DE20200684U1 - Faltschachtel und Zuschnitt für diese Faltschachtel - Google Patents
Faltschachtel und Zuschnitt für diese FaltschachtelInfo
- Publication number
- DE20200684U1 DE20200684U1 DE20200684U DE20200684U DE20200684U1 DE 20200684 U1 DE20200684 U1 DE 20200684U1 DE 20200684 U DE20200684 U DE 20200684U DE 20200684 U DE20200684 U DE 20200684U DE 20200684 U1 DE20200684 U1 DE 20200684U1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- connecting part
- line
- leg
- side wall
- corner
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Expired - Lifetime
Links
- 238000005452 bending Methods 0.000 claims description 39
- 230000002093 peripheral effect Effects 0.000 claims description 3
- 230000003313 weakening effect Effects 0.000 claims description 3
- 230000007704 transition Effects 0.000 claims 2
- 244000309464 bull Species 0.000 description 3
- 239000013067 intermediate product Substances 0.000 description 3
- 239000000853 adhesive Substances 0.000 description 2
- 230000001070 adhesive effect Effects 0.000 description 2
- 239000002356 single layer Substances 0.000 description 2
- 238000005299 abrasion Methods 0.000 description 1
- 239000010410 layer Substances 0.000 description 1
- 239000010985 leather Substances 0.000 description 1
- 238000004806 packaging method and process Methods 0.000 description 1
- 230000006641 stabilisation Effects 0.000 description 1
- 238000011105 stabilization Methods 0.000 description 1
Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/20—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form
- B65D5/24—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form with adjacent sides interconnected by gusset folds
- B65D5/248—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form with adjacent sides interconnected by gusset folds and at least one side being extended and doubled-over to enclose the adjacent gusset flaps
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Cartons (AREA)
Description
P24675DE
Faltschachtel und Zuschnitt für diese Faltschachtel
Die Erfindung bezieht sich auf eine Faltschachtel nach dem Oberbegriff des
Ti
*Pateft^4ispruches 1 und einen Zuschnitt für eine solche Faltschachtel gemäß dem
*Pateft^4ispruches 1 und einen Zuschnitt für eine solche Faltschachtel gemäß dem
Oberbegriff des^Patent^ispruches 10.
Eine Faltschachtel und der zugehörige Zuschnitt dieser Art sind in der DE 299 01 074 beschrieben. Bei einer solchen Faltschachtel sind zwischen den Seitenwänden Verbindungsteile angeordnet, die durch eine von der Ecke des Bodens ausgehende Falzlinie in zwei Verbindungsteilabschnitte aufgeteilt sind, wobei diese Verbindungsteilabschnitte mit den benachbarten Seitenwänden über eine Falzlinie verbunden sind. Beim Aufrichten der Seitenwände werden diese Verbnidungsteile zusammen und gegen eine der beiden angrenzenden Seitenwände eingefaltet, wobei der eine Verbindungsteilabschnitt flächig an dieser Seitenwand anliegt und durch ein Haftmittel dort fixiert werden kann. Alternativ dazu kann die betreffende Seitenwand mit einem Überschlagstreifen versehen sein, der, wenn er heruntergeklappt ist, die oberen Enden dieser Verbindungsteilabschnitte überdeckt und sie dadurch an der betreffenden Seitenwand hält und gegen ein Auseinanderfalten sichert.
In der DE 100 00 983 ist eine Weiterentwicklung beschrieben, die das Zusammenfalten einer solchen Faltschachtel erleichtert.
Derartige Faltschachteln haben den Nachteil, dass in den Bereichen, in denen die Verbindungsteilabschnitte aufeinandergefaltet sind und an der Seitenwand, meistens ist es die schmale Stirnwand, der Faltschachtel anliegen, relativ weit von der Fläche der Seitenwand vorspringen. Das kann dazu führen, dass dann, wenn beispielsweise eine solche Faltschachtel als Schuhkarton verwendet wird, beim Transport die Schuhe sich hin und her bewegen und gegen diese vorspringenden, aufeinandergefalteten Verbindungsteilabschnitte stoßen, so dass die Lederoberfläche leicht beschädigt werden kann. Hierbei sind die Mittelbereiche besonders kritisch, die Randbereiche entlang den
I I I*" ·*·· · •••!!!&Ggr;&Igr; "*** i I J f:\ablage\p\gbm\24000\24675\de- \24675uuO.doc
Kanten weniger, weil die verpackten Schuhe in diese Randbereiche weniger hineinreichen.
Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, eine Faltschachtel anzugeben, bei der in zusammengesetztem Zustand die aufeinandergefalteten Verbindungsteile mit verringerter Dicke im Mittelbereich der Seitenwand, gegen die sie gefaltet sind, aufliegen.
Diese Aufgabe wird mit einer Faltschachtel nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, die erfindungsgemäß nach der im Kennzeichenteil angegebenen Weise ausgestaltet ist, gelöst.
Ein Zuschnitt für eine solche Faltschachtel ist in dem Unteranspruch 10 angegeben.
Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der Faltschachtel und ihres Zuschnitts sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Schnittlinie sind die Verbindungsteile zwischen den Seitenwänden so ausgebildet, dass der eine Verbindungsteilabschnitt, der im zusammengefalteten Zustand an der Innenseite der betreffenden Seitenwand anliegt, mit einem sich über die Biegelinie hinaus erstreckenden Verlängerungsabschnitt den mittleren Bereich der benachbarten Seitenwandhälfte großflächig abdeckt.
Die Biegelinie verläuft in dem Verbindungsteil diagonal von der Bodenwandecke in Richtung auf die von den Außenrändern des Verbindungsabschnitts gebildete Ecke. Verlaufen die Schenkel der Schnittlinie jeweils in geringem Abstand von der zugeordneten Falzlinie, bzw. dem zugeordneten Rand des Verbindungsabschnitts, so kann sich dieser Verbindungsabschnitt bis in die Nähe der Mittellinie dieser Seitenwand und auch weit in Richtung auf die Bodenwand erstrecken. Aufgrund der Tatsache, dass der Verlängerungsabschnitt aus dem anderen Verbindungsteilabschnitt ausgeschnitten ist, ergibt sich in dem durch diesen Ausschnitt und durch den Verlängerungsabschnitt vorgegebenen Gesamtbereich nur eine einlagige Anlage des betreffenden Verbindungsteilabschnitts an der anliegenden Seitenwand. Die in Richtung auf die
i V
Seitenwandmittellinie und/oder in Richtung auf die Bodenwand und/oder auf den freien Rand gerichtete Erstreckung des Verlängerungsabschnitts kann so groß bemessen sein, dass er wenige Millimeter vor der Mittellinie und/oder vor der Bodenwand und vor dem freien Rand endet.
5
5
Als Schnittlinie i. S. der Erfindung ist auch eine schmale, linienartig verlaufende Ausstanzung zu verstehen.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich vorzüglich für einen Schuhkarton, bei dem die Verbindungsteilabschnitte jeweils gegen die zugehörige Stirnwand gefaltet sind. Dabei ist gewährleistet, dass im Berührungsbereich zwischen dem eingepackten Schuh und der Stirnwand keine Ränder vorhanden sind, die die Oberfläche des Schuhs durch Abrieb beschädigen könnten.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung hat somit auch den Vorteil, dass im zusammengefalteten Zustand der an der Seitenwand in zweifacher Lage anliegende Verbindungsteilabschnitt auf einen relativ schmalen, streifenförmigen Randbereich der Seitenwand begrenzt ist, so dass nur in diesem Bereich die Verbindungsteilabschnitte sich überdecken. Insbesondere im großen Mittelbereich der Seitenwandhälfte Hegt auf der Seitenwand nur der andere Verbindungsteilabschnitt auf, so dass er dort weniger weit in das innere der Faltschachtel hineinsteht als beim Stand der Technik.
