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DE202006020846U1 - Aufprallschutzelement für ein Fahrzeug und Karosserie mit einem derartigen Aufprallschutzelement - Google Patents

Aufprallschutzelement für ein Fahrzeug und Karosserie mit einem derartigen Aufprallschutzelement Download PDF

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DE202006020846U1
DE202006020846U1 DE202006020846U DE202006020846U DE202006020846U1 DE 202006020846 U1 DE202006020846 U1 DE 202006020846U1 DE 202006020846 U DE202006020846 U DE 202006020846U DE 202006020846 U DE202006020846 U DE 202006020846U DE 202006020846 U1 DE202006020846 U1 DE 202006020846U1
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Abstract

Aufprallschutzelement zur Anordnung an einer Karosserie (1) eines Fahrzeugs, gekennzeichnet durch einen ersten Teilbereich (61), welcher eine erste Materialdichte aufweist und zumindest einen zweiten Teilbereich (62, 63), welche eine zweite Materialdichte aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Aufprallschutzelement zur Anordnung an einer Karosserie eines Fahrzeugs. Die Erfindung betrifft auch eine Karosserie mit einem derartigen Aufprallschutzelement.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Karosserie für ein Fahrzeug, mit einem Querträger und zumindest einem Deformationselement.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Karosserie für ein Fahrzeug, mit einer ersten und einer zweiten Längsträgerebene.
  • Aufprallschutzelemente für Fahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf einen Fußgängerschutz, sind bekannt. Darüber hinaus sind Karosserien für ein Fahrzeug bekannt, an denen symmetrisch zur Längsachse der Karosserie bzw. des Fahrzeugs ein Querträger angeordnet ist, und welche Karosserie zumindest zwei Deformationselementen bzw. Crashboxen symmetrisch angeordnet zu dieser Längsachse aufweist. Im Allgemeinen sind dabei Karosserien bekannt, bei denen an einem endseitigen Querträger, an den auch Längsträger unmittelbar oder über ein Anbindungselement angebracht sind, diese Deformationselemente befestigt sind.
  • Aus der EP 1 361 140 A2 ist eine Karosserie für ein Kraftfahrzeug bekannt, welche eine erste untere Längsträgerebene und eine zweite obere Längsträgerebene umfasst.
  • Aufprallschutzelemente müssen verschiedensten Anforderungen genügen. Insbesondere wenn sie im Vorderwagen einer Karosserie angeordnet sind, muss ein ausreichender Schutz bei einem Aufprall eines Fußgängers gewährleistet werden. Die Aufprallschutzelemente sollen dabei die Wucht des Aufpralls verhindern und die Verletzungsgefahr des Verkehrsteilnehmers reduzieren. Darüber hinaus müssen sie gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise einem so genannten Eckpendelschlag, genügen. Nicht zuletzt soll durch diese Elemente auch ein relativ hoher Energieabbau bei einem relativ geringen Deformationsweg erzielt werden können.
  • Darüber hinaus ist bei bekannten Fahrzeugkarosserien der Energieabbau infolge eines Crashs zu verbessern.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Aufprallschutzelement zu schaffen, welches verschiedensten Anforderungen in verbesserter Weise gerecht werden kann. Insbesondere soll dieses Aufprallschutzelement einen verbesserten Fußgängerschutz und darüber hinaus weiteren gesetzlichen Anforderungen besser genügen.
  • Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, eine Karosserie für ein Fahrzeug zu schaffen, bei der im Falle eines Crashs die Energie verbessert absorbiert werden kann. Insbesondere soll eine Karosserie geschaffen werden, welche einen sehr hohen Energieabbau durch einen verringerten Deformationsweg und ein verbessertes Deformationsverhalten ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Aufprallschutzelement, welches die Merkmale nach Patentanspruch 1 aufweist, und eine Fahrzeugkarosserie, welche die Merkmale nach Patentanspruch 11 aufweist, gelöst.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Karosserie für ein Fahrzeug, welches die Merkmale nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Aufprallschutzelement ist zur Anordnung an einer Karosserie eines Fahrzeugs ausgebildet. Das Aufprallschutzelement umfasst einen ersten Teilbereich, welcher ein Material mit einer ersten Dichte aufweist und zumindest einen zweiten Teilbereich, welcher ein Material mit einer zweiten Dichte aufweist. Das Aufprallschutzelement ist dadurch zumindest in zwei Teilbereiche unterteilt, welche im Hinblick auf ihre Materialeigenschaften und den Dichten zu unterschiedlichen Deformationseigenschaften und unterschiedlichen Energieabsorptionen ausgebildet sind. Dadurch kann durch ein einziges Aufprallschutzelement sowohl den Anforderungen im Hinblick auf einen Fußgängerschutz, insbesondere bei einem Beinaufprall, und andererseits weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf einen so genannten Eckpendelschlag, genüge getan werden. Nicht nur die Bauteilreduzierung, sondern auch die flexiblere Verwendbarkeit und die aufwandsärmere Herstellung kann durch dieses Aufprallschutzelement ermöglicht werden. Darüber hinaus kann auch die Montage schneller und einfacher erfolgen.
  • Bevorzugt sind die beiden Teilbereich aus einem gleichen Material ausgebildet, welches in den Teilbereichen mit unterschiedlichen Dichten ausgebildet ist. Die Zugrundelegung eines einzigen Materials ermöglicht eine besonders exakte Ausbildung der Teilbereiche mit unterschiedlichen Dichten. Relativ einfach kann dadurch bei der Herstellung des Aufprallschutzelements der jeweilige Teilbereich mit individuellen Dichteanforderungen realisiert werden. Auch sehr komplexe Formgebungen können dadurch hergestellt werden.
  • Bevorzugt ist zumindest ein Teilbereich, insbesondere beide Teilbereiche, aus einem geschäumten Kunststoff ausgebildet. Dadurch kann besonders bevorzugten Anforderungen an einen Fußgängerschutz und anderen gesetzlichen Anforderungen genüge getan werden. Abhängig von der Anordnung des Aufprallschutzelements kann dann die individuelle Größe und Ausgestaltung der Teilbereiche exakt durchgeführt werden und die Teilbereiche mit unterschiedlichen Dichten positionsgenau gefertigt werden. Durch die Ausgestaltung mit einem geschäumten Kunststoff kann das Aufprallschutzelement einerseits relativ leicht und dennoch stabil ausgebildet werden. Darüber hinaus können die unterschiedlichen Dichten sehr präzise eingestellt werden, wodurch auch die jeweilig erforderliche Verformbarkeit der Teilbereiche präzise eingestellt werden kann.
