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DE202007004364U1 - Sensoranordnung - Google Patents

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DE202007004364U1
DE202007004364U1 DE200720004364 DE202007004364U DE202007004364U1 DE 202007004364 U1 DE202007004364 U1 DE 202007004364U1 DE 200720004364 DE200720004364 DE 200720004364 DE 202007004364 U DE202007004364 U DE 202007004364U DE 202007004364 U1 DE202007004364 U1 DE 202007004364U1
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ultrasonic
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sensor
transmitter
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Leuze Electronic GmbH and Co KG
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Leuze Electronic GmbH and Co KG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/40Controls; Safety devices
    • B65C9/42Label feed control

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  • Geophysics And Detection Of Objects (AREA)
  • Length Measuring Devices Characterised By Use Of Acoustic Means (AREA)
  • Measurement Of Mechanical Vibrations Or Ultrasonic Waves (AREA)

Abstract

Sensoranordnung zur Erfassung von Objekten, mit einem optischen Sensor und mit einem Ultraschallsensor, umfassend einen Ultraschallwellen emittierenden Ultraschallsender und einen Ultraschallwellen empfangenden Ultraschallempfänger, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ultraschallsender (7) Umlenkmittel zur Fokussierung der Ultraschallwellen (6) in einer Nachweisebene nachgeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sensoranordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Sensoranordnung ist aus der DE 20 2005 020 654 U1 bekannt. Die dort beschriebene Sensoranordnung dient zur Detektion von Etiketten auf einem Trägermaterial und umfasst einen optischen Sensor sowie einen Ultraschallsensor, welche über Schaltmittel wahlweise zur Detektion der Etiketten aktivierbar sind.
  • Sowohl der optische Sensor als auch der Ultraschallsensor arbeiten nach einer Transmissionsmessung, das heißt der Sender und der Empfänger des optischen Sensors einerseits sowie der Ultraschallsender und der Ultraschallempfänger des Ultraschallsensors andererseits sind jeweils beidseits einer Nachweisebene, in welcher das Trägermaterial mit den Etiketten relativ zur Vorrichtung geführt wird, angeordnet. Dabei ist die Sensoranordnung in einem gabelförmigen Gehäuse mit zwei Gabelarmen, zwischen welchen die Nachweisebene verläuft, angeordnet. Die Komponenten des optischen Sensors und des Ultraschallsensors sind so in diesem Gehäuse angeordnet, dass sich die Strahlachse der Ultraschallwellen, die vom Ultraschallsender emittiert werden, und die optische Achse der Sendelichtstrahlen, die vom Sender emittiert werden, in der Nachweisebene schneiden. Damit ist der aktuelle Messort und Messzeitpunkt zur Etikettendetektion unabhängig davon, ob der Ultraschallsensor oder optische Sensor hierfür eingesetzt wird.
  • Da bei dieser Sensoranordnung wahlweise ein Ultraschallsensor oder ein optischer Sensor zur Etikettendetektion eingesetzt werden kann, wird mit dieser eine sichere Etikettendetektion für ein breites Materialspektrum von Etiketten- und Trägermaterialien erreicht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sensoranordnung der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche bei geringem konstruktivem Aufwand eine erhöhte Nachweissicherheit aufweist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Sensoranordnung dient zur Erfassung von Objekten und weist einen optischen Sensor und einen Ultraschallsensor auf. Die Sensoranordnung umfasst zudem einen Ultraschallwellen emittierenden Ultraschallempfänger und einen Ultraschallwellen empfangenden Ultraschallempfänger. Dem Ultraschallsender sind Umlenkmittel zur Fokussierung der Ultraschallwellen in einer Nachweisebene nachgeordnet.