Wenn in gedachter Verlängerung der ersten Biegelinie eine zweite Biegelinie zwischen den Verbindungsteilabschnitten vorhanden ist, wobei die winkelförmige Schnittlinie sich zwischen der ersten und der zweiten Biegelinie erstreckt, bildet die zweite Biegelinie einen zweiten Gelenkabschnitt zwischen den Verbindungsteilabschnitten, durch den das betreffende Verbindungsteil wesentlich stabilisiert wird. Die erste und die zweite Biegelinie sind jeweils vorzugsweise durch eine Schwächungslinie, zum Beispiel in Form einer Perforationslinie oder einer Rill-Ritz-Linie, ausgebildet. Hierdurch lässt sich die Biegelinie auch im völlig gefalteten Zustand mit einer nur geringen oder vernachlässigbaren Restspannung falten, was im weiteren dazu beiträgt, den in der Faltschachtel gelagerten Verpackungsgegenstand zu schützen.
Weitere Merkmale der Unteransprüche tragen dazu bei, einen großflächigen Verlängerungsabschnitt zu erreichen bei Gewährleistung einer einfachen und kostengünstig herstellbaren Formgebung.
5
5
Im Folgenden wird die Erfindung anhand des in den Figuren dargestellten Ausfuhrungsbeispiels beschrieben und näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den Zuschnitt für eine erfindungsgemäße Faltschachtel,
10
10
Fig. 2 zeigt schematisch eine Stirnwand der erfindungsgemäßen Faltschachtel von innen im zusammengesetzten Zustand, und
Fig. 3 einen Zuschnitt, der zu einem Zwischenprodukt weiterverarbeitet worden ist.
15
Der Zuschnitt nach Fig. 1 ist durch entsprechende Falzlinien aufgeteilt in eine Bodenwand 5, die durch vier Falzlinien 9 begrenzt ist und über diese mit den vier Seitenwänden 1, 2, 3 und 4 verbunden ist. In den Eckbereichen der Bodenwand ist jeweils zwischen benachbarten Seitenwänden 1, 2, 3, 4 ein Verbindungsteil 20 angeordnet, das über entsprechende Falzlinien 7, 8 mit den betreffenden Seitenwänden verbunden ist. Diese Falzlinien 7, 8 bestimmen im zusammengesetzten Zustand der Faltschachtel die nach oben laufenden Kanten der Seitenwände. Das Verbindungsteil 20 ist mit einem von der zugehörigen Ecke 6 der Bodenwand 5 ausgehenden vorgefertigten ersten Biegelinie 10a versehen, die als Schwächungslinie, zum Beispiel im Sinne einer Perforationslinie oder einer Rill-Ritz-Linie ausgebildet sein kann. An die Biegelinie 10a schließt sich in einem Abstand a von etwa 20 mm bis 45 mm, insbesondere etwa 32 mm, von der zugehörigen Ecke 6 jeweils ein winkelförmiger Einschnitt 14 an, wobei der der Ecke 6 nächstliegende Schnittlinien-Schenkel 14a sich etwa parallel zur benachbarten Falzlinie 7 erstreckt und vorzugsweise konvex gerundet in den anderen Schnittlinien-Schenkel 14b übergeht, der sich bezüglich des ersten Schenkels 14a winkel- bzw. keilförmig zu der der Falzlinie 7 abgewandten Seite hin bis zu einem im wesentlichen in der Verlängerung der Biegelinie 10a und innerhalb des Verbindungsteils 20 liegenden Endpunkt 25 erstreckt. Von diesem Endpunkt 25 erstreckt sich eine
