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DE202006013232U1 - Kältegerät mit Halterungen für einen Kühlgutträger - Google Patents

Kältegerät mit Halterungen für einen Kühlgutträger Download PDF

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DE202006013232U1
DE202006013232U1 DE200620013232 DE202006013232U DE202006013232U1 DE 202006013232 U1 DE202006013232 U1 DE 202006013232U1 DE 200620013232 DE200620013232 DE 200620013232 DE 202006013232 U DE202006013232 U DE 202006013232U DE 202006013232 U1 DE202006013232 U1 DE 202006013232U1
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Abstract

Kältegerät mit einem Kältefach (1), das einen das Kühlgut aufnehmenden Innenbehälter (7) mit in die Innenbehälterwand geformten Halterungen für einen Kühlgutträger (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kältefach (1) eine oder mehrere hintere Halterungen (9; 49) aufweist, die als Ausformung (9) oder Einformung (49) in der Rückwand (13) des Innenbehälters (7) in Tiefenrichtung des Innenbehälters (7) ausgebildet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät mit einem Kältefach, das einen das Kühlgut aufnehmenden Innenbehälter mit in die Innenbehälterwand geformten Halterungen für einen Kühlgutträger aufweist.
  • Ein derartiges Kältegerät ist beispielsweise in der DE 43 35 160 A1 beschrieben. Bei diesem Kältegerät sind an gegenüberliegenden Seitenwänden des Innenbehälters waagrechte Führungsschienen als Halterungen für Ablagefachböden vorgesehen. Die Führungsschienen können in die Seitenwände eingeformt oder nach außen ausgeformt sein (Spalte 2, Zeilen 14 bis 21). Die Fertigung des Innenbehälters erfolgt in der Regel durch Ziehformen (Tiefziehen) einer Kunststoffplatine.
  • Wie in den beiliegenden 1a bis 1d dargestellt, werden hierzu eine Matrize a, auch als Schaumform bezeichnet, und ein Stempel b, auch als Ziehform bezeichnet, verwendet. An dem Stempel b befinden sich seitlich nutenförmige Vertiefungen d. An der Matrize a sind Schieber e angeordnet, die senkrecht zu den Seitenwänden aus Aussparungen f ein- und ausfahrbar sind und komplementär zu den Vertiefungen d ausgestaltet sind. In 1a sind die Schieber e in ausgefahrenem Zustand gezeigt.
  • Das Formen des Innenbehälters erfolgt, indem zunächst eine Kunststoffplatine c zwischen Matrize a und Stempel b positioniert wird. Der Stempel b fährt dann in die Matrize a ein, wobei sich die Schieber e in eingefahrenem Zustand, d.h. in den Vertiefungen f versenktem Zustand befinden. Die durch Erwärmen formbar gemachte Kunststoffplatine c wird vom Stempel b in die Matrize a eingezogen. Ist der Stempel b in die Matrize a vollständig eingefahren, werden, wie in den Schnittansichten der 1b und 1c gezeigt, die Schieber e von Seiten der Matrize a in Richtung des Stempels b ausgefahren. Die Schieber e ziehen Teile der bereits gezogenen Kunststoffplatine c in die Vertiefungen d ein, wodurch seitliche Führungsschienen g geformt werden. Anschließend werden die Schieber e wieder in die Aussparungen f der Matrize a zurückgefahren, der Stempel b aus der Matrize a ausgefahren und der Innenbehälter h von Stempel b bzw. Matrize a gelöst.
