-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verkaufsstation, und insbesondere
eine Getränkestation,
welche zur Abgabe von Getränke
an Kunden eingerichtet ist.
-
Es
sind Getränkestationen
bekannt, in welchen ein Getränkeautomat – wie z.
B. ein Kaffeevollautomat – in
einem kastenförmigen
oder quaderförmigen
Gehäuse
angeordnet ist. Das Gehäuse
weist dabei eine ebene Rückwand
auf, mit der die Getränkestation
gegen eine Anstellwand gestellt oder an dieser befestigt werden
kann. Ferner weist eine solche Getränkestation zwei Seitenwände und
eine Frontwand auf. In der Frontwand sind Bedienelemente angeordnet,
sowie eine Ausnehmung, in welche ein Becher oder dergleichen zur
Aufnahme des ausgegebenen Getränks
gestellt werden kann.
-
Die
Seitenwände
sowie die nicht für
das Bedienfeld genutzte Frontwand werden häufig für Werbemotive genutzt. Beispielsweise
können
diese Flächen
mit Folien oder dergleichen beklebt werden. Die darstellbaren Motive
sind jedoch in ihrer Ausdehnung begrenzt. So ist es nicht möglich, Werbemotive
darzustellen, welche in ihrer Ausdehnung größer als die Seitenwände sind.
Ferner ist auch eine geeignete Ausleuchtung dieser an den Wänden angebrachten Motive
problematisch. Es ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Ver kaufsstation bereitzustellen, welche eine größere, für Werbemotive nutzbare
Außenfläche aufweist.
-
Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die in Anspruch 1 angegebene Vorrichtung gelöst.
-
Dementsprechend
ist eine Verkaufsstation, insbesondere eine Getränkestation, zum Aufstellen auf
eine Stellfläche
vorgesehen, mit:
- – einem Grundkörper, welcher
einen Verkaufsautomaten beinhaltet, wobei der Grundkörper eine großflächige, ebene
Rückwand
zum Aufstellen der Verkaufsstation an eine ebene Aufstellwand aufweist,
und
- – mindestens
zwei im Querschnitt kreisbogenförmige
Seitenpaneele, welche am Grundkörper
angebracht sind.
-
Die
der Erfindung zugrunde liegende Idee ist es, eine Verkaufsstation
mit einem im Wesentlichen zylindrischen Gehäuse (also einer im Wesentlichen zylindrischen
Außenfläche) bereitzustellen,
welche zu ihrer Rückseite
hin angeschnitten, und somit mit einer ebenen Rückwand versehen ist. Ein wesentlicher
Vorteil, der sich aus der erfindungsgemäßen Anordnung ergibt, besteht
darin, dass die für
Werbemotive nutzbare Außenfläche der
Verkaufsstation vergrößert wird.
Gleichzeitig ist die Verkaufsstation mit einer großflächigen ebenen
Rückwand
versehen, so dass sie an eine Aufstellwand gestellt und an mehreren
Punkten an dieser befestigt werden kann.
-
Die
Rückwand
des Grundkörpers
kann rechteckig ausgebildet sein, wobei die kürzeren Seiten der rechteckigen
Rückwand
parallel zur Stellfläche
und die längeren
Seiten der rechteckigen Rückwand
senkrecht zur Stellfläche
angeordnet sind. Durch eine solche aufrechte Anordnung der Verkaufsstation
wird eine platzsparende Anordnung ermöglicht.
-
Die
Seitenpaneele können
jeweils zwei parallel zueinander angeordnete gerade Längskanten und
zwei, die Längskanten
verbindende kreisbogenförmige
Querkanten aufweisen, der Grundkörper kann
an seinen Seitenwänden
Befestigungselemente aufweisen, welche senkrecht zur Stellfläche angeordnet
sind, und die Längskanten
der zweiten Paneele können
an den Befestigungselementen befestigt sein.
