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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Rohrbündelreaktor für katalytische
Gasphasenreaktionen, mit einem Rohrbündel katalysatorgefüllter Reaktionsrohre,
die von Reaktionsgas durchströmt
werden und eine Reaktionszone durchlaufen, in der sie von einem
flüssigen
Wärmeträger umströmt werden,
wobei die Reaktionsrohre Rohre mit gleicher Nennwandstärke sind
und eine Durchmessertoleranz aufweisen.
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Katalytische
Gasphasenprozesse wie Oxidations-, Hydrierungs-, Dehydrierungs-,
Nitrierungs-, Alkylierungsprozesse werden in der chemischen Industrie
in Reaktoren in der Bauart von Rohrbündelreaktoren mit isothermen
Festbetten erfolgreich durchgeführt.
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Das
Festbett – im
Wesentlichen ein granularer Katalysator – befindet sich in den Reaktionsrohren
eines allgemein ringförmigen,
vertikal angeordneten Reaktionsrohrbündels, die von einem Reaktormantel
umschlossen werden. Beide Enden jedes Reaktionsrohrs sind offen
und in jeweiligen Durchgangslöchern
eines oberen bzw. unteren Rohrbodens abgedichtet festgelegt. Das
Reaktionsgasgemisch („Feedgas") wird den Reaktionsrohren über eine
den betreffenden Rohrboden überspannende Reaktorhaube
zu- und ebenso über
eine den anderen Rohrboden überspannende
Reaktorhaube als Produktgasgemisch abgeführt.
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Stabile
chemische Reaktionen werden erreicht, indem für den jeweiligen Prozess optimale
Bedingungen sowohl rohrseitig innerhalb der Reaktionsrohre als auch
mantelseitig außerhalb
der Reaktionsrohre geschaffen werden. Auf der Mantelseite wird dies
durch die Umwälzung
eines flüssigen
Wärmeträgers erreicht,
durch den eine optimale Reaktionstemperatur eingestellt wird und
bei exothermen Reaktionen die Wärme
abgeführt
wird bzw. bei endothermen Reaktionen die Wärme zugeführt wird. Der Wärmeträger wird
hierzu mit einer Umwälzeinrichtung
im Kreislauf durch den Rohrbündelreaktor
und eine Wärmeaustauschvorrichtung
geführt.
Um möglichst
gleiche Reaktionsbedingungen für
alle Reaktionsrohre entlang des Gasströmungswegs zu erhalten, ist
eine möglichst
gute Gleichverteilung des Wärmeträgers innerhalb
einer jeden Ebene senkrecht zur Reaktorachse anzustreben. Hierzu
wird der Wärmeträger im Reaktor
mit Umlenkblechen so geführt, dass
er die Reaktionsrohre im wesentlichen quer anströmt und axial von Abschnitt
zu Abschnitt durch den Reaktor geführt wird, so dass er global
gesehen den Reaktor längs
durchströmt.
Durch die Queranströmung
ergibt sich ein besonders guter Wärmeübergang. Dabei haben sich insbesondere
für große Rohrbündelreaktoren,
die heute oftmals über
30.000 und mehr Reaktionsrohre verfügen, ring- und scheibenförmige Umlenkbleche
besonders bewährt,
die den Wärmeträger mäanderförmig durch
den Reaktor führen.
In
EP 1 569.745 A1 wird
dies durch entsprechende Teilstromöffnungen in den Umlenkblechen erreicht.
Unterstützt
wird dies durch eine Vielzahl anderer Einrichtungen wie Mischer,
Turbulenzerzeuger oder zusätzlicher
Strömungsleiteinrichtungen.
Die für den
Betrieb des Rohrbündelreaktors
notwendigen Nebenaggregate wie Pumpe, Wärmetauscher und Aufheizer liegen
gewöhnlich
außerhalb
des Reaktormantels und sind an diesen mit Verbindungsleitungen angeschlossen.
Entsprechend tritt der Wärmeträger in der
Nähe eines
Rohrbodens über
einen Verteilerkanal in den Reaktormantel ein und in der Nähe des anderen
Rohrbodens über
einen anderen Verteilerkanal aus ihm aus. Solche Rohrbündelreaktoren sind
beispielsweise aus
DE 2 207 166 bekannt.
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Der
Wärmeübergang
vom Reaktionsgas zum Wärmeträger, welcher
die Reaktionsrohre umströmt,
ergibt sich aus dem inneren Wärmeübergangskoeffizienten,
der Wärmeleitung
in der Reaktionsrohrwand und dem äußeren Wärmeübergangskoeffizienten. Der äußere Wärmeübergangskoeffizient
liegt üblicherweise
im Bereich zwischen 1000 W/(m2K) und 2000
W/(m2·K).
Bei einer schlechten Wärmeleitfähigkeit
des Rohrmaterials von angenommen 15 W/(m·K) und einer relativ großen Wandstärke von
3,0 mm ergibt sich für
die Rohrwand ein äquivalenter
flächenbezogener
Wärmeübergangskoeffizient
von ca. 5000 W/(m2·K). Der innere Wärmeübergangskoeffizient
liegt meist in der Größenordnung von
100 bis 200 W/(m2·K). Mit diesen Zahlen wird deutlich,
dass nahezu allein der innere Wärmeübergangskoeffizient
begrenzend für
den gesamten Wärmedurchgang
vom Reaktionsgas zum Wärmeträger ist.
Nur eine Verbesserung des inneren Wärmeübergangskoeffizienten führt zu einer
messbaren Verbesserung des gesamten Wärmedurchgangs.
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Der
innere Wärmeübergangskoeffizient
ergibt sich aus dem Zusammenwirken von mehreren sich beeinflussenden
Größen. Er
ist in erster Linie abhängig
von der Gasgeschwindigkeit und der Art der Katalysatorschüttung. Bei
gegebenem Gasdurchfluss ist die Leerrohrgeschwindigkeit konstant, jedoch
werden die lokalen, den Wärmeübergang
bestimmenden Geschwindigkeiten innerhalb der Katalysatorschüttung stark
von der Art der Katalysatorschüttung
beeinflusst.
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Die
Art der Katalysatorschüttung
wird zunächst
einmal von der Partikelform und von der Partikelgröße bestimmt,
wobei die „Partikelgröße" praktisch die mittlere
Partikelgröße einer
statistischen Partikelgrößenverteilung
ist. Zur vollständigen
Beschreibung einer Katalysatorschüttung gehört also die Angabe von Form,
Größe und Größenverteilung der
Katalysatorpartikel.
