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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Scharnieranordnung für eine Waffe,
insbesondere für
ein an der Waffe anbringbares Klappvisier.
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Scharnieranordnungen
weisen im Allgemeinen wenigstens zwei Schwenkelemente auf, die über ein
zwischen ihnen angeordnetes Koppelelement, beispielsweise ein Scharnierbolzen,
miteinander gekoppelt sind. Das Koppelelement legt gleichzeitig
die Schwenkachse fest, um welche die beiden Schwenkelemente zueinander
verschwenkbar sind. Solche Scharnieranordnungen sind zum Beispiel
in die Visiereinrichtungen von Waffen integriert.
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Aus
der
DE 178 214 ist ein
Rahmenvisier mit verstellbarem Kimmenelement bekannt, dessen Visierrahmen über ein
Scharnier mit einem an der Waffe befestigten Visierfuß gekoppelt
ist. Der Visierrahmen kann um eine quer zur Seelenachse verlaufende Schwenkachse
zwischen zwei Positionen hin und her verschwenkt werden: einer an
der Waffe anliegenden Lager- oder Transportposition und einer Anwendungsposition
zur Zielerfassung. Als Scharnier- oder Schwenkachse dient ein Stift,
der in entsprechende Ösen
am Rahmen und am Visierfuß eingeschoben ist.
Eine Demontage des Scharniers, d.h. eine Entnahme des Stiftes, und
danach ein Trennen von Visierrahmen und Visierfuß ist in der
DE 178 214 nicht angesprochen.
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Ein
sogenanntes Klappkorn, welches zwischen einer an der Waffe anliegenden
Lagerposition und einer Anwendungsposition verschwenkbar ist, kann
in ähnlicher
Weise ausgebildet sein (vgl. z.B. US-Patent 6,779,290).
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Eine
andere klappbare bzw. scharnierbare Visieranordnung mit einer schwenkbaren
Kimme ist z.B. aus dem US-Patent 3,675,534 bekannt.
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Bei
vielseitig einsetzbaren Waffen, insbesondere bei Ordonanzwaffen
wie Sturmgewehren und Maschinengewehren, kann es wünschenswert
sein, eine Visiereinrichtung nicht nur schwenkbar auszugestalten,
sondern auch demontierbar; und zwar so, daß bestimmte Visierteile austauschbar
werden, um beispielsweise unterschiedliche Visierungen (Ringkorn,
Balkenkorn, etc.) an derselben Waffe realisieren zu können. Bisweilen
muss eine Visierung auch ganz abgenommen werden, beispielsweise
wenn eine Zieloptik an der Waffe verwendet werden soll, oder wenn
die Waffe mit einer Lafettierung verbunden wird, welche über eine
eigene Visiereinrichtung verfügt.
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Visier-Schwenkanordnungen
müssen
eine genaue Führung
und Anordnung der Schwenkelemente (z.B. des Korns) sicherstellen,
um trotz der Beweglichkeit der Visierelemente die gewünschte Zielgenauigkeit
zu erhalten. Die Schwenkanordnung soll u.U. ohne zusätzliches
Werkzeug zerlegbar sein, um Bauteile einfach – auch unter Einsatzbedingungen – auszuwechseln
oder ersetzen zu können.
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Von
obigen Überlegungen
ausgehend, besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine
neue Scharnieranordnung bereitzustellen, insbesondere eine solche,
die eine einfache Zerlegung der Visiereinrichtung gestattet.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mittels der Scharnieranordnung nach Schutzanspruch
1. Diese Scharnieranordnung zeichnet sich durch ein Koppelelement
mit einem Sicherungselement aus, welches in Eingriff mit wenigstens
einem der beiden Schwenkelemente gebracht werden kann und in seiner
Eingriffslage das Koppelelement fixiert, insbesondere in Richtung
der Schwenkachse. Hierdurch wird zum einen sichergestellt, daß die eigentliche
gewünschte Scharnierwirkung
unbeeinträchtigt
bleibt; zum anderen, daß das
Koppelelement in seiner Einbaulage sicher verbleibt, nicht versehentlich
entfernbar ist, aber dennoch einfach abnehmbar ist und bei Bedarf
austauschbar ist. Das Koppelelement kann beispielsweise als ein
mit einem Sicherungselement bestückbarer
oder einen Sicherungsabschnit aufweisender Scharnierbolzen, Stift,
Hülse oder ähnliches
ausgebildet sein.
