DE20200650U1 - Anlage zur Herstellung von Zigarettenpapierbücheln - Google Patents
Anlage zur Herstellung von ZigarettenpapierbüchelnInfo
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Description
KÖNIG ■ PALGEN ■ SCHUMACHER · KLUIN
DÜSSELDORF·ESSEN PATENTANWÄLTE
UNSER ZEICHEN: 100 412 PP/SCh Düsseldorf, den 12. MärZ 2002
21R
Gebrauchsmusteranmelduna 202 00 650.6
Gebrauchsmusteranmelduna 202 00 650.6
GIZEH RAUCHERBEDARF GMBH
in 51702 Bergneustadt
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zigarettenpapierbüchel der in Rede stehenden Art sind aus den DE-GM 1 695 678, 82 03 607 und 295 02 062 bekannt. Die Herstellung dieser Zigarettenpapierbüchel ist nicht einfach, weil die aus den dünnen Zigarettenpapierblättchen bestehenden Päckchen, die mit dem Büchelzuschnitt aus Karton zu umgeben sind, empfindlich und wenig gestaltfest sind.
Die Anlagen zur Herstellung der Zigarettenpapierbüchel sind vielgliedrig und bilden Maschinen einer erheblichen Größe, ob wohl die Zigarettenpapierbüchel relativ klein sind bzw. überhaupt die kleinsten Karton-Umverpackungen darstellen dürften, die in nennenswertem Umfang im Handel üblich sind. In diesen Maschinen bewegen sich im Betrieb viele Elemente, was bisher dazu
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JjD@KPSK.de
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führte, daß die Kapazität derartiger Maschinen beschränkt und die Lärmentwicklung während ihres Betriebs erheblich war.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zur Herstellung von Zigarettenpapierbücheln zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Die kontinuierliche, stetige und gleichbleibende Geschwindigkeit aufweisende Förderung der Zuschnitte hat zur Folge, daß sich auch die beteiligten Werkzeuge gleichmäßig und kontinuierlich bewegen, d.h. daß ruckartig hin- und hergehende Bewegungen vermieden werden. Derartige Bewegungen sind unvorteilhaft, weil sie Energie verbrauchen, den Verschleiß fördern, Lärm verursachen und insbesondere die Arbeitsgeschwindigkeit und die Verfügbarkeit der Anlage wegen häufiger Schäden begrenzen. Durch die Gleichförmigkeit der Bewegungen der beteiligten Komponenten werden diese unvorteilhaften Erscheinungen vermindert. Es können durch die so ermöglichte Erhöhung der Geschwindigkeit während des Betriebs und die Verringerung der Stillstandszeiten deutliche Produktionssteigerungen erreicht werden. Die Gleichförmigkeit der Bewegung gilt für Hauptkomponenten der Anlage, also die diversen Werkzeuge und Transportmittel als Ganze, die wegen ihrer höheren Masse bei wiederholtem Anhalten und Wiederbeschleunigen die angesprochenen Probleme bereiten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß einzelne kleinere Komponenten z.B. der Werkzeuge bei der Erfindung auch alternierende Bewegungen ausführen. Derartige kleinere Komponenten haben nur einen geringen Einfluß auf die Laufruhe und stehen der Verwirklichung des vorstehend beschriebenen Erfindungsgedankens nicht entgegen.
Konkret kann die in erster Linie für die unvorteilhaften Erscheinungen verantwortliche Büchelbildungsstation in der erfindungsgemäßen Zigarettenpa-
pierbüchelherstellungsanlage in der in Anspruch 2 wiedergegebenen Weise ausgebildet sein.
Dabei können die flach-quaderförmigen Päckchen von Zigarettenpapierblättchen etwa nach der DE 42 01 256 C2 oder der EP 165 747 B1 hergestellt sein. Die Einrichtung zur Zufuhr der Zuschnitte aus Karton kann der EP 627 374 B1 entsprechen. Zur Entnahme der Zuschnitte aus dem zugeführten Stapel ist die Vorrichtung nach der EP 265 870 B1 vorteilhaft.
Eine zweckmäßige Ausbildung der Einrichtung zum Aufrichten der Seitenlaschen ist Gegenstand des Anspruchs 3. Sie umfaßt zusammenwirkende, an als endlos umlaufende flexible Zugglieder ausgebildeten Trägern in einer Arbeitsstrecke mit gleicher Geschwindigkeit übereinander verlaufende komplementäre Ober- und Unterwerkzeuge, von denen die Oberwerkzeuge in der Arbeitsstrecke mit einem Stempel in eine entsprechend gestaltete Ausnehmung des jeweils zugeordneten Unterwerkzeugs eingreifen und dabei in die jeweiligen Zuschnitte Vertiefungen für die Aufnahme eines Päckchens eindrücken.
Die Ausgestaltung der Werkzeugführung kann im einzelnen in der in den Ansprüchen 4 bis 8 wiedergegebenen Weise vorgenommen sein.
Die flexiblen Träger der Oberwerkzeuge und/oder der Unterwerkzeuge sind zweckmäßig als Laschenketten ausgebildet (Anspruch 9), die über Umlenkräder umlaufen können (Anspruch 10).
Im einzelnen können die Oberwerkzeuge in der in Anspruch 11 wiedergegebenen Weise ausgebildet sein. Die Bewegung der Oberwerkzeuge erfolgt durch Mitnahme an den entsprechenden Trägern, der Vorschub des Stempels in die Ausnehmung des jeweiligen Unterwerkzeugs durch Verlagerung der Stempel an ihren Haltern gegen die Federwirkung. Diese Verlagerung wird durch die maschinenfesten Führungsschienen bewirkt.
Eine wichtige Ausgestaltung ist Gegenstand des Anspruchs 12: der flexible Träger der Unterwerkzeuge ist wesentlich länger als der der Oberwerkzeuge, und es transportiert das jeweilige Unterwerkzeug den mit der Vertiefung versehenen jeweiligen Zuschnitt aus dem Bereich der Oberwerkzeuge heraus in den Bereich der Füllung mit dem jeweiligen Päckchen und des Zuklebens.
Gemäß Anspruch 13 kann die Einrichtung zur Zufuhr der Päckchen diese mit den Flachseiten aneinander anliegend und mit horizontaler längerer Seite des Grundrisses in einem kontinuierlichen Strang heranführen. Die Päckchen werden in einer zu der Anlage gehörenden, jedoch außerhalb der Büchelbildungsstation angeordneten Päckchenbildungsstation hergestellt und zu dem Strang zusammengeführt. Geeignete Vorrichtungen zur Bildung der Päckchen sind im Zusammenhang mit Anspruch 2 genannt.
Gemäß Anspruch 14 kann die Zuführeinrichtung einen von der Päckchenbildungsstation heranführenden Strangabschnitt bilden, der im Grundrißbereich der Büchelbildungsstation in einen Bogen in einen vertikalen Endabschnitt übergeht, von dessen Ende die Päckchen entnehmbar sind.
Bei der bevorzugten Ausführungsform gemäß Anspruch 15 läuft der Strangabschnitt in dem Bogen von oben nach unten, so daß die Päckchen von unten entnehmbar sind.
Ein Merkmal der bevorzugten Ausführungsform ist der im wesentlichen horizontale oder nur leicht geneigte Verlauf des von der Päckchenbildungsstation heranführenden Strangabschnitts nach Anspruch 16. Je nach der Konfiguration der Gesamtanlage sind jedoch auch andere Richtungen der Heranführung denkbar.
Zur Führung des Strangabschnitts im Bereich der Büchelbildungsstation ist eine im Querschnitt dem Umriß der Päckchen angepaßte Führungsschienenanordnung zweckmäßig (Anspruch 17).
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Ein wichtiges Einzelmerkmal besteht gemäß Anspruch 18 darin, daß die Führungsschienenanordnung mindestens im Bereich des Bogens eine Höhe aufweist, die die Breite der mit den Flachseiten aneinander anliegenden Päckchen übersteigt. Mit "Höhe" ist die Erstreckung in Richtung der kurzen Rechteckseite des Päckchengrundrisses gemeint. In dieser Richtung soll also ein gewisses Spiel in der Führung bestehen, so daß die Päckchen sich ein wenig verlagern können.
Dies hat eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Steuerung nach Anspruch 19, bei der ein flexibler Steuerstreifen auf der Außenseite des von oben nach unten verlaufenden Bogens unter einer Kraft aufliegt. Der Steuerstreifen, unter dem die Päckchen in dem Bogen in ihrem Strang hindurchrutschen, ist mit einer Annäherungssensoranordnung wirkungsverbunden, die die Zusammenführung der Päckchen und der Zuschnitte steuert.
Wenn der Strang der zugeführten Päckchen ausbleibt oder nicht mehr vollständig gefüllt ist, kann mittels der Annäherungssensoranordnung die Entnahme von Päckchen von dem Ende des Strangs unterbrochen werden, um der Zuführeinrichtung Gelegenheit zur Wiederauffüllung zu geben. Andernfalls könnte es geschehen, daß zu wenig Päckchen lieferbar sind und die Büchelbildungsstation das eine oder andere Büchel ohne Füllung produziert.
In der Praxis ist die Büchelbildungsstation meist etwas schneller als die Päckchenbildungsstation, die auch wegen der unvermeidlichen Störungen der Päckchenbildung manchmal etwas zurückbleibt. Der flexible Streifen mit der Annäherungssensoranordnung dient also der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Füllung der Zigarettenpapierbüchel.
Gemäß Anspruch 20 ist die den Steuerstreifen auf die Außenseite des Bogens drückende Kraft durch ein Gewicht gegeben, was die einfachste Realisierung einer konstanten Andruckkraft darstellt.
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Die Funktion des Bogens, durch den der Päckchenstrang hindurchgefördert wird und dessen Führungsschienenanordnung in Richtung der kurzen Seite des Päckchengrundrisses ein gewisses Spiel beläßt, besteht darin, daß sich
der Päckchenstrang in der Führung je nach dem Nachförderdruck ein wenig bezüglich des Bogens radial verlagern kann. Bei zunehmendem Nachförderdruck wird der Päckchenstrang radial nach außen gedrückt und fällt bei nachlassendem Förderdruck radial nach innen zurück. Diese Verlagerung wird zu Steuerzwecken ausgenutzt und von dem Steuerstreifen aufgenommen.
Die Umsetzung der Verlagerung des Steuerstreifens in ein vorzugsweise elektrisches Signal geschieht vorteilhaft, indem der Steuerstreifen an seinem freien Ende ein von dem Steuerstreifen bezüglich des Bogens radial nach außen vorspringendes Element umfaßt, welches zwischen zwei mit Abstand übereinander angeordnete Annäherungssensoren eingreift, die zusammen die Annäherungssensorenanordnung bilden (Anspruch 21).
Je nach dem, in welche Richtung der Päckchenstrang in dem Bogen sich verlagert und den Steuerstreifen mitnimmt, nähert sich das "Element" einmal dem einen, das andere Mal dem anderen Annäherungssensor, wodurch die Steuerung gestaltet werden kann.
So kann z.B. gemäß Anspruch 22 mittels des Signals der Annäherungssensoranordnung die Übergabe der Zuschnitte an die Unterwerkzeuge unterbrechbar gemacht werden. Wenn also die Nachförderung des Päckchenstrangs zu gering ist, was zu einer entsprechenden Verlagerung desselben in dem Bogen führt, wird die Übergabe von Zuschnitten ganz oder teilweise unterbrochen, bis der Nachförderdruck wieder zunimmt und der Päckchenstrang in einer mittleren Lage den Bogen passiert.
Eine beispielsweise Anordnung zur Unterbrechung der Abnahme der Päckchen von dem unteren Ende des Strangs ist Gegenstand des Anspruchs 23. Die Entnahme der Päckchen von dem Ende des Zuführstrangs erfolgt nur, wenn dieser Strang ausreichend gefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, was durch den flexiblen Streifen und die Annäherungssensoranordnung feinfüllung festgestellt wird, unterbleibt die Entnahme eines Päckchens.