  • Mit den ausfahrbaren Schiebern soll verhindert werden, dass der Kunststoff im Bereich der in die Seitenwände zu formenden Führungsschienen g in Tiefenrichtung des Innenbehälters zu sehr gestreckt wird, was ein Reißen der dünnen Kunststoffwand zur Folge haben könnte. Dies wäre nämlich bei Verwenden eines Matrizen/Stempel-Systems mit unbeweglichen Vorsprüngen der Fall. Kunststoffziehformen mit Schieber sind jedoch teuer und durch die aufwändige Mechanik im Betrieb störanfällig.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Kältegerät der eingangs genannten Art bereitzustellen, das in seiner Herstellung in Bezug auf die in die Innenbehälterwand für einen Kühlgutträger zu formenden Halterungen einfach und kostengünstig ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Kältegerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Demnach wird ein Kältegerät mit einem Kältefach bereitgestellt, das einen das Kühlgut aufnehmenden Innenbehälter mit in die Innenbehälterwand geformten Halterungen zum Einbringen eines Kühlgutträgers in das Kältefach aufweist. Erfindungsgemäß weist das Kältefach eine oder mehrere hintere Halterungen auf, die als Ein- oder Ausformung in der Rückwand des Innenbehälters in Tiefenrichtung des Innenbehälters ausgebildet sind. Zum Formen der Halterungen in die Rückwand des Innenbehälters während des Tiefziehens der Kunststoffplatine sind keine Schieber notwendig. Hierdurch wird das Ausbilden der Halterungen in der Wand des Innenbehälters erheblich vereinfacht und damit kostengünstiger gegenüber einer Lösung, bei der sich in die Seitenwände ein- oder ausgeformten Halterungen, beispielsweise waagrechte Führungsschienen, entlang der Seitenwände über die gesamte Tiefe des Innenbehälters erstrecken, wozu Schieber notwendig wären.
  • Vorzugsweise ist die wenigstens eine Halterung durch eine aus der Rückwand des Innenbehälters nach außen ausgeformte Ausformung gebildet, d.h. es handelt sich um eine, vom Innenraum der Innenbehälters her gesehen, Vertiefung in der Rückwand des Innenbehälters. Vorteil hiervon ist, dass die Vertiefung sich von der Innenbehälterwand nach außen erstreckt und somit der Innenbehälter von außen gesehen nur eine vorspringende Ausformung aufweist und keine Vertiefung. Der zur Wärmeisolation des Kältefachs zwischen einer Kältegerätaußenwand und dem Innenbehälter üblicherweise einzubringende Isolierschaum muss somit nur eine vorspringende Ausformung umgeben. Dies ist fertigungstechnisch einfacher als eine Vertiefung mit Isolierschaum zu füllen, wie es bei den Führungsschienen gemäß der DE 43 35 160 A1 notwendig ist.
  • Vorzugsweise weist die Ausformung eine Auflagefläche für den Kühlgutträger auf, die gebildet ist von einer unteren Wand der Ausformung. Dies erlaubt eine einfache Ausgestaltung der Ausformung, da deren untere Wand lediglich eine ausreichend große, an die Gestaltung des Kühlgutträgers angepasste Fläche zum Auflegen des Kühlgutträgers aufweisen muss. Eine Ausgestaltung der Halterung zum Einklemmen oder Einrasten des Kühlgutträgers ist daher nicht notwendig. Falls die wenigstens eine hintere Halterung durch eine Einformung in die Rückwand des Innenbehälters gebildet ist, dann ist die Auflagefläche für den Kühlgutträger vorzugsweise durch eine obere Wand der Einformung gebildet.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Kältegerät weist die Rückwand einen zentralen Bereich auf, der von den als Ein- oder Ausformungen ausgebildeten hinteren Halterungen des Kühlgutträgers frei bleibt. In diesem zentralen Bereich kann an der Außenseite des Innenbehälters eine Verdampferplatine zur Kühlung des Innenraums des Kältefachs angeordnet werden.
  • Vorzugsweise ist die Ein- oder Ausformung in einem abgerundeten Randbereich der Rückwand, der an eine Seitenwand des Innenbehälters angrenzt, ausgebildet. Bei Ausformungen, d.h. Vertiefungen in der Rückwand ist dies von großem Vorteil, da die der Rückwand des Innenbehälters zugeordnete, d.h. hintere Kante des Kühlgutträgers geradlinig ausgebildet werden kann. Vorteilhaft ist des Weiteren, wenn sich die nach außen ausgeformten Vertiefungen in Tiefenrichtung des Innenbehälters nicht über den zentralen Bereich der Rückwand hinaus erstrecken. So wird vermieden, dass die Vertiefungen Kältebrücken bilden, die schlechter isoliert sind als der zentrale Bereich der Rückwand.
