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DE202006015626U1 - Geldbetätigter Automat - Google Patents

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DE202006015626U1
DE202006015626U1 DE200620015626 DE202006015626U DE202006015626U1 DE 202006015626 U1 DE202006015626 U1 DE 202006015626U1 DE 200620015626 DE200620015626 DE 200620015626 DE 202006015626 U DE202006015626 U DE 202006015626U DE 202006015626 U1 DE202006015626 U1 DE 202006015626U1
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card reader
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Abstract

Geldbetätigter Automat mit einer Steuereinheit, die den Automaten bei ausgeführter Zahlung durch einen Benutzer und Bestätigung durch eine Vorrichtung zum Erfassen eines Mindestalters des Benutzers zur Warenabgabe freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass als Vorrichtung zum Erfassen eines Mindestalters ein Personalausweislesegerät vorgesehen ist, durch das ein Personalausweis hindurchschiebbar ist, wobei das Personalausweislesegerät dazu ausgestaltet ist, von dem hindurchgeschobenen Personalausweis das codierte Geburtsdatum abzulesen und an die Steuereinheit weiterzuleiten, wobei die Steuereinheit dazu vorbereitet ist, den Automaten auf Grundlage des Geburtsdatums und Prüfung eines vorgegebenen Mindestalterkriteriums freizugeben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen geldbetätigten Automaten mit einer Steuereinheit, die den Automaten bei ausgeführter Zahlung durch einen Benutzer und Bestätigung durch eine Vorrichtung zum Erfassen eines Mindestalters des Benutzers freigibt.
  • Derartige Automaten sind z.B. Verkaufsautomaten für Waren, die an Jugendliche nicht abgegeben werden dürfen, insbesondere Zigarettenautomaten. Da gesetzliche Verpflichtungen bevorstehen, bestimmte Automaten, insbesondere Zigarettenautomaten, für Jugendliche unter 16 Jahren unbedienbar zu machen, wurden bereits Maßahmen zur Erfassung eines Mindestalters erwogen. Beispielsweise gibt es bereits Automaten, bei denen nur mit Geldkarten oder EC-Karten gezahlt werden kann. Diese erlauben jedoch nicht immer eine Erfassung des Alters des Kunden, da nicht alle Geldkarten und EC-Karten mit dem Geburtsdatum des Kunden versehen sind. Bestimmte Kunden könnten daher solche Automaten nicht benutzen, obwohl sie das erforderliche Mindestalter haben.
  • Ebenso wurde bereits erwogen, Automaten mit einer optischen Leseeinheit auszustatten, in die ein Führerschein eingesteckt werden kann. Die Leseeinheit führt eine optische Untersuchung der Oberfläche des Führerscheins dahingehend durch, ob es sich um einen Führerschein handelt. Wird das Dokument als Führerschein erkannt, gibt der Automat die Ware frei. Damit lässt sich allerdings keine zufriedenstellende Überprüfung des Mindestalters durchführen, da einerseits unter bestimmten Bedingungen Führerscheine bereits mit 16 Jahren erworben werden können, was bei einer möglichen Forderung eines Mindestalters von 18 Jahren für die Waren nicht die geforderte Mindestalterbestimmung erlauben würde, und da andererseits nicht alle Kun den über einen Führerschein verfügen, so dass die Letzteren dann von der Bedienung des Automaten ausgeschlossen wären.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen geldbetätigten Automaten so weiterzubilden, dass er von einem möglichst großen Kundenkreis benutzt werden kann und eine sichere Prüfung auf ein vorgegebenes Mindestalterkriterium erlaubt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass als Vorrichtung zum Erfassen eines Mindestalters ein Personalausweislesegerät eingesetzt wird, durch das ein Personalausweis hindurchschiebbar ist, wobei das Personalausweislesegerät dazu ausgestaltet ist, von dem hindurchgeschobenen Personalausweis das codierte Geburtsdatum abzulesen und an die Steuereinheit weiterzuleiten, wobei die Steuereinheit dazu vorbereitet ist, den Automaten auf Grundlage des Geburtsdatums und Prüfung eines vorgegebenen Mindestalterkriteriums freizugeben.
  • Vorzugsweise ist das Personalausweislesegerät als separate Baueinheit ausgeführt, die an dem Automaten montiert ist.
