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DE202006017094U1 - Arbeitsbock - Google Patents

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DE202006017094U1
DE202006017094U1 DE202006017094U DE202006017094U DE202006017094U1 DE 202006017094 U1 DE202006017094 U1 DE 202006017094U1 DE 202006017094 U DE202006017094 U DE 202006017094U DE 202006017094 U DE202006017094 U DE 202006017094U DE 202006017094 U1 DE202006017094 U1 DE 202006017094U1
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workhorse
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WEHA - LUDWIG WERWEIN GmbH
Weha Ludwig Werwein GmbH
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WEHA - LUDWIG WERWEIN GmbH
Weha Ludwig Werwein GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/06Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby of trestle type
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/14Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby with provision for adjusting the bench top
    • B25H1/16Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby with provision for adjusting the bench top in height

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Arbeitsbock (1) für plattenförmiges Material, insbesondere für Steinplatten, mit einem Standelement (2) zum Abstützen des Arbeitsbocks (1) auf dem Boden und einer gegenüber dem Standelement (2) höhenverstellbaren Auflageschiene (14), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Standelement (2) und Auflageschiene (14) eine Hubvorrichtung (18) zur lastunabhängigen Höhenverstellung und Feststellung der Auflageschiene (14) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Arbeitsbock für plattenförmiges Material, insbesondere für Steinplatten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eingangs genannte Arbeitsböcke werden vor allem von Steinmetzen bei der Bearbeitung plattenförmiger Materialien, z.B. Steinplatten oder Grabplatten, verwendet. Üblicherweise werden die zu bearbeitenden Platten auf Auflageschienen von zwei, gegebenenfalls auch mehreren Arbeitsböcken abgelegt. Um die Arbeitshöhe an die Dicke der zu bearbeitenden Platte und die Statur des Bearbeiters anpassen zu können, ist die Auflageschiene in der Höhe verschiebbar an einem auf dem Boden stehenden Standelement angeordnet. Hierzu weist eine Verbindungsschiene des Standelements in vertikaler Richtung verlaufende kurze Führungsrohre auf, in die korrespondierende Führungsstangen der Auflageschiene eingreifen. Um die Auflageschiene in unterschiedlichen Bearbeitungshöhen feststellen zu können, ist an den Führungsrohren je eine Bohrung quer zu deren Längsachse vorgesehen. Zudem sind an den Führungsstangen über deren Länge verteilte Bohrungen vorgesehen, die in vorgegebenen Höhen mit der jeweiligen Bohrung an den Führungsrohren fluchten. In einer vorgegebenen Höhe werden dann zwei Bolzen durch die fluchtenden Bohrungen von Führungsrohren und Führungsstangen gesteckt, so dass die Auflageschiene in dieser Höhe festgestellt und gegen unerwünschtes Absinken gesichert ist. Die Höhenverstellung der Auflageschiene erfolgt dann durch Herausziehen der Bolzen aus den Bohrungen der Führungsstangen und Führungsrohre und anschließendem Anheben oder Absenken der Auflageschienen bis zu der gewünschten neuen Höhe, in der dann die Bolzen wieder in die entsprechenden fluchtenden Bohrungen eingesteckt werden.