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Eine wichtige Ausgestaltung der Steuerung ist Gegenstand des Anspruchs 24. Der - in Strangrichtung gesehen - vor dem Bogen gelegene im wesentlichen horizontale Teil der Führungsschienenanordnung kann um eine mit Abstand vor dem Bogen angeordnete Querachse auf- und niederschwenkbar und der nach dem Bogen gelegene, im wesentlichen vertikale Teil der Führungsschienenanordnung teleskopartig in einem feststehenden vertikalen Teil der Führungsschienenanordnung verschiebbar sein. Hierdurch kann die Führungsschienenanordnung in einem gewissen Umfang dem Nachförderdruck nachgeben, so daß zu hohe Drücke in dem Päckchenstrang vermieden werden können.
Anspruch 25 ist auf eine Überleiteinrichtung gerichtet, mittels derer die Päckchen von dem Ende des Strangs entfernt werden können.
Bei einer ersten Ausführungsform einer Anordnung zum Zusammenbringen der Päckchen aus dem Strang und der teilaufgerichteten Zuschnitte sind die Entnahmestelle der Päckchen aus dem Strang und die Zuschnitte voneinander entfernt und bedarf es einer zwischengeschalteten kanalartigen Führungsbahn, um ein Päckchen von der Entnahmestelle zur Überführungsstelle in dem Zuschnitt zu transportieren (Anspruch 26).
Die nach Anspruch 27 vorgesehenen Mitnehmer sorgen dafür, daß die Päckchen in der kanalartigen Führungsbahn genau in den richtigen Abständen gefördert werden, um über die Vertiefung in dem jeweiligen Zuschnitt zu gelangen und ordnungsgemäß und störungsfrei in diese ausgedrückt werden zu können.
Die kanalartige Führungsbahn ist in der bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 28 als horizontales Oval ausgebildet.
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Gemäß Anspruch 29 kann eine Andrückeinrichtung vorgesehen sein, mittels derer jeweils ein Päckchen in die Vertiefung eines in einem Unterwerkzeug vorwärts bewegten teilaufgerichteten Zuschnitts ausdrückbar ist.
Gemäß Anspruch 30 kann die Zuführeinrichtung die Päckchen in zwei nebeneinander laufenden Strängen bis etwa in die Mitte des Grundrisses des Gehäuses verbringen und können zwei kanalartige Führungsbahnen vorgesehen sein, die die Päckchen dann in die Nähe der Seitenwände des Gehäuses überführen, wo die Produktionsstränge verlaufen.
Alternativ können jedoch auch zwei Führungsschienenanordnungen vorgesehen sein, die von der Zuführeinrichtung jeweils unmittelbar über die an den Seitenwänden angeordneten Führungsbahnen für die Werkzeuge zum Bilden der Büchel bzw. Produktionsstränge führen (Anspruch 31).
Bei der letztgenannten Ausführungsform einer Anordnung zum Zusammenbringen der Päckchen aus dem Strang und der teilaufgerichteten Zuschnitte kann auf den horizontalen Kanal verzichtet werden. Hierbei ist nämlich eine Überleiteinrichtung vorgesehen, mittels derer die Päckchen am Ende des Stranges quer zu diesem in ihrer Längsrichtung von dem Strang fortführbar und unmittelbar in einen in einem Unterwerkzeug vorbeigeführten teilaufgerichteten Zuschnitt überführbar ist (Anspruch 32).
Bei der Ausführungsform mit der kanalartigen Führungsbahn wurde die Positionierung der darin herangeführten Päckchen über eine Synchronisierung der Antriebe der der kanalartigen Führungsbahn zugeordneten Fördereinrichtung und der Unterwerkzeuge erreicht, was nicht einfach zu verwirklichen ist.
Bei der Ausführungsform mit direkter Überführung der Päckchen in die teilaufgerichteten Zuschnitte ist die Erreichung der korrekten Positionierung dadurch erleichtert, daß das Unterwerkzeug Mittel zur Justierung der gegensei-
tigen Lage des Unterwerkzeugs und des Päckchens in dessen Längsrichtung aufweist (Anspruch 33).
Auf diese Weise kommt es nicht auf die perfekte Synchronisierung von Antrieben an, sondern erfolgt die Positionierung rein mechanisch unmittelbar an dem Unterwerkzeug, welches das Päckchen aufnehmen soll.
Gemäß Anspruch 34 können die Mittel zur Justierung einen schwenkbaren Hebel umfassen, der das Päckchen in die richtige Stellung gegenüber dem Unterwerkzeug schiebt.
Wenn das Päckchen auf diese Weise in die korrekte Lage in dem teilaufgerichteten Zuschnitt im Unterwerkzeug gebracht worden ist, kann der Umkarton des Zigarettenpapierbüchels geschlossen werden.
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Hierzu können der Überleiteinrichtung gemäß Anspruch 35 Einrichtungen zum Umlegen und Verkleben der Klebelaschen nachgeschaltet sein.
Besonders vorteilhaft ist die Ausbildung nach Anspruch 36. Hierdurch wird nämlich erreicht, daß die beiden kürzeren Klebelaschen über die längere
Klebelasche umgelegt werden und beim Verkleben ebenfalls Leim erhalten, so daß auch die kurzen Stirnseiten des Zigarettenpapierbüchels sauber und fest verklebt sind, während sie bei den bisherigen Ausführungsformen nur eingesteckt sind.
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Wenn das Büchel verklebt ist und bevor die Decklasche umgelegt wird, bedarf es noch des Herausziehens des freien Längsrandbereichs des obersten Zigarettenpapierblättchens aus dem Entnahmeschlitz, damit die Zigarettenpapierblättchen für den Verbraucher leicht erreichbar sind.
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Die entsprechende Station ist gemäß Anspruch 37 den Einrichtungen zum Umlegen und Verkleben der Klebelaschen nachgeschaltet und kann gemäß
Anspruch 38 eine Saugvorrichtung umfassen, die an dem in dem Entnahmeschlitz zugänglichen obersten Blättchen angreift.
Die Saugvorrichtung kann im einzelnen gemäß Anspruch 39 und 40 ausgebildet sein.
Gemäß Anspruch 41 kann sich an die Saugvorrichtung eine Einrichtung zum Umlegen der Decklasche über das Bodenfeld anschließen.
Die Zigarettenpapierbüchel kommen in einer einfacheren Ausführungsform, bei der die Decklasche lediglich auf das Grundfeld aufgefaltet ist und dort unverklebt verbleibt, und in einer Ausführungsform etwa nach dem DE-GM 295 02 062 in den Handel, bei der an der freien Kante der Decklasche eine Klebenase zum Niederhalten der Decklasche auf dem Grundfeld während der Transport- und Handhabungsphase vorgesehen ist. In der Entnahmephase wird die Klebelasche geöffnet, d.h. aufgerissen oder abgetrennt.
Zur Anbringung der Klebelasche kann die Ausgestaltung nach Anspruch 42 dienen.
In dem Bereich des Heraussaugens des obersten Blättchens und des UmIegens der Decklasche endet das horizontale obere Trum des unteren Trägers. Die inzwischen fertiggestellten Büchel werden nunmehr durch eine horizontale Förderstrecke mit umlaufenden Riemen erfaßt, zwischen denen die Büchel unter Reibung gehalten werden (Anspruch 43).
Die Riemen erstrecken sich gemäß Anspruch 44 unter einer Stapelbildungsstation mit einem vertikal oszillierenden Stößel, der die Büchel zwischen den Riemen heraus auf einen darunter gelegenen Sammelstapel herunterdrückt. 30
Wenn der Sammelstapel eine vorbestimmte Anzahl von Zigarettenpapierbücheln erreicht hat, zum Beispiel fünfundzwanzig, wird er von einer Einrichtung erfaßt, mittels derer er in einen Umkarton ablegbar ist, der beispielswei-
se vier Sammelstapel faßt und in welchem die Zigarettenpapierbüchel in den Handel kommen (Anspruch 45).
In einer ersten Ausführungsform wird der gebildete Sammelstapel von einer Zangeneinrichtung der Stapelbildungsstation erfaßt, um 90° gedreht und in den Umkarton abgelegt (Anspruch 46).
Die Zangeneinrichtung greift mit ihren Schenkeln auf die äußeren Flachseiten des obersten bzw. untersten Zigarettenpapierbüchels des Sammelstapels. Die dazwischen liegenden Zigarettenpapierbüchel sind seitlich nicht geführt und werden lediglich durch den Druck der Zangeneinrichtung in ihrer Lage gehalten. Die Zangeneinrichtung funktioniert insbesondere bei Zigarettenpapierbücheln mit nicht verklebten Decklaschen, weil diese noch eine gewisse zusätzliche Elastizität und Rückstellkraft senkrecht zu den Flachseiten aufweisen und im ganzen Stapel von etwa fünfundzwanzig Bücheln gut gehalten und gehandhabt werden können, ohne daß der Schließdruck der Zangenschenkel übermäßig hoch sein muß.
Zigarettenpapierbüchel, deren Decklasche verklebt ist, weisen eine größere Gestaltfestigkeit auf und können im ganzen Stapel, der zum Einlegen in den Umkarton ja auch noch gedreht und translatorisch bewegt wird, nicht so sicher gehandhabt werden. Außerdem hat die Zangeneinrichtung den Nachteil, daß sie bei einem Wechsel der Büchelanzahl in einem Stapel oder einer Änderung der Bücheldicke jedesmal nachgestellt werden muß, weil dann natürlieh auch die Höhe der Stapel sich ändert.
Diese Nachteile sind bei einer alternativen Ausführungsform nach Anspruch 47 nicht gegeben, bei der die Einrichtung zum Ablegen der Sammelstapel in den Umkarton in einem 90°-Bogen in die Horizontale umlenkende Stapelbildungsschienen umfaßt, die die Zigarettenpapierbüchel bremsend zwischen sich aufnehmen, eine den höchsten vorkommenden Sammelstapel übersteigende Länge aufweisen und aus denen ein Sammelstapel nach Erreichung
einer vorbestimmten Anzahl von Zigarettenpapierbücheln gegen die Bremswirkung ausschiebbar ist.
Die aus der vertikalen Stellung des Stapels bei seiner Erzeugung für das Einlegen in den Umkarton notwendige Umlenkung wird also hier nicht durch eine Zange bewirkt, sondern dadurch, daß die Stapelbildungsschienen einen Bogen vollführen. Dadurch können die Zigarettenpapierbüchel zwischen den Stapelbildungsschienen verbleiben, wodurch jedes einzelne Zigarettenpapierbüchel bremsend festgehalten wird und keine freie Handhabung eines ganzen Stapels nur unter Angriff an den äußersten Zigarettenpapierbücheln notwendig ist.
Das "bremsende" Halten der Zigarettenpapierbüchel an den Stapelbildungsschienen kann gemäß Anspruch 48 durch einen Belag derselben mit einem Bürsten- oder ähnlichen Material erzielt werden. Dieses Material liegt mit leichtem Druck an den kürzeren Stirnseiten der Zigarettenpapierbüchel an. Der Druck ist so bemessen, daß die Zigarettenpapierbüchel zwar an Ort und Stelle gehalten werden, dennoch aber durch das Nachliefern weiterer Zigarettenpapierbüchel in den Stapel jeweils um eine Zigarettenpapierbücheldikke zwischen den Stapelbildungsschienen weitergeschoben werden können.
Bei der Ausführungsform mit dem 90°-Bogen kann zum Ausschieben eines Sammelstapels ein messerartiges, zwischen die Stapelbildungsschienen hinein und dann zwischen ihnen längs derselben bewegbares Werkzeug vorgesehen sein, welches zwischen zwei aufeinanderfolgende Büchel greift und den stromabwärts befindlichen Sammelstapel längs der Stapelbildungsschienen ausschiebt, und zwar in eine Position, aus der der ganze Sammelstapel quer zu den Stapelbildungsschienen in den Umkarton ausgedrückt werden kann (Anspruch 49).
