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DE202006017418U1 - Mechanische Kupplung zur Verbindung von zwei Bauteilen - Google Patents

Mechanische Kupplung zur Verbindung von zwei Bauteilen Download PDF

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DE202006017418U1
DE202006017418U1 DE200620017418 DE202006017418U DE202006017418U1 DE 202006017418 U1 DE202006017418 U1 DE 202006017418U1 DE 200620017418 DE200620017418 DE 200620017418 DE 202006017418 U DE202006017418 U DE 202006017418U DE 202006017418 U1 DE202006017418 U1 DE 202006017418U1
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16L37/08Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members
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    • F16L37/113Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members using a rotary external sleeve or ring on one part the male part having lugs on its periphery penetrating into the corresponding slots provided in the female part

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Abstract

Mechanische Kupplung zur Verbindung von zwei Bauteilen, mit zwei Kupplungshälften in Form von Knaggenringen (18), die jeweils mehrere hakenartige Knaggen (20) und mit axialer Steigung versehene Leisten (22) aufweisen, wobei die Knaggenringe (18) durch relative Drehung gegeneinander in eine Kupplungsendstellung überführbar sind und während der Drehung die Knaggen (20) des einen Knaggenrings (18) die Leisten (22) des anderen Knaggenrings (18) hintergreifen, dadurch gekennzeichnet, daß in der Kupplungsendstellung wenigstens eine der Knaggen (20) einer Klemmung unterworfen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mechanische Kupplung zur Verbindung von zwei Bauteilen.
  • Aus dem Feuerwehrwesen sind Kupplungen für Schläuche und Armaturen bekannt, die zwei identische Kupplungshälften in Form von Knaggenringen mit in Schlauchstutzen integrierten Dichtungsringen aufweisen und unter der Bezeichnung „Storz-Kupplung" weit verbreitet sind. Die über die Schlauchstutzen gestülpten Knaggenringe werden ineinander gesteckt und durch Drehung gegeneinander bajonettverschlußartig in Eingriff miteinander gebracht. Die Knaggenringe weisen hierzu hakenförmige Knaggen auf, die die Leisten des jeweils anderen Knaggenrings hintergreifen. Durch die Profilierung der Leisten mit zunächst ansteigender Dicke werden die Dichtungsringe der Schlauchstutzen – ohne deren Relativdrehung – miteinander in Kontakt gebracht und verpreßt. Für den Feuerwehreinsatz sind die Knaggenringe meistens aus geschmiedetem Aluminium hergestellt und mit zwei oder drei Knaggen-/Leistenpaaren bestückt.
  • Diese Art der Schnellkupplung für hydraulische Leitungssysteme zeichnet sich durch äußerst einfache Handhabung aus und bietet insbesondere bei häufiger Kupplungsbetätigung aufgrund der zum Schließen bzw. Lösen erforderlichen Drehung von weniger als 180° einen beachtlichen Zeitvorteil. Außerdem vermag die Kupplung große Kräfte zu übertragen.