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Die
Weiterbildungen der Erfindung gemäß der Schutzansprüche 2 bis
6 stellen auf ein federbelastetes Sicherungselement ab, welches
gemäß Schutzanspruch
3 selbst als Federelement ausgebildet ist und in seiner Eingriffslage
in eine entsprechende Ausnehmung an einem der Schwenkelemente eingreift.
Bei so einer Ausführung
kann zum Beispiel ein Scharnierbolzen in seiner Einbaulage federbelastet
verrastet aber entnehmbar fixiert sein. Schutzanspruch 4 betrifft
Gestaltungen der Ausnehmung bzw. des Federelements, welche die Entnahme
des Koppelelements erleichtern, indem eine Führungsschräge vorgesehen ist. In der vom
Schutzanspruch 5 abgedeckten Ausführung ist das Federelement
als eine das Koppelelement teilweise umgebende Federspange ausgebildet,
die in der Eingriffslage in eine entsprechende Ringnut an einem
der Schwenkelemente angreift und so das Scharnierelement axial fixiert.
Hier ist gemäß Schutzanspruch
6 eine entsprechend Anfasung an der in der Entnahmerichtung liegenden
Radialflanke der Ringnut vorgesehen, über die die Federspange bei
der Entnahme des Koppelelements radial komprimiert wird. Diese Führungsfase unterstützt die
Entnahme, ohne die Rastfunktion zu beeinträchtigen.
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Die
Schutzansprüche
7 bis 9 betreffen Ausführungen,
bei welcher das Sicherungselement in einem Sperrabschnitt des Koppelelements
als exzentrisch ausgebildetes Sperrelement (ähnlich einem Schlüsselbart)
ausgeführt
ist. Bei dieser Ausführung wird
die Eingriffslage des eingebauten Koppelelements über das
Zusammenwirken des Sperrabschnitts bzw. des Sicherungselements mit
exzentrisch gestalteten Innenkonturen der Scharnieröffnungen
an den Schwenkelementen und deren Schwenkstellung zueinander realisiert.
Sperrabschnitt und Innenkonturen der Scharnieröffnungen sind so aufeinander
abgestimmt, daß die
Entnahme bzw. das Einsetzen des Koppelelements nur möglich ist,
wenn die Schwenkelemente so zueinander verschwenkt sind, daß die Scharnieröffnungen
eine für
das Querschnittsprofil des Sperrabschnitts passierbare Einbau- bzw. Entnahmepassage
bilden. In davon abweichenden Schwenkstellungen besteht zwischen
den einzelnen Scharnieröffnungen
keine durchgängige
Passage mit entsprechendem Profil, so daß das eingebaute Koppelelement über das
Sperrelement in seiner Eingriffslage axial fixiert ist. Die Einbau-
bzw. Entnahmepassage besteht nur in einer bestimmten Schwenkstellung,
die vorzugsweise so gewählt
ist, daß sie
weder der Arbeitsstellung noch der Ruhestellung, beispielsweise
eines Klappkorns, entspricht. Dies verhindert eine versehentliche
Entnahme des Koppelelements im normalen Einsatz.
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Die
komplementäre
Gestaltung der Innenkonturen der entsprechenden Scharnieröffnungen und
der Außenkontur
des Sperrabschnitts gemäß Schutzanspruch
8 verbessert die stabilisierende Wirkung des eingebauten Koppelelements.
Die für
die genaue Führung
der Schwenkelemente verantwortlichen Wirkflächen (Außenflächen des Koppelelements und
Innenflächen
der Scharnieröffnungen)
liegen so weitgehend spielfrei aneinander.