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Während die
Eigenschaften einer Schüttung bei
einem sehr großen
Verhältnis
von Schüttungsabmessungen
zur Partikelgröße an jedem
Ort der Schüttung
praktisch gleich sind, so ist der Störeinfluss der begrenzenden
Wand der Schüttung
in einem Rohr nicht mehr vernachlässigbar. Der Einfluss steigt
mit kleiner werdendem Verhältnis
von Rohrinnendurchmesser zur Partikelgröße. Direkt an der Rohrinnenwand
ist die Schüttdichte
am kleinsten mit der Folge eines geringeren Druckverlustes und daraus
folgend einer höheren
Strömungsgeschwindigkeit
als im Inneren der Schüttung.
In direktem Zusammenhang mit der Schüttdichte stehen die korrespondierenden
Größen Leerraumvolumen
oder auch Lückengrad,
welche das Verhältnis
vom freien Gasvolumen zum Leerraumvolumen des Reaktionsrohrs bezeichnen.
Dieser Effekt ist auch als Randgängigkeit bekannt.
Die Aussage, dass die Schüttdichte
mit der Annäherung
an die Wand sinkt, gilt streng genommen nur für Partikel mit genau einer
Größe. Dies
ist, wie weiter oben beschrieben, meist nicht der Fall. Vielmehr
liegt eine Partikelgrößenverteilung
vor mit einer mehr oder weniger starken Abweichung aller Partikelgrößen von
der mittleren Partikelgröße. Von Bedeutung
ist, dass bei einer Partikelgrößenverteilung
die Schüttdichte
steigt, da sich hier Partikel mit einer kleineren Größe in die
Lücken
zwischen mehreren größeren Partikeln
anordnen. Mit steigender Schüttdichte
steigt auch der Druckverlust, und zwar in axialer als auch in radialer
Richtung. Weiterhin verändern
sich dadurch in radialer Richtung die Eigenschaften der Schüttung in
Bezug auf Strömungsgeschwindigkeit,
Mischungseigenschaften, Wechselwirkung mit dem Katalysator und Wärmetransport.
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Solange
nun alle Reaktionsrohre genau den gleichen Rohrinnendurchmesser
haben und die Art der Partikelschüttung längs der Reaktionsrohre überall gleich
ist, indem auch beim Einfüllen
der Katalysatorpartikel in die Reaktionsrohre darauf geachtet wird,
dass diese gut durchmischt sind, spielen diese ganzen Zusammenhänge kaum
eine Rolle. In dem Moment jedoch, wo die Reaktionsrohre unterschiedliche
Innendurchmesser haben, verändern
sich, wie beschrieben, die Eigenschaften der Katalysatorschüttung und
somit auch das Reaktionsverhalten. Da optimale Reaktionsbedingungen
nur für
ein bestimmtes Reaktionsrohr mit bestimmten Katalysatoreigenschaften
eingestellt werden können,
hat dies zur Folge, dass es nun eine Anzahl von Reaktionsrohren
gibt, welche nicht optimale Reaktionsbedingungen haben, was zu einer
Verschlechterung des Reaktionsergebnisses führt.
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Der
Innendurchmesser der Reaktionsrohre der meisten Rohrbündelreaktoren
liegt meist in einem Bereich zwischen 18 und 50 mm, im Besonderen
zwischen 20 und 25 mm. Bei bestimmten Reaktionen können die
Durchmesser auch größer sein.
Zu kleine Innendurchmesser der Reaktionsrohre vermindern die Menge
des eingefüllten
Katalysators und vergrößern die
Anzahl der Reaktionsrohre bezüglich der
notwendigen Katalysatormenge und erfordern dadurch einen großen Reaktor.
Auf der anderen Seite führen
zu große
Innendurchmesser der Reaktionsrohre bei gleicher Gesamt-Katalysatormenge
zu einer unzureichenden Wärmeübertragungsfläche der Rohrinnenwand
für die Übertragung
der erzeugten Reaktionswärme.
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Üblicherweise
werden für
Rohrbündelreaktoren, ähnlich wie
auch für
Rohrbündel-Wärmeaustauscher,
genormte Stahlrohre verwendet.
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Für Stahlrohre
gibt es eine Vielzahl von Normen. Diese gliedern sich in allgemeinere
Normen, wie die
DIN EN 10220: Allgemeine Tabellen für Maße und längenbezogene
Masse, oder
DIN EN ISO 1127: Nichtrostende Stahlrohre.
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Für spezielle
Anwendungsfälle
gibt es entsprechende Spezialnormen, wie
DIN EN 10 216
DIN
EN 10 217
DIN 28180: Nahtlose Stahlrohre für Rohrbündel-Wärmeaustauscher – Maße und Werkstoffe,
DIN
28181: Geschweißte
Stahlrohre für
Rohrbündel-Wärmeaustauscher – Maße und Werkstoffe,
DIN
EN 10305-1: Präzisionsstahlrohre,
Techn. Lieferbedingungen,
Teil 1: Nahtlose kaltgezogene Rohre
DIN
EN 10305-2: Präzisionsstahlrohre,
Techn. Lieferbedingungen,
Teil 2: Geschweißte kaltgezogene Rohre
DIN
EN 10305-3: Präzisionsstahlrohre,
Techn. Lieferbedingungen,
Teil 3: Geschweißte maßgewalzte Rohre
ASTM,
SA-450/SA-450M v. 1998, Sec. II: Specification for general requirements
for carbon, ferritic alloy, and austenitic alloy steel tubes
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Allgemeine
Rohrnormen für
nahtlose oder längsnahtgeschweißte Rohre,
wie z.B. DIN EN 10 216 bzw. DIN EN 10 217 sind wegen der großen Toleranzbereiche
unbrauchbar zur Lösung
der besonderen Aufgabenstellung bei Reaktionsrohren in Rohrbündelreaktoren.
Speziellere Normen für
Rohre für
den Einsatz in Wärmeaustauschern
legen engere Tolerierungen fest. Beispiele für solche Normen sind die US-amerikanische
Norm ASTM, SA-450/SA-450M
v. 1998, Sec. II oder die deutschen Normen DIN 28 180 und DIN 28
181 v. 07/2006. Sollen Reaktionsrohre mit ganz besonders kleinen
Toleranzen verwendet werden, so bieten sich Präzisionsstahlrohre nach der
Norm DIN EN 10 305-1. oder DIN EN 10 305-2 für nahtlose bzw. für geschweißte Rohre an.
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In
der Norm ASTM werden bei nahtlosen Rohren, insbesondere bei warmgezogenen
nahtlosen Rohren, größere Toleranzen
zum Rohraußendurchmesser
und zur Wandstärke
zugelassen als bei kaltgezogenen nahtlosen Rohre und bei geschweißten Rohren.
