil 9, frei sichtbar auf dem unteren Deckelteil 10 (12)
aufliegt.
-
Die
so fortlaufend maschinell ausgebildete Trageverpackung 46 aus
dem Zuschnitt 1 der 1; 1a,
für das
Verpacken von Gläser
und Dosen, insbesondere Getränkedosen
(40) bzw. PET-Kunststoff-Getränke flaschen, weist frontseitig
komplett geschlossene vordere/hintere Seitenteile 3; 4 auf (13),
während
die mit den genannten frontseitigen Seitenteilen 3; 4 verbundenen
linken/rechten stirnseitigen Seitenteile 5; 6 wahlweise
bis zur halben Höhe
der Gesamthöhe
der Trageverpackung 46 ausgebildet sind, um einen zumindest
teilweise geschlossenen Halt der verpackten unterschiedlichen zweireihigen
Produktformationen zu gewährleisten; außerdem stellt
diese Auslegungsform von Trageverpackungen 46 einen Schutz
gegen unberechtigte Entnahme von Produkten in den Verkaufsstellen
dar.
-
In 14 wird
mittels Hand-Piktogramm 42 angedeutet, wie durch das Eindrücken der
im geschlossenen oberen Deckelteil 9 der Trageverpackung 46 angebrachten
linke/rechte Tragegriffanstanzungen-Verriegelungslaschen 26, 26a durch
die deckungsgleich darunter angeordneten linken/rechten Tragegriffausstanzungen
(12), erforderliche Öffnungen in die durch Klebstoffauftrag 41 fest
verbundenen oberen/unteren Deckelteilen 9, 10 manuell eingebracht
werden, womit die maschinell geschlossene Trageverpackung 46 in
den Verkaufsstellen angehoben und weggetragen werden kann.
-
Eines
der wesentlichsten konstruktiven Merkmale der maschinell gebildteten
Trageverpackung 46 aus dem Zuschnitt 1 der 1; 1a,
für das
maschinelle Verpacken von zweireihig einstehenden Produktformationen
wie z.B. Getränkedosen 40 besteht
darin, dass durch manuelles Hochreißen der Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur 25 am
oberen Deckelteil 9, eine Trennung des Klebstoffauftrag 41 zwischen
den unteren und oberen Deckelteilen 9; 10 bewirkt
wird (15), und somit ein leichtes Öffnen der
Trageverpackung 46 im Deckelteilbereich möglich ist
ohne das unteres/oberes Deckelteil 9; 10 abgerissen
oder zer stört
wird, und durch das dann erzielte Auffalten beider Deckelteile die
unproblematische Entnahme der z.B. Getränkedosen 40 aus der Trageverpackung 46 hergestellt
ist (15a).
-
Im
Umkehrschluss jedes Leergut, wie z.B. leere Getränkedosen 40, jederzeit
wieder in die voll funktions- und tragestabile Trageverpackung 46 zurückgestellt
werden können,
und nach beliebig oft zu verschließenden unteren und oberen Deckelteilen 9; 10,
mittels der in den Deckelteilen (9; 10) vorhandenen
linken/rechten Tragegriffan- bzw. Tragegriffausstanzungen 26, 26a; 27, 27a,
die Trageverpackung 46, als sogenannte Leergut-Rücktragepackung
in die Verkaufsstellen zur Verfügung
steht, was ein absoluter Vorteil im Sinne des Handlings von befandetem Leergut
darstellt, da das befandete Leergut einerseits nicht mittels Fremdbehältnisse
zum Rücknahmeautomaten
in den Verkaufsstellen, bzw. nicht in Form von einzelnen Gläsern, Getränkedosen
od. z.B. PET-Kunststoff-Flaschen zurückgebracht werden muss, andererseits
der zuvor beschriebene Zweitnutzen der Trageverpackung 46 und
gebildet aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt 1 der 1; 1a, die
Neigung des Verbrauchers einschränkt,
bei fehlender Rücktragemöglichkeit
in Form von Sammel-Leergut der Einzelbehältnisse in z.B. Trageverpackungen
mit Rücktrageeffekt
auch befandetes Leergut einfach anderweitig zu entsorgen, was zu den
bekannten Belastungen der Umwelt führt deren Vermeidung nicht
nur wirtschaftlich sinnvoll ist, sondern auch zu erheblichen Einsparungen
von Allgemeinkosten führt.