Gemäß Anspruch 50 sollte der Stößel, der die Zigarettenpapierbüchel zwischen den den Riemen des Riemenförderers heraus auf den Stapel niederdrückt, die Gestalt eines nach unten offenen "U" aufweisen, damit das mes-
· ♦ · &idigr; &idigr; ·
serartige Werkzeug zwischen die Schenkel des "U" eingreifen kann, um das gerade von dem Stößel niedergedrückte Zigarettenpapierbüchel und außerdem den gesamten stromabwärts gelegenen Sammelstapel bei Erreichen der erforderlichen Anzahl auszudrücken.
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Besonders im Bereich des 90°-Bogens der Stapelbildungsschienenanordnung sollten die Zigarettenpapierbüchel nicht nur in ihrer Längsrichtung, sondern auch in ihrer Querrichtung, d.h. in Richtung der kürzeren Seite ihres Grundrisses, geführt sein. Hierzu dient die Ausgestaltung nach Anspruch 51.
Die ganze Anlage kann gemäß Anspruch 52 zweisträngig ausgelegt sein, so daß also die Päckchen von zwei zugeführten Strängen gleichzeitig und nebeneinander zu Bücheln verarbeitet werden, was natürlich die Produktionsleistung erheblich steigert.
Um die Ausbreitung des unvermeidlichen Lärms der Büchelbildungsstation in die Produktionshalle hintanzuhalten, empfiehlt sich die Unterbringung des Büchelbildungsteils der Anlage in einem schalldämmenden Gehäuse (Anspruch 53).
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Zigarettenpapierbüchels;
Fig. 1a ist eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform
eines Zigarettenpapierbüchels;
Fig. 2 ist eine Ansicht des für den Büchelumschlag benötigten Zuschnitts;
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Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht der in einem Gehäuse unterge
brachten Büchelbildungsstation;
Fig. 4a und 4b sind eine stark schematisierte Wiedergabe des Arbeitsablaufs;
Fig. 5 ist eine Seitenansicht der Station zur Bildung der Vertiefung in
dem Zuschnitt für den Büchelumschlag;
Fig. 6 bis 8 sind Ansichten einer ersten Ausführungsform der Überleiteinrichtung für die Päckchen in die Zuschnitte;
Fig. 6 ist eine Ansicht der Zuführeinrichtung für die Päckchen mit den
Zigarettenpapierblättchen;
Fig. 7 ist eine schematische Darstellung der Entnahmevorrichtung für
die Päckchen;
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Fig. 8 zeigt die Überführung der Päckchen in die mit der Vertiefung
versehenen Zuschnitte;
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht einer weiteren Auführungsform
der Überleiteinrichtung;
Fig. 10, 11 und 12 sind schematische Darstellungen der Funktion der Steuerung;
Fig. 13 ist eine perspektivische Darstellung eines Unterwerkzeugs für
die zweite Ausführungsform der Überleiteinrichtung;
Fig. 14 u. 15 sind Seitenansichten des Unterwerkzeugs in zwei verschiedenen Betriebsstellungen;
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Fig. 16 zeigt eine Ansicht der Saugvorrichtung, mittels derer bei fast
fertiggestelltem Büchel das oberste Blättchen aus dem Entnahmeschlitz herausgezogen wird;
Fig. 17 zeigt eine vergrößerte perspektivische Detailansicht aus Fig.
16;
Fig. 18 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Saugers für sich allein;
Fig. 19 zeigt eine Vorderansicht der der Büchelbildungsstation nachgeschalteten Stapelbildungsstation;
Fig. 20 zeigt eine perspektivische Ansicht gemäß Fig. 19 von rechts
oben.
Fig. 21 zeigt das Prinzip einer ersten Ausführungsform einer Einrichtung zum Überführen des gebildeten Stapels in einen Umkarton in Gestalt einer Ansicht in Richtung des Pfeiles XXI in Fig. 19;
Fig. 22 zeigt das Prinzip einer weiteren solchen Ausführungsform,
ebenfalls gesehen nach dem Pfeil XXI in Fig. 19;
Fig. 23 u. 24 zeigen Querschnitte senkrecht zur Förderrichtung durch Sta-
pelbildungsschienenanordnungen nach den Linien XXIII in Fig. 21 und XXIV in Fig. 22.
Das in Fig. 1 als Ganzes mit 20 bezeichnete Zigarettenpapierbüchel umfaßt einen Behälter 1 in Form eines flachen Quaders, der ein darin untergebrachtes Päckchen von rechteckigen, in Längsrichtung gefalteten und seitlich mit den offenen Seiten wechselseitig ineinandergeschobenen (ineinandergefächterten) nicht dargestellten Zigarettenpapierblättchen enthält. Der Grundriß des Behälters 1, d.h. der Umriß des Grundfeldes 2 mit dem Entnahmeschlitz 12 und des Bodenteils 3 entspricht dem Umriß des Zigarettenpapierblättchenpäckchens, die Höhe 4 des Behälters 1 der Höhe des Zigarettenpapierblättchenpäckchens. In der Praxis betragen die Abmessungen der Teile 2 und 3 beispielsweise 24 &khgr; 70 mm und die Höhe 4 etwa 6 mm,
• ·
wenn es sich um ein Zigarettenpapierblättchenpäckchen von 50 Blättchen handelt. Außer dem Grundfeld 2 und dem Bodenteil 3 besitzt der Behälter 1 zwei kürzere Seitenflächen 5,6 und zwei längere Seitenflächen 7,8. Der Behälter 1 umfaßt an dem Grundfeld 2 ein Deckblatt 10, welches nur an der hinteren Längskante, d.h. an der Klappkante 9, mit dem Behälter 1 verbunden ist und um die Klappkante 9 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise aufgeklappt werden kann.
Das oberste Zigarettenpapierblättchen 13 tritt aus dem Entnahmeschlitz 12 nach außen heraus und liegt gemäß Fig. 1 vor dem Entnahmeschlitz 12 auf dem vorderen Teil des Grundfeldes 2 auf und kann dort entnommen werden, wobei beim Herausziehen das nächste Blättchen in der gleichen Weise mit seinem einen Längsrand auf das Grundfeld 2 zu liegen kommt. Fig.1 gibt den Entnahmezustand wieder. Im Verkaufs- oder Aufbewahrungszustand ist das Deckblatt 10 auf den Behälter 1 niedergeklappt und bleibt in dieser Stellung durch die Rückstellkraft der Faltung an der Klappkante 9.
In Fig. 1a ist eine Variante wiedergegeben, bei der das Deckblatt 10 mit einer Klebenase 21 mit einem Klebepunkt 21" versehen ist, die auf die vordere längere Seitenfläche 8 aufgeklebt ist, das Zigarettenpapierbüchel 20" sicher verschlossen hält und so eine Zusatzfunktion als Originalitätsverschluß ausübt.
Bei der Herstellung des Zigarettenpapierbüchels 20 wird von einem Zuschnitt 20' aus dünnem Karton ausgegangen, der in Fig. 2 etwa im Maßstab 1 : 1 dargestellt ist. Der Zuschnitt 20' umfaßt das rechteckige Grundfeld 2' mit dem Entnahmeschlitz 12. An den vier Seiten des Grundfeldes sitzen Seitenlaschen 5',6',7',8', die bei aufgerichtetem Zuschnitt 20 die Seitenwandungen 5,6,7,8 ergeben und dementsprechend eine Breite aufweisen, die der späteren Höhe 4 des Zigarettenpapierbüchels 20 entspricht. An beiden Längsrändern sind die Seitenlaschen 5',6',7',8' durch vorgerillte Faltlinien begrenzt, die in Fig. 2 gestrichelt wiedergegeben sind. An den äußeren Faltlinien der Seitenlaschen 5",6',8' sitzen Klebelaschen 15', 16', 18', die nach dem teilweisen
Aufrichten des Zuschnitts 20', d.h. nach dem Bilden der durch das Grundfeld 2' und die Seitenlaschen 6',6',7',8' gebildeten Vertiefung und nach dem Füllen dieser Vertiefung mit einem Päckchen von Zigarettenpapierblättchen mit der Bodenlasche 11' verklebt werden, die an der äußeren Faltlinie der Seitenlasche 7' sitzt. Am äußeren Rand der Bodenlasche 11' sitzt eine äußere Seitenlasche 19', an der die Decklasche 17' angeordnet ist, deren Größe dem Grundriß des Zigarettenpapierbüchels 20 entspricht und die das Deckblatt 10 gemäß Fig. 1 ergibt. Für das Zigarettenpapierbüchel 20" ist an der freien Kante der Decklasche 17' das Klebenasenteil 21' vorgesehen, dem an der Klebelasche 18' ein Ausschnitt 23' entspricht.
In Fig. 3 ist die Zigarettenpapierbüchelherstellungsanlage als Ganzes mit 200 bezeichnet. Sie umfaßt zwei Zuführeinrichtungen 22 für die Zuschnitte 20', eine zweisträngige Zuführeinrichtung 24 für die in einer Päckchenbildungsstation hergestellten Päckchen 25 von jeweils zum Beispiel fünfzig ineinandergefächerten, der Länge nach gefalteten Zigarettenpapierblättchen und eine Abfördereinrichtung 26 für die in Umkartons 27 eingelegten Stapel 28 von fertigen Zigarettenpapierbücheln 20,20".
Die Herstellung der Zigarettenpapierbüchel 20 aus den Zuschnitten 20' und den einzelnen Päckchen 25 und ihre stapelweise Verpackung in die Umkartons 27 geschieht in der als Ganzes mit 30 bezeichneten Büchelbildungsstation, die aus Lärmgründen ganz von einem schalldämmenden Gehäuse 31 umgeben ist, welches etwa 2 m breit und 7 m lang ist und welches in der oberen Hälfte ringsherum Fenster 32 aufweist, durch die der ordnungsgemäße Ablauf der Vorgänge im Innern des Gehäuses 31 beobachtet werden kann.
Die in den folgenden Figuren dargestellten Elemente befinden sich im Innern des Gehäuses 31. In den Fig. 4a und 4b ist der grundsätzliche Arbeitsablauf stark schematisiert angedeutet. Fig. 4b soll sich rechts an Fig. 4a anschließen.
Die Zuführeinrichtungen 22 der Fig. 3 sind in Fig. 4a durch einen entsprechenden Pfeil symbolisiert. Im Innern des Gehäuses 31 sind nahe der Vorderseite 31' und der Rückseite 31" des Gehäuses zwei Produktionsstränge mit je zwei ovalen endlosen Führungsbahnen 35,36 ausgebildet, die in der gleichen vertikalen Ebene verlaufen. Jede Zuführeinrichtung 22 bedient einen Produktionsstrang. Längs der Führungsbahn 35 sind an Laschenketten Oberwerkzeuge 37 im Sinne des Pfeiles 38 bewegbar. Die Führungsbahn 35 verläuft in ihrem unteren Trum 39 auf einer Arbeitsstrecke 40 etwa horizontal. Die Länge der Arbeitsstrecke 40 entspricht etwa der Strecke, die vier oder fünf Oberwerkzeuge 37 einnehmen.
Das obere Trum 49 der Führungsbahn 36 verläuft horizontal dicht unterhalb des unteren Trums 39 der Führungsbahn 35. Längs der Führungsbahn 36 sind ebenfalls an Laschenketten Unterwerkzeuge 47 im Sinne des Pfeils 48 bewegbar. Die Unterwerkzeuge 47 haben den gleichen Abstand längs der Führungsbahn 36 voneinander wie die Oberwerkzeuge 37 auf der Führungsbahn 35. Außerdem ist dafür gesorgt, daß in der Arbeitsstrecke 40 jedes Oberwerkzeug 37 genau oberhalb eines zugeordneten Unterwerkzeuges verläuft. Es sind jeweils nur einige Oberwerkzeuge 37 und Unterwerkzeuge 47 durch Rechtecke dargestellt. Die übrigen sind nur durch ihre Mittellinien angedeutet. Tatsächlich aber sind die Führungsbahnen 35,36 auf ihrer ganzen Länge mit Werkzeugen besetzt.
Die Werkzeuge 37,47 sind komplementär ausgebildet und wirken zusammen, um in der Arbeitsstrecke 40 durch Hochfalten der Seitenlaschen 5',6',7',8' des Zuschnitts 20' gemäß Fig. 2 eine Vertiefung zu bilden, in die zu einem späteren Zeitpunkt die Päckchen 25 der Zigarettenpapierblättchen eingelegt werden.
