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Die
Erfindung betrifft einen Arbeitsbock für plattenförmiges Material, insbesondere
für Steinplatten,
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eingangs
genannte Arbeitsböcke
werden vor allem von Steinmetzen bei der Bearbeitung plattenförmiger Materialien,
z.B. Steinplatten oder Grabplatten, verwendet. Üblicherweise werden die zu
bearbeitenden Platten auf Auflageschienen von zwei, gegebenenfalls
auch mehreren Arbeitsböcken
abgelegt. Um die Arbeitshöhe
an die Dicke der zu bearbeitenden Platte und die Statur des Bearbeiters
anpassen zu können,
ist die Auflageschiene in der Höhe verschiebbar
an einem auf dem Boden stehenden Standelement angeordnet. Hierzu
weist eine Verbindungsschiene des Standelements in vertikaler Richtung
verlaufende kurze Führungsrohre
auf, in die korrespondierende Führungsstangen
der Auflageschiene eingreifen. Um die Auflageschiene in unterschiedlichen
Bearbeitungshöhen
feststellen zu können,
ist an den Führungsrohren
je eine Bohrung quer zu deren Längsachse
vorgesehen. Zudem sind an den Führungsstangen über deren
Länge verteilte
Bohrungen vorgesehen, die in vorgegebenen Höhen mit der jeweiligen Bohrung
an den Führungsrohren
fluchten. In einer vorgegebenen Höhe werden dann zwei Bolzen
durch die fluchtenden Bohrungen von Führungsrohren und Führungsstangen
gesteckt, so dass die Auflageschiene in dieser Höhe festgestellt und gegen unerwünschtes
Absinken gesichert ist. Die Höhenverstellung
der Auflageschiene erfolgt dann durch Herausziehen der Bolzen aus
den Bohrungen der Führungsstangen
und Führungsrohre
und anschließendem
Anheben oder Absenken der Auflageschienen bis zu der gewünschten
neuen Höhe,
in der dann die Bolzen wieder in die entsprechenden fluchtenden Bohrungen
eingesteckt werden.
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Nachteilig
bei den bekannten Arbeitsböcken ist
die umständliche
und sicherheitstechnisch bedenkliche Höhenverstellung. So können die
Bolzen bei einer aufliegenden Platte nur durch Aufbringen einer
entsprechenden Gegenkraft herausgezogen werden, die aufgrund des
großen
Gewichts der Platte üblicherweise
nur durch einen Hubwagen, Gabelstapler oder ähnliche Hilfsmittel bereitgestellt
werden kann. Da dies aber sehr umständlich ist, heben die Bearbeiter
oftmals die Auflageschiene mit der Platte entgegen aller Sicherheitsvorschriften
von Hand an und versuchen mit der freien Hand die Bolzen zu lösen, die
Höhe zu
verstellen und die Bolzen wieder einzustecken. Ist das Gewicht der
Platte zu groß,
besteht die Gefahr, dass die Auflageschiene gegen die Armkraft des
Bearbeiters nach unten gedrückt
wird und dessen Hand oder Arm zwischen Auflageschiene und Verbindungsschiene
gequetscht oder anderweitig verletzt wird. Auch verkanten die Führungsrohre manchmal,
so dass die Platte nachträglich
abgestützt werden
muss, wozu eine weitere Person notwendig ist. Ebenfalls besteht
die Gefahr, dass die Platte bei dieser Art Höhenverstellung vom Bock herunterfällt und
dabei zerstört
wird, wobei auch hier eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Bearbeiter
aufgrund der herunterfallenden Platte oder von absplitternden Teilen
besteht. Nachteilig ist weiterhin, dass aufgrund der begrenzten
Anzahl an vorgegebenen Bohrungen in den Führungsschienen nur vorgegebene
Bearbeitungshöhen
eingestellt werden können.
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Aufgabe
der Erfindung ist es deshalb, die oben genannten Nachteile zu überwinden
und einen Arbeitsbock der eingangs genannten Art zu schaffen, der
eine einfache, sichere und lastunabhängige Einstellung der Bearbeitungshöhe ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Arbeitsbock mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen
und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der
erfindungsgemäße Arbeitsbock
zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen Standelement und Auflageschiene
eine Hubvorrichtung vorgesehen ist, die eine lastunabhängige Höhenverstellung
und Feststellung der Auflageschiene ermöglicht. Die Hubvorrichtung
ermöglicht
es insbesondere, die Auflageschiene unabhängig von der Belastung anzuheben
oder abzusenken, wobei gleichzeitig eine Feststellung oder Arretierung
der Auflageschiene in der gewünschten
Höhe ohne
zusätzliche
Handgriffe möglich
ist.