-
Zwischen
dem Grundkörper
und den mindestens zwei Seitenpaneelen kann jeweils ein Zwischenraum
definiert sein, in welchem jeweils mindestens eine Halterung für eine Leuchtvorrichtung
(ein Leuchtmittel) angeordnet ist. Somit kann hinter den Seitenpaneelen
eine Leuchtvorrichtung vorgesehen werden, welche die Seitenpaneele,
bzw. das auf ihnen vorgesehene Werbemotiv von hinten beleuchtet.
-
Die
Halterungen können
insbesondere für die
Aufnahme von Leuchtstoffröhren
ausgebildet sein. Somit kann eine kostengünstige Ausleuchtung der Werbemotive
auf den Seitenpaneelen erzielt werden.
-
Die
Seitenpaneele können
jeweils einen Rahmen aufweisen, in welchen ein großflächiges Paneel
aus Hartplastik, beispielsweise Polykarbonat, eingeschoben ist.
-
An
der Rückwand
können
beispielsweise zwei Verankerungselemente zum Verankern der Verkaufsstation
an der Aufstellwand vorgesehen sein. Die Verankerungselemente können beispielsweise als
Winkelelemente oder dergleichen ausgebildet sein.
-
Ferner
kann ein im Querschnitt kreisbogenförmiges Rückpaneel vorgesehen sein, welches
an der Rückwand
befestigt ist. In diesem Falle kann die Verkaufsstation, anstatt
mit der Rückwand
an der Aufstellwand befestigt zu werden, freistehend im Raum aufgestellt
werden. Das Rückpaneel
schließt dabei
an die Seitenpaneele an, so dass eine noch größere, für Werbemotive nutzbare Außenfläche verwirklicht
werden kann. Dabei können
in ähnlicher Weise
Leuchtmittel in dem zwischen der Rückwand und dem Rückpaneel
definierten Raum vorgesehen sein.
-
Ein
Bedienbereich zur Bedienung der Verkaufsstation sowie zur Warenausgabe
kann auf der der Rückwand
abgewandten Seite, also auf der Frontseite, angeordnet sein. Dieser
Bedienbereich kann insbesondere ein Bedienfeld zur Auswahl und Anzeige
der angebotenen Waren, sowie ein Kreditsystem zur Zahlungsabwicklung
aufweisen.
-
Die
Verkaufsstation kann beispielsweise zur Ausgabe von Getränken eingerichtet
sein, wobei unterhalb des Bedienbereiches ein Kühlcontainer zur Aufnahme und
Kühlung
von Flüssigkeiten
(Wasser, Milch oder dergl.) vorgesehen sein kann. Dabei kann auch
der Kühlcontainer
eine kreisbogenförmig
nach außen
gewölbte
Außenfläche aufweisen.
Vorteilhafterweise schließt
sich in diesem Fall die Wölbung
der Außenwand
des Kühlcontainers
nahtlos an die Wölbung
der Seitenpaneele an, so dass eine noch größere insbesondere für zusammenhängende Werbemotive
nutzbare Außenfläche erreicht
wird.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den schematischen Figuren der Zeichnungen
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen hier:
-
1 eine
Frontansicht einer als Getränkestation
ausgebildeten Verkaufsstation;
-
2 eine
Rückansicht
der Verkaufsstation;
-
3 eine
linke Seitenansicht der Verkaufsstation;
-
4 eine
rechte Seitenansicht der Verkaufsstation;
-
5 eine
Draufsicht auf die Verkaufsstation;
-
6 eine
perspektivische Ansicht der Verkaufsstation;
-
7 eine
perspektivische, auseinandergezogene schematische Ansicht der Verkaufsstation;
-
8 eine
Draufsicht auf die Verkaufsstation ohne Abdeckung;
-
9 eine
schematische Ansicht des Bedienfeldes sowie der Becherspender;
-
10 eine
schematische Frontansicht der Verkaufsstation;
-
11 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verkaufsstation.
-
In
den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche
Elemente, Merkmale und Signale.
-
Im
Folgenden wird anhand der beigefügten 1–10 eine
beispielhafte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Verkaufsstation
beschrieben.
