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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät mit einem Kältefach,
das einen das Kühlgut
aufnehmenden Innenbehälter
mit in die Innenbehälterwand
geformten Halterungen für
einen Kühlgutträger aufweist.
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Ein
derartiges Kältegerät ist beispielsweise in
der
DE 43 35 160 A1 beschrieben.
Bei diesem Kältegerät sind an
gegenüberliegenden
Seitenwänden des
Innenbehälters
waagrechte Führungsschienen als
Halterungen für
Ablagefachböden
vorgesehen. Die Führungsschienen
können
in die Seitenwände eingeformt
oder nach außen
ausgeformt sein (Spalte 2, Zeilen 14 bis 21). Die Fertigung des
Innenbehälters
erfolgt in der Regel durch Ziehformen (Tiefziehen) einer Kunststoffplatine.
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Wie
in den beiliegenden 1a bis 1d dargestellt,
werden hierzu eine Matrize a, auch als Schaumform bezeichnet, und
ein Stempel b, auch als Ziehform bezeichnet, verwendet. An dem Stempel
b befinden sich seitlich nutenförmige
Vertiefungen d. An der Matrize a sind Schieber e angeordnet, die senkrecht
zu den Seitenwänden
aus Aussparungen f ein- und
ausfahrbar sind und komplementär
zu den Vertiefungen d ausgestaltet sind. In 1a sind
die Schieber e in ausgefahrenem Zustand gezeigt.
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Das
Formen des Innenbehälters
erfolgt, indem zunächst
eine Kunststoffplatine c zwischen Matrize a und Stempel b positioniert
wird. Der Stempel b fährt
dann in die Matrize a ein, wobei sich die Schieber e in eingefahrenem
Zustand, d.h. in den Vertiefungen f versenktem Zustand befinden.
Die durch Erwärmen
formbar gemachte Kunststoffplatine c wird vom Stempel b in die Matrize
a eingezogen. Ist der Stempel b in die Matrize a vollständig eingefahren, werden,
wie in den Schnittansichten der 1b und 1c gezeigt,
die Schieber e von Seiten der Matrize a in Richtung des Stempels
b ausgefahren. Die Schieber e ziehen Teile der bereits gezogenen
Kunststoffplatine c in die Vertiefungen d ein, wodurch seitliche
Führungsschienen
g geformt werden. Anschließend
werden die Schieber e wieder in die Aussparungen f der Matrize a
zurückgefahren,
der Stempel b aus der Matrize a ausgefahren und der Innenbehälter h von
Stempel b bzw. Matrize a gelöst.
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Mit
den ausfahrbaren Schiebern soll verhindert werden, dass der Kunststoff
im Bereich der in die Seitenwände
zu formenden Führungsschienen
g in Tiefenrichtung des Innenbehälters
zu sehr gestreckt wird, was ein Reißen der dünnen Kunststoffwand zur Folge
haben könnte.
Dies wäre
nämlich
bei Verwenden eines Matrizen/Stempel-Systems mit unbeweglichen Vorsprüngen der
Fall. Kunststoffziehformen mit Schieber sind jedoch teuer und durch
die aufwändige Mechanik
im Betrieb störanfällig.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Kältegerät der eingangs
genannten Art bereitzustellen, das in seiner Herstellung in Bezug
auf die in die Innenbehälterwand
für einen
Kühlgutträger zu formenden
Halterungen einfach und kostengünstig
ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
mit einem Kältegerät mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche.
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Demnach
wird ein Kältegerät mit einem
Kältefach
bereitgestellt, das einen das Kühlgut
aufnehmenden Innenbehälter
mit in die Innenbehälterwand geformten
Halterungen zum Einbringen eines Kühlgutträgers in das Kältefach
aufweist. Erfindungsgemäß weist
das Kältefach
eine oder mehrere hintere Halterungen auf, die als Ein- oder Ausformung
in der Rückwand
des Innenbehälters
in Tiefenrichtung des Innenbehälters
ausgebildet sind. Zum Formen der Halterungen in die Rückwand des
Innenbehälters während des
Tiefziehens der Kunststoffplatine sind keine Schieber notwendig.
