DE202006012870U1 - Verbundmaterial - Google Patents
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Landscapes
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Abstract
Verbundmaterial
unter Verwendung wenigstens einer Stofflage, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stofflage aus Leinwandmaterial (1) besteht und mit mindestens
einem Trägermaterial
(2)/Trägerschicht
verbunden ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verbundmaterial nach dem Oberbegriff des ersten Schutzanspruchs.
- Seit einigen Jahren sind parallel zu Leinwänden für den Künstlerbedarf auch Leinwandmaterialen mit Spezialbeschichtungen auf dem Markt, die mit Hilfe von computergesteuerten Druckern (zum Beispiel Inkjet-Druckern) bedruckt werden können. Nur die Seite des Leinwandmaterials, die die Farbe aufnimmt, ist mit einer dafür geeigneten Schicht veredelt. Die Rückseite weist nur die unbeschichtete, rauhe Leinwandstruktur auf. Es wird keine bedruckbare Leinwand im Handel angeboten, die eine Trägerschicht aus Papier oder Folie besitzt.
- Aus
DE 94 18 808 U1 ist eine Geschenk- und Glückwunschkarte bekannt, die mehrlagig ausgestaltet ist und eine außen liegende Stofflage aufweist, die mit Stickereien versehen sein kann. Die Karte kann als Klappkarte oder in Form eines Behältnisses gestaltet sein, Die Stofflagen werden mit einer Klebefliseline und zwei Vlisofixlagen unter Druck- und Hitzeeinwirkung verklebt. Diese Geschenk- bzw. Glückwunschkarte weist dabei eine ungenügende Stabilität auf. Ein Verbundmaterial aus textilem Gewebe mit Papierbahnen ist weiterhin aus der Tapetenherstellung bekannt. Dabei werden textile Fäden oder Flächengebilde vorwiegend mittels wässriger Kunststoffdispersionen auf Polyvinylacetatbasis auf Trägermaterialien, insbesondere Papierbahnen, verklebt. - Weiterhin ist bekannt, dass textile Bahnen mittels Trockenheißkleber auf Papierbahnen mit Transferpapier verklebt und bedruckt werden (
DE 2643743 B1 ). Zum gegenwärtigen Stand der Technik gehört auch das Verkleben von groben Jutegeweben auf Tapetenrohpapier (DE 7107013 U1 ). Hinzu kommen Anwendungen aus der Automobil- oder Bekleidungsindustrie, die Textillaminierungen mittels Schmelz- oder Sprühklebstoffen durchführen. - Die vorgenannten Verbundmaterialien sind nicht zum Einsatz als hochwertige Postkarten geeignet.
- Ein Anwendungsgebiet für die Kaschierung mittels computergesteuerten Druckern bedruckbarer Leinwandmaterialien auf Papier oder Folie ist jedoch nicht bekannt.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb in der Schaffung eines Verbundmaterials, dass aus einer insbesondere mittels computergesteuerten Druckern bedruckbaren Leinwand und wenigstens einer Trägerschicht besteht.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des ersten Schutzanspruchs gelöst.
- Das Verbundmaterial, welches unter Verwendung wenigstens einer Stofflage erzeugt wird, zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass die Stofflage aus Leinwandmaterial besteht und mit mindestens einem Trägermaterial verbunden ist.
- Dabei ist das Leinwandmaterial auf wenigstens einer Seite so veredelt, dass es vorzugsweise mittels computergesteuerten Druckern bedruckbar ist.
- Das Trägermaterial kann aus wenigstens einer Schicht aus Papier, Pappe, Kunststoff, Folie oder deren Kombinationen bestehen und ist bevorzugt mit dem Leinwandmaterial mittels Kaschierung verbunden. Bei der Kaschierung liegt die veredelte bedruckbare Seite des Leinwandmaterials oben, so dass diese mit beliebigen Motiven bedruckbar ist.