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Gemäß Schutzanspruch
9 liegt der Sperrabschnitt am Koppelelement in seiner Einbaulage
in axialer Richtung genau innerhalb der entsprechenden Scharnieröffnung eines
der beiden Schwenkelemente. Damit verdreht sich das Koppelelement
beim Verschwenken der Schwenkelemente zueinander relativ zum anderen
Schwenkelement. Somit übt
das Koppelelement über seine – in Einbaurichtung
gesehen – vor
und/oder hinter dem Sperrabschnitt liegenden mit beispielsweise
zylindrischen Außenkonturen versehenen
Abschnitten die Lager- und Führungsfunktion
sowie die Zentrierfunktion des Scharniers aus. Diese Abschnitte
dienen als Scharnierzapfen, die sich in den entsprechenden Scharnieröffnungen des
Schwenkelements beim Verschwenken der Schwenkelemente zueinander
verdrehen.
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Gemäß Schutzanspruch
10 ist die Scharnieröffnung
des einen Schwenkelements zwischen den Scharnieröffnungen des anderen Schwenkelements angeordnet.
Sind diese Scharnieröffnungen
zum Beispiel hülsenartig
ausgebildet, so gewährleistet
das in diese Hülsen
oder Scharnieröffnungen
eingesetzte Koppelelement eine exakte lineare Ausrichtung und eine
stabile Scharnierführung.
Zum anderen sind die Schwenkelemente auch in ihrer axialen Richtung
genau zueinander festgelegt, indem die Scharnierhülse des
einen Schwenkelements zwischen den beiden Scharnierhülsen des
anderen Elements in definierter Position festgelegt ist.
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Bei
Ausführungen,
die denen das Sicherungselement des Koppelelements als exzentrischer Sperrabschnitt
ausgebildet ist, benötigen
nur folgende Scharnieröffnungen
eine dem Sperrabschnitt entsprechende Innenkontur: eine der beiden
Scharnieröffnungen
des ersten Schwenkelements und die Scharnieröffnung des zweiten Schwenkelements,
die zwischen den beiden Scharnieröffnungen des ersten Schwenkelements
angeordnet ist. Die zweite Scharnieröffnung des ersten Schwenkelementes
kann bei dieser Ausführung
ein kreisrundes bzw. zylindrisches Innenprofil aufweisen, in die
ein entsprechender Endabschnitt des Koppelelementes zentrierend
hineinpaßt.
Die in Richtung der Scharnierachse weisenden Stirnflächen des
Sperrabschnitts legen das Koppelelement axial fest.
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Die
Schutzansprüche
11 bis 13 betreffen Weiterbildungen der Erfindung, bei denen die Schwenkelemente
in bevorzugten Schwenkstellungen zueinander fixierbar sind. Solche bevorzugten Stellungen
sind beispielsweise eine Ruhestellung und eine Arbeitsstellung.
Bei einem Klappvisier entspricht die Ruhestellung einer an der Waffe
anliegenden Schwenkstellung, und die Arbeitsstellung eine von der
Waffe abgeklappte Stellung, in der die Visiereinrichtung funktionsfähig ist.
Zur Fixierung der Schwenkelemente in ihrer Schwenkstellung weist
die Scharnieranordnung gemäß Schutzanspruch
12 an einem ihrer Schwenkelemente einen federbelasteten Rastmechanismus
auf, der mit einer entsprechenden Rastkontur am anderen Schwenkelement
zusammenwirkt. Bei gelöstem
Rastmechanismus können die
Schwenkelemente zueinander verschwenkt werden. Für bevorzugte Schwenkstellungen
sind gemäß Schutzanspruch
13 an der Rastkontur entsprechende Ausbildungen, insbesondere Ausnehmungen, vorgesehen,
die mit einem geeigneten Rastelement zusammenwirken bzw. in die
das Rastelement entsprechend eingreifen kann.
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Die
Schutzansprüche
14 bis 16 betreffen eine Visieranordnung für eine Waffe, insbesondere mit
einem Klappkorn, die mit einer erfindungsgemäßen Scharnieranordnung versehen
ist. Dabei ist gemäß Schutzanspruch
15 das erste Schwenkelement als verschwenkbares Klappkorn und das
zweite Schwenkelement als an der Waffe fixiertes Haltestück ausgebildet.