  • Vorzugsweise ist das Personalausweislesegerät an einer Wandfläche des Automatengehäuses montiert und hat ein über die Wandfläche des Automaten vorstehendes Gehäuse, wobei der Einführschlitz für den Personalausweis an einer Seite und der Ausgabeschlitz an der gegenüberliegenden Seite des vorstehenden Gehäuses angeordnet ist, so dass der Personalausweis im Wesentlichen parallel zu der Wandfläche des Automaten durch das Personalausweislesegerät hindurchschiebbar ist. Auf diese Weise nimmt das Personalausweislesegerät nur wenig Platz in Anspruch, da es nur geringfügig über die Wandfläche, an der es montiert ist, vorsteht. Ferner wird, anders als bei bisher bekannten, im Automaten integrierten Kartenlesern, bei denen die Karten senkrecht zur Wandfläche des Automaten eingeschaben werden, kein Platz im Innenraum des Automatengehäuses benötigt. Daher kann das Personalausweislesegerät auch mit geringem Aufwand nachgerüstet werden, indem es z.B. außen an die Tür des Automaten angesetzt und mit Schrauben an der Innenseite der Tür festgeschraubt wird. Über die Bohrungen für die Schrauben hinaus wird dann nur noch eine Durchgangsöffnung durch die Türfläche des Automaten benötigt, durch die Kabel hindurchgeführt werden können.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen erläutert, in denen:
  • 1 eine Draufsicht auf das Personalausweislesegerät zeigt,
  • 2 einen Querschnitt durch das Personalausweislesegerät aus 1 zeigt,
  • 3 eine Teilansicht des Personalausweislesegerätes aus 1 und 2 im Längsschnitt zeigt,
  • 4 einen Querschnitt durch das Personalausweislesegerät zeigt,
  • 5 einen Querschnitt wie 4 zeigt, wobei der Brückeneinsatz des Gehäuses des Personalausweislesegerätes entfernt ist, und
  • 6 einen Bereich der Innenwand der Automatentür zeigt, auf der das Personalausweislesegerät aufgeschraubt werden soll.
  • Die 1 bis 3 zeigen das Gehäuse des Personalausweislesegerätes, wobei das Gehäuse aus einem unteren Gehäuseabschnitt 2 und einen Brückenaufsatz 4 zusammengesetzt ist. Zwischen dem unteren Gehäuseabschnitt 2 und dem Brückenaufsatz 4 ist an beiden Enden des Brückenaufsatzes ein Schlitz 6 definiert, in den ein Personalausweis eingeschoben beziehungsweise daraus herausgezogen werden kann.
  • Im Inneren des unteren Gehäuseabschnitts 2 befinden sich unter einem Glasscheibeneinsatz (nicht gezeigt) ein Zeilenscanner, ein Hologrammsensor und ein Reflexkoppler, wobei diese Komponenten jeweils doppelt vorhanden sind und so angeordnet sind, dass das kodierte Alter von dem Personalausweis unabhängig von der Orientierung des Personalausweises abgelesen werden kann. Daher braucht der Benutzer nur darauf zu achten, dass die Vorderseite des Personalausweises der unter dem Brückenelement 6 liegenden Glasscheibe zugewandt ist, aber nicht, ob der Personalausweis richtig (Bild oben rechts) oder falsch herum (Bild unten links und auf dem Kopf) eingeschoben wird.
  • An dem Gehäuseteil 2 können LED Anzeigen 14 vorgesehen sein, die Resultate anzeigen, z.B. „Nicht lesbar", „Abgelehnt" und „Kaufberechtigt".
  • Die 4 bis 6 verdeutlichen ein Beispiel der Montage des Personalausweislesegerätes an dem Automaten. Der untere Gehäuseabschnitt 2 und der Brückenaufsatz 4 können mittels Gewindestiften 8, die durch Bohrungen in der Vorderwand (Türfläche) 18 des Automaten hindurchgeführt werden an der Innenseite der Automatentür mit Flügelschrauben befestigt werden. Auf diese Weise ist keines der Befestigungselemente von außen zugänglich. Der Brückeneinsatz 4 kann zu Reinigungszwecken separat von dem unteren Gehäuseabschnitt 2 entfernt werden (siehe 5).
  • In dem für die Montage des Personalausweislesegerätes vorgesehenen Bereich der Automatentür ist ferner ein Durchbruch 10 vorgesehen, durch den Kabel hindurchgeführt werden können, die zur Energieversorgung des Personalausweislesegerätes und zur Weiterleitung der Auslesedaten an die Automatensteuerung dienen.
  • Das Personalausweilesegerät hat folgende Eigenschaften:
    • – Mechanische und optische Überprüfung der Abmessungen des Personalausweises.
    • – 2 optische Leser, die die Schriftenspur mit Geburtsdatum für oben und unten (Richtungsunabhängig) lesen.
    • – Materialprüfer für die Echtheit des Ausweises
    • – 2 (MDB) – Stecker, die mit Geldkartensystem und Automatensteuerung verbunden werden.
    • – Leuchtdioden 14 zur Anzeige der Zustände (Nicht lesbar/Abgelehnt/Kaufberechtigt)
    • – Infrarot-Service-Schnittstelle. (Unter anderem als Updatemöglichkeit über mobile Datenerfassungsgeräte)
    • – Aufsatzeinheit mit abnehmbarer Brücke (zur Reinigung) befestigt über Flügelschrauben (Hinter der Automatenwand).
    • – Alle Befestigungen sind nicht sichtbar. Die Verschraubungen werden von innen an der Automatentür vorgenommen.
    • – Betriebstemperatur –20 bis +80 Grad. Wasser geschützt.