  • Die Erfindung strebt an, diese Vorzüge auch in anderen Einsatzgebieten nutzbar zu machen. Allerdings ist zu beachten, daß beim herkömmlichen Einsatz der Storzkupplung in Verbindung mit Schlauchstutzen die Knaggenringe in der Kupplungsendstellung mit reichlich Spiel ausgestattet sind, da die Ausbildung zu einer relativ starren Kupplungsverbindung durch die Kombination Stutzen/Dichtungsring bewerkstelligt wird. Werden also die für die angedachten Einsatzzwecke nicht erforderlichen Schlauchstutzen und Dichtungsringe weggelassen, ergäbe sich eine mechanische Verbindung mit relativ großem Spiel, was zu unerwünschtem Wackeln und Klappergeräuschen führen würde.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine möglichst spielfreie Kupplungsverbindung anzugeben, die die Vorzüge der bewährten Storz-Kupplung bietet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine mechanische Kupplung zur Verbindung von zwei Bauteilen vorgeschlagen, mit zwei Kupplungshälften in Form von Knaggenringen, die jeweils mehrere hakenartige Knaggen und mit axialer Steigung versehene Leisten aufweisen, wobei die Knaggenringe durch relative Drehung gegeneinander in eine Kupplungsendstellung überführbar sind und während der Drehung die Knaggen des einen Knaggenrings die Leisten des anderen Knaggenrings hintergreifen. Die erfindungsgemäße Kupplung ist dadurch gekennzeichnet, daß in der Kupplungsendstellung wenigstens eine der Knaggen einer Klemmung unterworfen ist. Im Gegensatz zu einer klassischen Storzkupplung wird eine steife Kupplungsverbindung in der Kupplungsendstellung also nicht durch miteinander verpreßte Dichtringe, sondern durch Klemmung der Knaggen erreicht. Die Klemmung der Knaggen kann fertigungstechnisch in überraschend einfacher Weise ausgehend von herkömmlichen Schmiederohlingen erreicht werden, wie sie für Storz-Kupplungen im Feuerwehrwesen verwendet werden, indem die sonst für die Kupplungswegbegrenzung vorgesehene Leistenverdickung bearbeitungstechnisch ausgenützt und dabei die Kupplungsendstellung bis zum gegenseitigen Kontakt der Knaggen beider Knaggenringe verschoben wird.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wirkt die Klemmung axial. In diesem Fall ist zur Erreichung der Klemmwirkung vorgesehen, daß die von der Knagge hintergriffene Leiste in dem Bereich, in dem die Knagge die Leiste in der Kupplungsendstellung hintergreift, eine axiale Höhe aufweist, die (geringfügig) größer oder gleich der axialen Höhe des Einstichs der Knagge ist.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wirkt die Klemmung radial. In diesem Fall ist zur Erreichung der Klemmwirkung vorgesehen, daß die von der Knagge hintergriffene Leiste im Bereich ihrer Verdickung, in dem die Knagge die Leiste in der Kupplungsendstellung hintergreift, einen Innendurchmesser aufweist, der (geringfügig) größer oder gleich dem Außendurchmesser der Knagge ist.
  • Die erfindungsgemäße mechanische Kupplung kann eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Kupplung mit einem radial angeordneten Rastbolzen aufweisen, der zwischen einer Montagestellung, in der er den Kupplungsweg einer Knagge freigibt, und einer Sicherungsstellung, in der er in den Kupplungsweg hineinragt, bewegbar ist.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Anwendung sieht die Erfindung einen Tisch, insbesondere einen Stehtisch, vor mit mehreren vorgefertigten Tischkomponenten und wenigstens einer erfindungsgemäßen mechanischen Kupplung zur Verbindung der Komponenten.
  • Als Tischkomponenten kommen insbesondere ein Fußteil und ein Tischplattenteil in Frage, die mit einem Säulenteil über erfindungsgemäße mechanische Kupplungen verbunden sind. Für wechselnde Einsatzorte eines solchen Stehtisches läßt sich zu Transportzwecken die ausladende Säule schnell von den vorzugsweise der Rundform ähnelnden Komponenten Fußplatte und Tischplatte trennen, so daß die einzelnen Komponenten platzsparend untergebracht werden können. Genauso schnell und einfach lassen sich die Komponenten mittels der erfindungsgemäßen Kupplung wieder zusammensetzen.
  • Weitere Merkmale und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Stehtisches;
  • 2 einen Längsschnitt des Stehtisches aus 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Knaggenrings;
  • 4 eine axiale Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Kupplung gemäß einer ersten Variante; und
  • 5 eine radiale Schnittansicht einer Kupplungsverbindung gemäß einer zweiten Variante.
  • Die Erfindung wird am Beispiel eines mehrteiligen Stehtisches erläutert. In den 1 und 2 ist ein Stehtisch 10 dargestellt, der im wesentlichen aus drei vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt ist: Einem Fußteil 12, einem Säulenteil 14 und einem Tischplattenteil 16. Die drei koaxial angeordneten Komponenten werden durch erfindungsgemäße Schnellkupplungsverbindungen zusammengehalten, wie nachfolgend erläutert wird.
