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DE202006011918U1 - Scharnieranordnung für eine Waffe, Visieranordnung und Waffe - Google Patents

Scharnieranordnung für eine Waffe, Visieranordnung und Waffe Download PDF

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DE202006011918U1
DE202006011918U1 DE202006011918U DE202006011918U DE202006011918U1 DE 202006011918 U1 DE202006011918 U1 DE 202006011918U1 DE 202006011918 U DE202006011918 U DE 202006011918U DE 202006011918 U DE202006011918 U DE 202006011918U DE 202006011918 U1 DE202006011918 U1 DE 202006011918U1
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Heckler und Koch GmbH
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Abstract

Scharnieranordnung für eine Waffe, insbesondere für ein Klappvisier, bei welcher zwei Schwenkelemente (1, 2; 201, 202) über ein gemeinsames Koppelelement (7; 207) miteinander gekoppelt und um eine durch das Koppelelement (7; 207) definierte Schwenkachse zueinander verschwenkbar sind, wobei das Koppelelement (7; 207) entnehmbar in die Scharnieranordnung einbaubar ist und ein Sicherungselement (9; 209, 210) aufweist, welches mit wenigstens einem der beiden Schwenkelemente (1, 2; 201, 202) in Eingriff bringbar ist und in seiner Eingriffslage das eingebaute Koppelelement (7; 207) in der Scharnieranordnung fixiert, insbesondere in Richtung der Schwenkachse.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Scharnieranordnung für eine Waffe, insbesondere für ein an der Waffe anbringbares Klappvisier.
  • Scharnieranordnungen weisen im Allgemeinen wenigstens zwei Schwenkelemente auf, die über ein zwischen ihnen angeordnetes Koppelelement, beispielsweise ein Scharnierbolzen, miteinander gekoppelt sind. Das Koppelelement legt gleichzeitig die Schwenkachse fest, um welche die beiden Schwenkelemente zueinander verschwenkbar sind. Solche Scharnieranordnungen sind zum Beispiel in die Visiereinrichtungen von Waffen integriert.
  • Aus der DE 178 214 ist ein Rahmenvisier mit verstellbarem Kimmenelement bekannt, dessen Visierrahmen über ein Scharnier mit einem an der Waffe befestigten Visierfuß gekoppelt ist. Der Visierrahmen kann um eine quer zur Seelenachse verlaufende Schwenkachse zwischen zwei Positionen hin und her verschwenkt werden: einer an der Waffe anliegenden Lager- oder Transportposition und einer Anwendungsposition zur Zielerfassung. Als Scharnier- oder Schwenkachse dient ein Stift, der in entsprechende Ösen am Rahmen und am Visierfuß eingeschoben ist. Eine Demontage des Scharniers, d.h. eine Entnahme des Stiftes, und danach ein Trennen von Visierrahmen und Visierfuß ist in der DE 178 214 nicht angesprochen.
  • Ein sogenanntes Klappkorn, welches zwischen einer an der Waffe anliegenden Lagerposition und einer Anwendungsposition verschwenkbar ist, kann in ähnlicher Weise ausgebildet sein (vgl. z.B. US-Patent 6,779,290).
  • Eine andere klappbare bzw. scharnierbare Visieranordnung mit einer schwenkbaren Kimme ist z.B. aus dem US-Patent 3,675,534 bekannt.
  • Bei vielseitig einsetzbaren Waffen, insbesondere bei Ordonanzwaffen wie Sturmgewehren und Maschinengewehren, kann es wünschenswert sein, eine Visiereinrichtung nicht nur schwenkbar auszugestalten, sondern auch demontierbar; und zwar so, daß bestimmte Visierteile austauschbar werden, um beispielsweise unterschiedliche Visierungen (Ringkorn, Balkenkorn, etc.) an derselben Waffe realisieren zu können. Bisweilen muss eine Visierung auch ganz abgenommen werden, beispielsweise wenn eine Zieloptik an der Waffe verwendet werden soll, oder wenn die Waffe mit einer Lafettierung verbunden wird, welche über eine eigene Visiereinrichtung verfügt.
  • Visier-Schwenkanordnungen müssen eine genaue Führung und Anordnung der Schwenkelemente (z.B. des Korns) sicherstellen, um trotz der Beweglichkeit der Visierelemente die gewünschte Zielgenauigkeit zu erhalten. Die Schwenkanordnung soll u.U. ohne zusätzliches Werkzeug zerlegbar sein, um Bauteile einfach – auch unter Einsatzbedingungen – auszuwechseln oder ersetzen zu können.
