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Die Erfindung betrifft eine Fußbodenpaneele, welche eine Trägerplatte und eine oberseitige Deckschicht aus Echtholz aufweist.
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Fertigparkett ist ein bereits verlegefertig produzierter Bodenbelag aus Holz bzw. mit Holzoberfläche für Innenräume. Beim Fertigparkett sind die beim Parkett einzeln zu verlegenden Stäbe oder Planken schon fertig versiegelt auf eine Trägerplatte aufgebracht. Fertigparkett hat aufgrund seines üblicherweise dreischichtigen Aufbaus aus Decklage, auch als Nutzschicht bezeichnet, Trägerplatte und bodenseitigem Gegenzug eine höhere Verwerfungsfestigkeit und kann deshalb auch lose ohne vollflächige Verklebung oder heute überwiegend mit Nut und Feder in einem sogenannten Klicksystem verlegt werden. Eine Fußbodenpaneele mit einer Schnapp- bzw. Klickverbindung zählt beispielsweise durch die
DE 203 00 291 U1 zum Stand der Technik. Diese Fußbodenpaneele weist an der Oberseite der Trägerplatte eine Beschichtung aus Laminatschichten aufgebaut aus einem Unterlagenpapier, einem Dekorpapier und einer Overlay-Schicht auf.
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Die bekannten Fertigparkett- bzw. Echtholzfußbodenpaneelen haben sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Dennoch kann es unter ungünstigen Klimaverhältnissen, insbesondere sehr niedriger oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit über längere Zeiträume, zu Fugenbildungen, Schüsselungen oder Aufwölbungen kommen. Dies hängt mit dem natürlichen Verhalten von Holz zusammen. Die Holzfeuchtigkeit passt sich ihrem Umgebungsklima an, so dass Holz arbeitet, also Formänderungen unterliegt.
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Durch die
DE 36 31 390 A1 zählt eine Parkettfliese zum Stand der Technik. Die Parkettfliese enthält einen aus Holz bestehenden plattenförmigen Träger, auf dessen Sichtseite ein Holzfurnier als Deckfurnier mittels Leim befestigt ist. Zwischen dem Holzfurnier und dem Träger ist eine Konterlage aus Holz vorgesehen, wobei der Faserverlauf in der Konterlage quer zum Faserverlauf im Deckfurnier orientiert ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine anwendungstechnisch verbesserte Fußbodenpaneele mit einer Deckschicht aus Echtholz zu schaffen, welche insbesondere auch bei ungünstigeren Klimaverhaltnissen eine hohe Formstabilität aufweist.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in einer Fußbodenpaneele gemäß den Merkmalen von Anspruch 1.
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Bei der Fußbodenpaneele ist unter der Deckschicht eine Konterlage aus Holz vorgesehen, wobei der Faserverlauf in der Konterlage quer zum Faserverlauf in der Deckschicht orientiert ist. Der Faserverlauf ist in der Konterlage in einem Winkel von 90° zum Faserverlauf in der Deckschicht angeordnet. Diese Anordnung gewährleistet eine besonders effektive Stabilisierung der Deckschicht durch die Konterschicht.
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Weiterhin ist die Konterlage vollflächig zwischen der Deckschicht und der Trägerplatte angeordnet und mit diesen verklebt. Hierdurch werden Spannungen in der Konterplatte oberhalb der Trägerplatte neutralisiert, so dass gegebenenfalls ganz auf eine bodenseitige Gegenzuglage verzichtet werden kann.
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Die Konterlage kann grundsätzlich aus dem gleichen Holz wie die Deckschicht sein. Sehr gute Ergebnisse bei praktischen Versuchen haben aber auch Konterlagen aus Weichholz, beispielsweise Fichte, oder Hartholz, beispielsweise Buche, gezeigt.
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Verformungsspannungen bzw. Formschwankungen werden durch die Konterlage aufgefangen bzw. kompensiert. Die erfindungsgemäße Fußbodenpaneele zeichnet sich somit durch eine hohe Formstabilität auch unter ungünstigen Klimaverhältnissen aus. Dies ist besonders vorteilhaft für eine leimfreie Verlegung der Fußbodenpaneelen.