  • Nachteilig bei den bekannten Arbeitsböcken ist die umständliche und sicherheitstechnisch bedenkliche Höhenverstellung. So können die Bolzen bei einer aufliegenden Platte nur durch Aufbringen einer entsprechenden Gegenkraft herausgezogen werden, die aufgrund des großen Gewichts der Platte üblicherweise nur durch einen Hubwagen, Gabelstapler oder ähnliche Hilfsmittel bereitgestellt werden kann. Da dies aber sehr umständlich ist, heben die Bearbeiter oftmals die Auflageschiene mit der Platte entgegen aller Sicherheitsvorschriften von Hand an und versuchen mit der freien Hand die Bolzen zu lösen, die Höhe zu verstellen und die Bolzen wieder einzustecken. Ist das Gewicht der Platte zu groß, besteht die Gefahr, dass die Auflageschiene gegen die Armkraft des Bearbeiters nach unten gedrückt wird und dessen Hand oder Arm zwischen Auflageschiene und Verbindungsschiene gequetscht oder anderweitig verletzt wird. Auch verkanten die Führungsrohre manchmal, so dass die Platte nachträglich abgestützt werden muss, wozu eine weitere Person notwendig ist. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass die Platte bei dieser Art Höhenverstellung vom Bock herunterfällt und dabei zerstört wird, wobei auch hier eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Bearbeiter aufgrund der herunterfallenden Platte oder von absplitternden Teilen besteht. Nachteilig ist weiterhin, dass aufgrund der begrenzten Anzahl an vorgegebenen Bohrungen in den Führungsschienen nur vorgegebene Bearbeitungshöhen eingestellt werden können.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die oben genannten Nachteile zu überwinden und einen Arbeitsbock der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine einfache, sichere und lastunabhängige Einstellung der Bearbeitungshöhe ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Arbeitsbock mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Arbeitsbock zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen Standelement und Auflageschiene eine Hubvorrichtung vorgesehen ist, die eine lastunabhängige Höhenverstellung und Feststellung der Auflageschiene ermöglicht. Die Hubvorrichtung ermöglicht es insbesondere, die Auflageschiene unabhängig von der Belastung anzuheben oder abzusenken, wobei gleichzeitig eine Feststellung oder Arretierung der Auflageschiene in der gewünschten Höhe ohne zusätzliche Handgriffe möglich ist.
  • Vorteilhaft ist die Hubvorrichtung stufenlos von Hand und/oder maschinell in der Höhe verstellbar, so dass eine Anpassung an die Statur des Bearbeiters sowie der Dicke der zu bearbeitenden Platte einfach und schnell möglich ist. Kann die Hubvorrichtung von der Stirnseite des Arbeitsbocks bedient werden, so kann die Höhenverstellung besonders vorteilhaft erfolgen, da dann die auf der Auflageschiene liegende zu bearbeitende Platte nicht im Weg ist.
  • Wird die Hubvorrichtung entweder an dem Standelement oder der Auflageschiene fest befestigt, kann der Arbeitsbock schnell montiert und demontiert werden. Insbesondere kann er dann auch einfach und platzsparend transportiert werden.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann die Hubvorrichtung durch einen Scherenheber gebildet werden, wie er beispielsweise als an sich bekannter transportabler Wagenheber für Kraftfahrzeuge verwendet wird. Derartige Scherenheber weisen üblicherweise zwei Schenkelpaare auf, die über eine durch eine Handkurbel betriebene Gewindestange oder Schneckentrieb aufeinander zu oder voneinander wegbewegt werden können, wodurch die Höhe der Schenkel des Scherenhebers einstellbar ist. Durch die Verwendung des Scherenhebers wird aufgrund des dabei üblichen Übersetzungsverhältnisse ein Anheben großer Lasten durch Aufbringen geringer Stellkräfte ermöglicht und gleichzeitig die Feststellung der Höhe des Scherenhebers sichergestellt.
  • Wird der Scherenheber mit seiner Längsachse, also der Längsachse der Gewindestange, schräg zur Längsachse der Auflageschiene ausgerichtet, so kann die Höhenverstellung auch von der Stirnseite des Arbeitsbocks und der Auflageschiene erfolgen, was besonders vorteilhaft ist, da hierbei die auf der Auflageschiene liegende zu bearbeitende Platte nicht im Weg ist.
  • Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Diese zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Arbeitsbock in dreidimensionaler Schrägansicht;
  • 2 eine Draufsicht auf die Längsseite des Arbeitsbocks aus 1;
  • 3 eine Draufsicht auf die Stirnseite des Arbeitsbocks aus 1.
