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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Übertragen von bildgebenden
Schichten nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
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Die
WO 2005/100028 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Transfer von bildgebenden
Schichten von einer Trägerfolie
auf Bogen. Sie enthält
ein Auftragwerk für
den Kleberauftrag und ein Beschichtungswerk zum Übertragen der bildgebenden
Schichten. Das Auftragwerk ist ein für den Kleberauftrag angepasstes
konventionelles Druckwerk einer Bogenoffsetdruckmaschine mit einem
doppeltgroßen
Gegendruckzylinder, einem Gummizylinder und einem Formzylinder mit
einem Dosierwerk. Als Beschichtungswerk kommt ebenfalls ein Druckwerk
einer Bogenoffsetdruckmaschine zum Einsatz, auf dessen Gegendruckzylinder
der zu beschichtende Bogen geführt
wird. In einem Pressspalt (Druckspalt) des Gegendruckzylinders mit
einem als Presswalze dienenden Übertragungszylinder
wird beim gleichzeitigen Durchgang einer Transferfolie mit einem
Bogen durch den Pressspalt an den im Auftragwerk mit Kleber versehenen
Bereichen des Bogens die bildgebende Schicht von der Transferfolie
auf den Bogen überfragen.
Der Bogentransport von der Anlage zum Gegendruckzylinder des Auftragwerks
und von diesem zum Gegendruckzylinder des Beschichtungswerks erfolgt
jeweils mit doppeltgroßen
Transferzylindern (Transferter).
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Die
Vorrichtung ist durch großen
technischen, kostspieligen Maschinenaufwand in Form zweier Offsetdruckwerke
gekennzeichnet. Hinzu kommt zusätzlicher
Platzbedarf für
zwei große
Transferter.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine kostengünstig herstellbare, sich durch
geringen Platzbedarf auszeichnende Vorrichtung zum Transfer von
bildgebenden Schichten zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
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Die
Vorrichtung ermöglicht
es, bereits das zweite Offsetdruckwerk einer Druckmaschine für einen
folgenden Farbauftrag zu nutzen. Man kann also mit einer Gesamtmaschine
der erfindungsgemäßen Bauart
eine Offsetfarbe mehr auftragen. Dank der einfachgroßen Ausführung mehrerer
Trommeln bzw. Zylinder zeichnet sich die Vorrichtung durch einen geringen
Platzbedarf hinsichtlich der Maschinenlänge aus. Weiterhin ist die
Vorrichtung dank der Ersparnis des Offsetdruckwerks und dank einfachgroß dimensionierter
Bauteile kostengünstig
herstellbar. Auch ist die Vorrichtung bei Druckmaschinen leicht nachrüstbar.
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Weitere
Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen in
Verbindung mit der Beschreibung.
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Die
Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
Die einzige Figur zeigt schematisch eine Vorrichtung zum Übertragen
von bildgebenden Schichten.
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Die
in der Figur dargestellte Vorrichtung zum Transfer von bildgebenden
Schichten auf Bogen ist in eine Bogenoffsetrotationsdruckmaschine
integriert, wobei weitere Druckwerke, ein Anleger, ein Ausleger und
gegebenenfalls ein Lackwerk nicht dargestellt sind. Die Vorrichtung
weist ein Beschichtungswerk 1 und ein diesem vorgelagertes
Auftragwerk 2 auf. Das Beschichtungswerk 1 ist
ein umfunktioniertes Offsetdruckwerk mit einem doppeltgroßen ersten
Gegendruckzylinder 3, der mit einem als Presswalze dienenden
Gummizylinder 4 zusammenarbeitet. Unter einem doppeltgroßen Zylinder
wird im Gegensatz zu einem einfachgroßen Zylinder ein Zylinder verstanden,
auf dessen Umfang zwei Bogentragflächen mit entsprechenden Greifereinrichtungen
vorgesehen sind, von denen zwei Bogen abwechseln nacheinander transportiert
werden könnten.
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Das
Auftragwerk 2 enthält
einen ersten Formzylinder 5 mit einem an diesem angeordneten ersten
Dosierwerk 6 und einen mit dem ersten Formzylinder 5 zusammenwirkenden
zweiten Gegendruckzylinder 7. Das erste Dosierwerk 6 weist
ein erstes Kammerrakel 8, eine erste Rasterwalze 9 sowie
eine. erste Auffangwanne 10 auf. Auf dem ersten Formzylinder 5 ist
eine Kleberformplatte 11 aufgespannt. Der erste Formzylinder 5 besitzt
Kombinationsspannmittel, so dass auch ein Gummituch 12, eine
Flexodruckplatte 13 oder ein Flexodrucktuch 14 aufgespannt
werden können.
Dem zweiten Gegendruckzylinder 7 sind in Bogenlaufrichtung
eine Anlegtrommel 15 vor- und eine Übergabetrommel 16 nachgelagert.