  • Vorzugsweise weist das Kältefach eine vordere Öffnung sowie zumindest eine vordere Halterung für den Kühlgutträger auf, die als Ausformung oder Einformung in einen vorderen Seitenwandbereich einer Seitenwand des Innenbehälters ausgebildet ist, wobei sich die Ausformung oder Einformung ausgehend von einem die Öffnung umgebenden Rand nur über einen Teil der Tiefe des Innenbehälters erstreckt. Demnach weist das Kältegerät zusätzlich zu der mindestens einen, in die Rückwand ein- oder ausgeformten, hinteren Halterung mindestens eine weitere, zweite in einen vorderen Seitenwandbereich geformte, vordere Halterung auf. Vorzugsweise ist der Kühlgutträger von insgesamt vier, zwei hinteren Halterungen und zwei vorderen Halterungen getragen, wovon sich eine erste der vorderen Halterungen in einem vorderen, an den Rand der Öffnung angrenzenden Seitenwandbereich der linken Seitenwand und eine zweite in einem vorderen, an den Rand der Öffnung angrenzenden Seitenwandbereich der rechten Seitenwand befindet.
  • Vorzugsweise sind die als Ausformung oder Einformung ausgebildeten hinteren und vorderen Halterungen hinterschneidungsfrei nach vorne offen.
  • Da sich die zumindest eine vordere Halterung nur über einen Teil der Tiefe des Innenbehälters erstreckt, kann diese ohne Schieber in die Innenbehälterwand geformt werden, ohne dass eine zu starke Streckung der Wand und damit ein Reißen beim Formen des Innenbehälters aus einer Kunststoffplatine zu befürchten wäre. Da die Seitenwände des Innenbehälters in hinteren Seitenwandbereichen von Ausformungen oder Einformungen für Halterungen des Kühlgutträgers frei bleiben, können an diesen hinteren Seitenwandbereichen Verdampferplatinen oder ein um den Innenbehälter gewickeltes Verdampferrohr zur Kühlung des Innenraums des Innenbehälters angeordnet werden. Vorzugsweise erstreckt sich die mindestens eine vordere Halterung ausgehend von dem Rand der Öffnung vorzugsweise nur bis über ein Drittel, weiter bevorzugt nur bis über ein Viertel und besonders bevorzugt nur bis über ein Sechstel der Tiefe des Innenbehälters.
  • Der Kühlgutträger ist vorzugsweise plattenförmig ausgestaltet, wobei dessen vordere, sich in Breitenrichtung des Innenbehälters erstreckende Kante vorzugsweise länger ausgebildet ist als die hintere, sich in Breitenrichtung des Innenbehälters erstreckende Kante. Vorzugsweise weist der Kühlgutträger eine Gitterstruktur auf. Die Gitterstruktur umfasst vorzugsweise einen vorderen Gitterstab, der durch vorderen Halterungen gehalten ist, und einen hinteren Gitterstab, der durch die in die Rückwand geformten hinteren Halterungen gehalten ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Kältegerät ist zur Kühlung des Innenraums des Kältefachs vorzugsweise ein Verdampferrohr um den Innenbehälter gewickelt. Hierdurch wird eine gleichmäßige Kühlung des Kältefachs erreicht. Alternativ können an den hinteren Seitenwandbereichen, der Decke, dem Boden des Innenbehälters und/oder in dem zentralen Bereich der Rückwand des Innenbehälters plattenförmige Verdampferplatinen an der Außenseite des Innenbehälters angebracht sein.