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Die Trägerplatte ist eine verdichtete Faserplatte. Diese trägt wesentlich zur hohen Formstabilität der Fußbodenpaneele bei. Dies gilt insbesondere in Verbindung mit einer hochverdichteten Faserplatte (HDF) als Trägerplatte. Diese zeichnet sich durch ihre hohe Dichte, Belastbarkeit und Stabilität aus. Auch eine mittelverdichtete Faserplatte (MDF) ist als Trägerplatte geeignet.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen den grundsätzlichen Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 4.
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Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Fußbodenpaneele eine bodenseitige Gegenzuglage aufweisen. Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es möglich, dass die Gegenzuglage auf einen Lackfilm oder einen Papierfilm beschränkt werden kann. Des Weiteren kann ein Gegenzug aus Holz auf Furnierstärke von 0,5 mm bis 1,0 mm ausreichend sein.
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Das Verhältnis der Dicke der Deckschicht zur Dicke der Konterlage ist zwischen 5:1 und 1:1 bemessen. Bei einer für die Praxis als besonders gut erachteten Fußbodenpaneele ist die Deckschicht 2,5 mm stark. Die quer zur Deckschicht verlaufende Konterlage kann dann 2,5 mm, 1,0 mm oder sogar nur 0,6 mm stark sein.
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Aufgrund der hohen Formstabilität ist die erfindungsgemäße Fußbodenpaneele besonders gut für die leimlose Verlegung über Nut und Feder sowie Klicksystem zur einfachen Montage geeignet. Dementsprechend sind an einer Längsseite und an einer Stirnseite durchgehende Nuten und an der anderen Längsseite und an der anderen Stirnseite der Trägerplatte vorspringende Federn vorgesehen, wobei in den Nuten und an den Federn Verriegelungsmittel ausgebildet sein können, welche bei in einem Fußboden benachbarten Fußbodenpaneelen miteinander in rastenden Eingriff gelangen.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
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Die 1 und 2 zeigen in perspektivischer Darstellungsweise zwei unterschiedliche Ausführungsformen einer Fußbodenpaneele in einem vertikalen Querschnitt.
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Die in der 1 dargestellte Fußbodenpaneele 1 weist eine Trägerplatte 2 und eine oberseitige Deckschicht 3 aus Echtholz, beispielsweise aus Buche, Eiche, Ahorn, Kirsche, Nussbaum, Apfelbaum, Olive etc. auf. Die Trägerplatte 2 besteht aus einer hochverdichteten Faserplatte, vorzugsweise einer richtungsfreien HDF-Platte. Zwischen der Deckschicht 3 und der Trägerplatte 2 ist eine Konterlage 4 aus Holz vorgesehen. Der grundsätzliche Faserverlauf, gekennzeichnet durch den Pfeil FK, in der Konterlage 4 ist quer zum Faserverlauf gemäß dem Pfeil FD in der Deckschicht 3 orientiert. Man erkennt, dass der Faserverlauf FD der Deckschicht 3 längsgerichtet parallel zur Längserstreckung der Fußbodenpaneele 1 bzw. Deckschicht 3 verläuft, wohingegen der Faserverlauf FK in der Konterlage 4 in einem Winkel von 90° quer zur Deckschicht 3 verläuft.
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Durch die gekreuzte Anordnung der Deckschicht 3 und der Konterschicht 4 mit den zueinander quer orientierten Faserverläufen FD und FK können Formschwankungen bzw. Formänderungen des Holzes infolge von Feuchtigkeitsänderungen vermieden bzw. so weit neutralisiert werden, dass sie ohne nachteiligen Einfluss bleiben. Die Konterschicht 4 stabilisiert die Deckschicht 3. Durch die quer zueinander orientierten Faserverläufe FD und FK heben sich Formänderungen in der Deckschicht 3 und in der Konterschicht 4 gegenseitig auf. Spannungen werden abgebaut.