  • Von obigen Überlegungen ausgehend, besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine neue Scharnieranordnung bereitzustellen, insbesondere eine solche, die eine einfache Zerlegung der Visiereinrichtung gestattet.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mittels der Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 1. Diese Scharnieranordnung zeichnet sich durch ein Koppelelement mit einem Sicherungselement aus, welches in Eingriff mit wenigstens einem der beiden Schwenkelemente gebracht werden kann und in seiner Eingriffslage das Koppelelement fixiert, insbesondere in Richtung der Schwenkachse. Hierdurch wird zum einen sichergestellt, daß die eigentliche gewünschte Scharnierwirkung unbeeinträchtigt bleibt; zum anderen, daß das Koppelelement in seiner Einbaulage sicher verbleibt, nicht versehentlich entfernbar ist, aber dennoch einfach abnehmbar ist und bei Bedarf austauschbar ist. Das Koppelelement kann beispielsweise als ein mit einem Sicherungselement bestückbarer oder einen Sicherungsabschnit aufweisender Scharnierbolzen, Stift, Hülse oder ähnliches ausgebildet sein.
  • Die Weiterbildungen der Erfindung gemäß der Schutzansprüche 2 bis 6 stellen auf ein federbelastetes Sicherungselement ab, welches gemäß Schutzanspruch 3 selbst als Federelement ausgebildet ist und in seiner Eingriffslage in eine entsprechende Ausnehmung an einem der Schwenkelemente eingreift. Bei so einer Ausführung kann zum Beispiel ein Scharnierbolzen in seiner Einbaulage federbelastet verrastet aber entnehmbar fixiert sein. Schutzanspruch 4 betrifft Gestaltungen der Ausnehmung bzw. des Federelements, welche die Entnahme des Koppelelements erleichtern, indem eine Führungsschräge vorgesehen ist. In der vom Schutzanspruch 5 abgedeckten Ausführung ist das Federelement als eine das Koppelelement teilweise umgebende Federspange ausgebildet, die in der Eingriffslage in eine entsprechende Ringnut an einem der Schwenkelemente angreift und so das Scharnierelement axial fixiert. Hier ist gemäß Schutzanspruch 6 eine entsprechend Anfasung an der in der Entnahmerichtung liegenden Radialflanke der Ringnut vorgesehen, über die die Federspange bei der Entnahme des Koppelelements radial komprimiert wird. Diese Führungsfase unterstützt die Entnahme, ohne die Rastfunktion zu beeinträchtigen.
  • Die Schutzansprüche 7 bis 9 betreffen Ausführungen, bei welcher das Sicherungselement in einem Sperrabschnitt des Koppelelements als exzentrisch ausgebildetes Sperrelement (ähnlich einem Schlüsselbart) ausgeführt ist. Bei dieser Ausführung wird die Eingriffslage des eingebauten Koppelelements über das Zusammenwirken des Sperrabschnitts bzw. des Sicherungselements mit exzentrisch gestalteten Innenkonturen der Scharnieröffnungen an den Schwenkelementen und deren Schwenkstellung zueinander realisiert. Sperrabschnitt und Innenkonturen der Scharnieröffnungen sind so aufeinander abgestimmt, daß die Entnahme bzw. das Einsetzen des Koppelelements nur möglich ist, wenn die Schwenkelemente so zueinander verschwenkt sind, daß die Scharnieröffnungen eine für das Querschnittsprofil des Sperrabschnitts passierbare Einbau- bzw. Entnahmepassage bilden. In davon abweichenden Schwenkstellungen besteht zwischen den einzelnen Scharnieröffnungen keine durchgängige Passage mit entsprechendem Profil, so daß das eingebaute Koppelelement über das Sperrelement in seiner Eingriffslage axial fixiert ist. Die Einbau- bzw. Entnahmepassage besteht nur in einer bestimmten Schwenkstellung, die vorzugsweise so gewählt ist, daß sie weder der Arbeitsstellung noch der Ruhestellung, beispielsweise eines Klappkorns, entspricht. Dies verhindert eine versehentliche Entnahme des Koppelelements im normalen Einsatz.