  • Es sind bevorzugt zumindest zwei zweite Teilbereiche ausgebildet, welche an gegenüberliegenden Endbereichen des Aufprallschutzelements angeordnet sind. Bevorzugt weist der zweite Teilbereich eine höhere Dichte als der erste Teilbereich auf. Der zweite Teilbereich ist dadurch härter ausgebildet und weist dadurch eine geringere Deformation als der erste Teilbereich bei einer gleichen Krafteinwirkung auf. Bevorzugt sind die beiden zweiten Teilbereiche flügelartig an dem ersten Teilbereich angeformt.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Aufprallschutzelement länglich ausgebildet ist. Besonders bevorzugt erweist es sich, wenn dieses balkenartig ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung kann ein längliches Element geschaffen werden, welches an gegenüberliegenden Endbereichen jeweils einen zweiten Teilbereich aufweist, zwischen denen ein erster Teilbereich ange ordnet ist. Eine symmetrische Ausbildung des Aufprallschutzelements kann dadurch erreicht werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Aufprallschutzelement sich quer zur Längsachse der Karosserie erstreckt und somit symmetrisch zur Längsachse beidseits den gleichen Anforderungen genügen muss. Insbesondere dadurch kann bei einer quer orientierten Anordnung eines balkenartigen Aufprallschutzelements mittig ein erster relativ weicher Teilbereich geschaffen werden, welcher den Anforderung im Hinblick auf einen Beinaufprall und somit einem ausreichenden Fußgängerschutz genügt. Die seitlichen zweiten Teilbereiche, welche härter ausgebildet sind, ermöglichen dadurch den Anforderungen beispielsweise im Hinblick auf einen Eckpendelschlag und einer Scheinwerferbeschädigungsfreiheit zu genügen.
  • Bevorzugt ist das Aufprallschutzelement zumindest bereichsweise gekrümmt ausgebildet. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Aufprallschutzelement stetig gekrümmt ausgebildet ist. Eine bogenförmige Ausgestaltung des Aufprallschutz ermöglicht eine endseitige Anordnung des Aufprallschutz an einer Karosserie in Querrichtung, so dass der weiter nach vorne ragende erste Teilbereich optimal für einen Fußgängerschutz angeordnet ist und die nach hinten gekrümmten zweiten Teilbereiche optimal für einen Eckpendelschlag positioniert sind.
  • Bevorzugt ist der zweite Teilbereich mit einer geringeren Tiefe als der erste Teilbereich ausgebildet und in den dadurch gebildeten Freiraum hinter dem zweiten Teilbereich ist ein weiteres Element, insbesondere ein Sicherheitselement des Fahrzeugs, insbesondere eine Crashbox, positionierbar. Die an dem einen oder beiden zweiten Teilbereichen relativ dünne Ausbildung des Aufprallschutzelements ermöglicht somit eine Ausgestaltung einer rückseitigen Aussparung, in der ein weiteres Sicherheitselement positioniert werden kann. Dadurch kann eine bauraumoptimierte und kompakte Ausgestaltung und Anordnung einer Mehrzahl von Komponenten zueinander gewährleistet werden und insbesondere dann, wenn ein Crashbox in dieser Aussparung angeordnet ist, auch die Sicherheit des Fahrzeugs, insbesondere im Crashfalle, nochmals erhöht werden.
  • Bevorzugt ist das Aufprallschutzelement einstückig ausgebildet. Durch ein einziges Element, in dem die verschiedenen Teilbereiche integral angeordnet und ineinander übergehend positioniert sind, kann ein besonders kompaktes und stabiles Element geschaffen werden.
  • Ein weiterer Aspekt betrifft eine Fahrzeugkarosserie mit einem erfindungsgemäßen Aufprallschutzelement oder einer vorteilhaften Ausgestaltung dieses Aufprallschutzelements. Das Aufprallschutzelement ist endseitig an einem Querträger des Fahrzeugs angeordnet.
  • Der Querträger kann als vorderer Stoßfänger-Querträger ausgebildet sein. Das Aufprallschutzelement kann dann bevorzugt unmittelbar hinter diesem Stoßfänger angeordnet sein und ist somit zwischen dem Stoßfänger und dem Querträger positioniert.
  • Bevorzugt erstreckt sich das Aufprallschutzelement im Wesentlichen über die gesamte Länge des Querträgers. Dadurch kann im Wesentlichen über die gesamte Querlänge ein ausreichender Aufprallschutz gewährleistet werden, welcher aufgrund seiner unterschiedlichen Teilbereiche und seiner Positionierung an unterschiedlichen Orten verschiedensten Anforderungen genügt. Bevorzugt ist das Aufprallschutzelement und der Querträger somit in einem Vorderwagen der Karosserie angeordnet.
  • Das Aufprallschutzelement, insbesondere die beiden Teilbereiche, sind so ausgebildet, das sich bis zu einem gewissen Schwellwert im Hinblick auf eine Krafteinwirkung elastisch verformen. Dies ist insbesondere bei dem ersten Teilbereich dann gegeben, wenn ein Aufprall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere einem Fußgänger oder Radfahrer, bei einem normalen Anstoß vorliegt. Bei Krafteinwirkungen über dieser Kraftschwelle, wie sie beispielsweise bei einem Crash mit einem anderen Fahrzeug bei relativ hoher Geschwindigkeit auftreten können, verformt sich das Aufprallschutzelement in beiden Teilbereichen auch plastisch.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Karosserie für ein Fahrzeug. Eine erfindungsgemäße Karosserie für ein Fahrzeug umfasst einen Querträger und Deformationselemente. Der Querträger umfasst eine Vorderseite und eine Rückseite und ein erstes Deformationselement ist an einer Vorderseite des Querträgers und ein zweites Deformationselement ist an der Rückseite des Querträgers angeordnet. Durch diese Ausgestaltung kann eine Karosserie geschaffen werden, mit der ein verbessertes Deformationsverhalten und eine höhere Energieabsorption im Crashfalle des Fahrzeugs erreicht werden kann. Durch die geschachtelte Anordnung, bei der der Querträger zwischen zwei Deformationselementen angeordnet ist, kann ein relativ hoher Energieabbau bei einem relativ geringen Deformationsweg erzielt werden.