Claims (6)

  1. Geldbetätigter Automat mit einer Steuereinheit, die den Automaten bei ausgeführter Zahlung durch einen Benutzer und Bestätigung durch eine Vorrichtung zum Erfassen eines Mindestalters des Benutzers zur Warenabgabe freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass als Vorrichtung zum Erfassen eines Mindestalters ein Personalausweislesegerät vorgesehen ist, durch das ein Personalausweis hindurchschiebbar ist, wobei das Personalausweislesegerät dazu ausgestaltet ist, von dem hindurchgeschobenen Personalausweis das codierte Geburtsdatum abzulesen und an die Steuereinheit weiterzuleiten, wobei die Steuereinheit dazu vorbereitet ist, den Automaten auf Grundlage des Geburtsdatums und Prüfung eines vorgegebenen Mindestalterkriteriums freizugeben.
  2. Automat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Personalausweislesegerät als separate Baueinheit (2, 4) ausgeführt und an dem Automaten montiert ist.
  3. Automat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Personalausweislesegerät an einer Wandfläche (12) des Automatengehäuses montiert ist und ein über die Wandfläche des Automaten vorstehendes Gehäuse (2, 4) hat, wobei der Einführschlitz (6) für den Personalausweis an einer Seite und der Ausgabeschlitz (6) an der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses angeordnet ist, so dass der Personalausweis im Wesentlichen parallel zu und oberhalb der Wandfläche (12) des Automaten durch das Personalausweislesegerät hindurchschiebbar ist.
  4. Automat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Personalausweislesegerät an der Vordertür des Automaten montiert ist.
  5. Automat nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich des vorstehenden Gehäuses zwischen Einführschlitz (6) und dem Ausgabeschlitz (6) an der gegenüberliegenden Seite eine Länge hat, die kleiner als die des Personalausweises ist.
  6. Personalausweislesegerät, das dazu ausgestaltet ist, an einem geldbetätigten Automaten montiert zu werden, mit einem vorstehenden Gehäuseabschnitt (2, 4), der in Anlage an eine Wand des Automatengehäuses bringbar und dort mit der Gehäusewand verschraubbar ist, wobei der Gehäuseabschnitt einen Einführschlitz (6) für den Personalausweis an einer Seite und einen Ausgabeschlitz an der gegenüberliegenden Seite aufweist, so dass der Personalausweis im Wesentlichen parallel zu der Gehäusewand des Automaten durch das Personalausweislesegerät hindurchschiebbar ist, und eine in das Innere des Automaten einführbare Leitung zur Energieversorgung des Personalausweislesegerätes und zur Übertragung von Lesedaten von dem Personalausweislesegerät in das Innere des Automaten aufweist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2648167A1 (de) 2012-04-05 2013-10-09 Scholz Systemprogrammierung GmbH Altersverifikationsgerät

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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Effective date: 20070118

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Effective date: 20091001

R151 Term of protection extended to 8 years

Effective date: 20120927

R152 Term of protection extended to 10 years
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Effective date: 20141021

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