  • Die komplementäre Gestaltung der Innenkonturen der entsprechenden Scharnieröffnungen und der Außenkontur des Sperrabschnitts gemäß Schutzanspruch 8 verbessert die stabilisierende Wirkung des eingebauten Koppelelements. Die für die genaue Führung der Schwenkelemente verantwortlichen Wirkflächen (Außenflächen des Koppelelements und Innenflächen der Scharnieröffnungen) liegen so weitgehend spielfrei aneinander.
  • Gemäß Schutzanspruch 9 liegt der Sperrabschnitt am Koppelelement in seiner Einbaulage in axialer Richtung genau innerhalb der entsprechenden Scharnieröffnung eines der beiden Schwenkelemente. Damit verdreht sich das Koppelelement beim Verschwenken der Schwenkelemente zueinander relativ zum anderen Schwenkelement. Somit übt das Koppelelement über seine – in Einbaurichtung gesehen – vor und/oder hinter dem Sperrabschnitt liegenden mit beispielsweise zylindrischen Außenkonturen versehenen Abschnitten die Lager- und Führungsfunktion sowie die Zentrierfunktion des Scharniers aus. Diese Abschnitte dienen als Scharnierzapfen, die sich in den entsprechenden Scharnieröffnungen des Schwenkelements beim Verschwenken der Schwenkelemente zueinander verdrehen.
  • Gemäß Schutzanspruch 10 ist die Scharnieröffnung des einen Schwenkelements zwischen den Scharnieröffnungen des anderen Schwenkelements angeordnet. Sind diese Scharnieröffnungen zum Beispiel hülsenartig ausgebildet, so gewährleistet das in diese Hülsen oder Scharnieröffnungen eingesetzte Koppelelement eine exakte lineare Ausrichtung und eine stabile Scharnierführung. Zum anderen sind die Schwenkelemente auch in ihrer axialen Richtung genau zueinander festgelegt, indem die Scharnierhülse des einen Schwenkelements zwischen den beiden Scharnierhülsen des anderen Elements in definierter Position festgelegt ist.
  • Bei Ausführungen, die denen das Sicherungselement des Koppelelements als exzentrischer Sperrabschnitt ausgebildet ist, benötigen nur folgende Scharnieröffnungen eine dem Sperrabschnitt entsprechende Innenkontur: eine der beiden Scharnieröffnungen des ersten Schwenkelements und die Scharnieröffnung des zweiten Schwenkelements, die zwischen den beiden Scharnieröffnungen des ersten Schwenkelements angeordnet ist. Die zweite Scharnieröffnung des ersten Schwenkelementes kann bei dieser Ausführung ein kreisrundes bzw. zylindrisches Innenprofil aufweisen, in die ein entsprechender Endabschnitt des Koppelelementes zentrierend hineinpaßt. Die in Richtung der Scharnierachse weisenden Stirnflächen des Sperrabschnitts legen das Koppelelement axial fest.
  • Die Schutzansprüche 11 bis 13 betreffen Weiterbildungen der Erfindung, bei denen die Schwenkelemente in bevorzugten Schwenkstellungen zueinander fixierbar sind. Solche bevorzugten Stellungen sind beispielsweise eine Ruhestellung und eine Arbeitsstellung. Bei einem Klappvisier entspricht die Ruhestellung einer an der Waffe anliegenden Schwenkstellung, und die Arbeitsstellung eine von der Waffe abgeklappte Stellung, in der die Visiereinrichtung funktionsfähig ist. Zur Fixierung der Schwenkelemente in ihrer Schwenkstellung weist die Scharnieranordnung gemäß Schutzanspruch 12 an einem ihrer Schwenkelemente einen federbelasteten Rastmechanismus auf, der mit einer entsprechenden Rastkontur am anderen Schwenkelement zusammenwirkt. Bei gelöstem Rastmechanismus können die Schwenkelemente zueinander verschwenkt werden. Für bevorzugte Schwenkstellungen sind gemäß Schutzanspruch 13 an der Rastkontur entsprechende Ausbildungen, insbesondere Ausnehmungen, vorgesehen, die mit einem geeigneten Rastelement zusammenwirken bzw. in die das Rastelement entsprechend eingreifen kann.