- Die unveredelte nicht für das Bedrucken mit computergesteuerten Druckern vorbereitete Rückseite des Leinwandmaterials ist dabei mit dem Trägermaterial verbunden.
- Dies erfolgt bevorzugt durch Zusammenkleben, entweder manuell oder mit Hilfe von Kaschiermaschinen- oder Vorrichtungen bzw. Pressystemen.
- Dabei besteht die Verbindung zwischen dem Leinwandmaterial und der Trägerschicht insbesondere aus für den Materialverbund geeigneten Klebern, Hotmelt-, Sprüh- oder Haftklebern.
- Das als Trägerschicht verwendete Papier, die Pappe, oder die Folie kann dabei auch ein handelsübliches Haftpapier oder eine Haftfolie sein.
- Besteht die Trägerschicht aus einem Material in Form von Haftpapier welches eine Grammatur von mehr als 400 Gramm pro Quadratmeter aufweist ist diese auch in die Kategorie Pappe einordenbar.
- Es ist weiterhin möglich, dass die Leim- oder Haftschicht zwischen Leinwandmaterial, Papier, Pappe oder Folie je nach Einsatzzweck eine unterschiedliche Adhäsivität, von permanent haftend bis leicht ablösbar, aufweist. Dadurch kann es beispielsweise möglich sein, das Leinwandmaterial von der Trägerschicht zu lösen und z.B. zu rahmen.
- Wahlweise kann das Leinwandmaterial und/oder das Papier, die Pappe oder Folie mit zusätzlichen Materialen, wie Farben, Folien, Lacken oder Firnissen veredelt werden.
- Weiterhin ist es möglich, dass aus dem Verbundmaterial manuell oder industriell mittels mechanischer Schneidwerkzeuge oder Lasertechnik, Flächengebilde ausgeschnitten oder mit manuellen bzw. industriellen Stanzformen ausgestanzt werden.
- Das Verbundmaterial kann ebenfalls mit Hilfe einer nicht zum Stand der Technik gehörenden Zusatzvorrichtung für Kaschiersysteme, die das maschinelle Abrollen der Schutzfolie von Haftpapieren oder Haftfolie ermöglicht [siehe Illustration (
2 ) 6] hergestellt werden. - Durch die Verbindung von Leinwand und Papier, Pappe oder Folie/Kunststoff wird ein neuartiger Werkstoff mit anderen Gebrauchseigenschaften und erweiterten Einsatzmöglichkeiten geschaffen.
- Der Materialverbund des neuen Werkstoffs wird anhand (
1 ) erläutert:
Mit folgenden Verfahren kann die Verbindung beider Materialien erreicht werden:
Ein Flächengebilde aus Papier, Pappe oder Folie wird auf die unbeschichtete Seite des Leinwandmaterials, das sowohl als Rollenmaterial als auch als Bogenmaterial vorliegen kann, kaschiert. Das Kaschieren kann sowohl mit handelsüblichen, für den entsprechenden Materialverbund geeigneten, Klebstoffen, Hotmelt-, Haft- oder Sprühklebern von Hand als auch mit Kaschiermaschinen oder Pressen erfolgen. - Für die Herstellung kleinerer Bedarfsmengen des Verbundmaterials sind handelsübliche Haftpapiere oder Kaschierfolien besonders geeignet. Dabei wird die Haftfolie oder das Haftpapier nach dem manuellen Ablösen der Schutzschicht mit der Klebeseite auf die unveredelte Seite der bedruckbaren Leinwand aufgeklebt.