Bei den hier interessierenden Rohren mit einem Rohraußendurchmesser
kleiner 101,6 mm liegt die obere Toleranzgrenze bei +0,4 mm, die
untere Toleranzgrenze bei –0,8
mm. Bei allen anderen Rohren liegt die Toleranz des Rohraußendurchmessers
grundsätzlich
bei +– 0,39.
Durch die Abstufung der Toleranzgrenzen in den kleineren Rohrdimensionen
in 0,5 mm-Schritten
ergeben sich prozentuale Toleranzen zwischen +– 0,39% und +– 0,59 für Rohraußendurchmesser
zwischen 16,9 mm und 76,2 mm. Die Wandstärke wird bei warmgezogenen
nahtlosen Rohren in Abhängigkeit
von der Nennwandstärke
mit einer oberen Toleranzgrenze zwischen +28 und +40% toleriert,
was zu Wandstärkentoleranzen
zwischen 0,8 und 1,5 mm führt.
Die oberen Toleranzgrenze für
kaltgezogene nahtlose Rohre liegt zwischen +20 und +22%, bei geschweißten Rohren
liegt sie für
alle Durchmesser bei +18%. Für
alle Rohre liegt die untere Toleranzgrenze bei –0%.
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Die
deutschen Normen DIN 28 180 und DIN 28 181 behandeln Stahlrohre
für Rohrbündel-Wärmetauscher
in der Ausführung
als nahtlose bzw. geschweißte
Rohre. Darin werden in einer Toleranzklasse 1 die kleinsten Toleranzen
gefordert. Die Anforderungen in den Toleranzklassen 2 und 3 sind
geringer. In der Toleranzklasse 1 gibt es keine Unterschiede zwischen
beiden Normen. Im folgenden wird nur noch Toleranzklasse 1 betrachtet.
Zusätzlich
wird zwischen Rohren einerseits aus Stahl und andererseits aus austenitischem
nichtrostendem Stahl unterschieden, wobei bei letzteren Stahlsorten
größere Toleranzen
zugelassen werden. Die schärfsten
Anforderungen werden an Stahlrohre gestellt mit einer Toleranz von
+– 0,08
mm für
den Außendurchmesserbereich
zwischen 16 mm und 30 mm, entsprechend +– 0,21 bis +– 0,50.
Ab 38 mm ist die Toleranz +– 0,15
mm entsprechend maximal +– 0,39%.
Die Toleranz der Wandstärke
liegt für
Wandstärken
von höchstens
2,0 mm bei +– 0,20
mm, für
Wandstärken über 2,0
mm bei +– 10%.
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Bezüglich der
Toleranzen der Rohrwandstärken
gibt es fertigungsbedingt Unterschiede. So ist es bei vorgegebener
Wandstärke
bei längsnahtgeschweißten Rohren
einfacher, vorgegebene Toleranzen bezüglich der Wandstärke einzuhalten,
als dies bei nahtlos gezogenen Rohren der Fall ist. Diesem Umstand
wird z.B. in der US-Norm ASTM, SA-450/SA-450M, dadurch Rechnung
getragen, dass bei nahtlosen, warmgezogenen Rohren Wandstärkentoleranzen
von +28% bis +40% und bei nahtlosen kaltgezogenen Rohre +20% bis
+22% zulässig sind,
in Abhängigkeit
vom Rohraußendurchmesser. Die
Toleranzangaben gehen in der Norm ASTM immer von einer Mindestwandstärke aus,
also ist die Minustoleranz für
alle Fertigungsverfahren und Durchmesser immer –0%. Die kleinste zulässige Wandstärkentoleranz
wird bei geschweißten
Rohren für
alle Durchmesser mit +18% gefordert.
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Bei
Rohren mit einem Außendurchmesser von über 50,8
mm und einer Wandstärke
von über 5,6
mm wird zusätzlich
gefordert, dass die Wandstärken
aller Rohre in einem Toleranzbereich von +– 10% bei nahtlosen Rohren
und von +– 5%
bei geschweißten
Rohren liegen, bezogen auf die mittlere Wandstärke.
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In
der DIN 28180 von Aug. 1985 (übernommen
vom Entwurf von Juli 2006) für
nahtlose Stahlrohre für
Rohrbündel-Wärmetauscher
wird für
die Toleranzklassen 1 und 2 für
Rohrwandstärken
kleiner gleich 2,0 mm eine Abweichung von –+ 0,20 mm und für Rohrwandstärken größer 2,0
mm eine Abweichung von –+
10% zugelassen. Die gleichen zulässigen
Abweichungen gelten auch für
die DIN 28181 von Aug. 1985 (übernommen
vom Entwurf von Juli 2006) für
geschweißte
Stahlrohre für
Rohrbündel-Wärmetauscher,
mit dem Unterschied, dass diese auch für die Toleranzklasse 3 gelten.
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Die
wesentlichen Unterschiede von ASTM und DIN-Normen bezüglich Rohre
für Wärmetauscher
liegen also im wesentlichen darin, dass DIN zumindest für Rohre
aus Stahl wesentlich strenger als ASTM toleriert, bei der Tolerierung
der Wandstärke legt
ASTM strengere Maßstäbe an.
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Daneben
gibt es weitere Normen, die sehr enge Toleranzen festlegen. So sind
beispielsweise die technischen Anforderungen an Präzisionsrohre
in DIN EN 10 305-1 oder in DIN EN 10 305-2 für nahtlose bzw. für geschweißte Rohre
beschrieben. Rohre nach diesen Normen sind durch genau definierte Grenzabmaße und eine
festgelegte Oberflächenrauheit
charakterisiert. Typische Anwendungsgebiete laut Angaben in diesen
Normen sind der Fahrzeugbau, die Möbelindustrie und der Allgemeine
Maschinenbau. Die Durchmessertoleranzen gehen grundsätzlich vom
Außendurchmesser
aus, jedoch ist der Bezug auf den Innendurchmesser ebenso möglich. Im
oft verwendeten Außendurchmesserbereich
zwischen 20 und 30 mm ist bis 2,0 mm die Toleranz für die Wandstärke mit
+– 0,08
mm angegeben. Die Wandstärkentoleranz
ist bei nahtlosen Rohren bei +– 10%,
maximal jedoch 0,1 mm, bei geschweißten Rohren bei +–7,5% in
den Grenzen von +– 0,05
mm bzw. +– 0,35
mm.