vorgefertigte zweite Biegelinie 10b in einer gedachten Verlängerung der ersten Biegelinie 10a, wobei die zweite Biegelinie 10b an dem der Ecke 6 gegenüberliegenden freien Rand des Verbindungsteils 20 ausläuft, vorzugsweise in einer eckigen Ausnehmung 28, deren sich parallel zu den Falzlinien 7, 8 erstreckende Begrenzungskanten 28a, 28b eine der ersten Ecke diagonal gegenüberliegende zweite Ecke 29 bilden. Der Abstand b des Endpunkts 25 von der zweiten Ecke 29 kann etwa 3 mm bis 15 mm, insbesondere etwa 5 mm bis etwa 7 mm, betragen. Der zweite Schenkel 14b verläuft bezüglich der ihm gegenüberliegenden Falzlinie 8 zum Umfangsrand des Verbindungsteils 20 hin vorzugsweise geneigt, wobei der dazwischen eingeschlossene Winkel W etwa 3° bis 10° betragen kann. Der größte Abstand c des durch die Schnittlinienschenkel 14a, 14b gebildeten keilförmigen bzw. spitzwinkligen Verlängerungsabschnitts 26 von der Falzlinie 8 ist etwas kleiner als die halbe Breite e der Seitenwand 1 bzw. 2, gegen die die Verbindungsteile 20 gefaltet sind, so dass sich ein Bewegungsspiel d von ein paar mm, zum Beispiel 2 mm bis 5 mm, zwischen den im gefalteten Zustand an der Seitenwand 12 einander gegenüberliegenden Verlängerungsabschnitten 26 ergibt. Diesen Abstand c weisen vorzugsweise auch die Begrenzungskanten 28a, 28b von der zugehörigen Falzlinie 7, 8 auf. Der Abstand f des ersten Schenkels 14a von der benachbarten Falzlinie 7 kann etwa 10 mm bis 35 mm, insbesondere etwa 25 mm bis 30 mm betragen. Etwa den gleichen Abstand kann auch der Schenkel 14b vom benachbarten Rand des Verbindungsteilabschnitts 21 aufweisen. Der von den Schnittlinienschenkeln 14a, 14b eingeschlossene Winkel Wl kann etwa 45° bis 90° betragen.
Durch die Biegelinie 10a und die Schnittlinie 14 wird das Verbindungsteil 20 in einen an die Seitenwand 1 angrenzenden Verbindungsteilabschnitt 21 und einen zweiten, an die Seitenwand 2 angrenzenden Verbindungsteilabschnitt 22 aufgeteilt. Die außenliegenden Randkanten 23 a, 23b der Verbindungsteilabschnitte 21, 22 erstrecken sich parallel zur jeweils gegenüberliegenden Falzlinie 7, 8. Die Summe der durch den Abstand der jeweiligen Randkante 23a, 23b von der zugehörigen Falzlinie 7, 8 gebildeten Längen Ll, L2 ist ebenfalls um das Bewegungsspiel d bzw. den Abstand zwischen den Verbindungsteilen 20 im gefalteten Zustand kleiner bemessen, als die Breite e der Seitenwand 1 bzw. 3, wobei die einander gleichen Längen Ll, L2 kleiner sind als die Höhen h der Seitenwände 1 bis 4.
Die erste Seitenwand 1 bzw. 3, gegen die die Verbindungsteilabschnitte 21, 22 gefaltet werden, besitzt an ihrer oberen Randkante 11 einen Überschlagstreifen 12. Die anderen zweiten Seitenwände 2, 4 - hier an den Längsseiten der Faltschachtel - können ebenfalls mit einem Überschlagstreifen 13 versehen sein. Die Überschlagstreifen 12, 13 sind an Falzlinien 11, 24 mit der zugehörigen Seitenwand verbunden und somit um eine definierte Biegelinie leicht biegbar bzw. einfaltbar.
Die Schnittlinie 14 kann als schmaler Spalt ausgebildet sein, dessen Breite gleich oder etwas größer ist als die Dicke des Zuschnitts. Dies erleichtert das Zusammenfalten.