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Vorteilhaft
ist die Hubvorrichtung stufenlos von Hand und/oder maschinell in
der Höhe
verstellbar, so dass eine Anpassung an die Statur des Bearbeiters
sowie der Dicke der zu bearbeitenden Platte einfach und schnell
möglich
ist. Kann die Hubvorrichtung von der Stirnseite des Arbeitsbocks
bedient werden, so kann die Höhenverstellung
besonders vorteilhaft erfolgen, da dann die auf der Auflageschiene
liegende zu bearbeitende Platte nicht im Weg ist.
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Wird
die Hubvorrichtung entweder an dem Standelement oder der Auflageschiene
fest befestigt, kann der Arbeitsbock schnell montiert und demontiert werden.
Insbesondere kann er dann auch einfach und platzsparend transportiert
werden.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann die
Hubvorrichtung durch einen Scherenheber gebildet werden, wie er
beispielsweise als an sich bekannter transportabler Wagenheber für Kraftfahrzeuge
verwendet wird. Derartige Scherenheber weisen üblicherweise zwei Schenkelpaare
auf, die über
eine durch eine Handkurbel betriebene Gewindestange oder Schneckentrieb
aufeinander zu oder voneinander wegbewegt werden können, wodurch
die Höhe
der Schenkel des Scherenhebers einstellbar ist. Durch die Verwendung
des Scherenhebers wird aufgrund des dabei üblichen Übersetzungsverhältnisse
ein Anheben großer
Lasten durch Aufbringen geringer Stellkräfte ermöglicht und gleichzeitig die
Feststellung der Höhe
des Scherenhebers sichergestellt.
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Wird
der Scherenheber mit seiner Längsachse,
also der Längsachse
der Gewindestange, schräg zur
Längsachse
der Auflageschiene ausgerichtet, so kann die Höhenverstellung auch von der
Stirnseite des Arbeitsbocks und der Auflageschiene erfolgen, was
besonders vorteilhaft ist, da hierbei die auf der Auflageschiene
liegende zu bearbeitende Platte nicht im Weg ist.
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Weitere
Besonderheiten und Vorzüge
der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnungen. Diese zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Arbeitsbock
in dreidimensionaler Schrägansicht;
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2 eine
Draufsicht auf die Längsseite
des Arbeitsbocks aus 1;
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3 eine
Draufsicht auf die Stirnseite des Arbeitsbocks aus 1.
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Der
in 1 auf dem Boden stehend dargestellte erfindungsgemäße Arbeitsbock 1 weist
ein Standelement 2 mit Füßen 3 bis 6 auf.
Jeweils zwei Füße 3, 4 und 5, 6 sind
an ihrem oberen Ende gelenkig miteinander an einer Verbindungsschiene 7 angelenkt.
An ihrem dem Boden näheren
Ende sind die Füße 3 bis 6 mit
einem Gelenkhebel 8 bzw. 9, um ihr Auseinanderrutschen
zu verhindern und gleichzeitig das Zusammenklappen der Füße 3, 4 bzw. 5, 6 zu
ermöglichen.
Hierdurch lässt
sich das Standelement 2 Platz sparend aufbewahren bzw.
transportieren. Zur Verbesserung der Stabilität des Standelements 2 in dem
in 1 gezeigten aufgestellten Zustand sind die Füße 3, 5 und 4, 6 über Schienen 10, 11 verbunden.
An ihren bodenseitigen Enden weisen die Füße 3 bis 6 höhenverstellbare
und gelenkig angeordnete Bodenauflagen auf, um eine hohe Standfestigkeit und
einfache Anpassung des Arbeitsbocks 1 an den Boden zu ermöglichen.
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An
der Verbindungsschiene 7 sind zwei im aufgestellten Zustand
des Arbeitsbocks 1 im Wesentlichen senkrecht zum Boden
weisende Bohrungen vorgesehen, in die zwei Führungsrohre 12, 13 eingesteckt
sind. Die Führungsrohre 12, 13 sind
durch Schraubverbindungen lösbar
mit der Verbindungsschiene 7 verbunden, können aber
auch fest daran angebracht sein, beispielsweise durch eine Schweiß- oder
Klebeverbindung.
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In
die Führungsrohre 12, 13 sind
an einer Auflageschiene 14 senkrecht zu einer Auflagefläche 15 der
Auflageschiene 14 angeordnete Führungsstangen 16, 17 eingesteckt.