Hierdurch wird das Ausbilden der Halterungen in der Wand des Innenbehälters erheblich
vereinfacht und damit kostengünstiger gegenüber einer
Lösung,
bei der sich in die Seitenwände
ein- oder ausgeformten Halterungen, beispielsweise waagrechte Führungsschienen,
entlang der Seitenwände über die
gesamte Tiefe des Innenbehälters
erstrecken, wozu Schieber notwendig wären.
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Vorzugsweise
ist die wenigstens eine Halterung durch eine aus der Rückwand des
Innenbehälters
nach außen
ausgeformte Ausformung gebildet, d.h. es handelt sich um eine, vom
Innenraum der Innenbehälters
her gesehen, Vertiefung in der Rückwand
des Innenbehälters.
Vorteil hiervon ist, dass die Vertiefung sich von der Innenbehälterwand
nach außen
erstreckt und somit der Innenbehälter
von außen gesehen
nur eine vorspringende Ausformung aufweist und keine Vertiefung.
Der zur Wärmeisolation des
Kältefachs
zwischen einer Kältegerätaußenwand und
dem Innenbehälter üblicherweise einzubringende
Isolierschaum muss somit nur eine vorspringende Ausformung umgeben.
Dies ist fertigungstechnisch einfacher als eine Vertiefung mit Isolierschaum
zu füllen,
wie es bei den Führungsschienen
gemäß der
DE 43 35 160 A1 notwendig
ist.
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Vorzugsweise
weist die Ausformung eine Auflagefläche für den Kühlgutträger auf, die gebildet ist von
einer unteren Wand der Ausformung. Dies erlaubt eine einfache Ausgestaltung
der Ausformung, da deren untere Wand lediglich eine ausreichend große, an die
Gestaltung des Kühlgutträgers angepasste
Fläche
zum Auflegen des Kühlgutträgers aufweisen
muss. Eine Ausgestaltung der Halterung zum Einklemmen oder Einrasten
des Kühlgutträgers ist daher
nicht notwendig. Falls die wenigstens eine hintere Halterung durch
eine Einformung in die Rückwand
des Innenbehälters
gebildet ist, dann ist die Auflagefläche für den Kühlgutträger vorzugsweise durch eine
obere Wand der Einformung gebildet.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Kältegerät weist
die Rückwand
einen zentralen Bereich auf, der von den als Ein- oder Ausformungen
ausgebildeten hinteren Halterungen des Kühlgutträgers frei bleibt. In diesem
zentralen Bereich kann an der Außenseite des Innenbehälters eine
Verdampferplatine zur Kühlung
des Innenraums des Kältefachs
angeordnet werden.
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Vorzugsweise
ist die Ein- oder Ausformung in einem abgerundeten Randbereich der
Rückwand, der
an eine Seitenwand des Innenbehälters
angrenzt, ausgebildet. Bei Ausformungen, d.h. Vertiefungen in der
Rückwand
ist dies von großem
Vorteil, da die der Rückwand
des Innenbehälters
zugeordnete, d.h. hintere Kante des Kühlgutträgers geradlinig ausgebildet
werden kann. Vorteilhaft ist des Weiteren, wenn sich die nach außen ausgeformten
Vertiefungen in Tiefenrichtung des Innenbehälters nicht über den
zentralen Bereich der Rückwand
hinaus erstrecken. So wird vermieden, dass die Vertiefungen Kältebrücken bilden,
die schlechter isoliert sind als der zentrale Bereich der Rückwand.
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Vorzugsweise
weist das Kältefach
eine vordere Öffnung
sowie zumindest eine vordere Halterung für den Kühlgutträger auf, die als Ausformung oder
Einformung in einen vorderen Seitenwandbereich einer Seitenwand
des Innenbehälters
ausgebildet ist, wobei sich die Ausformung oder Einformung ausgehend
von einem die Öffnung
umgebenden Rand nur über
einen Teil der Tiefe des Innenbehälters erstreckt. Demnach weist
das Kältegerät zusätzlich zu
der mindestens einen, in die Rückwand
ein- oder ausgeformten, hinteren Halterung mindestens eine weitere,
zweite in einen vorderen Seitenwandbereich geformte, vordere Halterung
auf. Vorzugsweise ist der Kühlgutträger von
insgesamt vier, zwei hinteren Halterungen und zwei vorderen Halterungen getragen,
wovon sich eine erste der vorderen Halterungen in einem vorderen,
an den Rand der Öffnung angrenzenden
Seitenwandbereich der linken Seitenwand und eine zweite in einem
vorderen, an den Rand der Öffnung
angrenzenden Seitenwandbereich der rechten Seitenwand befindet.