Damit ist das Klappkorn an der Waffe verschwenkbar angeordnet und
kann gegebenenfalls nach Entnahme des Koppelelements gegen ein anderes,
beispielsweise für
eine andere Visieranordnung, ausgetauscht werden. Nach Schutzanspruch
16 ist dabei das zweite Schwenkelement als im Bereich der Laufmündung angeordnetes
Gasabnahmestück
ausgebildet. Diese Ausführung
hat zwei Vorteile: Erstens ist das Gasabnahmestück in der Regel nahe der Mündung und
präzise
am Waffenrohr ausgerichtet fixiert, so daß eine möglichst lange Visierlinie zur
Verfügung
steht. Zweitens sind Gasabnahmestücke in der Regel mechanisch
aufwendig bearbeitete Bauteile. So erfordert die zusätzliche
Bearbeitung, um dieses auch als Schwenkelement auszubilden, nur
einen geringen fertigungstechnischen Zusatzaufwand.
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Schutzanspruch
17 betrifft eine Waffe, die eine Visieranordnung mit einer erfindungsgemäßen Scharnieranordnung
aufweist.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen
erläutert.
In diesen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Klappkorns, welches gemeinsam mit
einem Gasabnahmestück
und einem Scharnierbolzen eine erfindungsgemäße Scharnieranordnung bildet,
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2 eine
Schnittdarstellung (Schnitt A-A) der in 1 gezeigten
Anordnung,
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3 eine
perspektivische Darstellung einer Klappkornanordnung, die eine weitere
erfindungsgemäße Scharnieranordnung
in einer alternativen Ausführung
aufweist,
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4 ein
als Scharnierbolzen ausgebildetes Koppelelement für die in 3 dargestellte
Klappkornanordnung,
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5 ein
als Gasabnahmestück
ausgeführtes
Schwenkelement aus der in 3 dargestellten Anordnung,
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6 eine
perspektivische Darstellung der in 3 dargestellten
Klappkornanordnung, bei der das Klappkorn in seiner Arbeitsstellung
angeordnet ist,
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7 die
in den 3 und 6 dargestellte Klappkornanordnung
in seiner Ruhestellung, und
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8 eine
Teilschnittdarstellung des Rastmechanismus.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den 1 und 2 dargestellt.
Die Zeichnungen zeigen ein Klappkorn 1, welches verschwenkbar
an einem Gasabnahmestück 2 angeordnet
ist. Das Gasabnahmestück 2 weist
eine Rohraufnahme 3 auf, die z.B. im Mündungsbereich an einem (nicht
dargestellten) Waffenrohr bzw. einem Waffenlauf fixiert wird (zum
Beispiel über
einen Pressitz und eine zusätzliche
formschlüssige
Arretierung). Die Rohraufnahme 3 ist über entsprechende Bohrungen (nicht
dargestellt) mit einem Gaszylinderstück 4 kommunizierend
verbunden, über
das ein Gaskolben und ein Betätigungsgestänge (beide
nicht dargestellt) angetrieben werden. Letzteres betätigt bekanntlich
den Waffenverschluß.
Am unteren Ende des Klappkorns 1 sind zwei gabelförmig angeordnete
Scharnierlaschen 5 und 5' angeordnet. Das Klappkorn 1 bildet mit
den beiden Scharnierlaschen 5, 5' ein erstes Schwenkelement. An
der Oberseite des Gaszylinderstücks 4 ist
eine Scharnierkulisse 6 ausgebildet. Die Scharnierlaschen 5, 5' und die Scharnierkulisse 6 sind
in zusammengebautem Zustand von fluchtenden Scharnieröffnungen
durchsetzt. Dabei wird das Klappkorn 1 und das Gaszylinderstück 4 von
einem Scharnierbolzen 7 zusammengefügt, der in seiner Einbaulage
die Scharnierlaschen 5, 5' und die Scharnierkulisse 6 durchsetzt.
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In 2 ist
der Scharnierbolzen 7 in seiner Einbaulage dargestellt.
Er weist an seinem einen Ende einen Kopf 8 auf und am anderen
Ende eine Federspange 9, die in einer entsprechenden Ringnut 10 gehalten
wird. Die Federspange 9 und die Ringnut 10 sind
so ausgeführt,
daß die
Federspange 9 in der Ringnut 10 radial so weit
komprimierbar ist, daß sie innerhalb
der Bolzenkontur bleibt. An der Scharnierlasche 5' ist eine Buchse 11 ausgebildet,
in die das die Federspange 9 aufnehmende Ende 20 des Scharnierbolzens 7 in
dessen Einbaulage hineinragt.