Die Fig. 2 zeigt schematisch eine Ansicht der Innenseite der Stirnwand 1 der Faltschachtel, auf die die Verbindungsteile 20 aufgefaltet sind. Es ist erkennbar, dass der erste Verbindungsteilabschnitt 21, der durch den von der Schnittlinie gebildeten freien Rand 16 begrenzt wird, die Form eines Winkels mit zwei Schenkeln 21a, 21b aufweist und sich mit seinem Schenkel 21b im Randbereich neben der Kante 27 der Seitenwand 1 erstreckt. Das freie Ende des Schenkels 21a ist durch die Biegelinie 10b begrenzt, um die die beiden Verbindungsteilabschnitte 21, 22 aufeinandergefaltet sind. Der Verbindungsteilabschnitt 22 ist auf den Verbindungsteilabschnitt 21 aufgefaltet. Seine untere Kante wird durch die Biegelinie 10a und den durch die Schnittlinie gebildeten Rand 26a gebildet. Im mittleren Bereich der rechten und linken ersten Seitenwand 1 bzw. 3, nämlich im Bereich des Verlängerungsabschnitts 26, liegen die Verbindungsteile 20 nur mit dem Verlängerungsabschnitt 26 einlagig an der Innenseite der Stirnwand 1 bzw. 3 an, wodurch hohe abstehende Kanten in diesem Bereich vermieden sind.
Wird der Überschlagstreifen 12, der am Rand 11 der Seitenwand 1 ansetzt, nach unten geschlagen, so erhält er die durch die strichlierte Linie 17 angedeutete Lage; er überdeckt die oberen Bereiche der Verbindungsteilabschnitte 21, 22 und hindert sie an einem Auseinanderfalten. Der Überschlagstreifen 12 kann mit der Seitenwand 1 an den Verbindungsteilabschnitten 21, 22 mit einem Klebemittel befestigt sein.
Um Zwängungen beim Einfalten der Überschlagstreifen 12 und 13 zu vermeiden, sind die Außenränder 23a, 23b der Verbindungsteile 20 bezüglich den benachbarten Falzlinien 11, 24 um ein Versatzmaß &ngr; von zum Beispiel etwa 1 mm bis 2 mm rückversetzt. Dies gilt auch für die Schmalseiten der Überschlagstreifen 12, 13, die von den Falzlinien 7 bzw. 8 entsprechend rückversetzt sind. Im übrigen ermöglicht es diese Ausgestaltung, die Außenkanten 23 der Verbindungsteile 20 und die schmalseitigen Kanten der Überschlagstreifen 12, 13 parallel zu den zugehörigen Falzlinien 7, 8, 11, 24 auszubilden.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 3, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, zeigt den Zuschnitt nach Fig. 1, wobei lediglich die Überschlagstreifen 13 eingefaltet und an den Innenseiten der Seitenwände 2, 4 verklebt sind. Hierdurch ist ein zu einem Zwischenprodukt veränderter Zuschnitt geschaffen, bei dem nach dem Aufrichten der Seitenwände 1 bis 4 ein Einfalten der Überschlagstreifen 13 nicht erforderlich ist, weil diese bereits vorher eingefaltet und verklebt worden sind. Nach dem Aufrichten der Seitenwände 1 bis 4 wird nicht nur ein Arbeitsgang, nämlich das Einfalten der Überschlagstreifen 13, eingespart, sondern es wird auch ein stabilisiertes Zwischenprodukt geschaffen, da die eingefalteten Überschlagstreifen 13 wesentlich zur Stabilisierung des Zuschnitts beitragen.
\\'\ 5».XU
Claims (20)
1. Faltschachtel mit einer Bodenwand (5), von der einstückig mit ihr ausgebildete Seitenwände (1, 2, 3, 4) nach oben abstehen, wobei
jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammengefaltet ist, so dass ein erster Verbindungsteilabschnitt (21) an einer ersten (1, 3) der beiden benachbarten Seitenwände anliegt und der andere, zweite Verbindungsteilabschnitt (22), der an die andere zweite Seitenwand (2, 4) angrenzt, sich über den ersten Verbindungsteilabschnitt (21) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im wesentlichen in der Verlängerung der erste Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der von dem ersten Schenkel (14a) und dem zweiten Schenkel (14b) der Schnittlinie (14) gebildete Winkel (W1) zwischen 45° und 90° beträgt.
jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammengefaltet ist, so dass ein erster Verbindungsteilabschnitt (21) an einer ersten (1, 3) der beiden benachbarten Seitenwände anliegt und der andere, zweite Verbindungsteilabschnitt (22), der an die andere zweite Seitenwand (2, 4) angrenzt, sich über den ersten Verbindungsteilabschnitt (21) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im wesentlichen in der Verlängerung der erste Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der von dem ersten Schenkel (14a) und dem zweiten Schenkel (14b) der Schnittlinie (14) gebildete Winkel (W1) zwischen 45° und 90° beträgt.