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Vorzugsweise
sind die als Ausformung oder Einformung ausgebildeten hinteren und
vorderen Halterungen hinterschneidungsfrei nach vorne offen.
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Da
sich die zumindest eine vordere Halterung nur über einen Teil der Tiefe des
Innenbehälters erstreckt,
kann diese ohne Schieber in die Innenbehälterwand geformt werden, ohne
dass eine zu starke Streckung der Wand und damit ein Reißen beim Formen
des Innenbehälters
aus einer Kunststoffplatine zu befürchten wäre. Da die Seitenwände des
Innenbehälters
in hinteren Seitenwandbereichen von Ausformungen oder Einformungen
für Halterungen des
Kühlgutträgers frei
bleiben, können
an diesen hinteren Seitenwandbereichen Verdampferplatinen oder ein
um den Innenbehälter
gewickeltes Verdampferrohr zur Kühlung
des Innenraums des Innenbehälters
angeordnet werden. Vorzugsweise erstreckt sich die mindestens eine
vordere Halterung ausgehend von dem Rand der Öffnung vorzugsweise nur bis über ein
Drittel, weiter bevorzugt nur bis über ein Viertel und besonders
bevorzugt nur bis über
ein Sechstel der Tiefe des Innenbehälters.
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Der
Kühlgutträger ist
vorzugsweise plattenförmig
ausgestaltet, wobei dessen vordere, sich in Breitenrichtung des
Innenbehälters
erstreckende Kante vorzugsweise länger ausgebildet ist als die hintere,
sich in Breitenrichtung des Innenbehälters erstreckende Kante. Vorzugsweise
weist der Kühlgutträger eine
Gitterstruktur auf. Die Gitterstruktur umfasst vorzugsweise einen
vorderen Gitterstab, der durch vorderen Halterungen gehalten ist,
und einen hinteren Gitterstab, der durch die in die Rückwand geformten
hinteren Halterungen gehalten ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Kältegerät ist zur
Kühlung
des Innenraums des Kältefachs
vorzugsweise ein Verdampferrohr um den Innenbehälter gewickelt. Hierdurch wird
eine gleichmäßige Kühlung des
Kältefachs
erreicht. Alternativ können
an den hinteren Seitenwandbereichen, der Decke, dem Boden des Innenbehälters und/oder
in dem zentralen Bereich der Rückwand
des Innenbehälters
plattenförmige
Verdampferplatinen an der Außenseite
des Innenbehälters
angebracht sein.
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Das
erfindungsgemäße Kältegerät ist vorzugsweise
ein Kühl/Gefrier-Kombinationsgerät, bei dem
das Kältefach
ein Gefrierfach ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die beigefügten
Figuren. Es zeigen:
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2 eine
perspektivische Frontansicht eines Haushalts-Kühl/Gefrier-Kombinationsgeräts mit einem geöffneten
Gefrierfach 1 mit Innenbehälter 7;
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3 einen
Längsschnitt
durch den Innenbehälter 7 von 2 in
einer in 2 gezeigten horizontalen Ebene
A in Höhe
von Halterungen 8 und 9 für einen Kühlgutträger 10;
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4 eine
perspektivische Rückansicht
des Innenbehälters 7 des
Gefrierfachs 1 bei geöffnet
dargestelltem Gerätekorpus 3;
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5 ein
weitere, perspektivische Rückansicht
des Innenbehälters 7 des
Gefrierfachs 1 mit um diesen gewickelt angeordnetem Verdampferrohr 28;
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6 einen
Längsschnitt
durch eine Ziehformvorrichtung mit einer Matrize 36 und
einem Stempel 37 zum Formen des Innenbehälters 7 des
in den 2 bis 4 dargestellten Gefrierfachs 1,
wobei der Längsschnitt
in Höhe
von in 4 gezeigten Halterungen 8, 9 für die Kühlgutablage 10 verläuft;
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7 die
Ziehformvorrichtung von 6 beim Einfahren des Stempels 37 in
die Matrize 36 zum Formen des Innenbehälters 7 aus einer
Kunststoffplatine 35;
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8 die
Ziehformvorrichtung von 6 mit in die Matrize 36 vollständig eingefahrenem
Stempel 37;
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9 eine
zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit in die Rückwand 13 eines Innenbehälters 47 eingeformten
Halterungen 49;
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11 eine perspektivische Teilansicht einer der
Einformungen 49 von 10;
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2 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kältegeräts. Dargestellt
ist ein oberer Teil eines Kühl-/Gefrierkombinationsgeräts in perspektivischer
Front- bzw. Seitenansicht mit einem Gefrierfach 1 und einem
darunter angeordneten und von diesem thermisch getrennten Kühlfach 2, die
jeweils wärmeisoliert
in einem Korpus 3 angeordnet sind. Das Gefrierfach 1 ist
mit einer wärmeisolierenden
Tür 4 frontseitig
verschließbar,
die sich in 2 in geöffneter Stellung befindet.