- Für größere Bedarfsmengen kann das als Rollenmaterial vorliegende Leinwandmaterial mittels einer Kaschiermaschine mit der, ebenfalls als Rollenmaterial vorliegenden selbstklebenden Papier- oder Folienschicht, verbunden werden. Dabei werden die mittels computergesteuerten Druckern bedruckbare Leinwand und das handelsübliche, mit der Schutzschicht für den Kleber versehene Haftpapier bzw. die Kaschierfolie gemeinsam in die Kaschiermaschine eingeführt. Dabei liegen sich jeweils die noch mit Folie geschützte Haftschicht und die unveredelte Seite der Leinwand gegenüber. Kurz vor dem Einführen in das Rollensystem wird die Schutzfolie auf eine zusätzliche Rolle aufgewickelt und gibt so die Klebeschicht für den Kaschiervorgang frei. Im Anschluss daran, pressen zwei weitere Rollen die unbeschichtete Seite der Leinwand und die Klebeschicht des Klebepapiers oder der Haftfolie zusammen. Auf diese Weise entsteht der Materialverbund von Leinwand und Haftpapier bzw. Kaschierfolie. Das Verfahren wird anhand von (
2 ) illustriert. - Das gleiche Prinzip kann auch angewandt werden, wenn Leinwand und Haftpapier oder Haftfolie als Bogenmaterial vorliegen.
- Bei nicht mit einer Haftschicht versehenen Folien- oder Papiermaterialien wird der Leim mittels Walzen, Dosier- oder Sprühsystemen bzw. im Hotmelt-Verfahren auf das Papier, die Pappe oder Folie bzw. die unbeschichtete Seite der Leinwand aufgetragen und danach durch Walzen zusammengepresst.
- Die Verbindung mit der Papier- oder Folienschicht erfolgt dann manuell oder mittels handelsüblicher Kaschiermaschinen, wie sie zum Beispiel in der Textil- oder Lederindustrie eingesetzt werden, oder mit dafür geeigneten Pressen. Das Kaschieren kann natürlich auch manuell erfolgen. Ein mögliches Herstellungsverfahren wird anhand von (
3 ) illustriert. - Durch die Verbindung der Leinwand mit einem anderen Trägermaterial erschließen sich völlig neue Anwendungsgebiete. So können zum Beispiel besonders hochwertige Post- oder Grußkarten aus Leinwandmaterial hergestellt werden, bei welchen auf dem Leinwandmaterial ein gedrucktes Motiv abgebildet ist.
- Diese Postkarten stellen quasi ein „Miniaturbild" dar und können nachträglich gerahmt werden.
- Die für den Postversand zu hohe Flexibilität der Leinwand und die rauhe, nicht bedruckbare oder beschreibbare Rückseite, waren für diese Anwendungsmöglichkeit bisher nicht geeignet. Mit einer Kaschierung, zum Beispiel mit einem Haftpapier, steht dieser Anwendungsmöglichkeit nichts mehr im Wege.
- Das im Handel erhältliche Haftpapier kann mit unterschiedlichen Druckverfahren vorab bedruckt und dann auf die unbedruckte Seite der Leinwand maschinell oder manuell aufkaschiert werden. Nach dem Ausschneiden der einzelnen Nutzen aus dem Verbundmaterial liegen Postkarten vor, die postalisch versendet oder mit einem Bilderrahmen versehen als Raumdekoration verwendet werden können.
- Eine weitere Anwendungsmöglichkeit besteht darin, das hochwertige Leinwandmaterial für Promotionzwecke einzusetzen und durch eine Abhebung von der Konkurrenz, die vorzugsweise Werbematerial aus Papier einsetzt, Wettbewerbsvorteile zu erzielen. So könnten zum Beispiel aus dem Verbundmaterial Leinwand und selbstklebende Folie Motive wie Firmenlogos, Wappen, Flaschenetiketten, Länderfahnen im Miniformat usw. produziert werden. Die Motive werden dann ausgeschnitten oder mit industriellen Stanzformen oder Handstanzen ausgestanzt und können dann als Werbeträger oder Fanartikel auf Kleidung, Gebrauchsartikel usw. aufgeklebt werden. Auch hier bietet das Material Leinwand in Kombination mit einer Haftfolie Vorteile, die andere Materialien nicht aufweisen.