-
In
einem zweiten Ausführungsbeispiel
und dargestellt durch die Stanzkontur einteiliger Zuschnitt 2; 2a der 16; 16a, wird anstelle der in Stanzkontur einteiliger
Zuschnitt 1; 1a der 1; 1a angeordneten
linken/rechten Boden-Verschlußteile 7; 8,
mit vorzugsweise maschinellen Verschlussabläufen beim Herstellungs- bzw.
Fertigungsablauf zur Bildung einer Trageverpackung 46,
ein sog. Automatikbodenteil 47 mit der internationalen
Fachbezeichnung „Speed-folder
Boden" ausgebildet,
wodurch alternativ zur komplett nur maschinell Aufricht-, Befüll- und Verschließbaren Trageverpackung 46,
eine ausschließlich
manuell aufrichtbare Trageverpackung 46 aus dem einteiligen
Zuschnitt 2, 2a der 16; 16a, für
die Aufnahme von z.B. Gläser,
Dosen, insbesondere Getränkedosen
aus Aluminium, Weißblech
oder Kunststoff und PET-Kunststoff-Getränkeflaschen
hergestellt wird, mit durchgängig
manuellem Verschluß der
linken/rechten Deckelteile 9; 10 über die
ebenfalls manuell eingestellten z.B. Getränkedosen, wobei die Stanzkontur
einteiliger Zuschnitt 2; 2a der 16; 16a oberhalb der Einfaltrillinien linkes/rechtes
Boden-Verschlußteil 13, 13a und
den Einfaltrillinien linkes/rechtes Hilfsverschlussteil Automatikboden 29, 29a die
gleichen Auslegungsmerkmale aufweist, die in der Stanzkontur einteiliger
Zuschnitt 1, 1a der 1; 1a der
Teile mit den Ziffern 3 bis 28 bereits beschrieben
wurden, und werden deshalb nicht erneut mit neuen Bezugszeichen versehen.
Ausserdem werden diese Teile zur Vermeidung von Wiederholungen nur
dann erneut beschrieben, wenn dies für Zwecke der Erfindung erforderlich
ist.
-
Das
alternative zweite Ausführungsbeispiel gemäß der Stanzkontur
einteiliger Zuschnitt 16, 16a der 16; 16a unterscheidet sich gegenüber der Stanzkontur einteiliger
Zuschnitt 1, 1a der 1; 1a im
wesentlichen durch die Anordnung eines linken Automatikbodenteiles 30,
und angelengt mittels der Einfaltrillinie linkes Boden-Verschlußteil 13 am
linken vorderen Seitenteil 3, dem dazwischenliegenden linken
Hilfsverschlußteil
Automatikboden 34, und angelengt mittels der Einfaltrilllinie
linkes Hilfsverschlussteil Automatikboden 29 am linken
stirnseitigen Seitenteil 5, sowie eines rechten Automatikbodenteiles 32 und angelengt
mittels der Einfaltrillinie rechtes Boden-Verschlußteil 13a am
rechten hinteren Seitenteil 4, sowie eines rechten Hilfsverschlußteil Automatikboden 35,
und angelengt mittels der Einfaltrillinie rechtes Hilfsverschlussteil
Automatikboden 29a am rechten stirnseitigen Seitenteil 6,
wobei das linke/rechte Automatikboden-Verschlußteil 30, 32 jeweils
mit dem Klebelaschen linkes Automatikboden-Verschlußteil 31 und
ausgeprägter
Einfaltrillinie Klebelasche 31, und dem Klebelaschen rechtes
Automatikboden-Verschlußteil 33,
mit ausgeprägter Einfaltrillinie
Klebelasche 37 versehen sind (16; 16a).