  • Auf der Unterseite des Tischplattenteils 16, auf der Oberseite des Fußteils 12 sowie an beiden axialen Enden des Säulenteils 14 sind identische Kupplungshälften in Form von Knaggenringen 18 angebracht. Der grundsätzliche Aufbau dieser Knaggenringe 18, von denen ein einzelner in 3 dargestellt ist, entspricht weitgehend dem der im Feuerwesen weit verbreiteten Storz-Kupplungshälften.
  • Ein solcher Knaggenring 18 besteht im wesentlichen aus einem (kraftschlußneutralen) Rotationskörper mit einem Halszylinder, einem dazu senkrechten Boden als Auflagefläche für den Schlauchstutzen und einem Bundzylinder, der den größten Durchmesser aufweist und innerhalb dem mehrere Knaggen 18 und ebenso viele Leisten 22 angebracht sind. Die Knaggen 20 sind hakenförmig, und die Leisten 22 sind mit einer axialen Steigung versehen. Die Knaggen 20 können mit den Leisten 22 des Knaggenringes 18 der jeweils anderen Kupplungshälfte in Eingriff gebracht werden, indem die Knaggenringe 18 ineinander gesteckt und gegeneinander verdreht werden, so daß jeweils die Knaggen 20 des einen Knaggenrings 18 die Leisten 22 des anderen Knaggenrings 18 hintergreifen. Die Kupplungsendstellung ergibt sich bei herkömmlichen Knaggenringen, wie sie bei Storz-Kupplungen eingesetzt werden, durch Verdickungen der Leistenenden, die als Endanschläge für die Knaggen dienen. Der zum Erreichen der Kupplungsendstellung erforderliche Drehwinkel ist durch die Anzahl der gleichmäßig in Umfangsrichtung verteilten Knaggen-/Leistenpaare bestimmt und beträgt in jedem Fall weniger als 180°.
  • Im Gegensatz zu den bekannten Storz-Kupplungen, bei denen die Knaggenringe drehbar auf Schlauchstutzen angebracht sind, sind die hier verwendeten Knaggenringe 18 starr mit den Stehtischkomponenten verbunden. Die Montage der Stehtischkomponenten erfolgt also jeweils durch ein Gegeneinanderverdrehen der ganzen Komponenten.
  • Um den Anforderungen an einen wackelfreien Stehtisch gerecht zu werden, weisen die erfindungsgemäß verwendeten Knaggenringe 18 gegenüber herkömmlichen Knaggenringen einige Besonderheiten auf. Zur Gewährleistung einer spielfreien Verbindung der Stehtischkomponenten ist wenigstens eine der beiden nachfolgend anhand der 4 und 5 beschriebenen Maßnahmen vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, daß die Schnittlinien B-B in 4 und A-A in 5 nur die Schnittebene für die Darstellung der 5 bzw. der 4 angeben, die 4 und 5 aber unterschiedliche Varianten der erfindungsgemäßen Kupplungsverbindung zeigen.
  • Die erste Maßnahme, die in 4 dargestellt ist, sieht vor, gegenüber einem herkömmlichen Knaggenring den Kupplungsweg jeder Knagge 20 über den bei herkömmlichen Knaggenringen vorgesehenen, axial das Leistenende erhöhenden Leistenanschlag 24 bis zum Kontakt mit einer Knagge 20 (Gegenknagge) des anderen Knaggenrings 18 zu verlängern, indem die Leiste 20 im Bereich des Anschlags 24 genau auf die axiale Höhe des Knaggeneinstichs gefräst wird. Das heißt, die von der Knagge 20 hintergriffene Leiste 22 weist im Bereich des Anschlags 24 eine im Vergleich zur axialen Höhe d1 einer Leiste eines herkömmlichen Knaggenrings größere axiale Höhe d2 auf, die größer oder gleich der axialen Höhe des radialen Einstichs der Knagge 20 ist. Auf diese Weise wird eine axiale Klemmung einiger oder aller Knaggen 20 erreicht. Aufgrund der axialen Fixierung bleibt ein eventuell vorhandenes radiales Spiel funktionsneutral.