- Gegenüber aus Papier gefertigten Artikeln bieten die Leinwanddrucke folgende Vorteile:
höherwertiges Erscheinungsbild, hohe Reißfestigkeit, längere Lebensdauer als Papier, Wasserfestigkeit bei Verwendung von wasserfesten Farben oder einer Endbehandlung mit Wasser abweisenden Lacken. Bei Verwendung von flexiblen Trägerfolien passt sich die Leinwand außerdem besser als Papier den entsprechenden Untergrundformen an, auf die sie aufgeklebt werden soll. - Ein weiteres Anwendungsgebiet besteht darin, selbstklebende Leinwandposter herzustellen. So können zum Beispiel Poster aus Leinwand, die auf der Rückseite mit Haftpapier oder Kaschierfolie versehen sind, als Dekoration für Wände oder Türen eingesetzt sind. Die Verwendung wasserfester Druckertinten sowie eine eventuelle Endbehandlung mit wasserfesten Lacken oder Schutzschichten, ermöglichen auch den Einsatz in Feuchträumen oder im Außenbereich.
- Das Bedrucken der Leinwand im Digitaldruckverfahren und das anschließende Kaschieren mit einer Klebefolie bietet außerdem die Möglichkeit, kleine Auflagen sehr kostengünstig zu produzieren.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 : Materialverbund aus Leinwand und einer Trägerschicht aus Papier, Pappe oder Folie, -
2 : Prinzipdarstellung des Zusammenführens der Materialien (Leinwand und Papier, Pappe bzw. Folie) in einem Kaschiersystem, -
3 : Prinzipdarstellung des Aneinanderfügens der Verbundmaterialien. -
1 illustriert den neuartigen Materialverbund von bedruckbarem Leinwandmaterial1 mit einem Trägermaterial2 aus Papier, Pappe oder Folie. Das bedruckbare Leinwandmaterial1 wurde mittels einer Klebeschicht3 mit dem Trägermaterial2 , einem Flächengebilde aus Folie, Papier oder Pappe, verbunden. -
2 zeigt in vereinfachter Form das Zusammenführen der Materialien Leinwandmaterial1 und Trägermaterial2 (Papier, Pappe bzw. Folie) in einem Kaschiersystem, wobei eine Materialkomponente mit einer selbstklebenden Haftschicht (Klebeschicht3 ) versehen ist. Dabei werden das mittels computergesteuerten Druckern bedruckbare Leinwandmaterial1 und das handelsübliche, mit einer Schutzfolie4 für die Klebeschicht3 versehene Haftpapier bzw. die Kaschierfolie gemeinsam in eine Kaschiervorrichtung5 eingeführt. Dabei liegen sich jeweils die noch mit Schutzfolie4 geschützte Klebeschicht3 und die unveredelte Seite des Leinwandmaterials1 gegenüber. Kurz vor dem Einführen in das Rollensystem (Walzen5.1 der Kaschiervorrichtung5 ) wird die Schutzfolie4 auf eine Zusatzwalze6 aufgewickelt und gibt so die Klebeschicht3 für den Kaschiervorgang frei. Im Anschluss daran, pressen zwei weitere Walzen5.1 der Kaschiervorrichtung5 die unbeschichtete Seite des Leinwandmaterials1 und die Klebeschicht3 des Klebepapiers oder der Haftfolie zusammen: In3 ist in vereinfachter Form das Aneinanderfügen der Verbundmaterialien in Form von Leinwandmaterial1 und Trägerschicht2 (Papier, Pappe bzw. Folie oder Kunststoff) bei nicht mit einer Haftschicht versehenen Folien, Papier oder Pappe dargestellt. Dabei wird der Leim (Klebeschicht3 ) mittels Walzen, Dosier- oder Sprühsystemen7 bzw. im Hotmelt-Verfahren auf eines oder beide der zu verbindenden Materialien aufgetragen und anschließend mit den beiden Walzen5.1 der Kaschiervorrichtung5 zusammengepresst. - Durch die Herstellung des erfindungsgemäßen Verbundmaterials erschließen sich völlig neue Anwendungsgebiete. Mit dem Zusammenkaschieren von Leinwand und Papier entsteht ein gegenüber der Leinwand stabileres Material, aus dem zum Beispiel hochwertige Postkarten gefertigt werden können. Das Aufkaschieren einer Haftfolie auf die bedruckbare Leinwand könnte zur Entwicklung einer völlig neuen Produktpalette führen, die vom selbstklebenden Leinwandposter bis zum ausgestanzten Werbe-Label aus Leinwand reicht.