  • Durch die dem Ultraschallsender nachgeordneten Umlenkmittel erfolgt nicht nur eine Ausrichtung der Ultraschallwellen derart, dass diese in einem vorgegebenen Einfallswinkel auf die Oberfläche des jeweils zu detektierenden Objekts geführt sind, sondern auch eine Fokussierung der Ultraschallwellen in einer Nachweisebene, in welcher sich das zu detektierende Objekt befindet. Durch diese Fokussierung wird die Nachweisempfindlichkeit erheblich erhöht.
  • Besonders vorteilhaft sind dem Empfänger entsprechende Umlenkmittel vorgeordnet, mittels derer vom Objekt kommende Ultraschallwellen auf den Empfänger fokussiert werden. Durch diesen weiteren Fokussierungseffekt wird die Nachweisempfindlichkeit der Sensoranordnung weiter erhöht.
  • Der Ultraschallsensor und der optische Sensor der erfindungsgemäßen Sensoranordnung sind vorteilhaft so angeordnet, dass sich die optische Achse, entlang derer die vom Sender emittierten Sendelichtstrahlen verlaufen und die Strahlachse der Ultraschallwellen in der Nachweisebene, in welcher das zu detektierende Objekt angeordnet ist, schneiden. Dadurch ist gewährleistet, dass das jeweilige Objekt unabhängig davon, ob der Ultraschallsensor und/oder der optische Sensor aktiviert ist beziehungsweise sind, an derselben Position detektiert wird. Dabei kann bei der erfindungsgemäßen Sensoranordnung der Ultraschallsensor und/oder der optische Sensor wahlweise aktiviert werden. Vorzugsweise wird während eines Einlernvorgangs festgelegt, ob die Signale des Ultraschallsensors und/oder des optischen Sensors am besten zur Objektdetektion geeignet sind und in Abhängigkeit dann die Entscheidung getroffen, ob der Ultraschallsensor und/oder der optische Sensor aktiviert wird. Vorzugsweise wird während des Einlernvorgangs ein Objekt mit dem Ultraschallsensor und dem optischen Sensor abgetastet, welches auch im späteren Arbeitsbetrieb der Sensoranordnung erfasst werden soll. Anhand der dabei generierten Signale des Ultraschallsensors und des optischen Sensors wird dann für den späteren Arbeitsbetrieb festgelegt, ob der Ultraschallsensor, der optische Sensor oder beide Sensoren aktiviert werden.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung werden sowohl mit dem Ultraschallsensor als auch mit dem optischen Sensor die Objekte mittels einer Transmissionsmessung erfasst. In einer hierfür besonders geeigneten Bauform ist die erfindungsgemäße Sensoranordnung in einem gabelförmigen Gehäuse mit zwei parallel verlaufenden Gabelarmen integriert, wobei die Nachweisebene zwischen den Gabelarmen parallel zu diesem verläuft. Durch die Integration der Komponenten des Ultraschallsensors und des optischen Sensors in den Gabelarmen befinden sich diese in ihren Sollpositionen zueinander, so dass eine manuelle Ausrichtung dieser Komponenten entfallen kann. Dabei sind besonders vorteilhaft der Ultraschallsender und der Sender in einem ersten Gabelarm integriert und werden von einer gemeinsamen Steuereinheit angesteuert. Entsprechend befinden sich der Ultraschallempfänger und der Empfänger im zweiten Gabelarm, wobei die Empfangssignale des Ultraschall empfängers und des Empfängers in einer Auswerteeinheit ausgewertet werden. Durch die Doppelnutzung sowohl der Steuereinheit als auch der Auswerteeinheit für die Komponenten Ultraschallsensor und optischer Sensor wird der elektronische Aufwand der Sensoranordnung gering gehalten.
  • Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sensoranordnung kann auch der mechanische Aufwand äußerst gering gehalten werden. Der Sender und der Empfänger als Komponenten des optischen Sensors sind so in den Gabelarmen des Gehäuses eingebaut, dass deren optische Achsen senkrecht zur Nachweisebene und damit auch zu den Längsachsen der Gabelarme orientiert sind.