Die genannten Zylinder 7, 15, 16 sind
einfachgroß und
demgemäß nur mit
einer Greifereinrichtung versehen.
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Ein
an einer Anlage 17 ausgerichtet bereitgestellter Bogen 18 wird
mittels eines Vorgreifers 19 zur Anlegtrommel 15 geführt und
von dieser an den zweiten Gegendruckzylinder 7 übergeben.
Der Bogen 18 wird beim Abrollkontakt mit dem ersten Formzylinder 5 entsprechend
dem Druckbild der Kleberformplatte 11 mit einem lösemittel-, öl- oder
wasserbasierenden Kleber versehen. Dieser wird aus dem entsprechend befüllten ersten
Kammerrakel 8 mittels der ersten Rasterwalze 9 auf
die Kleberformplatte 11 aufgetragen. Bei der Weiterdrehung
des zweiten Gegendruckzylinders 7 wird der Bogen 18 an
die Übergabetrommel 16 und
von dieser an den ersten Gegendruckzylinder 3 übergeben.
Beim Durchgang des Bogens 18 durch den Druckspalt (Pressspalt)
mit dem Gummizylinder 4 wird von den mit Kleber versehenen Bereichen
unter Pressung eine bildgebende Schicht von einer gleichzeitig durch
den Druckspalt geführten Trägerfolie 20 abgenommen.
Anschließend
wird der Bogen 18, nicht dargestellt, in weiteren Druckwerken bedruckt,
in einem Lackwerk lackiert und von einer Auslage ausgelegt. Weitere
Details des Beschichtungswerkes 1 werden nicht dargestellt
und beschrieben, da diese dem Fachmann geläufig und beispielsweise in
der eingangs genannten WO 2005/100028 A1 erklärt sind. Der Auftrag des Klebers
mit der vorliegend beschriebenen Flexodrucktechnologie ist eine
kostengünstige
Alternative gegenüber
dem Offsetverfahren und liefert eine gute Qualität für die Abnahme der metallisierten
Schicht beim Kaltfolientransfer im Beschichtungswerk 1.
Die Vorrichtung ist gut geeignet für den Transfer von metallisierten Schichten,
zum Beispiel bei Etikettendruck und Verpackungsdruck.
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Bei
einer Belegung des ersten Formzylinders 5 mit einer Flexodruckplatte 13 oder
einem Flexodrucktuch 14 und einer Befüllung des Kammerrakels 8 mit
wasserbasierender Flexodruckfarbe oder Lack ist auch ein Flexodruck
oder ein Auftragen von Lack möglich.
In diesen Fällen
ist nach dem Auslaufspalt von zweitem Gegendruckzylinder 7 und
erstem Formzylinder 5 ein Trockner 21 angeordnet,
ausgeführt
als Infrarot-, (Heiß-)Luft-
oder UV-Trockner, je nach eingesetzter Farbe.
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Die Übergabetrommel 16 kann
auch als ein dritter Gegendruckzylinder 22 ausgeführt werden, der
mit einem zweiten Formzylinder 23, an dem ein zweites Dosierwerk 24 angeordnet
ist, zusammenarbeitet. Zu dem zweiten Dosierwerk 24 gehören ein zweites
Kammerrakel 25, eine zweite Rasterwalze 26 und
eine zweite Auffangwanne 27. Mit diesen Zylindern 22, 23 ist
ein Rückseitendruck
oder eine rückseitige
Lackierung des Bogens 18 möglich: Der zweite Formzylinder 23 besitzt
eine Kombinationsspannvorrichtung, mit der eine Flexodruckplatte 28,
ein Flexodrucktuch 29, eine Lackplatte 30 oder
ein Gummilacktuch 31 gespannt werden können. Je nach Bespannung wird
aus dem entsprechend befüllten
zweiten Kammerrakel 25 Farbe oder Lack mittels der zweiten
Rasterwalze 26 auf den zweiten Formzylinder 23 und
von diesem entsprechend dem eingefärbten Druckbild auf die Rückseite
des Bogens 18 übertragen.
Der dritte Gegendruckzylinder 22 ist entweder rau verchromt
oder mit einer Kleber abweisenden Beschichtung versehen, damit sich
auf ihm kein Kleber beim Tragen des Bogens 18 ablegt. Auch
wird am dritten Gegendruckzylinder 22 und am zweiten Gegendruckzylinder 7 vorteilhaft
jeweils eine Tuchwaschvorrichtung 32, 33 angebracht.