  • Die Schutzansprüche 14 bis 16 betreffen eine Visieranordnung für eine Waffe, insbesondere mit einem Klappkorn, die mit einer erfindungsgemäßen Scharnieranordnung versehen ist. Dabei ist gemäß Schutzanspruch 15 das erste Schwenkelement als verschwenkbares Klappkorn und das zweite Schwenkelement als an der Waffe fixiertes Haltestück ausgebildet. Damit ist das Klappkorn an der Waffe verschwenkbar angeordnet und kann gegebenenfalls nach Entnahme des Koppelelements gegen ein anderes, beispielsweise für eine andere Visieranordnung, ausgetauscht werden. Nach Schutzanspruch 16 ist dabei das zweite Schwenkelement als im Bereich der Laufmündung angeordnetes Gasabnahmestück ausgebildet. Diese Ausführung hat zwei Vorteile: Erstens ist das Gasabnahmestück in der Regel nahe der Mündung und präzise am Waffenrohr ausgerichtet fixiert, so daß eine möglichst lange Visierlinie zur Verfügung steht. Zweitens sind Gasabnahmestücke in der Regel mechanisch aufwendig bearbeitete Bauteile. So erfordert die zusätzliche Bearbeitung, um dieses auch als Schwenkelement auszubilden, nur einen geringen fertigungstechnischen Zusatzaufwand.
  • Schutzanspruch 17 betrifft eine Waffe, die eine Visieranordnung mit einer erfindungsgemäßen Scharnieranordnung aufweist.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. In diesen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Klappkorns, welches gemeinsam mit einem Gasabnahmestück und einem Scharnierbolzen eine erfindungsgemäße Scharnieranordnung bildet,
  • 2 eine Schnittdarstellung (Schnitt A-A) der in 1 gezeigten Anordnung,
  • 3 eine perspektivische Darstellung einer Klappkornanordnung, die eine weitere erfindungsgemäße Scharnieranordnung in einer alternativen Ausführung aufweist,
  • 4 ein als Scharnierbolzen ausgebildetes Koppelelement für die in 3 dargestellte Klappkornanordnung,
  • 5 ein als Gasabnahmestück ausgeführtes Schwenkelement aus der in 3 dargestellten Anordnung,
  • 6 eine perspektivische Darstellung der in 3 dargestellten Klappkornanordnung, bei der das Klappkorn in seiner Arbeitsstellung angeordnet ist,
  • 7 die in den 3 und 6 dargestellte Klappkornanordnung in seiner Ruhestellung, und
  • 8 eine Teilschnittdarstellung des Rastmechanismus.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den 1 und 2 dargestellt. Die Zeichnungen zeigen ein Klappkorn 1, welches verschwenkbar an einem Gasabnahmestück 2 angeordnet ist. Das Gasabnahmestück 2 weist eine Rohraufnahme 3 auf, die z.B. im Mündungsbereich an einem (nicht dargestellten) Waffenrohr bzw. einem Waffenlauf fixiert wird (zum Beispiel über einen Pressitz und eine zusätzliche formschlüssige Arretierung). Die Rohraufnahme 3 ist über entsprechende Bohrungen (nicht dargestellt) mit einem Gaszylinderstück 4 kommunizierend verbunden, über das ein Gaskolben und ein Betätigungsgestänge (beide nicht dargestellt) angetrieben werden. Letzteres betätigt bekanntlich den Waffenverschluß. Am unteren Ende des Klappkorns 1 sind zwei gabelförmig angeordnete Scharnierlaschen 5 und 5' angeordnet. Das Klappkorn 1 bildet mit den beiden Scharnierlaschen 5, 5' ein erstes Schwenkelement. An der Oberseite des Gaszylinderstücks 4 ist eine Scharnierkulisse 6 ausgebildet. Die Scharnierlaschen 5, 5' und die Scharnierkulisse 6 sind in zusammengebautem Zustand von fluchtenden Scharnieröffnungen durchsetzt. Dabei wird das Klappkorn 1 und das Gaszylinderstück 4 von einem Scharnierbolzen 7 zusammengefügt, der in seiner Einbaulage die Scharnierlaschen 5, 5' und die Scharnierkulisse 6 durchsetzt.