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In
der Buchse 11 ist eine Schulter 12 ausgebildet,
welche zur Aufnahme der Federspange 9 gestaltet ist. In
der Einbaulage des Scharnierbolzens 7 ragt die Außenkontur
der Federspange 9 teilweise hinter die Schulter 12 und
fixiert so den Scharnierbolzen 7 axial in seiner Einbaulage,
in welcher er die Scharnierlaschen 5, 5' und die Scharnierkulisse 6 durchsetzt.
Dabei ist der Kopf 8 des Scharnierbolzens 7 innerhalb
der Kontur der Scharnierlasche 5' angeordnet (vgl. 2).
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Die
Außenkontur
des Scharnierbolzens 7 und die Innenkonturen der in den
Scharnierlaschen 5, 5' und in der Scharnierkulisse 6 ausgebildeten Scharnieröffnungen
sind so aneinander angepaßt, daß das Klappkorn 1 exakt
geführt
um den Scharnierbolzen 7 zwischen einer Arbeitsstellung
(1 und 6) und einer Ruhestellung (7)
hin und her verschwenkt werden kann. Seitlich bzw. in Axialrichtung
des Scharnierbolzens 7 ist die Lage des Klappkorns 1 über die
Scharnierkulisse 6 festgelegt, die mit ihren seitlichen
Außenflächen an
den jeweiligen Innenflächen
der Scharnierlaschen 5, 5' anliegt.
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Um
das Einsetzen und das Entnehmen des Scharnierbolzens 7 zu
erleichtern, ist folgendes vorgesehen: An der zur Scharnierlasche 5 gewandten Seite
der Scharnierkulisse 6 ist der Rand der die Scharnierkulisse 6 durchsetzenden
Scharnieröffnung mit
einer Schräge
bzw. einer Fase 13 versehen. Beim Einführen des Scharnierbolzens 7 durch
die Scharnieröffnung
der Scharnierlasche 5 und weiter in die Scharnieröffnung der
Scharnierkulisse 6 gleitet die Federspange 9 an
dieser Fase 13 entlang, bis sie vollständig in die Ringnut 10 eingedrückt ist
und sich somit innerhalb der Außenkontur
des Scharnierbolzens 7 befindet. Der Scharnierbolzen 7 wird
dann durch die Scharnieröffnung
der Scharnierkulisse 6 weiter eingeschoben; An der gegenüberliegenden Seite
der Scharnierkulisse weitet sich die Federspange 9 entlang
der dort eingearbeiteten Fase 13' wieder auf.
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In
dieser Stellung ist der Scharnierbolzen 7 bereits gesichert
und kann nicht mehr ohne Fremdeinwirkung zurück gleiten. Die Federspange 9 befindet
sich in aufgeweiteter Stellung im Hohlraum 14. Beim weiteren
Verschieben gleitet die Federspange 9 an einer weiteren
Fase 15 entlang durch die Engstelle 16 in der
Lasche 5' hinter
die Schulter 12.
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Die
Federspange 9 gelangt in den aufgeweiteten Öffnungsabschnitt 17,
der in Einbaurichtung gesehen hinter der Schulter 12 liegt,
und springt dort wieder radial in ihre ursprüngliche Gestalt zurück. Die Federspange 9 befindet
sich nun in ihrer Eingriffslage mit der Scharnierlasche 5' und fixiert
hierdurch den Scharnierbolzen 7 in seiner Einbaulage.
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Zur
Entnahme ist die als Radialflanke ausgebildete Schulter 12 ebenfalls
angefast bzw. angeschrägt
ausgeführt;
und zwar so, daß – bei entsprechendem
Druck auf das dem Scharnierbolzenkopf 8 gegenüberliegende
freie Scharnierbolzen-Ende 20 – die Federspange 9 über die
angeschrägte
bzw. angefaste Schulter 12 in die Ringnut 10 hinein
komprimiert wird und aus dem aufgeweiteten Bohrungsabschnitt 17 in
die Engstelle 16 hineingleitet. Danach kann der Scharnierbolzen 7 weiter
aus der Scharnierkulisse 6 der Scharnierlasche 5 und
hinausgeführt
werden.