Das Kühlfach 2 ist
mit einer wärmeisolierten
Tür 5 verschlossen.
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Das
Gefrierfach 1 umfasst einen aus Kunststoff geformten Innenbehälter 7.
An dem Innenbehälter 7 befinden
sich für
eine in das Gefrierfach einbringbare Kühlgutablage 10, hier
ein Traggitter 10, vordere Halterungen 8 und hintere
Halterungen 9. Wie aus 3 zu ersehen
ist, die einen Längsschnitt durch
den Innenbehälter 7 zeigt,
halten jeweils zwei auf gleicher Höhe befindliche vordere Halterungen 8 und
zwei hintere Halterungen 9 das Traggitter 10.
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4 zeigt
eine Rückansicht
des Innenbehälters 7 des
Gefrierfachs 1. Der nach vorne offene, kastenförmige Innenbehälter 7 ist
einteilig durch Ziehformen einer Kunststoffplatine gefertigt, was
in Bezug auf 5 bis 9 noch näher erläutert wird. Er
weist, wie auch aus dem Längsschnitt
der 3 zu ersehen ist, zwei Seitenwände 11 und 12,
eine Rückwand 13,
eine Decke 14 und einen Boden 15 auf, die einen
Innenraum 20 des Gefrierfachs 1 umgeben. In Tiefenrichtung
ist der Innenbehälter 7 leicht verjüngt ausgeführt, hierdurch
wird das Lösen
des durch Ziehen geformten Innenbehälters 7 von der Formvorrichtung
erleichtert. Die frontseitige Öffnung 16 des
Innenbehälters 7 ist
von einem umlaufenden, zu den Seitenwänden 11 und 12,
der Decke 14 und dem Boden 15 winklig angeordneten
rahmenförmigen
Rand 17 umgeben, der ebenfalls beim Ziehformen der Kunststoffplatine
geformt wird.
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Wie
insbesondere aus 3 und 4 zu ersehen
ist, sind die hinteren Halterungen 9 für das Traggitter 10 in
abgerundeten Randbereichen 18 der Rückwand 13, die jeweils
an die Seitenwände 11 und 12 angrenzen,
ausgebildet. Bei den Halterungen 9 handelt es sich um Ausformungen 9 aus
der Innenbehälterwand,
die beim Ziehformen des Innenbehälters 7 mit
ausgebildet werden. Sie ragen von außerhalb des Innenbehälters 7 gesehen über die
an die Ausformungen 9 angrenzenden Außenflächen des Innenbehälters 7 hervor.
Vom Innenraum 20 des Innenbehälters 7 gesehen, wie
in 2 gezeigt, handelt es sich um Vertiefungen 9 in
der Innenbehälterwand. Jede
Ausformung 9 umfasst, wie in 3 gezeigt, eine
Auflagefläche 23 für den Kühlgutträger 10,
die durch eine untere Wand 23 der Ausformung 9 gebildet
ist. Insgesamt sind in den abgerundeten Randbereichen 18 der
Rückwand 13 vier
Ausformungen 9 mit Auflageflächen 23 ausgebildet,
jeweils zwei befinden sich in gleicher Ebene. Damit kann der in 2 gezeigte
Kühlgutträger 10 in
zwei verschiedenen Höhenlagen
vom Boden 15 beabstandet in das Gefrierfach 1 eingebracht
werden und auf die Auflageflächen 23 aufgelegt
werden.
