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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung, genauer
gesagt, sie betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung, die eine LED
als Lichtquelle nutzt und zusammensetzbar ist, sowie eine damit
verwendbare Verbindungsvorrichtung.
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Technischer Hintergrund
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LEDs
weisen Umweltverträglichkeit,
Sicherheit, lange Lebensdauer, geringen Energieverbrauch, kleine
Dimensionen sowie weitere die Vorteile auf, und finden bereits als
Dekor sowie in der Werbebranche, etc. eine weitverbreitete Anwendung. Gegenwärtig werden
unaufhörlich
neue, LEDs als Lichtquelle nutzende Beleuchtungskörper konstruiert,
wobei die LED-Beleuchtungskörper
mit ihrem schönen
Aussehen und ihrer feinen Konstruktion in grossem Ausmass bei den
Verbrauchern eine hohe Beliebtheit erfahren.
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Herkömmliche
Leuchten aus flexiblem bzw. weichem Draht bestehen aus LED Plättchen,
die in passender Anordnung in einen durchsichtigen, weichen Kunststoffharz
geklebt werden, wodurch eine Art von biegsamen LED-Dekorleuchten
hergestellt wird. Die mit der vorliegenden Erfindung zusammenhängende verfügbare Technik
einer flexiblen Dekorleuchte aus Halbleiterleuchtdioden, wurde als
chinesisches Patent mit der Nr.
CN2603284Y angemeldet und am 11. 01. 2004
erteilt und veröffentlicht,
wobei die oben genannte Dekorleuchte einen Netzanschluss, Halbleiterleuchtkörper und
ein Steckverbindungsstück
aus Leitungsdraht umfasst, und dadurch gekennzeichnet ist, dass
der Halbleiterleuchtkörper von
langer stabförmiger äusserer
Form ist, und das Leuchtelement aus der Leiterplatte zusammengesetzt
ist, wobei das Leuchtelement, auf eine lange stabförmige Leiterplatte
aufgeschweisst ist. Durch Lesen der oben genannten Beschreibung
erfährt man,
dass sich auf der oben genannten Dekorleuchte ein Steckverbindungsstück aus Leitungsdraht
befindet, wobei das Steckverbindungsstück aus Leitungsdraht auf der
Leiterplatte angebracht ist, und wobei es entsprechend der benötigten Länge möglich ist, das
Steckverbindungsstück
aus Leitungsdraht entlang der an der Seite befindlichen punktierten
Linie beliebig abzuknicken bzw. abzubrechen. Ferner wird eine Netzanschlussleitung
in das abgeknickte, auf der Leiterplatte befindliche Steckverbindungsstück aus Leitungsdraht
gesteckt, wobei der Halbleiterleuchtkörper auf die gleiche Weise
normal in Betrieb genommen werden kann. Dennoch bestehen die Mängel der
Konstruktion darin, dass: (1) Bei der Anwendung nach den Erfordernissen
des praktischen Bedarfs, der Lampenkörper beim Abknicken gehalten
werden muss, wobei dies letztendlich für den Verbraucher Unbequemlichkeiten
bei der Anwendung mit sich bringt, und (2) entlang der abgeknickten
Position weitere aneinander gereihte Netzteilsteckdosen für die Stromversorgung
der Netzanschlussleitungen benötigt
werden, wobei dies die Dekorationswirkung beeinträchtigt,
und überdies
zu mehr unnötigen
Kosten beiträgt.
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Inhalt der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt für
die zu lösenden
technischen Fragen, die darin bestehen die oben genannten Mängel zu überwinden,
eine in der Anwendung bequeme und von den Kosten vergleichsweise
niedrige Beleuchtungsvorrichtung sowie eine mit ihr zusammen anwendbare
Verbindungsvorrichtung bereit.
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Die
vorliegende Erfindung ist durch die folgende technische Auslegung
realisiert: Die vorliegende Erfindung ist eine Beleuchtungsvorrichtung, die
ein langes stabförmiges
Gehäuse
aufweist, wobei das Innere des Gehäuses eine, mit einem inneren Hohlraum
des Gehäuses
zusammenpassende, lange stabförmige
Stromleiterplatte beinhaltet, wobei auf dieser Stromleiterplatte
ein Leuchtelement angebracht ist, wobei die beiden Enden, der Beleuchtungsvorrichtung,
mit jeweils einem ersten und einem zweiten Verbindungsteil ausgestattet
sind, wobei das erste Verbindungsteil ein aus dem Endteil des Gehäuses hervortretendes,
erstes Steckverbindungsteil, sowie ein gegenüber dem ersten Steckverbindungsteil
angeordnetes, erstes Empfangsteil, umfasst.