Aus Fig. 4a ist ersichtlich, daß die untere Führungsbahn 36 in Längsrichtung nach beiden Seiten über die obere Führungsbahn 35 übersteht. Auf der in Fig. 4a linken Seite, d.h. im Bereich der Zuführeinrichtung 22 werden auf die Unterwerkzeuge 47 die Zuschnitte 20' aufgelegt und horizontal im Sinne des
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Pfeiles 48 nach rechts weitergefördert, bis sie in der Arbeitsstrecke 40 zwischen die Werkzeuge 37,47 geraten. Die Bewegung im Sinne der Pfeile 38 und 48 erfolgt kontinuierlich, gleichlaufend stetig mit einstellbarer und nach erfolgter Einstellung gleichbleibender Geschwindigkeit. In der Arbeitsstrecke 40 kommt aus den Oberwerkzeugen 37 ein Stempel herunter, der das Grundfeld 2' des auf dem Unterwerkzeug 47 liegenden Zuschnitts 20' niederdrückt und dabei die Seitenlaschen 5',6',7',8' aufrichtet. Aus diesem Grund kann dieser Bereich auch als Aufrichtstation 100 bezeichnet bezeichnet werden. Die außen an die Seitenlaschen 5',6',7',8' anschließenden Laschen 15',1&bgr;',11',18' verbleiben im wesentlichen parallel zu dem Grundfeld 2', so daß sich über diesem eine Vertiefung zur Aufnahme eines Päckchens 25 bildet. Die Zuschnitte 20' kommen in diesem teilaufgerichteten Zustand aus der Arbeitsstrecke 40 heraus und werden von den Unterwerkzeugen 47, die in der Führungsbahn 36 horizontal bis über den Bereich der Führungsbahn 35 hinaus weiterbewegt werden, gemäß Fig. 4a nach rechts mitgenommen.
In Höhe des gemäß Fig. 4a rechts über die Führungsbahn 35 hinausreichenden Teils der Führungsbahn 36 kommt die Zuführeinrichtung 24 in das Innere des Gehäuses 31, die zwei parallele Stränge S1S von Päckchen 25 mit Zigarettenpapierblättchen heranführt. Die ganze Büchelbildungsstation 30 arbeitet, wie erwähnt, zweisträngig. Die Führungsbahnen 35,36 sind zu zweit nebeneinander in dem Gehäuse 31 angeordnet. Der eine Strang S der Päckchen 25 dient zur Versorgung der einen Anordnung 35,36, der andere Strang S zur Versorgung der anderen, in Fig. 4a und 4b nicht dargestellten Anordnung 35,36.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, gelangen die Päckchenstränge S in einer gewissen Höhe in das Innere des Gehäuses 31. Sie verlaufen im Gehäuse 31 im wesentlichen horizontal und werden dann gemäß Fig. 4a in einem Bogen B nach unten geführt. Die Zigarettenpapierpäckchen 25 werden von den unteren Enden 41 der beiden Stränge S weggenommen und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in einer horizontalen Führungsbahn 42 jeweils einzeln hintereinander zunächst gemäß Fig. 4a nach links mitgenommen, um
dann in einem Bogen, der in Fig. 4a nicht erkennbar ist, über einen auf einem Unterwerkzeug 47 mitgeführten teilaufgerichteten Zuschnitt 20' gebracht zu werden. Dies wird anhand der Fig. 6 bis 8 noch beschrieben. Durch den Pfeil 43 ist die Überleiteinrichtung angedeutet, mittels der ein in der kanalartigen Führungsbahn 42 gefördertes Päckchen aus der Führungsbahn 42 in die in dem darunter laufenden Zuschnitt 20' gebildete Vertiefung eingeführt wird.
Nach dem Einführen der Päckchen 25 in die jeweilige Vertiefung des Zuschnitts 20' an der Stelle 43 wird die an der Längs-Seitenlasche 8' sitzende Längs-Klebelasche 18' über das in der Vertiefung befindliche Päckchen 25 an der Stelle 33 umgelegt. An der Stelle 34 werden die beiden an den kürzeren Seitenlaschen 5',6' sitzenden Klebelaschen 15', 16' über das Päckchen umgelegt, und zwar über die Ecken der umgelegten Klebelasche 18'. Die Klebelaschen 15', 16', 18' werden beleimt, und es wird an der Stelle 46 die Bodenlasche 11' darübergelegt und mit den Klebelaschen 15',16',18' verklebt, so daß das teilweise fertiggestellte Zigarettenpapierbüchel 20 nunmehr ringsum geschlossen ist. In diesem Zustand geht der Zuschnitt 20' von der unteren Führungsbahn 36 in eine horizontale gerade Schienenführung 44 über, in der eine Weiterförderung mit gleichbleibender Geschwindigkeit im Sinne des Pfeiles 45 stattfindet (Fig. 4b). Das "oberste" Blättchen des Päckchens 25 im Sinne der Fig. 1, welches in der Schienenführung 44 tatsächlich unten gelegen ist, liegt an dem Entnahmeschlitz 12 offen zutage, befindet sich jedoch noch ganz in dem Zigarettenpapierbüchel 20. Das "oberste" Blättchen ist in diesem Zustand schwer greifbar. Aus diesem Grunde muß das oberste Blättchen aus dem Entnahmeschlitz 12 herausgezogen werden, so daß es mit dem vorderen Längsrand 13 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise auf die Oberseite des Grundfeldes 2 zu liegen kommt.
Dieses Herausziehen des "obersten" Blättchens geschieht mittels einer Saugvorrichtung 50. Wenn die Saugvorrichtung 50 das oberste Blättchen herausgezogen hat, ist das Zigarettenpapierbüchel 20 fast fertiggestellt.
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Bei einem Zigarettenpapierbüchel 20 nach Fig. 1 wird an der Stelle 51 lediglich noch die Seitenlasche 19' umgelegt und die Decklasche 17' auf das Grundfeld 2' umgelegt, um einen gewissen Schutz für das in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise das auf dem Grundfeld 2' offen zutage liegende oberste Zigarettenpapierblättchen zu bieten. Die Rückstellkraft der Faltung hält die Decklasche 17' in dieser Position.
Bei einem Zigarettenpapierbüchel 20" nach Fig. 1a jedoch wird nach dem Heraussaugen des "obersten" Blättchens mittels der Saugvorrichtung 50 an einer Schließstation 58 die Klebenase 21 umgelegt und mit der vorderen Seitenfläche 8 des Zigarettenpapierbüchels 20" verklebt. Dazu wird nach dem Umlegen der Decklasche 17' die vordere Seitenfläche 8 mit einem Klebepunkt 21" versehen und das Nasenteil 21 mit einer Schiene darübergelegt und die Klebung mit einem Exzenterrad angedrückt. Dies ist in Fig. 4b nicht im einzelnen dargestellt.
Nach dem Passieren der Stelle 51 sind die Zigarettenpapierbüchel 20 bzw. 20" endgültig fertiggestellt und gehen aus der Führungsbahn 44 auf einen Riemenförderer 52 über, der zwei endlos in der gleichen horizontalen Ebene umlaufende Riemen 53 aufweist, deren einander gegenüberliegende und gleichlaufend mit der Fördergeschwindigkeit vorlaufende innere Trume 53' einander im Abstand der Breite eines Zigarettenpapierbüchels 20,20' gegenüberliegen und dies unter Reibung zwischen sich festhalten und mitnehmen (Fig. 19, 20). Die Riemen 53 besitzen auf ihren Außenseiten eine reibungsfördernde Struktur.
Der Grund für den Übergang auf den Riemenförderer 52 ist, daß sich die geförderten Zigarettenpapierbüchel 20 leicht vertikal zwischen den Riemen 53 herausdrücken lassen, was durch den vertikal oszillierenden Stößel 54 geschieht. Der Stößel 54 drückt ein ankommendes Zigarettenpapierbüchel 20,20' nach unten in eine Stapelbildungsvorrichtung 55 mit zwei Stapelbildungsschienen 56, die die Zigarettenpapierbüchel 20,20' an den schmäleren Stirnseiten 5,6 erfassen und unter Reibung, jedoch noch senkrecht zu ihrer
Flachseite verschiebbar, festhalten. Wenn eine vorgegebene Anzahl von Zigarettenpapierbücheln 20,20' in der Stapelbildungsvorrichtung 55 vorhanden ist, wird der Sammelstapel 28 von einer entsprechenden Einrichtung erfaßt und entsprechend dem Pfeil 57 in einen bereitstehenden Umkarton 27 abgelegt (s. auch Fig. 3), der dann aus dem Gehäuse 31 hinweggefördert wird.
Die vorstehend beschriebenen Elemente sind in der Anlage 200 doppelt vorhanden, und zwar an der Vorderseite 31' und der Rückseite 31" des in Fig. 3 wiedergegebenen Gehäuses 31. Die Anlage 200 weist ja zwei parallele Produktionsstränge auf.
In den nachfolgenden Figuren sind einige der in den Fig. 4a und 4b nur schematisch wiedergegebenen Elemente in konkreterer Ausführung dargestellt.
In Fig. 5 ist der Aufrichtbereich 100 der oberen Führungsbahn 35 mehr im einzelnen dargestellt. Die Oberwerkzeuge 37 werden über die Führungsbahn 35 an einer Laschenkette 35' geführt, die endlos über zwei um einander parallele horizontale Achsen umlaufende Umlenkräder 60 und 61 umläuft. In der Arbeitsstrecke 40 liegt das untere Trum 39 der Führungsbahn 35 oberhalb des oberen Trums der Führungsbahn 36, auf der die Unterwerkzeuge 47 gemäß dem Pfeil 48 von links nach rechts mit der gleichen Geschwindigkeit wie die Oberwerkzeuge 37 vorlaufen. Am linken Rand der Fig. 5 ist eine Vereinzelungsvorrichtung 62 nach dem EP-Patent 265 870 zu erkennen, die eine um eine horizontale Achse umlaufende Kreisscheibe 63 mit drei über den Umfang verteilten achsparallel angeordneten Armen 64 aufweist, die an ihren freien Enden Gummisauger 65 tragen, mittels derer von dem durch die Zuführvorrichtung 22 (Fig. 3) herangeförderten Strang der Zuschnitte 20' jeweils einer abgenommen und auf ein Unterwerkzeug 47 abgelegt wird, welches den Zuschnitt 20' dann gemäß Fig. 5 von links nach rechts unter ein zugehöriges Oberwerkzeug 37 weiterbefördert.
Die Oberwerkzeuge 37 umfassen jeweils einen an der Laschenkette 35' mitgeführten Halter 66, an welchem jeweils ein Stempelteil 67 federnd geführt ist, welches in der Arbeitsstrecke 40 unterhalb des jeweiligen Oberwerkzeugs 37 einen Stempel 58 umfaßt, der in eine entsprechende Ausnehmung an der Oberseite der Unterwerkzeuge 47 eintauchen kann und dabei das Grundfeld 2' des Zuschnittes 20' unter Hochklappen der Seitenlaschen 5',6',7',8' niederdrückt (Fig. 2).
Das Stempelteil 67 weist an seiner Oberseite eine Führungsrolle 68 auf, die beim Umlauf der Oberwerkzeuge 37 im Sinne des Pfeiles 38 an einer Stelle einer maschinenfesten schrägen Führungskurve 69 zur Anlage kommt, wie es bei der Führungsrolle 68' des Oberwerkzeugs 37' wiedergegeben ist. Bei der Fortsetzung des Weges im Sinne des Pfeiles 38 wird das Stempelteil 67 gegenüber dem Halter 66 niedergedrückt, wobei die Federn durch die Führungsrolle 68" zusammengedrückt werden, wie es bei dem Oberwerkzeug 37" wiedergegeben ist. An dieser Stelle hat das Stempelteil 67" seine tiefste Stelle erreicht, und es muß jetzt der in den Zuschnitt 20' eingetauchte und nach dem Aufrichten der Seitenlaschen 5',6',7',8' einer erheblichen Reibung unterliegende Stempel 58 wieder hochgezogen werden. Dies geschieht mittels einer weiteren maschinenfesten Führungskurve 70, die in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise unter die Führungsrolle 68" greift und diese, da sie in Richtung des Pfeiles 38 ansteigt, mit dem Stempel 58 langsam wieder aus dem jeweiligen Unterwerkzeug 47 hochzieht.