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Der
Hohlraum 14 zwischen der Engstelle 17 in der Lasche 5' und der Scharnierkulisse 6 schafft eine
Zwischenrast und verhindert, daß der
Scharnierbolzen 7 in einem Zug ausgeschoben wird. Dies
verhindert, daß beispielsweise
ein Schlag auf das Ende 20 des Scharnierbolzens 7,
diesen vollständig
aus seiner Einbaulage entfernt und sich das Klappkorn 1 vom
Gasabnahmestück 2 löst.
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Die
Geometrie der Ringnut 10, der Schulter 12 sowie
der Fasen 13, 13', 15 und
die Verformungseigenschaften der Federspange 9 sind in
der dargestellten Ausführung
so eingestellt, daß die
Montage und die Demontage des Scharnierbolzens 7 ohne Werkzeug
erfolgen kann. Das Aus- und Einschieben kann aber mit Hilfe eines
Gegenstands (z.B. Patrone) erleichtert werden.
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In
einer anderen Ausführung
kann ein das Herausschieben des Scharnierbolzens 7 unterstützendes
Ausdrückwerkzeug
verwendet werden, das beispielsweise über ein entsprechendes Gewinde (nicht
dargestellt) an der Buchse 11 ansetzbar ist. So ist auch
ein festsitzender Scharnierbolzen 7 ohne Beschädigung des
Klappkorns 1 entnehmbar.
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Das
beispielhaft dargestellte Klappkorn 1 ist in seiner Arbeitsstellung
und in seiner Ruhestellung arretierbar. Der Arretierungsmechanismus
wird weiter unten im Zusammenhang mit einem anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung erläutert.
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3 zeigt
ein anderes Ausführungsbeispiel.
Hier wird ein Klappkorn 201 über einen Scharnierbolzen 207 an
einem Gasabnahmestück 202 schwenkbar
fixiert. Bei dieser Ausführung
(vgl. 3 bis 7) entspricht die Anordnung
im Prinzip der im Zusammenhang mit 1 und 2 geschilderten Ausführung. Der
Scharnierbolzen 207 ist jedoch hier nicht mit einer Federspange 9 als
Sicherungselement versehen, sondern mit einem Sperrabschnitt 209,
der ein exzentrisch ausgebildetes Sperrelement 210 trägt. Dieses
Sperrelement 210 gibt im Sperrabschnitt 209 dem
Scharnierbolzen 207 eine exzentrische Kontur (4).
Eine entsprechende Innenkontur 216 hat die die Scharnierlasche 205 durchquerende
Scharnieröffnung;
eine entsprechende weitere Innenkontur 215 die Scharnieröffnung in
der Scharnierkulisse 206 (5).
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In
der in 3 dargestellten Schwenkstellung des Klappkorns 201 sind
die exzentrischen Innenkonturen 215 und 216 fluchtend
angeordnet, so daß sie
eine Einbau- bzw. Entnahmepassage für den Sperrabschnitt 209 samt
Sperrelement 210 des Scharnierbolzens 207 bilden.
In der endgültigen
Einbaulage des Scharnierbolzens 207 hat der Sperrabschnitt 209 die Scharnieröffnung in
der Scharnierlasche 205 durchquert und befindet sich vollständig innerhalb
der Innenkontur 215 in der Scharnierkulisse 206.
Das freie Ende 220 ist in der Scharnierlasche 205' angeordnet.
Nur in dieser in 3 gezeigten Schwenklage des
Klappkerns 201 ist der Scharnierbolzen 207 durch
die Scharnieröffnung
in der Scharnierlasche 205 hindurch in die weitere Scharnieröffnung in
der Scharnierkulisse 206 einführbar bzw. daraus wieder entfernbar.