-
In
einem ersten Verfahrensschritt nach 17 wird
der Automatikboden 47, bestehend aus dem linken Automatikboden-Verschlußteil 30 mit
anhängender
Klebelasche 31, dem rechten Automatikboden-Verschlußteil 32 mit
anhängender
Klebelasche 33 und den linken/rechten Hilfsverschlussteilen Automatikboden 35, 35a,
durch das gleichzeitige Ein- bzw. Umfalten dieser vorgenannten Teile
um 180 Grad auf die Innenseiten der noch flach liegenden linken/rechten
Seitenteile 3, 4 und den linken/rechten stirnseitigen
Seitenteilen 5, 6 vorbereitet (17), wobei
während
des 180 Grad Ein- bzw. Umfaltvorgangs zugleich und unmittelbar die
linke/rechte Klebelasche Automatikboden-Verschlussteil 31, 33 um 180
Grad zurückgefaltet
wird (18), und danach flach auf den
Unterseiten der linken/rechten Automatikboden-Verschlussteile 30, 32 aufliegt,
und Klebstoffauftrag linkes Hilfsverschlußteil 43 auf das um 180
Grad eingefaltet bereitstehende linke stirnseitige Seitenteil 5 im
Bereich des Klebelaschenfeldes 34a erfolgt. In einem weiteren
Verfahrensschritt zur Ausbildung des Automatikbodens 47 der
Trageverpackung 46 und entsprechend des einteiligen Zuschnitts 2, 2a der 2; 2a, wird das linke vordere Seitenteil 3 mit
den jeweils um 180 Grad vorgefaltet anhängenden linken Automatikboden-Verschlußteil 30 und
Klebelasche linkes Automatikboden-Verschlußteil 31, um 180 Grad
an der Einfaltrillinie linkes vorderes Seitenteil 16 nach
innen weisend eingefaltet, wobei sich die Klebelasche linkes Automatikboden-Verschlußteil 31 auf
das vorab mit Klebstoffauftrag 43 versehene Klebelaschenfeld 34a des
linken Hilfsverschlussteil Automatikboden 34 auflegt, und durch
die so hergestellte fest haftende Klebeverbindung zwischen diesen
beiden Teilen das linke Funktionsteil des Automatikbodens 47 hergestellt
ist (19).
-
Im
folgenden Verfahrensschritt zur Ausbildung des Automatikbodens 47 der
Trageverpackung 46, erfolgt Klebstoffauftrag 38 auf
die Klebelasche 12, die durch Einfaltrillinie Klebelasche 12a mit
dem linken vorderen Seitenteil 3 verbunden ist, sowie Klebstoffauftrag
rechtes Hilfsverschlußteil 44 auf
das Klebelaschenfeld 35a des rechten Hilfsverschlußteil Automatikboden 35 (19),
und unmittelbar folgend das um 180 Grad nach innen weisende Einfalten
des rechten stirnseitigen Seitenteiles 6 an der Einfaltrillinie
rechtes stirnseitiges Seitenteil 17, über die um 180 Grad zurückgefaltet
liegende Klebelasche rechtes Automatikboden-Verschlussteil 33,
bei zugleich passergenau und abschließend aufliegendem rechten stirnseitigen
Seitenteil 6 auf die mit Klebstoffauftrag 44 versehene
Klebelasche 12 (20), wodurch
die fest haftenden Klebeverbindungen einerseits das rechte Funktionsteil
des Automatikbodens abschließend
herstellen, und andererseits der Endverschluß der manuell aufrichtbaren Trageverpackung 46 entsprechend
des einteiligen Zuschnitts 2, 2a der 2; 2a, durch die Klebeverbindung an der Klebelasche 12 mit
dem rechten stirnseitigen Seitenteil 6, erfolgt ist.
-
Nach
Abschluß des
Herstellungsverfahrens für
eine mittels eines Automatikbodens 47 manuell aufrichtbare
Trageverpackung und dargestellt in 20, wird
durch die Pfeilkennzeichnung A-A in 20 das
mögliche
manuelle Aufrichten zu einer innenseitig z.B. rechteckig geformten
Trageverpackung 46, für
das vorzugsweise manuelle Einsetzen von z.B. zweireihig stehenden
Formationen von Getränkedosen 40 dargestellt
(21), wobei sich durch das gegeneinander Verschieben
der vorgeklebten linken/rechten Funktionsteile beim manuellen Aufrichten
der Trageverpackung 46 der Automatikboden 47 ausbildet
(22), und durch eine mittlere Automatik-Bodenverriegelung 45 die
selbsttragende, starre Bodenform (20) hergestellt
wird.