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Die
Ausformungen 9 sind auf die abgerundeten Randbereiche 18 der
Rückwand 13 begrenzt.
Ein zentraler, rechteckiger Bereich 22 der Rückwand 13, an
den die abgerundeten Randbereiche 18 angrenzen, ist von
Ausformungen 9 zur Halterung des Kühlgutträgers 10 frei. Er ist
eben ausgebildet.
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Die
vorderen Halterungen 8 für den Kühlgutträger 10 sind ebenso
wie die hinteren Halterungen 9 durch Ausformungen 8 der
Innenbehälterwand
gebildet. Die vorderen Halterungen 8 befinden sich in vorderen,
abgerundeten Seitenwandbereichen 24 und 25 der
Seitenwände 11 und 12,
die jeweils an den Rand 17 angrenzen. Hintere Seitenwandbereiche 27 und 29,
die sich jeweils an einen vorderen Seitenwandbereich 24, 25 anschließen, sind
von Ein- oder Ausformungen frei.
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Die
nutenförmigen
waagrecht verlaufenden Ausformungen 8 erstrecken sich ausgehend
von dem Rand 17 der Öffnung 16 nur über einen
Teil der Tiefe des Innenbehälters 7,
bei der in 2 bis 4 dargestellten
Ausführungsform über weniger
als ein Sechstel der Tiefe. Wie in 3 dargestellt,
umfasst jede Ausformung 8 eine Auflagefläche 26 für den Kühlgutträger 10,
die gebildet ist von einer unteren Wand 26 der Ausformung 8.
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Der
eine Gitterstruktur aufweisende Kühlgutträger 10 umfasst, wie
in 3 gezeigt, einen vorderen Gitterstab 30 und
einen dazu parallel angeordneten, hinteren Gitterstab 31 sowie
zu diesen rechtwinklig angeordnete zueinander parallele Streben 31,
die jeweils mit einem Ende am vorderen Gitterstab 30 und
mit dem anderen Ende an dem hinteren Gitterstab 31 fixiert
sind. Der hintere Gitterstab 31 liegt mit seinen Enden
auf den Auflageflächen 23 der hinteren
Ausformungen 9 und der vordere Gitterstab 30 mit
seinen Enden auf den durch die vorderen Ausformungen 8 gebildeten
Auflageflächen 26 auf.
Der vordere Gitterstab 30 ist länger ausgebildet als der hintere
Gitterstab 31.
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Wie
in 3 in unterbrochenen Linien dargestellt, können die
Enden des hinteren Gitterstabs 31 auch nach hinten, zu
den Ausformungen 9 hin, abgewinkelt ausgebildet sein. Damit
können
die Auflageflächen 23 in
ihrer gesamten Tiefe zur Lagerung der Kühlgutablage 10 genutzt
werden.
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Die
hinteren, von Ausformungen und Einformungen freien und somit ebenen
Seitenwandbereiche 27 und 29 bilden einen Großteil der
Fläche
der Seitenwände 11 und 12.
Damit besteht die Möglichkeit,
wie in 5 gezeigt, den Innenbehälter 7 zur Kühlung des
Innenraums 20 des Gefrierfachs 1 mit einem gewickelten
Verdampferrohr 28, in welchem verdichtetes, verflüssigtes
Kühlmittel
verdampft, zu umgeben. Die Wicklung erstreckt sich über die
hinteren Seitenwandbereiche 27 und 29, die Decke 14 und
den Boden 15. Abweichend von der dargestellten Ausführungsform
besteht auch die Möglichkeit, an
der Rückwand 13,
an den hinteren Seitenwandbereichen 27, 29, an
der Decke 14 und/oder dem Boden 15 von außen Verdampferplatinen
an dem Innenbehälter 7 anzubringen.
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Nach
Montage des gewickelten Verdampferrohres
28 an dem Innenbehälter
7 wird
in den Zwischenraum zwischen dem Korpus
3 des Kältegeräts und dem
Innenbehälter
7 Isolierschaum
eingebracht, was in
4 jedoch nicht dargestellt ist.