Bei Anordnung des dritten Gegendruckzylinders 22 wird an
diesem ein Trockner 34 angeordnet, ausgeführt als
Infrarot-, Luft- oder UV-Trockner. Der Trockner 34 wird
vorteilhaft als Einschubmodul ausgeführt, wofür in der Seitenwand B eine
entsprechende Öffnung
vorgesehen ist. Für
eine zuverlässige
Führung
des Bogens 18 sind an der Anlegtrommel 15 und
am zweiten Gegendruckzylinder 7 Leitbügel 35 angeordnet.
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Es
können
gleichzeitig der erste Formzylinder 5 an den zweiten Gegendruckzylinder 7 und
der zweite Formzylinder 23 an den dritten Gegendruckzylinder 22 angestellt
werden, oder es wird nur einer der beiden Formzylinder 5, 23 angestellt.
Die Beschichtung auf Vorder- und Rückseite erfolgen in einem Maschinendurchgang
so, dass keine Übergabe an
den Greiferrand des dem Bogenanfang gegenüber liegenden Bogenendes erfolgen
muss, weshalb auch kein Platz für
den zweiten Greiferrand auf dem Bogen 20 benötigt wird.
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Auf
diese Weise kann auch ein Druckprodukt hergestellt werden, das zunächst auf
seiner Rückseite
mit einem Widerdruck und danach mittels des Beschichtungswerkes 1 mit
einer bildgebenden metallischen Beschichtung aufweist. Die beschichtete
Seite kann danach weiterhin farbig bedruckt werden.
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In
der Vorrichtung sind also insgesamt wenigstens drei Druckspalte
(Formzylinder 5 bzw. 23 – Gegendruckzylinder 7 bzw. 22;
Gummizylinder 4 – Gegendruckzylinder 3)
vorgesehen, in denen Bogen jeweils entweder bedruckt oder ersatzweise
beschichtet werden können.
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Daraus
ergibt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Produktionsmöglichkeiten.
Beispielsweise ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- – Drucken
oben/Drucken unten/Drucken oben
- – Drucken
oben/Drucken unten/Beschichten oben
- – Drucken
oben/Beschichten unten/Beschichten oben
- – Beschichten
oben/Beschichten unten/Beschichten oben
- – Beschichten
oben/Beschichten unten/Drucken oben
- – Beschichten
oben/Drucken unten/Drucken oben
- – Drucken
oben/Beschichten unten/Drucken oben
- – Beschichten
oben/Drucken unten/Beschichten oben
- – Kleberauftrag
oben/Beschichten unten/Folientransfer oben
- – Kleberauftrag
oben/Drucken unten/Folientransfer oben
- - Vollflächiger
Kleberauftrag oben/Beschichten unten/Flächentransfer oben
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Die
Vorrichtung ist durch Ansetzen je eines Wandstückes 36, 37 an
Seitenwänden
A, B nachrüstbar.
In den Wandstücken 36, 37 sind
Anlegtrommel 15 und erster Formzylinder 5 gelagert,
wobei sie sich mit Justierfüßen 38 auf
einem Streifenfundament 39 abstützen. Eine oder mehrere Traversen 40, 41 dienen
der Versteifung. Die Traverse 41 steht mit Justierfüßen 38 auf
dem Streifenfundament 39. Zur Nachrüstung kann die Übergabetrommel 16 (Gegendruckzylinder 22)
in eigentlich für
die Anlegtrommel 15 vorgesehenen Wandbohrungen gelagert
werden.
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- 1
- Beschichtungswerk
- 2
- Auftragwerk
- 3
- erster
Gegendruckzylinder
- 4
- Gummizylinder
- 5
- erster
Formzylinder
- 6
- erstes
Dosierwerk
- 7
- zweiter
Gegendruckzylinder
- 8
- erste
Kammerrakel
- 9
- erste
Rasterwalze
- 10
- erste
Auffangwanne
- 11
- Kleberformplatte
- 12
- Gummituch
- 13
- Flexodruckplatte
- 14
- Flexodrucktuch
- 15
- Anlegtrommel
- 16
- Übergabetrommel
- 17
- Anlage
- 18
- Bogen
- 19
- Vorgreifer
- 20
- Trägerfolie
- 21
- Trockner
- 22
- dritter
Gegendruckzylinder
- 23
- zweiter
Formzylinder
- 24
- zweites
Dosierwerk
- 25
- zweite
Kammerrakel
- 26
- zweite
Rasterwalze
- 27
- zweite
Auffangwanne
- 28
- Flexodruckplatte
- 29
- Flexodrucktuch
- 30
- Lackplatte
- 31
- Gummilacktuch
- 32
- Tuchwaschvorrichtung
- 33
- Tuchwaschvorrichtung
- 34
- Trockner
- 35
- Leitbügel
- 36
- Wandstück
- 37
- Wandstück
- 38
- Justierfuß
- 39
- Streifenfundament
- 40
- Traverse
- 41
- Traverse
- A
- Seitenwand
- B
- Seitenwand