  • In 2 ist der Scharnierbolzen 7 in seiner Einbaulage dargestellt. Er weist an seinem einen Ende einen Kopf 8 auf und am anderen Ende eine Federspange 9, die in einer entsprechenden Ringnut 10 gehalten wird. Die Federspange 9 und die Ringnut 10 sind so ausgeführt, daß die Federspange 9 in der Ringnut 10 radial so weit komprimierbar ist, daß sie innerhalb der Bolzenkontur bleibt. An der Scharnierlasche 5' ist eine Buchse 11 ausgebildet, in die das die Federspange 9 aufnehmende Ende 20 des Scharnierbolzens 7 in dessen Einbaulage hineinragt.
  • In der Buchse 11 ist eine Schulter 12 ausgebildet, welche zur Aufnahme der Federspange 9 gestaltet ist. In der Einbaulage des Scharnierbolzens 7 ragt die Außenkontur der Federspange 9 teilweise hinter die Schulter 12 und fixiert so den Scharnierbolzen 7 axial in seiner Einbaulage, in welcher er die Scharnierlaschen 5, 5' und die Scharnierkulisse 6 durchsetzt. Dabei ist der Kopf 8 des Scharnierbolzens 7 innerhalb der Kontur der Scharnierlasche 5' angeordnet (vgl. 2).
  • Die Außenkontur des Scharnierbolzens 7 und die Innenkonturen der in den Scharnierlaschen 5, 5' und in der Scharnierkulisse 6 ausgebildeten Scharnieröffnungen sind so aneinander angepaßt, daß das Klappkorn 1 exakt geführt um den Scharnierbolzen 7 zwischen einer Arbeitsstellung (1 und 6) und einer Ruhestellung (7) hin und her verschwenkt werden kann. Seitlich bzw. in Axialrichtung des Scharnierbolzens 7 ist die Lage des Klappkorns 1 über die Scharnierkulisse 6 festgelegt, die mit ihren seitlichen Außenflächen an den jeweiligen Innenflächen der Scharnierlaschen 5, 5' anliegt.
  • Um das Einsetzen und das Entnehmen des Scharnierbolzens 7 zu erleichtern, ist folgendes vorgesehen: An der zur Scharnierlasche 5 gewandten Seite der Scharnierkulisse 6 ist der Rand der die Scharnierkulisse 6 durchsetzenden Scharnieröffnung mit einer Schräge bzw. einer Fase 13 versehen. Beim Einführen des Scharnierbolzens 7 durch die Scharnieröffnung der Scharnierlasche 5 und weiter in die Scharnieröffnung der Scharnierkulisse 6 gleitet die Federspange 9 an dieser Fase 13 entlang, bis sie vollständig in die Ringnut 10 eingedrückt ist und sich somit innerhalb der Außenkontur des Scharnierbolzens 7 befindet. Der Scharnierbolzen 7 wird dann durch die Scharnieröffnung der Scharnierkulisse 6 weiter eingeschoben; An der gegenüberliegenden Seite der Scharnierkulisse weitet sich die Federspange 9 entlang der dort eingearbeiteten Fase 13' wieder auf.
  • In dieser Stellung ist der Scharnierbolzen 7 bereits gesichert und kann nicht mehr ohne Fremdeinwirkung zurück gleiten. Die Federspange 9 befindet sich in aufgeweiteter Stellung im Hohlraum 14. Beim weiteren Verschieben gleitet die Federspange 9 an einer weiteren Fase 15 entlang durch die Engstelle 16 in der Lasche 5' hinter die Schulter 12.
  • Die Federspange 9 gelangt in den aufgeweiteten Öffnungsabschnitt 17, der in Einbaurichtung gesehen hinter der Schulter 12 liegt, und springt dort wieder radial in ihre ursprüngliche Gestalt zurück. Die Federspange 9 befindet sich nun in ihrer Eingriffslage mit der Scharnierlasche 5' und fixiert hierdurch den Scharnierbolzen 7 in seiner Einbaulage.
  • Zur Entnahme ist die als Radialflanke ausgebildete Schulter 12 ebenfalls angefast bzw. angeschrägt ausgeführt; und zwar so, daß – bei entsprechendem Druck auf das dem Scharnierbolzenkopf 8 gegenüberliegende freie Scharnierbolzen-Ende 20 – die Federspange 9 über die angeschrägte bzw. angefaste Schulter 12 in die Ringnut 10 hinein komprimiert wird und aus dem aufgeweiteten Bohrungsabschnitt 17 in die Engstelle 16 hineingleitet. Danach kann der Scharnierbolzen 7 weiter aus der Scharnierkulisse 6 der Scharnierlasche 5 und hinausgeführt werden.