2. Faltschachtel insbesondere nach Anspruch 1 mit einer Bodenwand (5), von der einstückig mit ihr ausgebildete Seitenwände (1, 2, 3, 4) nach oben abstehen, wobei jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammengefaltet ist, so dass ein erster Verbindungsteilabschnitt (21) an einer ersten (1, 3) der beiden benachbarten Seitenwände anliegt und der andere, zweite Verbindungsteilabschnitt (22), der an die andere zweite Seitenwand (2, 4) angrenzt, sich über den ersten Verbindungsteilabschnitt (21) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im wesentlichen in der Verlängerung der erste Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Schenkel (14a, 14b) bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, ausgestaltet ist.
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammengefaltet ist, so dass ein erster Verbindungsteilabschnitt (21) an einer ersten (1, 3) der beiden benachbarten Seitenwände anliegt und der andere, zweite Verbindungsteilabschnitt (22), der an die andere zweite Seitenwand (2, 4) angrenzt, sich über den ersten Verbindungsteilabschnitt (21) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im wesentlichen in der Verlängerung der erste Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Schenkel (14a, 14b) bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, ausgestaltet ist.
3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (14b) gegenüber der Falzlinie 8 zum Umfangsrand des Verbindungsteils (20) hin geneigt verläuft, wobei der Neigungswinkel (W2) zwischen 3° und 10° beträgt.
4. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich von dem Endpunkt (25) der Schnittlinie (14) eine zweite Biegelinie (10b) in der Richtung der ersten Biegelinie (10a) bis zu der der Bodenwandecke (6) gegenüberliegenden Ecke (29) des Verbindungsteils (20) erstreckt.
5. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung (b) des Endpunktes (25) der Schnittlinie (14) von den freiliegenden Kanten (23a, 23b) des Verbindungsteils (20) so bemessen ist, dass beim Einfalten des Verbindungsteils (20) die Materialbrücke zwischen dem Endpunkt (25) und der benachbarten freiliegenden Kante (23a, 23b) des Verbindungsteils (20) ein Faltscharnier bildet.
6. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Bodenwandecke (6) gegenüberliegenden Ecke (29) des Verbindungsteils (20) ein Ausschnitt (28) derart angebracht ist, dass dessen innen liegenden Ecke (29) in der Verlängerung der ersten Biegelinie (10a) liegt.
7. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des ersten und des zweiten Schenkels (14a, 14b) der Schnittlinie (14) von den benachbarten Kanten des Verbindungsteils (20) weniger als 1/a von dessen Kantenlänge beträgt.
8. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Verbindungsteilabschnitt (22) vor der Mittellinie (M) der ersten Seitenwand (1, 3) endet.
9. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Seitenwand (1 bzw. 3), an der der erste Verbindungsteilabschnitt (21) anliegt, an ihrer oberen Kante (11) einen Überschlagstreifen (12) aufweist, der die obere Kante (11) des Verbindungsteils (20) übergreift und seine Anlage an der ersten Seitenwand (1 bzw. 3) sichert.
10. Zuschnitt für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 9
mit einer Bodenwand (5), von der einstückig mit ihr ausgebildete Seitenwände (1, 2, 3, 4) nach oben abstehen, wobei
jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammenfaltbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im Wesentlichen in der Verlängerung der ersten Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der von dem ersten Schenkel (14a) und dem zweiten Schenkel (14b) der Schnittlinie (14) gebildete Winkel (W1) zwischen 45° und 90° beträgt.
mit einer Bodenwand (5), von der einstückig mit ihr ausgebildete Seitenwände (1, 2, 3, 4) nach oben abstehen, wobei
jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammenfaltbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im Wesentlichen in der Verlängerung der ersten Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der von dem ersten Schenkel (14a) und dem zweiten Schenkel (14b) der Schnittlinie (14) gebildete Winkel (W1) zwischen 45° und 90° beträgt.