-
Die
dargestellte Verkaufsstation 1 ist als Getränkestation
ausgebildet, welcher zur Ausgabe von Getränken gegen die Annahme von
Zahlungsmitteln ausgebildet ist.
-
7 zeigt
eine auseinandergezogene Darstellung einer Verkaufsstation 1 gemäß einem
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
sowie ein optionales Ergänzungselement
in Form eines Rückpaneels 4c.
Ein Grundkörper 2 ist
im Wesentlichen -kastenförmig
oder quaderförmig
ausgebildet und weist eine Rückwand 3a,
Seitenwände 3b und 3c einen
die Rückwand 3a und
die Seitenwände 3b und 3c miteinander
verbindenden Deckel 3d, sowie einen nicht näher dargestellten,
die Rückwand 3a und
die Seitenwände 3b und 3c miteinander
verbindenden Boden auf. Insgesamt ist der Grundkörper 2 also als nach
vorne offener Quader ausgebildet. An seiner Unterseite kann der
Grundkörper 2 wie
dargestellt auf justierbaren Fußelementen
gelagert sein.
-
Innerhalb
des Grundkörpers 2 ist
ein Getränkevollautomat
mit der dazugehörigen
Steuerung angeordnet.
-
An
der Vorderseite des Grundkörpers 2 ist eine
Servicekonsole 50 angeordnet. Die Servicekonsole 50 weist
eine nach innen gewölbte
Wand 51 auf, in welcher ein (unten näher erläutert) Bedienfeld 10 sowie
Becherspender 20a–20d angeordnet
sind. Am unteren Ende der Wand 51 ist ein nach außen gewölbtes Mittenpaneel 52 vorgesehen.
Das Mittenpaneel 52 wird hinten nach oben durch eine Auflage 53 begrenzt,
auf welche Becher zur Aufnahme eines Getränks platziert werden können. Neben
dem Bedienfeld 10 ist ein Kreditsystem 30 angeordnet,
welches einen Münzeinwurf 31 sowie
einen Scheinannahmeschlitz 39 (siehe die 10)
oder auch eine Vorrichtung zur Aufnahme von Kreditkarten, Prepaidkarten
oder dergleichen aufweist. Ein Münzrückgabefach 41 ist
im Mittenpaneel 52 angeordnet. An der Rückseite der Servicekonsole
sind Schienen 54 befestigt, welche in Halterungen 55 gelagert
sind, die im Grundkörper 2 vorgesehen
sind. Die Schienen 54 sind gegenüber den Halterungen 55 verschiebbar,
so dass die Servicekonsole 50 aus dem Grundkörper 2 herausgezogen
werden kann. Im herausgezogenen Zustand ist eine Wartung der Getränkestation
(also beispielsweise Entnahme von angesammelten Münzen, Reinigung
oder dergleichen) möglich.
-
Unterhalb
der Servicekonsole 50 ist ein Kühlcontainer 40 vorgesehen,
welcher ebenfalls mittels Schienen im Grundkörper gelagert und aus dem Grundkörper 2 herausziehbar
ist. Auch dieser Kühlcontainer 40 ist
mit einem nach außen
gewölbten Kühlcontainerpaneel 55 abgedeckt,
auf welchem ein Werbemotiv aufgebracht sein kann. Der Kühlcontainer 40 dient
zur Aufnahme und Kühlung
von Flüssigkeiten
zur Getränkezubereitung,
wie z. B. Milch. Er ist über
ein geeignetes (nicht näher
dargestelltes) Schlauchsystem mit dem im Grundkörper 2 vorgesehenen
Getränkevollautomaten
verbunden, so dass die im Kühlcontainer
enthaltene Flüssigkeit
zum Getränkevollautomaten
zur Zubereitung von Getränken genutzt
werden kann.