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Die in der 2 dargestellte Fußbodenpaneele 5 weist bodenseitig unter der Trägerplatte 2 eine Gegenzuglage 6 aus Holz, technischem Papier, Furnier sowie einem Lackfilm oder einem Papierfilm auf. Die Gegenzuglage 6 dient zur Unterstützung der Formstabilität und zur Feuchtigkeitsabsperrung.
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Ansonsten entspricht die Fußbodenpaneele 5 vom Aufbau her der zuvor beschriebenen Fußbodenpaneele 1, so dass einander entsprechende Paneelkomponenten die gleichen Bezugszeichen tragen. Insbesondere ist auch hier zwischen der oberseitigen Deckschicht 3 aus Echtholz und der Trägerplatte 2 eine Konterlage 4 aus Holz vorgesehen mit einem zum Faserverlauf FD der Deckschicht 3 quer orientierten Faserverlauf FK. Der Faserverlauf FD in der Deckschicht 3 ist längsgerichtet parallel zur Längserstreckung der Deckschicht 3. Der Faserverlauf FK der Konterlage 4 kreuzt den Faserverlauf FD in der Deckschicht 3 in einem Winkel von 90°.
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Die zuvor beschriebenen Fußbodenpaneelen 1 und 5 zeichnen sich durch ihre hohe Formstabilität auch bei Klimaschwankungen, insbesondere Luftfeuchtigkeitsänderungen, aus. Spannungen werden durch das Zusammenwirken der Deckschicht 3 und der Konterlagen 4 mit den unterschiedlich orientieren Faserverläufen FD und FK kompensiert. Die Faserverläufe bewirken, dass sich Formänderungen gegenseitig aufheben bzw. unschädlich machen.
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Das Verhältnis der Dicke DD der Deckschicht 3 zur Dicke DK der Konterlage 4 ist zwischen 5:1 und 11 bemessen. Bei einer Dicke DD der Deckschicht 3 von 2,5 mm kann die Dicke DK ebenfalls 2,5 mm betragen. Versuche haben auch sehr gute Ergebnisse mit Konterlagen 4 gezeigt, die eine Dicke von 1,5 mm, 1,0 mm oder 0,6 mm aufweisen. Die Trägerplatte 2 besteht vorzugsweise aus einer hochverdichteten Faserplatte, insbesondere einer richtungslosen HDF-Platte. Des Weiteren kann die Trägerplatte 2 aus faserigem Holzmaterial, einer Spanplatte, einer Kunststoffplatte oder aus Weichholzstäbchen bestehen.
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Die Fußbodenpaneelen 1 und 5 sind aufgrund ihrer Formstabilität besonders gut für die leimlose Verlegung mittels Nut und Feder und/oder Klicksystem geeignet. Hierzu weist die Trägerplatte 2 jeweils an einer Längsseite 7 und an einer hier nicht dargestellten Stirnseite durchgehende Nuten 8 und an der gegenüber liegenden Längsseite 9 sowie der anderen hier ebenfalls nicht dargestellten Stirnseite vorspringende Federn 10 auf. In den Nuten 8 und an den Federn 10 können Verriegelungsmittel in Form von Rastnasen und -kanälen oder ähnlichem ausgebildet sein, welche bei in einem Fußboden benachbarten Fußbodenpaneelen 1 bzw. 5 miteinander in rastenden Eingriff gelangen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fußbodenpaneele
- 2
- Trägerplatte
- 3
- Deckschicht
- 4
- Konterlage
- 5
- Fußbodenpaneele
- 6
- Gegenzuglage
- 7
- Längsseite
- 8
- Nut
- 9
- Längsseite
- 10
- Feder
- FD
- Faserverlauf in 3
- FK
- Faserverlauf in 4
- DD
- Dicke v. 3
- DK
- Dicke v. 4
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20300291 U1 [0002]
- DE 3631390 A1 [0004]