11. Zuschnitt insbesondere nach Anspruch 10 für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 9
mit einer Bodenwand (5), von der einstückig mit ihr ausgebildete Seitenwände (1, 2, 3, 4) nach oben abstehen, wobei
jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammenfaltbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im Wesentlichen in der Verlängerung der ersten Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der Übergang zwischen dem ersten (14a) und dem zweiten (14b) Schenkel bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, ausgestaltet ist.
mit einer Bodenwand (5), von der einstückig mit ihr ausgebildete Seitenwände (1, 2, 3, 4) nach oben abstehen, wobei
jede Seitenwand an ihren nach oben verlaufenden Seitenkanten über eine den Kantenverlauf bestimmende Falzlinie (7, 8) mit einem Verbindungsteil (20) und über dieses mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist,
das Verbindungsteil (20) eine von der Ecke (6) der Bodenwand (5) ausgehende erste Biegelinie (10a) aufweist, um die es zusammenfaltbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich in dem Verbindungsteil (20) eine winkelförmige Schnittlinie (14) befindet, deren erster Schenkel (14a) von dem der Bodenwandecke (6) abgewandten Ende der ersten Biegelinie (10a) ausgeht und sich im Wesentlichen parallel zu der Kante (7) der ersten Seitenwand (1, 3) erstreckt, und deren zweiter Schenkel (14b) sich in Fortsetzung des ersten Schenkels (14a) und im Winkel (W1) dazu bis zu einem im Wesentlichen in der Verlängerung der ersten Biegelinie (10a) und innerhalb des Verbindungsteils (20) liegenden Endpunkt (25) erstreckt, und dass der Übergang zwischen dem ersten (14a) und dem zweiten (14b) Schenkel bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, ausgestaltet ist.
12. Zuschnitt nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (14b) gegenüber der Falzlinie (8) zum Umfangsrand des Verbindungsteils (20) hin geneigt verläuft, wobei der Neigungswinkel (W2) zwischen 3° und 10° beträgt.
13. Zuschnitt für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich von dem Endpunkt (25) der Schnittlinie (14) eine zweite Biegelinie (10b) in der Richtung der ersten Biegelinie (10a) bis zu der der Bodenwandecke (6) gegenüberliegenden Ecke (29) des Verbindungsteils (20) erstreckt.
14. Zuschnitt für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung (b) des Endpunktes (25) der Schnittlinie (14) von den freiliegenden Kanten (23a, 23b) des Verbindungsteils (20) so bemessen ist, dass beim Einfalten des Verbindungsteils (20) die Materialbrücke zwischen dem Endpunkt (25) und der benachbarten freiliegenden Kante (23a, 23b) des Verbindungsteils (20) ein Faltscharnier bildet.
15. Zuschnitt für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Bodenwandecke (6) gegenüberliegenden Ecke (29) des Verbindungsteils (20) ein Ausschnitt (28) derart angebracht ist, dass dessen innenliegende Ecke (29) in der Verlängerung der ersten Biegelinie (10a) liegt.
16. Zuschnitt für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des ersten und des zweiten Schenkels (14a, 14b) der Schnittlinie (14) von den benachbarten Kanten des Verbindungsteils (20) weniger als ¼ von dessen Kantenlänge beträgt.
17. Zuschnitt für eine Faltschachtel nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Bodenwandecke (6) gegenüberliegenden Ecke (29) des Verbindungsteils (20) ein Ausschnitt (28) derart angebracht ist, dass dessen innenliegende Ecke (29) in der Verlängerung der Biegelinie (10a) liegt, und dessen Kantenlänge so bemessen ist, dass die Länge (L1) des ersten Verbindungsteilabschnitts (21) und die Länge (L2) des zweiten Verbindungsteilabschnitts (22) kleiner sind als die halbe Breite (b) der ersten Seitenwand (1 bzw. 3).
18. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils am der Bodenwand (5) abgewandten Außenrand der ersten Seitenwand (1 bzw. 3) und vorzugsweise auch am der Bodenwand (5) abgewandten Außenrand der zweiten Seitenwand (2 bzw. 4) ein Überschlagstreifen (12, 13) an einer Falzlinie (11 bzw. 24) angebunden ist.
19. Zuschnitt nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Überschlagstreifen (13) an der zweiten Seitenwand (2, 4) eingefaltet und mit der zweiten Seitenwand (2, 4) verklebt ist.
20. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Biegelinie (10a) und/oder die zweite Biegelinie (10b) durch eine Schwächungslinie, insbesondere eine Perforationslinie oder Rill-Ritz-Linie, gebildet ist bzw. sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20200684U DE20200684U1 (de) | 2001-02-05 | 2002-01-17 | Faltschachtel und Zuschnitt für diese Faltschachtel |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10105072 | 2001-02-05 | ||
| DE20200684U DE20200684U1 (de) | 2001-02-05 | 2002-01-17 | Faltschachtel und Zuschnitt für diese Faltschachtel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20200684U1 true DE20200684U1 (de) | 2002-04-04 |
Family
ID=7672855
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20200684U Expired - Lifetime DE20200684U1 (de) | 2001-02-05 | 2002-01-17 | Faltschachtel und Zuschnitt für diese Faltschachtel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20200684U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202022002647U1 (de) | 2022-12-14 | 2024-03-15 | isel-automation GmbH & Co. KG | Profilverbindungsanordnung und Ankerkörper |
-
2002
- 2002-01-17 DE DE20200684U patent/DE20200684U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202022002647U1 (de) | 2022-12-14 | 2024-03-15 | isel-automation GmbH & Co. KG | Profilverbindungsanordnung und Ankerkörper |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| DE69414039T2 (de) | Artikelträger mit Verstärkungsstruktur | |
| AT394174B (de) | Zuschnitt fuer die herstellung einer schachtel | |
| DE8915537U1 (de) | Tragtasche aus biologisch abbaubarem, faltbarem Material | |
| EP1007446B1 (de) | Klappschachtel für zigaretten | |
| DE4003104A1 (de) | Verpackungsbehaelter, insbesondere zur aufnahme von schokoladenartikeln, und zuschnitt zur bildung desselben | |
| DE69908342T2 (de) | Kantenschutz für plattenförmige gegenstände | |
| EP1281636B1 (de) | Klappschachtel für Zigaretten | |
| DE9111863U1 (de) | Verpackungskörper | |
| DE20200684U1 (de) | Faltschachtel und Zuschnitt für diese Faltschachtel | |
| DE102005058289B4 (de) | Stapelbares Warentray | |
| DE60109804T2 (de) | Steife verpackung mit einer mehrzahl von zigaretten-packungen | |
| DE102018203565B4 (de) | Pappregal | |
| DE69501338T2 (de) | Schachtel mit Aussenwänden und Innenträgerkörper | |
| DE20213344U1 (de) | Kastenförmiges Verpackungselement | |
| DE2719288A1 (de) | Verpackung, insbesondere fuer buecher | |
| DE202022104087U1 (de) | Aus einem Zuschnitt herstellbare Verpackung aus Faltmaterial für, bevorzugt rundes, Packgut | |
| DE202022100745U1 (de) | Aus einem Zuschnitt herstellbare Verpackung aus Faltmaterial für, bevorzugt rundes, Packgut | |
| DE102016216024A1 (de) | Objekt aus Pappe und Herstellungsverfahren | |
| DE9311903U1 (de) | Verpackungshülle | |
| DE29922232U1 (de) | Winkelprofil zum Schutz von Kanten von Werkstücken | |
| DE29519520U1 (de) | Bucheinbandartige Verpackung für eine Kompakt-Disk (CD) | |
| EP3225563A2 (de) | Objekt aus pappe und herstellungsverfahren | |
| DE8812183U1 (de) | Palettenfuß | |
| DE20012816U1 (de) | Faltecke aus Pappe, Karton o.dgl. | |
| DE20200959U1 (de) | Verpackungshülse für die Aufnahme von insbesondere Rollenwaren |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020508 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20050802 |