-
An
den Seitenwänden 3b und 3c des
Grundkörpers 2 sind
jeweils zwei Halterungen 8 für Leuchtmittel bzw. Leuchtvorrichtungen
vorgesehen. Diese Halterungen 8 dienen zur Aufnahme von
beispielsweise etwa ein Meter langen Leuchtstoffröhren. Die Halterungen
(und somit die Leuchtmittel) sind gegenüber der Senkrechten leicht
angewinkelt angeordnet, so dass sich eine günstige Ausleuchtung, also eine gute
Lichtverteilung über
die gesamte Fläche
der darüber
angeordneten Seitenpaneele 4a und 4b ergibt. In
der dargestellten Ausführungsform
sind die jeweils auf einer Seitenwand vorgesehenen Halterungen 8 im
Winkel zueinander angeordnet, sie können jedoch auch parallel zueinander
angeordnet sein. Die Gesamthöhe
der Verkaufsstation kann beispielsweise 190 cm betragen, so dass
sie beim Aufstellen auf eine Bodenfläche leicht bedienbar ist.
-
In
einer ersten Konfiguration der Verkaufsstation 1 sind Seitenpaneele 4a und 4b auf
den Seitenwänden 3b und 3c der Verkaufsstation 1 angeordnet,
wohingegen die Rückwand 3a des
Grundkörpers 2 frei
bleibt. Diese Konfiguration ist beispielsweise in den 1–6 dargestellt.
Bei dieser Konfiguration bleibt die Rückwand 3a frei, so
dass die Verkaufsstation in platzsparender Weise an eine ebene Aufstellwand
gestellt, und gegebenenfalls daran befestigt werden kann. Wie in
der Draufsicht in 5 dargestellt, können der
Grundkörper 2 und
die Seitenpaneele 4a und 4b mit einer Abdeckung 6 abgedeckt werden.
-
Die
Seitenpaneele 4a und 4b umfassen eine Rahmen,
welcher zwei senkrechte Streben sowie ein kreissegmentförmiges Bodenelement
und ein kreissegmentförmiges
Deckenelement aufweist. Dieser Rahmen kann beispielsweise als Metallrahmen
(z. B. aus Aluminium) gefertigt sein. In diesen Rahmen ist ein großflächiges Paneel
aus Hartplastik eingeschoben. Im nichteingeschobenen Zustand ist
das Hartplastikpaneel im Wesentlichen eben (also ohne Wölbung).
Das Hartplastikpaneel ist recheckig und hat eine Dicke von etwa
3 mm. Durch das Einschieben in den Rahmen wird das Hartplastikpaneel
mit einer vorbestimmten Wölbung
versehen. Das Hartplastikpaneel kann von hinten (also auf der dem
Grundkörper 2 zugewandten
Seite) mit einer selbstklebenden Folie beschichtet sein. Durch diese
selbstklebende Folie kann ein großflächiges Werbemotiv nach außen sichtbar
gemacht werden.
-
Am
Grundkörper 2 sind
Befestigungselemente 57 vorgesehen, welche im vorliegenden
Beispiel als Lochleisten ausgebildet sind. Auch an den Seitenpaneele 4a und 4b sind
entsprechende Befestigungselemente (Lochleisten) 58 vorgesehen.
Durch Verschrauben der Lochleisten 57 am Grundkörper 2 mit
den Lochleisten 58 an den Seitenpaneelen 4a und 4b können die
Seitenpaneele 4a und 4b am Grundkörper 2 befestigt
werden. Somit ergibt sich die in den 1–6 dargestellte
Anordnung.
-
Ein
Vorteil dieser Anordnung ist, dass die für Werbemotive nutzbare Außenfläche der
Verkaufsstation vergrößert ist.
Weiterhin schließt
sich die Wölbung
des Mittenpaneels 52 sowie des Kühlcontainerpaneels 55 nahtlos
an die Wölbung
der Seitenpaneele 4a und 4b an. Mit anderen Worten,
die Paneele 4a, 4b, 52 und 55 weisen
den selben Krümmungsgrad auf.
Somit ist es möglich,
ein Werbemotiv vorzusehen, welches über die Seitenpaneele 4a und 4b hinausgeht
und sich bis zu den Paneelen 5, 52 oder 55 erstreckt.