  • Die zweite Maßnahme geht aus 5 hervor. Hier ist die Leiste 22 im Bereich des Anschlags 24 exakt auf oder geringfügig über den Knaggenaußendurchmesser bearbeitet, d.h. der Innendurchmesser der Leiste 22 stimmt im Bereich des Anschlags 24 genau mit dem Außendurchmesser der Knagge 20 überein oder ist geringfügig kleiner. Im Gegensatz zur vorherigen Maßnahme wird hier also eine radiale Klemmfixierung einiger oder aller Knaggen 20 erreicht, und es verbleibt nur ein minimales axiales Spiel.
  • In beiden Fällen ist in der Kupplungsendstellung für eine spielfreie Paßform des Knaggenringpaares (metallisch berührend/reibend) und damit für eine Fixstellung der Stehtischkomponenten gesorgt. Das bei beiden Maßnahmen erforderliche relativ hohe Drehmoment, das zum Erreichen der stabilen Kupplungsendstellung erforderlich ist, kann aufgrund der günstigen Hebelverhältnisse, die sich durch den um ein Mehrfaches größeren Durchmesser des Fußteils 12 bzw. des Tischplattenteils 16 im Vergleich zum Kupplungsdurchmesser ergeben, ohne weitere Hilfswerkzeuge problemlos mit Handkraft aufgebracht werden.
  • Zur Sicherung der Kupplungsverbindungen gegen unbeabsichtigtes Endkuppeln ist bei jeder Kupplungsverbindung eine Sicherung mit einem Sicherungselement vorgesehen, das einem Zurückdrehen der Knaggenringe 18 aus der Kupplungsendstellung entgegenwirkt. Wie am besten in 5 zu erkennen ist, ist ein federbelasteter Rastbolzen 30 in eine radiale Gewindebohrung des Knaggenrings 18 eingeschraubt. Der Rastbolzen 30 ist so vorgespannt, daß er normalerweise in den Kupplungsweg einer Knagge 20 des anderen Knaggenrings 18 ragt (Sicherungsstellung). Die Position des Rastbolzens 30 in Umfangsrichtung ist so gewählt, daß die Knagge 20 des anderen Knaggenrings 18 nicht oder nur wenig aus der Kupplungsendstellung heraus bewegt werden kann. Zur Demontage des Stehtisches 10 wird der Rastbolzen 30 gegen die Federkraft radial nach außen gezogen, so daß der Kupplungsweg freigegeben ist. Der Rastbolzen 30 kann in dieser Montagestellung fixiert werden, um die Montage bzw. Demontage zu erleichtern. Die Knagge 20 kann vorteilhaft auch mit einer Rampe ausgebildet sein, die bei der Montage ein automatisches Wegdrücken des Rastbolzens 30 aus dem Kupplungsweg bewirkt.
  • Zwischen dem Fußteil 12 und dem Tischplattenteil 16 ist ferner eine rohrförmige Verkleidung 32 vorgesehen (siehe 1 und 2), die das Säulenteil 14 und die Kupplungen konzentrisch umgibt und als Werbefläche nutzbar ist. Mittels Zentrierelementen 34, die sich sowohl vom Fußteil 12 als auch vom Tischplattenteil 16 axial erstrecken, wird die Verkleidung 32 mittig gehalten. Zwischen dem Tischplattenteil 16 und der Verkleidung 32 ist ein axialer Spalt 36 vorgesehen, der groß genug ist, um einen Zugang zum Sicherungselement der dortigen Kupplung zu gestatten. Für eine bequeme Bedienung der Sicherung ist ein radial über den Kupplungsaußendurchmesser hinausragendes Sicherungselement wie der zuvor beschriebene Rastbolzen 30 zweckmäßig. Da für Werbezwecke eine Verkleidung 32 mit großem Durchmesser (deutlich größer als der Kupplungsdurchmesser) vorteilhaft ist, läßt sich ein solches radial vorstehendes Sicherungselement problemlos unterbringen.