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Das
erste Empfangsteil ist aus dem Gehäuse und der darin eingeschlossenen
Stromleiterplatte zusammengesetzt. Das zweite Verbindungsteil umfasst ein
mit dem ersten Steckverbindungsteil zusammenpassendes und aus dem
Gehäuse
und der darin eingeschlossenen Stromleiterplatte zusammengesetztes,
zweites Empfangsteil sowie ein, mit dem ersten Empfangsteil zusammenpassendes
und aus dem Endteil des Gehäuses
hervortretendes, zweites Steckverbindungsteil.
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Das
erste Steckverbindungsteil setzt sich aus einem an der Stromleiterplatte
an einem Ende aus dem Gehäuse
hervortretenden Teil zusammen, wobei der Teil auf der Stromleiterplatte
mit einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen Druckverfahren
hergestellte elektrisch leitenden Folie ausgestattet ist; wobei
sich das zweite Steckverbindungsteil aus einem an der Stromleiterplatte
an dem anderen Ende aus dem Gehäuse
hervortretenden Teil zusammensetzt, und wobei der Teil auf der Stromleiterplatte
mit einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen
Druckverfahren hergestellte elektrisch leitenden Folie ausgestattet
ist.
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Das
erste Empfangsteil umfasst ein erstes Kontaktfederplättchen,
das sich, parallel zu dem ersten Steckverbindungsteil, im Endteil
des Gehäuses befindet,
wobei das eine Ende des ersten Kontaktfederplättchens auf die Stromleiterplatte
geschweisst ist und somit die Stromleiterplatte eine elektrisch
leitende Verbindung bildet.
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Das
zweite Empfangsteil umfasst ein zweites Kontaktfederplättchen,
das sich, parallel zu dem zweiten Steckverbindungsteil, im Endteil
des Gehäuses
befindet, wobei das eine Ende des zweiten Kontaktfederplättchens
auf die Stromleiterplatte geschweisst ist und somit die Stromleiterplatte
eine elektrisch leitende Verbindung bildet.
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Bei
der Durchführung
einer Steckverbindung zwischen zwei gegenüberliegenden Beleuchtungsvorrichtungen
nimmt das erste Steckverbindungsteil das zweite Empfangsteil auf
und bewirkt mit dem zweiten Kontaktfederplättchen eine elektrisch leitungsfähige Verbindung,
wobei gleichzeitig das zweite Steckverbindungsteil das erste Empfangsteil
aufnimmt und mit dem ersten Kontaktfederplättchen eine elektrisch leitungsfähige Verbindung
bewirkt wird.
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Das
lange stabförmige
Gehäuse
ist aus einem durchsichtigen oder einem halbdurchsichtigen Material
hergestellt und das Beleuchtungselement ist eine oder mehrere LED.
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Eine
Verbindungsvorrichtung, die mit der Beleuchtungsvorrichtung zusammen
verwendet werden kann, weist zwei zusammengefasste, flexible Leitungen
auf, wobei die beiden Enden der Leitungen mit jeweils einem dritten
und einem vierten Verbindungsteil ausgestattet sind, wobei das dritte
Verbindungsteil ein aus dem Endteil des Gehäuses der Verbindungsvorrichtung
hervortretendes, drittes Steckverbindungsteil, sowie ein gegenüber dem
dritten Steckverbindungsteil angeordnetes, aus dem Gehäuse der Verbindungsvorrichtung
und der in ihrem Inneren fixierten und darin eingeschlossenen Leiterplatte
zusammengesetztes, drittes Empfangsteil umfasst.
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Das
vierte Verbindungsteil umfasst ein, sich an der übereinstimmenden Position wie
das dritte Steckverbindungsteil befindendes und aus dem Gehäuse der
Verbindungsvorrichtung und der in ihrem Inneren fixierten und darin
eingeschlossenen Leiterplatte zusammengesetztes, viertes Empfangsteil
und ein, sich an der übereinstimmenden
Position wie das dritte Empfangssteil befindendes, aus dem Endteil des
Gehäuses
der Verbindungsvorrichtung hervortretendes, viertes Steckverbindungsteil.