  • Die Längsachsen des Ultraschallsenders und des Ultraschallempfängers als Komponenten des Ultraschallsensors verlaufen dagegen jeweils in Richtung der Längsachse des jeweiligen Gabelarms. Durch die dem Ultraschallsender nachgeordneten Umlenkmittel werden die vom Ultraschallsensor emittierten, zunächst in Längsrichtung des Gabelarms verlaufenden Ultraschallwellen so umgelenkt, dass diese in einem vorgegebenen Neigungswinkel auf das Objekt in der Nachweisebene geführt sind.
  • Durch diese Anordnung können aufwändige Schrägbohrungen in den Gabelarmen zur Aufnahme der Komponenten des Ultraschallsensors und des optischen Sensors vermieden werden, da allein durch die Umlenkmittel erreicht wird, dass die Sendelichtstrahlen und die Ultraschallwellen in unterschiedlichen Neigungswinkeln auf die Objektoberfläche geführt werden.
  • Die Umlenkmittel können als Leitbleche ausgebildet sein und sind somit sehr einfach und kostengünstig herstellbar. Damit die Sendelichtstrahlen in geringem Abstand zu den Ultraschallwellen geführt werden können, sind in den dem Ultraschallsender und dem Ultraschallempfänger zugeordneten Leitblechen bevorzugt Lochblenden vorgesehen, durch welche die Sendelichtstrahlen geführt sind. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die Leitble che durch halbdurchlässige Spiegel ersetzt, an welchen die Ultraschallwellen vollständig reflektiert werden, jedoch von den Sendelichtstrahlen teilweise durchsetzt werden. In diesem Fall müssen keine Lochblenden in den Umlenkmitteln vorgesehen werden, um die Sendelichtstrahlen durch diese führen zu können.
  • Die Sensoranordnung kann zur Detektion unterschiedlicher Objekte eingesetzt werden. Insbesondere kann die Sensoranordnung zur Detektion von Strukturen mehrschichtiger und/oder mehrlagiger Objekte eingesetzt werden. Derartige Objektstrukturen können beispielsweise von Einfachbögen oder aufeinanderliegenden Mehrfachbögen gebildet sein. Durch eine Schwellwertbewertung der Empfangssignale des Ultraschallempfängers und/oder des Empfängers kann dann festgestellt werden, ob ein Einfachbogen oder ein Mehrfachbogen vorliegt. Entsprechend kann die Sensoranordnung zur Detektion von auf Trägermaterialien aufgebrachten Etiketten eingesetzt werden.
  • Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1: Längsschnitt durch eine Sensoranordnung mit einem Ultraschallsensor und einem optischen Sensor zur Detektion von auf Trägermaterialien aufgebrachten Etiketten.
  • 2: Draufsicht auf die Anordnung gemäß 1.
  • 1 zeigt den Aufbau einer Sensoranordnung 1, welche einen Ultraschallsensor und einen optischen Sensor umfasst. Die Sensoranordnung 1 ist in einem gabelförmigen Gehäuse 2 integriert. Die Gabelarme 2a, 2b des Gehäuses 2 verlaufen parallel in Abstand zueinander jeweils in horizontaler Richtung. Im unteren Gabelarm 2a des Gehäuses 2 ist als erste Komponente des optischen Sensors ein Sendelichtstrahlen 3 emittierender Sender 4 vorgesehen. Im oberen Gabelarm 2b ist als weitere Komponenten des optischen Sensors ein Sende lichtstrahlen 3 empfangender Empfänger 5 integriert. Der Sender 4 ist beispielsweise von einer Leuchtdiode gebildet, der Empfänger 5 besteht aus einer Photodiode oder dergleichen. Der Sender 4 ist so im unteren Gabelarm 2a montiert, dass dessen optische Achse, in welcher die Sendelichtstrahlen 3 emittiert werden, in vertikaler Richtung verläuft. Entsprechend ist der Empfänger 5 so im oberen Gabelarm 2b montiert, dass dessen optische Achse in vertikaler Richtung verläuft. Die optischen Achsen des Senders 4 und des Empfängers 5 fallen zusammen. Der optische Sensor arbeitet nach dem Lichtschrankenprinzip. Befindet sich kein Objekt zwischen den Gabelarmen 2a, 2b, so gelangen die vom Sender 4 emittierten Sendelichtstrahlen 3 ungehindert zum Empfänger 5. Befindet sich ein Objekt zwischen den Gabelarmen 2a, 2b, so werden die Sendelichtstrahlen 3 zumindest teilweise am Objekt reflektiert, so dass der reflektierte Anteil der Sendelichtstrahlen 3 nicht mehr zum Empfänger 5 gelangt.