  • Das erfindungsgemäße Kältegerät ist vorzugsweise ein Kühl/Gefrier-Kombinationsgerät, bei dem das Kältefach ein Gefrierfach ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 2 eine perspektivische Frontansicht eines Haushalts-Kühl/Gefrier-Kombinationsgeräts mit einem geöffneten Gefrierfach 1 mit Innenbehälter 7;
  • 3 einen Längsschnitt durch den Innenbehälter 7 von 2 in einer in 2 gezeigten horizontalen Ebene A in Höhe von Halterungen 8 und 9 für einen Kühlgutträger 10;
  • 4 eine perspektivische Rückansicht des Innenbehälters 7 des Gefrierfachs 1 bei geöffnet dargestelltem Gerätekorpus 3;
  • 5 ein weitere, perspektivische Rückansicht des Innenbehälters 7 des Gefrierfachs 1 mit um diesen gewickelt angeordnetem Verdampferrohr 28;
  • 6 einen Längsschnitt durch eine Ziehformvorrichtung mit einer Matrize 36 und einem Stempel 37 zum Formen des Innenbehälters 7 des in den 2 bis 4 dargestellten Gefrierfachs 1, wobei der Längsschnitt in Höhe von in 4 gezeigten Halterungen 8, 9 für die Kühlgutablage 10 verläuft;
  • 7 die Ziehformvorrichtung von 6 beim Einfahren des Stempels 37 in die Matrize 36 zum Formen des Innenbehälters 7 aus einer Kunststoffplatine 35;
  • 8 die Ziehformvorrichtung von 6 mit in die Matrize 36 vollständig eingefahrenem Stempel 37;
  • 9 eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit in die Rückwand 13 eines Innenbehälters 47 eingeformten Halterungen 49;
  • 11 eine perspektivische Teilansicht einer der Einformungen 49 von 10;
  • 2 zeigt eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kältegeräts. Dargestellt ist ein oberer Teil eines Kühl-/Gefrierkombinationsgeräts in perspektivischer Front- bzw. Seitenansicht mit einem Gefrierfach 1 und einem darunter angeordneten und von diesem thermisch getrennten Kühlfach 2, die jeweils wärmeisoliert in einem Korpus 3 angeordnet sind. Das Gefrierfach 1 ist mit einer wärmeisolierenden Tür 4 frontseitig verschließbar, die sich in 2 in geöffneter Stellung befindet. Das Kühlfach 2 ist mit einer wärmeisolierten Tür 5 verschlossen.
  • Das Gefrierfach 1 umfasst einen aus Kunststoff geformten Innenbehälter 7. An dem Innenbehälter 7 befinden sich für eine in das Gefrierfach einbringbare Kühlgutablage 10, hier ein Traggitter 10, vordere Halterungen 8 und hintere Halterungen 9. Wie aus 3 zu ersehen ist, die einen Längsschnitt durch den Innenbehälter 7 zeigt, halten jeweils zwei auf gleicher Höhe befindliche vordere Halterungen 8 und zwei hintere Halterungen 9 das Traggitter 10.
  • 4 zeigt eine Rückansicht des Innenbehälters 7 des Gefrierfachs 1. Der nach vorne offene, kastenförmige Innenbehälter 7 ist einteilig durch Ziehformen einer Kunststoffplatine gefertigt, was in Bezug auf 5 bis 9 noch näher erläutert wird. Er weist, wie auch aus dem Längsschnitt der 3 zu ersehen ist, zwei Seitenwände 11 und 12, eine Rückwand 13, eine Decke 14 und einen Boden 15 auf, die einen Innenraum 20 des Gefrierfachs 1 umgeben. In Tiefenrichtung ist der Innenbehälter 7 leicht verjüngt ausgeführt, hierdurch wird das Lösen des durch Ziehen geformten Innenbehälters 7 von der Formvorrichtung erleichtert. Die frontseitige Öffnung 16 des Innenbehälters 7 ist von einem umlaufenden, zu den Seitenwänden 11 und 12, der Decke 14 und dem Boden 15 winklig angeordneten rahmenförmigen Rand 17 umgeben, der ebenfalls beim Ziehformen der Kunststoffplatine geformt wird.