  • Die beiden Deformationselemente sind in Längsrichtung der Karosserie und somit auch des Fahrzeugs hintereinander angeordnet. Das erste Deformationselement ist somit in Längsrichtung in Verlängerung des zweiten Deformationselements an der Vorderseite des Querträgers positioniert. Das Deformationsverhalten kann dadurch verbessert werden.
  • Das erste und das zweite Deformationselement bilden zusammen eine U-Form. Bevorzugt ist die U-Form zur Längsachse des Fahrzeugs orientiert angeordnet. Die U-förmige Ausgestaltung ist bevorzugt in der horizontalen Ebene liegend angeordnet.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass das erste und das zweite Deformationselement zur Ausbildung der U-Form durch eine verlängerte Seitenwand eines der beiden Deformationselemente, insbesondere des vorderen ersten Deformationselements, miteinander verbunden sind. Indem lediglich eine relativ schmale Seitenwand den Verbindungssteg zwischen den Deformationselementen herstellt, kann die Anordnung relativ klein und kompakt ausgebildet werden. Die Verbindung zwischen den Deformationselementen kann dadurch durch ein relativ kleines Element gewährleistet werden, welches dennoch eine stabilisierende Verbindung ermöglicht.
  • Bevorzugt ist das erste und das zweite Deformationselement so angeordnet, dass ein Endbereich des Querträgers zwischen diesen angeordnet ist, insbesondere durch die U-Form, umgeben ist. Der Endbereich des Querträgers ist in die U-Form eingesteckt bzw. darin angeordnet. Die U-Form der beiden Deformationselemente umgreift somit einen Endbereich des Querträgers. Auch dadurch lässt sich einerseits eine bauraumoptimierte Ausgestaltung schaffen, welche darüber hinaus auch eine Anordnung gewährleistet, welche im Crashfalle eine hohe Energieabsorption bei gleichzeitig geringem Deformationsweg ermöglicht.
  • Bevorzugt ist das erste Deformationselement und somit das Deformationselement, welches an der Vorderseite des Querträgers angeordnet ist, kleiner ausgebildet als das zweite Deformationselement. Insbesondere der relativ knappe Bereich vor dem Querträger, insbesondere wenn dieser als endseitiger Querträger positioniert ist, wird dadurch nur unwesentlich eingeschränkt, wobei dennoch eine sehr hohe Energieabsorption gewährleistet werden kann.
  • Bevorzugt weist zumindest eines der Deformationselemente, insbesondere beide Deformationselemente, eine Mehrfach-Hohlkammerstruktur auf. Diese ist insbesondere im Querschnitt wabenförmig ausgebildet. Bevorzugt sind die Deformationselemente als Strangpressprofilteile ausgebildet. Diese Hohlkammerstrukturierung, insbesondere in Wabenstruktur, gewährleistet ein sehr hohes Energieabsorptionsvermögen.
  • Bevorzugt sind die Hohlkammern des ersten und des zweiten Deformationselements im Wesentlichen vertikal orientiert. Auch dadurch kann der Bauraum und die Ausmaße der Deformationselemente, insbesondere in Längsrichtung des Fahrzeugs minimiert werden.
  • Bevorzugt ist das erste und das zweite Deformationselement an einem ersten Endbereich des Querträgers angeordnet und ein drittes Deformationselement, welches analog zum ersten Deformationselement ausgebildet ist, ist an der Vorderseite des Querträgers an einem dem ersten Endbereich gegenüberliegenden zweiten Endbereich des Querträgers angeordnet. Des Weiteren ist ein viertes Deformationselement analog zum zweiten Deformationselement ausgebildet und an der Rückseite des Querträgers an dessen zweiten Endbereich angeordnet. In symmetrischer Ausgestaltung zur Längsachse der Karosserie sind somit beidseitig jeweils zwei Deformationselemente so angeordnet, dass sie sowohl ein an der Vorderseite und ein an der Rückseite angeordnetes Deformationselement umfassen.
  • Bevorzugt kann die Karosserie des Fahrzeugs zumindest zwei Längsträgerebenen, eine untere und eine obere Längsträgerebene, umfassen. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist es vorteilhaft, wenn die Anordnung des ersten und des zweiten, und insbesondere auch des dritten und des vierten Deformationselements, in der oberen Längsträgerebene vorgesehen ist.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass auch in der unteren Längsträgerebene ein zweiter Querträger vorgesehen ist, welcher bevorzugt einseitig angeordnet ist und im Wesentlichen unterhalb des ersten Querträgers positioniert ist. An diesem zweiten Querträger können ebenfalls weitere Deformationselemente angeordnet sein. Bevorzugt ist dann vorgesehen, dass lediglich an der Vorderseite dieses unteren Querträgers weitere Deformations elemente bzw. Crashboxen angeordnet sind. Diese sind bevorzugt in Formgebung und/oder Ausgestaltung, insbesondere in der inneren Struktur, unterschiedlich zu den ersten vier Deformationselementen konstruiert. Bevorzugt weisen die unteren Deformationselemente, welche bevorzugt an gegenüberliegenden Endseiten symmetrisch zur Längsachse an dem unteren Querträger an dessen Vorderseite angeordnet sind, ebenfalls ein Hohlkammerprofil, insbesondere ein Mehrfach-Hohlkammerprofil, auf. Auch diese unteren Deformationselemente können als Strangpressprofilteile ausgebildet sein.