  • Der Hohlraum 14 zwischen der Engstelle 17 in der Lasche 5' und der Scharnierkulisse 6 schafft eine Zwischenrast und verhindert, daß der Scharnierbolzen 7 in einem Zug ausgeschoben wird. Dies verhindert, daß beispielsweise ein Schlag auf das Ende 20 des Scharnierbolzens 7, diesen vollständig aus seiner Einbaulage entfernt und sich das Klappkorn 1 vom Gasabnahmestück 2 löst.
  • Die Geometrie der Ringnut 10, der Schulter 12 sowie der Fasen 13, 13', 15 und die Verformungseigenschaften der Federspange 9 sind in der dargestellten Ausführung so eingestellt, daß die Montage und die Demontage des Scharnierbolzens 7 ohne Werkzeug erfolgen kann. Das Aus- und Einschieben kann aber mit Hilfe eines Gegenstands (z.B. Patrone) erleichtert werden.
  • In einer anderen Ausführung kann ein das Herausschieben des Scharnierbolzens 7 unterstützendes Ausdrückwerkzeug verwendet werden, das beispielsweise über ein entsprechendes Gewinde (nicht dargestellt) an der Buchse 11 ansetzbar ist. So ist auch ein festsitzender Scharnierbolzen 7 ohne Beschädigung des Klappkorns 1 entnehmbar.
  • Das beispielhaft dargestellte Klappkorn 1 ist in seiner Arbeitsstellung und in seiner Ruhestellung arretierbar. Der Arretierungsmechanismus wird weiter unten im Zusammenhang mit einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erläutert.
  • 3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel. Hier wird ein Klappkorn 201 über einen Scharnierbolzen 207 an einem Gasabnahmestück 202 schwenkbar fixiert. Bei dieser Ausführung (vgl. 3 bis 7) entspricht die Anordnung im Prinzip der im Zusammenhang mit 1 und 2 geschilderten Ausführung. Der Scharnierbolzen 207 ist jedoch hier nicht mit einer Federspange 9 als Sicherungselement versehen, sondern mit einem Sperrabschnitt 209, der ein exzentrisch ausgebildetes Sperrelement 210 trägt. Dieses Sperrelement 210 gibt im Sperrabschnitt 209 dem Scharnierbolzen 207 eine exzentrische Kontur (4). Eine entsprechende Innenkontur 216 hat die die Scharnierlasche 205 durchquerende Scharnieröffnung; eine entsprechende weitere Innenkontur 215 die Scharnieröffnung in der Scharnierkulisse 206 (5).
  • In der in 3 dargestellten Schwenkstellung des Klappkorns 201 sind die exzentrischen Innenkonturen 215 und 216 fluchtend angeordnet, so daß sie eine Einbau- bzw. Entnahmepassage für den Sperrabschnitt 209 samt Sperrelement 210 des Scharnierbolzens 207 bilden. In der endgültigen Einbaulage des Scharnierbolzens 207 hat der Sperrabschnitt 209 die Scharnieröffnung in der Scharnierlasche 205 durchquert und befindet sich vollständig innerhalb der Innenkontur 215 in der Scharnierkulisse 206. Das freie Ende 220 ist in der Scharnierlasche 205' angeordnet. Nur in dieser in 3 gezeigten Schwenklage des Klappkerns 201 ist der Scharnierbolzen 207 durch die Scharnieröffnung in der Scharnierlasche 205 hindurch in die weitere Scharnieröffnung in der Scharnierkulisse 206 einführbar bzw. daraus wieder entfernbar. In allen davon abweichenden Schwenkstellungen (z.B. Arbeitsstellung in 6 und Ruhestellung in 7) ist die Innenkontur 216 in der Scharnierlasche 205 gegenüber der Innenkontur 215 in der Scharnierkulisse 206 – und damit gegenüber dem Sperrelement 210 – so verschwenkt, daß sie eine Entnahme des Scharnierbolzens 207 verhindert. Die Innenkontur 216 verriegelt die axiale Entnahmepassage für das Sperrelement 210. Damit ist eine Entnahme des Scharnierbolzens 207 in den in 6 und 7 dargestellten Arbeitsstellungen nicht möglich, und der Scharnierbolzen 207 ist axial in seiner Einbaulage fixiert.