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EP 1 471 046 A1 schlägt vor,
einen Reaktor mit Reaktionsrohren zu verwenden, die u.a. Außendurchmesser
und Wandstärken
mit kleineren Toleranzen als die japanischen Rohrnormen JIS oder
die amerikanischen Rohrnormen ASTM haben.
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Die
bei einem Rohrbündelreaktor
verwendeten Reaktionsrohre werden dabei aus Rohren ausgewählt, die
den gleichen Nenn-Außendurchmesser und
die gleiche Nenn-Wandstärke
haben, dabei eine Außendurchmessertoleranz
von +– 0.62%
und eine Wanddickentoleranz von +19% bis –0%, bevorzugt eine Außendurchmessertoleranz
von +– 0.56%
und eine Wanddickentoleranz von +17% bis –0%. Auf die Auswirkungen der
unterschiedlichen Herstellungsverfahren wird hierbei in keiner Weise
eingegangen (Rohre nahtlos oder längsnahtgeschweißt).
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An
einem Beispielrohr werden in
EP 1 471 046 A1 die Auswirkungen der vorgeschlagenen
Toleranzen näher
dargestellt. Es wurden dabei Reaktionen mit Reaktionsrohren mit
einem Nenn-Außendurchmesser
von 30,4 mm und einer Nennwandstärke
von 1,8 mm durchgeführt.
Mit der bevorzugten Außendurchmessertoleranz
von +– 0.56%
ergibt sich eine Abweichung von +– 0,17 mm. Entsprechend ist der
max. Rohraußendurchmesser
30,57 mm, der min. Rohraußendurchmesser
30,23 mm. Der Unterschied der beiden Außendurchmesser beträgt 0,34 mm,
bezogen auf den Nenndurchmesser 1,12%. Hiervon ausgehend erhält man mit
einer max. Wanddicke von +17% entsprechend 2,1 mm und einer min. Wanddicke
von –0%
entsprechend 1,80 mm einen Rohrinnendurchmesser in einem Bereich
zwischen 26,03 mm und 26,97 mm. Der Rohrquerschnitt des max. Rohrinnendurchmessers
ist im Vergleich zum Rohrquerschnitt des min. Rohrinnendurchmessers um
7,35 größer.
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Zum
Vergleich wird ein Rohr mit gleichen Nennabmessungen nach der US-amerikanischen Norm
ASTM toleriert unter der Voraussetzung, bei dem Rohr handelt es
sich um ein geschweißtes
Rohr in einem in der Norm angegebenen Werkstoff. Die Außendurchmessertoleranz
wird dort mit +– 0,15
mm entsprechend +– 0,49
angegeben. Entsprechend ist der max. Rohraußendurchmesser 30,55 mm, der min.
Rohraußendurchmesser 30,25
mm. Der Unterschied der beiden Außendurchmesser beträgt 0,30 mm,
bezogen auf den Nenndurchmesser 0,99%. Hiervon ausgehend erhält man mit
einer max. Wanddicke von +18% entsprechend 2,12 mm und einer min.
Wanddicke von –0%
entsprechend 1,80 mm einen Rohrinnendurchmesser in einem Bereich
zwischen 26,01 mm und 26,95 mm. Der Rohrquerschnitt des max. Rohrinnendurchmessers
ist im Vergleich zum Rohrquerschnitt des min. Rohrinnendurchmessers
um 7,36% größer.
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In
einem weiteren Vergleich wird ein Rohr mit gleichen Nennabmessungen
nach der deutschen Norm DIN 28 181 für geschweißte Rohre in der Toleranzklasse
1 toleriert. Die Außendurchmessertoleranz
wird dort mit +– 0,08
mm entsprechend +– 0,26 angegeben.
Entsprechend ist der max. Rohraußendurchmesser 30,48 mm, der
min. Rohraußendurchmesser
30,32 mm. Der Unterschied der beiden Außendurchmesser beträgt 0,16
mm, bezogen auf den Nenndurchmesser 0,53%. Hiervon ausgehend erhält man mit,
einer max. Wanddicke von +0,20 mm entsprechend 2,00 mm und einer
min. Wanddicke von –0,20
mm entsprechend 1,60 mm einen Rohrinnendurchmesser in einem Bereich
zwischen 26,32 mm und 27,28 mm. Der Rohrquerschnitt des max. Rohrinnendurchmessers
ist im Vergleich zum Rohrquerschnitt des min. Rohrinnendurchmessers
um 7,43% größer.
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Im
Vergleich an einem Ausführungsbeispiel führen die
Vorschläge
von
EP 1 471 046 A1 im
wesentlichen zu den gleichen Verhältnissen der zulässigen Innendurchmesser
wie bei den Vorschriften aus ASTM und DIN. Im Unterschied dazu ergibt
sich jedoch ein größeres Verhältnis der
zulässigen
Außendurchmesser,
was zu größeren Toleranzen
der Ringspalte zwischen Reaktionsrohren und Bohrungen führt.
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Bei
Rohren in Wärmeaustauschern,
die nicht nur dem Wärmeaustausch
dienen, sondern in denen zusätzlich
chemische Reak tionen mit Wärmeentwicklung
stattfinden, im speziellen bei Rohrbündelreaktoren, ist es von großer Wichtigkeit,
möglichst
gleiche Strömungs-
und Reaktionsbedingungen in den Reaktionsrohren zu erhalten.
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Um
die hierfür
notwendigen möglichst
gleichen Querschnittsabmessungen der verwendeten Reaktionsrohre
zu erzielen, werden im Stand der Technik Toleranzen für den Außendurchmesser
der Reaktionsrohre vorgegeben. Nach der Tolerierung des Rohraußendurchmessers
wird die Rohrwandstärke
toleriert. Durch diese Vorgehensweise wird in erster Linie den Belangen
der Fertigung solcher Apparate Rechnung getragen, bei der ein möglichst gleicher
Rohraußendurchmesser
von Vorteil ist. Der Rohrannendurchmesser ergibt sich aus der Addition der
Toleranzen von Rohraußendurchmesser
und Rohrwandstärke
und wird dadurch immer größer. Bei reinen
Rohrbündel-Wärmeaustauschern
spielt diese Tatsache keine Rolle, da es für den Gesamtvorgang unwesentlich
ist, ob nun in einem Rohr etwas mehr oder etwas weniger Fluid strömt. Bei
Reaktionsapparaten, bei denen in den Reaktionsrohren chemische Reaktionen
mit Wärmeerzeugung
stattfinden, hat dies jedoch einen beträchtlichen Einfluss auf Strömungs- und
Reaktionsbedingungen in den Reaktionsrohren.