  • Im unteren Gabelarm 2a des Gehäuses 2 ist als erste Komponente des Ultraschallsensors ein Ultraschallwellen 6 emittierender Ultraschallsender 7 integriert. Im oberen Gabelarm 2b ist als zweite Komponente des Ultraschallsensors ein Ultraschallwellen 6 empfangender Ultraschallempfänger 8 integriert. Der Ultraschallsender 7 und der Ultraschallempfänger 8 weisen jeweils einen Ultraschalwandler auf. Der Ultraschallsensor ist so im unteren Gabelarm 2a montiert, dass dessen Längsachse, das heißt dessen Achse entlang derer die Ultraschallwellen 6 emittiert werden, in Längsrichtung des unteren Gabelarms 2a, das heißt in horizontaler Richtung verläuft. Der Ultraschallempfänger 8 ist in einer entsprechenden horizontalen Einbaulage im oberen Gabelarm 2b integriert.
  • Der Sender 4 und der Ultraschallsender 7 werden von einer Steuereinheit 9 angesteuert, die im unteren Gabelarm 2a integriert ist. Die an den Ausgängen des Ultraschallempfängers 8 und des Empfängers 5 generierten Empfangssignale werden in einer Auswerteeinheit 10 ausgewertet. Die Steuereinheit 9 und die Auswerteeinheit 10 können jeweils von einem Mikroprozessor gebildet sein. Über die Steuereinheit 9 kann wahlweise der Ultraschallsender 7 und/oder der Sender 4 aktiviert werden. In der Auswerteeinheit 10 wird in Abhängigkeit der Empfangssignale des Empfängers 5 und/oder des Ultraschallempfängers 8 ein Objektfeststellungssignal generiert. Das Objektfeststellungssignal wird über einen Ausgang 11 ausgegeben.
  • Zur Führung der vom Ultraschallsender 7 emittierten Ultraschallwellen 6 in dem Überwachungsbereich zwischen den beiden Gabelarmen 2a, 2b ist dem Ultraschallsender 7 als erstes Umlenkmittel ein erstes Leitblech 12 nachgeordnet. Das Leitblech 12 weist eine paraboloidförmige Form auf. Entsprechend ist dem Ultraschallempfänger 8 als zweites Umlenkmittel ein zweites Leitblech 13 vorgeordnet, welches ebenfalls eine paraboloidförmige Form aufweist. Durch das dem Ultraschallsender 7 nachgeordnete Leitblech 12 werden die Ultraschallwellen 6 so umgelenkt, dass diese in einer Nachweisebene E fokussiert werden, in welcher die zu detektierenden Objekte angeordnet sind. Die Strahlführung der Ultraschallwellen 6 über das erste Leitblech 12 erfolgt derart, dass die Ultraschallwellen 6 in einem vorgegebenen Neigungswinkelbereich auf die Nachweisebene zulaufen. Dabei schneiden sich die Ultraschallwellen 6 und die Sendelichtstrahlen 3 in der Nachweisebene. Ist kein Objekt in der Nachweisebene, so gelangen die Ultraschallwellen 6 ungehindert zum zweiten Leitblech 13 und werden von dort auf den Ultraschallempfänger 8 fokussiert. Auch mit dem Ultraschallsensor wird eine Transmissionsmessung durchgeführt, das heißt es wird die Schwächung der Ultraschallwellen 6 bei Durchgang durch das Objekt registriert.