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Das
dritte Steckverbindungsteil setzt sich aus einem, an der Leiterplatte
an einem Ende aus dem Gehäuse
der Verbindungsvorrichtung hervortretenden Teil zusammen, wobei
der Teil auf der Stromleiterplatte mit einer auf die Stromleiterplatte
gedruckte, in einem technischen Druckverfahren hergestellte elektrisch
leitenden Folie ausgestattet ist; wobei an der entsprechenden Stelle
sich das vierte Steckverbindungsteil aus einem an der Stromleiterplatte
an dem anderen Ende aus dem Gehäuse
hervortretenden Teil zusammensetzt, und wobei der Teil auf der Stromleiterplatte
mit einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen
Druckverfahren hergestellte elektrisch leitenden Folie ausgestattet
ist.
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Das
dritte Empfangsteil umfasst ein drittes Kontaktfederplättchen,
das sich, parallel zu dem dritten Steckverbindungsteil, im Endteil
des Gehäuses der
Verbindungsvorrichtung befindet, wobei das eine Ende des dritten
Kontaktfederplättchens
auf die Leiterplatte geschweisst ist und somit die Stromleiterplatte
eine elektrisch leitende Verbindung bildet; wobei das vierte Empfangsteil
ein viertes Kontaktfederplättchen,
das sich, parallel zu dem vierten Steckverbindungsteil, im Endteil
des Gehäuses
der Verbindungsvorrichtung befindet, umfasst, und wobei das eine
Ende des oben vierten Kontaktfederplättchens auf die Leiterplatte
geschweisst ist und somit die Stromleiterplatte eine elektrisch
leitende Verbindung bildet.
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Das
dritte und das vierte Verbindungsteil der Verbindungsvorrichtung
verbinden jeweils das zweite Verbindungsteil der Beleuchtungsvorrichtung,
oder jeweils das erste Verbindungsteil der Beleuchtungsvorrichtung
miteinander, wobei das zweite Steckverbindungsteil oder das erste
Steckverbindungsteil jeweils das dritte und das vierte Empfangsteil
der beiden Enden der Verbindungsvorrichtung aufnehmen und jeweils
mit dem dritten und vierten Kontaktfederplättchen eine elektrisch leitfähige Verbindung
bewirkt wird, wobei gleichzeitig das dritte und das vierte Steckverbindungsteil
jeweils das zweite Empfangsteil oder jeweils das erste Empfangsteil
aufnehmen und jeweils mit dem zweiten Kontaktfederplättchen oder
jeweils mit dem ersten Kontaktfederplättchen eine elektrisch leitfähige Verbindung
bewirkt wird.
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Verglichen
mit der vorhandenen Technik, ist es bei der vorliegenden Erfindung
möglich,
durch das an der Beleuchtungsvorrichtung angeodnete bzw. eingerichtete
Endteil, das ein Steckverbindungsteil und ein aufnehmendes bzw.
empfangendes, spezielles Verbindungsteil aufweist, in der Situation
der Anwendung nach praktischer Erfordernis, die Beleuchtungsvorrichtung
in geschickter Weise zusammen zu stecken, um verschiedensten Bedarf
zufrieden zu stellen; ausserdem, ist sie, wenn sie nach der oben genannten
Struktur konstruiert ist, bei der Zusammensetzung in abgeknickter
Form sehr bequem, wobei ein falsches Zusammenstecken unmöglich ist. Von
der Anwendung ist sie sehr bequem, und für die zusammengesetzte Leuchte
ist, nachdem sie vollständig
in einer Reihenfolge zusammengesteckt wurde, nur eine Netzteilsteckdose
erforderlich, und sie gewährleistet
nicht nur auf vorteilhafte Weise eine ordentliche Dekoration, sondern
reduziert auch unnötige
Kosten. Die vorliegende Erfindung dieser Beleuchtungsvorrichtung
ermöglicht,
durch die mit ihr zusammen anwendbare, spezielle Verbindungsvorrichtung,
eine bequeme Anwendung, wenn Krümmungen
und Biegungen um Ecken erforderlich sind.