  • Die einzelnen Komponenten werden vorzugsweise in der folgenden Reihenfolge montiert, wobei die Rastbolzen 30 vorher in der Montagestellung fixiert wurden: Zunächst wird das Säulenteil 14 auf das Fußteil 12 gesetzt und gegen dieses verdreht, bis die gewünschte Klemmwirkung für eine spielfreie Paßform der beteiligten Knaggenringe 18 erreicht ist. Der Rastbolzen 30 wird freigegeben, so daß er automatisch in die Sicherungsstellung gelangt und die Kupplungsverbindung sichert. Anschließend wird die Verkleidung 32 über das Säulenteil 14 und das/die Zentrierelemente 34 des Fußteils 12 gestülpt. Das Tischplattenteil 16 wird mit dem/den Zentrierelementen 34 auf das Säulenteil 14 aufgesetzt und auf die gleiche Weise verklemmt und gesichert. Die Demontage des Stehtisches erfolgt vorzugsweise in der umgekehrter Reihenfolge.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Anwendung beschränkt, sondern kann in vielen weiteren Fällen Anwendung finden, in denen eine spielfreie Schnellkupplungsverbindung gewünscht ist.

Claims (17)

  1. Mechanische Kupplung zur Verbindung von zwei Bauteilen, mit zwei Kupplungshälften in Form von Knaggenringen (18), die jeweils mehrere hakenartige Knaggen (20) und mit axialer Steigung versehene Leisten (22) aufweisen, wobei die Knaggenringe (18) durch relative Drehung gegeneinander in eine Kupplungsendstellung überführbar sind und während der Drehung die Knaggen (20) des einen Knaggenrings (18) die Leisten (22) des anderen Knaggenrings (18) hintergreifen, dadurch gekennzeichnet, daß in der Kupplungsendstellung wenigstens eine der Knaggen (20) einer Klemmung unterworfen ist.
  2. Mechanische Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmung axial wirkt.
  3. Mechanische Kupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Knagge (20) hintergriffene Leiste (22) in dem Bereich, in dem die Knagge (20) die Leiste (22) in der Kupplungsendstellung hintergreift, eine axiale Höhe (d2) aufweist, die größer oder gleich der axialen Höhe des Einstichs der Knagge (20) ist.
  4. Mechanische Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmung radial wirkt.
  5. Mechanische Kupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Knagge (20) hintergriffene Leiste (22) in dem Bereich, in dem die Knagge (20) die Leiste (22) in der Kupplungsendstellung hintergreift, einen Innendurchmesser aufweist, der größer oder gleich dem Außendurchmesser der Knagge (20) ist.
  6. Mechanische Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsweg einer Knagge (20) bis zum Kontakt mit einer Knagge (20) des anderen Kupplungsrings (18) reicht.
  7. Mechanische Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kupplungshälften durch im wesentlichen baugleiche Knaggenringe (18) gebildet sind.
  8. Mechanische Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Kupplung mit einem radial angeordneten Rastbolzen (30), der zwischen einer Montagestel lung, in der er den Kupplungsweg einer Knagge (20) freigibt, und einer Sicherungsstellung, in der er in den Kupplungsweg hineinragt, bewegbar ist.
  9. Mechanische Kupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastbolzen (30) in die Sicherungsstellung vorgespannt und in der Montagestellung fixierbar ist.
  10. Tisch, insbesondere Stehtisch, mit mehreren vorgefertigten Tischkomponenten, gekennzeichnet durch wenigstens eine mechanische Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Verbindung der Komponenten.
  11. Tisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Knaggenringe (18) der mechanischen Kupplung starr mit den Tischkomponenten verbunden sind.
  12. Tisch nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Tischkomponenten deutlich größer als der Kupplungsdurchmesser ist.
  13. Tisch nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischkomponenten ein Fußteil (12) und ein Tischplattenteil (16) umfassen, die mit einem Säulenteil (14) über mechanische Kupplungen nach einem der Ansprüche 1 bis 9 verbunden sind.
  14. Tisch nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine rohrförmige Verkleidung (32), die das Säulenteil (14) und die Kupplungen umgibt.
  15. Tisch nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß am Fußteil (12) und/oder am Tischplattenteil (16) wenigstens ein Zentrierelement (34) angebracht ist, mit dem die Verkleidung (32) mittig gehalten ist.
  16. Tisch nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Tischplattenteil (16) und der Verkleidung (32) ein axialer Spalt (36) vorgesehen ist, der einen Zugang zur Kupplung gestattet.
  17. Tisch nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Verkleidung (32) deutlich größer als der Kupplungsdurchmesser ist.
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