  • Damit die Sendelichtstrahlen 3 in der Nachweisebene überschneidend mit den Ultraschallwellen 6 geführt werden können, müssen die Sendelichtstrahlen 3 in den Bereichen der Leitbleche 12, 13 geführt werden. Die Leitbleche 12, 13 weisen dabei jeweils eine Lochblende 12a, 13a auf, durch welche die Sendelichtstrahlen 3 geführt sind.
  • Anstelle von Leitblechen 12, 13 können auch halbdurchlässige Spiegel als Umlenkmittel vorgesehen sein. An diesen halbdurchlässigen Spiegeln werden zwar die Ultraschallwellen 6 vollständig reflektiert, jedoch durchbrechen die Sendelichtstrahlen 3 die halbdurchlässigen Spiegel teilweise, so dass in diesem Fall keine Lochblenden 12a, 13a in den Umlenkmitteln vorgesehen sein müssen.
  • Die Sensoranordnung 1 dient im vorliegenden Fall zur Detektion von auf einem Trägermaterial 14 angeordneten Etiketten 15. Wie aus 2 ersichtlich, wird das Trägermaterial 14 mit den Etiketten 15 entlang einer Förderrichtung F gefördert. Dabei wird das Trägermaterial 14 mit den Etiketten 15 in der Nachweisebene E zwischen den Gabelarmen 2a, 2b des Gehäuses 2 der Sensoranordnung 1 gefördert (1).
  • Je nachdem, ob in der Nachweisebene nur das Trägermaterial 14 oder eine auf dem Trägermaterial 14 aufgebrachte Etikette 15 detektiert wird, werden die Sendelichtstrahlen 3 beziehungsweise die Ultraschallwellen 6 bei Durchgang durch diese Objekte unterschiedlich stark geschwächt. Durch eine Schwellwertbewertung der Empfangssignale des Ultraschallempfängers 8 beziehungsweise des Empfängers 5 wird in der Auswerteeinheit 10 als Objektfeststellungssignal ein binäres Schaltsignal generiert, dessen Schaltzustände angeben, ob eine Etikette 15 vorliegt oder nicht.
  • Die für die Schwellwertbewertung erforderlichen Schwellwerte werden in einem Einlernvorgang ermittelt, der vor Beginn des Arbeitsbetriebs der Sensoranordnung 1 durchgeführt wird. In diesem Einlernvorgang wird besonders vorteilhaft das Trägermaterial 14 mit oder ohne Etikette 15 vermessen, so dass aus den dadurch erhaltenen Empfangssignalen des Ultrachallempfängers 8 und des Empfängers 5 die Schwellwerte abgeleitet werden. Vorteilhaft wird anhand der während des Einlernvorgangs ermittelten Empfangssignale in der Auswerteeinheit 10 auch entschieden, ob der optische Sensor und/oder der Ultraschallsensor für den nachfolgenden Arbeitsbetrieb der Sensoranordnung 1 aktiviert werden. Beispielsweise kann in der Auswerteeinheit 10 derjenige Sensor aktiviert werden, für welchen während des Einlernvorgangs bei Detektion des Trägermaterials 14 alleine und zusammen mit einer Etikette 15 der größte Signalhub erhalten wird.
  • 1
    Sensoranordnung
    2
    Gehäuse
    2a
    Gabelarm
    2b
    Gabelarm
    3
    Sendelichtstrahlen
    4
    Sender
    5
    Empfänger
    6
    Ultraschallwelle
    7
    Ultraschallsender
    8
    Ultraschallempfänger
    9
    Steuereinheit
    10
    Auswerteeinheit
    11
    Ausgang
    12
    Leitblech
    12a
    Lochblech
    13
    Leitblech
    13a
    Lochblech
    14
    Trägermaterial
    15
    Etikette

Claims (20)

  1. Sensoranordnung zur Erfassung von Objekten, mit einem optischen Sensor und mit einem Ultraschallsensor, umfassend einen Ultraschallwellen emittierenden Ultraschallsender und einen Ultraschallwellen empfangenden Ultraschallempfänger, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ultraschallsender (7) Umlenkmittel zur Fokussierung der Ultraschallwellen (6) in einer Nachweisebene nachgeordnet sind.