-
Nach
dem manuellen Einsetzen von vorzugsweise zweireihigen Produktformationen
wie z.B. Gläser,
Getränkedosen 40 oder
auch PET-Kunststoff-Getränkeflaschen
in die mittels Automatikboden 47 ausgebildete alternative
Trageverpackung 46, erfolgt das manuelle Verschließen der
linken/rechten Deckelteile 9, 10 über die
eingestellten Produkte wie bereits in den 9 bis 12 beschrieben,
wobei der Klebstoffauftrag 41 auf das untere Deckelteil 10 der 10 komplett
entfällt,
da bei der alternativen manuellen Verschlussversion der beiden Deckelteile 9, 10 der
Trageverpackung 46, eine Verriegelung der Deckelteile 9, 10 durch
Hineindrücken
der linken/rechten Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche 26, 26a am
oberen Deckelteil 9, in die linke/rechte Tragegriffausstanzung 27, 27a am
unteren Deckelteil 10, vorzugsweise manuell erfolgt, und
diese hergestellte Verriegelung der überlappend liegenden Deckelteile 9, 10 über den
z.B. zweireihig einstehenden Produkten, wie Getränkedosen 40, eine straft
und fest verschlossene Trageverpackung gewährleistet, und die eingedrückten Verriegelungslaschen 26, 26a einerseits
den Zugriff des Verbrauchers beim Anheben und Wegtragen der Trageverpackung 46 in
den Verkaufsstellen sichtbar anzeigen, andererseits das Öffnen der
verriegelten Deckelteile 9, 10 nur durch gewaltsames
Hochreißen
(15) er folgen kann, bei dem die durchgedrückten linken/rechten
Verriegelungslaschen sich verformend bzw. in abgerissenem Zustand
sich aus den linken/rechten Tragegriffausstanzungen 27, 27a des unteren
Deckelteiles 10 lösen,
ohne das die oberen/unteren Deckelteile 9, 10 zerstört werden
und dadurch die mittels der 14 bis 15b bereits erläuterte Rückführung des Leerguts in der Trageverpackung 46 in
die Verkaufsstellen gewährleistet
ist.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die
in vielerlei Hinsicht abgewandelt werden können. Dies gilt zunächst für die beschriebenen
Größen und
Formen der verschiedenen Gläser,
Dosen, insbesondere Getränkedosen 40 und
der PET-Kunststoff-Getränkeflaschen mit
unterschiedlichen Volumen und Durchmesser, die mittels der Trageverpackung 46 umhüllt werden
sollen. Auch kann wahlweise der manuelle Verschluss der Deckelteile 9, 10,
der vorzugsweise manuell aufzurichtenden Trageverpackung 46 durch
z.B. einen Klebstoffverschluß ersetzt
werden, wie er bei der vorzugsweise maschinell beschriebenen Version
der Trageverpackung 46 zur Anwendung kommt.
-
Desweiteren
können
der einteiligen Zuschnitt 1, 1a der 1; 1a und
alternativer einteiliger Zuschnitt 2, 2a der 2; 2a für
die vorzugsweise maschinell oder manuell zu aufzurichtende Trageverpackung 46,
auch zur Verpackung von anderen Produktformationen als z.B. Getränkedosen
in zweireihiger Auslegung und beschriebener 2 × 3 Formation ausgelegt werden,
insbesondere auch für
2 × 2
oder 2 × 4
Formationen zur Verpackung von Gläser oder PET-Kunststoff-Getränflaschen,
die als befandete Produkte generell mittels der erfindungsgemäßen Trageverpackung 46 mit
Rücktrageeffekt,
in die Verkaufsstellen zurückgebracht
werden sollen.
-
Weiterhin
können
andere Verpackungsmaterialien als vorzugsweise Graukarton bis 550
g/qm, Wellpappe als Mikrowelle mit der Fachbezeichnung F-Welle oder
G-Welle und einer Materialdicke von bis zu 0,92 mm, bzw. Kraftkarton
bis 425 g/qm für
die Herstellung der Trageverpackung genutzt werden, soweit dies
in Abhängigkeit
vom Gewichts (Volumen) und der Formation der in die Trageverpackung 46 einzubringenden
Produkte, bezogen auf Tragestabilität und gesetzlicher Produkthaftungsvorgaben,
erforderlich ist.
-
Schließlich versteht
sich, dass die genannten bzw. verschiedenen Merkmale der Trageverpackung 46 auch
in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen
angewendet werden können.