  • Bevorzugt sind diese in der unteren Längsträgerebene angeordneten Deformationselemente so orientiert, dass sich Ihre Hohlkammern in Längsrichtung der Karosserie erstrecken. Bevorzugt sind somit die Hohlkammern der ersten vier Deformationselemente im Wesentlichen senkrecht zu der Orientierung der Hohlkammern der Deformationselemente in der unteren Längsträgerebene angeordnet.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass an zumindest einem Deformationselement, welches in der unteren Längsträgerebene angeordnet ist, ein Führungselement für einen Zughaken, insbesondere einen Abschlepphaken, integriert ist. Durch dieses Führungselement kann der Zughaken geführt sein und in dem unteren Querträger rückseitig befestigt, insbesondere verschraubt, sein. Das Führungselement kann U-förmig ausgebildet sein und an zumindest zwei Außenseiten des Deformationselements angeordnet sein. Bevorzugt ist dieses daran unlösbar befestigt, insbesondere verschweißt.
  • Ein weitere Aspekt der Erfindung betrifft eine Karosserie für ein Fahrzeug. Eine erfindungsgemäße Karosserie für ein Fahrzeug umfasst eine erste und zweite Längsträgerebene. Sowohl in der ersten Längsträgerebene als auch in der zweiten Längsträgerebene sind jeweils zumindest zwei Deformationselemente symmetrisch zur Längsachse der Karosserie angeordnet. Durch diese Ausgestaltung kann ein Deformationselementsystem geschaffen werden, welches eine deutlich verbesserte Energieabsorption im Crashfalle gewährleistet. Insbesondere bei Fahrzeugen, welche mehrere Längsträgerebenen aufweisen, werden zumindest zwei Längsträgerebenen genutzt, um daran jeweils Deformationselemente positionieren zu können. Durch die Erhöhung der Anzahl an Deformationselementen können diese auch relativ klein ausgebildet werden, wodurch eine relativ Platz sparende Ausgestaltung rea lisiert werden kann, welche dennoch einen erhöhten Energieabbau gewährleistet.
  • Die Deformationselemente können jeweils unmittelbar an den Längsträgern der jeweiligen Längsträgerebenen angeordnet sein. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass in jeder Längsträgerebene ein Querträger angeordnet ist, an dem die jeweiligen Deformationselemente befestigt sind. So kann vorgesehen sein, dass ein erster Querträger in der ersten Längsträgerebene angeordnet ist und zur Anbringung der zumindest zwei Deformationselemente in der ersten Längsträgerebene vorgesehen ist. Darüber hinaus kann ein zweiter Querträger in der zweiten Längsträgerebene vorgesehen sein, welcher ebenfalls zu Anbringung von zumindest zwei in der zweiten Längsträgerebene angeordneten Deformationselementen vorgesehen ist.
  • Die jeweiligen Querträger können ebenfalls unmittelbar an den Längsträgern der jeweiligen Längsträgerebene angebracht sein. Es kann jedoch auch bevorzugt vorgesehen sein, dass ein Verbindungselement angeordnet ist, an dem einerseits die Längsträger einer Längsträgerebene angebracht sind und andererseits der Querträger dieser Längsträgerebene befestigt ist.
  • Bevorzugt ist ein in der ersten Längsträgerebene angeordnetes Deformationselement in Verlängerung zu einem ersten Längsträger und ein in der ersten Längsträgerebene angeordnetes zweites Deformationselement in Verlängerung zu einem zweiten Längsträger angeordnet. Die Deformationselemente bilden somit unmittelbar Verlängerungen der jeweiligen Längsträger.
  • Bevorzugt ist ein in der zweiten Längsträgerebene angeordnetes drittes Deformationselement in Verlängerung zu einem dritten Längsträger und ein in der zweiten Längsträgerebene angeordnetes viertes Deformationselement in Verlängerung zu einem vierten Längsträger angeordnet.
  • Bevorzugt ist das erste Deformationselement in der ersten Längsträgerebene im Wesentlichen vertikal über dem dritten Deformationselement, welches in der zweiten Längsträgerebene angeordnet ist, positioniert. Darüber hinaus ist in vorteilhafter Weise das zweite Deformationselement, welches in der ersten Längsträgerebene angeordnet ist, im Wesentlichen vertikal über dem vierten Deformationselement, welches in der zweiten Längsträgerebene positioniert ist, angeordnet. Durch diese Anordnung kann symmetrisch zur Längsachse der Karosserie jeweils ein paarweises Übereinanderanordnen der jeweiligen Deformationselemente erreicht werden. Die Energieabsorptionswirkung im Crashfalle kann dadurch verbessert werden.
  • Die Deformationselemente der ersten Längsträgerebene können im Hinblick auf ihr Absorptionsverhalten von Energie im Crashfalle unterschiedlich zu den Deformationselementen der zweiten Längsträgerebene ausgebildet sein. Dazu können unterschiedliche Formgebungen und/oder Ausmaße und/oder Innenstrukturierungen vorgesehen sein. Auch dadurch kann in spezifischer Weise der Energieabbau optimiert werden. Insbesondere kann im Hinblick auf eine bauraumoptimierte Ausgestaltung eine Kombination der Deformationselemente ausgebildet werden, welche neben der kompakten Anordnung ein bestmögliches Energieabsorptionsverhalten gewährleistet.
  • Bevorzugt sind die Deformationselemente in den jeweiligen Längsträgerebenen im Wesentlichen in die gleiche Richtung orientiert.
  • Bevorzugt sind die beiden Deformationselemente der zweiten Längsträgerebene, welche der oberen Längsträgerebene entspricht, jeweils zweigeteilt und erstrecken sich jeweils sowohl an einer Vorderseite als auch an einer Rückseite des zweiten Querträgers, welcher ebenfalls in der oberen Längsträgerebene angeordnet ist. Durch diese umgreifende Anordnung der Deformationselemente in der zweiten Längsträgerebene kann die kompakte Bauweise nochmals begünstigt werden und darüber hinaus das Energieabsorptionsverhalten verbessert werden.
  • Bevorzugt sind diese beiden Deformationselemente jeweils U-förmig ausgebildet. Die beiden Deformationselemente in der zweiten Längsträgerebene, welche jeweils zweiteilig ausgebildet sind, sind jeweils so angeordnet, dass jeweils ein Endbereich des Querträgers zwischen einem U-förmigen Deformationselement angeordnet ist. Ein Deformationselement umgreift somit einen Endbereich des Querträgers.