In allen davon abweichenden Schwenkstellungen (z.B. Arbeitsstellung
in 6 und Ruhestellung in 7) ist die
Innenkontur 216 in der Scharnierlasche 205 gegenüber der
Innenkontur 215 in der Scharnierkulisse 206 – und damit
gegenüber
dem Sperrelement 210 – so
verschwenkt, daß sie eine
Entnahme des Scharnierbolzens 207 verhindert. Die Innenkontur 216 verriegelt
die axiale Entnahmepassage für
das Sperrelement 210. Damit ist eine Entnahme des Scharnierbolzens 207 in
den in 6 und 7 dargestellten Arbeitsstellungen
nicht möglich,
und der Scharnierbolzen 207 ist axial in seiner Einbaulage
fixiert.
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Das
Klappkorn 201 ist in den in 6 und 7 dargestellten
Schwenkstellungen zum Gasabnahmestück 202 fixierbar,
indem ein im Innern des Klappkorns 201 beweglich angeordneter
Riegel 217 in – an
der Außenkontur
der Scharnierkulisse 206 angeordnete Ausnehmungen 218 und 219 – eingreift (siehe 8).
Dieser Riegel 217a kann über die Handhabe 217a gegen
die Feder 217b außer
Eingriff mit den Ausnehmungen 218, 219 gebracht
werden, so daß das
Klappkorn 201 verschwenkt werden kann. Zur Entnahme des
Scharnierbolzens 207 wird der Riegel außer Eingriff mit der Ausnehmung 218 bzw. 219 geschoben
und das Klappkorn 201 wird in die Entnahmestellung (siehe 3)
verschwenkt, in der die Innenkonturen 215 und 216 fluchtend
angeordnet sind. In dieser Stellung kann dann der Scharnierbolzen 207 axial
gegen seine Einführrichtung
aus den Scharnierlaschen 205 und 205' bzw. aus der Scharnierkulisse 206 herausgeschoben
werden.
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Dieser
vorstehend geschilderte Verriegelungsmechanismus lässt sich
in der in 1 und 2 dargestellten
Ausführungsform
ebenfalls vorsehen.
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In
einer anderen Ausführung
können
auch die Sicherungs- bzw. Fixiermechanismen für den Scharnierbolzen 207 bzw. 7 – zum einen
Sperrabschnitt 209, Sperrelement 210, Innenkontur 215 der Scharnieröffnung in
der Scharnierkulisse 206 und Innenkontur 216 der
Scharnieröffnung
in der Scharnierlasche 205 und zum anderen Federspange 9,
Ringnut 10 im Scharnierbolzen 7 und Schulter 12 sowie Hohlraum 14 in
der Buchse 11 – miteinander
kombiniert werden. Bei so einer Ausführung wird verhindert, daß beim Verschwenken
des Klappkorns der Scharnierbolzen 207 ungewollt seine
Einbaulage verläßt und u.U.
sogar aus den Scharnieröffnungen herausfällt, wenn
die in 3 dargestellte Stellung durchlaufen wird. Die
Federspange 9 fixiert ihn nämlich zusätzlich axial in der Ringnut 12.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
kann die Federspange 9 bezüglich der Ringnut 12 besonders
leichtgängig
ausgeführt
werden.
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Die
oben im Zusammenhang mit einem Klappkorn 1, 201 und
einem Gasabnahmestück 2, 202 beschriebenen
Scharnieranordnungen sind in weiteren Ausführungen auch mit anderen Elementen realisierbar.
So kann die Scharnierkulisse 6, 206 auch direkt
an einem Waffenlauf bzw. einem Waffengehäusebauteil angebracht werden.
Anstatt des Klappkorns 1, 201 kann auch ein anderes
Element als Schwenkelement einer Scharnieranordnung ausgebildet
sein. Anstatt der Federspange 9 können auch andere geeignete
Federelemente verwendet werden. Solche Federelemente können auch
an den Scharnierelementen, wie Scharnierlasche 5, 5'; 205, 205' und Scharnierkulisse 6; 206,
vorgesehen sein und an bzw. in entsprechenden Ausnehmungen am Scharnierbolzen 7; 207 angreifen.
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In
anderen Ausführungen
können
auch federbelastete Sicherungselemente vorgesehen werden, beispielsweise
Rastkugeln oder Rasthebel, die den eingebauten Scharnierbolzen lösbar fixieren.
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Weitere
Ausführungen
ergeben sich für
den Fachmann im Rahmen der anhängenden
Schutzansprüche.