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Hier
nun soll die Erfindung Abhilfe schaffen. Ihr liegt von daher die
Aufgabe zu Grunde, einen Rohrbündelreaktor
mit Reaktionsrohren bereit zu stellen, welcher für jedes Reaktionsrohr möglichst gleiche
Reaktionsbedingungen schafft, einen gleichen Wärmeübergang zur Reaktionsrohrwand
bewirkt und dadurch zu einer Erhöhung
der Ausbeute und Selektivität
führt,
verbunden mit einer Erhöhung der
Lebensdauer des Katalysators, und dies zudem auf kostengünstige Weise.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe bei einem Rohrbündelreak tor
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Reaktionsrohre
Rohre mit gleichem Nenninnendurchmesser di sind
und die Durchmessertoleranz auf den Innendurchmmesser bezogen ist.
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Die
Unteransprüche
geben darüber
hinaus vorteilhafte Ausführungsformen
an.
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Die
Wandstärke
aller Reaktionsrohre mit den erfindungsgemäßen Merkmalen liegt bei nahtlosen Rohren
in einem Toleranzbereich von bevorzugt +– 15% und ganz bevorzugt von
+– 10%,
bei längsnahtgeschweißten Rohren
in einem Toleranzbereich von bevorzugt +– 8% und ganz bevorzugt von
+– 5%,
bezogen auf die Nennwandstärke.
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Die
Größe der Rohre
ist nicht besonders eingeschränkt.
Die erfindungsgemäßen Merkmale
werden bevorzugt angewendet bei Reaktionsrohren mit einem Rohrinnendurchmesser
in einem Bereich von 13 mm bis 110 mm, bevorzugt bei Reaktionsrohren mit
einem Rohrinnendurchmesser in einem Bereich von 15 mm bis 50 mm
und ganz bevorzugt bei Reaktionsrohren mit einem Rohrinnendurchmesser
zwischen 18 mm und 28 mm.
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Aus
prozesstechnischer Sicht macht es hinsichtlich der Toleranzen zu
Rohrinnendurchmesser und Wandstärke
keinen Unter schied, ob die Reaktionsrohre aus nahtlosen oder geschweißten Rohren bestehen.
In der Regel lassen sich jedoch geschweißte Rohre wirtschaftlicher
herstellen und die Wandstärke
ist genauer einzuhalten. Andererseits bietet nur ein nahtloses Reaktionsrohr
ein ungestörtes
Gefüge
des Rohrwerkstoffs. Auch verbleibt kein Schweißnahtrest an der Rohrinnenseite,
die Rundheit ist besser. Nachteilig ist allerdings, dass durch das
Herstellungverfahren bedingt die Wandstärke in Umfangsrichtung gewissen
Abweichungen unterworfen ist. Daher wird erfindungsgemäß bei einem
nahtlosen Reaktionsrohr eine etwas größere Toleranz des Innendurchmessers
zugelassen. Die Rohrinnendurchmesser lassen sich bei beiden Rohrtypen
etwa gleich gut fertigen. Je höher
die Anforderungen an einen gleichförmigen Reaktionsablauf gestellt
werden umso mehr ist der Einsatz von geschweißten Rohren vorzuziehen. In
jedem Fall müssen
die Kosten einer engen Tolerierung und die wirtschaftlichen Vorteile einer
Prozessverbesserung gegeneinander abgewogen werden. Die Entscheidung über die
Art des Reaktionsrohrtyps muss im Einzelfall vom Betreiber des Rohrbündelreaktors
getroffen werden.
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Mit
den erfindungsgemäßen Merkmalen
ergeben sich die Vorteile geringerer Abweichungen im Querschnitt
aller Reaktionsrohre zueinander. Dadurch werden für alle Reaktionsrohre
gleichförmigere Randbedingungen
für die
Reaktion geschaffen, die nachfolgend näher beschrieben werden. Dadurch kommt
es zu einer Steigerung von Umsatz, Selektivität und Ausbeute und die Stabilität und Sicherheit
des Prozesses wird erhöht.
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In
diesem Zusammenhang wird zunächst noch
einmal auf die
EP 1
471 046 A1 Bezug genommen.
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Die
dort enthaltenen Vorschläge
führen
gegenüber
den Angaben in einschlägen
Normen im Ergebnis zu keiner Verbesserung be züglich des Rohrinnendurchmessers:
Bei einem Rohr mit gleichen Nennabmessungen ergibt sich der Bereich
der zulässigen
Rohrinnendurchmesser aus der Addition der Toleranzen für den Rohraußendurchmesser
und der Wandstärke.
Dabei ist der Querschnitt des max. Rohrinnendurchmessers bei einem
Ausführungsbeispiel
nach dem Anspruch 2 von
EP
1 471 046 A1 , der die strengeren Anforderungen stellt,
um 7,35% größer als
der des min. Rohrinnendurchmessers. Als Vergleich werden Rohre mit
einer dem Stand der Technik entsprechenden Tolerierung herangezogen, die
zu einem Querschnittsunterschied von 9,67% führen. Die Tolerierungen nach
einschlägigen
Normen führen
zum Vergleich z.B. nach ASTM zu einem entsprechenden Querschnittsunterschied
von 7,36% bei den meist verwendeten geschweißten Rohre, die Tolerierung
nach DIN 28 181 führt
zu einem entsprechenden Querschnittsunterschied von 7,43 bei unlegiertem
und legiertem Stahl bzw. von 8,56% bei austenitischem nichtrostendem
Stahl. Die Verbesserung bezüglich
der Konstanz des freien Rohrquerschnitts liegt also in einem so
kleinen Bereich, dass er vernachlässigt werden kann. Anders sieht
es beim Verhältnis
der Rohraußendurchmesser
aus. Während der
Unterschied der Rohraußendurchmesser
bei
EP 1 471 046 A1 bei
0,34 mm liegt, entsprechend einem Durchmesserunterschied 1,12%,
liegt dieser Unterschied bei ASTM nur bei 0,30 mm entsprechend 0,99%
und bei DIN 28 181 nur bei 0,16 mm entsprechend 0,53. Insgesamt
führen
die Vorschläge
von
EP 1 471 046 A1 in
Bezug auf ein selbst gewähltes
Vergleichsbeispiel also zu Verbesserungen, in Bezug auf bestehende
Normen insgesamt eher zu Verschlechterungen.