  • Bevorzugt ist zumindest ein Deformationselement mit einer Mehrfach-Hohlkammerstruktur ausgebildet. Diese ist bevorzugt wabenförmig konstruiert. Bevorzugt sind die Deformationselemente in der zweiten Längsträgerebene so angeordnet, dass ihre Hohlkammern im Wesentlichen vertikal orientiert sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Teilbereichs einer Karosserie eines Fahrzeugs;
  • 2 eine Draufsicht auf eine Karosserie gemäß 1;
  • 3 eine weitere perspektivische Darstellung einer Karosserie gemäß 1;
  • 4 eine Draufsicht auf einen Teilbereich der Darstellung gemäß 3: und
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines Teilbereichs der Darstellung gemäß 3.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist eine perspektivische Darstellung eines Teilbereichs einer Karosserie eines Fahrzeugs gezeigt. Die Darstellung zeigt die für die Erfindung wesentlichen Teile eines Vorderwagens 1 der Karosserie. Der Vorderwagen 1 umfasst eine erste Längsträgerebene, welche als untere Längsträgerebene 2 ausgebildet ist. Diese umfasst zwei Längsträger 21 und 22 sowie einen ersten Querträger 4. Dieser untere Querträger 4 ist ebenso wie die beiden Längsträger 21 und 22 dieser unteren Längsträgerebene 2 mit Verbindungselementen 11 und 12 verbunden.
  • Des Weiteren weist der Vorderwagen 1 eine zweite Längsträgerebene auf, welche als obere Längsträgerebene 3 ausgebildet ist. Diese Längsträgerebene 3 weist ebenfalls zwei Längsträger 31 und 32 sowie einen zweiten Querträger 5 auf. Die Längsträger 31 und 32 sind mit den Verbindungselementen 11 und 12 verbunden. Der Längsträger 31 ist in vertikaler Richtung betrachtet im Wesentlichen über dem Längsträger 21 und der Längsträger 32 ist im Wesentlichen über dem Längsträger 22 angeordnet. Darüber hinaus sind die beiden Querträger 4 und 5 als vordere endseitige Querträger angeordnet.
  • Der untere Querträger 4 erstreckt sich im Wesentlichen geradlinig zwischen den unteren Längsträgern 21 und 22. Der darüber angeordnete obere Querträger 5 ist gekrümmt ausgebildet und weist eine im Wesentlichen stetig ausgebildete bogenförmige Struktur auf.
  • An dem oberen Querträger 5 ist an dessen Vorderseite 51 ein Aufprallschutzelement 6 angeordnet. Dieses Aufprallschutzelement 6 ist einstückig ausgebildet und weist ebenfalls eine bogenförmige Formgebung auf, wobei das Aufprallschutzelement 6 balkenartig ausgebildet ist. Das Aufprallschutzelement 6 ist im Ausführungsbeispiel aus einem geschäumten Kunststoff ausgebildet. Das einstückige Aufprallschutzelement 6 weist einen ersten Teilbereich 61 auf, welcher sich im Wesentlichen mittig befindet. An den beiden gegenüberliegenden Enden dieses ersten Teilbereichs 61 ist jeweils ein zweiter Teilbereich 62 bzw. 63 angeordnet. Das gesamte Aufprallschutzelement 6 ist aus einem gleichen Material ausgebildet, wobei jedoch der erste Teilbereich 61 eine geringere Dichte als die beiden zweiten Teilbereiche 62 und 63 aufweist. Wie zu erkennen ist, sind die beiden Teilbereiche 62 und 63 flügelartig an dem ersten Teilbereich 61 angeformt. An der dem zweiten Querträger 5 abgewandten Vorderseite des Aufprallschutzelements 6 weist der erste Teilbereich 61 mehrere erhabene Strukturbereiche 61a auf. Darüber hinaus sind die an den äußeren Enden ausgebildeten erhabenen Bereiche 61a mit einem gestuften Profil 61b ausgebildet. Eine entsprechende gestufte Randformung weisen die beiden zweiten Teilbereiche 62 und 63 an den diesen Bereichen 61a zugewandten Rändern auf. Darüber hinaus sind die beiden zweiten Teilbereiche 62 und 63 nach außen hin verjüngt (Dicke d2 nimmt nach außen hin ab) ausgebildet.
  • Indem der mittlere erste Teilbereich 61 weicher ausgebildet ist als die beiden äußeren zweiten Teilbereiche 62 und 63, kann den Anforderungen an einen Fußgängeraufprallschutz einerseits und einem so genannten Eckpendelerfordernis andererseits genüge getan werden.
  • Des Weiteren ist der erste Teilbereich 61 mit einer Tiefe bzw. einer Dicke d1 ausgebildet, welche größer als die Tiefe bzw. die Dicke d2 der Teilbereiche 62 und 63 ist. Dadurch sind an den rückseitigen Bereichen der Teilbereiche 62 und 63 Freiräume bzw. Aussparungen 64 und 65 ausgebildet.
  • In der Aussparung 64 ist zwischen dem zweiten Teilbereich 62 und dem Querträger 5 ein erstes Deformationselement 7 angeordnet. Unter einem Deformationselement wird eine Komponente der Karosserie verstanden, welche in Anordnung und Ausgestaltung vordergründig so konstruiert und gestaltet ist, dass sie im Crashfalle des Fahrzeugs durch eine Verformung in einer durch ihre Struktur gegebenen Vorzugsrichtung bewusst verformt wird und dadurch Crashenergie absorbiert.
  • Dieses erste Deformationselement 7 ist der zweiten Längsträgerebene 3 zugeordnet und somit an der Vorderseite 51 des Querträgers 5 angeordnet. Wie aus 1 zu erkennen ist, weist dieses erste Deformationselement 7 eine Mehrfach-Hohlkammerstruktur auf, welche wabenartig strukturiert ist. Das erste Deformationselement 7 ist so angeordnet, dass sich die Hohlkammern im Wesentlichen vertikal erstrecken.