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Kurze Erläuterung
der beigefügten
Zeichnungen
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1 zeigt
eine Schnittdarstellung einer Beleuchtungsvorrichtung, wobei die
beiden Beleuchtungsvorrichtungen noch nicht zusammengesteckt sind;
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2 zeigt
eine Schnittdarstellung einer Beleuchtungsvorrichtung, wobei sich
die beiden Beleuchtungsvorrichtungen in zusammengestecktem Zustand
befinden;
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3 zeigt
eine Draufsicht von 1;
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4 zeigt
eine Darstellung der Verbindungsvorrichtung;
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5 zeigt
eine räumliche
Detailzeichnung der beiden Enden der Verbindungsteile der Verbindungsvorrichtung;
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6 zeigt
eine Schnittstrukturdarstellung einer Anzahl von Beleuchtungsvorrichtungen,
unmittelbar vor dem Zusammenstecken;
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7 zeigt
eine Schnittdarstellung einer Anzahl von Beleuchtungsvorrichtungen,
unmittelbar vor dem Zusammenstecken mit einer Verbindungsvorrichtung;
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8 zeigt
eine räumliche
Detailzeichnung der Beleuchtungsvorrichtung vor dem Zusammenstecken
mit einer Verbindungsvorrichtung für den Netzanschluss.
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Detaillierte Beschreibung
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Im
folgenden wird die vorliegende Erfindung zusammen mit den beigefügten Zeichnungen
in einzelnen Schritten genau dargestellt.
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Bezug
nehmend auf die Darstellungen der 1, 2, 3 und 7,
zeigt die vorliegende Erfindung eine Beleuchtungsvorrichtung, die
ein langes stabförmiges,
durchsichtiges oder halbdurchsichtiges Gehäuse 10 aufweist, wobei
das Gehäuse 10 im
Inneren eine lange stabförmige
Stromleiterplatte 11 beinhaltet, wobei etliche Fixierungseinrichtungen 12 mit
Fixierungen vorhanden sind, wobei auf der Stromleiterplatte 11 etliche
Leuchtelemente angebracht sind (in vorliegendem Beispiel bestehen
die Leuchtelemente aus LED, dies wird in der Zeichnung nicht gezeigt),
und wobei das eine Ende der Beleuchtungsvorrichtung mit einem ersten
Verbindungsteil 13 und das andere Ende mit einem zweiten
Verbindungsteil 14 ausgestattet ist. Das erste Verbindungsteil 13 umfasst
ein, aus dem Endteil des Gehäuses 10 hervortretendes,
erstes Steckverbindungsteil 130 sowie ein gegenüber dem
ersten Steckverbindungsteil 130 angeordnetes bzw. eingerichtetes,
aus dem Gehäuse 10 und
der darin eingeschlossenen Stromleiterplatte 11 zusammengesetztes,
erstes Empfangsteil 131, wobei sich das erste Steckverbindungsteil 130 aus
einem, an der Stromleiterplatte 11 an einem Ende aus dem
Gehäuse 10 hervortretenden
Teil zusammensetzt, wobei der Teil auf der Stromleiterplatte mit
einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen
Druckverfahren hergestellte elektrisch leitenden Folie 1300 ausgestattet ist,
wobei das erste Empfangsteil 131 ein erstes Kontaktfederplättchen 1310,
das sich, parallel zu dem ersten Steckverbindungsteil 130,
im Endteil des Gehäuses 10 befindet,
umfasst, wobei das eine Ende des oben ersten Kontaktfederplättchens 1310 auf
die Stromleiterplatte 11 geschweisst ist und somit die Stromleiterplatte 11 eine
elektrisch leitende Verbindung bildet, wobei am anderen Ende die
im Inneren des Gehäuses 10 befindliche
Stromleiterplatte 11 nach aussen hervortritt; wobei das
zweite Verbindungsteil 14 ein mit dem ersten Steckverbindungsteil 130 zusammenpassendes und
aus dem Gehäuse 10 und
der darin eingeschlossenen Stromleiterplatte 11 zusammengesetztes,
zweites Empfangsteil 141, sowie ein, mit dem ersten Empfangsteil 131 zusammenpassendes,
an einem Endteil des Gehäuses 10 hervortretendes,
zweites Steckverbindungsteil 140 umfasst, wobei an der
entsprechenden Stelle sich das zweite Steckverbindungsteil 140 aus
einem, an der Stromleiterplatte 11 an dem anderen Ende
aus dem Gehäuse 10 hervortretenden
Teil zusammensetzt, wobei der Teil auf der Stromleiterplatte mit
einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen
Druckverfahren hergestellte elektrisch leitenden Folie 1400 ausgestattet
ist, wobei das zweite Empfangsteil 141 ein zweites Kontaktfederplättchen 1410,
das sich, parallel zu dem zweiten Steckverbindungsteil 140,
im Endteil des Gehäuses 10 befindet,
umfasst, wobei das eine Ende des oben zweiten Kontaktfederplättchens 1410 auf
die Stromleiterplatte 11 geschweisst ist und somit die
Stromleiterplatte 11 eine elektrisch leitende Verbindung
bildet, und wobei am anderen Ende die im Inneren des Gehäuses 10 befindliche,
Stromleiterplatte 11 nach aussen hervortritt.