  2. Sensoranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ultraschallempfänger (8) Umlenkmittel vorgeordnet sind, mittels derer die Ultraschallwellen (6) auf den Empfänger (5) fokussiert sind.
  3. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der optische Sensor einen Sender (4), welcher Sendelichtstrahlen (3) längs einer optischen Achse emittiert, und einen die Sendelichtstrahlen (3) empfangenden Empfänger (5) aufweist.
  4. Sensoranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die optische Achse des optischen Sensors und die Strahlachse der Ultraschallwellen (6) in der Nachweisebene schneiden.
  5. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Detektion von Objekten wahlweise der optische Sensor und/oder der Ultraschallsensor aktivierbar ist oder sind.
  6. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Detektion eines Objektes in der Nachweisebene mit dem Ultraschallsensor und/oder dem optischen Sensor eine Transmissionsmessung durchgeführt wird.
  7. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass diese in einem gabelförmigen Gehäuse (2) mit zwei parallel zueinander verlaufenden Gabelarmen (2a, 2b) integriert ist, wobei die Nachweisebene zwischen den Gabelarmen (2a, 2b) parallel zu diesen verläuft.
  8. Sensoranordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ultraschallsender (7) und der Sender (4) in einem ersten Gabelarm (2a) des Gehäuses (2) und der Ultraschallempfänger (8) und der Empfänger (5) in einem zweiten Gabelarm (2b) des Gehäuses (2) integriert sind.
  9. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Achsen des Senders (4) und des Empfängers (5) senkrecht zur Nachweisebene verlaufen.
  10. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachsen des Ultraschallsenders (7) und des Ultraschallempfängers (8) jeweils in Richtung der Längsachse des zugeordneten Gabelarmes (2a, 2b) verlaufen.
  11. Sensoranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass durch die dem Ultraschallsender (7) und dem Ultraschallempfänger (8) zugeordneten Umlenkmittel der Neigungswinkel der Ultraschallwellen (6) relativ zur Nachweisebene vorgebbar ist.
  12. Sensoranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkmittel paraboloidförmig ausgebildet sind.
  13. Sensoranordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkmittel von Leitblechen (12, 13) gebildet sind.
  14. Sensoranordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in den Leitblechen (12, 13) jeweils eine Lochblende (12a, 13b) vorgesehen ist, durch welche die Sendelichtstrahlen (3) geführt sind.
  15. Sensoranordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkspiegel von halbdurchlässigen Spiegeln gebildet sind, an welchen die Ultraschallwellen (6) vollständig reflektiert werden und welche von den Sendelichtstrahlen (3) teilweise durchsetzt werden.
  16. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Ultraschallsender (7) und der Sender (4) von einer Steuereinheit (9) angesteuert sind.
  17. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ultraschallempfänger (8) und dem Empfänger (5) eine Auswerteeinheit (10) zugeordnet ist, in welcher in Abhängigkeit der Empfangssignale des Ultraschallempfängers (8) und/oder des Empfängers (5) ein Objektfeststellungssignal generiert wird.
  18. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mit dieser Strukturen mehrlagiger und/oder mehrschichtiger Objekte erfassbar sind.
  19. Sensoranordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zu detektierenden Objekte auf einen Trägermaterial (14) angeordnete Etiketten (15) sind.
  20. Sensoranordnung nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangssignale des Ultraschallempfängers (8) und/oder des Empfängers (5) zur Generierung eines binären Objektfeststellungssignals mit einem Schwellwert bewertet werden.
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