  • Wie insbesondere aus 3 und 4 zu ersehen ist, sind die hinteren Halterungen 9 für das Traggitter 10 in abgerundeten Randbereichen 18 der Rückwand 13, die jeweils an die Seitenwände 11 und 12 angrenzen, ausgebildet. Bei den Halterungen 9 handelt es sich um Ausformungen 9 aus der Innenbehälterwand, die beim Ziehformen des Innenbehälters 7 mit ausgebildet werden. Sie ragen von außerhalb des Innenbehälters 7 gesehen über die an die Ausformungen 9 angrenzenden Außenflächen des Innenbehälters 7 hervor. Vom Innenraum 20 des Innenbehälters 7 gesehen, wie in 2 gezeigt, handelt es sich um Vertiefungen 9 in der Innenbehälterwand. Jede Ausformung 9 umfasst, wie in 3 gezeigt, eine Auflagefläche 23 für den Kühlgutträger 10, die durch eine untere Wand 23 der Ausformung 9 gebildet ist. Insgesamt sind in den abgerundeten Randbereichen 18 der Rückwand 13 vier Ausformungen 9 mit Auflageflächen 23 ausgebildet, jeweils zwei befinden sich in gleicher Ebene. Damit kann der in 2 gezeigte Kühlgutträger 10 in zwei verschiedenen Höhenlagen vom Boden 15 beabstandet in das Gefrierfach 1 eingebracht werden und auf die Auflageflächen 23 aufgelegt werden.
  • Die Ausformungen 9 sind auf die abgerundeten Randbereiche 18 der Rückwand 13 begrenzt. Ein zentraler, rechteckiger Bereich 22 der Rückwand 13, an den die abgerundeten Randbereiche 18 angrenzen, ist von Ausformungen 9 zur Halterung des Kühlgutträgers 10 frei. Er ist eben ausgebildet.
  • Die vorderen Halterungen 8 für den Kühlgutträger 10 sind ebenso wie die hinteren Halterungen 9 durch Ausformungen 8 der Innenbehälterwand gebildet. Die vorderen Halterungen 8 befinden sich in vorderen, abgerundeten Seitenwandbereichen 24 und 25 der Seitenwände 11 und 12, die jeweils an den Rand 17 angrenzen. Hintere Seitenwandbereiche 27 und 29, die sich jeweils an einen vorderen Seitenwandbereich 24, 25 anschließen, sind von Ein- oder Ausformungen frei.
  • Die nutenförmigen waagrecht verlaufenden Ausformungen 8 erstrecken sich ausgehend von dem Rand 17 der Öffnung 16 nur über einen Teil der Tiefe des Innenbehälters 7, bei der in 2 bis 4 dargestellten Ausführungsform über weniger als ein Sechstel der Tiefe. Wie in 3 dargestellt, umfasst jede Ausformung 8 eine Auflagefläche 26 für den Kühlgutträger 10, die gebildet ist von einer unteren Wand 26 der Ausformung 8.
  • Der eine Gitterstruktur aufweisende Kühlgutträger 10 umfasst, wie in 3 gezeigt, einen vorderen Gitterstab 30 und einen dazu parallel angeordneten, hinteren Gitterstab 31 sowie zu diesen rechtwinklig angeordnete zueinander parallele Streben 31, die jeweils mit einem Ende am vorderen Gitterstab 30 und mit dem anderen Ende an dem hinteren Gitterstab 31 fixiert sind. Der hintere Gitterstab 31 liegt mit seinen Enden auf den Auflageflächen 23 der hinteren Ausformungen 9 und der vordere Gitterstab 30 mit seinen Enden auf den durch die vorderen Ausformungen 8 gebildeten Auflageflächen 26 auf. Der vordere Gitterstab 30 ist länger ausgebildet als der hintere Gitterstab 31.
  • Wie in 3 in unterbrochenen Linien dargestellt, können die Enden des hinteren Gitterstabs 31 auch nach hinten, zu den Ausformungen 9 hin, abgewinkelt ausgebildet sein. Damit können die Auflageflächen 23 in ihrer gesamten Tiefe zur Lagerung der Kühlgutablage 10 genutzt werden.