Der unter Bildung einer von dem Grundfeld 2' und den Seitenlaschen 5',6',7',8' umgrenzten Vertiefung teilaufgerichtete Zuschnitt 20' verbleibt auf dem jeweiligen Unterwerkzeug 47 und wird von diesem im Sinne des Pfeiles 48 nach rechts aus der Fig. 5 heraus weitergefördert, um dann mit einem Päckchen 25 aus Zigarettenpapierblättchen gefüllt zu werden.
Hierfür ist eine erste Einrichtung in den Fig. 6 bis 8 wiedergegeben.
In Fig. 6 ist eine Ansicht vom Innern des Gehäuses 31 gegen die Stelle wiedergegeben, an der die Zuführeinrichtung 24 die beiden Stränge S1S von Zigarettenpapierpäckchen 25 heranbringt. Die Stränge S1S werden in dem Gehäuse 31 in jeweils einer Führungsschienenanordnung 90 geführt, die in dem Ausführungsbeispiel schräg nach unten verläuft und nach dem Eintritt in das Gehäuse 31 einen nach unten verlaufenden Bogen B bildet und dann in einen vertikalen Abschnitt 90" mit einem Strangabschnitt S' übergeht. Die Päckchen 25 liegen Flachseite an Flachseite aneinander an. Der Bogen B liegt in einer zu den Flachseiten senkrechten zu den kürzeren Grundrißseiten parallelen Ebene. Die Führungsschienenanordnung 90 ist jeweils durch entsprechende Stangen 71 und Schienen 77 gebildet, die jeweils einen dem Umriß der Päckchen 25 entsprechenden Führungsquerschnitt bestimmen. Die Päckchen 25 werden jeweils einzeln von den unteren Enden 41 (s. Fig. 4a) der Stränge S,S gemäß Fig. 6 von rechts nach links weggenommen und in kanalartige horizontal nebeneinanderliegende Führungsbahnen 42 überführt, in denen die Päckchen 25 durch Mitnehmer 83 (Fig. 8) in ihrer Längsrichtung in Richtung des Pfeiles 45' zunächst entgegen der Hauptförderrichtung 45 vorwärtsgeschoben werden. Die eine kanalartige Führungsbahn 42 ist für den einen Fertigungsstrang der Maschine nahe der Vorderseite 31' des Gehäuses vorgesehen, die andere Führungsbahn für den anderen Fertigungsstrang nahe der Rückseite 31". Die beiden Stränge S1S enden mit ihren vertikalen Strangabschnitten S',S' gemäß Fig. 3 etwa in der Mitte des Gehäuses 31, senkrecht zu den Führungsbahnen 35,36 gesehen. Die kanalartigen Führungsbahnen 42 dienen dazu, die Päckchen 25 von den in der Mitte gelegenen jeweiligen unteren Enden 41 an die in der Nähe der Vorderseite 31' bzw. der Rückseite 31" gelegenen Stellen der Übergabe in die teilaufgerichteten Zuschnitte 20' auf den Unterwerkzeugen 47 zu verbringen. Die Führungsbahnen 42 verlaufen in jeweils einem horizontalen 180°-Bogen aus der Mitte nach außen, lenken die Päckchen 25 eines Strangs S in die Hauptförderrichtung 45 um und führen sie über die in den Unterwerkzeugen 47 in der Hauptförderrichtung 45 heranlaufenden teilaufgerichteten Zuschnitte 20', in deren Vertiefung sie durch geeignete Ausbildung der die Führungsbahnen 42 bildenden Schienen hinabgedrückt werden.
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In Fig. 8 ist die Stelle 43 wiedergegeben, an der die Päckchen 25 aus der kanalartigen Führungsbahn 42 in die Vertiefungen der auf den Unterwerkzeugen 47 herangeführten teilaufgerichteten Zuschnitte eingeführt werden. Die in Fig. 8 dargestellte Führungsbahn 42 verläuft in einer endlosen horizontalen Kurve und dient zur Versorgung des gemäß Fig. 3 an der Rückseite 31" des Gehäuses 31 gelegenen Produktionsstrangs. Die Päckchen 25 werden durch Mitnehmer 83 an einer oberhalb der Führungsbahn 42 laufenden Laschenkette, die um ein in Fig. 8 nur angedeutetes Rad 83' um die besagten 180° umgelenkt wird, im richtigen Abstand mitgenommen. Nach dem Hinabdrücken des jeweiligen Päckchens 25 aus der Führungsbahn 42 in die Vertiefung des Zuschnittes 20' ist der jeweilige Zuschnitt 20' "gefüllt", aber noch nicht geschlossen.
Es ist für die einwandfreie Funktion der Anlage wichtig, daß die Stränge S1S der Päckchen 25 immer ordnungsgemäß gefüllt sind. Wenn die Päckchen 25 nicht in dichter Aneinanderlage nachkommen, wird der Abnahmevorgang von dem unteren Ende 41 des jeweiligen Strangs gestört. Wenn die Päckchen 25 ganz ausbleiben, werden die hergestellten Büchel nicht gefüllt. Wenn der Nachförderdruck in den Strängen S1S zu groß wird, gibt es ebenfalls Schwierigkeiten bei der Abnahme an den Enden 41.
Aus diesen Gründen ist auf der Oberseite des Bogens B eine einfache aber wirkungsvolle Einrichtung zur Kontrolle der Verhältnisse im jeweiligen Strang S der Päckchen 25 vorgesehen (Fig. 6). Die Einrichtung umfaßt einen im Bereich des Bogens B auf der Oberseite des jeweiligen Strangs S in dessen Längsrichtung aufliegenden flexiblen Steuerstreifen 72 aus Metall oder Kunststoff, der an seinem strangaufwärts gelegenen Ende 73 maschinenfest gelagert ist. Der Steuerstreifen erstreckt sich über den Bogen B und liegt an seinem unteren Ende 74 unter der Wirkung eines Gewichts 75 auf der Oberseite des Strangs S auf. Die radiale Höhe des Führungsquerschnitts der Führungsschienenanordnung 90 ist im Bereich des Bogens B größer als die Breite der Päckchen 25, in Richtung der kürzeren Grundrißseite gesehen.
Die Päckchen 25 haben in der Führungsschienenanordnung 90 also radiales Spiel, auf den Bogen B bezogen. Je nach dem Nachförderdruck kann sich auf diese Weise die Lage des Strangs S in der Führungsschienenanordnung 90 etwas ändern. Wenn sich der Verlauf der Oberseite des Strangs S infolge sich ändernder Füllung des Strangs S ändert, folgt der Steuerstreifen 72 dieser Änderung des Verlaufs. Dies wird anhand der weiter entwickelten Ausführungsform 11 bis 13 noch näher illustriert. Dadurch ändert sich der Abstand des Steuerstreifens 72 von einem maschinenfesten Annäherungssensor 76, der ein entsprechendes Signal auslöst. Dieses Signal kann zur Betätigung der in Fig. 7 wiedergegebenen Mitnahmeeinrichtung dienen.
Es ist in Fig. 7 das untere Ende 41 eines Strangs S von Zigarettenpapierpäckchen 25 sowie der Beginn der kanalartigen Führungsbahn 42 wiedergegeben. Unter dem Ende 41 des Strangs S ist eine Klinkenschiene 78 angebracht, die um ihr in Fig. 7 rechtes Ende 78' schwenkbar und normalerweise etwa horizontal angeordnet ist. Die Klinkenschiene 78 wird durch einen pneumatischen Zylinder 79, der von unten gegen ihr gemäß Fig. 7 rechtes Ende wirkt, in der wiedergebenen horizontalen Stellung gehalten. Es ist eine Klinke 80 vorgesehen, die hubweise horizontal bewegt wird und um ihr gemaß Fig. 7 rechtes Ende 81 auf- und niederschwenkbar sind. Die Klinke 80 rollt über eine Rolle 82 auf der Klinkenschiene 78 und wird von dieser so hochgehalten, daß die linke Stirnseite 80' der Klinke 80 an dem untersten Päckchen 25 zur Anlage kommt und dies in der aus Fig. 7 ersichtlichen Weise der Länge nach in Pfeilrichtung in die kanalartige Führungsbahn 42 hineinschiebt. Wenn aber zu wenig Päckchen 25 nachkommen und der Annäherungssensor 76 ein entsprechendes Signal abgibt, fällt der Zylinder 79 ab und damit die Klinkenschiene 78 nach unten, wie es gestrichelt angedeutet ist. Die Klinke 80 verschwenkt dann um den Punkt 81 ebenfalls nach unten und läuft an dem untersten Päckchen 25 vorbei, ohne an dessen Stirnseite zum Angriff zu kommen. Es werden dann keine Päckchen 25 mehr in die kanalartige Führungsbahn 42 eingeschoben. Gleichzeitig wird die Annahme der Zuschnitte 20' unterbrochen, um die Produktion leerer Büchel zu vermeiden.
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Die Klinkenschiene 78 kann auch umgekehrt angeordnet sein, so daß sie um ihr gemäß Fig. 7 linkes Ende schwenkbar ist.
In Fig. 9 ist eine gegenüber den Fig. 6 bis 8 abgewandelte Ausführungsform des Bereichs der Übergabe der Päckchen 25 aus dem Strang S in die teilaufgerichteten Zuschnitte 20' wiedergegeben. Der Unterschied zu der Ausführungsform nach den Fig. 6 bis 8 besteht darin, daß die Enden der Stränge S nicht mehr in der Mitte des Gehäuses 31 gelegen sind, sondern unmittelbar über der jeweiligen Führungsbahn 36 der Unterwerkzeuge 47. Es bedarf also der kanalartigen um 180° umlenkenden Führungsbahnen 42 nicht mehr, um die Päckchen 25 in die teilaufgerichteten Zuschnitte 20' in den Unterwerkzeugen zu bekommen.
Auch hier ist wie bei der Ausführungsform nach Fig. 6 eine Führungsschienenanordnung 90 vorgesehen, die einen ersten horizontalen Abschnitt 90' aufweist, an den sich der Bogen B anschließt, der dann in den vertikalen Führungsschienenabschnitt 90" übergeht. Die Führung 90' ist um eine Achse 99 am Anfang auf- und niederschwenkbar gelagert. Am anderen Ende liegt die Führung 90' auf dem Bogen B auf. B und 90" sind fest miteinander verbunden und werden vertikal auf- und abbewegt. Der vertikale Abschnitt 90" verschiebt sich dabei teleskopartig in einem feststehenden Führungsschienenabschnitt 90'", an dessen unterem Ende die Päckchen des Stranges S entnommen werden. Der Schwenkwinkel ist begrenzt und beträgt nur einige Grad, so daß es am Übergang 90", 90'" nicht zu Zwängungen kommt.
Auch bei der Ausführungsform nach Fig. 9 ist im Bereich des Bogens B auf dessen Oberseite ein Steuerstreifen 72 vorgesehen, der an seinem oberen Ende 73 gehäusefest gehalten ist. An seinem unteren Ende 72' etwa in Höhe des Bogenmittelpunkts ist der Steuerstreifen 72 radial nach außen abgewinkelt und trägt dort ein als quaderförmiges kleines Gewicht ausgebildetes Schaltstück 75, welches in den Zwischenraum zwischen übereinander angeordneten Annäherungssensoren 76',76" hineinragt. Dies ist in den Fig. 11 bis 12 im einzelnen ersichtlich.