Insbesondere können
sich auch Schriftzüge über diese
verschiedenen Paneele erstrecken, wobei die gleichbleibende Wölbung gewährleistet, dass
ein solcher Schriftzug gut lesbar ist. Durch die im Wesentlichen
zylindrische Form der Verkaufsstation wird weiterhin ein vorteilhaftes
Verhältnis
zwischen Stellfläche
und nutzbarer Werbefläche
realisiert.
-
Ein
weiterer Vorteil der dargestellten Ausführungsform ist der, dass die
auf den Seitenpaneelen vorgesehenen Werbemotive von den in den Halterungen 8 vorgesehenen
Leuchtmitteln beleuchtet werden können. Somit kann eine günstige Beleuchtung
durch eine sehr einfache Konstruktion verwirklicht werden. Weiterhin
ist vorteilhaft, dass die Paneele von innen mit einer selbstklebenden
Folie beschichtet sind. Das Motiv auf der Folie ist somit durch die
Paneele geschützt,
und kann nicht ohne Weiteres abgekratzt oder beschädigt werden.
-
Ferner
kann die Verkaufsstation mit ihrer ebenen Rückwand an eine ebene Aufstellwand
gestellt werden, und gegebenenfalls mit Befestigungsmitteln (z.
B. Befestigungswinkeln) daran befestigt werden. Alternativ dazu
ist es auch möglich,
zwei Verkaufsstationen Rücken
an Rücken
zueinander anzuordnen. In diesem Falle liegen die jeweiligen Rückwände 3a der
beiden Verkaufsstationen 1 gegeneinander an, und die beiden
Verkaufsstationen können
in dieser Anordnung frei im Raum plaziert werden. Mit einer derartigen
Anordnung kann durch die nebeneinander angeordneten Seitenpaneele eine
noch größere kontinuierliche
Werbefläche
erzielt werden.
-
7 und 8 zeigen
eine weitere Ausführungsform
einer Verkaufsstation. In dieser Ausführungsform ist an der Rückwand 3a ein
Rückpaneel 4c befestigt.
Auch das Rückpaneel 4c ist
mit entsprechendem Befestigungsmitteln 57 und 58 an
der Rückwand 3a befestigt.
Das Rückpaneel
weist vorzugsweise den selben Krümmungsgrad
wie die Seitenpaneele 4a und 4b auf. Somit wird
die Außenfläche der
Verkaufsstation 1 zu einer im Wesentlichen zylindrischen
Fläche
(abgesehen von der Ausnehmung in der Bedienkonsole 50)
ergänzt.
Durch die ineinander übergehenden
Wölbungen
der Seitenpaneele 4a, 4b und des Rückpaneels 4c kann
eine noch größere für Werbung
nutzbare zusammenhängende
Fläche
erzielt werden. In dieser Anordnung wird die Verkaufsstation 1 typischerweise
nicht gegen eine Wand aufgestellt sondern frei im Raum plaziert.
-
11 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Verkaufsstation. In
dieser Ausführungsform
ist ein zylindrischer Aufsatz 60 auf dem Grundkörper 2 platziert,
wobei der zylindrische Aufsatz 60, die Zylinderform der
Verkaufsstation 1 fortsetzt, bzw. verlängert. Auch dieser zylindrische
Aufsatz 60 kann aus mit von innen beschichteten Polykarbonat
bestehen, und kann ebenfalls in geeigneter Weise von innen beleuchtet
werden. Somit kann die zur Verfügung
stehende Werbefläche
noch weiter vergrößert werden.
-
9 ist
eine schematische Darstellung des an der Frontseite der Verkaufsstation 1 angeordneten
Bedienfeldes 10. Auf dem Bedienfeld 10 sind mehrere
Produktanzeigefelder 14 angeordnet, welche die zur Verfügung stehenden
Produkte anzeigen. Unterhalb der Produktanzeigefelder 14 sind
jeweils zwei Bedienknöpfe 13a und 13b angeordnet.