  • Darüber hinaus ist in dieser oberen Längsträgerebene 3 ein zweites Deformationselement 8 an der Rückseite 52 des Querträgers 5 angeordnet. Die beiden Deformationselemente 7 und 8 sind somit an gegenüberliegenden Seiten des Querträgers 5 positioniert. Wie aus der Darstellung in 1 zu entnehmen ist, sind diese beiden Deformationselemente 7 und 8 an einem äußeren Randbereich bzw. einem ersten Endbereich 53 des Querträgers 5 positioniert und in Verlängerung der Längserstreckung des Längsträgers 31 angeordnet. Darüber hinaus sind die beiden Deformationselemente 7 und 8 an dem außen liegenden Randbereich durch eine verlängerte Seitenwand des ersten Deformationselements 7 miteinander verbunden und bilden dadurch eine U-Form. Der erste Endbereich 53 erstreckt sich somit in diese U-Form, welche durch diese beiden verbundenen Deformationselemente 7 und 9 gebildet wird, hinein. Die U-Form ist horizontal liegend orientiert und darüber hinaus zur Längsachse A der Karosserie zeigend angeordnet.
  • An dem gegenüberliegenden Endbereich 54 des Querträgers 5 ist in der oberen Längsträgerebene 3 ein weiteres erstes Deformationselement 9, nachfolgend als drittes Deformationselement 9 bezeichnet, in der Aussparung 65 zwischen dem zweiten Teilbereich 63 des Aufprallschutzelements 6 und dem Querträger 5 angeordnet. Dieses dritte Deformationselement 9 ist analog zum ersten Deformationselement 7 ausgebildet und angeordnet. Darüber hinaus ist an der Rückseite 52 auch an diesem Endbereich 54 ein weiteres zweites Deformationselement 10, nachfolgend als viertes Deformationselement 10 bezeichnet, angeordnet. Das vierte Deformationselement 10 ist in Ausgestaltung und Orientierung entsprechend dem zweiten Deformationselement 8 konzipiert. Die beiden Deformationselemente 9 und 10 sind in Ver längerung der Längserstreckung des oberen Längsträgers 32 angeordnet. Auch diese beiden Deformationselemente 9 und 10 sind durch eine verlängerte Seitenwand 95 (4) des dritten Deformationselements 9 miteinander verbunden und bilden ebenfalls eine U-Form, in welche sich der zweite Endbereich 54 passgenau erstreckt.
  • Darüber hinaus sind auch in der unteren Längsträgerebene 2 ein erstes Deformationselement 13 und ein zweites Deformationselement 14 angeordnet. Das erste Deformationselement 13 der unteren Längsträgerebene 2 ist im Wesentlichen vertikal unterhalb der Deformationselemente 9 und 10 der ersten Längsträgerebene 2 angeordnet. Entsprechend ist das zweite Deformationselement 14 der unteren Längsträgerebene 2 im Wesentlichen vertikal unter den Deformationselementen 7 und 8 der oberen Längsträgerebene 3 angeordnet. Auch diese beiden Deformationselemente 13 und 14 sind jeweils in Verlängerung der unteren Längsträger 21 und 22 angeordnet. Alle Deformationselemente 7, 8, 9, 10, 13 und 14 weisen somit im Wesentlichen eine gleiche Orientierungsrichtung auf. Auch im Hinblick auf die Längserstreckung weisen die Deformationselemente 13 und 14 der unteren Längsträgerebene 2 im Wesentlichen eine Längserstreckung auf, welche den Längserstreckungen der Deformationselemente 7 und 8 einerseits und den Deformationselementen 9 und 10 andererseits entspricht. Die Länge und Ausgestaltung der Deformationselemente in den beiden Längsträgerebenen 2 und 3 ist relativ kurz ausgebildet und ermöglicht durch die Mehrzahl und durch die Anordnung in beiden Längsträgerebenen 2 und 3 einen verbesserten Energieabbau im Crashfalle bei relativ kurzem Deformationsweg.
  • Die beiden Deformationselemente 13 und 14 der unteren Längsträgerebene 2 sind ebenfalls mit einer Mehrfach-Hohlkammerstruktur im inneren ausgebildet. Diese Mehrfach-Hohlkammern sind jedoch in Richtung der Längsachse A und somit im Wesentlichen horizontal orientiert. Sie stehen daher im Wesentlichen vertikal zu den Orientierungen der Hohlkammern der Deformationselemente 7 bis 10 der oberen Längsträgerebene 3.
  • Diese spezifische Ausgestaltung und Anordnung der Deformationselemente 7 bis 10 sowie 13 und 14 ermöglicht einen deutlich verbesserten Energieabbau. Gerade bei einem Fahrzeug mit zwei Längsträgerebenen 2 und 3 kann durch diese Anordnung und Formgestaltung der Deformationselemente 7 bis 10 sowie 13 und 14 ein äußerst effizientes Deformationsverhalten erwirkt werden und dadurch die Sicherheit im Crashfalle wesentlich erhöht werden.
  • Des Weiteren ist in 1 zu erkennen, dass an dem zweiten Deformationselement 14 der unteren Längsträgerebene 2 ein Führungselement 15 integral angeordnet ist. Dieses Führungselement 15 ist zur Aufnahme und Halterung eines Zughakens, insbesondere eines Abschlepphakens, vorgesehen. Dieser Zughaken kann durch dieses Führungselement 15 hindurchgeführt sein und rückwärtig an dem unteren Querträger 4 befestigt, insbesondere verschraubt sein. Die Anordnung des Aufprallschutzelements 6 an dem oberen Querträger 5 sowie die Positionierung der Deformationselemente 7 und 9 ermöglicht eine besonders kompakte und bauraumoptimierte sowie hocheffiziente Vorrichtung im Falle eines Aufpralls. In Ergänzung mit den Deformationselementen 9 und 10 können diese vorteilhaften Attribute nochmals verbessert werden.
  • In 2 ist eine Draufsicht auf einen Teilbereich der Darstellung gemäß 1 gezeigt. In Ergänzung zu dieser Darstellung sind schematisch zwei Frontscheinwerfer 16 und 17 gezeigt. Darüber hinaus ist in dieser 2 die kompakte Anordnung der oberen Längsträgerebene 3 im Bereich des Querträgers 5, des Aufprallschutzelements 6 und der Deformationselemente 7 und 9 zu erkennen.
