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Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzhaube einer Handwerkzeugmaschine mit einem Schneidwerkzeug nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Stand der Technik
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In der
DE 295 13 331 U1 wird eine Schutzhaube für einen Winkelschleifer beschrieben, die die Schleifscheibe des Winkelschleifers halbkreisförmig umschließt, so dass die freiliegende Hälfte der Schleifscheibe zum Schleifen eingesetzt werden kann.
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Bekannt sind darüber hinaus Betonschleifer, bei denen es sich ebenfalls um handgeführte Werkzeugmaschinen handelt. Die Schleifscheibe des Betonschleifers arbeitet stirnseitig und ist von einer scheibenförmigen Absaug- und Schutzhaube übergriffen, die sich radial bis über die Kante der Schleifscheibe erstrecken kann. Um auch eine Schleifbearbeitung in Randbereichen zu ermöglichen, lässt sich die Absaug- und Schutzhaube partiell öffnen, so dass in diesem Segment auch die Schleifscheibe bis zu ihrer Außenkante frei liegt und mit der Außenkante bis an eine Wand herangeführt werden kann.
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Offenbarung der Erfindung
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Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schutzhaube einer handgeführten Werkzeugmaschine dahingehend zu verbessern, dass ein Klappdeckel in der Schutzhaube mit einfachen konstruktiven Maßnahmen zwischen einer Abdeckposition in der Schutzhaubenwandung und einer Freigabeposition verstellbar ist, wobei zugleich eine hohe Funktions- und Betriebssicherheit gegeben sein soll.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
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Bei der erfindungsgemäßen Schutzhaube einer handgeführten Werkzeugmaschine, insbesondere eines Betonschleifers, ist der verstellbare Klappdeckel schwenkbar an der Schutzhaubenwandung gehalten, wobei der Klappdeckel sowohl in der Abdeckposition als auch in der Freigabeposition verrastbar ist. Diese Ausführung ermöglicht ein einfaches Aufschwenken des Klappdeckels für den Fall, dass auch eine Bearbeitung in einem Randbereich, beispielsweise zwischen dem Boden und einer angrenzenden Wand gewünscht ist, wobei durch die Verrastung sowohl in der regulären Abdeckstellung als auch in der geöffneten Freigabestellung ein versehentliches Lösen des Klappdeckels sicher verhindert ist, wodurch insbesondere in der Freigabestellung mit aufgeklapptem Klappdeckel ein versehentliches und unbeabsichtigtes Zurückschwenken in die Abdeckposition ausgeschlossen ist. Aber auch in der Abdeckposition, die der regulären Betriebsstellung entspricht und in der der Klappdeckel zweckmäßig mit der Schutzhaubenwandung in einer gemeinsamen Mantelfläche liegt, verbessert die Verrastung die Betriebs- und Funktionssicherheit, da trotz der im Betrieb auftretenden Vibrationen der Klappdeckel in seiner geschlossenen Position verbleibt und ein Herausschleudern abgetragener Schleifpartikel ausgeschlossen ist.
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Die Schwenkbarkeit des Klappdeckels wird in zweckmäßiger Ausführung mithilfe eines Stabs erreicht, der die Schwenkachse des Klappdeckels bildet und in der Schutzhaubenwandung aufgenommen ist. Der Stab kann entweder schwenkbar in der Schutzhaubenwandung gelagert sein, wobei in diesem Fall der Klappdeckel fest mit dem Stab verbunden sein kann. Gemäß einer alternativen Ausführungsform ist der Stab fest, das heißt nicht schwenkbar in der Schutzhaubenwandung aufgenommen, wobei in diesem Fall der Klappdeckel um den Stab verschwenkt werden kann. Gegebenenfalls kommt auch eine schwenkbare Lagerung sowohl des Stabes in der Schutzhaubenwandung als auch des Klappdeckels an dem Stab in Betracht.
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Die Aufnahme des Stabes in der Schutzhaubenwandung erfolgt zweckmäßig in seitlichen Begrenzungswandabschnitten, die die Ausnehmung in der Schutzhaubenwandung seitlich begrenzen, in welche der Klappdeckel eingesetzt ist. Diese Ausführung weist auch Montagevorteile auf, da zum Einsetzen des Klappdeckels lediglich ein stirnseitiges Ende des Stabes einschließlich des daran gelagerten Klappdeckels in eine Ausnehmung bzw. ein Scharnierloch in dem seitlichen Begrenzungswandabschnitt eingeführt werden muss, woraufhin auch das gegenüberliegende Ende des Stabes in die korrespondierende Ausnehmung in dem gegenüberliegenden, seitlichen Begrenzungswandabschnitt in der Schutzhaubenwandung eingeführt werden kann. Der Stab ist zweckmäßig in seiner in die Ausnehmungen eingeschobenen Position axial fixiert, um ein versehentliches Herausfallen, beispielsweise aufgrund der Motorvibrationen, zu verhindern. Die Fixierung erfolgt zweckmäßig mittels Kuppen, die Bestandteil der Schutzhaubenwandung sind und sich an den Stirnseiten des Stabes befinden und einer axialen Verschiebung des Stabes entgegenstehen. Auf diese Weise wird eine axiale Fixierung des Stabes erreicht.