Im vorliegenden Beispiel werden als Produkte Kaffeespezialitäten angeboten,
welche jeweils in zwei verschiedenen Größen (also Abgabemengen) angeboten werden.
Die Abgabemengen müssen
dabei nicht für alle
Produktsorten identisch sein. So kann beispielsweise ein Produkt "Kaffee Latte" in den Größenordnungen
mittelgroß und
groß angeboten
werden, und ein Produkt "Espresso" in den Größenordnungen klein
und mittelgroß angeboten
werden. Auf dem Bedienfeld mittig angeordnet ist ein Display 11,
welches beispielsweise als LCD-Anzeige ausgebildet sein kann. Unterhalb
des Displays 11 ist ein Auslauf 12 (Ausgabespender)
angeordnet aus welchem das vom Getränkeautomaten zubereitete Getränk bereitgestellt
wird. Unterhalb dieses Auslaufs 12 ist die Auflage 53 angeordnet,
so dass auf der Auflage 53 ein Becher 70 unterhalb
des Auslaufs 12 platziert werden kann.
-
Links
neben dem Bedienfeld 10 sind Becherspender 20a, 20b und 20c angeordnet.
Diese Becherspender 20a, 20b und 20c stellen
Becher 70a, 70b und 70c verschiedener
Größen (z.
B. groß,
mittelgroß und
klein) bereit. Um die Becherspender 20a, 20b und 20c ist
jeweils eine Leuchtanzeige 25a, 25b bzw. 25c angeordnet.
Die Leuchtanzeigen 25a, 25b und 25c können beispielsweise
als Leuchtdiode oder dergleichen ausgebildet sein.
-
Die
Verkaufsstation 1 ist weiterhin mit einer Steuereinheit
(nicht näher
dargestellt) versehen, welches die folgende Funktionalität realisiert:
Wenn ein Kunde einen der Knöpfe 13a oder 13b betätigt, um das
auf dem entsprechenden Produktanzeigefeld 14 angezeigte
Produkt in der entsprechenden Größe anzuwählen, dann
wird der betreffende Preis auf dem Display 11 angezeigt.
Gleichzeitig wird die Leuchtanzeige 25a, 25b oder 25c eingeschaltet,
welche zu der Bechergröße des ausgewählten Getränks gehört. Falls
also der Kunde das Produkt "Kaffee
Latte" der Größe "groß" anwählt, dann
wird die Leuchtanzeige 25a um den Becherspender 20a für große Becher eingeschaltet
und beginnt zu leuchten. Auf diese Art und Weise wird dem Kunden
die Größe des von
ihm angewählten
Getränks
signalisiert. Weiterhin wird sichergestellt, dass der Kunde nicht
versehentlich einen Getränkebehälter (Becher)
auswählt,
welcher für das
von ihm angewählte
Getränk
zu klein ist. Es wird somit die Bedienbarkeit erleichtert, und folglich
ein verbessertes Mensch-Maschine-Interface bereitgestellt.
-
Es
ist möglich,
dass die Leuchtanzeige 25a bis 25c beim Einschalten
gleichbleibend leuchtet. Die Leuchtanzeigen können jedoch auch so ausgelegt sein,
dass sie beim Einschalten blinken, was zusätzlich die Aufmerksamkeit des
Kunden auf den entsprechenden Becherspender lenkt.
-
Nachdem
der Kunde den entsprechenden Becher aus einem Becherspender entnommen
hat, kann die entsprechende Leuchtanzeige abgeschaltet werden, so
dass sie aufhört
zu leuchten. Zu diesem Zwecke kann in dem Becherspendern 20a bis 20c jeweils
ein Sensor vorgesehen werden, welcher bei Entnahme eines Bechers
ein entsprechendes Signal an die Steuereinheit abgibt.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die als Getränkestation
ausgebildete Verkaufsstation 1 ferner ein Erkennungssystem
zum Erkennen eines auf der Auflage 53 platzierten Bechers 70 auf.