  • Das Klappkorn 201 ist in den in 6 und 7 dargestellten Schwenkstellungen zum Gasabnahmestück 202 fixierbar, indem ein im Innern des Klappkorns 201 beweglich angeordneter Riegel 217 in – an der Außenkontur der Scharnierkulisse 206 angeordnete Ausnehmungen 218 und 219 – eingreift (siehe 8). Dieser Riegel 217a kann über die Handhabe 217a gegen die Feder 217b außer Eingriff mit den Ausnehmungen 218, 219 gebracht werden, so daß das Klappkorn 201 verschwenkt werden kann. Zur Entnahme des Scharnierbolzens 207 wird der Riegel außer Eingriff mit der Ausnehmung 218 bzw. 219 geschoben und das Klappkorn 201 wird in die Entnahmestellung (siehe 3) verschwenkt, in der die Innenkonturen 215 und 216 fluchtend angeordnet sind. In dieser Stellung kann dann der Scharnierbolzen 207 axial gegen seine Einführrichtung aus den Scharnierlaschen 205 und 205' bzw. aus der Scharnierkulisse 206 herausgeschoben werden.
  • Dieser vorstehend geschilderte Verriegelungsmechanismus lässt sich in der in 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ebenfalls vorsehen.
  • In einer anderen Ausführung können auch die Sicherungs- bzw. Fixiermechanismen für den Scharnierbolzen 207 bzw. 7 – zum einen Sperrabschnitt 209, Sperrelement 210, Innenkontur 215 der Scharnieröffnung in der Scharnierkulisse 206 und Innenkontur 216 der Scharnieröffnung in der Scharnierlasche 205 und zum anderen Federspange 9, Ringnut 10 im Scharnierbolzen 7 und Schulter 12 sowie Hohlraum 14 in der Buchse 11 – miteinander kombiniert werden. Bei so einer Ausführung wird verhindert, daß beim Verschwenken des Klappkorns der Scharnierbolzen 207 ungewollt seine Einbaulage verläßt und u.U. sogar aus den Scharnieröffnungen herausfällt, wenn die in 3 dargestellte Stellung durchlaufen wird. Die Federspange 9 fixiert ihn nämlich zusätzlich axial in der Ringnut 12. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Federspange 9 bezüglich der Ringnut 12 besonders leichtgängig ausgeführt werden.
  • Die oben im Zusammenhang mit einem Klappkorn 1, 201 und einem Gasabnahmestück 2, 202 beschriebenen Scharnieranordnungen sind in weiteren Ausführungen auch mit anderen Elementen realisierbar. So kann die Scharnierkulisse 6, 206 auch direkt an einem Waffenlauf bzw. einem Waffengehäusebauteil angebracht werden. Anstatt des Klappkorns 1, 201 kann auch ein anderes Element als Schwenkelement einer Scharnieranordnung ausgebildet sein. Anstatt der Federspange 9 können auch andere geeignete Federelemente verwendet werden. Solche Federelemente können auch an den Scharnierelementen, wie Scharnierlasche 5, 5'; 205, 205' und Scharnierkulisse 6; 206, vorgesehen sein und an bzw. in entsprechenden Ausnehmungen am Scharnierbolzen 7; 207 angreifen.
  • In anderen Ausführungen können auch federbelastete Sicherungselemente vorgesehen werden, beispielsweise Rastkugeln oder Rasthebel, die den eingebauten Scharnierbolzen lösbar fixieren.
  • Weitere Ausführungen ergeben sich für den Fachmann im Rahmen der anhängenden Schutzansprüche.

Claims (17)

  1. Scharnieranordnung für eine Waffe, insbesondere für ein Klappvisier, bei welcher zwei Schwenkelemente (1, 2; 201, 202) über ein gemeinsames Koppelelement (7; 207) miteinander gekoppelt und um eine durch das Koppelelement (7; 207) definierte Schwenkachse zueinander verschwenkbar sind, wobei das Koppelelement (7; 207) entnehmbar in die Scharnieranordnung einbaubar ist und ein Sicherungselement (9; 209, 210) aufweist, welches mit wenigstens einem der beiden Schwenkelemente (1, 2; 201, 202) in Eingriff bringbar ist und in seiner Eingriffslage das eingebaute Koppelelement (7; 207) in der Scharnieranordnung fixiert, insbesondere in Richtung der Schwenkachse.