  • Der in 1 auf dem Boden stehend dargestellte erfindungsgemäße Arbeitsbock 1 weist ein Standelement 2 mit Füßen 3 bis 6 auf. Jeweils zwei Füße 3, 4 und 5, 6 sind an ihrem oberen Ende gelenkig miteinander an einer Verbindungsschiene 7 angelenkt. An ihrem dem Boden näheren Ende sind die Füße 3 bis 6 mit einem Gelenkhebel 8 bzw. 9, um ihr Auseinanderrutschen zu verhindern und gleichzeitig das Zusammenklappen der Füße 3, 4 bzw. 5, 6 zu ermöglichen. Hierdurch lässt sich das Standelement 2 Platz sparend aufbewahren bzw. transportieren. Zur Verbesserung der Stabilität des Standelements 2 in dem in 1 gezeigten aufgestellten Zustand sind die Füße 3, 5 und 4, 6 über Schienen 10, 11 verbunden. An ihren bodenseitigen Enden weisen die Füße 3 bis 6 höhenverstellbare und gelenkig angeordnete Bodenauflagen auf, um eine hohe Standfestigkeit und einfache Anpassung des Arbeitsbocks 1 an den Boden zu ermöglichen.
  • An der Verbindungsschiene 7 sind zwei im aufgestellten Zustand des Arbeitsbocks 1 im Wesentlichen senkrecht zum Boden weisende Bohrungen vorgesehen, in die zwei Führungsrohre 12, 13 eingesteckt sind. Die Führungsrohre 12, 13 sind durch Schraubverbindungen lösbar mit der Verbindungsschiene 7 verbunden, können aber auch fest daran angebracht sein, beispielsweise durch eine Schweiß- oder Klebeverbindung.
  • In die Führungsrohre 12, 13 sind an einer Auflageschiene 14 senkrecht zu einer Auflagefläche 15 der Auflageschiene 14 angeordnete Führungsstangen 16, 17 eingesteckt. Die Innendurchmesser der Führungsrohre 12, 13 und die Außendurchmesser der Führungsstangen 16, 17 sind so aneinander angepasst, dass die Führungsstangen 16, 17 in den Führungsrohren 12, 13 ohne allzu großes Spiel gleiten können.
  • Um die Höhe der Auflageschiene 14 gegenüber dem Standelement 2 einfach und lastunabhängig, also sowohl bei Belastung durch eine aufgelegte Steinplatte als auch ohne zusätzliche Last, verstellen und in einer bestimmten Höhe feststellen zu können, ist eine als Scherenheber 18 ausgebildete Hubvorrichtung zwischen Standelement 2 und Auflageschiene 14 angeordnet. Bei dem Scherenheber 18 handelt es sich um einen üblichen transportablen Wagenheber, wie er oftmals als Notfallwagenheber in Personenkraftwagen mitgeführt wird. Dieser Scherenheber 18 weist eine Bodenfläche 19 auf, an der zwei Schenkelpaare 20, 21 beweglich angebracht sind, welche ihrerseits an den äußeren Enden der oberen Schenkel beweglich miteinander verbunden sind und dort eine Stützfläche 22 aufweisen. Die Höhenverstellung des Scherenhebers 18 erfolgt in an sich bekannter Weise über Drehen einer Gewindestange 23, welche durch eine drehbar an dem in 1 und 2 rechten Mittelgelenk 24 gelagerte Gewindebuchse 25 durchgreift. Am in 1 und 2 linken Mittelgelenk 26 des Scherenhebers 18 ist die Gewindestange 23 drehbar befestigt, so dass durch Drehen einer mit der Gewindestange 23 verbundenen Handkurbel 27 die Schenkelpaare 20, 21 zueinander hin oder voneinander weg bewegt werden und somit die Höhe des Scherenhebers 18 verstellt werden kann. Die Feststellung des Scherenhebers 18 in der Höhe erfolgt durch die spezielle Ausformung der Drehverbindung zwischen Gewindestange 23 und Gewindebuchse 25, z. B. als Schneckentrieb, selbsttätig, so dass auch schwere Steinplatten auf der Auflageschiene 14 den Scherenheber 18 nicht herunterdrücken können. Die Höhenverstellung des Scherenhebers 18 erfolgt demgegenüber in bekannter Weise kraftsparend durch Drehen der Handkurbel 27. Alternativ kann die Gewindestange 23 auch maschinell angetrieben werden, beispielsweise durch einen geeigneten Elektromotor.