Dieses Erkennungssystem kann beispielsweise Lichttaster 15a bis 15c umfassen.
Die Lichttaster 15a bis 15c umfassen jeweils einen
Sender und einen Empfänger
zum Senden bzw. Empfangen eines optischen Signals. Der Sender kann
beispielsweise als Infrarotsender ausgebildet sein, und der Empfänger kann
als Fotodiode ausgebildet sein, welche auf Lichteinstrahlung im
Frequenzspektrum des vom Sender ausgesandten Lichts anspricht. Falls
nun nahe dem Sender ein reflektierendes Objekt, wie z. B. ein Becher 70,
platziert wird, dann reflektiert dieses Objekt den vom Sender ausgesandten
Lichtstrahl, so dass eine erhöhte
Menge Licht auf dem Empfänger
auftrifft. Dieses Empfangslicht wird vom Empfänger in ein elektromagnetisches
Signal umgewandelt, welches verstärkt wird, der Steuereinheit
zugeführt
wird, und von diesem ausgewertet wird.
-
In
der in 9 dargestellten Ausführungsform sind drei Lichttaster 15a, 15b und 15c vorgesehen.
Diese Lichttaster sind in unterschiedlichen Höhen unterhalb des Auslaufs 12 angeordnet.
Der Lichttaster 15c ist dabei unterhalb der Oberkante eines auf
der Auflage 53 platzierten kleinen Bechers 70c angeordnet.
Der Lichttaster 15b ist oberhalb der Oberkante eines auf
der Auflage 53 kleinen Bechers 70c, aber unterhalb
der Oberkante eines auf der Auflage 53 platzierten mittelgroßen Bechers 70b angeordnet.
Der Lichttaster 15a ist unterhalb der Oberkante eines auf
der Auflage 53 platzierten Bechers 70a, aber oberhalb
der Oberkante eines auf der Auflage 53 platzierten mittelgroßen Bechers 70b angeordnet.
-
Mit
Hilfe dieser drei Lichttaster 15a bis 15c ist es
möglich
festzustellen, ob ein Becher 70 auf der Auflage 53 unterhalb
des Auslaufs 12 platziert ist. Weiterhin ist es möglich, die
Größe eines
auf der Auflage 53 platzierten Bechers 70 festzustellen.
-
Falls
keiner der Lichttaster 15a bis 15c ein Objekt
auf der Auflage 53 unterhalb des Auslaufs 12 registriert,
dann schließt
die Steuereinheit daraus, dass auf der Auflage 53 kein
Becher 70 platziert wurde. Falls lediglich der Lichttaster 15c ein
Objekt auf der Auflage 53 unterhalb des Auslaufs 12 registriert, dann
schließt
die Steuereinheit daraus, dass auf der Auflage 53 ein kleiner
Becher 70c platziert wurde. Falls die Lichttaster 15b und 15c ein
Objekt auf der Auflage 53 unterhalb des Auslaufs 12 registrieren, und
der Lichttaster 15a kein solches Objekt registriert, dann
schließt
die Steuereinheit daraus, dass ein mittelgroßer Becher 70b auf
der Auflage 53 unterhalb des Auslaufs 12 platziert
wurde. Falls alle drei Lichttaster 15a bis 15c ein
Objekt auf der Auflage 53 registrieren, dann kann daraus
geschlossen werden, dass ein großer Becher 70a auf
der Auflage 53 unterhalb des Auslaufs 12 platziert
wurde.