  • Die flügelartig angeformten zweiten Teilbereiche 62 und 63 des Aufprallschutzelements 6 laufen nach außen hin keilförmig zu bzw. sind verjüngt nach außen hin ausgebildet.
  • In 3 ist eine weitere perspektivische Darstellung des Vorderwagens 1 gezeigt, wobei im Unterschied zur Darstellung gemäß 1 das Aufprallschutzelement 6 nicht gezeigt ist. In dieser Darstellung ist die Anordnung der Deformationselemente 7 bis 10 in der oberen Längsträgerebene 3 zu erkennen. Es ist gezeigt, dass sich die Deformationselemente 7 bis 10 in vertikaler Richtung über eine Höhe erstrecken, welche der Höhe des Querträgers 5 entspricht.
  • Darüber hinaus ist das Führungselement 15 an dem ersten Deformationselement 13 in der unteren Längsträgerebene 2 gezeigt. Wie zu erkennen ist, erstreckt sich das Führungselement 15 im Wesentlichen quer und somit auch im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse B (5) des ersten Deformationselements 13. Dieses Führungselement 15 ist U-förmig ausgebildet und liegt mit seinen Schenkeln an zumindest zwei gegenüberliegenden Außen seiten des Deformationselements 13 an. Im Ausführungsbeispiel ist das Führungselement 15 unlösbar an dem Deformationselement 13 befestigt, insbesondere daran angeschweißt. Ein Zughaken, insbesondere ein Abschlepphaken, kann durch die Öse 154 (5) von vorne hindurchgeführt werden und rückwärtig an einer entsprechenden Befestigung 41 (5) des unteren Querträgers 4 verschraubt werden.
  • In 4 ist eine Draufsicht auf einen Teilausschnitt der Darstellung gemäß 3 gezeigt. In dieser 4 ist der Querträger 5 an seinem zweiten Endbereich 54 dargestellt. Es ist zu erkennen, dass der Endbereich 54 im Wesentlichen passgenau in die U-Form des Deformationssystems, welches durch die beiden Deformationselemente 9 und 10 gebildet ist, angeordnet ist.
  • Das an der Vorderseite 51 angeordnete dritte Deformationselement 9 ist in seiner Formgebung und seinen Ausmaßen kleiner ausgebildet als das hintere vierte Deformationselement 10. In entsprechender Weise gilt dies für die Ausmaße und Formgebungen der Deformationselemente 7 und 8 an der gegenüberliegenden Seite bzw. dem gegenüberliegenden Endbereich 53 des Querträgers 5.
  • Das dritte Deformationselement 9 weist eine Dreifach-Hohlkammerstruktur auf und umfasst Wände 91, 92, 93, 94 und eine äußere Seitenwand 95. Mit einer Wand 96 liegt das Deformationselement 9 unmittelbar an der Vorderseite 51 an. Das Deformationselement 9 ist an seiner dem ersten Endbereich 53 zugewandten Seite und somit der Wand 91 abgeschrägt ausgebildet. Die äußere Seitenwand 95 erstreckt sich in Längsrichtung bis zum vierten Deformationselement 10 und ist dort mit diesem verbunden. Die U-Form wird somit durch ein sehr dünnes plattenartiges Element, der äußeren Seitenwand 95, gebildet.
  • Auch das vierte Deformationselement 10 weist eine Mehrzahl von Seitenwänden 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108 und 109 auf. Die Wände sind so zueinander angeordnet, dass ein Sechs-Fach-Hohlkammergebilde ausgestaltet wird. Auch hier ist die innen liegende Seitenwand 101 schräg gestellt angeordnet. Mit der Wand 108 liegt das vierte Deformationselement 10 unmittelbar an der Rückseite 52 des Querträgers 5 an. Mit der Wand 109 ist das vierte Deformationselement 10 an dem Verbindungselement 12 anliegend angeordnet.
  • In 5 ist eine perspektivische Darstellung eines Teilausschnitts gemäß 3 gezeigt. In dieser ist einerseits die Struktur und Anordnung der Deformationselemente 7 und 8 der oberen Längsträgerebene 3 zu erkennen, und andererseits die Anordnung des Führungselements 15 gezeigt. Es ist zu erkennen, dass das Führungselement 15 quer zur Längsachse B des Deformationselements 13 angeordnet ist und in etwa mittig in Längsrichtung des Deformationselements 13 betrachtet an diesem angeschweißt ist. Die U-Form des Führungselements 15 ist mit einem ersten Schenkel 151 an einer Oberseite und mit einem zweiten Schenkel 152 an einer Unterseite des Deformationselements 13 anliegend befestigt. In einer Ausformung 153 ist die Öse 154 als Bohrung in dem Führungselement 15 ausgebildet. Ein von vorne eingeführter Zughaken kann in dem Befestigungsbereich 41 des unteren Querträgers 4 eingeschraubt werden.
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1361140 A2 [0005]

Claims (32)

  1. Aufprallschutzelement zur Anordnung an einer Karosserie (1) eines Fahrzeugs, gekennzeichnet durch einen ersten Teilbereich (61), welcher eine erste Materialdichte aufweist und zumindest einen zweiten Teilbereich (62, 63), welche eine zweite Materialdichte aufweist.
  2. Aufprallschutzelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teilbereiche (61; 62, 63) aus einem gleichen Material ausgebildet sind, welches in den Teilbereichen (61; 62, 63) mit unterschiedlichen Dichten ausgebildet ist.
  3. Aufprallschutzelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teilbereich (61; 62, 63), insbesondere beide Teilbereiche, aus einem geschäumten Kunststoff ausgebildet sind.
  4. Aufprallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei zweite Teilbereiche (62, 63) ausgebildet sind, welche an gegenüberliegenden Endbereichen des Aufprallschutzelements (6) angeordnet sind.
  5. Aufprallschutzelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialdichte der zweiten Teilbereiche (62, 63) höher ist als die Materialdichte des ersten Teilbereichs (61).
  6. Aufprallschutzelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden zweiten Teilbereiche (62, 63) flügelartig an dem ersten Teilbereich (61) angeformt sind.