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In den Fig. 10 bis 12 sind durch die Mitte der Breite des Steuerstreifens 72 gehende Vertikalschnitte dargestellt, aus welchen die Funktion des Steuerstreifens 72 hervorgeht. Fig. 10 gibt den Normalfall wieder. Der Strang S der Päckchen 25 verläuft unter normalem Nachförderdruck derart, daß die Päckchen 25 mit ihrem unteren bzw. bezüglich des Bogens B radial inneren Rand in einem gewissen geringen Abstand A0 über dem Boden 77' der dortigen Schiene 77 der Führungsschienenanordnung 90 schweben. Im Bereich des Bogens B liegt auf der durch die äußeren Ränder der Päckchen 25 gebildeten Außenseite des Strangs S der Steuerstreifen 72 auf, und es befindet sich das Schaltstück 75 in der Mitte zwischen den Annäherungssensoren 76' und 76". Fällt der Nachförderdruck jedoch ab, legen sich die Päckchen 25 gemäß Fig. 11 an den Boden 77' der Schiene 77 an, so daß der Abstand A0 verschwindet, und es senkt sich der Steuerstreifen 72 ab. Das Schaltstück 75 liegt unmittelbar oberhalb des unteren Sensors 76". Dessen Signal veranlaßt, daß sich die Teile B und 90" vertikal nach unten bewegen, bis sich die Päckchen 25 vom Boden 77' abheben und somit den Steuerstreifen 72 anheben, bis sich das Schaltstück 75 zwischen den Sensoren 76' und 76" befindet, was anzeigt, daß sich der Nachförderdruck normalisiert hat.
In Fig. 12 ist ein Fall dargestellt, in welchem der Nachförderdruck in dem Strang S zu hoch ist. Der Strang S hat dann die Tendenz, einen möglichst großen Bogen einzunehmen, und hebt dann in der angedeuteten Weise vom Boden 77' der Schiene 77 ab, so daß ein radialer Abstand A entsteht, der klar größer als A0 ist. Dabei wird der Führungsstreifen 72 angehoben und verlagert sich das Schaltstück 75 gegen den oberen Annäherungssensor 76' hin (Fig. 12).
Die Annäherungssensoren 76' und 76" geben dann ein entsprechend verändertes Signal ab, welches zu Steuerungszwecken derart verwendet werden kann, daß der Zustand nach Fig. 12 in den nach Fig. 10 zurückgeführt wird.
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Die Situation nach Fig. 12 kann dadurch Zustandekommen, daß der Nachförderdruck in dem Strang S zu hoch wird. Allein dadurch kann wegen des Bogens B der Strang S in der in Fig. 12 gezeigten Weise vom Boden IT der Führungsschiene 77 abheben. Die Verlagerung des Schaltstücks 75 in der in Fig. 12 wiedergegebenen Weise nach oben kann aber auch dadurch Zustandekommen, daß zu viele Päckchen nachgefördert werden und am unteren Ende des vertikalen Führungsschienenabschnitts 90'" nicht zügig entfernt werden können. Dann hebt sich die Führungsschienenanordnung 90 unter Verschwenkung um die Achse 99 an, wobei die Abschnitte 90" und 90'" teleskopartig ineinander gleiten und ebenfalls der in Fig. 12 wiedergegebene Effekt erzielt wird.
Die Überführung des untersten Päckchens 25 in den teilaufgerichteten Zuschnitt 20' wird mittels eines Servomotors 93 bewerkstelligt, der über einen Zuganker 94 einen Entnahme- u. Überführungsschlitten 95 steuert, der parallel zur Vorlaufrichtung 45 der Unterwerkzeuge verschiebbar ist, das jeweils unterste Päckchen 25 an dem unteren Führungsschienenabschnitt 90'" erfaßt und in den teilaufgerichteten Zuschnitt 20' in dem gerade darunter vorbeilaufenden Unterwerkzeug 47 hinabdrückt.
In Fig. 13 ist ein Unterwerkzeug 47 perspektivisch dargestellt, welches in einer Ausnehmung an seiner Oberseite den teilaufgerichteten Zuschnitt 20' trägt, der durch das Eindringen des Stempels 58 gemäß Fig. 5 von oben entstanden ist. Die Wandungen 5,6,7,8 stehen schon senkrecht zu dem Grundfeld. Das Päckchen ist noch nicht eingelegt. Der nach unten offene Entnahmeschlitz 12 ist erkennbar.
In Fig. 14 ist das Päckchen 25 gerade eingelegt worden. Um die Lage des Päckchens 25 auf dem Unterwerkzeug 47 zu optimieren, ist ein um eine quer zur Bewegungsrichtung des Unterwerkzeugs 47 angeordnete horizontale Achse 96 gegen die Kraft einer Feder 97 verschwenkbarer Hebel 98 vorgesehen, der in der aus Fig. 15 ersichtlichen Weise beim Hochschwenken in einer Anschlaglage an der Stirnseite 25' des Päckchens 25 zur Anlage
kommt und das Päckchen 25 gegenüber dem Unterwerkzeug 47 genau positioniert, so daß die Klebelaschen 15', 16', 18' störungsfrei um das Päckchen 25 herumgelegt werden können. Diese Art der Positionierung tritt an die Stelle der Positionierung durch Synchronisierung der Antriebe der Unterwerkzeuge 47 und der Mitnehmer 83 in Fig. 8, die schwerer genau zu justieren ist.
In Fig. 16 ist das rechte Ende der Führungsbahn 36 mit dem Umlenkrad 91 für die Unterwerkzeuge 47 erkennbar. Rechts von dem Umlenkrad 91 ist die als Ganzes mit 50 bezeichnete Saugvorrichtung wiedergegeben, die das oberste Zigarettenpapierblättchen aus dem Entnahmeschlitz 12 des nunmehr geschlossenen Bücheis 20 herauszieht. Sie umfaßt eine kreisförmige feststehende Scheibe 101 mit einer auf der Vorderseite vorgesehenen endlosen Führungsnut 84. Vor der Scheibe 101 läuft ein Stern 85 mit acht radialen Armen 86 um, an deren Enden jeweils ein Saugkopf 87 angebracht ist, der im einzelnen aus den Fig. 16 und 17 zu ersehen ist. Jeder Saugkopf 87 weist einen seitlichen zur Achse des Sterns 85 parallelen Lagerzapfen 88 auf, der an dem Ende des jeweiligen Arms 86 verschraubt ist und um welchen der Saugkopf 87 verschwenkbar ist. Auf der der feststehenden Scheibe 101 zugewandten Seite (also der gemäß Fig. 18 rückwärtigen Seite) weist der Saugkopf 87 eine in die Nut 84 eingreifende Führungsrolle 89 auf, mittels derer der Saugkopf 87 beim Umlauf des Sterns 85 in einer bestimmten Weise um den Lagerzapfen 88 verschwenkt wird. Durch Zusammenwirken mit einer weiteren Führungskurve, an der eine Führungsrolle 89' abrollt, kann außerdem ein federnd an dem Saugkopf 87 geführter Sauger 92 radial verlagert werden, so daß er an der richtigen Stelle an der Oberfläche des durch den Entnahmeschlitz 12 zugänglichen obersten Blättchens zur Anlage bringbar ist. Der Sauger 92 umfaßt eine in Fig. 18 erkennbare Reihe von Düsenöffnungen 93, die über einen Schlauch 94 an ein Vakuum anschließbar sind (Fig. 17). Der Anschluß erfolgt in einem genau gewählten Zeitpunkt, der das Erfassen des obersten Blättchens durch die Saugdüsen 93 und das Herausziehen desselben in die aus Fig. 1 ersichtliche Position erlaubt.
Nach dem Herausziehen des obersten Blättchens wird noch das Deckblatt 17' des Zuschnitts 20' umgelegt, worauf das Büchel 20 fertiggestellt ist, wenn es sich um das einfache Büchel 20 nach Fig. 1 handelt. Das Büchel 20" mit Klebenase 21 nach Fig. 2 jedoch passiert noch eine in Fig. 4b durch den gestrichelten Pfeil 58 angedeutete Schließstation. Danach laufen beide Arten 20,20" des Zigarettenpapierbüchels - wie in Fig. 19 und 20 dargestellt - in den Riemenförderer 52 ein, der zu einer Stapelbildungsstation gehört und dessen Riemen 53 es mit ihren einander gegenüberliegenden, gemeinsam in der Richtung 45 vorlaufenden Trumen zwischen sich an den längeren Seitenwandungen 7 und 8 erfassen und unter Reibung mitnehmen. Oberhalb der Riemen 53,53 ist der vertikal oszillierende Stößel 54 (Fig. 4b) vorgesehen, der von einer Kurbelstange 96 angetrieben wird und zwischen die Trume 53',53' der Riemen 53,53 greift, um ein dazwischen gefördertes Büchel 20,20" nach unten in eine Stapelbildungsvorrichtung 55 hinauszudrücken, die schon im Zusammenhang mit Fig. 4b erwähnt worden ist.
Wie besonders aus Fig. 20 ersichtlich ist, laufen die Büchel 20,20" zwischen den Trumen 53' der Riemen 53, bis sie auf einen feststehenden Anschlag 102 treffen, der ihre Weiterbewegung in der Förderrichtung 45 stoppt. Praktisch im gleichen Moment kommt von oben der vertikal oszillierende Stößel 54 herunter, der im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist und sich in einer zur Flachseite der Zigarettenpapierbüchel 20,20" senkrechten, zu den längeren Seiten der Zigarettenpapierbüchel 20,20" parallelen Ebene bewegt. Am unteren Ende hat der Stößel 54 die Gestalt eines nach unten offenen "U" mit Schenkeln 102', deren verbreiterte untere Enden 103 sich auf die Zigarettenpapierbüchel 20,20" aufsetzen und diese zwischen den Trumen 53' der Riemen 53 heraus nach unten zwischen die vertikalen Stapelbildungsschienen 56,56 der Stapelbildungsvorrichtung 55 drücken (s. Fig. 4b). Der Stößel 54 geht dann wieder hoch, und die Zeittakte sind so bemessen, daß er gerade wieder unten ist, wenn das nächste Zigarettenpapierbüchel 20,20" den Anschlag 102 erreicht hat.
Die Stapelbildungsschienen 56 gehen von unterhalb der Riemen 53,53 aus und verlaufen in zu den kürzeren Seiten des Büchelgrundrisses parallelen Ebenen. Sie sind auf den einander zugewandten Seiten mit einem Bürstenmaterial 104, einem festen Velourmaterial oder dergleichen belegt (s. Fig. 21, 23) und weisen einen solchen Abstand auf, daß das jeweilige Zigarettenpapierbüchel 20,20" an seinen kürzeren Seitenflächen 5,6 (Fig. 1) erfaßt und gehalten wird, aber noch in der Förderrichtung 105 des Stößels 54 verschiebbar ist. Der Stößel 54 geht also ständig auf und ab und drückt bei jedem Hub ein Zigarettenpapierbüchel 20,20" von oben zwischen die Stapelbildungsschienen 56 bis zu seiner unteren Endstellung, wobei der gesamte bis dahin zwischen die Stapelbildungsschienen 56,56 eingebrachte Stapelteil jeweils um die Dicke eines Zigarettenpapierbüchels 20,20" weiter nach unten geschoben wird.
Wenn die gewünschte Anzahl von Zigarettenpapierbücheln 20,20" zwischen den Stapelbildungsschienen 56,56 angesammelt ist, zum Beispiel fünfundzwanzig, greift eine Zangeneinrichtung 106 mit ihren Schenkeln 107,107 parallel zur Zeichenebene der Fig. 21 im Sinne des Pfeiles 108 zwischen die Stapelbildungsschienen 56,56 und erfaßt den gebildeten Stapel der Zigarettenpapierbüchel 20,20" mit den Schenkeln 107,107 von unten bzw. oben.
Dabei werden die Schenkel 107,107 im Sinne des Pfeiles 109 zusammengeführt, so daß der Stapel 120 in der Richtung 105 leicht zusammengedrückt und ohne weitere Führung handhabbar wird.