  2. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 1, bei welcher das Sicherungselement (9) in seiner Eingriffslage federbelastet an einem der Schwenkelemente (1, 2) angreift.
  3. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 2, bei welcher das Sicherungselement (9) als Federelement ausgebildet ist, das in seiner Eingriffslage in eine entsprechende, in einem der Schwenkelemente (1, 2) ausgebildete Ausnehmung (17) eingreift.
  4. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 3, bei weicher an der Ausnehmung (17) und/oder am Federelement (9) eine Führungsschräge ausgebildet ist, welche bei axialer Belastung des Koppelelements (7) gegen die Einbaurichtung das Federelement (9) entriegelt, so daß es aus der Ausnehmung (17) herausgeleitet.
  5. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 3 oder 4, bei welcher das Sicherungselement als das Koppelelement (7) teilweise umgebende Federspange (9) ausgebildet ist.
  6. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 5, bei welcher an einer Radialflanke (12) der Ausnehmung (17) eine Führungsfase ausgebildet ist, welche bei axialer Belastung des Koppelelements (7) gegen die Einbaurichtung die Federspange (9) radial komprimiert, so daß sie aus der Ausnehmung (17), herausgeleitet.
  7. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 1, bei welcher das Sicherungselement (210) in einem Sperrabschnitt (209) am Koppelelement (207) als exzentrisches Sperrelement (210) ausgebildet ist und an jedem Schwenkelement (201; 202) wenigstens eine Scharnieröffnung mit einer exzentrischen Innenkontur (215, 216) vorgesehen ist, so daß in einer definierten Schwenkstellung der Schwenkelemente (201, 202) zueinander die axial ausgerichteten Innenkonturen (215, 216) eine Einbau- bzw. Entnahmepassage bilden, durch die das Sicherungselement (210) in Richtung der Schwenkachse in seine Eingriffslage bringbar bzw. aus dieser entnehmbar ist.
  8. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 7, bei welcher die Innenkonturen (216, 215) komplementär zur Außenkontur des Sperrabschnitts (209) ausgebildet sind.
  9. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 7 oder 8, bei welcher die Länge des Sperrabschnitts (209) in Richtung der Schwenkachse der Länge der Scharnieröffnung entspricht, in der er in seiner Eingriffslage angeordnet ist.
  10. Scharnieranordnung nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, bei welcher am ersten Schwenkelement (1; 201) zwei Scharnieröffnungen axial hintereinander in einem Abstand ausgebildet sind, zwischen denen die Lage einer Scharnieröffnung am zweiten Schwenkelement (2; 202) in Richtung der Schwenkachse festgelegt ist.
  11. Scharnieranordnung nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, bei welcher die Schwenkelemente (1, 2; 201, 202) in bevorzugten Schwenkstellungen zueinander fixierbar sind.
  12. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 11, bei welcher am ersten Schwenkelement (1; 201) ein federbelasteter Rastmechanismus (217) vorgesehen ist, welcher mit einer Rastkontur (218, 219) am zweiten Schwenkelement (2, 6; 202, 206) zusammenwirkt.
  13. Scharnieranordnung nach Schutzanspruch 12, bei welcher die Rastkontur (218, 219) für eine bevorzugte Schwenkstellung, insbesondere eine Ruhestellung und/oder eine Arbeitsstellung, eine entsprechende Ausbildung, insbesondere eine Ausnehmung (218, 219), aufweist und mit einem Rastelement (217) zusammenwirkt.
  14. Visieranordnung für eine Waffe, insbesondere ein Klappkorn (1; 201) aufweisend, welche eine Scharnieranordnung nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche umfaßt.
  15. Visieranordnung nach Schutzanspruch 14, bei welcher ein erstes Schwenkelement als Klappkorn (1; 201) ausgebildet ist und ein zweites Schwenkelement als an der Waffe fixiertes Haltestück (2; 202) ausgebildet ist.
  16. Visieranordnung nach Schutzanspruch 15 , bei welcher das Haltestück als im Mündungsbereich eines Laufs angeordnetes Gasabnahmestück (2; 202) ausgebildet ist.
  17. Waffe mit einer Visieranordnung nach einem der Schutzansprüche 14 bis 16.
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