-
- 1
- Leinwandmaterial
- 2
- Trägermaterial
- 3
- Klebeschicht
- 4
- Schutzfolie
- 5
- Kaschiervorrichtung
- 5.1
- Walzen der Kaschiervorrichtung
- 6
- Zusatzwalze
zur Aufnahme der Schutzfolie
4 - 7
- Walzen, Dosier- oder Sprühsystemen zum Auftragen der Klebeschicht 3
Claims (14)
- Verbundmaterial unter Verwendung wenigstens einer Stofflage, dadurch gekennzeichnet, dass die Stofflage aus Leinwandmaterial (
1 ) besteht und mit mindestens einem Trägermaterial (2 )/Trägerschicht verbunden ist. - Verbundmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leinwandmaterial (
1 ) auf wenigstens einer Seite so veredelt ist, dass es bedruckbar ist. - Verbundmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leinwandmaterial (
1 ) mittels computergesteuerten Druckern bedruckbar ist. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (
2 ) aus wenigstens einer Schicht aus Papier, Pappe, Kunststoff, Folie oder deren Kombinationen besteht. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Leinwandmaterial (
1 ) mit dem Trägermaterial (2 ) mittels Kaschierung verbunden ist. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Kaschierung die veredelte Seite des Leinwandmaterials (
1 ) nach außen gerichtet ist (oben liegt). - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine unveredelte nicht für das Bedrucken mit computergesteuerten Druckern vorbereitete Seite des Leinwandmaterials (
1 ) mit dem Trägermaterial (2 ) verbunden ist. - Verbundmaterial nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die unveredelte Seite des Leinwandmaterials (
1 ) mit der Trägerschicht (2 ) manuell oder mit Hilfe von Kaschiermaschinen- oder Vorrichtungen bzw. Presssystemen zusammengeklebt ist. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen dem Leinwandmaterial (
1 ) und der Trägerschicht (2 ) aus für den Materialverbund geeigneten Klebern, Hotmelt-, Sprüh- oder Haftklebern besteht. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das als Trägerschicht (
2 ) verwendete Papier, die Pappe, der Kunststoff oder die Folie ein handelsübliches Haftpapier oder eine Haftfolie sein kann. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (
2 ) aus einem Material in Form von, Haftpapier besteht, welches eine Grammatur von mehr als 400 Gramm pro Quadratmeter aufweist und deshalb in die Kategorie Pappe einordenbar ist. - Verbundmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Leim- oder Haftschicht in Form einer Klebeschicht (
3 ) zwischen Leinwandmaterial (1 ) und Papier, Papier oder Folie (2 ) je nach Einsatzzweck eine unterschiedliche Adhäsivität, von permanent haftend bis leicht ablösbar, aufweist. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Leinwandmaterial (
1 ) und/oder das Papier, die Pappe oder Folie mit zusätzlichen Materialen, wie Farben, Folien, Lacken oder Firnissen veredelt sind. - Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Verbundmaterial manuell oder industriell mittels mechanischer Schneidwerkzeuge oder Lasertechnik Flächengebilde ausschneidbar oder mit manuellen bzw. industriellen Stanzformen ausstanzbar sind.
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