  7. Aufprallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches länglich, insbesondere balkenartig, ausgebildet ist.
  8. Aufprallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches zumindest bereichsweise, insbesondere stetig, gekrümmt ausgebildet ist.
  9. Aufprallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilbereich (62, 63) mit einer geringeren Tiefe (d2) als der erste Teilbereich (61) ausgebildet ist und in den dadurch gebildeten Freiraum (64, 65) hinter dem zweiten Teilbereich (62, 63) ein weiteres Sicherheitselement des Fahrzeugs, insbesondere ein Deformationselement (7, 9), positionierbar ist.
  10. Aufprallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches einstückig ausgebildet ist.
  11. Fahrzeugkarosserie mit einem Aufprallschutzelement (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches an einem endseitig angeordneten Querträger (5) angeordnet ist.
  12. Fahrzeugkarosserie nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Aufprallschutzelement (6) im Wesentlichen über die gesamte Länge des Querträgers (5) erstreckt.
  13. Karosserie für ein Fahrzeug, mit einem endseitig an der Karosserie angeordneten Querträger (4, 5) und Deformationselementen (7, 8, 9, 10, 13, 14) dadurch gekennzeichnet, dass an einer Vorderseite (51) des Querträgers (5) ein erstes Deformationselement (7, 9) und an einer Rückseite (52) des Querträgers (5) ein zweites Deformationselement (8, 10) angeordnet ist.
  14. Karosserie nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deformationselemente (7, 8; 9, 10) in Längsrichtung (A) des Fahrzeugs hintereinander angeordnet sind.
  15. Karosserie nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deformationselemente (7, 8; 9, 10) eine U-Form bilden.
  16. Karosserie nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die U-Form zur Längsachse (A) des Fahrzeugs orientiert angeordnet ist.
  17. Karosserie nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deformationselemente (7, 8; 9, 10) zur Ausbildung der U-Form durch eine verlängerte Seitenwand (95) eines der Deformationselemente (7, 8; 9, 10), insbesondere des ersten Deformationselements (7, 9), miteinander verbunden sind.
  18. Karosserie nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deformationselemente (7, 8; 9, 10) so angeordnet sind, dass ein Endbereich (53, 54) des Querträgers (5) zwischen diesen angeordnet ist, insbesondere in der U-Form angeordnet ist.
  19. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Deformationselement (7, 9) kleiner als das zweite Deformationselement (8, 10) ausgebildet ist.
  20. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Deformationselement (7, 8; 9, 10) eine Mehrfach-Hohlkammerstruktur aufweist.
  21. Karosserie nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkammern des Deformationselements (7, 8; 9, 10) im Wesentlichen vertikal orientiert sind.
  22. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass an einem ersten Endbereich (53) des Querträgers (5) ein erstes (7) und ein zweites Deformationselement (8) angeordnet sind und an einem zweiten Endbereich (54) des Querträgers (5) ein weiteres erstes Deformationselement (9), welches analog zum ersten Deformationselement (7) an dem ersten Endbereich (53) ausgebildet ist, und ein weiteres zweites Deformationselement (10), welches analog zum zweiten Deformationselement (8) an dem ersten Endbereich (53) ausgebildet ist, angeordnet sind.
  23. Karosserie für ein Fahrzeug, mit einer ersten (2) und einer zweiten Längsträgerebene (3), dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Längsträgerebene (2) und in der zweiten Längsträgerebene (3) jeweils zumindest zwei Deformationselemente (7, 8, 9, 10; 13, 14) angeordnet sind.
  24. Karosserie nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein in der ersten Längsträgerebene (2) angeordnetes erstes Deformationselement (13) in Verlängerung zu einem ersten Längsträger (21) und ein in der ersten Längsträgerebene (2) angeordnetes zweites Deformationselement (14) in Verlängerung zu einem zweiten Längsträger (22) angeordnet ist.
  25. Karosserie nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass ein in der zweiten Längsträgerebene (3) angeordnetes erstes Deformationselement (7, 8) in Verlängerung zu einem ersten Längsträger (31) der zweiten Längsträgerebene (3) und ein in der zweiten Längsträgerebene (3) angeordnetes zweites Deformationselement (9, 10) in Verlängerung zu einem zweiten Längsträger (32) der zweiten Längsträgerebene (3) angeordnet ist.
  26. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Deformationselemente (13, 14) in der ersten Längsträgerebene (2) an einem ersten Querträger (4), welcher insbesondere endseitig an der Karosserie angeordnet ist, und/oder die Deformationselemente (7, 8, 9, 10) in der zweiten Längsträgerebene (3) an einem zweiten Querträger (5), welcher insbesondere endseitig an der Karosserie angeordnet ist, angeordnet sind.
  27. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Deformationselement (7, 8) der zweiten Längsträgerebene (3) im Wesentlichen vertikal über dem ersten Deformationselement (13) der ersten Längsträgerebene (2) und das zweite Deformationselement (9, 10) der zweiten Längsträgerebene (3) im Wesentlichen vertikal über dem zweiten Deformationselement (14) der ersten Längsträgerebene (2) angeordnet ist.
  28. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Deformationselemente (13, 14) der ersten Längsträgerebene (2) unterschiedlich zu den Deformationselementen (7, 8, 9, 10) der zweiten Längsträgerebene (3) ausgebildet sind.
  29. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Deformationselemente (7, 8, 9, 10) der zweiten Längsträgerebene (3) jeweils zweigeteilt sind und sowohl an einer Vorderseite (51) als auch an einer Rückseite (52) des Querträgers (5) der zweiten Längsträgerebene (3) angeordnet sind.
  30. Karosserie nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Deformationselemente (7, 8, 9, 10) jeweils U-förmig ausgebildet sind.
  31. Karosserie nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Deformationselemente (7, 8, 9, 10) so angeordnet sind, dass ein Endbereich (53, 54) des Querträgers (5) zwischen einem der Deformationselemente (7, 8, 9, 10) angeordnet ist, insbesondere in der U-Form angeordnet ist.
  32. Karosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Deformationselement (7, 8, 9, 10; 13, 14) eine Mehrfach-Hohlkammerstruktur aufweist.
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