  • Die hinteren, von Ausformungen und Einformungen freien und somit ebenen Seitenwandbereiche 27 und 29 bilden einen Großteil der Fläche der Seitenwände 11 und 12. Damit besteht die Möglichkeit, wie in 5 gezeigt, den Innenbehälter 7 zur Kühlung des Innenraums 20 des Gefrierfachs 1 mit einem gewickelten Verdampferrohr 28, in welchem verdichtetes, verflüssigtes Kühlmittel verdampft, zu umgeben. Die Wicklung erstreckt sich über die hinteren Seitenwandbereiche 27 und 29, die Decke 14 und den Boden 15. Abweichend von der dargestellten Ausführungsform besteht auch die Möglichkeit, an der Rückwand 13, an den hinteren Seitenwandbereichen 27, 29, an der Decke 14 und/oder dem Boden 15 von außen Verdampferplatinen an dem Innenbehälter 7 anzubringen.
  • Nach Montage des gewickelten Verdampferrohres 28 an dem Innenbehälter 7 wird in den Zwischenraum zwischen dem Korpus 3 des Kältegeräts und dem Innenbehälter 7 Isolierschaum eingebracht, was in 4 jedoch nicht dargestellt ist. Hier sind die nach außen vorspringenden Ausformungen 8, 9 von Vorteil. Ein Umschäumen von Vorsprüngen ist fertigungstechnisch einfacher als das Füllen von Vertiefungen, wie es bei in die Innenbehälterwand eingeformten Führungsschienen der DE 43 35 160 A1 der Fall wäre.
  • Die 6 bis 9 veranschaulichen ein Verfahren zur Herstellung des Innenbehälters 7. Der Innenbehälter 7 kann durch Ziehformen einer Kunststoffplatte(platine) 35 in einer Ziehformvorrichtung hergestellt werden. Die Wandstärke des Innenbehälters 7 ist in den 6 bis 9 zur besseren Veranschaulichung stärker dargestellt als sie tatsächlich ist.
  • Wie in 6 gezeigt, umfasst die in einem Längsschnitt gezeigte Ziehformvorrichtung eine Matrize 36, auch als Schäumform bezeichnet, und einen Stempel 37, auch als Ziehform bezeichnet. Im Bereich der auszuformenden Halterungen 8, 9 für den Kühlgutträger 10 weist die Matrize 36 entsprechend geformte Vertiefungen 38, 39 und der Stempel 37 komplementär dazu ausgebildete Vorsprünge 40, 41 auf. Die Kunststoffplatine 35 wird zwischen Matrize 36 und Stempel 37 gelegt und durch Erwärmen weich und formbar gemacht.
  • Wie in 7 dargestellt, wird der Stempel 37 in die Matrize 36 eingefahren, wodurch der Stempel 37 das Kunststoffmaterial 35 in die Matrize 36 einzieht.
  • 8 zeigt den Stempel 37 in einem in die Matrize 36 vollständig eingefahrenen Zustand. Die Kunststoffmaterial 35 besitzt nun die gewünschte Form des Innenbehälters 7. Anschließend wird der Stempel 37 aus der Matrize 36 ausgefahren.
  • Das Formen der Halterungen 8 und 9 für die Kühlgutablage 10 erfolgt demnach ohne Schieber. Die Herstellung des Innenbehälters 7 mit in die Innenbehälterwand geformten Halterungen 8, 9 für eine Kühlgutablage 10 wird dadurch vereinfacht und damit auch kostengünstiger gegenüber einem Formziehen der Halterungen für eine Kühlgutablage mit Schiebern.
  • Die 9 und 10 zeigen eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei welcher der Innenbehälter 47 als hintere Halterungen keine Ausformungen, wie es bei der Ausführungsform gemäß der 2 bis 5 der Fall ist, sondern Einformungen 49 in abgerundeten Randbereichen 18 der Rückwand 13 aufweist. Es handelt sich also, vom Innenraum 20 des Innenbehälters 47 gesehen, um Vorsprünge 49 bzw. von außerhalb des Innenbehälters 47 gesehen, um Vertiefungen. Jede Einformung 49 umfasst eine Auflagefläche 50 für den Kühlgutträger 10, die gebildet ist von einer oberen Wand 50 der Einformung 49. Die Einformungen 49 in die Rückwand 13 des Innenbehälters 47 sind ohne Schieber durch Ziehformen fertigbar. Die vorderen Halterungen 8 im Innenbehälter 47 stimmen in Ausgestaltung und Anordnung mit denjenigen des Innenbehälters 7 der 2 bis 5 überein.