  • Um in einer sehr hohen Position des Scherenhebers 18 die Gefahr einer Selbstlösung zu vermeiden, ist an der Führungsstange 12 und dem Führungsrohr 16 je eine Bohrung 12' bzw. 16' vorgesehen, die in dieser Höhe miteinander fluchten und in die ein Sicherungsbolzen eingesteckt werden kann.
  • Die Führungsstangen 16, 17 sind hier aus einem Vollmaterial hergestellt, es können aber ohne Einschränkung ihrer Funktion auch Rohre verwendet werden. Ebenso können anstelle von Führungsrohren 12, 13 und Führungsstangen 16, 17 mit kreisförmigem Querschnitt auch solche mit anderen Querschnitten verwendet werden, beispielsweise Sechskant- oder Vierkantquerschnitt. Durch die Führungsstangen 16, 17 und Führungsrohre 12, 13 werden Führungselemente gebildet, welche ebenso auch durch andere geeignete Bauelemente gebildet werden können.
  • Um den Arbeitsbock 1 einfach zerlegen zu können, kann der Scherenheber 18 entweder an der Verbindungsschiene 7 oder der Auflageschiene 14 befestigt sein, so dass die Auflageschiene 14 einfach und schnell vom Arbeitsbock 1 abgenommen werden kann. Ist dies nicht notwendig, so kann der Scherenheber 18 auch fest mit der Verbindungsschiene 7 und der Auflageschiene 14 verbunden sein. Auch können diese Verbindungen durch schnell lösbare Verbindungen, z. B. Schraub- oder Steckverbindungen gebildet werden, die einerseits im Betrieb eine feste Verbindung sicherstellen, andererseits aber leicht voneinander zu lösen sind, so dass der Scherenheber 18 gegebenenfalls abgenommen oder ausgetauscht werden kann.

Claims (8)

  1. Arbeitsbock (1) für plattenförmiges Material, insbesondere für Steinplatten, mit einem Standelement (2) zum Abstützen des Arbeitsbocks (1) auf dem Boden und einer gegenüber dem Standelement (2) höhenverstellbaren Auflageschiene (14), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Standelement (2) und Auflageschiene (14) eine Hubvorrichtung (18) zur lastunabhängigen Höhenverstellung und Feststellung der Auflageschiene (14) vorgesehen ist.
  2. Arbeitsbock (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (18) von Hand und/oder maschinell stufenlos in der Höhe verstellbar ist.
  3. Arbeitsbock (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (18) von einer Stirnseite des Arbeitsbocks (1) bedienbar ist.
  4. Arbeitsbock (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (18) entweder an dem Standelement (2) oder der Auflageschiene (14) fest befestigt ist, um den Arbeitsbock (1) schnell montieren und demontieren zu können.
  5. Arbeitsbock (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Standelement (2) und der Auflageschiene (14) Führungselemente (12, 13, 16, 17) zum Führen der Auflageschiene (14) gegenüber dem Standelement (2) vorgesehen sind.
  6. Arbeitsbock (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente am Standelement (2) Führungsrohre (12, 13) aufweisen, in welche an der Auflageschiene (14) angeordnete, in Höhenrichtung gegenüber dem Standelement (2) bewegliche Führungsstangen (16, 17) eingreifen.
  7. Arbeitsbock (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung ein Scherenheber (18) ist.
  8. Arbeitsbock (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse des Scherenhebers (18) schräg zur Längsachse der Auflageschiene (14) ausgerichtet ist.
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