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Bezug
nehmend auf die Darstellungen in den 4 und 5,
zeigt die vorliegende Erfindung eine Verbindungsvorrichtung, die
mit der Beleuchtungsvorrichtung zusammen verwendet werden kann,
und die zwei zusammengefasste, flexible Leitungen 20 aufweist,
wobei die beiden Enden, der Leitungen 20, mit jeweils einem
dritten und einem vierten Verbindungsteil 21 und 22 ausgestattet
sind, wobei die Struktur des zweiten Verbindungsteils mit der Struktur
des ersten und des zweiten Verbindungsteils 13 und 14 der
Beleuchtungsvorrichtung jeweils identisch ist, wobei das dritte
Verbindungsteil 21 ein, aus dem Endteil des Gehäuses (nicht
mit einer Nummer versehen) der Verbindungsvorrichtung hervortretendes,
drittes Steckverbindungsteil 210 sowie ein gegenüber dem
oben dritten Steckverbindungsteil 210 angeordnetes bzw.
eingerichtetes, aus dem Gehäuse
der Verbindungsvorrichtung sowie der in ihrem Inneren fixierten
und darin eingeschlossenen Leiterplatte (nicht mit einer Nummer
versehen) zusammengesetztes, drittes Empfangsteil 211 umfasst,
wobei sich das dritte Steckverbindungsteil 210 aus einem, an
der Leiterplatte an einem Ende aus dem Gehäuse der Verbindungsvorrichtung
hervortretenden Teil zusammensetzt, wobei der Teil auf der Stromleiterplatte mit
einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen
Druckverfahren hergestellte elektrisch leitenden Folie 2100 ausgestattet
ist; wobei das dritte Empfangsteil 211 ein drittes Kontaktfederplättchen 2110,
das sich, parallel zu dem dritten Steckverbindungsteil 210,
im Endteil des Gehäuses
der Verbindungsvorrichtung befindet, umfasst, wobei das eine Ende
des dritten Kontaktfederplättchens 2110 auf
die Leiterplatte geschweisst ist und somit die Leiterplatte eine
elektrisch leitende Verbindung bildet; wobei das vierte Verbindungsteil 22 ein,
sich an der übereinstimmenden
Position wie das dritte Steckverbindungsteil 210 befindendes
und aus dem Gehäuse der
Verbindungsvorrichtung sowie der in ihrem Inneren fixierten und
darin eingeschlossenen Leiterplatte zusammengesetztes, viertes Empfangsteil 221 und ein,
sich an der übereinstimmenden
Position wie das dritte Empfangssteil 211 befindendes,
aus dem Endteil des Gehäuses
der Verbindungsvorrichtung hervortretendes, viertes Steckverbindungsteil 220 umfasst,
wobei an der entsprechenden Stelle sich das vierte Steckverbindungsteil 220 aus
einem, an der Stromleiterplatte an dem anderen Ende aus dem Gehäuse hervortretenden
Teil zusammensetzt, wobei der Teil auf der Stromleiterplatte mit
einer auf die Stromleiterplatte gedruckte, in einem technischen Druckverfahren
hergestellte elektrisch leitenden Folie 2200 ausgestattet
ist, wobei das vierte Empfangsteil 221 ein viertes Kontaktfederplättchen 2210,
das sich, parallel zu dem vierten Steckverbindungsteil 220,
im Endteil des Gehäuses
der Verbindungsvorrichtung befindet, umfasst, und wobei das eine
Ende des oben vierten Kontaktfederplättchens 2210 auf die
Leiterplatte geschweisst ist und somit die Leiterplatte eine elektrisch
leitende Verbindung bildet.