-
Es
bedeuten die Ziffern in den Figuren:
-
- 1
- Stanzkontur
einteiliger Zuschnitt (1)
- 1a
- Stanzkontur
einteiliger Zuschnitt (1a)
- 2
- Stanzkontur
alternativer Zuschnitt (2)
- 2a
- Stanzkontur
alternativer Zuschnitt (2a)
- 3
- linkes
vorderes Seitenteil
- 4
- rechtes
hinteres Seitenteil
- 5
- linkes
stirnseitiges Seitenteil
- 6
- rechtes
stirnseitiges Seitenteil
- 7
- linkes
Boden-Verschlußteil
- 8
- rechtes
Boden-Verschlußteil
- 9
- linkes
oberes Deckelteil
- 10
- rechtes
unteres Deckelteil
- 11
- linke
Deckelteilschrägfläche
- 11a
- rechte
Deckelteilschrägfläche
- 12
- Klebelasche
- 12a
- Einfaltrillinie
Klebelasche
- 13
- Einfaltrillinie
linkes Boden-Verschlußteil
- 13a
- Einfaltrillinie
rechtes Boden-Verschlußteil
- 14
- Rillinie
linke Deckelteilschrägfläche
- 14a
- Rillinie
rechte Deckelteilschrägfläche
- 15
- Einfaltrillinie
linkes oberes Deckelteil
- 15a
- Einfaltrillinie
rechtes unteres Deckelteil
- 16
- Einfaltrillinie
linkes vorderes Seitenteil
- 16a
- Einfaltrillinie
rechtes hinteres Seitenteil
- 17
- Einfaltrillinie
rechtes stirnseitiges Seitenteil
- 18
- linke
obere Dosenrand-Freistanzungen
- 18a
- rechte
obere Dosenrand-Freistanzungen
- 19
- obere
Begrenzungskontur linkes Seitenteil
- 19a
- untere
Begrenzungskontur linkes Seitenteil
- 20
- obere
Begrenzungskontur rechtes Seitenteil
- 20a
- untere
Begrenzungskontur rechtes Seitenteil
- 20b
- seitliche
Begrenzungskontur rechtes Seitenteil
- 21;
21a
- seitliche
Begrenzungskonturen linkes Boden-Verschlußteil
- 22
- untere
Begrenzungskontur linkes Boden-Verschlußteil
- 23;
23a
- seitliche
Begrenzungskonturen rechtes Boden-Verschlußteil
- 24
- untere
Begrenzungskontur rechtes Boden-Verschlußteil
- 25
- Anstanzung Öffnungs-Laschenkontur
- 26
- linke
Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche
- 26a
- rechte
Tragegriffanstanzung-Verriegelungslasche
- 27
- linke
Tragegriffausstanzung
- 27a
- rechte
Tragegriffausstanzung
- 28
- Radien-Formanstanzungen
linke/rechte Deckelteile
- 29
- Einfaltrillinie
linkes Hilfsverschlußteil-Automatikboden
- 29a
- Einfaltrillinie
rechtes Hilfsverschlußteil-Automatikboden
- 30
- linkes
Automatikboden-Verschlußteil
- 31
- Klebelasche
linkes Automatikboden-Verschlußteil
- 32
- rechtes
Automatikboden-Verschlußteil
- 33
- Klebelasche
rechtes Automatikboden-Verschlußteil
- 34
- linkes
Hilfsverschlussteil Automatikboden
- 34a
- Klebelaschenfeld
- 35
- rechtes
Hilfsverschlußteil
Automatikboden
- 35a
- Klebelaschenfeld
- 36
- Einfaltrillinie
Klebelasche (31)
- 37
- Einfaltrillinie
Klebelasche (33)
- 38
- Klebstoffauftrag
Klebelasche (12)
- 39
- Klebstoffauftrag
Boden-Verschlußteil
(8)
- 40
- Getränkedosen
- 41
- Klebstoffauftrag
unteres Deckelteil
- 42
- Hand-Piktogramm
- 43
- Klebstoffauftrag
linkes Hilfsverschlußteil
- 44
- Klebstoffauftrag
rechtes Hilfsverschlußteil
- 45
- mittlere
Automatik-Bodenverriegelung
- 46
- Trageverpackung
- 47
- Automatikboden