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Auf
der anderen Seite gibt es zwar Normen für Rohre mit besonders genauen
und engen Grenzabmessungen, beispielsweise die DIN EN 10 305-1 oder
DIN EN 10 305-2. Solche Rohre vermögen die Bedürfnisse aus prozesstechnischer
Sicht sehr gut zu befriedigen. Die Realisierung solch enger Toleranzen
ist jedoch mit hohen Kosten verbunden, was durch die große Anzahl
der Reaktionsrohre zu einem deutlichen Kostenfaktor wird.
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Zusammenfassend
bieten weder die Normen in Bezug auf Rohre für Wärmetauscher noch anderer Stand
der Technik eine Lösung
für die
besonderen Anforderungen an die Reaktionsrohre in Rohrbündelreaktoren.
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Die
erfindungsgemäßen Festlegungen
der Rohrtoleranzen führen
zu einer Reduzierung der benötigten
Katalysatormenge. In dem Bestreben, das Volumen der Reaktionsrohre
bestmöglich
zu nutzen, werden diese unter Berücksichtigung von verschiedenen
Randbedingungen so vollständig
wie möglich mit
Katalysator gefüllt.
Damit es während
des Füllvorgangs
zu keinen zeitlichen Verzögerungen
kommt, muss vor dem Einfüllvorgang
die Katalysatormenge vorgehalten werden, die sich bei größtem entsprechend
der Tolerierung zu erwartenden Volumen ergibt. Liegen jedoch die
ausgeführten
Innendurchmesser am anderen Ende des Toleranzbereichs, so bleibt
eine Menge an Katalysator übrig.
Ist beispielsweise das maximal einzufüllende Katalysatorschüttvolumen
50,0 m3 und ist die Querschnittsfläche des entsprechend
der Tolerierung größten Innendurchmessers
um 7% größer als
die Querschnittsflüche des
kleinsten Innendurchmessers, und haben weiterhin tatsächlich alle
Reaktionsrohre den kleinsten Innendurchmesser entsprechen der zulässigen Toleranz,
so passen in diese Rohre nur 93% des Katalysatorvolumens, entsprechend
46,5 m3, wenn man einmal den Einfluss des
Verhältnisses
von Rohrinnendurchmesser zum Durchmesser eines Katalysatorpartikels
vernachlässigt.
Es würde
eine Katalysatormenge von 3,5 m3 übrig bleiben.
Durch die erfindungsgemäße Tolerierung
ist das Flächenverhältnis des
zulässigen
größten zur
kleinsten Innendurchmesser und damit die überschüssige Katalysatormenge höch stens
etwa halb so groß,
wodurch die Kosten entsprechend vermindert werden.
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In
diesem Zusammenhang führen
die erfindungsgemäßen Festlegungen
bei gleicher Katalysatorfüllmenge
pro Rohr zu einer wesentlich gleichmäßigeren Katalysatorfüllhöhe in einem
jeden Rohr. Möchte
man nämlich
gleiche Reaktionen in jedem Reaktionsrohr dadurch erreichen, dass
in jedes Reaktionsrohr die gleiche Katalysatormenge eingefüllt wird,
so wiegt man für
jedes Reaktionsrohr die gleiche Katalysatormenge ab. Gibt es nun
zwischen den Reaktionsrohren Unterschiede in den Querschnittsflächen der
Reaktionsrohre von beispielsweise 7%, so ergeben sich dadurch unmittelbar
Unterschiede von 7% in den Füllhöhen der
Katalysatorschüttungen.
Bei einer maximalen Schütthöhe von beispielsweise
6000 mm bedeutet dies eine Höhendifferenz von
maximal 420 mm! Dies hat Auswirkungen auf den Druckverlust, der
zu unterschiedlichen Durchströmungsmengen
in den einzelnen Reaktionsrohren führt, und damit zu unterschiedlichen
und möglicherweise
unerwünschten
und unkontrollierten Reaktionsabläufen.
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Legt
man nach einer anderen Strategie Wert darauf, dass der Druckverlust
in jedem Reaktionsrohr gleich ist, so wird während des Einfüllvorgangs
der Druckverlust eines jeden Rohres gemessen. Durch Hinzufügen bzw.
Wegnahme einer entsprechenden Menge an Katalysator werden Abweichungen
vom gewünschten
Druckverlust korrigiert. Da der Druckverlust in erster Linie durch
die Katalysatorfüllhöhe bestimmt
wird, ergeben sich im wesentlichen gleiche Katalysatorfüllhöhen. Durch
dieses Verfahren erreicht man zwar einen gleichen Druckverlust in
einem jeden Rohr, bei unterschiedlichen Rohrquerschnitten haben
die Reaktionsrohre jedoch unterschiedliche Mengen an Katalysator.
Da das Volumen mit steigendem Rohrinnendurchmesser mit dem Quadrat
desselben steigt, die Fläche
der Rohrin nenwand jedoch nur linear, kann weniger Reaktionswärme abgeführt werden,
die Temperatur steigt, der Reaktionsablauf verändert sich. Bei gleichem Druckverlust
in einem jeden Rohr erhält
man durch die erfindungsgemäßen Merkmale
geringere Abweichungen beim Verhältnis Katalysatormenge
zu Wärmeübertragungsfläche.
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Der
Katalysator wird in die erfindungsgemäßen Reaktionsrohre mit einem
bekannten Verfahren eingefüllt,
bei dem sich ein möglichst
gleicher Schüttungsaufbau
innerhalb eines jeden Reaktionsrohrs einstellt. Natürlich werden
dabei die Schüttungen
auf Grund einer immer vorliegenden Partikelgrößenverteilung und zufälligen Anordnung
immer unregelmäßig sein
und es werden lokale Abweichungen vom Durchschnitt des Schüttungsaufbaus,
der Partikelgrößenverteilung,
des Lückengrades,
der Leitfähigkeit,
des Druckverlustes, der Mischungswirkung, der katalytischen Aktivität und anderer
Größen vorliegen. In
der Summe jedoch werden sich immer Verhältnisse einstellen, die in
der Nähe
des statistischen Durchschnitts der betrachteten Größe liegen.
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Aus
diesen Zusammenhängen
ergibt sich, dass es wichtig ist, das Verhältnis von Rohrinnendurchmesser
zur Partikelgröße des Katalysators
von Rohr zu Rohr möglichst
konstant zu halten. Dies wird mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen
erreicht.
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Kleine
Unterschiede unter den Innendurchmessern der Reaktionsrohre wirken
sich wie beschrieben nicht nur positiv auf den Wärmeübergang und den Reaktionsablauf
aus, ebenso bewirken sie verringerte Unterschiede im Druckverlust
durch die Katalysatorschüttung,
wodurch die Gasvolumenströme
in jedem einzelnen Reaktionsrohr geringere Abweichungen zueinander
haben. Die Folgen sind eine Steigerung des Umsatzes und der Ausbeute
am Zielprodukt sowie eine verlängerte
Katalysator lebensdauer.