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Die Arretierung des Klappdeckels sowohl in der Abdeckposition als auch in der Freigabeposition erfolgt vorteilhaft mithilfe von Rastgliedern, die an dem Klappdeckel und an der Schutzhaubenwandung angeordnet sind. Zweckmäßig ist an der Schutzhaubenwandung ein den Stab untergreifender Vorsprung vorgesehen, der einteilig mit der Schutzhaubenwandung ausgebildet ist und der Träger eines Rastgliedes ist, mit welchem ein korrespondierendes Rastglied am Klappdeckel in der Öffnungs- bzw. Freigabeposition zusammenwirkt. Das Rastglied an dem Vorsprung der Schutzhaubenwandung ist beispielhaft als Rastmulde ausgebildet, in die in der Freigabeposition ein Rastnocken verrastend eingreift, welcher sich am Klappdeckel befindet. Dieser Rastnocken am Klappdeckel kann in der geschlossenen Position des Klappdeckels – die Abdeckposition – in eine entsprechende Rastmulde verrastend eingreifen, welche sich in einem vertikal zu dem Vorsprung verlaufenden Wandabschnitt der Schutzhaubenwandung befindet, so dass sowohl die Freigabeposition als auch die Abdeckposition des Klappdeckels jeweils als Rastposition ausgeführt sind. Möglich ist aber auch eine Ausführung mit zwei winklig versetzten Rastnocken am Klappdeckel und nur einer Rastmulde, beispielsweise am Vorsprung der Schutzhaubenwandung.
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Rastmulde und Rastnocken können auch anstelle der vorbeschriebenen Ausführung am jeweils anderen Bauteil angeordnet sein, also der Rastnocken an den Wandabschnitten der Schutzhaubenwandung und die Rastmulde am Klappdeckel. Es können auch andersartig aufgebaute Rastglieder Verwendung finden.
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Die Schutzhaube besteht zweckmäßig aus Stahlblech, kann jedoch auch aus Kunststoffspritzguss gefertigt sein, wobei die Schutzhaubenwandung und der Klappdeckel vorteilhaft aus dem gleichen Werkstoff gefertigt sind. Rastmulden und -nocken sowie die noppenförmigen Erhebungen können auch im Wege des Spritzgießverfahrens in die Wandungen eingebracht werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 einen Betonschleifer mit der die Schleifscheibe überdeckenden Schutzhaube im Schnitt,
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2 eine perspektivische Ansicht eines Ausschnittes der Schutzhaube mit darin angeordnetem Klappdeckel, der sich in einer Abdeckposition befindet, in perspektivischer Darstellung,
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3 eine Ansicht gemäß Schnittlinie III-III aus 2,
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4 eine 2 entsprechende Darstellung, jedoch mit dem Klappdeckel in angehobener Freigabeposition.
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In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Ausführungsform(en) der Erfindung
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Bei der in 1 dargestellten handgeführten, elektromotorisch betätigbaren Werkzeugmaschine handelt es sich um einen Betonschleifer 1, in dessen Gehäuse 2 der elektromotorische Antrieb und das Getriebe angeordnet sind. Im vorderen Teil des Betonschleifers 1 befindet sich eine Antriebsspindel 3, die über das Getriebe von dem Elektromotor angetrieben wird und in einem Wälzlager 4 drehbar gelagert ist. Das Wälzlager 4 ist in einem Lagerflansch 5 aufgenommen, dessen unterer Abschnitt einen zylindrischen Spannhals zur Aufnahme einer Schutzhaube 7 bildet. An der Stirnseite der Antriebsspindel 3 ist in lösbarer Verbindung eine Schleifscheibe 6 gehalten, deren nach unten weisende Stirnseite die Bearbeitungsseite bildet. Die Schutzhaube 7 ist scheiben- bzw. topfförmig mit nach oben konisch verjüngender Wandung ausgebildet und umgreift die Schleifscheibe 6 im Bereich ihrer radialen Außenkante. In Achsrichtung gesehen überragt jedoch die Schleifscheibe 6 die Stirnseite der Schutzhaube 7 geringfügig, um einen flächigen Kontakt der unten liegenden Stirnseite der Schleifscheibe 6 mit der zu bearbeitenden Fläche ohne Beeinträchtigung durch die Schutzhaube zu gewährleisten.