Der Stapel 120 wird dann unter Rückzug der Zangeneinrichtung 106 im Sinne des Pfeiles 110 zwischen den Stapelbildungsschienen 56,56 herausgezogen und um eine zur Zeichenebene der Fig. 21 senkrechte Achse verschwenkt. Dabei wird der Anpreßdruck verringert, aber nur so weit, daß der Stapel 120 in der Zangeneinrichtung bleibt. Nach Erreichen einer horizontalen Lage des Stapels 120 (ähnlich wie in Fig. 22) kann er in einen Umkarton 27 (Fig. 4b) eingelegt werden, gegebenenfalls nach Vornahme einiger weiterer translatorischer Bewegungen, je nach den konstruktiven Gegebenheiten, wobei die Zangeneinrichtung 106 den Stapel 120 freigibt. Wenn sich genü-
gend Zigarettenpapierbüchel 20,20" zwischen den Stapelbildungsschienen 56,56 angesammelt haben, bewegt sich die Zangeneinrichtung 106 in ihrer aufrechten Stellung gemäß Fig. 21 wieder zwischen die Stapelbildungsschienen 56,56 zurück, um den neuen Stapel 120 zu erfassen.
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In Fig. 23 ist ein Querschnitt durch den Stapel 120 dargestellt, aus dem noch einmal deutlicher erkennbar ist, wie die Stapelbildungsschienen 56 die Zigarettenpapierbüchel 20,20" an ihren kurzen Seitenflächen 5,6 erfassen.
Die Einrichtung 115 der Fig. 22 umfaßt ebenfalls zwei an den Enden der Zigarettenpapierbüchel 20,20" einander gegenüberliegende Stapelbildungsschienen 116,116, deren Querschnitt derjenigen eines flachen "U" ist und die mindestens auf dem Boden des "U" mit einem Belag aus einem Bürstenmaterial 104 versehen sind, der die Enden 5,6 der Zigarettenpapierbüchel 20,20" erfaßt und dafür sorgt, daß diese nicht frei zwischen den Stapelbildungsschienen 116,116 hindurchfallen können. Die offenen Seiten des "U" sind einander zugewandt. An den ersten, von unterhalb der Riemen 53,53 ausgehenden vertikalen Teil der Stapelbildungsschienen 116,116 schließt sich ein 90°-Bogen 113 an, durch den der Stapel 120 in die Horizontale umgelenkt werden kann. Aus einem horizontalen Teil 114 der Stapelbildungsschienen 116,116 kann der dorthin verschobene, in Fig. 22 gestrichelt angedeutete Stapel 120 durch einen Drücker 125 in Pfeilrichtung in einen darunter liegenden Umkarton 27 ausgedrückt werden. Der 90°-Bogen 113 erspart eine bewegliche Zangenanordnung, wie sie in Fig. 21 wiedergegeben ist. Außerhalb des horizontalen Bereichs 114 hat die Stapelbildungsschienenanordnung den in Fig. 24 ersichtlichen U-förmigen Querschnitt, der den Zigarettenpapierbücheln 20,20" nicht nur eine Führung in ihrer Längsrichtung, sondern mit den Schenkeln 116', 116' auch in Querrichtung erteilt, weil die Stapelbildungsschienen 116,116 U-förmig ausgebildet sind. Eine solche Führung in Querrichtung ist erforderlich, weil der Stapel 120 den Bogen 113 zurücklegen muß und darin auch Radialkräfte auf die Zigarettenpapierbüchel 20,20" ausgeübt werden.
Zum Ausschieben eines gebildeten Stapels 120 in den horizontalen Teil 114 kann ein messerartiges Werkzeug 117 dienen, welches, wenn der Stößel 54 gerade oben ist, in Richtung des Pfeiles 118 über das oberste Zigarettenpapierbüchel zwischen die Stapelbildungsschienen 116,116 vorgeschoben wird und sodann unter Mitnahme des Stapels 120 im Sinne des Pfeiles 119 nach unten bewegt wird, bis der Stapel 120 ganz in den horizontalen Teil 114 übergegangen ist. Das Vorschieben des messerartigen Werkzeuges 117 geschieht, wenn der Stößel 54 gerade in seinem oberen Hubbereich sich befindet. Das nächste zwischen den Trumen 53',53' herausgedrückte Zigarettenpapierbüchel 20,20' bleibt, wenn das messerartige Werkzeug die Bewegung im Sinne des Pfeiles 119 vollführt, wegen der Reibung an dem Bürstenmaterial 104 im Bereich des in Fig. 22 obersten Zigarettenpapierbüchels 20,20" hängen, worauf ein neuer Stapel gebildet wird. Das messerartige Werkzeug 117 wird in seine obere Stellung außerhalb der Stapelbildungsschienenan-Ordnung 116,116 zurückgeführt, bis der nächste Stapel wieder komplett ist.
Wichtig ist, daß die mit der Herstellung der Büchel 20 befaßten Werkzeuge und die Büchel selbst stets kontinuierlich in der gleichen Richtung arbeiten und verlaufen, so daß keine Energieverluste und verschleißträchtigen Situationen durch viele hin- und hergehende Bewegungen auftreten. Die Herstellung der Büchel 20,20" erfolgt in stetigem Durchlauf.
Claims (53)
1. Anlage (200) zur Herstellung von Zigarettenpapierbücheln (20, 20"), die aus Päckchen (25) mit einer vorbestimmten Anzahl rechteckiger, längsgefalteter, wechselseitig ineinandergefächerter Zigarettenpapierblättchen mit einem flach-quaderförmigen, aus einem flachen Zuschnitt (20') gebildeten Büchelumschlag aus Karton oder dergleichen bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte (20') während des Aufrichtens zu den Büchelumschlägen, während des Füllens mit den Päckchen (25) und während des Schließens zu den Büchelumschlägen kontinuierlich, stetig und mit gleichbleibender Geschwindigkeit förderbar sind.
2. Anlage nach Anspruch 1, welche eine Büchelbildungsstation (30) mit folgenden Merkmalen umfaßt: umfassen; dadurch gekennzeichnet,
daß in der Büchelbildungsstation (30) die beteiligten Werkzeuge (37, 47) in einer Arbeitsstrecke (40) kontinuierlich, stetig, gleichsinnig und mit gleichbleibender Geschwindigkeit vorlaufen.
a) eine Einrichtung (24) zur Zufuhr von flach-quaderförmigen Päckchen (25) mit einer vorbestimmten Anzahl längsgefalteter, wechselseitig ineinandergefächerter Zigarettenpapierblättchen;
b) eine Einrichtung (22) zur Zufuhr von flachen Zuschnitten (20') aus Karton oder dergleichen für die Bildung flach-quaderförmiger, den Päckchen (25) angepaßter und diese dicht umschließender Zigarettenpapierbüchelumschläge, wobei die Zuschnitte (20')
- ein dem Grundriß des Zigarettenpapierpäckchens (25) entsprechendes länglich-rechteckiges Grundfeld (2') mit einem über die Länge durchgehenden Entnahmeschlitz (12) für die einzelnen Zigarettenpapierblättchen,
- an den vier Seiten des Grundfelds (2') sitzende Seitenlaschen (5', 6', 7', 8') zur Bildung der Seitenwandungen (5, 6, 7, 8) der Zigarettenpapierbüchelumschläge,
- an den freien Rändern einer Längs-Seitenlasche (8') und der beiden kürzeren Seitenlaschen (5', 6') sitzende Klebelaschen (18'; 15', 16'),
- eine am freien Rand der anderen Längs-Seitenlasche (7') sitzende, dem Grundriß entsprechende Bodenlasche (11')
- und eine am freien Rand der äußeren Längs-Seitenlasche sitzende äußere Längs-Seitenlasche (19') und am freien Rand der äußeren Längs-Seitenlasche (19') eine dem Grundriß entsprechende Decklasche (17')
a) eine Einrichtung zum Einlegen der zugeführten Päckchen (25) in den aufgerichtete Seitenlaschen (5', 6', 7', 8') aufweisenden Zuschnitt (20');
b) und eine Einrichtung zum Umlegen und Verkleben der Klebelaschen (18'; 15', 16') und der Bodenlasche (11') und zum Umlegen der äußeren Längs-Seitenlasche (19') und der Decklasche (17'),
daß in der Büchelbildungsstation (30) die beteiligten Werkzeuge (37, 47) in einer Arbeitsstrecke (40) kontinuierlich, stetig, gleichsinnig und mit gleichbleibender Geschwindigkeit vorlaufen.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Aufrichten der Seitenlaschen (5', 6', 7', 8') zusammenwirkende, an als endlos umlaufende flexible Zugglieder ausgebildeten Trägern (35') in der Arbeitsstrecke (40) mit gleicher Geschwindigkeit übereinander vorlaufende komplementäre Ober- und Unterwerkzeuge (37, 47) umfaßt, von denen die jeweiligen Oberwerkzeuge (37) in der Arbeitsstrecke (40) mit einem Stempel (58) in eine entsprechend gestaltete Ausnehmung eines zugeordneten Unterwerkzeugs (47) eingreifen und dabei in den jeweiligen Zuschnitt (20') die Vertiefung für die Aufnahme eines Päckchens (25) eindrücken.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberwerkzeuge (37) und die Unterwerkzeuge (47) an den Trägern (35') jeweils in einer ovalen Führungsbahn (35, 36) und auf den einander zugewandten und parallel benachbarten Trumen der Träger (35') auf der Arbeitsstrecke (40) gleichlaufend horizontal vorlaufen.
5. Anlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Träger (35') der Oberwerkzeuge (37) und der flexible Träger der Unterwerkzeuge (47) im wesentlichen in der gleichen vertikalen Ebene umlaufen.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Trägern (35') in gleichen Abständen längs der Träger voneinander jeweils mehrere Ober- bzw. Unterwerkzeuge (37 bzw. 47) angeordnet sind, die in der Arbeitsstrecke (40) zum Aufrichten der Zuschnitte (20') zum Eingriff kommen.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur relativen Positionierung der einander zugeordneten Ober- und Unterwerkzeuge (37, 47) Positionierhilfsmittel vorgesehen sind.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierhilfsmittel einen an einem Werkzeug angreifenden Zapfen umfassen, der zwischen entsprechend beabstandete, in der vertikalen Ebene umlaufende Rollen an dem anderen Werkzeug greift.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Träger (35') der Oberwerkzeuge (37) und/oder der Unterwerkzeuge (47) als Laschenketten ausgebildet sind.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger jeweils über zwei Umlenkräder (60, 61 bzw. 90, 91) umlaufen.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberwerkzeuge (37) an an den Trägern befestigten Haltern (66) federnd gelagerte Stempel (58) umfassen, die gegen die entsprechend bemessene Ausnehmungen aufweisenden Unterwerkzeuge (47) mittels an den Stempeln gelagerter Rollen (68), die an maschinenfesten Führungsschienen (69, 70) abrollen, sowohl unter Aufrichten der Seitenlaschen (5', 6', 7', 8) gegen das jeweilige Unterwerkzeug (47) vorschiebbar als auch aus diesem zurückziehbar sind.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Träger der Unterwerkzeuge (47) aus dem Grundrißbereich des Trägers der Oberwerkzeuge (37) (Arbeitsstrecke 40) herausführt und die Unterwerkzeuge (47) mit den darin befindlichen teilaufgerichteten Zuschnitten (20') mitnimmt.
13. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (24) zur Zufuhr der Päckchen (25) diese mit den Flachseiten aneinander anliegend und mit horizontaler längerer Seite des Grundrisses in mindestens einem kontinuierlichen Strang (S) heranführt.
14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtung (24) einen von der Päckchenbildungsstation heranführenden Strangabschnitt aufweist, der im Grundrißbereich der Büchelbildungsstation (30) in einem Bogen (B) in einen vertikalen Strangabschnitt (S') übergeht, von dessen Ende (41) die Päckchen (25) entnehmbar sind.
15. Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale Strangabschnitt (S') in dem Bogen (B) von oben nach unten verläuft und die Päckchen (25) von unten entnehmbar sind.
16. Anlage nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Päckchenbildungsstation heranführende Strangabschnitt im wesentlichen horizontal verläuft.
17. Anlage nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung des Strangabschnitts (S) im Grundrißbereich der Büchelbildungsstation eine im Querschnitt dem Umriß der Päckchen (25) angepaßte Führungsschienenanordnung (90) vorgesehen ist.
18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienenanordnung (90) mindestens in dem Bereich des Bogens (B) eine Höhe aufweist, die die Breite der mit den Flachseiten aneinander anliegenden Päckchen (25) übersteigt.
19. Anlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf der bogenäußeren Seite des in der Führungsschienenanordnung (90) in einer Strangrichtung geförderten Strangs der Päckchen (25) ein strangabwärts gerichteter am strangaufwärts gelegenen Ende maschinenfest gehaltener, flexibler, im Bereich des Bogens (B) auf der Oberseite des Strangs (S) aufliegender, sich dessen Verlauf anpassender Steuerstreifen (72) angeordnet ist, der an seinem strangabwärts gelegenen Ende (74) kraftbeaufschlagt ist und mit dessen Außenseite im Bereich des Bogens (B) eine Annäherungssensoranordnung (76) zusammenwirkt, mittels derer die Zusammenführung der Päckchen (25) und der Zuschnitte steuerbar ist.
20. Anlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerstreifen (72) an seinem strangabwärts gelegenen Ende gewichtsbelastet ist.
21. Anlage nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerstreifen (72) an seinem strangabwärts gelegenen freien Ende ein von dem Steuerstreifen (72) bezüglich des Bogens (B) radial nach außen vorspringendes Element (72', 75) umfaßt, welches zwischen zwei mit Abstand übereinander angeordnete Annäherungssensoren (76', 76") eingreift.
22. Anlage nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Signals der Annäherungssensorenanordnung (76; 76', 76") die Übergabe der Zuschnitte (20') an die Unterwerkzeuge (47) oder die Abnahme der Päckchen (25) von dem unteren Ende (41) des Strangs (S) unterbrechbar ist.
23. Anlage nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Annäherungssensoranordnung (76) mit einer Klinkenschiene (77) wirkungsverbunden ist, die bei ausreichendem Annäherungssignal hochhaltbar ist und über die klinkenartige Mitnehmer (80) dann derart hochgeschwenkt sind, daß sie das unterste Päckchen (25) des Strangs erfassen und von ihm fortführen können.
24. Anlage nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der - in Strangrichtung gesehen - vor dem Bogen (B) gelegene, im wesentlichen horizontale Teil (90') der Führungsschienenanordnung (90) um eine Querachse (92) auf- und niederschwenkbar und der nach dem Bogen (B) gelegene, im wesentlichen vertikale Teil (90") der Führungsschienenanordnung (90) teleskopartig in einem feststehenden vertikalen Teil (90''') der Führungsschienenanordnung verschiebbar ist.
25. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß eine Überleiteinrichtung vorgesehen ist, mittels derer die Päckchen (25) am Ende (41) des Strangs (S) quer zu diesem in ihrer Längsrichtung von dem Strang (S) fortführbar sind.
26. Anlage nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Päckchen (25) mittels der Überleiteinrichtung einzeln hintereinander in eine kanalartige Führungsbahn (42) überleitbar sind, die sich bis über die offene Seite eines teilaufgerichteten Zuschnitts (20') erstreckt und aus der die Päckchen (25) in den betreffenden teilaufgerichteten Zuschnitt (20') überführbar sind.
27. Anlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalartige Führungsbahn (42) endlos in einer horizontalen Ebene verläuft und ihr an einem flexiblen Zugglied in vorbestimmten Abständen gehaltene Mitnehmer (83) zugeordnet sind, die die Päckchen (25) in der kanalartigen Führungsbahn (42) in den Abständen der teilaufgerichteten Zuschnitte (20') entsprechenden Abständen über die teilaufgerichteten Zuschnitte (20') führen.
28. Anlage nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalartige Führungsbahn (42) als horizontales Oval ausgebildet ist.
29. Anlage nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausdrückeinrichtung (43) vorgesehen ist, mittels derer jeweils ein Päckchen (25) aus der kanalartigen Führungsbahn (42) in die Vertiefung eines in einem Unterwerkzeug (47) vorwärtsbewegten, teilaufgerichteten Zuschnitts (20') ausdrückbar ist.
30. Anlage nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß zwei kanalartige Führungsbahnen (42) in gleicher Höhe nebeneinander vorgesehen sind, mittels derer die Päckchen (25) von den etwa in der Mitte des Grundrisses des Gehäuses (31) gelegenen Endpunkten (41) der Stränge (S) nach außen in die Nähe der Seitenwände (31', 31") des Gehäuses (31) überführbar sind.
31. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Führungsschienenanordnungen (90) vorgesehen sind, die von der Zuführeinrichtung (24) jeweils unmittelbar über die an den Seitenwänden (31', 31") des Gehäuses (31) angeordneten Führungsbahnen (36) führen.
32. Anlage nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß eine Überleiteinrichtung vorgesehen ist, mittels derer die Päckchen (25) am Ende des Stranges (S) von dem Strang (S) unmittelbar in einen in einem Unterwerkzeug (47) vorbeigeführten teilaufgerichteten Zuschnitt (20') überführbar sind.
33. Anlage nach einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterwerkzeug (47) Mittel zur Justierung der gegenseitigen Lage des Unterwerkzeugs (47) und des Päckchens (25) in dessen Längsrichtung aufweist.
34. Anlage nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel einen an dem Unterwerkzeug (47) um eine horizontale, quer zur Bewegungsrichtung des Unterwerkzeugs (47) gerichtete Achse (96) aus einer nach unten in eine vertikal nach oben gerichtete Anschlagstellung durch eine äußere feststehende Führungskurve schwenkbaren Hebel (98) umfassen, der das Päckchen (25) in die richtige Stellung über den teilaufgerichteten Zuschnitt (20') schiebt.
35. Anlage nach einem der Ansprüche 29 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausdrückeinrichtung (43) bzw. der Überleiteinrichtung Einrichtungen (33, 34, 46) zum Umlegen und Verkleben der Klebelaschen (18'; 15', 16') nachgeschaltet sind.
36. Anlage nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Einrichtungen (33, 34, 46) zunächst die an einer Längs-Seitenlasche (8') sitzende Längs-Klebelasche (18') über das Päckchen (25) und dann die beiden kürzeren Klebelaschen (15', 16') über die Längs-Klebelasche (18') umlegbar sind und daß dann auf die Außenseite der Längs-Klebelasche (18') und der Klebelaschen (15', 16') Kleber auftragbar und die Bodenlasche (11') über das Päckchen (25) umlegbar und mit der Längs-Klebelasche (18') und den Klebelaschen (15'; 16') verklebbar ist.
37. Anlage nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß den Einrichtungen (33, 34, 46) eine Station nachgeschaltet ist, in der der freie Randbereich (13) des obersten Blättchens aus dem Entnahmeschlitz (12) in eine zugänglich auf dem Grundfeld (2') neben dem Entnahmeschlitz (12) aufliegende Position herausziehbar ist.
38. Anlage nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herausziehen eine Saugvorrichtung (50) vorgesehen ist.
39. Anlage nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugvorrichtung (50) gegen das teilweise fertiggestellte Zigarettenpapierbüchel (20, 20") heranführbare und auf einer kurzen Strecke mit dem Zigarettenpapierbüchel (20, 20") mitbewegte und dabei aktivierte Sauger (92) umfaßt.
40. Anlage nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Sauger (92) an den Armen (86) eines Speichenrades (85) radial verlagerbar sind und neben dem Speichenrad (85) eine feststehende Kurvenscheibe (101) angeordnet ist, in deren endloser Kurvennut (84) jeder Sauger (92) mit einem Kurvenfolgeelement zur Herbeiführung der Heranführbewegung eingreift.
41. Anlage nach einem der Ansprüche 38 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Saugvorrichtung (50) eine Einrichtung (51) zum Umlegen der Decklasche (17') über das Grundfeld (2') anschließt.
42. Anlage nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß der Einrichtung (51) zum Umlegen der Decklasche (17') eine Einrichtung zum Aufbringen eines Klebepunktes (21") auf die schmale Seitenfläche (8) des Zigarettenpapierbüchels (20") oder auf eine an der Außenkante der Decklasche (17') sitzende Klebenase (21') und eine Einrichtung zum Andrücken der Klebenase (21') im Bereich des Klebepunktes (21") zugeordnet sind.
43. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß dem oberen horizontalen Trum des Trägers der Unterwerkzeuge (47) eine horizontale Förderstrecke (44) nachgeschaltet ist, in der die Schließung und Verklebung der Zigarettenpapierbüchel (20, 20") erfolgen und die in einen horizontalen Riemenförderer (53, 53) übergeht, dessen einander zugewandte und benachbarte Trume (53', 53') parallel zueinander gleichlaufend mit einer der Geschwindigkeit des Trägers der Unterwerkzeuge (47) gleichen Geschwindigkeit vorlaufen und die fertigen Büchel (20) zwischen sich unter Reibung an den Außenseiten der Längs-Seitenlaschen (7, 8) halten und weiterfördern.
44. Anlage nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß eine Stapelbildungsstation mit einem vertikal oszillierenden Stößel (54) vorgesehen ist, mittels dessen die Büchel (20, 20") zwischen den Riemen (53, 53) heraus auf einen darunter gelegenen zwischen vertikalen Stapelbildungsschienen (56, 56; 116, 116) bremsend gehaltenen Sammelstapel (120) herunterdrückbar sind.
45. Anlage nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stapelbildungsstation eine Einrichtung vorgesehen ist, mittels derer der zwischen den Stapelbildungsschienen (56, 56; 116, 116) herausgenommene Sammelstapel (120, 28) in einen Umkarton (27) ablegbar ist.
46. Anlage nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung eine Zangeneinrichtung (57) umfaßt, mittels derer der Sammelstapel (120, 28) nach Erreichung einer vorbestimmten Anzahl von Zigarettenpapierbücheln (20, 20") erfaßbar, um 90° drehbar und in den Umkarton (27) ablegbar ist.
47. Anlage nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung in einem 90°-Bogen (113) in die Horizontale umlenkende Stapelbildungsschienen (116, 116) umfaßt, die die Zigarettenpapierbüchel (20, 20") bremsend zwischen sich aufnehmen, eine den höchsten vorkommenden Sammelstapel (120, 28) übersteigende Länge aufweist und aus der ein Sammelstapel (120, 28) nach Erreichung einer vorbestimmten Anzahl von Zigarettenpapierbücheln (20, 20") gegen die Bremswirkung ausschiebbar ist.
48. Anlage nach einem der Ansprüche 44 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Bremseffekt durch einen Belag (104) der Stapelbildungsschienen (56, 56; 116, 116) mit einem Bürsten- oder ähnlichen Material erzielt ist.
49. Anlage nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausschieben ein messerartiges, zwischen die Stapelbildungsschienen (116, 116) hinein und dann zwischen ihnen längs derselben bewegbares Werkzeug (117) vorgesehen ist, welches zwischen zwei aufeinanderfolgende Zigarettenpapierbüchel (20, 20") greift und den stromabwärts befindlichen Stapel (120, 28) längs der Stapelbildungsschienen (56, 56; 116, 116) ausschiebt.
50. Anlage nach Anspruch 44 und 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (54) die Gestalt eines nach unten offenen "U" aufweist, daß die unteren Enden der Schenkel (102', 102') auf das zwischen den Riemen jeweils herangeführte Zigarettenpapierbüchel (20, 20") aufsetzbar sind und daß die Schenkel (102', 102') des "U" einen solchen Abstand voneinander aufweisen, daß das messerartige Werkzeug (117) zwischen die Schenkel (102, 102') des "U" greifen kann.
51. Anlage nach einem der Ansprüche 47 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelbildungsschiene (116, 116) aus zwei U-förmigen, mit den offenen Seiten einander zugewandten Schienenhälften besteht, die die Enden der Zigarettenpapierbüchel (20, 20") mit deren Flachseite senkrecht zur Schienenrichtung zwischen sich aufnehmen und daß die einander zugewandten Seiten der Schenkel (116', 116") des jeweiligen "U" mit die Zigarettenpapierbüchel (20, 20") bremsend erfassendem Bürstenmaterial (104) belegt sind.
52. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlage (200) zweisträngig ausgebildet ist.
53. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Büchelbildungsstation (30) der Anlage (200) in einem schalldämmenden Gehäuse (31) untergebracht ist.
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