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Eine
gleichmäßige Katalysatorschüttung wirkt
sich auch dahin gehend positiv aus, dass die Entstehung von abnormalen
Hot Spots in den Reaktionsrohren unterdrückt wird, die die Reaktion
außer Kontrolle
bringen und dadurch einen Dauerbetrieb behindern können. Die
abnormalen Hot Spots können
Katalysatorpartikel teilweise oder ganz zusammen schmelzen. Die
zusammen geschmolzenen Katalysatorpartikel verstopfen teilweise
das Reaktionsrohr, und führen
zu einem deutlich erhöhten
Strömungswiderstand
und nachteiligen Folgen bezüglich Strömungsgeschwindigkeit,
Wärmeübergangswerten,
Ausbeute und Katalysatorlebensdauer.
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Wird
der Rohrbündelreaktor
mit ring- und scheibenförmigen
Umlenkblechen ausgestattet, so werden diese im Gegensatz zu der
in
EP 1 471 046 A1 beschriebenen
Ausführung
so ausgeführt,
dass sie bevorzugt alle Reaktionsrohre entweder ganz oder teilweise
unterstützen.
Auf diese Weise wird in vorteilhafter Weise ein Querströmung des
Wärmeträgers in
Bezug auf die Reaktionsrohre erreicht, wodurch sich gute Wärmeübergangswerte über die
gesamte Länge
eines jeden Reaktionsrohrs erreichen lassen und wodurch die Schwingungsneigung
der Reaktionsrohre auf ein Minimum reduziert wird.
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Hierzu
werden die Toleranzen der Bohrungen in den Rohrböden und in den Umlenkblechen
an die Rohraußentoleranzen
entsprechend angepasst. Da sich innerhalb eines Fertigungsschrittes
die Rohrabmessungen üblicherweise
in einem sehr engen Rahmen bewegen, kann der Ringspalt zwischen
Reaktionsrohr und Bohrungen dadurch minimiert werden, dass zuerst
der Rohraußendurchmesser
gemessen wird und daraufhin der endgültige Bohrungsdurchmesser festgelegt
wird. Durch den Bezug des Bohrungsdurchmessers auf den ausgeführten Rohraußendurchmesser werden
in vorteilhafter Weise sehr enge Ringspalte erreicht.
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Rohrbündelapparate
werden üblicherweise auf
Rohrschwingungen nachgeprüft,
beispielsweise mit dem im VDI-Wärmeatlas,
Ausg. 2002, Abschnitt Oc, angegebenen Verfahren. Dieses Verfahren
hat nur dann Gültigkeit,
wenn die üblichen
Durchmesserdifferenzen von Reaktionsrohr und Bohrungen in den Umlenkblechen
in einem Bereich zwischen 0,3 und 0,6 mm liegen. Werden diese Durchmesserdifferenzen
wesentlich größer, so
besteht die Gefahr von Rohrschwingungen. Bei der Festlegung der
Toleranzen für
Rohrinnendurchmesser, Wandstärke
und Bohrungsdurchmesser ist zu gewährleisten, dass diese Durchmesserdifferenzen
eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, so müssen die Rohre in die Umlenkbleche
eingedichtet werden.
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Bei
den Umlenkblechen im Rohrbündelreaktor
und bei den Trennplatten innerhalb von Mehrzonenreaktoren müssen für eine optimale
Arbeitsweise des Reaktors die Reaktionsrohre ohnehin ganz oder teilweise
in die entsprechenden Bohrungen eingedichtet werden. Dies geschieht
beispielsweise dadurch, dass eine Aufweitungsvorrichtung in ein
Reaktionsrohr hineingeführt
wird, bis das Funktionsteil auf Höhe der Bohrung angelangt ist.
Nun legen sich flexible Dichtungen vor und hinter der Bohrung an
die Rohrinnenwand an. Der Raum zwischen diesen Dichtungen wird nun
hydraulisch aufgeweitet. Bei dieser Verfahrensweise ist die Aufweitung
des Reaktionsrohrs, genauer gesagt das Anlegen der Rohraußenwand
an die Bohrungswand und damit die Dichtwirkung umso besser, je fester
die Dichtungen der Aufweitungsvorrichtung an der Rohrinnenwand anliegen.
Wegen der begrenzten Platzverhältnisse
können
sich die Dichtungen nur in einem engen Bereich bewegen. Ergeben
sich wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Rohren durch
die Addition der Toleranzen vom Außendurchmesser und der Wandstärke relativ
große
Innendurchmes ser, so haben besagte Dichtungen nicht mehr die volle
Dichtkraft und das Rohr wird nicht vollständig bis zur Bohrungswand aufgeweitet.
Zur Lösung
dieses Problems müssen mehrere
Aufweitvorrichtungen, unterschiedlichen Durchmessern bereit gehalten
werden.
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Bei
Reaktionsrohren mit auf den Innendurchmesser bezogener Durchmessertoleranz
bewegt sich der Innendurchmesser in einem viel engeren Bereich.
Man kommt mit nur einer Aufweitvorrichtung aus, die Arbeitsvorgänge werden
schneller und genauer, die Reproduzierbarkeit steigt. Überdies
hat sich gezeigt, dass sich die vorgegebenen Innendurchmesser besser
einhalten lassen, wodurch automatisch auch die Außendurchmesser
in nur einem kleinen Bereich schwanken. Die resultierenden Toleranzen
am Rohraußendurchmesser
können
noch weiter reduziert werden, indem geschweißte Rohre verwendet werden,
da diese bei gleichem Nenndurchmesser fertigungsbedingt immer kleinere Wanddickentoleranzen
als nahtlose Rohre haben.
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Die
erfindungsgemäßen Merkmale
sind bei einer deutlichen Prozessverbesserung entweder kostenneutral
oder führen
nur zu geringen Mehrkosten.
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Die
erfindungsgemäßen Merkmale
wirken sich in dieser Hinsicht besonders vorteilhaft in Reaktoren
mit besonders langen Reaktionsrohren aus, wie sie z.B. in Mehrzonenreaktoren
mit mehreren Reaktionsstufen innerhalb des selben Reaktionsrohrs.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von 3 Ausführungsbeispielen näher erläutert. Ferner
werden 3 Vergleichsbeispiele mit Rohren aus dem Stand der Technik
angegeben.