-
Mit
diesen Lichttastern 15a–15c ist es möglich zu
verhindern, dass eine Abgabe eines Getränks in einen dafür nicht
geeigneten Becher stattfindet. Dies wird durch die folgende Bedienabfolge
gewährleistet:
Ein
Kunde wählt
durch Bedienung eines der Bedienknöpfe 13a und 13b ein
Getränk
aus. Der Kaufpreis wird auf dem Display 11 angezeigt, und
gleichzeitig beginnt die entsprechende Leuchtanzeige 25a, 25b bzw. 25c zu
leuchten. Nach Zahlen des Kaufpreises entnimmt der Kunde einen Becher
aus einem der Becherspender 20a, 20b und 20c und
platziert den Becher auf der Auflage 53. Der Ausgabevorgang
des gewählten
Getränks
kann nun beispielsweise mit Hilfe eines (nicht näher dargestellten) Bestätigungsknopfes
aktiviert werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die Leuchttaster 15a, 15b und 15c aktiviert,
und stellen in der oben beschriebenen Art und Weise die Größe des auf
der Auflage 53 platzierten Bechers fest.
-
Falls
das Steuergerät
nun feststellt, dass der auf der Auflage 53 platzierte
Becher 70 nicht für
die Aufnahme des ausgewählten
Getränkes
geeignet ist, falls also z. B. ein kleiner Becher 70c platziert
wurde, obwohl ein großes
Getränk
angewählt
wurde, dann wird von der Verkaufsstation 1 eine optische
oder eine akustische Rückmeldung
an den Kunden gegeben, um diesen zum Austausch des Bechers aufzufordern.
Beispielsweise kann die um den großen Becherspender 20a an geordnete
Leuchtvorrichtung 25a zum Blinken gebracht werden, um somit
dem Kunden zu signalisieren, dass ein großer Becher 70a zur
Aufnahme des ausgewählten
Getränks
von Nöten
ist.
-
Obwohl
die obigen Ausführungsformen
vorstehend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen beschrieben
wurden, sind sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art
und Weise modifizierbar.
-
So
ist es beispielsweise möglich
anstelle der Lichttaster 15a bis 15c Lichtschranken
vorzusehen, wobei einander zugeordnete Sende- und Empfangselemente
an gegenüberliegenden
Enden der Wand 51 in entsprechenden Höhen angeordnet sind. Bei dieser
Anordnung unterbricht ein auf der Auflage 53 platzierter
Becher 70 den von dem Sendeelementen ausgesandten Lichtstahl.
-
Weiterhin
wurde oben eine Ausführungsform für drei Bechergrößen beschrieben.
Selbstverständlich
ist es aber auch möglich
zwei oder auch vier oder mehr Bechergrößen vorzusehen.
-
Weiterhin
wurden die obigen Ausführungsformen
anhand einer Getränkestation
erläutert.
Die vorliegende Erfindung lässt
sich jedoch auf Verkaufsstationen aller Art anwenden.
-
- 1
- Verkaufsstation
- 2
- Grundkörper
- 3a
- Rückwand
- 3b,
3c
- Seitenwände
- 3d
- Abdeckung
- 4a
- Seitenpaneel
- 4b
- Seitenpaneel
- 4c
- Rückpaneel
- 5
- Frontpaneel
- 6
- Abdeckung
- 8
- Halterung
für Leuchtvorrichtungen
- 9
- Stellfläche
- 10
- Bedienfeld
- 11
- Display
- 12
- Auslauf
- 13a
- Auswahlknöpfe
- 13b
- Auswahlknöpfe
- 14
- Produktanzeigefeld
- 15a
- Lichttaster
- 15b
- Lichttaster
- 15c
- Lichttaster
- 18
- Stellfläche
- 20a
- Becherspender
- 20b
- Becherspender
- 20c
- Becherspender
- 25a
- Leuchtanzeige
- 25b
- Leuchtanzeige
- 25c
- Leuchtanzeige
- 30
- Kreditsystem
- 31
- Münzeinwurf
- 32
- Scheinannahmeschlitz
- 33
- Münzrückgabe
- 40
- Kühlcontainer
- 41
- Münzrückgabe
- 50
- Servicekonsole
- 51
- Wand
- 52
- Mittenpaneel
- 53
- Auflage
- 54
- Schienen
- 55
- Kühlcontainerpaneel
- 57
- Befestigungselement
- 58
- Befestigungselement
- 60
- Aufsatz
- 70a
- Becher
- 70b
- Becher
- 70c
- Becher