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Bezug
nehmend auf die Darstellungen in den 6, und 7 zusammen
mit 8, ist es bei der Anwendung dem Anwender möglich, eine
Steckverbindung zwischen zwei gegenüberliegenden Beleuchtungsvorrichtungen
durchzuführen,
wobei das erste Steckverbindungsteil 130 das zweite Empfangsteil 141 empfängt bzw.
aufnimmt und mit dem zweiten Kontaktfederplättchen 1410 eine elektrisch leitfähige Verbindung
bewirkt wird, wobei gleichzeitig das zweite Steckverbindungsteil 140 das
erste Empfangsteil 131 empfängt bzw. aufnimmt und mit dem ersten
Kontaktfederplättchen 1310 eine
elektrisch leitfähige
Verbindung bewirkt wird, wobei es dadurch für den Anwender möglich ist
auf bequeme Weise die gewünschte
Länge zu erhalten.
Anschliessend wird mit Hilfe einer Vorrichtung für die Verbindung des Netzanschlusses
der Netzanschluss verbunden, wobei die Netzanschlussverbindungsvorrichtung
ein Kopplungsteil 40 und einen, an den Netzanschluss anzuschliessenden
Netzanschlussstecker 42 sowie eine aus zwei Verbindungen
bestehende Leitung 41 umfasst, wobei das Kopplungsteil 40 mit
dem ersten (oder zweiten) Verbindungsteil des Endes der Beleuchtungsvorrichtung
gekoppelt wird, wobei es von seiner Struktur mit dem ersten und
zweiten Verbindungsteil 13 und 14 identisch ist,
und ein Steckverbindungsteil 43 und ein Empfangsteil (nicht
mit einer Nummer versehen) umfasst. Ausserdem wird ein Endverschlussteil 3 zur
Verfügung
gestellt, wobei das Endverschlussteil 3 am Endteil des
Beleuchtungskörpers
angebracht ist, und ein schönes
Aussehen des Beleuchtungsvorrichtungskörpers sowie eine sichere Schutzfunktion
bewirkt, wobei es einen Hauptteil 31 und einen Anschlussteil 30 umfasst.
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Überdies
ist es für
den Anwender auch möglich
das dritte und das vierte Verbindungsteil 21 und 22 der
Verbindungsvorrichtung, jeweils mit dem zweiten Verbindungsteil 14 der
Beleuchtungsvorrichtung zu verbinden, wobei das zweite Steckverbindungsteil 140 jeweils
das dritte und das vierte Empfangsteil 211 und 221 der
beiden Enden der Verbindungsvorrichtung empfängt. bzw. aufnimmt und jeweils
mit den Kontaktfederplättchen 2110 und 2210 eine
elektrisch leitfähige
Verbindung bewirkt wird, wobei gleichzeitig das dritte und das vierte
Steckverbindungsteil 210 und 220 jeweils das zweite
Empfangsteil 141 empfangen bzw. aufnehmen und jeweils mit
dem Kontaktfederplättchen 1410 eine
elektrisch leitfähige
Verbindung bewirkt wird, wobei es dadurch für den Anwender möglich ist
auf bequeme Weise die gewünschte Länge zu erhalten
und sie nach Belieben zu biegen, wobei bei dieser Anwendungsweise
die Netzanschlussverbindungsvorrichtung sowie das Endverschlussteil 3 von
ihrer Anwendungsweise und ihrer Struktur identisch sind, wobei auf
diese hier nicht im einzelnen ins Detail gegangen wird.
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Vorstehend
ist nur ein Beispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei
es bei dem ersten und zweiten Verbindungsteil der beiden Enden der Beleuchtungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung nicht notwendig ist, dass sie von ihrem
gesamten Teil eine Verbindungsstruktur aufweisen, die sowohl das spezielle
Steckverbindungsteil, als auch das spezielle Empfangsteil aufweisen,
wobei an der entsprechenden Stelle, es bei dem mit ihr zusammen
anwendbaren dritten und vierten Verbindungsteil der beiden Enden
der Verbindungsvorrichtung auch nicht notwendig ist, dass sie von
ihrem gesamten Teil eine Struktur aufweisen, die sowohl das spezielle
Steckverbindungsteil, als auch das spezielle Empfangsteil aufweisen.
Wenn dabei ein Ende die oben genannte Struktur aufweist, und das
andere Ende aus einer der weit verbreiteten Steckverbindung oder
aus einer anderen häufig
vorkommenden, die Methode der Steckverbindung ersetzenden Konstruktionen
besteht, sollen alle in dem technischen Konzept der vorliegenden Erfindung
enthalten sein.