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Beispiel 1:
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Für einen
Versuchs-Rohrbündelreaktor
werden zwei längsnahtgeschweißte Reaktionsrohre
einer Vielzahl von Rohren mit einem Nenninnendurchmesser von 25,0
mm und einer Nennwandstärke
von 2,5 mm bei einer zulässigen
Toleranz des Innendurchmessers von +– 1,35 (≙ 0,338 mm) entnommen. Der
Nennaußendurchmesser
ergibt sich zu 30,0 mm.
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Das
Rohr 1 hat einen Ist-Innendurchmesser von 25,33 mm, das Rohr 2 hat
einen Ist-Innendurchmesser von 24,67 mm. Der lichte Ist-Querschnitt
von Rohr 1 beträgt
503,9 mm2, das Rohr 2 hat einen lichten
Ist-Querschnitt von 478,0 mm2. Der Ist-Querschnitt
von Rohr 1 ist um 5,4% größer als
der Ist-Querschnitt
von Rohr 2.
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Es
ist ebenso gut möglich,
nahtlose Rohre zu verwenden. Diese haben die gleichen Toleranzen des
Innendurchmessers wie bei längsnahtgeschweißten Rohren.
Der Unterschied liegt in den etwas größeren Wanddickentoleranzen.
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Beispiel 2:
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Für einen
Versuchs-Rohrbündelreaktor
werden zwei längsnahtgeschweißte Reaktionsrohre
einer Vielzahl von Rohren mit einem Nenninnendurchmesser von 25,0
mm und einer Nennwandstärke
von 2,5 mm bei einer zulässigen
Toleranz des Innendurchmessers von +– 0,85% (≙ 0,213 mm) entnommen. Der
Nennaußendurchmesser
ist 30,0 mm.
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Das
Rohr 1 hat einen Ist-Innendurchmesser von 25,21 mm, das Rohr 2 hat
einen Ist-Innendurchmesser von 24,79 mm. Der lichte Ist-Querschnitt
von Rohr 1 beträgt
499,2 mm2, das Rohr 2 hat einen lichten
Ist-Querschnitt von 482,7 mm2. Der Ist-Querschnitt
von Rohr 1 ist um 3,4% größer als
der Ist-Querschnitt
von Rohr 2.
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Beispiel 3:
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Für einen
Versuchs-Rohrbündelreaktor
werden zwei längsnahtgeschweißte Reaktionsrohre
einer Vielzahl von Rohren mit einem Nenninnendurchmesser von 25,0
mm und einer Nennwandstärke
von 2,5 mm bei einer zulässigen
Toleranz des Innendurchmessers von +– 0,45% (≙ 0,113 mm) entnommen. Der
Nennaußendurchmesser
beträgt
30,0 mm.
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Das
Rohr 1 hat einen Ist-Innendurchmesser von 25,11 mm, das Rohr 2 hat
einen Ist-Innendurchmesser von 24,89 mm. Der lichte Ist-Querschnitt
von Rohr 1 beträgt
495,2 mm2, das Rohr 2 hat einen lichten
Ist-Querschnitt von 486,6 mm2. Der Ist-Querschnitt
von Rohr 1 ist um 1,8% größer als
der Ist-Querschnitt
von Rohr 2.
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Vergleichsbeispiel 1
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Für einen
Versuchs-Rohrbündelreaktor
werden zwei längsnahtgeschweißte Reaktionsrohre
einer Vielzahl von Rohren mit einem Nennaußendurchmesser von 30,0 mm
und einer Nennwandstärke
von 2,5 mm. Sie sind ausgewählt
aus Rohren, die die Forderungen von
EP 1 471 046 A1 , Anspruch 1 erfüllen.
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Das
Rohr 1 hat einen Ist-Außendurchmesser von
30,18 mm und eine Ist-Wandstärke
von 2,5 mm, somit einen Ist-Innendurchmesser von 25,18 mm. Das Rohr
2 hat einen Ist-Außendurchmesser
von 29,82 mm und eine Ist-Wandstärke
von 2,97 mm, somit einen Ist-Innendurchmesser von 23,88 mm. Der lichte
Ist-Querschnitt von Rohr 1 beträgt
498,0 mm2, das Rohr 2 hat einen lichten
Ist-Querschnitt von 447,9 mm2. Der Ist- Querschnitt von Rohr
1 ist um 11,2% größer als
der Ist-Querschnitt
von Rohr 2.
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Vergleichsbeispiel 2
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Für einen
Versuchs-Rohrbündelreaktor
werden zwei längsnahtgeschweißte Reaktionsrohre
einer Vielzahl von Rohren mit einem Nennaußendurchmesser von 30,0 mm
und einer Nennwandstärke
von 2,5 mm. Sie sind ausgewählt
aus Rohren, die die Forderungen von
EP 1 471 046 A1 , Anspruch 2 erfüllen.
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Das
Rohr 1 hat einen Ist-Außendurchmesser von
30,16 mm und eine Ist-Wandstärke
von 2,5 mm, somit einen Ist-Innendurchmesser von 25,16 mm. Das Rohr
2 hat einen Ist-Außendurchmesser
von 28,84 mm und eine Ist-Wandstärke
von 2,92 mm, somit einen Ist-Innendurchmesser von 24,00 mm. Der lichte
Ist-Querschnitt von Rohr 1 beträgt
497,2 mm2, das Rohr 2 hat einen lichten
Ist-Querschnitt von 452,4 mm2. Der Ist-Querschnitt von Rohr
1 ist um 9,9% größer als
der Ist-Querschnitt
von Rohr 2.
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Vergleichsbeispiel 3
-
Für einen
Versuchs-Rohrbündelreaktor
werden zwei längsnahtgeschweißte Reaktionsrohre
einer Vielzahl von Rohren mit einem Nennaußendurchmesser von 30,0 mm
und einer Nennwandstärke
von 2,5 mm. Sie erfüllen
die Anforderungen nach ASTM.
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Das
Rohr 1 hat einen Ist-Außendurchmesser von
30,15 mm und eine Ist-Wandstärke
von 2,5 mm, somit einen Ist-Innendurchmesser von 25,15 mm. Das Rohr
2 hat einen Ist-Außendurchmesser
von 28,85 mm und eine Ist-Wandstärke
von 2,95 mm, somit einen Ist-Innendurchmesser von 23,95 mm. Der lichte
Ist-Querschnitt von Rohr 1 beträgt
496,8 mm2, das Rohr 2 hat einen lichten
Ist-Querschnitt von 450,5 mm2. Der Ist- Querschnitt von Rohr
1 ist um 10,3% größer als
der Ist-Querschnitt
von Rohr 2.