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Wie 2 zu entnehmen, ist in die Schutzhaubenwandung 8 der Schutzhaube 7 eine Ausnehmung 11 eingebracht, die als freies, sich bis zur radialen Außenkante erstreckendes Segment ausgeführt ist. In diese Ausnehmung 11 ist ein Klappdeckel 9 eingesetzt, der in der Schutzhaubenwandung 8 schwenkbar gelagert ist. Hierfür ist ein Stab 10, der zweckmäßig als Biegestab aus Federstahl ausgeführt ist, durch einen zylindrischen Abschnitt 13 im Klappdeckel 9 geführt und in Aufnahmeöffnungen eingesteckt, welche in laschenförmige, seitliche Begrenzungswandabschnitte 12 der Schutzhaubenwandung 8 eingebracht sind, die sich an den Seiten der segmentförmigen Ausnehmung 11 in der Schutzhaubenwandung erstrecken. Diese Aufnahmeöffnungen in den seitlichen Begrenzungswandabschnitten 12 bilden Lager für den Stab 10.
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Um sicherzustellen, dass nach dem Einführung des Stabes 10 in die Lager der Stab sich nicht versehentlich durch Motorvibrationen lösen kann, sind in die Schutzhaubenwandung 8 kuppenförmige Erhebungen 16 und 17 eingebracht, die sich in der Draufsicht nach 2 gesehen nach unten erstrecken und den Stirnseiten 14 und 15 des Stabes 10 vorgelagert sind. Diese kuppenförmigen Erhebungen 16 und 17 begrenzen bis auf ein geringfügiges Spiel die axiale Bewegung des Stabes 10.
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Der Klappdeckel 9 nimmt in 2 seine Abdeckposition ein, in der sich die Außenseite des Klappdeckels in die Mantelfläche der Schutzhaubenwandung 8 einfügt, so dass bis auf einen schmalen Randschlitz zwischen unmittelbar benachbarten Wandabschnitten der Schutzhaubenwandung 8 und des Klappdeckels 9 eine durchgehende Wandung gebildet ist, die Schutz vor umherfliegenden Schleifteilchen und die Möglichkeit der Absaugung derartiger Schleifteilchen bietet.
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Die Abdeckposition des Klappdeckels 9 gemäß 2 stellt zugleich eine Rastposition dar, in der der Klappdeckel 9 mit der Schutzhaubenwandung 8 verrastet ist. Hierfür sind Rastglieder sowohl am Klappdeckel 9 als auch an der Schutzhaubenwandung 8 vorgesehen, die zweckmäßig sowohl in der Abdeckposition (2) als auch in der geöffneten Freigabeposition (4) für eine Verrastung des Klappdeckels 9 an der Schutzhaubenwandung 8 sorgen. Diese Rastglieder bestehen aus Rastnocken 18, die auf der Außenseite eines zylindrischen Abschnittes 13 am Klappdeckel 9 angeordnet sind, durch den der Stab 10 geführt ist, sowie aus mindestens einer Rastmulde 21, die als Vertiefung in die Schutzhaubenwandung 8 eingebracht ist. Verdeutlicht ist dies in 3, die einen Schnitt gemäß Schnittlinie III-III aus 2 darstellt. Die Rastmulde 21 ist als Vertiefung in einen Vorsprung 20 eingebracht, der mit der Schutzhaubenwandung 8 verbunden ist und sich unterhalb des Stabes 10 erstreckt. Der Vorsprung 20 ist einteilig mit einem vertikalen Wandabschnitt 19 der Schutzhaubenwandung 8 ausgebildet, wobei der vertikale Abschnitt 19 den hinteren, der radialen Außenseite diagonal gegenüberliegenden begrenzenden Wandabschnitt an der Ausnehmung 11 in der Schutzhaubenwandung 8 bildet. Aus dem Vergleich der 2 und 3 geht hervor, dass an der Außenseite des zylindrischen Abschnittes 13 des Klappdeckels 9 insgesamt zwei Rastnocken 18 im 90°-Winkel versetzt zueinander angeordnet sind. In der Abdeckposition gemäß den 2 und 3 ragt ein unterer Rastnocken 18 in die Rastmulde 21 im Vorsprung 20 ein.
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In der geöffneten Freigabeposition, die in 4 dargestellt ist und die von dem Klappdeckel 9 eingenommen wird, um einen randseitigen Abschnitt der Schleifscheibe 6 freizugeben, ragt dagegen derjenige Rastnocken, der bei geschlossenem Klappdeckel nach hinten weist, in die Rastmulde ein. Auf diese Weise befindet sich der Klappdeckel 9 sowohl in der Abdeckposition als auch in der Freigabeposition jeweils in Raststellung. Aufgrund der Eigenelastizität des als Biegestab ausgeführten Stabes 10 ist sichergestellt, dass ohne Gefahr einer Beschädigung der Schutzhaubenwandung 8 oder des Klappdeckels 9 eine Überführung zwischen Abdeckposition und Freigabeposition durchführbar ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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