Hier sind die nach außen
vorspringenden Ausformungen
8,
9 von Vorteil.
Ein Umschäumen
von Vorsprüngen
ist fertigungstechnisch einfacher als das Füllen von Vertiefungen, wie
es bei in die Innenbehälterwand
eingeformten Führungsschienen
der
DE 43 35 160 A1 der Fall
wäre.
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Die 6 bis 9 veranschaulichen
ein Verfahren zur Herstellung des Innenbehälters 7. Der Innenbehälter 7 kann
durch Ziehformen einer Kunststoffplatte(platine) 35 in
einer Ziehformvorrichtung hergestellt werden. Die Wandstärke des
Innenbehälters 7 ist
in den 6 bis 9 zur besseren Veranschaulichung
stärker
dargestellt als sie tatsächlich ist.
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Wie
in 6 gezeigt, umfasst die in einem Längsschnitt
gezeigte Ziehformvorrichtung eine Matrize 36, auch als
Schäumform
bezeichnet, und einen Stempel 37, auch als Ziehform bezeichnet.
Im Bereich der auszuformenden Halterungen 8, 9 für den Kühlgutträger 10 weist
die Matrize 36 entsprechend geformte Vertiefungen 38, 39 und
der Stempel 37 komplementär dazu ausgebildete Vorsprünge 40, 41 auf.
Die Kunststoffplatine 35 wird zwischen Matrize 36 und
Stempel 37 gelegt und durch Erwärmen weich und formbar gemacht.
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Wie
in 7 dargestellt, wird der Stempel 37 in
die Matrize 36 eingefahren, wodurch der Stempel 37 das
Kunststoffmaterial 35 in die Matrize 36 einzieht.
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8 zeigt
den Stempel 37 in einem in die Matrize 36 vollständig eingefahrenen
Zustand. Die Kunststoffmaterial 35 besitzt nun die gewünschte Form
des Innenbehälters 7.
Anschließend
wird der Stempel 37 aus der Matrize 36 ausgefahren.
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Das
Formen der Halterungen 8 und 9 für die Kühlgutablage 10 erfolgt
demnach ohne Schieber. Die Herstellung des Innenbehälters 7 mit
in die Innenbehälterwand
geformten Halterungen 8, 9 für eine Kühlgutablage 10 wird
dadurch vereinfacht und damit auch kostengünstiger gegenüber einem
Formziehen der Halterungen für
eine Kühlgutablage
mit Schiebern.
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Die 9 und 10 zeigen
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, bei welcher der Innenbehälter 47 als
hintere Halterungen keine Ausformungen, wie es bei der Ausführungsform
gemäß der 2 bis 5 der
Fall ist, sondern Einformungen 49 in abgerundeten Randbereichen 18 der Rückwand 13 aufweist.
Es handelt sich also, vom Innenraum 20 des Innenbehälters 47 gesehen,
um Vorsprünge 49 bzw.
von außerhalb des
Innenbehälters 47 gesehen,
um Vertiefungen. Jede Einformung 49 umfasst eine Auflagefläche 50 für den Kühlgutträger 10,
die gebildet ist von einer oberen Wand 50 der Einformung 49.
Die Einformungen 49 in die Rückwand 13 des Innenbehälters 47 sind
ohne Schieber durch Ziehformen fertigbar. Die vorderen Halterungen 8 im Innenbehälter 47 stimmen
in Ausgestaltung und Anordnung mit denjenigen des Innenbehälters 7 der 2 bis 5 überein.
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Abweichend
von der vorstehend in Bezug auf die 9 und 10 beschriebenen
Ausführungsform
kann die Rückwand 13 anstatt
der beiden Einformungen 49 auch nur eine beispielsweise
im zentralen Bereich 22 der Rückwand 13 nach innen eingeformte
beispielsweise waagrechte, rippenförmige Einformung aufweisen,
auf deren durch eine obere Wand der Einformung gebildete Auflagefläche der hintere
Gitterstab 31 des Traggitters 10 aufgelegt werden
kann, was in 10 in unterbrochenen Linien
veranschaulicht ist.