Die Innendurchmesser der Führungsrohre 12, 13 und
die Außendurchmesser
der Führungsstangen 16, 17 sind
so aneinander angepasst, dass die Führungsstangen 16, 17 in
den Führungsrohren 12, 13 ohne
allzu großes
Spiel gleiten können.
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Um
die Höhe
der Auflageschiene 14 gegenüber dem Standelement 2 einfach
und lastunabhängig,
also sowohl bei Belastung durch eine aufgelegte Steinplatte als
auch ohne zusätzliche
Last, verstellen und in einer bestimmten Höhe feststellen zu können, ist
eine als Scherenheber 18 ausgebildete Hubvorrichtung zwischen
Standelement 2 und Auflageschiene 14 angeordnet.
Bei dem Scherenheber 18 handelt es sich um einen üblichen
transportablen Wagenheber, wie er oftmals als Notfallwagenheber
in Personenkraftwagen mitgeführt
wird. Dieser Scherenheber 18 weist eine Bodenfläche 19 auf,
an der zwei Schenkelpaare 20, 21 beweglich angebracht
sind, welche ihrerseits an den äußeren Enden
der oberen Schenkel beweglich miteinander verbunden sind und dort eine
Stützfläche 22 aufweisen.
Die Höhenverstellung des
Scherenhebers 18 erfolgt in an sich bekannter Weise über Drehen
einer Gewindestange 23, welche durch eine drehbar an dem
in 1 und 2 rechten Mittelgelenk 24 gelagerte
Gewindebuchse 25 durchgreift. Am in 1 und 2 linken
Mittelgelenk 26 des Scherenhebers 18 ist die Gewindestange 23 drehbar
befestigt, so dass durch Drehen einer mit der Gewindestange 23 verbundenen
Handkurbel 27 die Schenkelpaare 20, 21 zueinander
hin oder voneinander weg bewegt werden und somit die Höhe des Scherenhebers 18 verstellt
werden kann. Die Feststellung des Scherenhebers 18 in der
Höhe erfolgt
durch die spezielle Ausformung der Drehverbindung zwischen Gewindestange 23 und
Gewindebuchse 25, z. B. als Schneckentrieb, selbsttätig, so dass
auch schwere Steinplatten auf der Auflageschiene 14 den
Scherenheber 18 nicht herunterdrücken können. Die Höhenverstellung des Scherenhebers 18 erfolgt
demgegenüber
in bekannter Weise kraftsparend durch Drehen der Handkurbel 27.
Alternativ kann die Gewindestange 23 auch maschinell angetrieben
werden, beispielsweise durch einen geeigneten Elektromotor.
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Um
in einer sehr hohen Position des Scherenhebers 18 die Gefahr
einer Selbstlösung
zu vermeiden, ist an der Führungsstange 12 und
dem Führungsrohr 16 je
eine Bohrung 12' bzw. 16' vorgesehen,
die in dieser Höhe
miteinander fluchten und in die ein Sicherungsbolzen eingesteckt
werden kann.
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Die
Führungsstangen 16, 17 sind
hier aus einem Vollmaterial hergestellt, es können aber ohne Einschränkung ihrer
Funktion auch Rohre verwendet werden. Ebenso können anstelle von Führungsrohren 12, 13 und
Führungsstangen 16, 17 mit
kreisförmigem
Querschnitt auch solche mit anderen Querschnitten verwendet werden,
beispielsweise Sechskant- oder Vierkantquerschnitt. Durch die Führungsstangen 16, 17 und
Führungsrohre 12, 13 werden Führungselemente
gebildet, welche ebenso auch durch andere geeignete Bauelemente
gebildet werden können.
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Um
den Arbeitsbock 1 einfach zerlegen zu können, kann der Scherenheber 18 entweder
an der Verbindungsschiene 7 oder der Auflageschiene 14 befestigt
sein, so dass die Auflageschiene 14 einfach und schnell
vom Arbeitsbock 1 abgenommen werden kann. Ist dies nicht
notwendig, so kann der Scherenheber 18 auch fest mit der
Verbindungsschiene 7 und der Auflageschiene 14 verbunden
sein. Auch können diese
Verbindungen durch schnell lösbare
Verbindungen, z. B. Schraub- oder Steckverbindungen gebildet werden,
die einerseits im Betrieb eine feste Verbindung sicherstellen, andererseits
aber leicht voneinander zu lösen
sind, so dass der Scherenheber 18 gegebenenfalls abgenommen
oder ausgetauscht werden kann.