  • Abweichend von der vorstehend in Bezug auf die 9 und 10 beschriebenen Ausführungsform kann die Rückwand 13 anstatt der beiden Einformungen 49 auch nur eine beispielsweise im zentralen Bereich 22 der Rückwand 13 nach innen eingeformte beispielsweise waagrechte, rippenförmige Einformung aufweisen, auf deren durch eine obere Wand der Einformung gebildete Auflagefläche der hintere Gitterstab 31 des Traggitters 10 aufgelegt werden kann, was in 10 in unterbrochenen Linien veranschaulicht ist.

Claims (13)

  1. Kältegerät mit einem Kältefach (1), das einen das Kühlgut aufnehmenden Innenbehälter (7) mit in die Innenbehälterwand geformten Halterungen für einen Kühlgutträger (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kältefach (1) eine oder mehrere hintere Halterungen (9; 49) aufweist, die als Ausformung (9) oder Einformung (49) in der Rückwand (13) des Innenbehälters (7) in Tiefenrichtung des Innenbehälters (7) ausgebildet sind.
  2. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine hintere Halterung (9) durch eine aus der Rückwand (13) des Innenbehälters (7) nach außen ausgeformte Ausformung (9) gebildet ist.
  3. Kältegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausformung (9) eine Auflagefläche (23) für den Kühlgutträger (10) aufweist, die gebildet ist von einer unteren Wand (23) der Ausformung (9).
  4. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (13) einen zentralen Bereich (22) aufweist, der von den als Ausformungen (9) oder Einformungen (49) der Innenbehälterwand ausgebildeten hinteren Halterungen (9) für den Kühlgutträger (10) frei bleibt.
  5. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausformung (9) oder Einformung (49) in einem abgerundeten Randbereich (18) der Rückwand (13), der an eine Seitenwand (11, 12) des Innenbehälters angrenzt, ausgebildet ist.
  6. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kältefach (1) eine vordere Öffnung (16) sowie zumindest eine vordere Halterung (8) für den Kühlgutträger (10) aufweist, die als Ausformung (8) oder Einformung eines vorderen Seitenwandbereichs (24, 25) einer Seitenwand (11, 12) des Innenbehälters (7) ausgebildet ist, wobei sich die Ausformung (8) oder Einformung ausgehend von einem die Öffnung (16) umgebenden Rand nur über einen Teil der Tiefe des Innenbehälters (7) erstreckt.
  7. Kältegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mindestens eine vordere Halterung (8) ausgehend von dem Rand (17) nur bis über ein Viertel, insbesondere nur bis über ein Sechstel der Tiefe des Innenbehälters (7) erstreckt.
  8. Kältegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die als Ausformung (9, 8) oder Einformung (49) ausgebildeten hinteren und vorderen Halterungen (8, 9) hinterschneidungsfrei nach vorne offen liegen.
  9. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlgutträger (10) plattenförmig ausgestaltet ist, wobei dessen vordere, sich in Breitenrichtung des Innenbehälters (7) erstreckende Kante (30) vorzugsweise länger ausgebildet ist, als die hintere, sich in Breitenrichtung des Innenbehälters (7) erstreckende Kante (31).
  10. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlgutträger (10) eine geradlinige hintere Kante (31) aufweist.
  11. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlgutträger (10) eine Gitterstruktur (30, 31, 32) aufweist.
  12. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kühlung des Innenraums des Kältefachs ein Verdampferrohr (28) um den Innenbehälter (7) gewickelt ist.
  13. Kältegerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um ein Kühl/Gefrier-Kombinationsgerät handelt, bei dem das Kältefach (1) ein Gefrierfach (1) ist.
DE200620013232 2006-08-29 2006-08-29 Kältegerät mit Halterungen für einen Kühlgutträger Expired - Lifetime DE202006013232U1 (de)

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